Liturgiereform

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Der Volksaltar wurde zum Symbol der Liturgiereform in Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils

Als Liturgiereform bezeichnet man meist die umfassende, bereits unter Papst Pius XII. begonnene und dann vom Zweiten Vatikanischen Konzil ( 2. Vatikanum ) beschlossene und den Papsten Paul VI. und Johannes Paul II. durchgefuhrte allgemeine Erneuerung ( lateinisch instauratio ) der romisch-katholischen Liturgie , also besonders der Heiligen Messe , des Stundengebets sowie der Riten der Spendungen der Sakramente , im 20. Jahrhundert.

Die Liturgiereform(en) des 20. Jahrhunderts finden ihre Wurzeln insbesondere in der liturgischen Bewegung des spaten 19. und fruhen 20. Jahrhunderts in Deutschland, Belgien und Frankreich. Papst Pius XII. kanalisierte deren Bestrebungen in der Enzyklika Mediator Dei . Unter dem bestimmenden Einfluss der deutschen und franzosischen Wissenschaft wandelte sich ihr Anliegen von einer bloß besseren Durchdringung der Liturgie hin zu echten Reformbestrebungen. Bahnbrechende Vorarbeiten stammen vor allem von Romano Guardini , Pius Parsch , Odo Casel sowie in ganz herausragender Weise Josef Andreas Jungmann . Nach der am 4. Dezember 1963 promulgierten Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium oblag dem Consilium zur Ausfuhrung der Liturgiekonstitution die konkrete Umsetzung. Dies geschah in einer ersten Etappe bis 1965 und schloss 1969 mit der Herausgabe des neuen Missale Romanum , maßgeblich durch den Sekretar des Consiliums Annibale Bugnini und innerhalb des Consiliums durch Johannes Wagner . Hieran schloss sich in einer weiteren Stufe die Ubersetzung in die Volkssprachen an.

Fruhere Liturgiereformen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Darstellung des letzten Abendmahls in Sant’Apollinare Nuovo , Ravenna , um 520

Anfange: Liturgische Bewegung, Mediator Dei und wissenschaftliche Aufarbeitung in Deutschland und Frankreich

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Motu proprio Tra le sollecitudini Pius’ X. (1903)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ein zentraler Begriff fur die Liturgiereform nach dem Zweiten vatikanischen Konzil war die Participatio actuosa des Kirchenvolks. Der Begriff findet sich erstmals im Motu proprio Tra le sollecitudini Papst Pius’ X. aus dem Jahre 1903. [1] Das Schreiben bezog sich eigentlich hauptsachlich auf die Kirchenmusik; es wunschte besonders die haufigere Nutzung des gregorianischen Chorals und verbot den Einsatz von Kastraten in der Kirchenmusik. In Paragraph 3 hieß es jedoch auch:

?Essendo, infatti, Nostro vivissimo desiderio che il vero spirito cristiano rifiorisca per ogni modo e si mantenga nei fedeli tutti, e necessario provvedere prima di ogni altra cosa alla santita e dignita del tempio, dove appunto i fedeli si radunano per attingere tale spirito dalla sua prima ed indispensabile fonte, che e la partecipazione attiva [Hervorhebung nicht im Original] ai sacrosanti misteri e alla preghiera pubblica e solenne della Chiesa.“

?Denn es ist Uns innerste Herzenssache, dass der wahrhaft christliche Geist uberall in allen Glaubigen wieder aufbluhe und unvermindert erhalten bleibe. Daher mussen Wir vor allem fur die Heiligkeit und Wurde des Gotteshauses sorgen. Denn dort versammeln sich die Glaubigen, um diesen Geist aus der ersten und unentbehrlichen Quelle zu schopfen, namlich aus der aktiven Teilnahme [Hervorhebung nicht im Original] an den hochheiligen Mysterien und dem offentlichen, feierlichen Gebet der Kirche.“ [2] [3]

Im Rahmen dieses Schreibens hatte die participazione attiva freilich noch nicht die fundamentale und weitreichende Bedeutung der nachkonziliaren Texte, sondern bezog sich zunachst noch auf die Teilnahme am Kirchengesang. [1]

Pius X. fuhrte neben der Reform der Kirchenmusik auch die folgenden liturgischen und disziplinarischen Reformen durch, zu denen er folgende Schreiben erließ:

Liturgische Bewegung

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Prosper Gueranger

Die Liturgiereform Pius’ V. in Folge des Trienter Konzils hatte die liturgischen Bucher reformiert und vereinheitlicht, um damit das liturgische Leben der Kleriker und Glaubigen anzuregen. Die Erneuerungsbewegung im 20. Jahrhundert verlief in umgekehrter Richtung: Sie entstand aus einem pastoralen Anliegen, aus dem sich die Revision der Rubriken und Vorschriften ergab. [4]

Solesmes im 19. Jahrhundert: Liturgische Bildung

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Bestrebungen zugunsten einer Liturgiereform, mit der Papst Pius X. begonnen hatte, wurden durch die in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts entstandene Liturgische Bewegung gestarkt. Sie geht auf den ersten Abt des Benediktiner-Klosters Solesmes , Dom Gueranger zuruck; von ihm stammt die Bezeichnung der Bewegung als ?liturgische Bewegung“ (frz. ?mouvement liturgique‘). [5] Bestrebung seiner Institutions liturgiques (1840) sowie seines 24-bandigen L’Annee liturgique war es, ein großeres Verstandnis der Liturgie zu fordern und den Gesang des gregorianischen Chorals neu zu beleben. Diese erste Phase der liturgischen Bewegung zielte nicht auf eine Veranderung der Liturgie, sondern auf ein vertieftes Begreifen der bestehenden Liturgie durch gesteigerte liturgische Bildung.

Beuron und Maria Laach: Die Liturgie der fruhen Kirche und das Pascha-Mysterium

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Romano Guardini um 1920
Kapelle der Burg Rothenfels

In Deutschland nahm das Interesse an der Liturgie bereits im 19. Jahrhundert zu, wie sich an den Arbeiten der Katholischen Tubinger Schule ( Johann Adam Mohler , Franz Anton Staudenmaier und Valentin Thalhofer ) zeigt. [6] Die entscheidenden Impulse kamen dennoch aus Solesmes: die dortigen Bestrebungen griff vor allem das Benediktiner-Kloster Beuron auf. Wichtigstes Instrument, Laien die Liturgie nahe zu bringen, war die Herausgabe eines Laienmessbuchs (des sog. Schott ) durch Anselm Schott . Schott verstand sein Volksmessbuch als Kompendium des L’Annee liturgique ; die Erlauterungen des Schott sind deutlich von ihm inspiriert. [6] Neun Jahre spater gab er ebenso ein lateinisch-deutsches Vesperbuch ( Vesperale Romanum) heraus, das erstmals im deutschen Sprachraum die Bezeichnung ?Liturgische Bewegung“ einfuhrte. [6]

Ein weiteres Zentrum der liturgischen Bewegung in Deutschland war die Abtei Maria Laach unter ihrem Abt Ildefons Herwegen und seinem Schuler Odo Casel (Ecclesia Orans, 1923, Das christliche Kultmysterium, 1932). Theologisch außerst innovativ steht bei Casel das Mysterium als Pascha-Mysterium im Mittelpunkt seines liturgischen Verstandnisses. [1] Durch die Feier dieses Mysteriums bleibt Christus selbst durch Zeichen und Riten heiligend gegenwartig. Die Liturgie ist also nicht in erster Linie latreutisches Handeln der Menschen (im Sinne der Darbringung eines Gott geschuldeten Kultes), sondern rettende Handlung Gottes selbst fur die Menschen, durch die sie Anteil am Heilsmysterium erlangen. [1]

In den Maria-Laacher Krypta-Messen kam es schon fruh zu liturgischen Experimenten, wie der Messe versus populum . [7] Vor allem auch Romano Guardini hatte innerhalb dieser Bewegung mit seinem Werk Vom Geist der Liturgie (1918) theologische Maßstabe fur eine Liturgiereform vorbereitet. Große Beachtung fanden in den 1930er-Jahren auch die liturgischen Zeitschriften, die von Johannes Pinsk herausgegeben wurden. Besonders Herwegen versuchte auch eine ideologische Einbettung des gewollten Charakters der Liturgie zu leisten.

?Das Individuum, durch Renaissance und Liberalismus großgezogen, hat sich wirklich ausgelebt. Es sieht ein, daß es nur im Anschluß an eine ganz objektive Institution zur Personlichkeit reifen kann. Es verlangt nach der Gemeinschaft […]

Das Zeitalter des Sozialismus kennt zwar Gemeinschaften, aber nur solche, die eine Anhaufung von Atomen? von Individuen bilden. Unser Verlangen aber geht nach dem Organischen, nach der lebensvollen Gemeinschaft.

? Ildefons Herwegen : Vorwort zu Romano Guardinis Vom Geist der Liturgie [8]

Ganz entgegen der eigentlichen Intentionen Guardinis schreckte er auch vor politischen Gleichsetzungen nicht zuruck:

?Was auf religiosem Gebiet die Liturgische Bewegung ist, ist auf dem politischen Gebiet der Faschismus.“

? Ildefons Herwegen [8]

Gleichzeitig erklart sich die Konzentration auf die Liturgie in den 1930er-Jahren in Deutschland insbesondere auch durch die Einschrankungen der Jugendarbeit im Nationalsozialismus . Wahrend die außerliturgische Jugendarbeit immer weiter eingeschrankt wurde, blieb die Liturgie als Zufluchtsort. [9] Neben der Gemeinschaftsmesse war besonders auch die Komplet in Form der ?Deutschen Komplet“ eine stark besuchte liturgische Form der Vorkriegszeit. [9] Ludwig Wolkers Gebetbuch Kirchengebet fur den Gemeinschaftsgottesdienst katholischer Jugend (1930) erreichte eine Auflage von uber neun Millionen. [9] Durch diese Veroffentlichung erhielt der deutsche Einheitstext der Liturgie, der seit 1928 in privater Initiative in Koln erarbeitet worden war, eine starke Verbreitung. Er wurde uberall rezipiert und in Volksmessbucher und Diozesangesangbucher ubernommen und blieb bis Mai 1971 der gultige deutsche Einheitstext fur den Ordo Missae und den Kanon der deutschen Messe.

In Osterreich war der Augustiner-Chorherr Pius Parsch eines der wichtigsten Gesichter der Bewegung. Diese hatte ihr Augenmerk mittlerweile von einem besseren Ver standnis der Liturgie hin auf eine echte Ver anderung verlegt. Auf Parsch geht ab 1922 die Einfuhrung der Betsingmesse in Form der Gemeinschaftsmesse in St. Gertrud (Klosterneuburg) zuruck; er fuhrte ferner den Friedensgruß und die Prozession zum Offertorium in die Liturgie ein. [10] Außerhalb des deutschen Sprachraums entwickelte sich die sog. missa dialogata , die 1922 zum Eucharistischen Kongress 1922 in Rom die Billigung der Ritenkongregation erhielt. [11]

Lambert Beauduin, das Mechelner Ereignis und die Pastoralliturgie

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Lambert Beauduin

Wahrend im deutschsprachigen Raum besonders die Liturgie der alten Kirche im Mittelpunkt stand, war in einem anderen wichtigen Zentrum zu Beginn des 20. Jahrhunderts ? Belgien [1] ? der Fokus des dortigen Initiators, Lambert Beauduin , vor allem auf den pastoralen Aspekt der Liturgie (La Piete de l’eglise, 1914) gerichtet. Er war ebenfalls Benediktiner ( Abtei Mont Cesar ) und gilt als ?Vorkampfer fur eine ?Demokratisierung der Liturgie‘“ [12] . Er lernte bereits 1924 Angelo Giuseppe Roncalli , den spateren Papst Johannes XXIII. , kennen; dieser zeigte sich von Beauduins okumenischer Theologie tief beeindruckt. [13] Die Liturgie war fur ihn das Mittel par excellence, um in Einheit mit der Kirche zu bleiben oder in diese zuruckzufinden, wie er auf dem Kongress von Mechelen 1909 ausfuhrte. [1] Theologisch betrachtete er die Liturgie als Kulthandlung der Kirche, die dem auferstandenen Christus gilt; zugleich ist dieser Kult Teil der Heilsgeschichte durch das Priestertum Christi . [1]

Italien und Spanien: Geringer Einfluss der liturgischen Bewegung

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den ubrigen romanischsprachigen Landern schlug die liturgische Bewegung nie in eine liturgische Reform bewegung um. In Spanien blieb sie bis in die 1960er im Wesentlichen eine Bewegung zur Pflege des gregorianischen Chorals. Sie empfing ihre ersten Impulse im 19. Jahrhundert aus Solesmes. Zentren der Bewegung waren auch hier die Abteien, namlich Santo Domingo de Silos , Santa Cecilia de Montserrat (unter Gregori Sunol ) sowie das Kloster Montserrat . [14] Ein Schlusselereignis der Bewegung in Spanien war das liturgische Kongress von Montserrat im Jahr 1915. [14]

Ebenso blieb die Entwicklung in Italien viel zaghafter als in Deutschland, Frankreich und Belgien. Wie die gesamte theologische Forschung war auch die liturgische Forschung in Italien wenig innovativ. Als Grunde hierfur gelten die tiefverwurzelte traditionelle Volksfrommigkeit in Italien und das fehlende Engagement des Episkopats in der Bewegung. [1]

Gewisse italienische Vorlaufer lassen sich bereits im 18. Jahrhundert finden: Hierzu zahlen die controversia di Crema uber die Austeilung der Kommunion wahrend der heiligen Messe (1737?1742), die Synode von Pistoia (1786), die Studien von Giuseppe Tomasi di Lampedusas (1649?1713) und Ludovico Antonio Muratoris sowie im 19. Jahrhundert diejenigen Antonio Rosminis (Delle cinque piaghe della santa Chiesa, 1848), der besonders die scharfe Trennung von Volk und Klerus kritisierte. [1] Im fruhen 20. Jahrhundert trat besonders der Bischof von Ivrea , Matteo Angelo Filipello , mit einem Pastoralbrief (La liturgia parrocchiale, 1914) hervor. [1] Im Bistum Cremona setzte sich Bischof Geremia Bonomelli 1913 (Pastoralbrief La Chiesa ) dafur ein, dass die Glaubigen das Messordinarium singen und verstehen konnen. [1] Die Bemuhungen zielt indessen nicht auf Reform, sondern auf Erziehung zum besseren Verstandnis der Messe. [1] Benediktinisch inspiriert waren die Bemuhungen des Erzbischofs von Mailand , Ildefonso Schusters . [1]

Als eigentlicher Startpunkt der liturgischen Bewegung in Italien kann erst das Jahr 1914 gelten; in diesem Jahr gaben die Monche der Benediktiner- Abtei Santa Maria di Finalpia erstmals die Rivista liturgica unter der Leitung von Emanuele Caronti heraus. [1] Ihr besonderes Augenmerk lag darauf, in Italien erstmals wieder das theologische Fundament der Liturgie freizulegen. [1] Dies mundete in folgende konkrete Maßnahmen: Die Herz-Jesu-Missionare in Rom publizierten das foglietto della domenica, das den Glaubigen die Teilnahme an der Messe besser erklaren sollte. In Genua veroffentlichte die Commenda di San Giovanni di Pre , zuruckgehend auf erste Versuche Giacomo Moglias im Jahr 1912, seit 1915 Umschreibungen der Gebetstexte der Messe, die sich besonders an die Jugend richteten. [1] Schließlich fand 1934 in Genua der erste liturgische Kongress Italiens statt. [1] Um die liturgische Bildung machten sich in dieser Zeit besonders auch Francesco Tonolo (durch Volksmissale) und die Gioventu Femminile di Azione Cattolica verdient. [1] Zuletzt ist noch der Einfluss der Opera della regalita di N.S.G.C. , gegrundet 1928 von Agostino Gemelli , zu nennen, die zwischen 1931 und 1945 wochentlich mit den Broschuren La Santa Messa per il popolo italiano das liturgische Verstandnis zu erhohen versuchte. [1] Organisatorisch kristallisierten sich feste Strukturen erst nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Grundung des Centro di Azione Liturgica in Parma , nur einen Monat nach der Veroffentlichung der Enzyklika Mediator Dei , heraus.

Vereinigte Staaten: St. John’s Abbey in Collegeville

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den Vereinigten Staaten war der Wirkungsgrad die liturgischen Bewegung ebenfalls von Anfang an beschrankt. [15] Der durchschnittliche Katholik wusste dort uber die liturgische Bewegung nicht mehr, als dass es sich hierbei um eine ?Splittergruppe“ von Priestern und einigen engagierten Laien handelte, die besonders in monastischem Umfeld tatig waren; das wichtigste Zentrum der Bewegung war St. Johns Abbey in Collegeville (Minnesota) unter Dom Virgil Michel und Godfrey Diekman . [15] Als ihre beiden Hauptziele galten eine breitere Nutzung der Volkssprache, die Dialogmesse sowie ein großes Interesse am gregorianischen Choral und einigen archaischen liturgischen Praktiken. [15] Die Liturgiereform kann in den Vereinigten Staaten deshalb weder als eine Bewegung der Kirchenbasis betrachtet werden, noch war die Liturgiereform ein vordringliches Ziel der kirchlichen Hierarchie. [15]

Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg: Konkrete Schritte zu Reformen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die liturgische Bewegung war vor allem in Deutschland auch Kritik ausgesetzt. Die deutschen Bischofe grundeten deshalb zur Untersuchung der liturgischen Bewegung eine Kommission unter Leitung des Bischofe Albert Stohr und Simon Konrad Landersdorfer . [16]

In konkrete Reformschritte erwuchsen die Forderungen der liturgischen Bewegung schließlich durch die akademische Aufarbeitung in Deutschland. Der Relator des Coetus X zur Reform des Ordo Missae innerhalb des Consiliums zur Umsetzung der Konzilsbeschlusse ab 1964, Johannes Wagner merkte 1982 an,

?daß […] uber der Meßreform des Zweiten Vatikanischen Konzils fur immer der Name stehen muß: Josef Andreas Jungmann .“ [17]

Die ersten Treffen mussten stets unter großen Vorsichtsmaßnahmen stattfinden. Als Startpunkt gilt ein Treffen vom 1. bis 3. Januar 1948 in Kloster Banz . [18] Zu diesem hatte der Schriftleiter der romischen Zeitschrift Ephemerides liturgicae , Annibale Bugnini , eingeladen. [18] Bugnini ubersandte am 28. Januar 1948 mehreren Mitarbeitern der Zeitschrift, unter ihnen Theodor Klauser , vier Fragen in einem vertraulichen Schreiben und forderte Stellungnahmen zur Reform des Breviers , des Kalenders, des Martyrologiums und zur Reform aller liturgischen Bucher an. [19] Dieses erste Treffen in Kloster Banz stellte eine Reform des Breviers in den Mittelpunkt. [19] Bei dieser Gelegenheit bat man ferner Jungmann ?in aller Stille“ darum, das bei der Erstellung seines monumentalen Opus magnum , Missarum sollemnia (1948), gesammelte Wissen in eine Diskussionsgrundlage zu einer konkreten Messreform [20] zu destillieren. [19]

Kloster Himmelspforten

Im Bad Homburger Dreikaiserhof konnte Jungmann schließlich vom 29. November bis zum 2. Dezember 1949 seine Vorschlage unterbreiten: [19]

?Vielleicht konnte die Vormesse an den Sedilien stattfinden. Die Opferhandlung sollte sich abheben vom Lesungsteil, der Einschnitt von Kanon und Paternoster erkennbar werden. Alle Einzelteile mußten starker ihre Funktion erfullen. Zum Beispiel mußten die Lesungen […] bereichert werden. […] Nach den Lesungen ware das Allgemeine Gebet wieder einzusetzen […] Mit Leichtigkeit konnte der Sinn des Offertoriums deutlicher gemacht werden. Jetzt erst durfte der Kelch zum Altar gebracht werden, der Gedanke des gratias agere mehr zur Geltung kommen. […] Fur den Sonntag mußten mehrere Prafationsformulare zur Verfugung stehen. . Der Kanon dagegen konnte gekurzt werden […] Die Heiligennamen im Kanon mußten revidiert werden, die Schlußdoxologie am Ende des Kanons hervorgehoben werden. Die Kommunionausspendung konnte ohne Confiteor , Misereatur und Indulgentiam erfolgen, doch sollte das Ecce Agnus […] bewahrt werden. […] Ferner konnte zu Beginn der Messe der Psalm Judica auf den wirklichen Akzeß eingeschrankt werden. Die Messe selbst beganne am Altar mit einem tiefen Sichverbeugen vor Gott. Die Offertorialgebete konnten verkurzt werden. […]“ [17]

Es folgte eine zweite Sitzung ?bei verschlossenen Fenstern und Turen“ im Exerzitienhaus Himmelspforten bei Wurzburg vom 12. bis zum 14. Dezember 1950. Nach einem Treffen des Liturgischen Instituts in Trier mit dem Pariser Centre de Pastorale Liturgique in Luxemburg ergaben sich einige Kernpunkte, Jungmanns ?Traum im Herzen“, die beim internationalen liturgischen Studientreffen in Maria Laach vom 12. bis zum 15. Juli 1951 vorgestellt und in der Herder Korrespondenz veroffentlicht wurden. [19] Die Ritenkongregation , besonders Joseph Low , nahm diese Vorschlage wohlwollend auf. [19]

Internationale Liturgische Studientreffen (1950?1960)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die ersten informellen Treffen erstarkten bald zur festeren organisatorischen Gestalt der Internationalen Liturgischen Studientreffen; getreu dem Grundsatz, dass ?[e]in deutsches Votum auf dem Gebiet der Liturgie […] nur dann Erfolg [hat], wenn es von Frankreich geteilt wird“ [21] , bildeten die deutsche und franzosische Liturgiewissenschaft das Ruckgrat der wissenschaftlichen Vorbereitung des spateren Konzilstexte. Aus dieser Kooperation entstanden, neben einigen anderen, sieben Internationale Liturgische Studientreffen :

  1. eine Freundschaftsbegegnung in Luxemburg vom 23. bis 24. Juli 1950, [22]
  2. das Erste Internationale Liturgische Studientreffen in Maria Laach vom 12. bis 15. Juli 1951, [22]
  3. das Zweite Internationale Liturgische Studientreffen auf dem Odilienberg vom 20. bis 24. Oktober 1952, [22]
  4. das Dritte Internationale Liturgische Studientreffen in Lugano vom 14. bis 18. September 1953, [22]
  5. das Vierte Internationale Liturgische Studientreffen in Lowen vom 12. bis 15. September 1954, [22]
  6. das Funfte Internationale Liturgische Studientreffen auf dem Pastoralliturgischen Kongress von Assisi vom 14. bis 17. September 1956, [22]
  7. das Sechste Internationale Liturgische Studientreffen in Montserrat vom 8. bis 12. September 1958, [22]
  8. die Trierer Ausstellung vom Heiligen Rock 1959, [22]
  9. Treffen in Nimwegen und Eichstatt 1960, [22]
  10. das Siebente Internationale Liturgische Studientreffen in Munchen vom 20. Juli bis zum 3. August 1960. [22]

Mediator Dei (1947)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Papst Pius XII.

Wegen ihrer praktischen Erfahrungen in der katholischen Jugendbewegung hatte die Liturgische Bewegung nach dem Zweiten Weltkrieg großen Anteil an der Entstehung der (ersten) eigens der Liturgie gewidmeten Enzyklika Mediator Dei von Papst Pius XII.

Sie entwickelte die Grundsatze, auf denen die gesamte katholische Liturgiereform des 20. Jahrhunderts beruht:

  1. Wahrhaftigkeit der heiligen Zeichen, namentlich beim zeitlichen Ansatz der Feiern (z. B. die Osternacht nicht langer am Karsamstagvormittag);
  2. liturgierechtliche Berucksichtigung der tatigen Teilnahme des ganzen Volkes Gottes;
  3. die Erneuerung besteht nicht in der Restauration einer bestimmten Phase der Liturgieentwicklung (etwa der Zeit Papst Gregors d. Gr.), sondern greift auf den ganzen Schatz des gottesdienstlichen Lebens der Kirche zuruck, indem sie weniger gelungene Erfindungen beseitigt und zu Unrecht vergessene wichtige Symbolhandlungen wieder einfuhrt.

Die Enzyklika hatte sowohl ein pastorales als auch ein theologisches Anliegen. [1] In pastoraler Hinsicht ging es vor allem darum, die Garungen der liturgischen Bewegung einzufangen und zu kanalisieren. [1] In theologischer Hinsicht drang der Papst vor allem darauf, die Liturgie nicht nur als einen außeren, formalen Akt zu betrachten, der rubrizistisch korrekt rite et recte zu vollziehen war. Vielmehr seien diese Riten zutiefst theologisch durchdrungen:

?Sacra igitur Liturgia cultum publicum constituit, quem Redemptor noster, Ecclesiae Caput, caelesti Patri habet; quemque christifidelium societas Conditori suo et per ipsum aeterno Patri tribuit; utique omnia breviter perstringamus, integrum constituit publicum cultum mystici Iesu Christi Corporis , Capitis nempe membrorumque eius.“

?Die heilige Liturgie bildet folglich den offentlichen Kult, den unser Erloser, das Haupt der Kirche, dem himmlischen Vater erweist und den die Gemeinschaft der Christglaubigen ihrem Grunder und durch ihn dem Ewigen Vater darbringt; um es zusammenfassend kurz auszudrucken: sie stellt den gesamten offentlichen Gottesdienst des mystischen Leibes Jesu Christi dar, seines Hauptes namlich und seiner Glieder.“ [23] [24]

Theologischer Ausgangspunkt der heiligen Messe ist also das Priestertum Jesu Christi. [1] Seine eigene priesterliche Vermittlung an Gott Vater wahrend der Fulle der Zeit setzt sich somit in der von Christus gegrundeten Kirche und ihrer Liturgie fort in doppelter Zielrichtung: [1] Zunachst in der Anbetung und Verherrlichung Gottes und der Verkundung seiner Große und Herrlichkeit und sodann ? sakramental ? in der Heiligung der Menschen. [1]

?Quapropter in omni actione liturgica una cum Ecclesia praesens adest divinus eius Conditor.“

?Deshalb ist in jeder liturgischen Handlung zugleich mit der Kirche ihr gottlicher Stifter zugegen.“ [25] [26]

Die Enzyklika greift daneben auch die participatio actuosa aus Tra le sollecitudini wieder auf. Sie differenziert diese Teilnahme aus in drei Aspekten:

  1. außerlich: dies meint die außerliche Teilnahme, also Anwesenheit,
  2. innerlich: dies meint die innere Disposition durch die fromme Andachtigkeit von Herz und Seele, und
  3. sakramental. [1]

Pius XII. ließ mit dem Motu Proprio In Cotidianis Precibus am 24. Marz 1945 auch eine ? nur kurz genutzte und insgesamt wenig erfolgreiche ? neue Ubersetzung des Psalters fur das Brevier vom Hebraischen ins Lateinische zu, die naher am klassischen Latein sein sollte als das Spatlatein der bisher genutzten Ubersetzung in der Vulgata .

Schon 1946 setzte dieser eine Kommission mit acht Mitgliedern , die sog. Commissio Piana, zur Erneuerung der katholischen Liturgie ein. Sie nahm ihre Tatigkeit 1948 unter dem Sekretar Annibale Bugnini auf und gab noch im gleichen Jahr das Grundsatzpapier Memoria sulla Riforma liturgica heraus.

Reform der Heiligen Woche durch Pius XII. (1951?1956)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Bereits 1951 wurde die Ostervigil durch das Dekret De solemni vigilia paschali instauranda , am 16. November 1955 die gesamte Karwoche durch Maxima redemptionis reformiert. Eine weitere kleine Anderung ergab sich aus der Zulassung von Abendmessen und der damit verbundenen Herabsetzung der Anforderungen an die eucharistische Nuchternheit durch Christus Dominus von 1953. Mit Cum hac nostra aetate und De musica sacra et sacra liturgia fuhrte Pius XII. ferner kleinere Reformen des Breviers und der Rubriken des Messbuchs sowie der Kirchenmusik (Zulassung von Liedern in der Volkssprache in Ausnahmefallen) durch.

Codex rubricarum (1960) und editio typica des Breviers und Missales (1961/62) durch Johannes XXIII.

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Eine weitere bedeutende Veranderung war die durch Papst Johannes XXIII. vorgenommene Veroffentlichung des unter Pius XII. vorbereiteten Codex Rubricarum am 27. Juli 1960. Die Neuordnung wurde jeweils allgemein, ohne Einraumung von Sonderrechten oder Ausnahmen, vorgeschrieben. Vielmehr wurden gleichzeitig alle im Romischen Ritus noch bestehenden Ausnahme- und Sonderregelungen widerrufen. Hermann Schmidt deutete deren hastige vorkonziliare Promulgation wie folgt:

?Wohl oder ubel mußte man in dieser Ausgabe ein Werk sehen, das den spateren Konzilsbeschlussen vorgreifen sollte, und es sollte sich spater auch zeigen, wie wenig diese Vermutung aus der Luft gegriffen war.“ [27]

Nur ein Jahr spater, am 5. April 1961, erschien eine neue editio typica des Breviers und wiederum ein Jahr hierauf am 23. Juni 1962 eine editio typica des Missale Romanum ; diese sog. Liturgie von 1962 wurde im letzten vorkonziliaren Missale noch mit der Bulle Quo primum Pius V. herausgegeben.

Zweites Vatikanisches Konzil: Sacrosanctum Concilium (1963)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Entstehungsgeschichte

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Konzilsvater wahrend des 2. Vatikanischen Konzils

Aus der von Papst Pius XII. eingesetzten Kommission ging 1959 die Vorbereitungskommission fur die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils hervor. Wegen der grundlichen Vorarbeiten entging deren Entwurf, der 1962 vom zustandigen Kardinal Gaetano Cicognani nur wenige Tage vor seinem Tod unterzeichnet wurde, dem Schicksal anderer uber 70 kurialer Entwurfe, die von den versammelten Konzilsvatern als unbrauchbar abgelehnt wurden. Der Liturgie-Entwurf hingegen fand allgemeine Zustimmung.

Am 4. Dezember 1963 konnte die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (gebrauchliche Abkurzung: SC) als erstes Dokument des 2. Vatikanums veroffentlicht werden. Gegenstand der damit beschlossenen ?allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ (SC 21) ist der gesamte Gottesdienst der Kirche:

  1. die Eucharistiefeier ( heilige Messe ),
  2. die ubrigen Sakramente und die Sakramentalien ,
  3. das Tagzeitengebet ,
  4. der Kalender , die Feste und Festzeiten ,
  5. die Kirchenmusik und die sakrale Kunst.

Das Konzil war im Zeitalter einer auf allen Kontinenten vertretenen katholischen Kirche vom Erfordernis der von ihm fortgesetzten Liturgiereform fest uberzeugt: die Konstitution Sacrosanctum Concilium wurde am 4. Dezember 1963 in Offentlicher Sitzung von den Konzilsvatern mit 2147 (?placet“) gegen lediglich 4 (?non placet“) Stimmen angenommen und von Papst Paul VI. promulgiert . [1] Im Geist und nach den Grundsatzen dieser Liturgiekonstitution wurden in den Folgejahren ? wie verlangt zugig ( quam primum : SC 25) ? die liturgischen Ordnungen und Bucher des Romischen Ritus , darunter das Missale Romanum , erneuert und durch die Papste, von Paul VI. bis Johannes Paul II., amtlich veroffentlicht.

Sacrosanctum Concilium versuchte, die Ansichten verschiedene ?Lager“ innerhalb des Konzils miteinander in Ausgleich zu bringen. Seine Zielsetzung war deshalb eine doppelte, einerseits die Bewahrung aller geltenden Riten, andererseits ihre vorsichtige Durchsicht auf Reformbedarf fur die Menschen der Gegenwart:

≪Traditioni denique fideliter obsequens, Sacrosanctum Concilium declarat Sanctam Matrem Ecclesiam omnes Ritus legitime agnitos aequo iure atque honore habere, eosque in posterum servari et omnimode foveri velle, atque optat ut, ubi opus sit, caute ex integro ad mentem sanae traditionis recognoscantur et novo vigore, pro hodiernis adiunctis et necessitatibus, donentur.≫

?Der Uberlieferung treulich gehorsam, erklart das Heilige Konzil schließlich, dass die Heilige Mutter Kirche allen rechtlich anerkannten Riten gleiches Recht und gleiche Ehre zuerkennt, dass sie diese Riten in Zukunft erhalten und in jeder Weise fordern will, und es ist ihr Wunsch, dass sie, soweit es nottut, behutsam von Neuem, gemaß dem Geist gesunder Uberlieferung gepruft, fur die heutigen Bedingungen und Bedurfnisse mit neuer Kraft begabt werden.“

? Sacrosanctum Concilium : 4

Liturgie- und Kirchenverstandnis

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Art und Weise, wie sich das Konzil der Liturgie naherte, war indessen sehr verschieden von den bisherigen Ansatzen, indem sie von den verschiedenen Formen der Teilnahme an ihr ? außerlich/innerlich und offentlich/privat ? ausging. [1] Die konziliarische Definition der Liturgie erinnert stark an das doppeldimensionale, latreutisch-sakramentale Liturgieverstandnis aus Mediator Dei und definiert sie als offentlichen Kult der Gesamtkirche:

≪Mit Recht gilt also die Liturgie als Vollzug des Priesteramtes Jesu Christi; durch sinnenfallige Zeichen wird in ihr die Heiligung des Menschen bezeichnet und in je eigener Weise bewirkt und vom mystischen Leib Jesu Christi, d. h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte offentliche Kult [Hervorhebung nicht im Original] vollzogen. Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzuglichem Sinn heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht.

In der irdischen Liturgie nehmen wir vorauskostend an jener himmlischen Liturgie teil, die in der heiligen Stadt Jerusalem gefeiert wird, zu der wir pilgernd unterwegs sind, wo Christus sitzt zur Rechten Gottes, der Diener des Heiligtums und des wahren Zeltes. In der irdischen Liturgie singen wir dem Herrn mit der ganzen Schar des himmlischen Heeres den Lobgesang der Herrlichkeit. In ihr verehren wir das Gedachtnis der Heiligen und erhoffen Anteil und Gemeinschaft mit ihnen. In ihr erwarten wir den Erloser, unseren Herrn Jesus Christus, bis er erscheint als unser Leben und wir mit ihm erscheinen in Herrlichkeit.≫

? Sacrosanctum Concilium : 7 f. [28]

Neben diesem Einfluss ist auch deutlich der Einfluss der Mysterientheologie Odo Casels durch die haufige Erwahnung des Pascha-Mysteriums erkennbar. Die Liturgie ist deshalb auch stets Feier der Erlosung und Teil des gottliche Heilsplanes mit eschatologischer Dimension: [1]

≪Wie daher Christus vom Vater gesandt ist, so hat er selbst die vom Heiligen Geist erfullten Apostel gesandt, nicht nur das Evangelium aller Kreatur zu verkunden, die Botschaft, daß der Sohn Gottes uns durch seinen Tod und seine Auferstehung der Macht des Satans entrissen und in das Reich des Vaters versetzt hat, sondern auch das von ihnen verkundete Heilswerk zu vollziehen durch Opfer und Sakrament , um die das ganze liturgische Leben kreist. […] Seither hat die Kirche niemals aufgehort, sich zur Feier des Pascha-Mysteriums zu versammeln […]≫

? Sacrosanctum Concilium : 6 [29]

Die Liturgiekonstitution gilt deshalb auch als wegweisend fur die spater in Lumen gentium entfaltete Ekklesiologie des Konzils. [1] Neben dieser mystisch-eschatologischen Dimension der Kirche als Gesamtheit der Engel, Heiligen und der ganzen irdischen Kirche, also des gesamten Volkes Gottes , gilt ein besonderes Augenmerk jedoch auch der konkret an einem bestimmten Ort und einer bestimmten Zeit zur Feier der Liturgie versammelten Gemeinde . [1] In der versammelten Ortskirche kristalliert gleichsam die Universalkirche . [1]

Die Liturgie versteht Sacrosanctum Concilium deshalb als ?hierarchisch[e] und gemeinschaftlich[e] Handlung“ (SC 26?32). Den verschiedenen Teilnehmern werden klar abgegrenzte Aufgaben im Gottesdienst zugewiesen, um die Kirche in ihrer organisch gegliederten Einheit (das ?Volk Gottes, geeint und geordnet unter den Bischofen“) deutlicher darzustellen; dabei soll ein jeder ?in der Ausubung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemaß den liturgischen Regeln zukommt“ (SC 28). Auch die liturgischen Aufgaben von Laien, also Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und Mitgliedern der Kirchenchore, sind deshalb ein vollwertiger liturgischer Dienst (SC 29).

Erneuerte liturgische Bucher (SC 25) und Leseordnung (SC 35 u. 51)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Konzil gab eine zugige ( quam primum ; SC 25) Veroffentlichung der erneuerten liturgischen Bucher in Auftrag. Es erkannte zu, dass der Aspekt der Anbetung und Verherrlichung durch belehrende und katechetische erganzt wird:

≪Etsi sacra Liturgia est praecipue cultus divinae maiestatis, magnam etiam continet populi fidelis eruditionem.≫

?Obwohl die heilige Liturgie vor allem Kult der gottlichen Majestat ist, birgt sie doch auch viel Belehrung fur das glaubige Volk in sich.“

? Sacrosanctum Concilium : 33 [30]

Ein weiteres Hauptanliegen der Erneuerung war deshalb, dass ?den Glaubigen […] die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan“ werde (SC 51). Deshalb wurde eine neue, dreijahrige Leseordnung fur den Wortgottesdienst der Messfeier erarbeitet; bis dahin galt ein einjahriger Zyklus. An den Sonntagen gibt es heute zwei Lesungen neben dem Evangelium gegenuber einer in der sogenannten tridentinischen Messe . Viele Wochentage haben heute eine eigene Leseordnung, wahrend vorher Votivmessen gelesen oder die Texte des vorausgegangenen Sonntags wiederholt wurden. Insgesamt werden innerhalb des dreijahrigen Zyklus 12.000 der 35.000 einzelnen Bibelverse gelesen, bis auf das Buch Obadja sind alle biblischen Bucher berucksichtigt. Diese Werte sind um ein Vielfaches hoher als in der fruheren einjahrigen Leseordnung. [31]

Las man zuvor, in der sogenannten tridentinischen Messe , nur ein Prozent des Alten und 17 Prozent des Neuen Testamentes, so gelangen seit der Liturgiereform 14 Prozent der alttestamentlichen und 71 Prozent der neutestamentlichen Texte zum Vortrag.

Gottesdienstsprachen (SC 36)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Hinsichtlich der Sprachen, in denen kunftig katholischer Gottesdienst zu feiern ist, wunschte das Zweite Vatikanische Konzil ausdrucklich den weiteren Gebrauch der lateinischen Sprache im Romischen Ritus, ?soweit nicht Sonderrecht entgegensteht“, und anerkannte zugleich, dass ?nicht selten der Gebrauch der Muttersprache fur das Volk sehr nutzlich sein kann“ (SC 36). Ferner bestimmte es als vorausgehende Generalregel, dass die liturgischen Texte so zu gestalten seien, dass das christliche Volk sie ?moglichst leicht“ erfassen und mitfeiern konne (SC 21; Tatige und bewusste Teilnahme ). Fur die ?mit dem Volk gefeierten Messen“ wurde der Gebrauch der Muttersprachen zugestanden, ?besonders in den Lesungen und im Allgemeinen Gebet sowie je nach den ortlichen Verhaltnissen in den Teilen, die dem Volk zukommen. Es soll jedoch Vorsorge getroffen werden, daß die Christglaubigen die ihnen zukommenden Teile des Meßordinariums auch lateinisch miteinander sprechen oder singen konnen.“ (SC 54)

Die Formulierung wurde allgemein als moderater Kompromiss wahrgenommen. Noch in den Vorbereitungskommissionen (Commissio Ante-Praeparatoria fur den Weltepiskopat) hatte es fur die Vorlesungen in Seminaren, theologischen Fakultaten viel weitergehende Forderungen zur Belebung der lateinischen Sprache gegeben, die durch die apostolische Konstitution Veterum sapientia jedoch fruh obsolet wurden. [32] Die Konstitution wurde insbesondere von moderaten Kraften sehr kritisch gesehen. [32] Zum vorbereitenden Schema der Liturgie-Konstitution außerte sich deshalb der eher moderate Joseph Hoffner :

?Die Argumente, die in der Frage der liturgischen Sprache bisher von den Konzilsvatern beigebracht wurden, sind nicht aus der Offenbarung, sondern aus der Geschichte, aus der Soziologie oder aus der Psychologie geschopft. Diesen Argumenten kann man keine theologische oder dogmatische Qualitat zubilligen […] Theologisch und dogmatisch kann es mehrere liturgische Sprachen in der Kirche Christi geben […] Was das Schema bezuglich der Volkssprachen vorschlagt, ist sehr moderat und intendiert nicht, die lateinische Sprache abzuschaffen […]“

? Joseph Hoffner : Konzilsdebatte zu Sacrosanctum Concilium, 29. Oktober 1962 [33] [34]

Ahnlich empfand auch der traditionalisch-konservative Alfons Maria Stickler die Formulierung als tragbaren Kompromiss zwischen verschiedenen Extrempositionen, der deshalb zu Beginn des Konzils schnell Einigung erzielen konnte:

?Als das Thema der Kultsprache in der Konzilsaula diskutiert wurde und zwar durch einige Tage, verfolgte ich den ganzen Fortgang mit großer Aufmerksamkeit, wie nachher auch die verschiedenen Formulierungen in der Liturgiekonstitution bis zur endgultigen Abstimmung. Erinnere mich noch sehr gut, wie nach einigen radikalen Vorschlagen sich ein sizilianischer Bischof erhob und die Vater beschwor, in diesem Punkt Vorsicht und Einsicht walten zu lassen, da sonst die Gefahr bestehe, daß die ganze Messe in der Volkssprache gehalten werde, woraufhin die ganze Konzilsaula in schallendes Gelachter ausbrach.“

? Alfons Maria Stickler [35]

Konzelebration (SC 57?58)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Konzil wollte nach ostkirchlichem Vorbild die Konzelebration , also die gemeinsame Feier mehrerer Priester an einem Altar, wieder zulassen; hierzu sollte ein eigener Konzelebrationsritus geschaffen werden (SC 58). Diese Erlaubnis bezog sich zunachst auf (SC 57 § 1 Nr. 1):

  1. die Messe der Chrisamweihe und die Abendmahlsmesse am Grundonnerstag .
  2. die Messen bei Konzilien , Bischofszusammenkunften und Synoden.
  3. die Messe bei der Abtsweihe .

Im Ubrigen stehe die Entscheidung uber die Konzelebration dem Ortsbischof in folgenden Fallen zu (SC 57 § 1 Nr. 2):

  1. die Konventmesse und die Hauptmesse in Kirchen, wenn das ?geistliche Wohl der Christglaubigen“ keine Einzelzelebration gebiete;
  2. Messen bei den verschiedenartigen Zusammenkunften von Welt- und Ordenspriestern.

Das Recht zur Einzelzelebration blieb unangetatastet, soweit es nicht gleichzeitig mit einer Konzelebration in derselben Kirche und am Grundonnerstag zusammenfiel.

Begrundung der neuen Messordnung (SC 50)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Konzil wunschte sowohl die Aufwertung alterer Traditionen als auch einen pastoralen, kommunikativeren Gebrauch des romischen Ritus. Die Uberarbeitung der Messordnung (Ordo missae) erfolgte daher im ausdrucklichen Auftrag der Konzilsvater (SC 50), die auch die Ziele vorgaben:

  1. ?daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten“ und
  2. ?die fromme und tatige Teilnahme der Glaubigen erleichtert werde“ (ebd.).

Dies fand seinen Ausdruck in dem Bestreben, mehr Klarheit und Einfachheit in der liturgischen Abfolge zu schaffen, eine großere Vielfalt der liturgischen Texte (teils alteren Traditionen entnommen) zu erreichen sowie mehrere Eucharistische Hochgebete (unter Beibehaltung des Canon Romanus als Erstes Hochgebet) zuzulassen.

Stundengebet (SC 83?101)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gemaß SC 89 sollten Laudes und Vesper als Angelpunkte des Stundengebets in besonderer Weise auch als solche hervortreten. Die Matutin sollte nur noch im Chorgebet als Nachtgebet erhalten bleiben, im Ubrigen sinnvoll auch zu anderen Zeiten gebetet werden konnen; ihr Umfang sollte reduziert werden. Die Prim sollte schließlich vollig entfallen. Fur das Chorgebet sollten Terz , Sext und Non erhalten bleiben, außerhalb dessen jedoch eine dieser sog. kleinen Horen jedoch lediglich eine zur Tageszeit passende ausgewahlt werden konnen.

Liturgischer Kalender (SC 102?111)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Konzil ordnete ferner eine Reform des liturgischen Kalenders unter Wahrung der uberlieferten Gewohnheiten und Ordnungen an. Wichtigste Kriterien dieser Reform sollte der Vorrang des Sonntags und der Herrenfeste sein. Gleich zwei Abschnitte (SC 109 und 110) widmen sich der Fastenzeit . Die Heiligenfeste sollen gegenuber den Herrenfesten zurucktreten und der jeweiligen Ortskirche uberlassen bleiben (SC 111).

Umsetzung der Konzilsbeschlusse: Erste Reformen durch das Consilium und das Altarmessbuch (1963?1965)

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Uberblick der Dekrete und Instruktionen

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Altarmessbuch 1965

Die Heilige Ritenkongregation , die Kongregation fur den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und das Consilium zur Ausfuhrung der Liturgiekonstitution erließen in Folge von Sacrosanctum Concilium folgende Maßnahmen:

  1. Anfrage von Papst Paul VI. an das Sekretariat der Konzilskommission fur die Liturgie und an den Erzbischof von Bologna , Giacomo Lercaro , zur Aufstellung eines Planes fur den Aufbau eines Rates zur Ausfuhrung der Liturgiekonstitution, das sog. Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia im Dezember 1963 [36]
  2. Kardinal Lercaro beauftragt daraufhin Annibale Bugnini , und am 25. Januar 1964 errichtet Paul VI. durch das motu proprio Sacram Liturgiam auch formal das Consilium , informell hatten die Mitglieder des Consiliums bereits am 15. Januar desselben Jahres zum ersten Male getagt. [36] Innerhalb des Consiliums bildete sich fur den Ordo Missae ab April der sog. Coetus X. [37]
  3. Decretum typicum Pauls VI. uber den Gebrauch der Muttersprache in der Liturgie [37]
  4. Formula pro S. Communione vom 25. April 1964: Die bisherige Formel wird abgelost durch ?Corpus Christ“ ? ?Amen“ [38]
  5. Instruktion Inter Oecumenici vom 26. September 1964: [38]
    • Von Volk oder Schola gesprochene oder gesungene Teile sowie die Lesungen mussen nicht mehr, wie bis dahin, vom zelebrierenden Priester zusatzlich privat fur sich gesprochen werden;
    • Anordnung von Ubersetzungen in die Volkssprache und Zulassung der Muttersprache in gewissem Umfang;
    • Abschaffung von Psalm 42 im Stufengebet , z. T. vollige Abschaffung des Stufengebets;
    • lautes Sprechen der Secreta und der Schlussdoxologie ;
    • gemeinsames Sprechen des Vaterunser ;
    • Spendeformel fur die Kommunion ?Corpus Christi“, Abschaffung des Kreuzzeichens bei der Kommunionspendung;
    • Abschaffung des Schlussevangeliums und der leoninischen Gebete ;
    • Lesung, Epistel und Evangelium werden (am Ambo oder Altar) zum Volk hin gesprochen, Lesung und Epistel konnen von einem Laien gesprochen werden;
    • Predigt als Homilie ;
    • Einfuhrung des Allgemeinen Gebets
  6. De unica interpretatione textuum liturgicorum vom 16. Oktober 1964 [39]
  7. Kyriale simplex vom 14. Dezember 1964 [39]
  8. Cantus in Missali Romano vom 14. Dezember 1964 [40]
  9. Variationes in Ordine Hebdomadae sanctae vom 7. Marz 1965 [41]
  10. De praefatione in Missa vom 27. April 1965: Indult fur die Verwendung der Muttersprache bei den Prafationen . [41]

Der Rat zur Ausfuhrung der Liturgiekonstitution (sog. Consilium )

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Annibale Bugnini

Ab 1964 wurde das Consilium zur Ausfuhrung der Liturgiekonstitution tatig, um die liturgischen Bucher nach den Grundsatzen und Leitlinien des Sacrosanctum Concilium zu erneuern. Den Vorsitz hatte zunachst der Erzbischof von Bologna, Kardinal Giacomo Lercaro , inne, seit 1968 Kardinal Benno Gut OSB. Aus dem Consilium und der fruheren Ritenkongregation ging 1969 die Kongregation fur den Gottesdienst hervor. Sekretar des Consiliums und dann der Kongregation war Annibale Bugnini , der schon seit 1948 Sekretar der Reformkommission Pius XII. und dann der liturgischen Vorbereitungskommission fur das Konzil gewesen war. Im Rahmen der vom 2. Vatikanum gewollten ?allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ wurde auch die Ordnung der Messe , des Ordo missae , wie vom Konzil angeordnet (SC 50), grundlich uberarbeitet und nach der ? Norm der Vater “ erneuert, und zwar nicht ?mit einem Schlag“, sondern in zwei Schritten, namlich 1965 und 1969/70.

Innerhalb des soeben genannten Consilium sollte besonders die Arbeit des Coetus X uber die Messfeier unter Leitung von Johannes Wagner bedeutsam werden. Ihm gehorten daneben an: Anton Hanggi , Mario Righetti , Theodor Schnitzler , Pierre Jounel , Cipriano Vagaggini , Adalbert Franquesa , Pierre-Marie Gy und Josef Andreas Jungmann . [42] Als ?bruderliche und friedliche Geste“ [43] nahmen als Beobachter an den Beratungen des Consiliums auch nicht-katholische Liturgiewissenschaftler anderer Konfessionen teil; dies waren: Ronald Jasper , Massey H. Shepherd , A. Raymond George , Friedrich-Wilhelm Kunneth , Eugene L. Brand , Max Thurian . [44]

Am 27. Januar 1965, noch wahrend des Konzils, veroffentlichten das Consilium und die Ritenkongregation gemeinsam als Ersatz fur die bisherige Fassung im Missale Romanum von 1962 eine deutlich uberarbeitete amtliche Messordnung: Ritus servandus in celebratione missae und Ordo missae , die die entsprechenden Teile des Messbuchs Johannes’ XXIII. von 1962 rechtswirksam ersetzte:

  • Ordo Missae. Ritus servandus in celebratione Missae. De defectibus in celebratione Missae occurentibus. Editio typica. Typis Polyglottis Vaticanis 1965.

Die Neuordnung (?1965er-Ritus“) loste die Feier von Eroffnung und Wortgottesdienst vom Altar, gestattete u. a. erstmals die Verwendung der Volkssprache, wovon bis 1967 das Hochgebet zunachst ausgenommen war, und stellte es den Priestern allgemein frei, die heilige Messe mit dem Gesicht zur Gemeinde ( versus populum ) zu feiern.

Konservative Beobachter gingen davon aus, dass mit dem 1965 erreichten Reformstand der Wille der Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium erfullt sei.

?Eigenart und Kernpunkt dieser Neubearbeitung ist der vollzogene Anschluss an die Liturgie-Konstitution des Konzils. Die dem lateinisch-deutschen Altarmessbuch entnommene Ubersetzung erleichtert die gemeinsame Feier der Liturgie in der Muttersprache und fordert die actuosa participatio der Glaubigen. Ebenso entsprechen dem Geist der Konstitution die theologisch-liturgischen Einfuhrungen wie die Hinweise auf das betrachtende Gebet und den rechten Empfang des Bussakraments.“

? Amleto Giovanni Cicognani : Brief an den Erzabt der Erzabtei Beuron vom 28. Mai 1966 [45]

Vergleichende Gegenuberstellung des Missale von 1962 und 1965

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zweite Stufe der Umsetzung der Konzilsbeschlusse nach 1965: Das ?Zweite“ Missale Romanum

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nach 1965 ergingen folgende Instruktionen :

  1. Instruktion Tres abhinc annos vom 4. Mai 1967 zur ordnungsgemaßen Durchfuhrung der Konzilskonstitution uber die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium
  2. Instruktion Memoriale Domini vom 29. Mai 1969 uber die Art und Weise der Kommunionspendung
  3. Instruktion Liturgicae instaurationes vom 5. September 1970 zur ordnungsgemaßen Durchfuhrung der Konzilskonstitution uber die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium
  4. Instruktion Varietates legitimae vom 25. Januar 1994 zur ordnungsgemaßen Durchfuhrung der Konzilskonstitution uber die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium Nr. 37?40
  5. Instruktion Liturgiam authenticam vom 28. Marz 2001 zu Artikel 36

Missale Romanum von 1969

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zur Vorbereitung weitergehender Reformen der Liturgie hatte der Coetus X des Consiliums unter Leitung von Johannes Wagner bis 1967 seine Vorschlage und Entwurfe in einer Missa normativa vorgelegt. Diese wurde in der Sixtinischen Kapelle am 24. Oktober 1967 im Rahmen der I. Bischofssynode vom 29. September bis zum 29. Oktober 1967 den versammelten Bischofen erstmals gezeigt und diese um ihre Stellungnahme zu einzelnen Punkten befragt. [46]

Mit der Apostolischen Konstitution Missale Romanum vom 3. April 1969 setzte Papst Paul VI. eine von ihm selbst im Detail mitbestimmte lateinische Neuausgabe des Ordo Missae und der Institutio Generalis Missalis Romani (= Ersatz des fruheren Ritus servandus in celebratione missae ) in Kraft (fur Details siehe Gemeindemesse ).

Dabei erklarte Papst Paul VI.:

≪Nostra haec autem statuta et praescripta nunc et in posterum firma et efficacia esse et fore volumus, non obstantibus, quatenus opus sit, Constitutionibus et Ordinationibus Apostolicis a Decessoribus Nostris editis, ceterisque praescriptionibus etiam peculiari mentione et derogatione dignis.≫

?Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gultig und rechtskraftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorganger sowie aller ubrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.“

? Paul VI. : Apostolische Konstitution Missale Romanum vom 6. April, Grundonnerstag , 1969 [47]

Nur drei Tage spater setzte die Ritenkongregation durch Benno Gut und Ferdinand Antonelli mit dem Dekret vom 6. April 1969 (Prot. Nr. 22/969) die Allgemeine Einfuhrung in das Romische Messbuch (Institutio generalis Missalis Romani) in Kraft. [48] Sie ersetzte die bisherigen Rubricae generales , den Ritus servandus in celebratione und den Ritus servandus in concelebratione sowie De defectibus in celebratione Missae occurrentibus . [48] Ihr Art. 7 definierte die Messe darin deutlich als gemeinschaftliche Handlung:

≪Cena dominica sive Missa est sacra synaxis seu congregatio populi Dei in unum convenientis, sacerdote præside, ad memoriale Domini celebrandum.≫

?Das Herrenmahl ? die Messe ? ist die heilige Synaxis oder Versammlung des gemeinsam zusammenkommenden Volkes Gottes , um unter der Leitung des Priesters das Gedachtnis des Herrn zu feiern.“

? Sacra Congretatio Rituum Institutio generalis Missalis Romani, Art. 7 [49]

Diese Definition war in mehrerer Hinsicht bemerkenswert und bildete den theologischen Kern, der sich in vielen Einzelheiten des neuen Missale ausformte. Zum einen war die Messe nicht als Messopfer , sondern zunachst als cena, also als Mahl definiert, weiterhin war nicht die Messe heilig, sondern die Versammlung, letztlich war sie nicht Opfer des Priesters, sondern Feier der Gemeinde unter Leitung des Priesters. Diese sowohl von ?Traditionalistischen“ als auch von ?Progressiven“ befurwortete Deutung des Konzils bzw. der Liturgiereform als ?Bruch“ mit dem bisherigen Messverstandnis zeigt sich in einer Stellungnahme uber ?Fortschritte [der Reform] im einzelnen“ [50] des Munsteraner Liturgiewissenschaftlers und Konsultors Emil Joseph Lengeling kurz nach Einfuhrung des Messbuchs in Deutschland 1975:

?Aus der Allgemeinen Einfuhrung zum Meßbuch von 1969 sei die schon in der Liturgiekonstitution (47) und in der Eucharistieinstruktion (1967) sich abzeichnende, okumenisch tragfahige sakramentale Theologie der Meßfeier herausgehoben. Trotz der von reaktionaren Angriffen erzwungenen, dank des Geschicks der Redaktoren Schlimmeres verhutenden Neufassung von 1970 fuhrt sie ? ganz im Sinne Odo Casels ? aus Sackgassen nachtridentinischer Opfertheorie heraus und entspricht dem Konsens, der sich in manchen interkonfessionellen Dokumenten der letzten Jahre abzeichnet. [51]

? Emil Joseph Lengeling : Tradition und Fortschritt in der Liturgie ( LJ  1975, 201 (218 f.))

Ottaviani-Intervention 1969

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Als Ottaviani-Intervention wurde ein als ?kurze kritische Untersuchung“ des Ordo Missae uberschriebener Text bekannt, der mit einem von den Kardinalen Alfredo Ottaviani und Antonio Bacci unterzeichneten Empfehlungsschreiben vom 25. September 1969 an Paul VI. gelangte. Der Prafekt der Glaubenskongregation , Kardinal Franjo ?eper , wies diese ?Untersuchung“ am 12. November 1969 als oberflachlich und falsch zuruck. Paul VI. erganzte das Missale Romanum von 1970 gleichwohl um ein Vorwort, in dem er begrundete, dass die Liturgiereform in Treue zur Uberlieferung erfolge. Auch die erneuerte Form der heiligen Messe sei ein sakramentales, nicht nur symbolisches Gedachtnis des Herrn.

Rolle Papst Pauls VI.

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Papst Paul VI. gestaltete die Messordnung mit großer Intensitat ? anders als Papst Pius V. 1570 ? personlich mit, weil er liturgisch sehr interessiert war und um seine Verantwortung fur den kirchlichen Gottesdienst wusste. Zudem beabsichtigte er, wieder zu einer verbindlichen Ordnung der Messe zu gelangen, nachdem es durch liturgische Experimente der Jahre nach 1965 beispielsweise in den Niederlanden und in Belgien mehrere hundert neu verfasste Hochgebete gab. Einige konkrete Weisungen gehen auf Papst Pauls VI. eigene Initiative zuruck, z. B. die unveranderte Beibehaltung des Romischen Messkanons oder das Kreuzzeichen zu Beginn der Messe, das die ganze Messfeier unter das Zeichen Christi stellt. Anders als fur viele andere Korrekturen fand die Liturgiekommission hierzu kein Vorbild in der Tradition; hier, wie u. a. bei der Deutung des ?Mysterium Fidei“ (aus den Wandlungsworten) als Ruf an das Volk, hatte der Papst personlich entschieden. Angesichts der bereits 1964 einsetzenden Kritik an der Liturgiereform betonte der Papst im Konsistorium vor den Kardinalen am 24. Mai 1976, dass die erneuerte Messordnung allgemeine Gultigkeit in der Kirche beanspruche und die altere Form ersetzen solle. Er nahm fur das neue Missale dieselbe Autoritat eines Konzils in Anspruch, wie es Papst Pius V. 1570 fur das Missale Romanum getan hatte, das infolge des Trienter Konzils ausgearbeitet wurde.

Die liturgische Frage im engeren Sinne, ob ein Papst eine Weisung des Konzils so intensiv und autoritar umsetzen durfte, wird von fast allen Theologen uneingeschrankt zustimmend beantwortet. Auch die Anhanger der vor 1969 gefeierten Liturgie betrachten zum großten Teil das Messbuch Papst Pauls VI. als gultig, auch wenn sie die fruhere Fassung der Messordnung bevorzugen.

Neue Hochgebete ? Berucksichtigung der romischen Tradition

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Mit der Neuauflage des kompletten Missale Romanum, das am 26. Marz 1970 erschien, trat dieses damit an die Stelle der Editio typica von 1962/65. Paul VI. gestattete neben der nur wenig veranderten Fassung des uberlieferten Romischen Messkanons, der jetzt als I. Hochgebet gefasst war, drei neue Eucharistische Hochgebete . Das II. Hochgebet folgt dem Konzept der Traditio Apostolica des Hippolyt von Rom (3. Jh.), das IV. Hochgebet ist an eine ostkirchliche Anaphora antiochenischer Tradition angelehnt. Das III. Hochgebet fasst die Gehalte des Romischen Messkanons unter besonderer Berucksichtigung der christozentrischen Ekklesiologie des 2. Vatikanum neu; es wurde durch Cyprian Vagaggini OSB konzipiert. Der Entwurf eines V. Hochgebets mit noch starkerer Annaherung an die orientalischen Anaphora, speziell der alexandrinischen Basilius-Anaphora , stieß bei der Glaubenskongregation 1967 auf Bedenken und wurde daher zuruckgestellt; die drei anderen Entwurfe wurden hingegen gebilligt und amtlich veroffentlicht.

Zur Vermeidung eines ?Mischritus“ wurden nur solche neue Hochgebete approbiert, die dem Geist ( ingenium ) der romischen Tradition entsprachen.

Der Papst redigierte uberdies die Wandlungsworte, indem ihr Text (geringfugig) der biblischen Uberlieferung der Einsetzungsberichte angepasst wurde. Sie mussen aber ?in jedem Hochgebet gleich“ gesprochen werden. Die neben der jetzigen Verwendung lebendiger Sprachen deutlichste Anderung besteht darin, dass die Worte ? Mysterium Fidei “ (?Geheimnis des Glaubens“), zuvor ein Einschub im Text, den Wandlungsworten nachgeordnet wurden und als Einleitung einer Akklamation der Glaubigen gestaltet sind. Die Gemeinde antwortet mit einer Akklamation (?Ruf“), fur die das Missale Romanum 2002 mehrere Varianten vorsieht, z. B.:

?Deinen Tod, o Herr, verkunden wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit.“

Die Erneuerung wurde unter anderem damit begrundet, dass viele Texte, besonders Doppelungen, aus der Messe entfernt, neue Texte formuliert, altkirchliche, vortridentinische Texte wieder aufgenommen und bestehende Texte revidiert worden seien. Die Neuausgabe des Missale Romanum erschien 1970. Die Reform der Messe wurde mit der Erlaubnis zweier weiterer, neuer Hochgebete ? ?Versohnung“, fur besondere Anlasse ? 1975 abgeschlossen und unmittelbar darauf weltweit durchgesetzt und akzeptiert. Nur wenige sogar der konservativen Kleriker und Laien widersetzten sich den liturgischen Neuerungen, das aber vehement. Aufgrund dieses Widerstandes erfolgte die Umsetzung des erneuerten Messbuches mit großter papstlicher Autoritat, um eine liturgisch inszenierte Kirchenspaltung zu vermeiden. In das Missale Romanum aus dem Jahr 2000, publiziert 2002, wurden die zwei Hochgebete zum Thema ?Versohnung“ von 1975, drei Hochgebete fur Messen mit Kindern und vier Varianten fur Hochgebete bei Messen in besonderen Anliegen (revidierte, fruher sogenannte ? Schweizer Hochgebete “) integriert.

Das Consilium , das von 1964 bis 1969 die Liturgiereform betreute, arbeitete Kriterien heraus, durch welche Merkmale sich die romische Tradition von den Liturgien der Ostkirchen und anderen westlicher Traditionen ( ambrosianischer , gallikanischer , mozarabischer Ritus) unterscheidet.

Insbesondere die neu zu schaffenden Hochgebete sollten nach dem Wunsch des Papstes dem ?romischen Genius“ entsprechen. Der typisch romische Charakter wird insbesondere durch die einmalige konsekratorische Epiklese (Herabrufung des Heiligen Geistes) unmittelbar vor dem Einsetzungsbericht (Wandlungsworte) gewahrt. Die Verlegung der Interzessionen (Bitten) in den zweiten Teil der neuen Hochgebete hat diesen eine klarere Linie und Durchsichtigkeit gegeben, also den spiegelbildlichen Aufbau des traditionellen Canon Missae (Romischer Messkanon = Hochgebet I) nicht nachgeahmt.

Das Zweite Hochgebet greift Grundgedanken des Hochgebets auf, das in der Tradition des Hippolyt von Rom (3. Jahrhundert) steht. Es ist kurzgefasst und wurde auch wegen seiner klaren ?romischen“ Begrifflichkeit und Kurze im Klerus schnell akzeptiert. Das Vierte Hochgebet steht zwar in ostkirchlicher Tradition, wahrt aber die typisch romische Knappheit des liturgischen Stils. Das Dritte Hochgebet bringt die Grundgedanken der Romischen Messe insofern neu zum Ausdruck, als es den Opfercharakter der Messe gemaß der Ekklesiologie des 2. Vatikanums deutlich betont.

Alle drei neuen Hochgebete bringen Gehalte des Romischen Ritus zum Ausdruck, die im Canon Missae (Hochgebet I: ?Romischer Messkanon“) weniger stark ausgedruckt werden. Sie bringen somit die gesamte Tradition der Kirche vor 1570 deutlicher zum Ausdruck, als es das tridentinische Missale Pius V. getan hatte. Joseph Ratzinger meinte: ?Der vollige Uniformismus seiner Anwendung im Katholizismus war ein Phanomen allenfalls der 1. Halfte des 20. Jahrhunderts“, namlich seit Inkrafttreten des Kirchenrechts von 1917. [52]

Volkssprachliche Ausgaben des Missale Romanum:

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

?Liturgischer Wildwuchs“ und das deutschsprachige Messbuch von 1975

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die weite Einfuhrung der Volkssprachen in den katholischen Gottesdienst wurde von Papst Paul VI. in mehreren Schritten zwischen 1964 und 1971 gebilligt und von den Bischofskonferenzen , denen Sacrosanctum Concilium dazu eine eigene Kompetenz einraumte, mitgetragen und gefordert. Fur Gegenden außerhalb des europaisch gepragten Kulturraums billigte das Konzil uberdies eine behutsame Inkulturation der Liturgie. Unter Berufung darauf ist also nicht nur die instauratio (im Rahmen des romischen Typs) der Liturgie, sondern auch eine maßvolle Integration nicht-romischer und nicht-lateinischer Formen der gottesdienstlichen Verehrung moglich.

Bei Erscheinen des neuen Missale Romanum am 26. Marz 1970 lag noch keine Ubersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche vor. Es durfte indessen neben der Liturgie von 1962 und dem Altarmessbuch jedoch sofort parallel verwandt werden. [53] Fur die Uberbruckung bis zur Herausgabe des deutschsprachigen Messbuchs gaben die deutschsprachigen liturgischen Institute im Fruhjahr 1971 acht Hefte mit dem Titel Ausgewahlte Studientexte fur das kunftige deutsche Meßbuch heraus. [53] Die Texte wurden in der Praxis als wenig verbindlich wahrgenommen, wohl auch, weil es sich schon außerlich gegenuber den fruheren, fest gebundenen Formaten durch eine bloße Ringbindung abhob; es entstand deshalb parallel ein großer privater Markt mit hohen Auflagen volkssprachlicher Texte zur Messfeier. [53] Balthasar Fischer spricht von einer ?Phase des liturgischen Wildwuchses“. [54] Um diesen zuruckzudrangen, wiesen die deutschen Bischofe mit dem Erlass Ausschließliche Verwendung authentischer liturgischer Texte bei der Eucharistiefeier in den Jahren 1971/72 unter Hinweis auf die Instruktion Liturgicae instaurationes darauf hin, dass der Ersatz biblischer Lesungen durch weltliche Texte und der Einsatz nicht-approbierter Eucharistischer Hochgebete verboten sei. [55] Im September 1975 erschien schließlich das deutsche Messbuch . [55]

Auch in Frankreich ging die liturgische Praxis schon kurz nach dem Konzil uber dessen Vorgaben, teilweise sehr weit, hinaus. Louis Bouyer , eigentlich ein großer Befurworter und Anhanger der liturgischen Bewegung , bemerkte angesichts dessen 1968 scharf: ?la liturgie d’hier n’etait plus guere qu’un cadavre embaume. Ce qu’on appelle liturgie aujourd’hui n’est plus guere que ce cadavre decompose“ [56] (?die Liturgie von gestern war kaum mehr als eine einbalsamierte Leiche. Das, was man heute Liturgie nennt, ist kaum mehr als diese Leiche im Zustand der Verwesung“).

In den Vereinigten Staaten geschah die Umsetzung der romischen Instruktionen etwas langsamer und erst ab April 1967 konnte die Messe fast vollstandig auf Englisch gefeiert werden. [57] Die amerikanischen Bischofe schlossen hiervon lediglich die Prafation und den Kanon aus. [57] Das Maß der liturgischen Veranderungen entsprach jedoch bis zum Erlass des neuen Missale weitgehend der Anzahl an Veranderungen, denen das Missale Pius’ V. bereits in den Jahrhunderten zuvor ohnehin schon ausgesetzt war. [57] Die Struktur der Messe als solcher war bis zu diesem Zeitpunkt noch weitgehend unverandert. [57] Bis November 1971 konnten sowohl die sog. alte Messe als auch der Novus Ordo in den USA nebeneinander gefeiert werden. [58]

Eine Sonderstellung bei der Umsetzung der Liturgiereform nimmt die katholische Kirche in China ein. Die KPV setzte die Vorgaben aus Rom erst Ende der 1980er-Jahre um. [59]

Uberarbeitung der Gesangbucher: Gotteslob 1975

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die neue Ausrichtung der Liturgie hat auch zu einer weiteren Aufwertung des Volksgesanges gefuhrt. Zu diesem Zweck erstellten die Bischofskonferenzen und Diozesen der deutschsprachigen Lander 1975 mit dem Gotteslob ein Gesangbuch, das nicht nur als Gesangbuch, sondern vielmehr als ?Rollenbuch“ der Gemeinde zu verstehen ist. Nach einem mehrere Jahre dauernden Prozess der Bearbeitung wurde im Advent 2013 eine erneuerte Form des Gotteslobs eingefuhrt.

Weitere liturgische Bucher: Stundenbuch und Rituale

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Aime-Georges Martimort

Die Reform des Missale war zweifelsohne das bei weitem großte Projekt der Liturgiereform. Allerdings wurde auch das Stundenbuch einer weitgehenden Reform unterworfen. [60] Innerhalb des Consiliums war Aime-Georges Martimort die Verantwortung fur dessen Uberarbeitung ubertragen. [60] Es blieb, gegen den Widerstand Jungmanns, am monastischen Stundengebet orientiert. [60] Bei der Ubertragung der lateinisch verfassten Bucher ins Deutsche erhielt die neu geschaffene Lesehore einen besonderen Charakter durch die Aufnahme von Lesungen Odo Casels oder Romano Guardinis . [60] Anstelle der lateinischen Hymnen enthalt es oft Nachdichtungen (z. B. von Silja Walter , Monchen aus Munsterschwarzach, Maria Luise Thurmair und Georg Thurmair ) und Neudichtungen. [61]

Obwohl eine große Mehrheit der Konzilsvater sich fur die Beibehaltung des vollstandigen Psalters ausgesprochen, setzte Paul VI., der schon vor seiner Wahl zum Papst die Fluchpsalmen abgelehnt hatte, die Tilgung mehrerer Psalmen und etlicher einzelner anstoßiger Verse kraft papstlicher Autoritat durch:

?Die drei Psalmen 58 (57) , 83 (82) und 109 (108) , in denen der Fluchcharakter uberwiegt, sind in das Psalterium des Stundengebetes nicht aufgenommen. Ebenso sind einzelne derartige Verse anderer Psalmen ausgelassen, was am Beginn jeweils vermerkt ist. Diese Textauslassungen erfolgten wegen gewisser psychologischer Schwierigkeiten, obwohl Fluchpsalmen sogar in der Frommigkeitswelt des Neuen Testaments vorkommen (z. B. Offb 6,10  EU ) und in keiner Weise zum Verfluchen verleiten wollen.“

Schon seit den ersten Internationalen Liturgischen Studientreffen war es deren besonderes Anliegen, den Ritus der Kindertaufe von der Erwachsenentaufe besser zu unterscheiden. [61] Besonders Balthasar Fischer machte sich dies zur Aufgabe. [61]

Vergleichende Gegenuberstellung Missale 1962 und Messbuch 1975

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In vergleichender Ubersicht zeigen sich fur die heilige Messe zwischen dem Missale Romanum Johannes’ XXIII. von 1962 und dem Missale Romanum Pauls VI. von 1970 bzw. der deutschen Ubersetzung im Messbuch von 1975 hauptsachlich folgende Unterschiede: [63]

Missale Romanum von 1962 Missale Romanum von 1970/Messbuch von 1975
Grundlagen
Aufbau der heiligen Messe
Sakralsprache Latein Latein oder Volkssprache
Gebetsrichtung de facto: ad orientem ( Hochaltar ) de facto: ad populum ( Volksaltar )
Standort des Priesters durchgehend am Altar Altar , Sedilien , Ambo
Liturgische Gewander faktische Abschaffung einiger Kleidungsstucke wie Tunicella , Manipel etc.
Formen der Messe
Messaufbau im Einzelnen
Vorbereitungsgebet: Eroffnung:
Vormesse

Rechte Altarseite (Epistelseite) :

Wortgottesdienst
Rechte Altarseite :

Linke Altarseite (Evangelienseite) :

  • Evangelium (1 Lesejahr )
  • Unterbrechung der heiligen Messe zur Predigt und zur Verlesung der Lesung und des Evangeliums in der Landessprache, faktisch oft von einer Kanzel oder am Ambo

Ambo :

Opfermesse Eucharistiefeier
Opfervorbereitung Gabenbereitung
  • Erheben von Brot und Wein bis Brusthohe, klare Herausstellung des Opfercharakters durch begleitende Gebete (?nimm diese makellose Opfergabe gnadig an“)
  • Offertorium
  • Secreta (Stillgebet)
Opferhandlung ( Wandlung ) Eucharistisches Hochgebet
Opfermahl Kommunion
  • Agnus Dei
  • Kommunion des Priesters unter beiderlei Gestalten
  • erneutes Confiteor der Ministranten mit Vergebungsbitte und Absolution
  • Dreimaliges Domine, non sum dignus , wahrend der Priester eine gewohnliche Hostie erhebt [65]
  • Mundkommunion im Knien an der Kommunionbank durch den Priester oder Diakon
  • Agnus Dei
  • Einmaliges Domine, non sum dignus , wahrend der Priester die gebrochene Zelebrationshostie erhebt [66]
  • Kommunion des Priesters unter beiderlei Gestalten
  • Mundkommunion oder Handkommunion , Kommunionspendung durch Priester oder Kommunionhelfer , Empfang stehend oder kniend
  • Kommunion unter beiderlei Gestalten fur bestimmte Gruppen und Anlasse
Entlassung Entlassung

Kommunikationstheoretischer Vergleich

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Religionssoziologe Marc Breuer sieht die forma extraordinaria bzw. tridentinische Messe und den protestantischen Predigtgottesdienst kommunikationstheoretisch als antithetische Pole an. Die Messe nach der Liturgiereform nimmt demgegenuber ein Mittelstellung zwischen beiden ein: [67]

Missale Romanum von 1962 [68] Protestantischer Predigtgottesdienst [68] Messbuch von 1975 [68]
Information [68] Reprasentation des Mysteriums , Sakralitat der Sakramente [68] Aussagen der Bibel [68] Reprasentation des Mysteriums, Sakralitat der Sakramente, Aussagen der Bibel [68]
Norm [68] rituelle Koharenz [68] textuelle Koharenz [68] rituelle und textuelle Koharenz [68]
vorrangige Form der Mitteilung [68] Ritus (Handlung) [68] Predigt ( Sprache ) [68] Ritus (Handlung), Erklarung /Predigt (Sprache) [68]
vorrangige Form der Inklusion: Handeln (vorfuhren) [68] Sprechen (vorlesen, predigen) [68] Handeln (vorfuhren), Sprechen (vorlesen, erklaren) [68]
Zuschauen (erleben) [68] Zuhoren (verstehen) [68] Zuschauen (erleben), Handeln (teilnehmen), Zuhoren (verstehen) [68]

Reform des Stundengebetes

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wirkungen der Liturgiereform

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
neue Form sagt mir zu
  
43 %
nicht so stark andern sollen
  
21 %
uberhaupt nicht andern sollen
  
9 %
unentschieden, kann ich nicht beurteilen
  
27 %
Zustimmung zur reformierten Messfeier unter allen deutschen Katholiken 1979 [69]

Die erneuerte Form der romischen Liturgie fand bei Katholiken in Deutschland allgemeine Akzeptanz. In einer Umfrage des Instituts fur Demoskopie Allensbach fur die Deutsche Bischofskonferenz im Jahre 1979, also etwa zehn Jahre nach Einfuhrung des lateinischen Messbuchs und etwa vier Jahre nach Einfuhrung der deutschen Ubersetzung, gab eine Mehrheit von 43 % aller befragten Katholiken an, dass ihnen die neue Form zusage, wahrend 21 % fur weniger Anderungen und 9 % sich fur gar keine Anderungen aussprachen. [69] [70]

neue Form sagt mir zu
  
41 %
nicht so stark andern sollen
  
42 %
uberhaupt nicht andern sollen
  
10 %
unentschieden, kann ich nicht beurteilen
  
7 %
Zustimmung zur reformierten Messfeier unter deutschen Katholiken, die jeden Sonntag zur Kirche gehen, 1979 [69]

Die Zustimmung zur Reform war dabei umso großer, je seltener die Befragten die Kirche sonntags besuchten; [69] [70] einzig unter den regelmaßigen Kirchenbesuchern war das Bild ?ganz gespalten“ [71] und es zeigten sich 41 % mit der neuen Messordnung zufrieden, wahrend 42 % sie ablehnten und weitere 9 % gar keine Anderungen bevorzugt hatten. [69] [70]

Die Mehrheit der US-amerikanischen Katholiken stand der Liturgiereform positiv gegenuber. [58] Sie fuhrte indessen zu einer deutlichen Spaltung in Gegner und Befurworter der Reform, dem an Scharfe nur der Streit um die Enzyklika Humanae Vitae gleicht. [72] Bei einer Gallup -Umfrage in den Jahren 1979 und 1984 sprachen sich 64 % beziehungsweise 40 % der befragten US-amerikanischen Katholiken fur eine Ruckkehr zur alten Liturgie oder wenigstens ihrer alternativen Zulassung aus. [72] Es gibt indessen keine empirischen Hinweise dafur, dass der zeitgleich einsetzende deutliche und stetige Ruckgang im Besuch der Sonntagsmesse in den USA auf die Liturgiereform kausal zuruckgefuhrt werden kann; [73] lediglich unter alteren Katholiken war die neue Liturgie ein Faktor hierfur. [72] Bei einer Galupp- und NORC-Umfrage ergab sich, dass etwas weniger als 10 % aller amerikanischen Katholiken im Jahr 1974 aufgrund der liturgischen Anderungen nicht haufiger zur Messe gingen. [72]

Manche Kritiker vertreten die Ansicht, die Reform habe in modernistischer Tendenz den Opfercharakter der Eucharistie zugunsten eines Mahlcharakters zurucktreten lassen, wobei zweifelhaft ist, ob konzilsgemaß vom Papst verfugte Anderungen in den Texten uberhaupt den ?Charakter“ des liturgischen Geschehens andern konnen.

Bischof Antonio de Castro Mayer (1904?1991, 1988 exkommuniziert) fuhrte die erneuerten liturgischen Bucher der romisch-katholischen Kirche in seiner Diozese Campos (Brasilien) nicht ein. Daneben lehnte sie der emeritierte Erzbischof Marcel Lefebvre fur die von ihm gegrundete Priesterbruderschaft St. Pius X. ab.

Marcel Lefebvre und die Priesterbruderschaft St. Pius X.

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Marcel Lefebvre , Grunder der Priesterbruderschaft St. Pius X. im Jahr 1981.

Noch wahrend der Tatigkeit der Liturgiekommission entstand eine Gegenbewegung, aus der sich spater traditionalistische Gruppen formierten. Bekannt wurde vor allem die 1970 unter Erzbischof Marcel Lefebvre gegrundete Priesterbruderschaft St. Pius X. , die das Missale Romanum Papst Pauls VI. ablehnt. Kritisiert wurde von ihr unter anderem die Bekanntgabe der Gottesdienstkongregation vom 28. Oktober 1974, der zufolge Ausnahmegenehmigungen fur Messfeiern ?mit Volk“ nach dem alteren Missale von 1962 nicht mehr erteilt wurden.

Diese disziplinarische Maßnahme stieß auf den Widerstand der traditionalistischen Gruppen. Diese argumentierten unter anderem, dies sei wegen der Konstitution Quo primum tempore von Papst Pius V. rechtswidrig, ebenso wie Strafmaßnahmen gegen Priester, die offentlich die alte Messe lasen; nichtoffentliche Feiern wurden alteren Priestern problemlos gestattet. Aus einem falsch verstandenen Okumenismus mache die romisch-katholische Kirche zwar Zugestandnisse an den Protestantismus , zeige sich aber unnachgiebig gegenuber Widerstand aus den ?eigenen Reihen“.

Am 8. September 1976 fragte Jean Guitton den Papst, ob ein liturgisches Zugestandnis moglich sei. Paul VI. antwortete:

≪ En apparence cette differend porte sur une subtilite. Mais cette messe dite de Saint Pie V., comme on le voit a Econe, devient le symbole de la condamnation du Concile. Or, je n’accepterai en aucune circonstance que l’on condamne le Concile par un symbole. Si cette exception etait acceptee, le Concile entier sera ebranlee. Et par voie de consequence l’autorite apostolique du Concile. ≫

?Auf den ersten Blick geht es bei dieser Auseinandersetzung nur um eine Kleinigkeit. Aber diese Messe, wie wir sie in der Econe sehen, bekannt als die Messe des Heiligen Pius V. , wurde zum Symbol der Verurteilung des Konzils. Ich werde jedoch unter keinen Umstanden akzeptieren, dass das Konzil durch ein Symbol verurteilt wird. Wenn diese Ausnahme akzeptiert wird, wird das gesamte Konzil erschuttert. Und damit die apostolische Autoritat des Konzils.“ [74]

Paul VI. war also der Ansicht, der Streit gehe um das Konzil als solches und die ?alte Messe“ werde als Kampfmittel dagegen benutzt.

Nach den eigenmachtigen Bischofsweihen von Erzbischof Lefebvre im Jahr 1988 wurden dieser, die neugeweihten Bischofe der Piusbruderschaft und der mitweihende Bischof Antonio de Castro Mayer exkommuniziert und die Priester der Bruderschaft von ihren priesterlichen Funktionen suspendiert und ihnen somit verboten, Messen zu feiern und Sakramente zu spenden. Die Bischofsweihe wurde von Papst Johannes Paul II. als schismatischer Akt bezeichnet.

Zugunsten der Priester und Glaubigen, die den tridentinischen Ritus bevorzugten, gestattete Papst Johannes Paul II. den Diozesanbischofen, aus pastoralen Grunden und unter bestimmten Bedingungen die Genehmigung zu Feiern nach dem Romischen Messbuch von 1962 zu erteilen ( Indultmesse ). Richtlinien hierfur waren bereits im Schreiben Quattuor abhinc annos vom 3. Oktober 1981 festgelegt worden. Am 2. Juli 1988 veroffentlichte Papst Johannes Paul II. das Motu proprio Ecclesia Dei Adflicta , in dem er einen Aufruf an all jene richtete, die bisher mit der Bewegung des Erzbischofs Marcel Lefebvre in Verbindung standen, und sie aufforderte, ?dass sie ihre ernste Pflicht erfullen, mit dem Stellvertreter Christi in der Einheit der katholischen Kirche verbunden zu bleiben und in keiner Weise jene Bewegung weiter zu unterstutzen“. Er bot ?all jenen katholischen Glaubigen, die sich an einige fruhere Formen der Liturgie und Disziplin der lateinischen Tradition gebunden fuhlen“ an, ihnen ?die kirchliche Gemeinschaft leicht zu machen, durch Maßnahmen, die notwendig sind, um die Berucksichtigung ihrer Wunsche sicherzustellen“.

Innerhalb der katholischen Kirche gibt es heute etwa 30 Gruppierungen, die vom Heiligen Stuhl die Erlaubnis erhielten, solche Indultmessen zu feiern. Der Unterschied zwischen diesen Gruppen und etwa der Priesterbruderschaft St. Pius X. besteht darin, dass letztere wesentliche Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils ablehnt, vor allem Religionsfreiheit, Okumenismus und Aufwertung der Laien , und durch sie den katholischen Glauben beeintrachtigt sieht. Den in der romisch-katholischen Kirche verbliebenen oder in die volle Gemeinschaft mit ihr zuruckgekehrten Gruppierungen geht es im Wesentlichen um die Feier der Messe in zuvor gewohnter Form; bezuglich der Lehre sind sie in der Regel zur Anerkennung der Konzilsdokumente, sofern diese gemaß der traditionellen Lehre interpretiert werden, bereit. Das Motu proprio Summorum pontificum Papst Benedikt XVI. vom 7. Juli 2007 kann auch als Versohnungsangebot an denjenigen Katholiken gesehen werden, die derzeit nicht oder nicht vollstandig in Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl stehen. Dem Papst ging es aber auch um eine kontinuierliche Perspektive, also den Geist der Liturgie uberhaupt.

Summorum Pontificum und Traditionis Custodes

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Mit Summorum Pontificum wurde die Liturgie von 1962 als außerordentliche, das heißt besondere Form des romischen Ritus eingerichtet, sie wurde jedoch gleichzeitig fur Weiterentwicklung geoffnet: Die Lesungen in der Gemeindemesse (Missa cum populo) durfen in der Volkssprache vorgetragen werden. [75] In Zukunft konnen auch in das 1962er-Messbuch neue Heilige und einige der neuen Prafationen aufgenommen werden. [76] Die im Missale von 1962 enthaltene Karfreitagsfurbitte fur die Juden wurde 2008 von Papst Benedikt XVI. durch eine anders formulierte ersetzt. [77] Die außerordentliche Form ( forma extraordinaria ) soll demnach ebenfalls eine Art Liturgiereform erfahren, doch in einer anderen Weise, als sie fur die ?ordentliche Form“ durch die Papste Paul VI. und Johannes Paul II. durchgefuhrt wurde. Dies belegt auch die Art der Veranderung der Judenfurbitte im Missale von 1962 durch Benedikt XVI. 2008: Der vorkonziliare Text wurde abgeschafft, aber nicht die durch Paul VI. 1970 eingefuhrte (lateinisch vorliegende) Fassung der Normalform ubernommen, sondern eigens ein neues Sonderformular geschaffen.

Ohne die Ergebnisse der Liturgiereform abzuwerten, hat Papst Benedikt XVI. den alteren 1962er-Brauch ( usus antiquior ) des romischen Ritus mit Motu proprio vom 7. Juli 2007 als forma extraordinaria wieder breiter gestattet (vgl. Summorum pontificum ). Jedoch bleibt der usus instauratus die Normalform ( forma ordinaria ) der romischen Liturgie.

Im Apostolischen Schreiben Sacramentum caritatis (2007) empfahl Papst Benedikt XVI. einen starkeren Gebrauch der lateinischen Sprache in Messfeiern bei internationalen Veranstaltungen. Daruber hinaus sollen allgemein ?die Glaubigen angeleitet werden, die allgemeinsten Gebete in Latein zu kennen und gewisse Teile der Liturgie im Gregorianischen Stil zu singen“. [78]

Papst Franziskus erklarte vor den Teilnehmern der 68. liturgischen Woche am 24. August 2017 zu einer moglichen weitergehenden ?Reform der Reform“: [1]

“Dopo questo magistero, dopo questo lungo cammino possiamo affermare con sicurezza e con autorita magisteriale che la riforma liturgica e irreversibile.”

?Im Anschluss an dieses Lehramt, an diesen langen Weg konnen wir mit sicherer Gewissheit und lehramtlicher Autoritat bekraftigen, dass die Liturgiereform unumkehrbar ist.“

? Papst Franziskus : Ansprache an die Teilnehmer der 68. nationalen liturgischen Woche in Italien [79]

Am 16. Juli 2021 verscharfte Papst Franziskus durch das Motu proprio Traditionis custodes die Grenzen die Verwendung der Liturgie von 1962 und verfugte, dass sie nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden darf. [80] Die von Papst Benedikt XVI. eingefuhrten Bezeichnungen ?ordentliche“ und ?außerordentliche Form des romischen Ritus“ gelten als durch Traditionis custodes abgeschafft.

Kirchliche Entwicklung

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die in den USA festgestellte Abnahme im sonntaglichen Kirchgang lasst sich ebenso fur Frankreich konstatieren; das Jahr 1965 markiert hier den Wendepunkt. [81] Der franzosische Historiker Guillaume Cuchet und der franzosische Statistiker Jerome Fourquet sehen fur diesen Vorgang durchaus eine Grundlage in den Reformen des Zweiten vatikanischen Konzils. Dieses habe jedoch nicht als Ursache (?le concile n’a pas provoque la rupture“), sondern als Ausloser (?il l’a declenchee“) gewirkt. [81] [82] Dies betreffe indessen weniger die Reform der Liturgie selbst, als vielmehr den gefuhlten Wegfall der Verbindlichkeit der gesamten katholischen Glaubenspraxis durch das Konzil innerhalb kurzester Zeit. [81] [82]

Wirkungen in Kirchenarchitektur und -kunst

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kirchenarchitektur

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Besonders sichtbar war bei der heiligen Messe der fast uberall veranderte Standort des Priesters am Altar, jetzt in der Regel ? haufig an einem neu errichteten ? Volksaltar “ ? mit dem Gesicht zu Altar und Gemeinde ( versus populum ) gewandt, statt wie vorher versus apsidem, zur Apsis . Bei der einen wie der anderen Stellung richten sich Gebet und Geist jedoch stets ?ad Deum“ (zu Gott) und ?ad Dominum“ (zum Herrn).

Bereits Inter Oecumenici hatte im Jahr 1964 deshalb in Art. 91 angeordnet, dass der Altar umschreitbar sein sollte; [83] fast wortgleich ordnete die Institutio Generalis Missalis Romani in Art. 262 an:

≪Altare maius exstruatur a pariete seiunctum, ut facile circumiri et in eo celebratio versus populum peragi possit, quod expedit ubicumque possibile sit.≫

?Der Hauptaltar wird von der Wand getrennt errichtet, damit man ihn leicht umschreiten, und an ihm der Gemeinde zugewandt die Messe feiern kann; jenes [also die frei stehende Errichtung] ist zutraglich, wo immer es moglich ist.“ [84]

Nebenaltare sollte es nach Art. 267 demgegenuber nur noch in geringer Zahl geben:

≪Altaria minora numero sint pauciora et, in novis ecclesiis, in sacellis ab ecclesiæ aula aliquomodo seiunctis collocentur.≫

?Die Seitenaltare sollen eher wenige sein und, bei neugebauten Kirchen, in vom Hauptraum der Kirche irgendwie getrennten Seitenkapellen errichtet werden.“ [85]

Diese Veranderung machte Umbauten in fast allen Kirchen notig. Dabei wurden meist auch die Altarschranken ( Kommunionbanke ) entfernt. In nach dem Konzil neu erbauten Kirchen wurde daruber hinaus der Altar nicht selten weit in die Mitte der Gemeinde gezogen, und die Bankreihen wurden (halb-)kreisformig um den Altar angeordnet. Dadurch sollte die gemeinsame Wurde des Gottesvolkes und die Nahe des menschgewordenen Herrn betont sowie die tatige und bewusste Teilnahme des ganzen Volkes Gottes an der Liturgie erleichtert werden.

Viele Kirchenneubauten gingen indessen uber diese Vorgaben hinaus und versuchten die Ekklesiologie des 2. Vatikanums auch in neuen architektonischen Formen erfahrbar zu machen. Vorbilder hierfur fanden sich bereits in Kirchenbauten der 1930er-Jahre, die von der liturgischen Bewegung beeinflusst waren. [86] Statt der alten, auf den Hochaltar in der Apsis am ostlichen Ende des Kirchenschiffs ausgerichteten Form der Kirche experimentierte man mit runden, quadratischen und elliptischen Formen, bei denen sich das Volk Gottes um den mittig angeordneten Altar oder auch um den Ambo als Altar des Wortes schart. Es handelt sich dabei nicht selten um Zentralbauten , in dem die Sitzgelegenheiten fur die Glaubigen im Kreis, Quadrat, Vieleck etc. angeordnet sind. Das 2. Vatikanum hatte ?edl[e] Einfachheit“ (SC 34) und ?edle Schonheit“ anstelle ?bloßen Aufwand[s]“ gefordert; viele Architekten setzten diese Vorgabe in Formen des zeitgenossischen Minimalismus und Funktionalismus um. [87] Die teilweise sehr auf das Wesentliche reduzierten Ergebnisse von Umgestaltungen bestehender Kirchen wurden in den englischsprachigen Landern auch pejorativ mit dem Kofferwort wreck-o-vation bezeichnet. [88] [89]

Auch in der ubrigen sakralen Kunst zeichnete sich eine Wende von der hierarchischen zur ?demokratischen Kirche“ derart ab, dass bis dahin fur katholische Kirche pragenden Andachtsbilder alter Art aus den Kirchen entfernt oder doch zumindest ihre Anzahl oftmals stark verringert wurde. Bei der sich anschließenden Umsetzung ergab sich nach Auffassung des Politikwissenschaftlers Hans Maier eine große Bandbreite: von umstrittenen unkonventionellen Projekten (so bei Georg Baselitz ) bis zu gelungener (so bei Georg Meistermann , Herbert Falken , Gerhard Richter und Neo Rauch ) Kooperation zwischen modernen Kunstlern und Gemeinden. Hans Maier weist darauf hin, dass diese nachkonzilaren Entwicklungen bisher noch zu wenig erforscht seien. [90]

Im ausgehenden 19. Jahrhundert konnten drei Gruppen der kirchenmusikalischen Gestaltung unterschieden werden: Die Choralamter der Abteien , die Pfarrgemeinden unter cacilianischem Einfluss und jene besonders suddeutschen Pfarrgemeinden, die in der Tradition der Wiener Klassik standen. [91] Zwar sang die Gemeinde in der Volkssprache wahrend der ? oder besser: parallel zur ? Messe, jedoch galt als liturgisch wirksam einzig der lateinisch gesprochene Text des Zelebranten. [91]

Die Konzilkonstitution uber die Liturgie, Sacrosanctum Concilium , attestierte der Kirchenmusik , ?ei[n] notwendige[r] und integrierende[r] Bestandteil der feierlichen Liturgie“ (SC 112) zu sein. Die Konstitution war in ihrer Grundausrichtung deutlich an der kirchlichen Uberlieferung orientiert und halt zur Pflege des tradierten ?Schatzes“ der Kirchenmusik an. Entsprechend dem Anliegen der liturgischen Bewegung zur Pflege des gregorianischen Chorals bezeichnet es diesen ?als den der romischen Liturgie eigenen Gesang“ (SC 116) und empfiehlt die Vollendung einer neuen editio typica der zugehorigen liturgischen Bucher. Schließlich hebt es die besondere Rolle der Pfeifenorgel fur die Kirchenmusik hervor (SC 120).

Ungeachtet dieser Vorgaben ging die liturgische Praxis schon bald hieruber hinaus. Ab 1964 kehrte die neue kirchenmusikalische Form der Jazzmesse in die Pfarrkirchen ein. [92] Den Ausgangspunkt durfte die Volksmesse des 20. Jahrhunderts des Anglo-Katholiken Geoffrey Beaumont am 16. November 1952 in der St. Luke’s Church in Chesterton bilden. [93] Trotz Verbote der Bischofskonferenz und des Consiliums [94] war der Einzug der Popularmusik in die Kirche ungebremst. Ab Ende der 1960er-Jahre entwickelte sich schließlich die sog. Beatmesse (wie beispielsweise Peter Janssens Wir konnen nicht schweigen ), die mehr als die Jazz-Messe auf das gemeinsame Singen ausgerichtet war. [95] Gerade diese Punkte hatte der Theologe Joseph Ratzinger 1966 noch an der Jazz-Messe kritisiert: Nachdem zu Beginn der liturgischen Bewegung im 19. Jahrhundert gerade die Orchester zugunsten des gregorianischen Chorals Platz machen mussten, seien nun mit den Jazzbands neue ?Orchester“ zuruckgekehrt. [96]

Ton- und Filmdokumente

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Dokumente der Reform

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  • Reiner Kaczynski (Hrsg.): Enchiridion documentorum instaurationis liturgicae . Band 1 (1963?1973); Turin 1976. Band 2 (4.12.1973 ? 4. Dezember 1983); Rom 1988. Band 3 (4.12.1983 ? 4. Dezember 1993); Rom 1997.
  • Heinrich Rennings, Martin Klockener (Hrsg.): Dokumente zur Erneuerung der Liturgie . Band 1: Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963?1973; Kevelaer 1983. Band 2: Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1973 ? 3. Dezember 1983; Kevelaer, Freiburg Schweiz 1997. Band 3: Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1983 ? 3. Dezember 1993; Kevelaer, Freiburg Schweiz 2001.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Die Messfeier: Dokumentensammlung. Auswahl fur die Praxis. 8. Auflage. Arbeitshilfen 77; Bonn: Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1990; 2001.
  • Grundordnung des Romischen Messbuchs. Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage) (PDF; 532 kB); amtlicher Text, noch ohne rechtlich verbindlichen Charakter
  • Emil Joseph Lengeling : Die neue Ordnung der Eucharistiefeier: Allgemeine Einfuhrung in das romische Meßbuch; endgultiger lateinischer und deutscher Text; Einleitung und Kommentar . 4. Auflage. Regensberg, Munster 1972 (492 S.).
  • Hans Bernhard Meyer (Hrsg.): Der Gottesdienst im deutschen Sprachgebiet. Liturgische Dokumente, Bucher und Behelfe ; Studien zur Pastoralliturgie 5; Regensburg: Pustet, 1982, ISBN 3-7917-0756-6 .

Sekundarliteratur

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Allgemeine Einfuhrungen

Geschichte

  • Arnold Angenendt : Liturgik und Historik. Gab es eine organische Liturgie-Entwicklung? (= QD. 189) 2. Auflage. Herder, Freiburg u. a. 2001, ISBN 3-451-02189-7 .
  • Annibale Bugnini : Die Liturgiereform. Herder, Freiburg im Breisgau 1987
  • Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 .
  • Andreas Grillo: Ende der Liturgiereform? In: Stimmen der Zeit . Heft 11/2007, S. 730?740.
  • Josef Andreas Jungmann : Liturgische Erneuerung. Ruckblick und Ausblick , (Schriftenreihe Entscheidung), Butzon & Bercker, Kevelaer 1962
  • Angelus A. Haußling : Liturgiereform. Materialien zu einem neuen Thema der Liturgiewissenschaft. In: Archiv fur Liturgiewissenschaft . Band 31, 1989, S. 1?32.
  • Winfried Haunerland , Jurgen Barsch (Hrsg.): Liturgiereform vor Ort: Zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils in Bistum und Pfarrei. Pustet, Regensburg 2010, ISBN 3-7917-2250-6 .
  • Andreas Heinz : Liturgiereform vor dem Konzil. Die Bedeutung Pius’ XII. (1939?1958) fur die gottesdienstliche Erneuerung. In: Liturgisches Jahrbuch . Band 49, 1999, S. 3?38.
  • Franz Henrich (Hrsg.): Liturgiereform im Streit der Meinungen (Studien und Berichte der katholischen Akademie in Bayern 42). Wurzburg 1968
  • Martin Klockener : Die Zukunft der Liturgiereform ? im Widerstreit von Konzilsauftrag, notwendiger Fortschreibung und ?Reform der Reform“. In: Die Zukunft der Liturgie. Gottesdienst 40 Jahre nach dem Konzil. Hg. v. Andreas Redtenbacher, Innsbruck, Wien 2004, S. 70?118.
  • Angelo Lameri : Liturgia Vol. II . In: Associazione Italiana dei Professori die Storia della Chiesa (Hrsg.): Dizionario Storico Tematico ?La Chiesa in Italia“ Dopo l’Unita Nazionale . Rom 2015 ( storiadellachiesa.it ).
  • Friedrich Lurz: Warum Liturgiereformen? Beobachtungen in Geschichte und Gegenwart. Butzon & Bercker, Kevelaer 2012, ISBN 978-3-7666-4182-3 .
  • Aime Georges Martimort: Le role de Paul VI dans la reforme liturgique. In: Pubblicazioni dell’Istituto Paolo VI. Band 5, Brescia 1987, S. 59?73.
  • Hans Bernhard Meyer : Eucharistie: Geschichte, Theologie, Pastoral; zum Gedenken an den 100. Geburtstag von Josef Andreas Jungmann SJ am 16. November 1989 . In: Gottesdienst der Kirche: Handbuch der Liturgiewissenschaft . Band   IV . Pustet, Regensburg 1989, ISBN 3-7917-1200-4 , Kap. 57 Die Messreform des Vaticanum II. und das Missale Romanum Paul VI.
  • Adrien Nocent : L’Avenir de la liturgie . Editions universitaires, Paris 1961.
  • Elmar Nubold : Entstehung und Bewertung der neuen Perikopenordnung des Romischen Ritus fur die Meßfeier an Sonn- und Festtagen . Zugl.: Paderborn, Univ., Diss. Verl. Bonifatius-Druckerei, Paderborn 1986, ISBN 3-87088-435-5 (451 S.).
  • Otto Nußbaum : Geschichte und Reform des Gottesdienstes ; hrsg. von Albert Gerhards und Heinzgerd Brakmann . Schoningh, Paderborn 1996
  • Thomas Pott: La reforme liturgique byzantine. Etude du phenomene de l’evolution non-spontanee de la liturgie byzantine. In: Irenikon . Band 72, 1999, S. 142?157.
  • Monika Selle: Latein und Volkssprache im Gottesdienst. Die Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils uber die Liturgiesprache . Diss. Munchen (2001)
  • Johannes Wagner : Mein Weg zur Liturgiereform 1936?1986: Erinnerungen . Herder, Freiburg i.Br. 1993, ISBN 3-451-23046-1 (323 S.).

Theologie

Perikopenordnung

  • Matthew P. Hazell, Peter A. Kwasniewski: Index lectionum: A comparative table of readings for the ordinary and extraordinary forms of the Roman rite . 1. Auflage. 2016, ISBN 978-1-5302-3072-3 (229 Seiten).

Architektur und Kunst

  • Jae-Lyong Ahn: Altar und Liturgieraum im romisch-katholischen Kirchenbau: eine bauhistorische Betrachtung unter besonderer Berucksichtigung der Veranderung des Standorts des Altars nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962?1965): Fakultat fur Architektur . ( publications.rwth-aachen.de [PDF]).
  • Ralf van Buhren : Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Paderborn: Verlag Ferdinand Schoningh 2008, ISBN 978-3-506-76388-4 , S. 253?626, 640?646 (Abb.)
  • Ralf van Buhren : Kirchenbau in Renaissance und Barock. Liturgiereformen und ihre Folgen fur Raumordnung, liturgische Disposition und Bildausstattung nach dem Trienter Konzil. In: Stefan Heid (Hrsg.): Operation am lebenden Objekt. Roms Liturgiereformen von Trient bis zum Vaticanum II. Berlin 2014, S. 93?119; Volltext (PDF).
  • Ralf van Buhren : Raum, Kunst und Liturgie. Praktische Auswirkungen der Liturgiereform auf den Kirchenbau nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil . In: Reimund Haas (Hrsg.): Fiat voluntas tua. Theologe und Historiker ? Priester und Professor. Festschrift zum 65. Geburtstag von Harm Klueting am 23. Marz 2014 . Munster 2014, S.   73?100 .
  • Elke Hamacher: Zeichen des Aufbruchs: Kirchenbau und Liturgiereform im Bistum Augsburg seit 1960 . 1. Auflage. Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgau 2018, ISBN 978-3-95976-096-6 (342 S.).
  • Martin Mosebach : Haresie der Formlosigkeit, Die romische Liturgie und ihr Feind. 3. Auflage. Karolinger, Wien ? Leipzig 2003, ISBN 3-85418-102-7 ; erweiterte Neuauflage, Munchen 2007, ISBN 978-3-446-20869-8 .
  • Pius Parsch , Robert Kramreiter , Rudolf Pacik : Neue Kirchenkunst im Geist der Liturgie (=  Pius-Parsch-Studien . Nr.   9 ). Echter, Wurzburg 2010, ISBN 978-3-429-03166-4 (233 S.).
  • Walter Zahner: Raumkonzepte der Liturgischen Bewegung . In: Albert Gerhards , Thomas Sternberg , Walter Zahner (Hrsg.): Communio-Raume: Auf der Suche nach der angemessenen Raumgestalt katholischer Liturgie (=  Bild, Raum, Feier ). Schnell & Steiner, Regensburg 2003, ISBN 3-7954-1583-7 .
Wiktionary: Liturgiereform  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac ad ae af ag ah ai aj Angelo Lameri: Liturgia Vol. II . In: Associazione Italiana dei Professori die Storia della Chiesa (Hrsg.): Dizionario Storico Tematico ?La Chiesa in Italia“ Dopo l’Unita Nazionale . Rom 2015 ( storiadellachiesa.it ).
  2. Pius X.: Tra le sollecitudini. 22. November 1903, abgerufen am 3. Juli 2019 .
  3. Kirchenmusikalische Gesetzgebung, Die Erlasse Pius X. Pius XI. und Pius XII. uber Liturgie und Kirchenmusik . Friedrich Pustet Verlag, Regensburg 1956, S.   7?18 .
  4. Aime-Georges Martimort (Hrsg.): Handbuch der Liturgiewissenschaft I . Verlag Herder, Freiburg/Basel/Wien 1963, ISBN 3-451-84590-3 , S.   53 .
  5. Reiner Kaczynski : Einleitung zu Sacrosanctum Concilium . In: Peter Hunermann , Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil . Band   2 . Verlag Herder, Freiburg 2016, ISBN 3-451-28531-2 , S.   11?52 .
  6. a b c Reiner Kaczynski : Einleitung zu Sacrosanctum Concilium . In: Peter Hunermann , Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil . Band   2 . Verlag Herder, Freiburg 2016, ISBN 3-451-28531-2 , S.   15 .
  7. Alexander Saberschinsky : Einfuhrung in die Feier der Eucharistie: Historisch ? Systematisch ? Praktisch . Verlag Herder, Freiburg 2016, ISBN 3-451-84884-8 , S.   110 .
  8. a b Wolfgang Braungart : Asthetischer Katholizismus: Stefan Georges Rituale der Literatur . De Gruyter, Berlin 1997, ISBN 978-3-484-63015-4 , S.   58 .
  9. a b c Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   117   f .
  10. Boleslaw J. Krawczyk: Der Laie in Liturgie und Theologie bei Pius Parsch . Echter, Wurzburg 2007, ISBN 978-3-429-02938-8 , S.   126 u. 130 .
  11. Rupert Berger : Pastoralliturgisches Handlexikon . 1. Auflage. Verlag Herder, Freiburg 2016, ISBN 3-451-84590-3 , S.   137 .
  12. Johannes Wagner : Mein Weg zur Liturgiereform 1936?1986: Erinnerungen . Herder, Freiburg i.Br. 1993, ISBN 3-451-23046-1 , S.   X .
  13. T. R. Gabrielli: One in Christ: Virgil Michel, Louis-Marie Chauvet, and Mystical Body Theology . Liturgical Press, 2017, ISBN 978-0-8146-8398-9 , S.   44 .
  14. a b J. M. Gonzalez Jimenez: Movimiento liturgico en Espana. Abgerufen am 17. Juni 2019 .
  15. a b c d William D. Dinges: Ritual Conflict as Social Conflict: Liturgical Reform in the Roman Catholic Church . In: Sociological Analysis . Band   48 , Nr.   2 , 1987, S.   138 (152) , doi : 10.2307/3711198 .
  16. Adolf Adam , Winfried Haunerland : Grundriss Liturgie . Verlag Herder, 2018, ISBN 978-3-451-83173-7 , S.   74 .
  17. a b Johannes Wagner: Zur Reform des Ordo Missae . In: Pierre Jounel (Hrsg.): Liturgia opera Divina e Umana: Studi sulla riforma liturgica offerti a S. E. Mons. Annibale Bugnini in occasione del suo 70° compleanno (=  Bibliotheca ?Ephemerides Liturgicae“ Subsidia ). C. L. V. Ed. Liturgiche, Roma 1982, S.   263 (265) .
  18. a b Johannes Wagner: Zur Reform des Ordo Missae . In: Pierre Jounel (Hrsg.): Liturgia opera Divina e Umana: Studi sulla riforma liturgica offerti a S. E. Mons. Annibale Bugnini in occasione del suo 70° compleanno (=  Bibliotheca ?Ephemerides Liturgicae“ Subsidia ). C. L. V. Ed. Liturgiche, Roma 1982, S.   263 .
  19. a b c d e f Johannes Wagner: Zur Reform des Ordo Missae . In: Pierre Jounel (Hrsg.): Liturgia opera Divina e Umana: Studi sulla riforma liturgica offerti a S. E. Mons. Annibale Bugnini in occasione del suo 70° compleanno (=  Bibliotheca ?Ephemerides Liturgicae“ Subsidia ). C. L. V. Ed. Liturgiche, Roma 1982, S.   263 (264) .
  20. Das Protokoll ist veroffentlicht bei: Johannes Wagner: Programm einer Meßreform . In: Theodor Maas-Ewerd (Hrsg.): Gemeinde im Herrenmahl: Zur Praxis der Messfeier (FS Lengeling) (=  Pastoralliturgische Reihe in Verbindung mit der Zeitschrift Gottesdienst ). Benziger; Herder, Einsiedeln, Freiburg im Breisgau 1976, ISBN 3-545-50502-2 .
  21. Johannes Wagner : Mein Weg zur Liturgiereform 1936?1986: Erinnerungen . Herder, Freiburg i.Br. 1993, ISBN 3-451-23046-1 , S.   23 .
  22. a b c d e f g h i j Johannes Wagner : Mein Weg zur Liturgiereform 1936?1986: Erinnerungen . Herder, Freiburg i.Br. 1993, ISBN 3-451-23046-1 , S.   24   ff .
  23. Pius XII.: Mediator Dei. 20. November 1947, abgerufen am 3. Juli 2019 .
  24. Anton Rohrbasser (Hrsg.): Heilslehre der Kirche, Dokumente von Pius IX. bis Pius XII. Deutsche Ausgabe des franzosischen Originals von P. Cattin O.P. und H. Th. Conus O.P. Paulus Verlag, Freiburg Schwiz 1953, S.   133–209 .
  25. Pius XII.: Mediator Dei. 20. November 1947, abgerufen am 3. Juli 2019 .
  26. Anton Rohrbasser (Hrsg.): Heilslehre der Kirche, Dokumente von Pius IX. bis Pius XII. Deutsche Ausgabe des franzosischen Originals von P. Cattin O.P. und H. Th. Conus O.P. Paulus Verlag, Freiburg Schwiz 1953, S.   133?209 .
  27. Hermann Schmidt : Die Konstitution uber die heilige Liturgie. Text, Vorgeschichte, Kommentar . Freiburg 1965, S.   65   f .
  28. Sacrosanctum Concilium. Abgerufen am 3. Juli 2019 .
  29. Sacrosanctum Concilium. Abgerufen am 3. Juli 2019 .
  30. Sacrosanctum Concilium. Abgerufen am 3. Juli 2019 .
  31. Tobias Glenz: Die Leseordnung: 12.000 Bibelverse in drei Jahren. In: katholisch.de , 11. Marz 2018 online
  32. a b Norbert Trippen: Joseph Kardinal Hoffner (1906?1987) . Schoningh, Paderborn 2012, ISBN 978-3-506-76841-4 , S.   25 .
  33. Norbert Trippen: Joseph Kardinal Hoffner (1906?1987) . Schoningh, Paderborn 2012, ISBN 978-3-506-76841-4 , S.   30 .
  34. Vgl. auch AS I, 1, 629 f.
  35. Alfons Maria Stickler: Erinnerungen und Erfahrungen eines Konzilsperitus der Liturgiekommission . In: Franz Breid (Hrsg.): Die heilige Liturgie: Referate der ?Internationalen Theologischen Sommerakademie 1997“ des Linzer Priesterkreises in Aigen/M . 1997, ISBN 3-85068-533-0 , S.   160 (178) .
  36. a b Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 (120) .
  37. a b Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 (121) .
  38. a b Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 (122) .
  39. a b Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 (125) .
  40. Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 (126) .
  41. a b Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 (127) .
  42. Hans-Jurgen Feulner : Der Ordo Missae von 1965 und das Missale Romanum von 1962 . In: Helmut Hoping , Winfried Haunerland , Stephan Wahle (Hrsg.): Romische Messe und Liturgie in der Moderne . Verlag Herder, 2016, ISBN 978-3-451-80588-2 , S.   103 (123) .
  43. Annibale Bugnini : Die Liturgiereform: 1948?1975; Zeugnis und Testament . Herder, Freiburg im Breisgau 1988, ISBN 3-451-20727-3 , S.   220 .
  44. Annibale Bugnini : Die Liturgiereform: 1948?1975; Zeugnis und Testament . Herder, Freiburg im Breisgau 1988, ISBN 3-451-20727-3 , S.   221 .
  45. Amleto Giovanni Cicognani : Brief an den Erzabt der Erzabtei Beuron vom 28. Mai 1966 . In: Anselm Schott (Hrsg.): Das Messbuch der Heiligen Kirche. Mit neuen liturgischen Einfuhrungen. In Ubereinstimmung mit dem Altarmessbuch . Herder, Freiburg/Basel/Wien 1966, S.   Einleitung vor S. I .
  46. Christiaan Kappes: The Normative Mass of 1967: Its History and Principles as Applied to the Liturgy of the Mass . S.   36 ( academia.edu – Doct. Diss., Sant'Anselmo, 2012).
  47. Paul VI.: Constitutio Apostolica ?Missale Romanum“ . 6. April 1969 ( w2.vatican.va ? Latein w2.vatican.va ).
  48. a b Dokumente zum Romischen Meßbuch . St. Benno-Verlag, Leipzig 1970, S.   12   f . (Latein).
  49. Dokumente zum Romischen Meßbuch . St. Benno-Verlag, Leipzig 1970, S.   30 (Latein).
  50. Emil Joseph Lengeling : Tradition und Fortschritt in der Liturgie . In: Liturgisches Jahrbuch , Vierteljahreshefte fur Fragen des Gottesdienstes . Band   26 , Nr.   4 , 1975, S.   201 (216) .
  51. Emil Joseph Lengeling : Tradition und Fortschritt in der Liturgie . In: Liturgisches Jahrbuch , Vierteljahreshefte fur Fragen des Gottesdienstes . Band   26 , Nr.   4 , 1975, S.   201 (218   f.) .
  52. Joseph Ratzinger: Aus meinem Leben. 1998, S. 186.
  53. a b c Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   301 .
  54. Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   303 .
  55. a b Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   302 .
  56. Louis Bouyer : La decomposition du catholicisme . Aubier, 1968, S.   144 .
  57. a b c d William d. Dinges: Ritual Conflict as Social Conflict: Liturgical Reform in the Roman Catholic Church . In: Sociological Analysis . Band   48 , Nr.   2 , 1987, S.   138 (141) , doi : 10.2307/3711198 .
  58. a b William d. Dinges: Ritual Conflict as Social Conflict: Liturgical Reform in the Roman Catholic Church . In: Sociological Analysis . Band   48 , Nr.   2 , 1987, S.   138 (142) , doi : 10.2307/3711198 .
  59. Una Voce International (Hrsg.): The extraordinary form and China . 2015 ( unavoce.ru [PDF]).
  60. a b c d Johannes Wagner : Mein Weg zur Liturgiereform 1936?1986: Erinnerungen . Herder, Freiburg i.Br. 1993, ISBN 3-451-23046-1 , S.   294 .
  61. a b c Johannes Wagner : Mein Weg zur Liturgiereform 1936?1986: Erinnerungen . Herder, Freiburg i.Br. 1993, ISBN 3-451-23046-1 , S.   295 .
  62. Kongregation fur den Gottesdienst : Allgemeine Einfuhrung in das Stundengebet. (PDF) 2. Februar 1971, abgerufen am 20. Juli 2019 .
  63. Deutsches Liturgisches Institut (Hrsg.): Der Romische Ritus im Missale von 1962 und im Missale von 1970/Messbuch 1975 . 2007.
  64. Georg Kieffer Rubrizistik oder Ritus des katholischen Gottesdienstes nach den Regeln der heiligen romischen Kirche , Paderborn 1922, S. 233.
  65. Georg Kieffer Rubrizistik oder Ritus des katholischen Gottesdienstes nach den Regeln der heiligen romischen Kirche , Paderborn 1922, S. 173.
  66. Schott-Messbuch fur die Sonn- und Festtage des Lesejahres A . Herder, Freiburg i. Br. 1983, ISBN 3-451-19231-4 . auf S. 402.
  67. Marc Breuer: Religioser Wandel als Sakularisierungsfolge: Differenzierungs- und Individualisierungsdiskurse im Katholizismus . VS Verlag fur Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-18652-8 , S.   406 .
  68. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w Marc Breuer: Religioser Wandel als Sakularisierungsfolge: Differenzierungs- und Individualisierungsdiskurse im Katholizismus . VS Verlag fur Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-531-18652-8 , S.   406 Abb. 9 .
  69. a b c d e Institut fur Demoskopie Allensbach : IfD-Bericht 2574: Der Ruckgang im Kirchenbesuch der Katholiken: Ein Versuch, die Hintergrunde mit Hilfe desmoskopischer Trendanalysen zu verstehen . Allensbach am Bodensee 1979, S.   44 ( dli.institute ).
  70. a b c Vgl. auch Joseph Hoffner : Pastoral der Kirchenfremden: Eroffnungsreferat bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 1979 in Fulda . Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1979, S.   38 .
  71. Institut fur Demoskopie Allensbach : IfD-Bericht 2574: Der Ruckgang im Kirchenbesuch der Katholiken: Ein Versuch, die Hintergrunde mit Hilfe desmoskopischer Trendanalysen zu verstehen . Allensbach am Bodensee 1979, S.   43 ( dli.institute ).
  72. a b c d William d. Dinges: Ritual Conflict as Social Conflict: Liturgical Reform in the Roman Catholic Church . In: Sociological Analysis . Band   48 , Nr.   2 , 1987, S.   138 , doi : 10.2307/3711198 .
  73. William D. Dinges: Ritual Conflict as Social Conflict: Liturgical Reform in the Roman Catholic Church . In: Sociological Analysis . Band   48 , Nr.   2 , 1987, S.   138 (139) , doi : 10.2307/3711198 .
  74. Paul VI secret, Paris 1979, S. 159.
  75. Art. 6
  76. Brief des Papstes Benedikt XVI. an die Bischofe anlasslich des Motu proprio ?Summorum Pontificum“
  77. Papst andert Karfreitagsfurbitte
  78. Heiliger Stuhl: Nachsynodales Apostolisches Schreiben ?Sacramentum caritatis“ ; abgerufen am 14. Marz 2007.
  79. Papst Franziskus: Ansprache an die Teilnehmer der 68. nationalen liturgischen Woche in Italien . 24. August 2017 ( w2.vatican.va ).
  80. Papst schrankt Feier des alten Messritus ein | DOMRADIO.DE. Abgerufen am 17. Juli 2021 .
  81. a b c Jerome Fourquet : L’archipel francais : Naissance d’une nation multiple et divisee . 2019, ISBN 978-2-02-140602-3 , S.   22 (franzosisch).
  82. a b Guillaume Cuchet : Comment notre monde a cesse d’etre chretien: Anatomie d’un effondrement . Editions du Seuil, Paris 2018, ISBN 978-2-02-102129-5 (franzosisch).
  83. Inter oecumenici. Abgerufen am 4. Mai 2019 .
  84. ccwatershed.org (PDF; 2,2 MB)
  85. ccwatershed.org (PDF; 2,2 MB)
  86. Duncan G. Stroik : Church Architecture Since Vatican II . In: The Jurist: Studies in Church Law and Ministry . Band   75 , Nr.   1 , 2015, S.   5 (9) , doi : 10.1353/jur.2015.0009 .
  87. Randall B. Smith: Don’t Blame Vatican II. Modernism and Modern Catholic Church Architecture . In: Sacred Architecture . Band   13 , Nr.   13 , 2007, ISSN   1535-9387 , S.   12 (18) ( sacredarchitecture.org [PDF]).
  88. Jennifer Donelson : Addressing the triumph of bad taste: Church Patronage of Art, Architecture and Music . In: Alcuin Reid (Hrsg.): Liturgy in the twenty-first century: Contemporary issues and perspectives . Bloomsbury T & T Clark, London, New York 2016, ISBN 978-0-567-66809-7 .
  89. Colleen McDannell : The spirit of Vatican II: A history of Catholic reform in America . Basic Books, New York, NY 2011, ISBN 0-465-04480-8 (englisch).
  90. Hans Maier: Verlust des Sakralen?: Liturgie und Kultur . In: Stimmen der Zeit . Band   137 , Nr.   2 , 2012 ( herder.de ).
  91. a b Reiner Kaczynski : Einleitung zu Sacrosanctum Concilium . In: Peter Hunermann , Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil . Band   2 . Verlag Herder, Freiburg 2016, ISBN 3-451-28531-2 , S.   23 .
  92. Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   168 .
  93. Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   137 .
  94. Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   150?152 .
  95. Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   167 .
  96. Eugen Daigeler: Jugendliturgie: Ein Beitrag zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils im deutschen Sprachgebiet . Zugl.: Munchen, Univ., Diss., 2011. Pustet, Regensburg 2012, ISBN 3-7917-2434-7 , S.   156 .