Der
Magistrat
(
lateinisch
magistratus
≪Obrigkeit≫) ist in der
Schweiz
die Bezeichnung der hochsten Staatsfunktionare (≪Magistraten≫). Die
Bundesrate
, der
Bundeskanzler
sowie die
Bundesrichter
sind ≪Magistratspersonen≫ im Sinne von Artikel 1 des
Bundesgesetzes uber Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen
vom 6. Oktober 1989 (
SR
172.121). Entsprechendes gilt fur die hochsten Staatsfunktionare auf kantonaler Ebene.