Orden
und
Ehrenzeichen
sind
Auszeichnungen
in Form tragbarer
Abzeichen
, die von staatlichen oder staatlich autorisierten Stellen als
Belohnung
fur geleistete Dienste oder
vorbildliches
Verhalten verliehen werden, sowie um sich die
Loyalitat
der auszuzeichnenden Person zu sichern. Orden und Ehrenzeichen besitzen politischen Charakter, als
Staatssymbole
stehen sie unter dem besonderen Schutz des Staates, sie dienen seiner
Selbstdarstellung
und transportieren dessen
Werte
. Die zumeist offentlich und in feierlichem Rahmen vorgenommene
Ehrung
durch Orden, Ehrenzeichen oder Preise ist ein Akt der Wertsetzung und Wertpflege innerhalb der jeweiligen Gesellschaft, wobei die Werte zunachst bei der Stiftung und nochmals bei der konkreten Verleihung expliziert werden.
Fruhe Formen geordneter Systeme tragbarer Auszeichnungen existierten bereits in der
Antike
, sie haben jedoch den Zusammenbruch des
Imperium Romanum
nicht uberdauert.
Verdienstorden
moderner Pragung gehen historisch auf die christlichen und weltlichen
Ritterorden
des
Hochmittelalters
zuruck. Die Aufnahme in einen Ritterorden setzte adlige Geburt voraus oder war mit einer Erhebung in den Adelsstand verbunden (?
Ritterschlag
“).
Haus- und Hoforden
werden zu den Ritterorden gezahlt und stellen, zusammen mit den fruhen Verdienstorden, Ubergangsformen dar, bei denen die ritterliche Gemeinschaft allmahlich in den Hintergrund trat und schließlich nur noch ideell bestand, um mit dem Ende der Monarchien ganzlich zu verschwinden. Viele ehemalige Hausorden nahmen im Laufe der Zeit den Charakter von Verdienstorden an, beziehungsweise wurden in Verdienstorden umgewandelt. Als Urbild des mittelalterlichen Ritterordens und als Vorbild fur die sich daraus entwickelnden modernen Verdienstorden gelten der heute noch bestehende englische
Hosenbandorden
beziehungsweise
Orden vom Goldenen Vlies
.
Die
Franzosische Revolution
, Grundung der
Ehrenlegion
und
Befreiungskriege
, zogen einen nachhaltigen Wandel des europaischen und internationalen Auszeichnungswesens nach sich. Dieser Prozess beeinflusste bestehende Orden, inspirierte Neustiftungen, und fuhrte schließlich zur Entstehung moderner Verdienstorden sowie der
Ehrenzeichen
.
Die Unterscheidung zwischen ?Orden“ und ?Ehrenzeichen“ ist heute meist nur noch
nomenklatorischer
Natur. In der Vergangenheit standen jedoch Orden im eigentlichen Sinne nur Adeligen oder hoheren Beamten und Offizieren offen. Ehrenzeichen (in Deutschland haufig als ?Kreuze“ oder ?Medaillen“ ausgegeben) waren dagegen fur jedermann bestimmt oder aber ausschließlich fur niedere Beamte, Unteroffiziere und/oder Mannschaften usw. Die Trager von Orden wurden meist ?Ritter“ genannt, jene von Ehrenzeichen ?Inhaber“. Heute ist diese Unterscheidung obsolet, mit wenigen Ausnahmen, wie die geistlichen Ritterorden oder die Ritterorden der Monarchien, v. a.
Spanien
oder
England
, deren Aufnahme oft (aber nicht immer) mit einer Erhebung in den Adelsstand (vgl. etwa den Titel
Sir
) verbunden sind.
Orden und Ehrenzeichen sind zum Tragen bestimmte Auszeichnungen, die den Beliehenen offentlich kenntlich machen. Als Ehrenzeichen werden alle sichtbar zu tragenden Auszeichnungen bezeichnet, die nicht ausdrucklich Orden genannt werden. Der Unterschied zwischen Orden und Ehrenzeichen besteht heute uberwiegend in der Benennung und wurzelt in den Ehrvorstellungen des spaten 18. und 19. Jahrhunderts. In der modernen
Phaleristik
werden als Orden die hoheren, und als Ehrenzeichen die niederen Verdienstauszeichnungen bezeichnet; ursprunglich war es ublich, dass
Orden
nur an Adlige und Offiziere, seltener auch an Burgerliche, verliehen wurden.
Ehrenzeichen
konnten dagegen entweder klassenubergreifend erworben werden (bspw.
Hanseatenkreuz
,
Lebensrettungsmedaille
) oder nur von jenen, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft (etwa Nicht-Adelige) oder wegen ihrer beruflich-gesellschaftlichen Stellung (bspw. Nicht-Offiziere) fur hohere Auszeichnungen nicht in Frage kamen. Beispielsweise erhielten das preußische
Goldene Militar-Verdienst-Kreuz
nur Unteroffiziere und Mannschaften als hochste Tapferkeitsauszeichnung, nicht aber Offiziere; diesen war stattdessen der
Pour le Merite
vorbehalten oder der sogenannte
Hohenzollern-Orden
. Die Inhaber eines Ordens wurden als
Ritter
bezeichnet, die eines Ehrenzeichens lediglich als
Inhaber
.
Heute ist diese Unterscheidung weitgehend bedeutungslos, so werden die mit dem
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
(?Bundesverdienstkreuz“) Beliehenen als
Inhaber
bezeichnet, obwohl es sich dabei ausdrucklich um einen Orden handelt. Anders als beispielsweise in Frankreich, wo die Mitglieder der Ehrenlegion nicht nur ein Anrecht auf einen Platz in einem Pariser Seniorenwohnheim besitzen, sondern auch formell einer Korperschaft angehoren, existiert in Deutschland keine staatlich organisierte oder geforderte Vereinigung von Inhabern des Bundesverdienstkreuzes, weil der damit verbundene burokratische Aufwand als unvertretbar dem Steuerzahler gegenuber angesehen wird. Auch ist dessen Verleihung mit keinerlei Vergunstigungen, Titeln oder Rechten verbunden, außer dem
Ehrenrecht
zum Tragen der Dekoration in der Offentlichkeit.
[5]
Neben Belobigungen, Dankschreiben, Geldpramien,
Titeln
, Sachpreisen und vielfaltigen anderen Formen staatlicher oder gesellschaftlicher Auszeichnung, werden in fast allen Staaten der Erde auch Orden und Ehrenzeichen als
Zeichen
einer besonderen offentlichen
Ehrung
verliehen. Eine Ausnahme bildet die Schweiz, die keine Ordenstradition besitzt, selbst keine Orden verleiht, und allen Mitgliedern der Bundesbehorden, der kantonalen Regierungen und Parlamente sowie allen Angehorigen der Armee die Annahme auslandischer Orden und Titel verbietet. Vom 12. September 1848 an, als die Schweiz vom
Staatenbund
zum
Bundesstaat
geeint wurde, bis zum 1. Januar 2000 wurde das Verbot durch Art. 12 der
Schweizer Bundesverfassung(en)
festgeschrieben, seit dem 1. Februar 2001 wird es auf Gesetzesstufe geregelt. Auch die
Weimarer Reichsverfassung
enthielt in Art. 109 Abs. 4 ein staatliches
Ordensverleihungs- sowie ein Ordensannahmeverbot
. Derartige verfassungsrechtlich verankerte Verbote zeigen die enge Verknupfung von Staatlichkeit und Ordensverleihung, gerade staatliche Auszeichnungen besitzen politischen Charakter.
[6]
[7]
[8]
Eine Auszeichnung ist in erster Linie symbolischer Natur, sie bezweckt Anerkennung, Lob und Belohnung der auszuzeichnenden Person. Sie soll sowohl den Geehrten als auch die Allgemeinheit motivieren, ihr Handeln auch in Zukunft den Zielen und Interessen des Stifters oder Verleihers dienstbar zu machen. Einige Auszeichnungen fur besondere militarische, wissenschaftliche, kunstlerische und andere Verdienste sind uber den reinen Symbolcharakter hinaus auch mit materiellen Zuwendungen (Preisgeld, lebenslange Rente, ?
Ehrensold
“ etc.) verbunden.
[7]
[9]
Aus Sicht der verleihenden Institution erfullt der Geehrte eine
Vorbildfunktion
, welche sie durch die Ehrung offentlich hervorzuheben sucht. Dabei macht sie sich das Bedurfnis der Menschen nach Anerkennung zunutze. Der Staatsrechtler
Herbert Kruger
fuhrt den Sinn von Ehrungen auf die Theorie zuruck, dass gleichberechtigt neben Befehl, Zwang und Strafe die Belohnung als Anregung und Forderung eines zwar erwunschten, aber nicht erzwingbaren Verhaltens der Burger steht.
[10]
Der Verleiher verbindet mit der Auszeichnung zumeist die Erwartung von Dankbarkeit, Ergebenheit oder wenigstens von Loyalitat.
[7]
[11]
Auszeichnungen konnen wieder aberkannt, bzw. entzogen werden, wenn der Geehrte die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfullt, sich als illoyal erweist oder anderweitig seine Vorbildfunktion verliert.
[12]
Offentliche Ehrungen sind eine Erscheinungsform der Ehrenerweise und gehoren zur Staatspflege, beziehungsweise zur
Selbstdarstellung
des Staates (Kruger). Bei staatlichen Ehrenerweisen besteht die Anerkennung darin, dass der Geehrte allseits sichtbar aus der Masse der ubrigen Burger lobend herausgehoben wird. Die damit verbundene Wirkung geht in zwei Richtungen: Zum einen hebt die Ehrung die geehrte Person in der Offentlichkeit heraus; zum anderen wirbt der Staat durch die Auszeichnung fur sich selbst, indem er, fur jedermann sichtbar, herausstellt, dass er als Huter des allgemeinen Wohls Verdienste um ebendieses durch eine offentliche Auszeichnung zu wurdigen weiß. Das Ziel der Selbstdarstellung ist es, uber das bloße Funktionieren hinaus auf eine Form und Ordnung der Tatigkeit Bedacht zu nehmen, die den objektiven geistigen Sinnzusammenhang, die leitende Idee, den verpflichtenden Auftrag oder das
Legitimationsprinzip
dieser staatlichen Tatigkeit herausstellt, offentlich sichtbar macht und dadurch im eigentlichen Sinne darstellt.
[11]
Der Staat nutzt
Symbole
und
Rituale
vor allem zur Selbstdarstellung. Sie sind seit jeher eine nonverbale, allgemein verstandliche Form politischer Kommunikation.
Staatssymbole
sind von herausragender Bedeutung fur die Integration der Burger in die Staatsgemeinschaft und fur die Existenz des Gemeinwesens. Symbole und Rituale dienen der Identifikation der Burger mit dem Staat, seinen Einrichtungen und Funktionstragern, seinen Werten und seiner
Politik
. Die besondere Bedeutung staatlicher Symbole wird von Rechtsnormen oder von Verfassungsnormen untermauert, mit denen ein Staat sie pflegt und schutzt.
[13]
Lange bevor es Orden und Ehrenzeichen im modernen Sinne gab, bediente man sich in zahlreichen Kulturen tragbarer Dekorationen zur Auszeichnung und offentlichen Kenntlichmachung verdienter Personlichkeiten. Bereits in fruhen Kulturen bestand das Bedurfnis, Lob oder Belohnung sichtbar zum Ausdruck zu bringen. Jager und Nomaden schmuckten sich nach erfolgreicher Jagd mit den Symbolen ihrer waidmannischen Erfolge wie Tierzahnen, Klauen, Federn oder Pelzen.
[17]
Aus dem
Alten Reich
Agyptens ist der Brauch uberliefert, an verdiente Beamte und Soldaten Gold zur Belohnung zu uberreichen. Das
Ehrengold
wurde in Form verschiedener Schmuckstucke, beispielsweise Armreife,
Halskragen
oder Ketten, den Auszuzeichnenden vom Pharao ubergeben.
[18]
Im
Neuen Reich
finden sich in Privatgrabern des Ofteren bildliche Darstellungen offentlicher Auszeichnungen, der Pharao steht dabei am
Erscheinungsfenster
und uberreicht das Ehrengold an darunter stehende Beamte. Militarische Verdienste bewertete man anhand dem Feinde abgeschnittener Hande oder Geschlechtsteile, die im Anschluss an die Schlacht von Schreibern gezahlt und in Listen eingetragen wurden. Die Uberbringer der Trophaen belohnte man mit Waffen, Federn, Schmuck, Kriegsgefangenen, Kleidern oder Land. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang eine Halskette mit drei goldenen Fliegen (Die Fliege stand fur die soldatischen Tugenden Ausdauer und Hartnackigkeit.) als Anhanger, das
Gold der Tapferkeit
(nbw n qn.t), das Heerfuhrer und Offiziere als Gratifikation aus den Handen des Pharaos erhielten. Eine Vorstellung von der Vielfalt des damaligen Auszeichnungswesens vermitteln beispielsweise die autobiographischen Inschriften im Grab des
Ahmose Pennechbet
in
el-Kab
, die ausfuhrliche Listen seiner Auszeichnungen enthalten.
[19]
[20]
Die Existenz geordneter staatlicher Systeme tragbarer Auszeichnungen fur militarische Verdienste, verbunden mit Verleihungsbestimmungen nach Stand, Verdienst und Leistung, wird im uberwiegenden Teil der phaleristischen Literatur seit der Antike als gesichert angesehen. Man nimmt an, dass sie sich aus der Praxis der institutionalisierten Verteilung der
Kriegsbeute
entwickelten. In Griechenland nannte man derartige Belohnungen
ta phalara
(τ? φ?λαρα; Brustschmuck, speziell fur Pferde) und in Rom gleichlautend
phalera
. Davon abgeleitet ist die Bezeichnung
Phaleristik
fur die
Ordenskunde
.
[21]
[22]
[23]
Im Athen der Antike war es
Brauch
, Burger fur Schenkungen oder sonstige Verdienste um die
Polis
offentlich zu dekorieren. Die Dekoration bestand ursprunglich aus Zweigen des
Olbaums
, spater wurden goldene Nachbildungen vergeben. Auch bei den
Olympischen Spielen
wurden nicht nur die Sieger der Wettkampfe bekranzt, sondern zwischen den Wettkampfen auch Burger, die sich in irgendeiner Weise um das Gemeinwesen verdient gemacht haben, wobei ?Burger“ ausschließlich Manner waren. Daruber hinaus sind weitere offentliche Ehrungen uberliefert wie Ausrufungen, Festmahler im
Prytaneion
, Inschriften, Statuen und
Hermen
, sowie Gemalde und Heldendarstellungen.
Fur militarische Verdienste wurden
ta phalara
vergeben, etwa handgroße Plaketten oder Schildchen in Kreis- oder Halbmondform. Sie bestanden aus Edelmetall oder Bronze und waren haufig mit einer Gold- oder Silberauflage versehen. Sie wurden ursprunglich an Riemen und Zaumzeug der Pferde befestigt, standen also ausschließlich der Reiterei zu. Spater etablierten sich verkleinerte Ausfuhrungen die am
Brustpanzer
getragen wurden. Fußsoldaten erhielten
Ehrenwaffen
in Form besonderer Lanzen und Schilde sowie Trinkschalen.
[20]
[23]
[24]
So alt wie diese Praxis offentlicher Ehrungen ist auch die Kritik daran.
Aristoteles
befasste sich in seiner
Politik
mit der Frage, ob ?denen, die etwas zum Vorteil des Staates getan haben eine Ehrenauszeichnung zu erteilen sei“ und kommt darin zu dem Schluss, dass ein solches Gesetz sich zwar gut anhore, jedoch nicht erlassen werden solle, da es Neid und Verleumdung nach sich ziehe und uber die Frage, was nutzlich und was schadlich sei, zu Streit und Erschutterungen des Staates fuhren konne.
[24]
Deutlich komplexer war das Auszeichnungswesen der
Romer
. Mit ihren großraumigen Eroberungszugen waren sie weitaus starker auf die disziplinierenden Funktionen eines militarischen Belohnungssystems (
dona militaria
) angewiesen als beispielsweise die Griechen. Wahrend es zur Zeit der
Republik
noch vergleichsweise ubersichtlich war, umfasste es zur Kaiserzeit mit ihrem großen stehenden Heer ein fur die damalige Zeit sehr umfangreiches und differenziertes Sortiment an Auszeichnungen.
Es gab die von den Griechen ubernommenen Phaleren,
Medaillen
die am Brustpanzer angebracht wurden, mit Bildnissen von Tieren, Fabelwesen oder Gottern, Armreifen aus Metall (
armillae
) fur Tapferkeit, Kranze und Kronen (coronae), beispielsweise die Burgerkrone (
corona civica
), Ehrenlanzen (
hasta pura
) und die von den
Kelten
ubernommenen
Torques
als Tapferkeitsauszeichnung fur niedere Range. Als hochste Form der Auszeichnung galt der
Triumphzug
, der Heerfuhrern und spater ausschließlich Kaisern vorbehalten blieb.
[21]
[23]
Die fruhesten uberlieferten Auszeichnungen waren Schalen (
patera
,
patella
) und Lanzen, Phalerae kamen spater dazu. In der romischen Republik soll es nach
Polybios
bei den militarischen Auszeichnungen keinen ranggebundenen Unterschied gegeben haben. Spatestens seit
Augustus
wurde jedoch zwischen hoheren und niederen Rangen differenziert. Wahrend Phaleren an Angehorige aller Range vergeben wurden, waren andere Abzeichen Ausdruck einer Rangordnung. Unabhangig vom Verdienst oder der Leistung erhielten hohere Ranggruppen andere Auszeichnungen als niedere. Grundvoraussetzung zur Vergabe war nicht das Verdienst oder die Leistung schlechthin, sondern das romische Burgerrecht, das in sich bereits eine Auszeichnung darstellte. Die Dekoration erhielten die Soldaten als personliche Anerkennung unmittelbar aus der Hand ihres Feldherren. Die enge Verbindung zwischen Auszeichnung und Feldherr zeigt sich unter anderem daran, dass bei der Leichenfeier Augustus’ die Soldaten die ihnen vom Verstorbenen verliehenen Auszeichnungen in den Scheiterhaufen warfen.
[23]
[25]
Die bis in die Gegenwart wirkende
Assoziation
von Auszeichnungen mit Begriffen wie ?Ehre“, ?Verdienst“, ?Tapferkeit“ etc., wurzelt im Auszeichnungswesen der Antike. Jedoch fuhrt keine direkte Entwicklung von den antiken Vorbildern zum heutigen Auszeichnungswesen. Orden und Ehrenzeichen, wie sie heute als sichtbare Zeichen offentlicher Belobigung verliehen werden, haben ihren Ursprung bei den Ritterorden des fruhen Mittelalters.
[23]
[26]
Siehe auch
:
Ritterorden
,
Liste der Ritterorden
.
Als eigentliche Stammvater des modernen Ordenswesens gelten die
Hospitaliter
- und
Ritterorden
. Diese pragten zwei wesentliche Charakteristika, die im Ordenswesen uber Jahrhunderte Bestand hatten:
[26]
[27]
- Zunehmende Machtfulle und geographische Ausdehnung der geistlichen Ritterorden machte strenge Aufnahmekriterien erforderlich, Ritter waren eine privilegierte Elite. Die Mitgliedschaft in einen solchen Orden galt als Auszeichnung und bedeutete gesellschaftliches Ansehen und Erfolg.
- Ihre funfstufige hierarchische Gliederung in
Großmeister
, Ritter, Priester, Bruder und Donaten, wurde zum Vorbild fur spatere Ordensbildungen.
Zur Zeit der
Kreuzzuge
, im 11. Jahrhundert, entstanden aus einigen geistlichen
Ordensgemeinschaften
die ersten geistlichen Ritterorden. Die Bezeichnung ?Orden“ ist abgeleitet vom lateinischen Wort
ordo
(Ordnung, Stand). Den Ritterorden oblag neben rein religiosen Handlungen, die auch jeder Monchsorden zu erfullen hatte, wie Missionierung und Religionsubungen, sowie der Versorgung und Pflege kranker Pilger, der aktive Schutz und die Verteidigung christlicher Machtpositionen. Das umfasste den Schutz des
Heiligen Grabes
, den Schutz von Pilgern sowie den Kampf gegen ?Unglaubige“.
[26]
Als erste Grundungen dieser Art gelten der
Johanniter
- und der
Templerorden
. Der Johanniterorden wurde 1099 als
Hospitalorden
gegrundet und ging aus einer von italienischen Kaufleuten gegrundeten Genossenschaft hervor, die in Jerusalem eine Herberge fur christliche Wallfahrer unterhielt. Im 12. Jahrhundert ubernahm er zusatzlich militarische Aufgaben. Der Templerorden wurde um 1118 als neuer Ritterorden franzosischer Pragung gestiftet.
[26]
Bedeutung gewann der
Deutsche Orden
, auch Deutschherren- oder Deutschritterorden genannt. Er wurde 1190 anlasslich einer Seuche wahrend der
Belagerung von Akkon
als Gemeinschaft zur Krankenpflege gegrundet und betrieb ein Hospital, kurz darauf ubernahm er zusatzlich militarische Aufgaben. Wahrend des
Deutschen Kreuzzugs
, im Marz 1198, wurde die Gemeinschaft auf Betreiben
Wolfgers von Erla
und
Konrads von Querfurt
in den Stand eines Ritterordens nach dem Vorbild der Templer und Johanniter erhoben.
[26]
Die Angehorigen geistlicher Ritterorden trugen als außeres Abzeichen und schmuckendes Symbol ein Kreuz auf ihren Manteln oder Umhangen (genannt
Clamys
); die Johanniter ein weißes Kreuz auf schwarzer Clamys, die Templer ein rotes, achtspitziges Kreuz auf weißer Clamys, und die Deutschritter, ebenfalls auf weißer Clamys, ein
schwarzes Kreuz mit verbreiterten Enden
, das 1813 als Vorlage fur das
Eiserne Kreuz
diente, die Lazariter ein grunes Kreuz auf Clamys.
[26]
[27]
Das Scheitern der Kreuzzugspolitik hatte den Niedergang der geistlichen Ritterorden zur Folge, die zunehmend den politischen Zielen und Machtkampfen weltlicher Herrscher unterlagen.
[27]
[28]
Ab dem 13. und 14. Jahrhundert begannen die Landesherren damit, nach dem Vorbild der geistlichen, weltliche Ritterorden zu stiften. Im Gegensatz zu den geistlichen Ritterorden, die weitgehend unabhangig waren, sich selbst verwalteten und teilweise selbst staatenahnliche Gebilde darstellten, waren die weltlichen Ritterorden von vornherein ein Instrument weltlicher Herrscher, die zugleich als Großmeister all ihrer Orden fungierten. Ihre Statuten legten nicht nur die Aufnahmebedingungen fest, sondern auch
Ordenstracht
und Ordenszeichen, also die
Insignien
, die die Ordensmitglieder nach außen hin kenntlich machen sollten, ein standig zu tragendes Symbol war das außere Zeichen der Zugehorigkeit zu der Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang erlangten tragbare Ordenszeichen,
Kleinodien
oft in Form eines Kreuzes oder Sterns, besondere Bedeutung.
[27]
[28]
Die Aufnahme in diese Orden war ein Akt landesherrlicher Gnade und hofischer
Huld
, sie diente der engen Bindung an den
Souveran
und bedeutete Ansporn und Verpflichtung diesem gegenuber. Korperschaften dieser Art besaßen elitaren Charakter, sie waren ausschließlich dem (Hoch-)Adel vorbehalten und ihre Mitgliederzahl war streng limitiert. Im Zuge dieser Entwicklung verblasste der ursprungliche, religiose Zweck der Ritterorden zusehends,
Ordensgelubde
verloren an Bedeutung, und schließlich besaßen die Orden keine speziellen Aufgaben oder Ziele mehr, die uber die gemeinsamen dynastischen oder politischen Interessen ihrer Mitglieder hinausgingen.
[28]
Zu den bedeutendsten weltlichen Ordensgemeinschaften zahlen:
Bis zur
Abschaffung der Monarchie
und zwischen
Restauration
und
Julirevolution
gab es die franzosischen
Ordre de Saint-Michel
und
Orden vom Heiligen Geist
.
Mit der Herausbildung absolutistischer Staaten im 17. und 18. Jahrhundert setzte ein allgemeiner Wandel im Ordenswesen ein. Die Orden entwickelten sich zu
Haus- oder Hoforden
, und die Dekoration wurde allmahlich zum Selbstzweck. Hausorden gelten zwar als eine Form weltlicher Ritterorden, jedoch markieren sie die Grenze zum Ubergang der Orden, von Personengemeinschaften, hin zu Insignien als Belohnung fur Verdienste. Die Gemeinschaft existierte haufig nur noch symbolisch, dafur symbolisierten die Insignien ein besonderes Verhaltnis zum Souveran und somit Einfluss bei Hofe. Ursprunglich einklassig und nur fur den Souveran, dessen Familie und eine limitierte Anzahl adliger Gunstlinge vorgesehen, entwickelten sich im Laufe der Zeit viele ehemalige Hausorden zu
Verdienstorden
weiter.
[28]
[29]
Landesherren stifteten Hausorden, um einflussreiche
Standesherren
an sich zu binden und fur geleistete Dienste zu belohnen. Dabei handelte es sich meist um einklassige Auszeichnungen. Großmeister war, wie bei den weltlichen Ritterorden, der jeweilige Souveran; die Prinzen des regierenden Hauses waren Mitglieder durch Geburt, wurden aber bei der in den Statuten festgelegten Mitgliederzahl nicht mitgezahlt. Außere Zeichen von Hausorden waren, ebenso wie bei den weltlichen Ritterorden, deren Insignien: das
Ordenskreuz (Ordenszeichen, Kleinod oder auch Ordensdekoration)
, der
Ordensstern (Bruststern)
, die
Scharpe
, die
Ordenskette (Kollane)
und die
Ordenstracht
, die zwar die Zugehorigkeit zu einer elitaren Gesellschaft symbolisierten, jedoch nicht mehr Zeichen der Mitgliedschaft in einer klassischen Ordensgemeinschaft waren. Im Gegensatz zu den ?echten“ Ritterorden, mit eigenem Landbesitz und Vermogen ausgestatteten und durch eigene Aufnahmeverfahren gebildeten Personengemeinschaften, verfugten Hausorden uber keinerlei Besitz oder eigene Mittel, sondern schopften aus den Zuweisungen des Souverans. Zu ihren Tragern zahlten fuhrende Staatsmanner sowie einflussreiche Vertreter der Kirche und der Geisteswissenschaften. Die Aufnahme, beziehungsweise die Verleihung, war mit diversen Ehrenrechten und materiellen Zuwendungen, aber auch mit verschiedenen Verpflichtungen verbunden. Zu den Rechten zahlten unter anderen der Zutritt am Hof, die Gewahrung von Audienzen beim Landesherrn oder Pensionszahlungen und Gelddotationen. Zu den Pflichten gehorte unter anderen das Tragen der Ordensdekoration in der Offentlichkeit, die Teilnahme am
Zeremoniell
des Ordens, vor allem aber unbedingte Treue zum Herrscherhaus.
[29]
[30]
Hausorden wurden zunachst nicht in Klassen unterteilt und waren ausschließlich dem (Hoch-)Adel vorbehalten, was sich mit dem Erstarken des Burgertums allmahlich anderte.
[31]
Einige Hausorden wurden spater auch an Nicht-Adlige verliehen, wobei, wie beispielsweise beim
Schwarzen Adlerorden
, die Beliehenen neben der Insigne oft einen
Wappenbrief
erhielten, der sie in den erblichen Adelsstand erhob. Zudem begrundeten viele Orden einen hoheren Rang bei Hofe; so nahmen die Trager Preußens hochsten Ordens, des Schwarzen Adlerordens, in der hofischen Hierarchie eine Position unmittelbar hinter den hochsten Hofamtern und vor den Kardinalen ein.
[29]
[32]
Bis etwa 1750 wurden einige Ordensstiftungen als ?Erneuerung“ bezeichnet, um den Orden ein alteres Alter zu geben. Dabei wurde sich haufig auf Abzeichen bezogen, bei denen es sich nicht um Orden handelte (Seraphinenorden, Distelorden
[33]
), auf Orden, die langst erloschen waren (Hubertusorden) oder deren mittelalterliche Grundung unbelegt ist (Georgsorden, Dannebrogorden). Der
Konstantinorden
der
albano
-
byzantinischen
Angeli-Dynastie und spater der
Konige von Sizilien
fuhrte sich sogar auf
Konstantin den Großen
zuruck.
[34]
Bedeutende Hausorden waren
[29]
- Hubertusorden
, gestiftet 1444 durch
Gerhard von Julich-Berg
und 1708 erneuert durch
Johann Wilhelm von der Pfalz
- Dannebrogorden
gestiftet 1671 durch
Christian V.
- Distelorden
, gestiftet 1687 durch
Jakob VII. von Schottland
- St.-Andreas-Orden
, gestiftet 1698 durch
Peter den Großen
, Zar von Russland
- Schwarzer Adlerorden
, gestiftet 1701 durch
Friedrich III. von Brandenburg
- Roter Adlerorden
, gestiftet 1705 durch
Georg Wilhelm von Brandenburg-Bayreuth
- Hausorden der Treue
, gestiftet 1715 durch
Markgraf Karl III. Wilhelm von Baden-Durlach
- Hausritterorden vom Heiligen Georg
, gestiftet 1729 durch
Karl I. Albrecht von Bayern
- Seraphinenorden
, gestiftet 1748 durch
Friedrich I. von Schweden
- Hausorden vom Goldenen Lowen
, gestiftet 1770 durch
Friedrich II., Landgraf zu Hessen-Kassel
- Hausorden der Rautenkrone
, gestiftet 1807 durch
Friedrich August I., Konig von Sachsen
- Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden
, gestiftet 1833 durch
Friedrich von Sachsen-Altenburg
,
Ernst I. von Sachsen-Coburg und Gotha
und
Bernhard II. Erich Freund von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen
- St. Georgs-Orden
, gestiftet 1839 durch
Ernst August I., Konig von Hannover
Ein auf den (Hoch-)Adel beschranktes Ordenswesen mit elitarem Charakter, wie es die Personengemeinschaften weltlicher oder geistlicher Ritterorden aber auch die Hausorden waren, schloss weite Teile der Bevolkerung, obwohl im Sinne des Staates arbeitend und dem Landesherrn treu ergeben, vom Auszeichnungswesen aus. Der
absolutistisch
gepragte Staat brachte eine Vielzahl verschiedener Behorden sowie ein stehendes Heer hervor, die ihrerseits wichtige Machtsaulen darstellten. Grundvoraussetzung dafur, diese Einrichtungen und Institutionen zentral organisieren und koordinieren zu konnen, waren verlassliche, treu ergebene Beamte und Offiziere. Ein neu entstandener
Dienstadel
sowie Fachleute aus dem Burgertum ubernahmen verstarkt wichtige Funktionen in Amtern und Behorden. Zudem war das 18. Jahrhundert von zahlreichen dynastischen Kriegen gepragt. Kein Landesherr konnte es sich erlauben, Belohnungen fur Militar und Kriegsverdienste lediglich auf die Vertreter des Adels zu beschranken, was einen grundlegenden Wandel des Ordenswesens zur Folge hatte und seinen Ausdruck im Entstehen der Verdienstorden fand. Die fruhen Zivil- und Militar-Verdienstorden des spaten 17. und 18. Jahrhunderts zeichnen sich durch ihren Ubergangscharakter innerhalb der Entwicklungsgeschichte des Auszeichnungswesens aus.
[31]
[37]
War die Aufnahme in einen Ritterorden eine landesherrliche Gunsterweisung und hauptsachlich mit einem besonderen Treueverhaltnis zum Souveran verbunden, so stellen Verdienstorden daruber hinaus ein hoheitliches Instrument zur Belohnung dar. Diese veranderten Inhalte und Zielsetzungen der Verdienstorden erweiterten den fur Verleihungen in Frage kommenden Personenkreis uber den Hochadel hinaus, galt es doch Verdienste in den unterschiedlichsten Bereichen und Dienststellungen belohnen zu konnen. Das fuhrte zu einem drastischen Anstieg der in den einzelnen Staaten gestifteten Orden und ließ es sinnvoll erscheinen eine Hierarchie fur die einzelnen Orden eines Landes festzulegen. Das Ordenswesen wurde differenzierter und unterschied zwischen bestimmten hohen Orden, die hauptsachlich an Mitglieder von Herrscherhausern und Angehorige sehr alten Adels verliehen wurden, Ritterorden, die zumeist Ahnenadel voraussetzten, und den eigentlichen Verdienstorden. Die Moglichkeit, Orden auch an Burgerliche zu verleihen, entsprach den gesellschaftlichen Strukturen und Erfordernissen des spaten 18. Jahrhunderts. Ahnenadel war keine zwingende Voraussetzung mehr. Stattdessen wurde die Verleihung mit einer Erhebung in den Adelstand verbunden, wodurch Inhalte und Verleihungsmodalitaten der fruhen Verdienstorden dem absolutistischen System verhaftet blieben; Bauern und Handwerker, einfache Soldaten und Unteroffiziere blieben weiterhin vom Auszeichnungswesen ausgeschlossen. Verdienstorden wurden zum Teil ausschließlich fur Verdienste eines bestimmten Typs, beispielsweise militarische, kunstlerische oder wissenschaftliche, verliehen. Daruber hinaus wurde innerhalb der einzelnen Orden ein System verschiedener
Klassen
eingefuhrt, um Abstufungen nach Rang oder Verdienst der auszuzeichnenden Personen vornehmen zu konnen.
[31]
[37]
Zu den historisch bedeutsamsten Verdienstorden zahlt der 1693 durch den ?Sonnenkonig“
Ludwig XIV.
gestiftete Ludwigsorden, der
Ordre royal et militaire de Saint-Louis
. Er gilt als altester Verdienstorden und zugleich erster rein militarischer Orden. Stiftungszweck war die Belohnung katholischer
[38]
Offiziere fur zwanzigjahrige treue Dienste oder fur militarische Erfolge. Das Stiftungsmotiv des von chronischer Geldnot geplagten Herrschers bestand in der kostengunstigen Abfindung seiner verdienten Soldaten, durch ein den Trager auszeichnendes Abzeichen anstelle materieller Zuwendungen.
[39]
[40]
Eine wesentliche Neuerung des Ludwigsordens gegenuber den bisherigen Haus- und Hoforden bestand in seiner Gliederung, der Orden bestand aus drei Klassen:
Diese Dreiteilung entsprach sowohl der Sozialstruktur des 18. Jahrhunderts als auch den Moral- und Ehrvorstellungen des Absolutismus. Sie ermoglichte die Belohnung von
Generalen
,
Stabsoffizieren
und
Subalternoffizieren
entsprechend ihrer Stellung in der militarischen Hierarchie. Die Verleihungsbedingungen waren fur jede Klasse unterschiedlich und dergestalt, dass sie nur von Vertretern einer bestimmten Ranggruppe erfullt werden konnten. So wurden Großkreuze nur fur den Sieg in einer Schlacht, das Verteidigen oder Erobern einer Festung oder das erfolgreiche Beenden eines Feldzuges verliehen, was nur von einem Armeebefehlshaber, einem Kommandeur, Marschall oder General uberhaupt erfullt werden konnte.
[31]
[37]
Der Ludwigsorden wurde zum Vorbild fur zahlreiche militarische Verdienstorden, wie beispielsweise den sachsischen
Militar-St.-Heinrichs-Orden
, den osterreichischen
Militar-Maria-Theresia-Orden
, den bayerischen
Militar-Max-Joseph-Orden
oder den badischen
Militar-Karl-Friedrich-Verdienstorden
, aber auch fur zivile Verdienstorden wie den
Wasaorden
, den
Annenorden
oder den
Orden de Isabel la Catolica
. Auch im zivilen Bereich spiegelten die Ordensklassen den staatlichen Aufbau wider und entsprachen dem Stellenwert von Verwaltungsbehorden sowie dem Rang von Posten und Funktionen, so dass Großkreuze nur an hohe Hof- und Staatsbeamte, beispielsweise Minister, verliehen wurden.
[31]
[37]
Die Landesherren begannen nunmehr damit, nicht mehr nur Adlige, sondern in zunehmendem Maße auch Angehorige anderer Stande mit tragbaren Abzeichen an sich zu binden oder fur die von ihnen geleisteten Dienste zu belohnen. Handelte es sich bei den bisherigen Orden noch um Gemeinschaften mit eng gefasster und an den Stifter gebundener Aufgabenstellung, in die nur wenige Personen eines begrenzten Kreises aufgenommen wurden, so waren die Verdienstorden nur mehr Mittel und Instrument zur Wurdigung und Belohnung geleisteter Verdienste. Die Auszeichnung erfolgte nicht mehr durch Aufnahme in eine reale oder symbolische Gemeinschaft, sondern ausschließlich durch die Verleihung selbst, das heißt durch die Ubergabe eines Ordenszeichens. Die ubergebene Insigne war nicht mehr außeres Zeichen fur die Zugehorigkeit zu einem Orden, sondern das verliehene Kleinod, die Ordensdekoration selbst, war die Auszeichnung. Stand der Terminus ?Orden“ ursprunglich fur eine Institution, so wurde man nun nicht mehr in einen Orden (eine Ordensgemeinschaft) aufgenommen, sondern mit einem Orden (einem Abzeichen) beliehen, was haufig mit der Vergabe von Amtern und Wurden einherging. ?Verleihung“ ist in diesem Fall wortlich zu verstehen. Der Orden wurde vom Souveran bzw. in seinem Auftrag auf Lebenszeit geliehen, nach dem Tode des Beliehenen musste die Insigne von den Erben oder Nachkommen an den Stifter bzw. von ihm beauftragte Organe zuruckgegeben werden. Auf die Orden vieler Lander trifft die Ruckgabepflicht auch heute noch zu, beispielsweise auf den
Pour le Merite fur Wissenschaften und Kunste
.
[32]
[37]
Zudem wurden vermehrt affiliierte Ehrenzeichen und Medaillen den Orden zugeordnet, damit Burgerliche oder Subalterne ebenfalls ausgezeichnet werden konnten.
Moderne Verdienstorden, beispielsweise der
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
(Bundesverdienstkreuz), besitzen haufig eine Einteilung, die sich an der
Ehrenlegion
orientiert, wobei die einzelnen Klassen auch noch weiter unterteilt sein konnen; In diesem Fall spricht man von Stufen. Sie werden in der Regel nicht mehr nach gesellschaftlichem oder militarischem Rang, sondern anhand
meritokratischer
Gesichtspunkte verliehen. Jedoch ist auch beim Bundesverdienstkreuz die hochste Stufe, die
Sonderstufe des Großkreuzes
, ausschließlich Staatsoberhauptern vorbehalten.
Die
Franzosische Revolution
von 1789 brach in den ersten Jahren radikal mit allen monarchistischen Traditionen, sie beseitigte die Symbole und Institutionen des
Ancien Regime
und damit auch das auf Stand und Gefalligkeit basierende Ordenswesen des Adels. Doch auch die neue Ordnung wollte nicht auf die Moglichkeit der Vergabe staatlicher Belohnungen verzichten.
Durch eine Massenaushebung, die
Levee en masse
, schuf Frankreich wahrend der
Koalitionskriege
erstmals ein
Volksheer
, in dem Angehorige aller Stande unterschiedslos nebeneinander kampften. Die Aufrechterhaltung von Moral und Disziplin, sowie die Motivation der Kriegsteilnehmer ließen ein Belohnungssystem notwendig und zweckmaßig erscheinen, da Zwang und Strafe, wie sie beim vormodernen Heer ublich waren, mit dem neuen Selbstbewusstsein der Franzosen unvereinbar und dem
Patriotismus
wenig forderlich gewesen waren. Die veranderten gesellschaftlichen Verhaltnisse ließen jedoch keinen Ruckgriff auf das Ordenswesen dynastischer Zeiten zu, weswegen man sich zunachst der Vergabe von Geldgeschenken oder von
Ehrenwaffen
in Form
gravierter
Degen und Sabel bediente. Artikel 87 der Verfassung vom 13. Dezember 1799 legte fest, dass fur Kriegsverdienste nationale Belohnungen zu vergeben seien, und laut Erlass vom 25. Dezember 1799 sollten an Soldaten und Offiziere, die sich im Krieg auszeichnen, Ehrenwaffen verliehen werden. Diese an die antiken Vorbilder angelehnte Form der Auszeichnung entsprach dem
aufklarerischen
Ideal der
egalite
, da sie von jedermann, ohne Rucksicht auf gesellschaftliche Stellung oder militarischen Rang, erworben werden konnte. Auch die neu geschaffenen zivilen Verwaltungs- und Staatsbehorden basierten auf der aktiven Mitarbeit von Vertretern aller, auch der unteren Bevolkerungsschichten, was den potentiell zu belohnenden Personenkreis auf Nicht-Militars erweiterte.
[43]
Dem ersten Konsul und spateren Kaiser
Napoleon Bonaparte
schien diese Auszeichnungsform unbefriedigend, da sie franzosischen Traditionen widerspreche. Nach zahen Verhandlungen nahm die
Nationalversammlung
am 19. Mai 1802 seinen Vorschlag schließlich an, eine
Ehrenlegion
(
Legion d’honneur
) ins Leben zu rufen. Gegenuber Kritikern, die eine Restauration monarchistischer Formen und Institutionen befurchteten, argumentierte er, dass die Revolution den Charakter der Franzosen nicht geandert habe und das Gefuhl der Ehre noch vor den Ideen der Freiheit und der Gleichheit stunden:
?Ich wette, … dass man mir keine alte und neue Republik nennen kann, die keine Auszeichnungen vergeben hat. Und das nennt man Spielzeug und Flitterkram! Sehr gut! Aber mit solchem Flitterkram leitet man die Menschen. Ich wurde das vom Rednerpult herab nicht aussprechen, aber in einem Rat von weisen Staatsmannern kann man alles sagen. Ich glaube nicht, dass das franzosische Volk Freiheit und Gleichheit liebt. Die Franzosen haben sich in den letzten Jahren der Revolution nicht geandert. Sie haben nur eine Leidenschaft, und diese nennt sich ?Ehre‘. Man muss aber diese Leidenschaft hegen und pflegen und Auszeichnungen verleihen!“
Um Bedenken zu zerstreuen und nicht an die erloschenen Einrichtungen der
bourbonischen Monarchie
zu erinnern vermied man das Wort ?Orden“ und entlehnte stattdessen Begriffe aus der militarischen Sprache der Romer. Die
Legion
(
lateinisch
legio
, von
legere
?lesen“ im Sinne von: ?auslesen“, ?auswahlen“) bestand 16
Kohorten
, die je sechs bis neun
Departements
umfassten. Die Mitgliederanzahl war limitiert, jede Kohorte zahlte 350 Ritter, 30 Offiziere, 20 Kommandeure und 7 Großoffiziere. Der Anknupfung an antike Begriffe zum Trotz konnte die neue Auszeichnung ihre ideelle Verwurzelung in den Traditionen koniglicher Orden nicht leugnen. Das jeweilige Staatsoberhaupt ist Großmeister der Ehrenlegion, ihm unterstellt sind der große Verwaltungsrat und der Großkanzler. Die Funktion des Verwaltungsrates entspricht etwa der des
Ordenskapitels
eines Ritterordens. Ebenso wie beim Eintritt in einen weltlichen Ritterorden schworen die ?Legionare“ bei ihrem Eintritt einen Eid, mit dem sie ihre Treue zum jeweiligen Staatsoberhaupt und zur Regierungsform bekundeten. Ein Kapitel der Stiftungsverordnung regelte die finanziellen Angelegenheiten, da mit der Aufnahme ein Rentenanspruch verbunden war. Die Ehrenlegion berucksichtigte gleichermaßen zivile und militarische Verdienste, die Aufnahme in den Orden war erstmals unabhangig von Rang, Stand und Konfession. Neu war auch die Bestimmung, dass jedes neu aufgenommene Mitglied zunachst den niedrigsten Rang, den eines Ritters, bekleidete. Als sich Napoleon 1804 selbst zum Kaiser kronte anderte er die Statuten der Ehrenlegion, wandelte sie von einer Personengesellschaft in einen Verdienstorden um und fuhrte ein sichtbar zu tragendes Abzeichen ein.
[41]
[43]
Abweichend von der Ein- bzw. Dreiklassigkeit bisheriger Haus- und Verdienstorden, besaß die Ehrenlegion zunachst eine vier- spater funfklassige Gliederung. Diese entwickelte sich schließlich zur internationalen Norm fur die bedeutendsten zivilen Verdienstorden, darunter der
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
:
[45]
Die Franzosische Revolution und die Ehrenlegion als ein außeres Zeichen der gesellschaftlichen Veranderungen beeinflusste das Auszeichnungswesen anderer Lander. Zahlreiche Verdienstauszeichnungen wurden neu geschaffen und deckten ein breites Leistungs- und Verdienstspektrum verschiedener Bereiche, Berufe, Amter und Dienststellungen ab. Verdienste im wissenschaftlich-technischen und im militarischen Bereich sowie bei der Bewaltigung von Verwaltungsaufgaben wurden durch die Verleihung von Verdienstorden gewurdigt. Viele bestehende Orden wurden um weitere Klassen oder um angeschlossene Ehrenzeichen in Form einer Medaille, eines Kreuzes o. a. erweitert, wodurch auch untere Berufsgruppen im Staatsapparat und niedere militarische Range in den Genuss von Auszeichnungen kommen konnten. In der Fachsprache werden derartige Ehrenzeichen, die einem Orden angeschlossen sind, als affiliierte Medaillen oder Kreuze bezeichnet.
[43]
Das 19. Jahrhundert wurde durch enormen technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie eine allgemeine Industrialisierung gepragt, in deren Folge Burgertum und Arbeiterschaft in zunehmendem Maße politische Bedeutung erlangten. Die sozialen und politischen Veranderungen dieser Zeit schlugen sich im Auszeichnungswesen nieder und fuhrten zur Etablierung einer neuen Klasse tragbarer Auszeichnungen, die sich nicht an den historischen Vorbildern orientierte und die auch nicht zur Klassifikation der Orden gehoren ? die Ehrenzeichen.
[46]
[47]
Seit Ende des 18. Jahrhunderts wurden verstarkt Tapferkeits-, Erinnerungs- und
Verdienstmedaillen
fur Mannschaften und Unteroffiziere geschaffen, da jenen das Erlangen eines Ordens versagt war. Gelegentlich wurden diese Abzeichen bestehenden Orden niederrangiger zugeordnet (affiliiert), so dass sich bis zum Ende des
Ersten Weltkrieges
bei vielen Auszeichnungen die verliehene Ordensstufe nicht nach der Große des erworbenen Verdienstes, sondern ausschließlich nach dem Rang des zu Beleihenden richtete.
[47]
[48]
Ehrenzeichen waren vor allem fur die Angehorigen der unteren Klassen und Schichten gedacht, die vom bisherigen Auszeichnungswesen aufgrund ihrer sozialen Stellung oder ihres Aufgaben- und Arbeitsgebietes ausgeschlossen waren. Unter den Bedingungen des Industriezeitalters erlangten die Ehrenzeichen schließlich eine allgemeinere und umfassendere Bedeutung, sie drangen in fast alle wirtschaftlichen, politischen und militarischen Bereiche vor. Ihre Zahl war außerordentlich hoch und ist es in vielen Staaten heute noch. In den Konigreichen Bayern, Preußen, Sachsen und Wurttemberg gab es am Ende des 19. Jahrhunderts 137 verschiedene Ehrenzeichen. Zwischen 1800 und 1945 entstanden allein in den deutschen Landern uber 3.500 staatliche tragbare Auszeichnungen aller Kategorien und Klassen. Sie wurden nicht mehr nur fur militarische und kriegerische Verdienste, sondern zunehmend auch fur solche im Staatsdienst, in einzelnen Berufsgruppen und Wirtschaftszweigen, auf den Gebieten der Humanitat, des Sports, der Kunst sowie der Wissenschaft geschaffen. Abzeichen fur Verdienste und zur Erinnerung, konnen staatlicher oder nichtstaatlicher Natur sein, es kann sich um regionale oder kommunale Auszeichnungen oder um solche von Parteien, Gesellschaften, Vereinigungen, Organisationen oder Betrieben handeln. In der Ausfuhrung besitzen sie meist
Medaillen
-, Kreuz-, Schild-, Spangen oder Schnallenform. Als Material kommen neben Gold und Silber auch Messing, Bronze und Eisen zur Verwendung, z. T. mit zusatzlichen Auflagen aus Edelmetallen. Aber auch Armelbander und andere textile Aufnaher und Applikationen sind gebrauchlich. Bildnisse, Inschriften und Jahreszahlen, Materialwahl und Gestaltung geben Aufschluss uber Anlass und Art der jeweiligen Auszeichnung. In den Portrat- und Trophaendarstellungen zeigt sich haufig hohes handwerkliches Konnen der Medailleure.
[47]
[48]
Seit den
Kriegen zur Niederwerfung der Franzosischen Revolution
war es ublich geworden, anlasslich siegreicher Gefechte eigens dafur gepragte Medaillen zu verleihen. Ab 1813 schufen fast alle Landesherren, deren Armeen oder Flotten im Kampf gegen Napoleon standen, Kriegsgedenkmunzen, die zumeist aus dem Metall (Bronze) der erbeuteten Geschutze gepragt wurden. Ihnen folgten
Dienstauszeichnungen
fur das stehende Heer, die Polizei, die Feuerwehr und den Zoll, sowie Erinnerungsmedaillen fur die Teilnahme an bestimmten Feldzugen und Schlachten, Jahrhundertfeiern und Regierungsjubilaen, Kronungen, furstlichen Geburtstagen und Hochzeiten. Die Abstufungen der Ehrenzeichen unterschieden sich, so es Abstufungen gab, weniger durch die Trageweise als durch Gestalt, Große und Material. Sie wurden in der Regel am Band im Knopfloch getragen.
[47]
[48]
Die Wende im preußischen Auszeichnungswesen markierte das 1813 durch Konig
Friedrich Wilhelm den III.
gestiftete Eiserne Kreuz. Unabhangig von sozialer Herkunft, Konfession, Rang oder Stand, stand es fur geleistete Kriegsverdienste jedem zu, und realisierte somit erstmals den Gedanken einer einheitlichen Auszeichnung fur Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaftsdienstgrade. In den
Befreiungskriegen
fielen alle anderen Orden und Auszeichnungen weitgehend weg, Generale und einfache Soldaten sollten die gleiche Belohnung fur Verdienste erhalten. Die beiden unteren Klassen EK II, EK I wurden nicht mehr anhand von Rang und Stand des Beliehenen vergeben, sondern in aufsteigender Reihenfolge fur je einen weiteren, erneuten Verdienst. Die Kriterien zur Erlangung des Großkreuzes hingegen waren derart, dass sie nur von Generalen erfullt werden konnten.
[47]
[48]
[50]
Das Eiserne Kreuz war ursprunglich als einmalige Stiftung gedacht und seine Verleihung zeitlich auf den Befreiungskampf gegen die napoleonische Fremdherrschaft begrenzt. Stiftungsinhalt und Verleihungspraxis der begehrten Auszeichnung wurden erst durch das
burgerliche Reformwerk im Staats- und Heerwesen von 1808
bis 1813 ermoglicht. Die zuruckhaltende und korrekte Verleihung fur tatsachliche Verdienste sicherte dem Eisernen Kreuz einen hohen symbolischen Wert, ihre Trager genossen hochstes Ansehen. Anlasslich des
Deutsch-Franzosischen Krieges
(1870?1871) und des Ersten Weltkrieges (1914?1918) wurden die Stiftungen erneuert. Mit dem Wissen um den moralischen Stellenwert gerade dieser Auszeichnung knupften die Nationalsozialisten 1939 bewusst an die preußische Tradition an und machten die Auszeichnung zu einem deutschen Kriegsorden.
[47]
[48]
[51]
Siehe auch
:
Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen
.
Zwischen 1871 und 1918 gab es in
Deutschland
keinerlei Reichsorden. Verleihung von Titeln sowie Stiftung und Verleihung von Orden waren
Reservatrechte
der Landesherren, und die zahlreichen Orden des
Kaiserreiches
waren die Orden der einzelnen Bundesstaaten Preußen, Bayern, Sachsen, Wurttemberg usw. Das damalige Ordenswesen war außerordentlich vielfaltig, da jeder der 22 Bundesfursten seine eigenen Orden verlieh, haufig sogar mehrere verschiedene.
[52]
[53]
[54]
Zwar haben sowohl
Wilhelm I.
als auch
Wilhelm II.
in ihrer Eigenschaft als deutsche Kaiser
Gedenkmunzen und Ehrenzeichen
gestiftet, beispielsweise die
Kolonial-Denkmunze
von 1912 oder das am 3. Marz 1918 auf wiederholte Forderung der
Obersten Heeresleitung
gestiftete
Verwundetenabzeichen
. Stiftungen und Verleihungen von
Orden
hingegen nahmen beide Kaiser ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Konige von Preußen vor. Da jedoch die preußischen Orden, insbesondere die Kriegsorden, außerst zahlreich auch an Angehorige anderer Lander vergeben wurden und quasi vom Reichsoberhaupt kamen, erlangten sie bis zu einem gewissen Grade den Charakter und die Bedeutung von Reichsorden; was in besonderer Weise zum Beispiel fur das
Eiserne Kreuz
oder den
Pour le Merite
galt, die wahrend des Ersten Weltkrieges nicht nur innerhalb des preußischen Truppenkontingents verliehen wurden, sondern auch an Angehorige des bayerischen, sachsischen, wurttembergischen etc.
[53]
Mit der
Novemberrevolution
fand das deutsche Ordenswesen sein vorlaufiges Ende. Gemaß Artikel 109 der
Weimarer Reichsverfassung (WRV)
vom 11. August 1919 durften Orden und Ehrenzeichen vom Staat nicht mehr verliehen werden und kein Deutscher durfte Titel oder Orden anderer Staaten annehmen. Jedoch wurde das
Ordensverbot
nicht konsequent durchgesetzt, es ließ Ausnahmen zu und wurde umgangen oder ignoriert.
[52]
[53]
[54]
Auszeichnungen, die bis zum Inkrafttreten der Reichsverfassung erworben wurden, durften weiterhin getragen werden. Vom Verbot ausgenommen waren außerdem nach Art. 175 WRV Verleihungen von Auszeichnungen ?fur Verdienste in den Kriegsjahren 1914 bis 1919“, die bis dahin unbelohnt geblieben waren. So wurden nach den Richtlinien des Erlasses des letzten preußischen Kriegsministers
Walther Reinhardt
vom 12. Juli 1919 unter anderen das Eiserne Kreuz noch bis zum Jahr 1925 nachverliehen. Das 1918 gestiftete
Verwundetenabzeichen
wurde bis zum 31. Dezember 1924 nachverliehen, vorausgegangen war eine Bekanntmachung im
Deutschen Reichsanzeiger
am 24. Dezember 1918, in der es hieß: ?Dieses Abzeichen ist kein Orden oder Ehrenzeichen, es wird nach wie vor verliehen“, wodurch das Ordensverbot umgangen wurde.
Endgultig eingestellt wurde die Verleihung von Kriegsauszeichnungen erst durch Erlass vom 7. Marz 1925.
[53]
[54]
[56]
Artikel 109 der Reichsverfassung galt nur fur staatliche Stellen. Privaten Vereinigungen wie Kriegervereinen, Truppenkameradschaften und Verbanden jeglicher Art standen Stiftung und Verleihung von Auszeichnungen frei, wovon unter anderen aus geschaftlichen Grunden rege Gebrauch gemacht wurde. Es gab eine ganze Reihe nichtstaatlicher Auszeichnungen, Erinnerungs-, Gedenk- und Teilnahmeabzeichen, die nach dem Krieg wie Pilze aus dem Boden schossen und von privaten Vereinigungen, hauptsachlich Veteranenvereinigungen und
Freikorps
, vergeben wurden, beispielsweise die Kyffhauser-Denkmunze, der Schlageterschild oder das Langemarkkreuz. (
Siehe auch:
Liste der Freikorpsauszeichnungen
) Dabei handelte es sich jedoch nicht um Orden oder Ehrenzeichen, sie genossen keinerlei rechtlichen Schutz und wurden haufig nach undurchsichtigen Kriterien oder gegen Bezahlung vergeben. Die amtliche Anerkennung als Auszeichnung fur das
Baltenkreuz
und den
Schlesischen Adler
, beide 1919 gestiftet, wurde erstmals im Mai 1933 durch die Nationalsozialisten ausgesprochen und mit dem
Erganzungsgesetz zum Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
von 1934 (RGBl. I. S. 379) gesetzlich verankert. Alle anderen Privatauszeichnungen durften durch die
Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
von 1935 (RGBl. I. S. 1341) nicht mehr getragen werden.
[57]
[58]
Art. 109 WRV wurde selbst von staatlicher Seite nicht konsequent beachtet, obwohl es allein an diese gerichtet war. Juristisch fragwurdig war die Stiftung des
Kolonialabzeichens
, am 18. April 1922 durch das
Reichsministerium fur Wiederaufbau
. Das Verbot wurde schließlich dadurch umgangen, dass die ursprunglich geplante Inschrift ?Fur Verdienste um die deutschen Kolonien“ durch ?Sudsee-Afrika-Kiautschou“ ersetzt, und so aus dem Ehren- ein Erinnerungszeichen wurde. Auch die Stiftungen des ?
Erinnerungsabzeichens fur die Besatzung der Luftschiffe
“ und das ?
Kampfwagen-Erinnerungsabzeichens
“ durch Reichswehrminister
Otto Geßler
erfolgten ausdrucklich als ?Erinnerungsabzeichen“.
[59]
Ebenfalls nicht unter das Verbot fielen der am 15. November 1922 durch Reichsprasident
Friedrich Ebert
gestiftete
Adlerschild des Deutschen Reiches
, die hochste Auszeichnung der
Weimarer Republik
, sowie die am 22. Marz 1932, Goethes hundertstem Todestag, durch Reichsprasident
Paul von Hindenburg
gestiftete
Goethe-Medaille fur Kunst und Wissenschaft
, da es sich hierbei nicht um
tragbare Auszeichnungen
handelte, sondern um sogenannte ?Vitrinenorden“, die lediglich aufgestellt werden konnten.
[60]
[61]
[62]
Eine weitere Moglichkeit das staatliche Ordensverbot zu umgehen bestand darin, Auszeichnungen die durch nichtstaatliche Korperschaften verliehen wurden staatlich anzuerkennen. So wurde das 1922 gestiftete
Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes
als ein Ehrenzeichen ausgestaltet, das nicht vom Staat oder einer staatlichen Stelle, sondern mit staatlicher Genehmigung vom Prasidenten des Deutschen Roten Kreuzes verliehen wurde. Das zweiklassige Ehrenzeichen des DRK wurde u. a. innerhalb der Diplomatie eingesetzt um das Fehlen kompatibler Auszeichnungen im internationalen Verkehr zu kompensieren.
[61]
[63]
Unter weitgehender Duldung der Reichsregierung fuhrten die Lander verschiedene Auszeichnungen neu oder erneut ein, beispielsweise
Rettungsmedaillen
oder diverse
Feuerwehr-Ehrenzeichen
. Auch verliehen ehemalige Landesherren weiterhin, nun jedoch als Privatpersonen, ihre Orden und Ehrenzeichen, z. T. bis uber das Ende des
Zweiten Weltkriegs
hinaus. Solche Verleihungen wurden 1937 durch das
Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
nachtraglich legalisiert, sofern sie bis zum 16. November 1935 vorgenommen wurden. Diese Legalisierung betraf jedoch nur das
Tragen
der Auszeichnungen; eventuell mit einigen Ordensverleihungen verbundene Erhebungen in den personlichen oder erblichen Adelstand (
Nobilitierungen
) wurden davon nicht beruhrt und blieben folglich unwirksam.
[61]
[64]
Ganz im Gegensatz zur
Weimarer Republik
machte das
nationalsozialistische Regime
umso umfangreicher Gebrauch vom Mittel der Verleihung außerer
Ehren
. Die Rechtsgrundlage dafur bildeten nach dem Erlass des
Ermachtigungsgesetzes
das
Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
vom 7. April 1933 sowie das Erganzungsgesetz dazu vom 15. Mai 1934 und schließlich das
Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
vom 1. Juli 1937.
[65]
Nach
Kriegsende
verbot Art. IV des
Kontrollratsgesetzes
Nr. 8
vom 30. November 1945 das Tragen, Verleihen und Annehmen samtlicher militarischer und ziviler Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen jeder Art.
[66]
Gelockert wurde das Verbot mit dem Gesetz Nr. 7 der
Alliierten Hohen Kommission
vom 21. September 1949. Die Beschrankungen fur die Stiftung und Verleihung neuer Auszeichnungen entfielen. Verboten blieb jedoch das Tragen samtlicher Orden, Ehrenzeichen, Abzeichen und Rangabzeichen der ehemaligen deutschen
Wehrmacht
, der
NSDAP
sowie aller angegliederten oder unterstellten Organisationen. Wobei die Besatzungsmachte unter Berufung auf den Wortlaut des maßgeblichen englischen
(former german armed forces)
bzw. franzosischen
(anciennes forces armees allemandes)
Textes unter ?deutsche Wehrmacht“ alle
fruheren deutschen bewaffneten Krafte
verstanden. Infolge dieser Auslegung war faktisch auch das Tragen von Auszeichnungen und Abzeichen aus dem Ersten Weltkrieg verboten. Dieses Verbot blieb auch uber das Ende des
Besatzungsstatuts
hinaus gultig, da gemaß der
Pariser Vertrage
vom 23. Oktober 1954 die von den Besatzungsbehorden erlassenen Rechtsvorschriften ?solange in Kraft bleiben, bis sie von dem nunmehr zustandigen deutschen Gesetzgeber aufgehoben werden“.
[67]
Die
DDR
schuf sich ab dem 7. Oktober 1949 ein eigenstandiges Auszeichnungswesen, wobei sie sich am sowjetischen Vorbild orientierte. Bis 1965 existierten bereits nahezu 100 Stiftungen, Orden, Preise, Ehrentitel und verschiedene Medaillen fur militarische und zivile Verdienste. Gestaltung, Inhalte und Verleihungsmodalitaten orientierten sich an den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus, entsprachen der politisch-ideologischen Ausrichtung des Staates und spiegelten das Traditionsverstandnis der SED-Fuhrung wider. Verschiedenste wirtschaftliche, politische und
historische Ereignisse
fuhrten haufig zu Anderungen an der Gestaltung der Auszeichnungen und wurden von der SED-Fuhrung zum Anlass genommen neue Auszeichnungen zu stiften. Das staatliche Auszeichnungswesen der DDR deckte nahezu alle gesellschaftlichen Lebensbereiche ab (siehe auch
Liste der staatlichen und nichtstaatlichen Auszeichnungen der DDR
). Hinzu kamen eine Vielzahl nichtstaatlicher Ehrenzeichen von Parteien, Betrieben und Organisationen. In Verbindung mit einer inflationaren Verleihungspraxis fuhrte dies zu einer Entwertung des Auszeichnungswesens der DDR.
[68]
In das
Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland
wurde das Verbot des Artikels 109 der Weimarer Verfassung nicht ubernommen. Daher standen einer Wiederbelebung des Ordenswesens keine rechtlichen Hindernisse im Wege. Allerdings hatte die exzessive Verleihungspraxis des Naziregimes Spuren hinterlassen und dem Ansehen von Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik schweren Schaden zugefugt. Dadurch war die Wiederbelebung des Ordenswesens in der Bundesrepublik ein Entschluss von großer politischer Tragweite und keineswegs eine Selbstverstandlichkeit. Bundesprasident
Theodor Heuss
hielt ein Ordensverbot nach Weimarer Vorbild staatlich und psychologisch fur einen Fehler und begrundete seine Absicht zur Stiftung eines Verdienstordens:
?Das Vertrauen darauf, daß die Menschen ihre Genugtuung allein in dem Bewußtsein finden, ihr Bestes fur die Gemeinschaft geleistet zu haben, hat schon oft zu großen Enttauschungen gefuhrt. Sich die Moglichkeit zu schaffen, außergewohnliche Leistungen fur den Aufbau, die Festigung und den Fortschritt eines staatlichen Gemeinwesens durch eine Ordensauszeichnung anerkennen zu konnen, ist ein einfaches Gebot der
Staatsraison
. Staatliche Orden und Ehrenzeichen konnen dazu beitragen, ein integrierendes Band zwischen dem Staat und seinen Burgern zu knupfen, sie konnen somit die Staatsmoral stutzen.“
[69]
[70]
Gerade aufgrund der schwierigen Lage nach dem Zweiten Weltkrieg konnte und wollte die junge
Bundesrepublik
nicht auf den Integrationswert von Orden und Ehrenzeichen verzichten. Hinzu kamen außenpolitische Erwagungen, da sich fast alle Staaten, egal welcher politischer Ausrichtung, im diplomatischen Verkehr eines Systems staatlicher Ehrungen in Form von Orden bedienen. Am 7. September 1951 stiftete Heuss den
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
: ?In dem Wunsche verdienten Mannern und Frauen des Deutschen Volkes und Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen […] die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten.“
[69]
[71]
Diese Stiftung war unter
Staatsrechtlern
nicht ganz unumstritten, der Disput entzundete sich an der Frage nach ihrer rechtlichen Grundlage. Zwar war man uberwiegend der Auffassung, dass das Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937 den Zusammenbruch des NS-Regimes nicht uberdauert habe, da es, weil vollstandig auf dessen Werteordnung und die Machtvollkommenheit des Fuhrers zugeschnitten, durch die Artikel 123ff. GG der Rezeption in geltendes Recht entzogen sei. Ungeklart jedoch war, ob der
Bundesprasident
das Recht, Orden und Ehrenzeichen zu stiften und zu verleihen,
ipso iure
besitzt, es sich also aus der Natur seines Amtes herleitet, oder ob er dazu einer Ermachtigung durch den Gesetzgeber bedarf, da derart weitreichende Veranderungen der Rechtslage den Handlungsrahmen der
Exekutive
uberschreiten. Das
Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
vom 26. Juli 1957 setzte der Debatte schließlich ein Ende und legalisierte die bisherigen Stiftungen.
[72]
Nicht nur der Bund, sondern auch die Lander haben nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach der Wende wieder zahlreiche Orden und Ehrenzeichen eingefuhrt. In einigen Fallen wurden schon im 19. und fruhen 20. Jahrhundert bestehende Auszeichnungen reaktiviert, etwa die 1818 gestiftete
Staatsmedaille fur Land- und Forstwirtschaft
in Baden-Wurttemberg, die 1843 gestiftete
Bremische Ehrenmedaille in Gold
, der 1853 gestiftete
Bayerische Maximiliansorden fur Wissenschaft und Kunst
, die 1908 gestiftete
Bremische Rettungsmedaille
oder die 1918 noch vor Kriegsende gestiftete
Hamburgische Rettungsmedaille
. Eine weiterfuhrende Ubersicht zu den Orden und Ehrenzeichen der Lander bietet die
Liste der deutschen Orden und Ehrenzeichen#Orden und Ehrenzeichen der Bundeslander
.
Siehe auch:
Liste der Schweizer Orden und Ehrenzeichen
.
Die Schweiz gilt gemeinhin als einer der wenigen Staaten, die an ihre Staatsburger keine Orden verleihen. Artikel 12 der
Bundesverfassung
vom 12. September 1848 besagte, dass ?die Mitglieder der Bundesbehorden, die eidgenossischen Civil- und Militarbeamten und die eidgenossischen Reprasentanten oder Kommissarien von auswartigen Regierungen weder
Pensionen
oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen durfen“. Diese Bestimmung wurde auch in die Nachfolgeverfassungen von 1874 und 1999 ubernommen.
Ehrende Auszeichnungen sind hingegen bekannt, beispielsweise im Kanton Zurich die
Goldene Ehrenmedaille
und der
Silberne Lowe
.
?Titel und Orden halten manchen Puff ab im Gedrange.“ (
Johann Wolfgang von Goethe
)
[73]
?Orden sind Wechselbriefe, gezogen auf die offentliche Meinung: ihr Werth beruht auf dem Kredit des Ausstellers.“ (
Arthur Schopenhauer
)
[7]
[74]
[75]
?Orden werden verdient, erdient, erdienert oder erdiniert.“ (
Helmuth Karl Bernhard von Moltke
)
[76]
?Was ist ein Orden? Ein kostensparender Gegenstand, der es ermoglicht, mit wenig Metall viel Eitelkeit zu befriedigen.“ (
Aristide Briand
)
[6]
[7]
[77]
?Den ersten Orden bekommt man, weil man noch keinen hat; alle weiteren, weil man schon einen hat.“ (
Gustav Heinemann
)
[78]
?Mir tun alle leid, die sich ohne Orden an der Brust halb nackt fuhlen.“ (
Gustav Heinemann
)
[78]
?Ein Orden ist eine kleine Metallscheibe, die zum Lohn fur mehr oder weniger echte Tugenden, Leistungen oder Dienst vergeben wird.“ (
Ambrose Bierce
)
[79]
- Vaclav M??i?ka
:
Das Buch der Orden und Auszeichnungen
. Verlag Werner Dausien, 2. Auflage 1990,
ISBN 3-7684-1680-1
.
- Eckart Henning
, Dietrich Herfurth:
Orden und Ehrenzeichen. Handbuch der
Phaleristik
.
Bohlau, Koln 2010,
ISBN 978-3-412-20617-8
.
- Jorg Nimmergut
:
Orden Europas
. Battenberg, Regenstauf 2007,
ISBN 978-3-86646-020-1
.
- Ralph Winkle:
Der Dank des Vaterlandes. Eine Symbolgeschichte des Eisernen Kreuzes 1914 bis 1936.
Essen 2007,
ISBN 978-3-89861-610-2
.
- Ralph Winkle:
Volksorden und Uniformierung. Symbolpolitik in der Disziplinargesellschaft des 19. Jahrhunderts.
In: Elisabeth Hackspiel-Mikosch (Hrsg.), Stefan Haas (Hrsg.):
Die zivile Uniform als symbolische Kommunikation.
Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2006,
ISBN 978-3-515-08858-9
.
- Ralph Winkle:
Fur eine Symbolgeschichte soldatischer Orden und Ehrenzeichen.
In: Nikolaus Buschmann,
Horst Carl
(Hrsg.):
Die Erfahrung des Krieges. Erfahrungsgeschichtliche Perspektiven von der Franzosischen Revolution bis zum Zweiten Weltkrieg.
Ferdinand Schoningh Verlag, Paderborn 2001,
ISBN 978-3-506-74478-4
.
- Ralph Winkle:
Zur Dingbedeutsamkeit des Eisernen Kreuzes. Eine volkskundliche Symbolanalyse
; In
Gottfried Korff
(Hrsg.):
KriegsVolksKunde. Zur Erfahrungsbindung durch Symbolbildung
. Tubinger Vereinigung fur Volkskunde 2005,
ISBN 3-932512-28-6
.
- Werner Otto Hutte:
Die Geschichte des Eisernen Kreuzes und seine Bedeutung fur das preußische und deutsche Auszeichnungswesen von 1813 bis zur Gegenwart
.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn
, 1967,
DNB
482182385
- Ludgera Vogt
:
Zur Logik der Ehre in der Gegenwartsgesellschaft. Differenzierung, Macht, Integration
. Suhrkamp Verlag 1997,
ISBN 978-3-518-28906-8
.
- Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage, Heymanns, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
.
- Jurgen Hartmann
:
Staatszeremoniell.
Heymanns, Koln 2007,
ISBN 978-3-452-26564-7
.
- Alois Friedel:
Deutsche Staatssymbole. Herkunft und Bedeutung der politischen Symbolik in Deutschland
. Athenaum, Bonn 1968,
DNB
456665293
- Werner Honig:
Die Ehre im Knopfloch. Orden und Ehrenzeichen im Wandel der Zeiten
. Bergisch Gladbach 1986,
ISBN 3-404-60143-2
.
- Horst Fuhrmann
:
Pour le merite. Uber die Sichtbarmachung von Verdiensten; eine historische Besinnung.
Thorbecke, Sigmaringen 1992,
ISBN 3-7995-4159-4
.
- Klaus-Peter Merta:
Orden ? Aus der Geschichte einer Sammlung.
In:
Magazin des
Deutschen Historischen Museums
. Heft 13, Jahrgang 5. Berlin 1995. (
dhm.de
)
- Klaus-Peter Merta:
Vom Standesprivileg zur Massenauszeichnung. Verdienstorden und Ehrenzeichen
; In: Elisabeth Hackspiel-Mikosch:
Nach Rang und Stand. Deutsche Ziviluniformen Im 19. Jahrhundert
.
Deutsches Textilmuseum
, Krefeld 2002,
ISBN 3-00-009193-9
.
- Jorg Nimmergut:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945
. Zentralstelle fur Wissenschaftliche Ordenskunde, Munchen,
ISBN 3-00-001396-2
Band 1:
Anhalt ? Hohenzollern
. 1997
Band 2:
Limburg ? Reuss
, 1997
Band 3:
Sachsen ? Wurttemberg (1)
, 1999
Band 4:
Wurttemberg (2) ? Deutsches Reich
, 2001
Band 5:
Nachtrag Anhalt ? Deutsches Reich, Register
, 2004.
- Gerd Scharfenberg, Gunter Thiede:
Lexikon der Ordenskunde
. Battenberg, Regenstauf 2010,
ISBN 978-3-86646-051-5
.
- Axel Attula:
Dekorationen fur Damen. Evangelische Damenstifte Norddeutschlands und ihre Orden.
Thomas Helms Verlag Schwerin 2011,
ISBN 978-3-940207-21-0
.
- Lucienne Hubler:
Orden.
In:
Historisches Lexikon der Schweiz
.
- Christian Ortner
, Georg Ludwigstorff:
Osterreichs Orden und Ehrenzeichen. Teil I: Die kaiserlich-koniglichen Orden bis 1918
.
Verlag Militaria
, Wien 2017,
ISBN 978-3-902526-81-6
- Christian Gryphius
:
Kurtzer Entwurff Der Geist- und Weltlichen Ritter-Orden
. Fritsch, Leipzig 1697, 2. Auflage: Bauch, Leipzig / Breslau 1709.
- E. M. Perrot:
Vom Hosenbandorden zur Ehrenlegion. Die historischen Ritter- und Verdienstorden Europas.
Nachdruck der Ausgabe von 1821. Mit einem Nachwort von
Armin Wolf
. Harenberg, Dortmund (=
Die bibliophilen Taschenbucher.
Band 220).
- Maximilian Gritzner
:
Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt innerhalb des XIX. Jahrhunderts
. Autengruber, Leipzig 1998,
ISBN 978-3-932543-42-5
. (Nachdruck der Ausgabe von 1893,
Digitalisat
des Originals im
Internet Archive
).
- Ernst August Prinz zur Lippe:
Orden und Auszeichnungen in Geschichte und Gegenwart
. Keysersche Verlagsbuchhandlung, Heidelberg / Munchen 1958.
- Wie trage ich meine Orden?
Broschure, Berlin um 1925. (
Digitalisat
)
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 12. September 1848
verfassungen.de/
- Paulskirchenverfassung
, Verfassung des deutschen Reiches vom 28. Marz 1849
verfassungen.de/
- Weimarer Reichsverfassung
(Online)
- Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 7. April 1933 (RGBl. I. S. 180)
verfassungen.de/
- Erganzungsgesetz zum Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 15. Mai 1934 (RGBl. I. S. 379)
(Online)
- Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes uber Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 14. November 1935 (RGBl. I. S. 1341)
onb.ac.at
- Verordnung zur Anderung der Verordnung zur Ausfuhrung des Gesetzes uber Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 17. Marz 1936 (RGBl. I. S. 178)
onb.ac.at
- Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937 (RGBl. I. S. 725)
verfassungen.de
- Kontrollratsgesetz Nr. 8
vom 30. Oktober 1945.
In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland
, Nummer 2 vom 30. November 1945, S. 33, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek:
urn
:
nbn:de:101:1-201301314932
.
- Gesetz uber Titel, Orden und Ehrenzeichen
vom 26. Juli 1957 (BGBl. I. S. 844)
gesetze-im-internet.de
- ↑
Order of the Turkish Crescent
.
(
Memento
vom 11. Mai 2012 im
Internet Archive
)
- ↑
Orden des halben Mondes
. In:
Kaspar Friedrich Gottschalck
:
Almanach der Ritter-Orden
. Band 2. Georg Joachim Goeschen, 1818, S. 161 f.;
Textarchiv ? Internet Archive
.
- ↑
Ludwig Kuhn:
Handbuch der Geschichte und Verfassung aller bluhenden Ritterorden in Europa. Nebst Nachrichten von erloschenen Ritter-Orden und von Ehrenmedaillen.
Wien 1811, S. 193 ff.
books.google.de
- ↑
Johann Georg Krunitz
:
Oeconomische Encyclopadie, oder allgemeines System der Land- Haus- und Staats-Wirthschaft
. 1817, S. 518 ff.
books.google.de
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 60.
- ↑
a
b
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 15.
- ↑
a
b
c
d
e
Klaus-Peter Merta:
Orden
? Vorwort
beim
Deutschen Historischen Museum
- ↑
Zur Situation in der Schweiz siehe:
Anpassung der Gesetzgebung an die neue Bundesverfassung
.
@1
@2
Vorlage:Toter Link/www.ejpd.admin.ch
(
Seite nicht mehr abrufbar
, festgestellt im Mai 2019.
Suche in Webarchiven
)
Eidgenossisches Justiz- und Polizeidepartement. Vgl.
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 12. September 1848
verfassungen.de
(
Memento
des
Originals
vom 14. Oktober 2014 im
Internet Archive
)
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@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungen.de
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 15 f.
- ↑
Herbert Kruger:
Allgemeine Staatslehre
. Kohlhammer, Stuttgart 1966, S. 570f. (
DNB
457304006
)
- ↑
a
b
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 16.
- ↑
Vgl. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 16, 80.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 16 f.
- ↑
Hermann Alexander Schlogl:
Das Alte Agypten: Geschichte und Kultur von der Fruhzeit bis zu Kleopatra
. C.H.Beck, 2006,
ISBN 978-3-406-54988-5
, S. 183 f.
- ↑
Anm. Eine detaillierte Abbildung der Kette mit den Fliegen auf der
Webseite
von
Hermann
und
Anna Levinson
.
- ↑
Hans-Hoyer von Prittwitz und Gaffron:
Dona militaria. Gekront und hoch dekoriert.
In:
Hans-Joachim Schalles
, Susanne Willer (Hrsg.):
Marcus Caelius. Tod in der Varusschlacht.
Landschaftsverband Rheinland/Rheinisches Landesmuseum und Primus Verlag, Xanten/Bonn/Darmstadt 2009,
ISBN 978-3-89678-808-5
, S. 80?84.
- ↑
Vaclav M??i?ka
:
Das Buch der Orden und Auszeichnungen
. 2. Auflage. Verlag
Werner Dausien
, 1990,
ISBN 3-7684-1680-1
, S. 20.
- ↑
Anm. Renate Muller-Wollermann unterscheidet zwischen dem ?Gold der Belobigung“ (nbw n hzw.t) fur Verdienste jeglicher Art und dem ?Gold der Tapferkeit“ (nbw n qn.t) fur militarische Erfolge. Vgl. Renate Muller-Wollermann:
Vergehen und Strafen. Zur Sanktionierung abweichenden Verhaltens im alten Agypten
. Brill 2004,
ISBN 978-90-04-13906-0
, S. 251.
- ↑
Marcus Muller:
Die Auswirkungen des Krieges auf die altagyptische Gesellschaft
. In: Burkhard Meissner, Oliver Schmitt, Michael Sommer:
Krieg, Gesellschaft, Institutionen. Beitrage zu einer vergleichenden Kriegsgeschichte
. Akademie Verlag, 2005,
ISBN 978-3-05-004097-4
, S. 97 ff.
- ↑
a
b
Jorg Nimmergut:
Orden Europas
. Battenberg, Regenstauf 2007,
ISBN 978-3-86646-020-1
, S. 9.
- ↑
a
b
Jorg Nimmergut:
Orden Europas
. Battenberg, Regenstauf 2007,
ISBN 978-3-86646-020-1
, S. 9 f.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 18 f.
- ↑
a
b
c
d
e
Klaus-Peter Merta:
Orden
? Uberblick
beim
Deutschen Historischen Museum
- ↑
a
b
Horst Fuhrmann:
Uberall ist Mittelalter
. Beck, Munchen 2002,
ISBN 978-3-406-47613-6
, S. 174 ff. Ders.:
Pour le merite. Uber die Sichtbarmachung von Verdiensten
. Thorbecke, Sigmaringen 1992,
ISBN 3-7995-4159-4
, S. 9.
- ↑
Horst Fuhrmann:
Uberall ist Mittelalter
. Beck, Munchen 2002,
ISBN 978-3-406-47613-6
, S. 177f.; Ders.
Pour le merite. Uber die Sichtbarmachung von Verdiensten
. Thorbecke, Sigmaringen 1992,
ISBN 3-7995-4159-4
, S. 10 f.
- ↑
a
b
c
d
e
f
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 19 f.
- ↑
a
b
c
d
Klaus-Peter Merta:
Orden ? Ritterorden
- ↑
a
b
c
d
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 20.
- ↑
a
b
c
d
Klaus-Peter Merta:
Hausorden.
In:
Deutsches Historisches Museum.
Abgerufen am 5. Marz 2022
.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 20 und 22.
- ↑
a
b
c
d
e
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 21.
- ↑
a
b
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 21 f.
- ↑
Nicholas Harris Nicolas:
History of the orders of knighthood of the British Empire; of the Order of the Guelphs of Hanover; and of the medals, clasps, and crosses, conferred for naval and military services;
. London, J. Hunter, 1842,
S.
3–7
(
archive.org
[abgerufen am 5. Marz 2022]).
- ↑
Guy Stair Sainty:
The Constantinian Order of Saint George: and the Angeli, Farnese and Bourbon families which governed it
. Boletin Oficial del Estado, 2018,
ISBN 978-84-340-2506-6
(
google.at
[abgerufen am 5. Marz 2022]).
- ↑
Vgl. Horst Fuhrmann:
Pour le merite. Uber die Sichtbarmachung von Verdiensten; eine historische Besinnung.
S. 30?35 und 46 f.
- ↑
Jorg Nimmergut:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945.
Zentralstelle fur Wissenschaftliche Ordenskunde, Band 2:
Limburg ? Reuss
, S. 780?790.
- ↑
a
b
c
d
e
Klaus-Peter Merta:
Orden ? Verdienstorden
- ↑
Anm. Am 10. Marz 1759 stiftete
Ludwig XV. von Frankreich
den
franzosischen Militar-Verdienstorden
, der erstmals auch an Offiziere protestantischen Glaubens verliehen werden konnte.
- ↑
Vgl. Horst Fuhrmann:
Pour le merite. Uber die Sichtbarmachung von Verdiensten; eine historische Besinnung.
S. 30 f.
- ↑
Vgl. Klaus-Peter Merta:
Vom Standesprivileg zur Massenauszeichnung. Verdienstorden und Ehrenzeichen
; In: Elisabeth Hackspiel-Mikosch:
Nach Rang Und Stand: Deutsche Ziviluniformen Im 19. Jahrhundert
. Deutsches Textilmuseum, Krefeld 2002,
ISBN 3-00-009193-9
.
- ↑
a
b
Werner Otto Hutte:
Die Geschichte des Eisernen Kreuzes und seine Bedeutung fur das preußische und deutsche Auszeichnungswesen von 1813 bis zur Gegenwart
. S. 8 ff.
- ↑
Anm. Die Abbildung zeigt das Exemplar von
Chiang Kai-shek
aus dem
Chiang Kai-shek Memorial
in
Taipeh
.
- ↑
a
b
c
d
Klaus-Peter Merta:
Orden ? Ehrenlegion
- ↑
Deutsches Historisches Museum;
Friedrich Max Kircheisen
:
Napoleon I. Sein Leben und seine Zeit.
Funfter Band 1799?1804, Georg Muller Verlag, Munchen 1925, S. 272.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 22.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 22 f.
- ↑
a
b
c
d
e
f
Klaus-Peter Merta:
Orden
? Ehrenzeichen
beim
Deutschen Historischen Museum
- ↑
a
b
c
d
e
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 23.
- ↑
Werner Otto Hutte:
Die Geschichte des Eisernen Kreuzes und seine Bedeutung fur das preußische und deutsche Auszeichnungswesen von 1813 bis zur Gegenwart
.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn
, 1967,
DNB
482182385
, S. 36 f.
- ↑
Vgl. Werner Otto Hutte:
Die Geschichte des Eisernen Kreuzes und seine Bedeutung fur das preußische und deutsche Auszeichnungswesen von 1813 bis zur Gegenwart
.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn
, 1967,
DNB
482182385
, S. 27 f.
- ↑
Vgl. Werner Otto Hutte:
Die Geschichte des Eisernen Kreuzes und seine Bedeutung fur das preußische und deutsche Auszeichnungswesen von 1813 bis zur Gegenwart
.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn
, 1967,
DNB
482182385
, S. 98 ff.
- ↑
a
b
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 24.
- ↑
a
b
c
d
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 171 f.
- ↑
a
b
c
Vgl. Rudolf Absolon:
Die Wehrmacht im Dritten Reich. 30. Januar 1933 bis 2. August 1934
. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1998,
ISBN 3-486-41070-9
, S. 180.
- ↑
Horst Fuhrmann:
Pour le merite. Uber die Sichtbarmachung von Verdiensten; eine historische Besinnung,
S. 55.
- ↑
Jorg Nimmergut
:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945 Band IV. Wurttemberg II ? Deutsches Reich
. Zentralstelle fur Wissenschaftliche Ordenskunde, Munchen 2001,
ISBN 3-00-001396-2
; S. 1859.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
; S. 119, S. 172, S. 175.
- ↑
Jorg Nimmergut:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945 Band IV. Wurttemberg II ? Deutsches Reich
. Zentralstelle fur Wissenschaftliche Ordenskunde, Munchen 2001,
ISBN 3-00-001396-2
; S. 1865 ff.
- ↑
Jorg Nimmergut:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945
. Band IV:
Wurttemberg II ? Deutsches Reich
. Zentralstelle fur Wissenschaftliche Ordenskunde, Munchen 2001,
ISBN 3-00-001396-2
; S. 1869?1873.
- ↑
Wolfgang Steguweit:
Der ?Adlerschild des Deutschen Reiches“
. In:
Berlinische Monatsschrift
(
Luisenstadtischer Bildungsverein
)
. Heft 6, 2000,
ISSN
0944-5560
,
S.
182
(
luise-berlin.de
).
- ↑
a
b
c
Jorg Nimmergut:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen bis 1945
. Band IV:
Wurttemberg II ? Deutsches Reich
. Zentralstelle fur Wissenschaftliche Ordenskunde, Munchen 2001,
ISBN 3-00-001396-2
; S. 1866.
- ↑
Bernhard Zimmermann:
Das Bundesprasidialamt
. Athenaum Verlag, 1968,
ISBN 978-3-7700-7020-6
, S. 66.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
; S. 172, S. 176.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
; S. 115ff., S. 172 ff.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 24 f.
- ↑
Kontrollratsgesetz Nr. 8
vom 30. Oktober 1945.
In:
Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland
, Nummer 2 vom 30. November 1945, S. 33, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek:
urn
:
nbn:de:101:1-201301314932
.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 25 f.
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 26.
- ↑
a
b
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 27.
- ↑
siehe auch:
Hans Rothfels
:
Theodor Heuss, die Frage der Kriegsorden und die Friedensklasse des Pour le merite
. In:
Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte
, Jahrg. 17, 1969, Heft 4, S. 414?422
ifz-muenchen.de
(PDF; 6 MB)
- ↑
Erlaß uber die Stiftung des ?Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“
Vom 7. September 1951.
(Online)
- ↑
Vgl. Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 28 f.
- ↑
Goethe zu
Moritz Daniel Oppenheim
; Goethes Gesprache. Herausgegeben von Woldemar Freiherr von Biedermann, Leipzig 1889?1896, Band 6
(Online)
- ↑
Heinz Kirchner, Hermann-Wilhelm Thiemann, Birgit Laitenberger, Dorothea Bickenbach, Maria Bassier:
Deutsche Orden und Ehrenzeichen
. 6. Auflage. Carl Heymanns Verlag, Koln 2005,
ISBN 3-452-25954-4
, S. 17.
- ↑
Horst Fuhrmann:
Uberall ist Mittelalter
. Beck, Munchen 2002,
ISBN 978-3-406-47613-6
, S. 172; Ders.
Pour le merite. Uber die Sichtbarmachung von Verdiensten
. Thorbecke, Sigmaringen 1992,
ISBN 3-7995-4159-4
, S. 7.
- ↑
Gesellschaft fur Frankische Geschichte, Bayerische Akademie der Wissenschaften. Kommission fur Bayerische Landesgeschichte; Zeitschrift fur bayerische Landesgeschichte, Band 41, Ausgaben 2?3, Beck, 1978, S. 613.
- ↑
Werner Honig:
Die Ehre im Knopfloch. Orden und Ehrenzeichen im Wandel der Zeiten
.
ISBN 3-404-60143-2
, S. 7.
- ↑
a
b
Zitate Heinemann
- ↑
Zitate von Ambrose Bierce.
In:
gutezitate.com.
Abgerufen am 12. Mai 2024
.