Niederlothringen

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Niederlothringen im Heiligen Romischen Reich um 1000

Das Herzogtum Niederlothringen ( lateinisch Lotharingia inferior , franzosisch Basse-Lotharingie ) war eines der ersten vertraglich festgelegten Herrschaftsgebiete. Tatsachlich gab es weder ein niederlothringisches Stammesherzogtum noch naturliche Grenzen, die eine selbstandige Genese Niederlothringens zur Folge gehabt hatten.

Die Grenzen und Ausmaße fußten zunachst auf dem, im Wesentlichen im Vertrag von Verdun (843) bestimmten, Territorium Lotharingiens . Das Herzogtum Lothringen zerfiel im Jahre 959 in zwei Herzogtumer (Niederlothringen und Oberlothringen ), zwischen denen der Grenzverlauf sehr undeutlich war, aber trotzdem wenig diskutiert.

Fruheste fassbare Herzoge von Lothringen:

In den Jahren 965?977 ist kein Herzog uberliefert, was den Ruckschluss zulasst, dass die Ottonen die Eingliederung des Herzogtums in ihren Machtkomplex abgeschlossen hatten. In den Jahren 977?1005 besaßen zwei westfrankische Karolinger das Herzogsamt und im Anschluss daran folgte eine erneute Vakanz des Herzogsthrones (1005?1012).

Seit dem fruhen 11. Jahrhundert losten sich Teilfurstentumer aus dem Herzogtum und eine Reihe bewaffneter Konflikte zeichneten sich im westlichen Teil des Imperiums ab. Der deutsche Konig reagierte daraufhin mit der Schaffung dreier Markgrafschaften ( Antwerpen , Ename und Valenciennes ), die die Grenze zu Frankreich schutzen sollten und das wichtige Land zwischen Rhein und Schelde kontrollieren mussten. Daruber hinaus wurden die ortsansassigen Bistumer Koln , Utrecht , Luttich und Cambrai zu geistlichen Furstentumern des Reiches ernannt, deren Oberherren faktisch vom Kaiser eingesetzt wurden. Im Jahre 1012 erhielt Niederlothringen wieder einen Herzog, der die sich auflosenden Gebiete endgultig zusammenhielt und sicherte.

Im 11. Jahrhundert hatte besonders die Familie der Grafen von Verdun , die Dynastie Ardenne , die Herzogswurde inne. Eine Erblichkeit der Herzogskrone wurde in diesem Zeitraum vermieden und man beobachtete deshalb unterschiedliche Familien um den niederlothringischen Thron.

Im 12. Jahrhundert verfiel das Herzogtum. Nach dem Tod Gottfrieds von Bouillon († 1100) verlor das Amt des Herzogs in Niederlothringen an Bedeutung und litt auch unter dem Streit zwischen Konig Heinrich IV. und seinem Sohn Heinrich V. So erhob Heinrich IV. den Grafen von Limburg zum Herzog von Niederlothringen, wahrend sich Heinrich V. fur Gottfried von Lowen , Landgraf von Brabant , einsetzte. Auf Kosten der Reichspolitik verfolgten beide ihre eigenen Interessen im Gebiet ihres neuen Herzogtums.

Nach dem Tod Gottfrieds III. von Lowen († 1190) erstellte Heinrich VI. eine radikale Neuordnung. Auf dem Hoftag zu Schwabisch Hall (24. September 1190) fertigte er die ?Sterbeurkunde“ des Herzogtums aus, indem er Heinrich I. von Brabant , Sohn des verstorbenen Gottfrieds und seit 1183/1184 faktisch Herzog von Brabant , bestatigte, dass ganz Niederlothringen ihm nicht mehr zugestanden war. Die niederlothringische Herzogswurde wurde zum reinen Titel ohne territoriale Machtanspruche, den die Herzoge von Brabant bis zu ihrem Aufgehen im Burgunderstaat als ?Duc de Lothier“ fuhrten.

Da die Herzoge von Lothringen oftmals andere Herrschaften innehatten, kann die Zahlweise variieren

Herzoge von Brabant und Niederlothringen

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  • W. Kienast: Der Herzogstitel in Frankreich und Deutschland (9. bis 12. Jahrhundert). Munchen 1968.
  • R. Barth: Der Herzog in Lotharingen im 10. Jahrhundert. Sigmaringen 1990.
  • M. Werner: Der Herzog von Lothringen in salischer Zeit. Die Salier und das Reich 1. Sigmaringen 1991, S. 375?377.
  • P. Ilisch: Die Munzpragung im Herzogtum Niederlothringen I: Die Munzpragung in den Raumen Utrecht und Friesland im 10. und 11. Jahrhundert. = Jaarboek voor Munt- en Penningkunde 84?85, 1997/98, 274 S.
  • P. Ilisch: Die Munzpragung im Herzogtum Niederlothringen II: Die Munzpragung im sudwestlichen Niederlothringen und in Flandern im 10. und 11. Jahrhundert. =Jaarboek voor Munt- en Penningkunde 100 Special, Amsterdam 2014.