MdB
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MDB
.
Mitglied des Deutschen Bundestages
(
MdB
,
Bundestagsabgeordneter
) ist die amtliche Bezeichnung fur einen
Abgeordneten
im
Deutschen Bundestag
. Die Abkurzung
MdB
wird als sogenannter
Namenszusatz
mit oder ohne Komma hinter den Nachnamen gestellt.
[1]
Nach der
Bundestagswahl 2021
gab es 736 Abgeordnete. Durch die geringere Wahlbeteiligung bei der
Teilwiederholungswahl 2024 in Berlin
und den Rucktritten von
Andreas Scheuer
und
Andreas Muller
schrumpfte diese Zahl auf nur noch 733 Abgeordnete. Die Differenz zur nominellen Große von 598 Abgeordneten ergibt sich durch
Uberhangmandate
und
Ausgleichsmandate
.
Bundestagsabgeordnete werden durch
Bundestagswahlen
direkt (
Direktmandat
) oder nach den
Landeslisten
ihrer jeweiligen
Partei
gewahlt. Mit der
Erststimme
wird der Abgeordnete des jeweiligen
Wahlkreises
und mit der
Zweitstimme
die Landesliste gewahlt.
Von dieser Regel, dass Bundestagsabgeordnete durch Bundestagswahlen bestimmt werden, gab es in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland
Ausnahmen:
- die
West-Berliner Bundestagsabgeordneten
in der 1. bis 11. Wahlperiode wurden vom
Abgeordnetenhaus von Berlin
bestimmt. Die Berliner Abgeordneten bekamen allerdings ihr (volles) Stimmrecht erst durch den Wiedervereinigungsprozess am 8. Juni 1990.
- zehn weitere Mitglieder des Bundestages ab dem 4. Januar 1957 nach dem Beitritt des
Saarlands
waren zuvor vom
Landtag des Saarlandes
bestimmt worden.
- aufgrund der Wiedervereinigung mit der ehemaligen DDR zogen am 3. Oktober 1990 144 neue Abgeordnete in den Bundestag ein, die zuvor von der
DDR-Volkskammer
bestimmt worden waren.
Wahlbar sind gemaß
§ 15
Bundeswahlgesetz
Deutsche im Sinne von
Artikel 116 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland
(Artikel 116 GG), die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erwirbt ein gewahlter Bewerber zur Bundestagswahl gemaß
§ 45
Bundeswahlgesetz ?[…] nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses fur das Wahlgebiet durch den
Bundeswahlausschuss
[…] mit der Eroffnung der ersten Sitzung des Deutschen Bundestages nach der Wahl.“
Bundestagsabgeordnete vertreten nach
Artikel 38 GG
das ganze deutsche Volk im Deutschen Bundestag und sind bei Entscheidungen nicht an Weisungen und Auftrage gebunden, sondern nur ihrem eigenen
Gewissen
unterworfen. Allerdings wird das freie Mandat in der parlamentarischen Praxis durch die sogenannte
Fraktionsdisziplin
eingeschrankt.
Die Abgeordneten wiederum wahlen den
Bundeskanzler
oder die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und konnen ihn auch vor Ablauf der
Wahlperiode
des Bundestages durch ein
konstruktives Misstrauensvotum
wieder ablosen. Zudem sind sie an der Wahl des
Bundesprasidenten
der Bundesrepublik Deutschland durch die
Bundesversammlung
beteiligt. Außerdem haben sie entscheidenden Anteil an der
Bundesgesetzgebung
.
Das durch die Bundestagswahl erlangte
Mandat
gilt fur eine Wahlperiode von vier Jahren. Dieser Zeitraum gilt unabhangig von der Partei- oder Fraktionszugehorigkeit, ein Abgeordneter behalt sein Mandat auch dann, wenn er nicht mehr einer
Fraktion
angehort. Auch der Einfluss der Wahler endet nach der Wahl, sie konnen den Abgeordneten nicht durch ein
Misstrauensvotum
wieder abwahlen. Der Wille des Abgeordneten selbst, sein Amt niederzulegen, ist dagegen einer der Grunde, die zu einem Amtsverlust fuhren.
[2]
Die Ausubung des Abgeordnetenamtes unterliegt arbeitsrechtlich einem besonderen Schutz, der Kundigungen von Arbeitgebern gegenuber Arbeitnehmern aus Anlass der Ubernahme oder Ausubung des Abgeordnetenamtes untersagt, auch allgemein darf niemand an der Ausubung dieses Amtes gehindert werden (
§§ 2, 3 und 4
Abgeordnetengesetz
(AbgG)).
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages konnen sich zu
Fraktionen
oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der
Bundestagsprasident
vor.
Scheidet ein Abgeordneter durch Tod oder Verzicht aus dem Bundestag aus, wird sein Mandat durch den nachsten Kandidaten der Landesliste seiner Partei ersetzt, wenn es sich nicht um ein nicht
ausgeglichenes
Uberhangmandat
handelt (vergleiche
Nachrucker-Urteil
). In diesem Fall entfallt das Mandat, und der Bundestag hat insgesamt ein Mandat weniger. Sollte die
Landesliste erschopft
sein, entfallt das Mandat ebenso. Dies war erstmals 2015 der Fall, als nach dem Ausscheiden von
Katherina Reiche
die einzige noch verbliebene Bewerberin auf der
brandenburgischen
CDU-Landesliste das Mandat nicht angenommen hat.
Ausschuss Digitale Agenda (2014)
Mit der
Bundestagswahl 2017
wurden 709 Abgeordnete in den
19. Deutschen Bundestag
gewahlt, davon 219 Frauen (30,9 %) und 490 Manner (69,1 %).
[3]
[4]
Berufsstand
|
Anzahl
|
Anteil
|
Lehrer, Forschung, Hochschulangehorige
|
76
|
10,7 %
|
Sonstige Offentlicher Dienst
|
129
|
18,2 %
|
Mitarbeiter von Abgeordneten, Parteien, Fraktionen
|
79
|
11,1 %
|
Sonstige politische und gesellschaftliche Organisationen
|
23
|
3,2 %
|
Kirchen
|
8
|
1,1 %
|
Wirtschaft (Selbstandige, Angestellte, einschl. Verbande)
|
234
|
33,0 %
|
Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe
|
99
|
14,0 %
|
Sonstige freie Berufe
|
22
|
3,1 %
|
Sonstige
|
21
|
3,0 %
|
Keine Angaben
|
18
|
2,5 %
|
- Statusrechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG:
- Immunitat
gegen Strafverfolgung (Art. 46 Abs. 2 GG). Diese kann vom Bundestag aufgehoben werden.
- Indemnitat
fur Abstimmungen und Außerungen, die ein Abgeordneter im Bundestag tatigt (Art. 46 Abs. 1 GG).
- Zeugnisverweigerungsrecht
(Art. 47 GG): Die Abgeordneten haben das Recht gegenuber Ermittlungsbehorden oder Gerichten, uber Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie uber diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstucken unzulassig.
- Abgeordnete sollten wahrend einer Sitzung des Parlaments im Gebaude des
Bundestags
anwesend sein. Sie sind jedoch dazu nicht verpflichtet, da sie an keine Weisungen gebunden sind. Sie mussten auch nicht im
Plenarsaal
sitzen, sondern konnen sich zum Beispiel auch im Buro aufhalten und arbeiten, da die Sitzung im bundestagsinternen Fernsehen ubertragen wird. Bei unentschuldigtem Fehlen an Sitzungstagen wird die Kostenpauschale gekurzt (
§ 14
Abgeordnetengesetz
).
- Zur Verpflichtung, sich nicht bestechen zu lassen, siehe Artikel
Abgeordnetenbestechung
.
- Abgeordnetenentschadigung
(Diat): 10.323,29 €/Monat (
§ 11 Abs. 1 Abgeordnetengesetz ? AbgG
, Stand 1. Juli 2022);
[5]
- Steuerfreie Kostenpauschale: 4.583,39 €/Monat (Stand: 1. Januar 2022). Kosten fur die Ausubung des Mandates sind durch die Kostenpauschale pauschal abgedeckt. Hohere Ausgaben sind weder erstattbar, noch konnen sie steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerfreiheit ist verfassungsgemaß.
[6]
[5]
- Krankheitskosten
: Wahlweise Beitragszuschuss von 50 Prozent des an der
Beitragsbemessungsgrenze
der
gesetzlichen Krankenversicherung
ausgerichteten Hochstsatzes, des ?Arbeitgeberanteils“ von ca. 250 €/Monat oder Teilerstattung der Aufwendungen nach beamtenrechtlichen Grundsatzen (
§ 27 AbgG
).
- Bereitstellung einer
Netzkarte
fur die kostenfreie Nutzung der Zuge der
Deutsche Bahn
AG,
[7]
die seit 15. November 2012 auch fur private Reisen genutzt werden kann, sowie die Erstattung sonstiger mandatsbedingter Reisekosten im Inland (
§ 16 AbgG
). Innerhalb Berlins ist die Nutzung des
Fahrdienstes des Deutschen Bundestages
kostenfrei.
- Ubernahme von bis zu 22.201 €/Monat fur die Gehalter der Angestellten des Abgeordneten (
§ 12 Abs. 3 AbgG
). Die Gehalter werden von der Bundestagsverwaltung direkt an die Mitarbeiter gezahlt. Sind die Angestellten des Abgeordneten mit ihm verwandt oder verschwagert, muss er die Kosten selbst tragen.
- Pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch (Altersentschadigung) von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschadigung bis zum Hochstsatz von 65 Prozent (
§ 20 AbgG
), der ggf. nach 26 Jahren erreicht wird. Gewahrt wird die Altersentschadigung grundsatzlich erst ab Erreichen der
Regelaltersgrenze
, die schrittweise von 65 auf 67 Lebensjahre ansteigt (
§ 19 AbgG
). Bis zum 31. Dezember 2007 galt, dass sich ab acht Jahren Mitgliedschaft im Bundestag die Altersgrenze um je ein Jahr pro weiterem Jahr Mitgliedschaft bis max. dem 18. Jahr verringerte (
§ 19 AbgG a. F.
), sodass die Altersgrenze bis zu zehn Jahre vorzeitig erreicht werden konnte. Im Regelfall gehoren Abgeordnete dem Bundestag zwischen acht und zwolf Jahren an, womit ein Anspruch von 20,0 bis 30,0 Prozent erreicht wird.
Der Bundestagsabgeordnete hat gewisse Verhaltensregeln zu beachten. Eine dieser Verhaltensregeln besagt, in welchen Fallen Bundestagsabgeordnete ihre Einkunfte aus Nebentatigkeiten dem Bundestagsprasidenten mitzuteilen haben (
§ 44b
Nr. 2 AbgG).
[8]
Die Veroffentlichungspflichten wurden 2006 erstmals eingefuhrt und am 4. Juli 2007 vom
Bundesverfassungsgericht
bestatigt. Dessen Urteil nach gehen von Nebentatigkeiten wie etwa in Aufsichtsraten ?besondere Gefahren fur die Unabhangigkeit“ der Abgeordneten aus, da die Annahme ?nicht fern“ liege, dass Einnahmen aus Nebentatigkeiten ?Ruckwirkungen auf die Mandatsausubung haben konnen“. Das Volk habe ?Anspruch darauf“, zu wissen, von wem und in welcher Großenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenuber ?nachrangig“.
[9]
Vorausgegangen waren
Organstreitklagen
von neun Abgeordneten des Bundestages
[10]
(3
FDP
, 3
CDU
, 2
CSU
, 1
SPD
), darunter
Friedrich Merz
.
[11]
Die Veroffentlichungspflichten wurden allmahlich verscharft. Lange mussten sie nur in Stufen angegeben werden, seit Ende 2021 aber sind alle Einkunfte auf den Cent genau anzugeben, die uber 1.000 Euro im Monat oder uber 3.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Seit Einfuhrung dieser Regeln hatten die Bundestagsabgeordneten von Union und FDP die hochsten Nebeneinkunfte, diejenigen von Grunen und Linken die geringsten (Zeitraum: Ende 2021 bis Mitte 2023).
[12]
Eine Reihe von Amtern ist mit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag nicht vereinbar:
[13]
Die Wahlbarkeit von Beamten, Angestellten des offentlichen Dienstes, Berufs-/Zeitsoldaten und Richtern kann beschrankt werden (
Art. 137
GG).
Wolfgang Schauble
war der Bundestagsabgeordnete mit der langsten Parlamentszugehorigkeit: Dem Deutschen Bundestag gehorte er ununterbrochen von der
konstituierenden Sitzung
der
7. Legislaturperiode
am 13. Dezember 1972 bis zu seinem Tod am 26. Dezember 2023 an. Schauble war damit Abgeordneter mit der langsten Bundestagszugehorigkeit. Gleichzeitig war Schauble auch der Abgeordnete mit der langsten Parlamentszugehorigkeit in der Geschichte nationaler deutscher Parlamente seit Mai 1848 (
Frankfurter Paulskirche
).
Joachim Gauck
war nur vom 3. bis 4. Oktober 1990 Bundestagsabgeordneter. Er legte das Mandat nieder, da er am 4. Oktober zum
Sonderbeauftragten der Bundesregierung fur die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes
(?
Gauck-Behorde
“) ernannt wurde.
Das jungste Mitglied in der Geschichte des Bundestags war
Anna Luhrmann
(* 1983), die bei der
konstituierenden Sitzung
des
15. Deutschen Bundestags
am 17. Oktober 2002 19 Jahre und 125 Tage alt war.
[14]
[15]
Konrad Adenauer
(1876?1967) war bei seinem Tod 91 Jahre und 104 Tage alt und damit das alteste Bundestagsmitglied.
Das alteste ehemalige Mitglied des Bundestags war
Fritz Hellwig
, der am 22. Juli 2017 im Alter von 104 Jahren und 353 Tagen starb.
- Peter Badura
:
Die Stellung des Abgeordneten nach dem Grundgesetz und den Abgeordnetengesetzen in Bund und Landern
. In: Hans-Peter Schneider und Wolfgang Zeh (Hrsg.):
Parlamentsrecht und Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland
. Walter de Gruyter, Berlin 1989.
ISBN 3-11-011077-6
. S. 489?521.
PDF; 7,5 MB
.
- ↑
Ratgeber fur Anschriften und Anreden.
(PDF) Bundesministerium des Innern, 20. September 2016,
S. 20
, archiviert vom
Original
am
20. September 2016
;
abgerufen am 28. Juli 2020
.
- ↑
Fur weitere Grunde siehe § 46 Bundeswahlgesetz: Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- ↑
Abgeordnete in Zahlen.
Frauen und Manner. Deutscher Bundestag, Oktober 2017, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
8. Februar 2018
;
abgerufen am 10. Februar 2018
.
Info:
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@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundestag.de
- ↑
Berufe.
Deutscher Bundestag, Oktober 2017, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
18. Februar 2018
;
abgerufen am 18. Februar 2018
.
Info:
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@2
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- ↑
a
b
Aufwandsentschadigung fur die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Deutscher Bundestag,
abgerufen am 28. August 2022
.
- ↑
Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 2227/08 und 2228/08 -
- ↑
Deutscher Bundestag: Abgeordnete/Entschadigung/Reisekosten
- ↑
Tatigkeiten und Einkunfte neben dem Mandat
- ↑
Abgeordnete mussen Nebeneinkunfte offenlegen
Pressemitteilung Nr. 73/2006 vom 4. Juli 2007 des BVerfG
- ↑
Nebeneinkunfte von Bundestagsabgeordneten (Bundesverfassungsgericht)
- ↑
Liste der Klager als Bildstrecke bei Spiegel Online
(
Memento
vom 24. Oktober 2006 im
Internet Archive
).
- ↑
Abgeordnete von Union und FDP haben die hochsten Nebeneinkunfte.
In:
zeit.de
.
6. Juni 2023,
abgerufen am 15. Juni 2023
.
- ↑
Inkompatibilitaten mit dem Bundestagsmandat (2005)
(
Memento
vom 11. Oktober 2010 im
Internet Archive
)
- ↑
Daniel Meuren:
Die einst Jungste will zuruck nach Berlin.
In:
faz.net.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Juni 2021,
abgerufen am 26. Oktober 2021
.
- ↑
Mathias Hamann:
?Manchmal hat sie genervt“.
In:
Spiegel Panorama.
25. September 2009,
abgerufen am 26. Oktober 2021
.
Mitglieder des Deutschen Bundestages