Erzherzogtum Osterreich

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Territorium im Heiligen Romischen Reich
Erzherzogtum Osterreich
Wappen
Karte
Alternativnamen Niederosterreich, Erzherzogtum Osterreich ob und unter der Enns
Entstanden aus Herzogtum Osterreich
Herrschaftsform Herzogtum
Herrscher /
Regierung
Erzherzog /Statthalter, Landmarschall und Landesregierung
Heutige Region/en AT- 3 / 4
Reichstag Reichsfurstenrat , Geistliche Bank
Reichskreis Osterreichischer Reichskreis
Hauptstadte /
Residenzen
Wien (Linz, Wiener Neustadt)
Dynastien Habsburg ,
Habsburg-Lothringen
Konfession /
Religionen
romisch-katholisch
Sprache /n Deutsch
Aufgegangen in Erzherzogtum Osterreich ob der Enns , Erzherzogtum Osterreich unter der Enns

Das Erzherzogtum Osterreich , bis 1453 [1] Herzogtum Osterreich , war ein Reichslehen des Heiligen Romischen Reiches . Wahrend die lehnsrechtliche Einheit bis zum Reichsende 1806 bestehen blieb, war bereits im 13. Jahrhundert eine landesrechtliche Teilung in Osterreich ob der Enns und Osterreich unter der Enns erfolgt, woraus schließlich die heutigen osterreichischen Lander Oberosterreich und Niederosterreich hervorgingen.

Entwicklung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Herzogtum Osterreich entstand im land- und lehensrechtlichen Sinne auf dem Reichstag von Regensburg 1156 , als die Mark Osterreich vom Herzogtum Bayern getrennt und zum selbstandigen Territorialherzogtum erhoben wurde. Die daruber von Kaiser Friedrich I. Barbarossa in der Kreuzhofkapelle (Regensburg) ausgestellte, spater Privilegium minus genannte Urkunde enthielt eine Reihe von Sonderrechten, teils eigens fur das erste mit diesem Territorium belehnte Herzogspaar, Heinrich II. Jasomirgott aus dem Haus der Babenberger und dessen Frau Theodora , teils fur deren Nachfolger, womit sie fur den gleichzeitig erfolgten Verzicht auf Bayern entschadigt wurden.

1192 erwarben die Babenberger auch das nach der Stadt Steyr im Traungau benannte Herzogtum Steiermark , starben jedoch 1246 im Mannesstamme aus. Die Steiermark fiel kurzzeitig an Ungarn , wahrend Ottokar II. von Bohmen das Herzogtum Osterreich und den Traungau erwarb. Dies war der Anlass dafur, dass die westlichen Landesteile Osterreichs von diesem abgetrennt und mit dem Traungau zu einem selbstandigen Land, Osterreich ob der Enns, zusammengefuhrt wurden, wahrend die Lander ostlich der Enns als Osterreich nid der Enns bezeichnet wurden.

Reichsrechtlich bildeten beide Lander weiterhin ein Lehen. Mit diesem wurden 1282 die Habsburger zur gesamten Hand belehnt, so dass alle Habsburger, nicht nur die jeweils regierenden, den Herzogstitel fuhrten. 1358/59 unternahm Herzog Rudolf IV. von Osterreich einen großangelegten Versuch, seine Stellung im Reich eigenmachtig zu verbessern, wozu er eine Reihe von gefalschten Urkunden, darunter das spater sogenannte Privilegium maius anfertigen ließ. Dieses sah fur den osterreichischen Landesfursten den Titel ?Pfalz-Erzherzog“ vor. Die Urkunden wurden zunachst Kaiser Karl IV. vorgelegt, der sie jedoch nicht anerkannte. [2] 1442/1453 erfolgte jedoch die Anerkennung durch Kaiser Friedrich III. , der zugleich osterreichischer Landesfurst war und 1453 den Titel eines ?Erzherzogs“ annahm, den fortan alle Habsburger fuhrten.

Der Erzherzog von Osterreich behauptete im Reich den ersten Rang nach den Kurfursten . Er fuhrte am Reichstag das Direktorium im Reichsfurstenrat wahrend der Beratungen (directorium agens); sein Anspruch, auch die weltliche Bank anzufuhren, scheiterte am Widerstand Bayerns, das diese Position fur sich behauptete, weshalb der osterreichische Erzherzog kurioserweise die geistliche Bank anfuhrte, obwohl er weltlicher Reichsfurst war.

Die Einheit der beiden Lander ob und nid der Enns wurde auch wahrend der diversen habsburgischen Landerteilungen gewahrt (siehe Habsburgermonarchie ). Die beiden Lander bildeten in diesem Zusammenhang die niederosterreichische Landergruppe und unterstanden einem gemeinsamen Regiment. Im Zuge der theresianischen Verwaltungsreformen ging diese Verwaltungseinheit unter; mit dem Ende des Heiligen Romischen Reiches 1806 endete auch das Reichslehen Osterreich, womit die letzten besonderen Verbindungen zwischen dem Land ob der Enns und dem Land unter der Enns untergingen. Das Erzherzogtum Osterreich ob der Enns und das Erzherzogtum Osterreich unter der Enns bildeten fortan zwei selbstandige Kronlander innerhalb der Habsburgermonarchie, in der sie bis zu deren Ende 1918 verblieben.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Wilhelm Brauneder : Osterreichische Verfassungsgeschichte. 11. Auflage. Verlag Manz, Wien 2009.
  • Richard van Dulmen : Weltgeschichte: Entstehung des fruhneuzeitlichen Europa 1550?1648. Bd. 24, Weltbild Verlag, Augsburg 1998.
  • Gunter Barudio : Weltgeschichte: Das Zeitalter des Absolutismus und der Aufklarung 1648?1779. Bd. 25, Weltbild Verlag, Augsburg 1998.

Historische Monographien:

  • Ignaz de Luca: Das Erzherzogthum Oestreich. 1. Band von Geographisches Handbuch von dem Oestreichischen Staate. Verlag Joseph V. Degen, Wien 1791 ( Google eBook, vollstandige Ansicht ).

Anmerkungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Nach Heinrich Koller: Kaiser Friedrich III. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2005, S. 135, war die Bestatigung (und Erweiterung) der "Osterreichischen Freiheitsbriefe" im Jahr 1453 durch Kaiser Friedrich III. nicht die Erhebung des Landes bzw. des Herzogtums Osterreich zum Erzherzogtum. Dabei ging es nur um das Haus bzw. die Familie der Herzoge von Osterreich und deren Erhebung zu Erzherzogen. Die auch in serioser Sekundarliteratur weit verbreitete Annahme, dass das Land (Herzogtum) Osterreich bereits damals zum Erzherzogtum erhoben wurde, durfte die Folge einer Verwechslung des Osterreich-Begriffes sein, der im Spatmittelalter nicht nur das Land (Herzogtum) Osterreich meinte, sondern auch der Name jener Dynastie war, die heute als die Habsburger bezeichnet wird.
  2. Diese auch in serioser Sekundarliteratur verbreitete Meinung wurde inzwischen wissenschaftlich widerlegt. Fakt ist, dass Karl IV. zwar nicht alle Urkunden des Privilegium maius bestatigt hat, aber Teile von diesen sehr wohl. Der Titel ?Pfalz-Erzherzog“ gehorte zu jenen Teilen, denen er die Anerkennung verweigerte. Vgl. dazu die sehr informative Zusammenfassung von Christiane Thomas: Privilegium maius (1358/1359) als Erweiterung des Privilegium minus, 1156. In: uni-klu.ac.at. Abgerufen am 4. Dezember 2021 .