Militar-Maria-Theresien-Orden

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Ritterkreuz des Militar-Maria-Theresien-Ordens

Der Militar-Maria-Theresien-Orden (auch Militar-Maria Theresien-Orden oder Osterreichischer Militar-Maria-Theresien-Orden ) war die hochste militarische Auszeichnung der Habsburgermonarchie . Der 1757 von Maria Theresia gestiftete Verdienstorden wurde in Form eines mehrstufigen Ritterordens (zuletzt als Großkreuz , Kommandeurkreuz , Ritterkreuz ) nur an Offiziere vergeben.

Die erste Verleihung des Maria-Theresien-Ordens 1758. Unter dem Baldachin der Kaiser, links die Stifterin Maria Theresia
Foto von der Verleihung des Maria-Theresien-Ordens am 17. August 1917 in der Villa Wartholz
Fotos von der Verleihung des Maria-Theresien-Ordens am 17. August 1918 in der Villa Wartholz

Bereits wahrend des Osterreichischen Erbfolgekriegs hegte Maria Theresia die Absicht, einen Anreiz fur Armeeangehorige zu schaffen. Mit Ausbruch des Siebenjahrigen Krieges wurde beschlossen, einen Militarverdienstorden zu schaffen. Im Fruhjahr 1757 wurde mit den Ausarbeitungen der Satzungen begonnen.

Der Orden wurde am 22. Juni 1757 gestiftet, wenige Tage nach dem Sieg des kaiserlichen Heeres in der Schlacht bei Kolin . Der Stiftungstag wurde auf den 18. Juni 1757, der Tag der Schlacht, zuruckdatiert und Leopold Joseph von Daun zum ersten Großkreuz ernannt. [1] Der Orden fur hervorragende Verdienste von Offizieren im Kriege war damit die erste sichtbare osterreichische Militarauszeichnung. Der Orden wurde zunachst in den Klassen Groß- und Kleinkreuz gestiftet. Als erster Ordensgroßmeister fungierte Maria Theresias Gemahl, der romisch-deutsche Kaiser Franz I. Stephan . Die erste feierliche Verleihung des Ordens (Promotion) fand am 7. Marz 1758 in Anwesenheit der Stifterin statt, der erste damit Ausgezeichnete war Karl Alexander von Lothringen . [1]

Uber die Ernennung neuer Mitglieder entschied ein aus Ordensmitgliedern und hohen Offizieren bestehendes Ordenskapitel , das in regelmaßigen Sitzungen uber Neuaufnahmen zu beraten hatte und seine Vorschlage dem Großmeister vorlegte. Als Großmeister des Militar-Maria-Theresien-Ordens fungierte der regierende Monarch.

Am 15. Oktober 1765 fuhrte Kaiser Joseph II. die Klasse der Kommandeure und fur Großkreuze einen Bruststern , den ?Stern zum Großkreuz“, ein. [2]

Im Laufe der Zeit wurden die Ordensstatuten mehrfach geandert. So dehnte eine Statutenanderung am 8. Marz 1895 (siehe unten) die Verleihung des Freiherrenstandes auf alle Ordensmitglieder aus. [3]

Vor dem Ersten Weltkrieg gab es in Wien Plane, eine gemeinsame Ruhestatte der Ritter des Maria-Theresien-Ordens anzulegen, sie wurde aber letztlich nicht realisiert.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs bestatigte Kaiser Karl I. dem Ordenskapitel die alleinige Kompetenz zur Ernennung neuer Ordensmitglieder. Damit sollte sichergestellt werden, dass hervorragende Leistungen von Offizieren des Ersten Weltkriegs auch nach dem Ende der Monarchie entsprechend gewurdigt wurden.

Die letzte Sitzung des Ordenskapitels (von insgesamt 50) fand im Jahr 1931 statt; dabei wurde auch der Beschluss gefasst, dass es danach keine weiteren Sitzungen und Verleihungen des Ordens mehr geben sollte. Der Orden wurde von 1757 bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 1243-mal verliehen. Davon waren 61 Großkreuze, 140 Kommandeure und 1042 Ritter.

Der ungarische Reichsverweser Admiral Nikolaus von Horthy versuchte 1938, den Orden zu erneuern, obwohl dies statutengemaß dem ?Regierer des Erzhauses Osterreich “ vorbehalten war. Allerdings wurde der Orden aus diesem Titel nur einmal, im Januar 1944 an Generalmajor Kornel Oszlanyi , verliehen.

Der letzte Ordensinhaber Gottfried Freiherr von Banfield , ein Marineflieger des Ersten Weltkrieges, verstarb 1986. Er hatte am 17. August 1917 von Kaiser Karl I. das Ritterkreuz des Militar-Maria-Theresien-Ordens erhalten.

Heute ist der Militar-Maria-Theresien-Orden zentrales Element der Symbolik der Theresianischen Militarakademie des osterreichischen Bundesheeres in Wiener Neustadt.

Verleihungskriterien

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Der Militar-Maria-Theresien-Orden wurde ?fur aus eigener Initiative unternommene, erfolgreiche und einen Feldzug wesentlich beeinflussende Waffentaten, die ein Offizier von Ehre hatte ohne Tadel auch unterlassen konnen“ , an Offiziere verliehen.

Es kam also bei der Verleihung des Ordens nicht auf Rang, Religion oder Abkunft, sondern nur auf militarisches Verdienst insbesondere im Sinne der Eigeninitiative an. Mannschaften und Unteroffiziere konnten den Militar-Maria-Theresien-Orden nicht erhalten; fur sie wurde 1789 die Ehren-Denkmunze fur Tapferkeit geschaffen.

Das Ordenskapitel prufte die Taten der Kandidaten und die Verleihung erfolgte sehr zuruckhaltend. Der Orden wurde auch dann verliehen, wenn ein Erfolg durch bewusstes Missachten eines Befehls erreicht wurde; dass ?erfolgreiche Insubordination“ (also unterschiedslos jede Form von Befehlsverweigerung) durch ihn belohnt wurde, ist aber eine Legende. In Osterreich ist daraus die Redewendung entstanden, dass sich jemand ?einen Maria-Theresien-Orden verdient“ oder ?verdienen will“, der uber die eigenen Kompetenzgrenzen hinaus oder gegen anderslautende Anweisungen handelt.

Aussehen und Trageweise

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Das Insigne des Militar-Maria-Theresien-Ordens war ein geschweiftes, weißes, goldgerandertes Kreuz, dessen vorderer Mittelschild das osterreichische Wappen mit der Umschrift FORTITUDINI  (Der Tapferkeit) darstellt. Die Ruckseite tragt die verschlungenen Buchstaben M T F  (Maria Theresia Franciscus).

Der 1765 eingefuhrte Ordensstern der Großkreuze war silbern und in seinen Winkeln von einem Lorbeerkranz durchzogen. Er konnte aufgenaht als farbige Stoffstickerei getragen werden, spater gab es auch Ausfuhrungen aus Metall.

Das Ordensband war rot-weiß-rot gestreift.

Trageweise von Ritter-, Kommandeur- und Großkreuz
Uniform des Kaisers Franz Joseph I. mit Stern und Schulterband des Militar-Maria-Theresien-Ordens

Einfache Ordensritter trugen das Insigne ursprunglich an einem schmalen Band am Knopfloch, spater meist an einem Dreiecksband an der linken Brustseite, Kommandeure am Band um den Hals. Großkreuze trugen das Insigne an einem breiten Schulterband von der rechten Schulter zur linken Hufte, dazu den Bruststern.

Eine eigene Ordenstracht, wie die meisten anderen hohen Verdienstorden der Habsburgermonarchie, besaß der Militar-Maria-Theresien-Orden nicht; als ?Ornat“ wurde die militarische Uniform gewertet.

Die einzelnen Stufen des Maria-Theresien-Ordens konnten auch mit Brillanten verliehen werden. Großkreuze mit Brillanten wurden mehrfach an besonders verdiente Feldherren verliehen, wahrend Ritterkreuze mit Brillanten in drei Fallen an Ordenstrager aus Anlass ihres 40-jahrigen (oder mehr) Aufnahmejubilaums ubergeben wurden.

Der Maria-Theresien-Orden musste immer ?im Original“ getragen werden, stand an erster Stelle nach dem Orden vom Goldenen Vlies und damit im Rangverhaltnis vor den ubrigen Verdienstorden.

Adelsstand und Privilegien

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Erzherzog Karl von Osterreich-Teschen mit dem Bruststern des Militar-Maria-Theresien-Ordens.
Tadeusz Rozwadowski mit dem Ritterkreuz in Bildmitte
Kaiser Franz Joseph I. auf der Gartenstiege in Schonbrunn anlasslich der 100-Jahr-Feier des Ordens (1857)

Fur Untertanen der von den Habsburgern regierten Lander war mit der Zuerkennung des Ritterkreuzes des Militar-Maria-Theresien-Ordens bis 1895 die automatische Erhebung in den Ritterstand (mit dem Titel ?Ritter von“) verbunden, [4] zudem hatten Ordenstrager das Recht, um die Erhebung in den erblichen Herrenstand (in Osterreich als Freiherr , in Ungarn als Baron ) unter Ausschluss der sonst ublichen Gebuhren und Taxen anzusuchen. [5] [6] Die Zuerkennung des Großkreuzes brachte bis 1895 den Anspruch auf Erhebung in den erblichen Freiherrenstand [5] sowie den Geheimrat stitel mit der Anrede ?Exzellenz“ und Mitgliedschaft im Hofstaat ein. Durch eine kaiserliche Verordnung vom 8. Marz 1895 wurden die Ordensstatuten geandert, so dass inlandischen Burgern ab Aufnahme in den Orden automatisch nur mehr der einfache osterreichische bzw. ungarische Adelsstand zustand; [7] die taxfreie Erhebung zum erblichen osterreichischen Freiherrn bzw. ungarischen Baron konnten Ordenstrager hingegen bis 1918 beanspruchen. [8]

Alle Mitglieder des Maria-Theresien-Ordens waren grundsatzlich hoffahig . Als Großmeister des Ordens fungierte der jeweilige ?allerhochste Kriegsherr“, also der regierende Monarch.

Die Verleihung des Maria-Theresien-Ordens war mit einer Pension verbunden, wobei die Witwen der Ordenstrager auf Lebenszeit die Halfte des ursprunglichen Betrages erhielten. Von den Inlandern erhielten die 20 altesten Großkreuze je 1.500 Gulden , die Kommandeure je 600 Gulden, von den Rittern die 100 altesten je 600 Gulden, die 100 zweitaltesten je 400 Gulden jahrliche Pension. Die Pensionen wurden auch nach dem Ende der Monarchie in Osterreich sowohl von der 1. wie auch 2. Republik weiterbezahlt. Auszahlende Stelle in der 2. Republik war das Bundesministerium fur Landesverteidigung.

Mit dem Tode des Inhabers waren die Insignien ruckgabepflichtig und werden im Sinne des Allerhochsten Befehlschreibens vom 11. Februar 1886 im k. u. k. Heeresmuseum in Wien aufbewahrt.

Bei gerichtlich angeordneter Entlassung aus dem Offizierskorps wurde das Ordensmitglied sowohl der Ordensmitgliedschaft als der damit verbundenen Pension verlustig.

Bekannte Inhaber

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  • Franz I. : Statuten des loblichen militarischen Maria Theresienordens . k.k. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1811. ? Volltext online .
  • Jaromir Hirtenfeld : Der Militar-Maria-Theresien-Orden und seine Mitglieder; nach authentischen Quellen; zur ersten Sacularfeier. 4 Bande. K.K. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1857, OBV .
  • Jan Luke?: Militarischer Maria Theresien-Orden. Uber Autorisation des Ordens nach authentischen Quellen. (Bildet Fortsetzung zu: Jaromir Hirtenfeld: Der Militar-Maria-Theresien-Orden und seine Mitglieder ) K.K. Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1890, OBV . Digitalisat http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3DTz8EAAAAIAAJ~IA%3D~MDZ%3D%0A~SZ%3D~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D
  • Henrik Marczali : A katonai Maria Terezia-rend korul. (Umschlagtitel: Uber den militarischen Maria-Theresien-Orden ). (ungarisch). Ertekezesek a torteneti tudomanyok korebol, Band 25,2. M. tud. Akad., Budapest 1934, OBV .
  • Oskar von Hofmann, Gustav von Hubka: Der Militar-Maria-Theresien-Orden: Die Auszeichnungen im Weltkrieg 1914?1918 . Auf Anordnung und unter Leitung des Generals der Infanterie z. V. Carl Frh. von Bardolff und mit Unterstutzung des Heeresmuseums in Wien herausgegeben und auf Grund amtlicher Quellen verfasst. Verlag Militarwissenschaftliche Mitteilungen, Wien 1943, OBV .
  • Vaclav M??i?ka : Orden und Ehrenzeichen der osterreichisch-ungarischen Monarchie . (Aus dem Tschechischen ubersetzt). Schroll, Wien (u. a.) 1974, ISBN 3-7031-0356-6 .
  • Vaclav M??i?ka (Text), Jind?ich Marco (Fotogr.), Robert Fenzl (Ubers.): Das Buch der Orden und Auszeichnungen . Zweite Auflage. Dausien, Hanau 1990, ISBN 3-7684-1680-1 .
  • Christian Ortner , Georg Ludwigstorff: Osterreichs Orden und Ehrenzeichen. Teil I: Die kaiserlich-koniglichen Orden bis 1918 , Verlag Militaria , Wien 2017, ISBN 978-3-902526-81-6
Commons : Militar-Maria-Theresien-Orden  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b Josef Mundl:  Der Militar-Maria Theresien-Orden. In:  Streffleurs Militarblatt. Feldzeitung (Wochenausgabe) , Nr. 34/1917 (IV. Jahrgang), 25. August 1917, S. 1?4, 24 f. (online bei ANNO ). Vorlage:ANNO/Wartung/st3
  2. Johann Christoph Allmayer-Beck : Das Heeresgeschichtliche Museum Wien. Fuhrer durch das Museum. Band 3: Saal II ? Das 18. Jahrhundert bis 1790. Kiesel, Salzburg 1983, ISBN 3-7023-4012-2 , S. 32.
  3. M??i?ka: Orden und Ehrenzeichen . S. 56.
  4. M??i?ka: Orden und Ehrenzeichen . S. 51. Laut Arno Kerschbaumer, Nobilitierungen unter der Regentschaft Kaiser Karl I. / IV. Karoly kiraly (1916-1921) , Graz 2016 ( ISBN 978-3-9504153-1-5 ), S. 43 besagte § 36 der Ordensstatuten bis zur Statutenanderung vom 8. Marz 1895, dass jeder Ordenstrager (sofern er Untertan der von den Habsburgern regierten Lander war) eo ipso infolge der Ordensverleihung in den osterreichischen Ritterstand erhoben werden sollte, sofern er diesen nicht schon besaß. Ibid. S. 44?48 wird jedoch darauf hingewiesen, dass die habsburgischen Behorden oft unschlussig waren, ob ein aufgrund der Zuerkennung des Ritterkreuzes des Militar-Maria-Theresien-Ordens erworbener osterreichischer Ritterstand als erblicher oder als personlicher Titel zu gelten habe, was in der Praxis zu allerlei Verwirrungen und inkonsequenten Anwendungen dieses Passus fuhrte.
  5. a b M??i?ka: Orden und Ehrenzeichen . S. 51.
  6. Das Recht der Ritter des Militar-Maria-Theresien-Ordens, um die Verleihung des erblichen osterreichischen Freiherrenstandes oder der erblichen ungarischen Baronie anzusuchen, war in § 37 der Ordensstatuten niedergelegt. Siehe Arno Kerschbaumer, Nobilitierungen unter der Regentschaft Kaiser Karl I. / IV. Karoly kiraly (1916-1921) , Graz 2016 ( ISBN 978-3-9504153-1-5 ), S. 43.
  7. Dies geschah im Rahmen einer Gleichstellung mit dem Konigreich Ungarn, da dort kein Ritterstand verliehen wurde. Einem Ritter des Militar-Maria-Theresien-Ordens gebuhrte daher seit 1895 nicht mehr "eo ipso" der osterreichische Ritterstand, sondern entsprechend seiner Staatsangehorigkeit der osterreichische oder ungarische einfache Adelsstand. Siehe Kerschbaumer, Nobilitierungen unter der Regentschaft Kaiser Karl I. / IV. Karoly kiraly (1916-1921) , Graz 2016 ( ISBN 978-3-9504153-1-5 ), S. 43. An der auch innerhalb der habsburgischen Behorden umstrittenen Frage, ob der aufgrund der Zuerkennung des Ritterkreuzes des Militar-Maria-Theresien-Ordens erworbene Adelsstand als erblicher oder als personlicher Titel zu gelten habe, anderte die Statutenanderung vom 8. Marz 1895 hingegen nichts, so dass in diesem Punkt bis zum Ende der Monarchie 1918 eine gewisse Rechtsunsicherheit bestand (siehe ibid. S. 44?48).
  8. Peter Wiesflecker: Nobilitierungen Kaiser Karls I. von Osterreich ? Studien zum osterreichischen Adel am Ende der Donaumonarchie . Wien (Univ. Diss.) 1992, S. 26?30.