Mediat

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Mediat ( lat . mittelbar ) [1] oder reichsmittelbar [2] nannte man im Gegensatz zu immediat ( reichsunmittelbar ) [3] im Heiligen Romischen Reich bis zur Mediatisierung 1806 solche Herrschaften oder Besitzungen, die nicht unmittelbar dem Reich untergeordnet waren, sondern nur mittelbar und durch ihren Landesherrn , der den Rechtsstatus eines Reichsstandes besaß, mit dem obersten Lehnsherrn , dem Konig bzw. Kaiser , in Beziehung traten. Bis zur Sakularisation gab es auch Mediatkloster .

Die Unterscheidung spielte eine Rolle fur die Zustandigkeit der Reichsgerichte [4] nach der Reichskammergerichtsordnung, [5] insbesondere fur die sog. Untertanenprozesse . [6]

Wiktionary: mediat  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. mediat auf duden.de
  2. reichsmittelbar auf duden.de
  3. immediat auf duden.de
  4. Pauline Puppel : Reichsgerichtsakten als Quelle: Frauen historicum.net, zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3
  5. Reichskammergerichtsordnung 1500 Webseite der Universitat Heidelberg , abgerufen am 12. Marz 2016
  6. Albrecht Cordes: Das Reichskammergericht (1495-1806) historicum.net, zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3