Seit 1818 hat bzw. hatte die
bayerische
Landeshauptstadt
Munchen
39
Burgermeister
.
Davon waren funfzehn
Erster Burgermeister
bzw.
Oberburgermeister
, 24
Zweiter Burgermeister
und acht
Dritter Burgermeister
.
Bis 1818 hatte die Stadt Munchen zeitgleich bis zu 16 Burgermeister, von denen im monatlichen Wechsel jeweils zwei gemeinsam amtierten.
[1]
Mit der
Verordnung uber
die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Konigreich Baiern
von 1818
wurden zwei Burgermeister, von denen mindestens einer ein rechtskundiger Burgermeister sein sollte, an die Spitze des
Munchner Magistrats
gesetzt, wobei der
Erste Burgermeister
als Stadtoberhaupt fungierte. Der Oberburgermeister von Munchen ist in
Personalunion
auch der Behordenleiter der
Stadtverwaltung
.
Wie bereits in den 1940er Jahren hat Munchen seit 1960 einen
Dritten Burgermeister
.
Mit dem Erlass eines neuen Gemeindeedikts im Jahre 1818 wurde ein Rechtskundiger aus dem
Munchner Magistrat
als Erster Burgermeister bestimmt.
Ein 3. Burgermeister wurde in Munchen von 1945 bis 1947 und dann wieder ab 1960 bestellt.
- Friedrich H. Hettler, Achim Sing (Hrsg.):
Die Munchner Oberburgermeister. 200 Jahre gelebte Stadtgeschichte.
Volk Verlag, Munchen 2008,
ISBN 978-3-937200-42-2
.
- ↑
Helmuth Stahleder
: ?Munchner Patrizier“ in: ?
Historisches Lexikon Bayerns
“ (
Online
)