Vorsitzender

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Ein Vorsitzender ( englisch chairman , kurz englisch chair ; franzosisch president ) ist eine Person , die ein Kollegialorgan leitet.

Das Wort Vorsitzender ist sprachlich das Nomen Agentis von Vorsitz , der Funktion des Vorsitzenden. Sein offizieller Titel kann zum Beispiel auch Prasident , Generaldirektor oder erster Direktor sein. Das Wort Vorsitzender tauchte erstmals 1777 bei Justus Gottlieb Rabener auf. [1] Wahrend sich beim Einzelorgan die Frage des Vorsitzes nicht stellt, wahlt das Kollegialorgan entweder aus seinen Mitgliedern oder ein anderes Organ den Vorsitzenden des Kollegialorgans. So wahlt beispielsweise der Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft gemaß § 107 Abs. 1 AktG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter , weil der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht ( § 95 AktG).

Der Vorsitzende ist meist kein Vorgesetzter oder Dienstvorgesetzter der ubrigen Mitglieder des Kollegialorgans. Er regelt die Verwaltungsaufgaben , leitet Verhandlungen , koordiniert die Tagesordnung , betreibt Zeitmanagement , fuhrt Abstimmungen durch und verkundet Entscheidungen . Der Aufsichtsratsvorsitzende beispielsweise beruft gemaß § 110 Abs. 1 AktG die Sitzung ein. Uber die Sitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat ( § 107 Abs. 2 AktG). Werden vom Aufsichtsrat mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, so kann der Aufsichtsratsvorsitzende ein Mitglied zum Vorstandsvorsitzenden ernennen ( § 84 Abs. 2 AktG). Er ist Versammlungsleiter bei der Hauptversammlung . Deshalb nimmt der Aufsichtsratsvorsitzende eine Sonderstellung ein: Die meisten seiner Aufgaben kann er nur mit den anderen Aufsichtsratsmitgliedern erfullen (er ist hierbei Kollegialorgan), bei der Leitung der Hauptversammlung fungiert er als Einzelorgan. [2] In mitbestimmten Unternehmen wahlt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter ( § 27 Abs. 1 MitbestG ). Der Vorstandsvorsitzende reprasentiert den Vorstand als Kollegialorgan, er ist Leiter von Vorstandssitzungen und Koordinator der Vorstandsarbeit, muss jedoch nicht zugleich Vorstandssprecher sein. [3]

Je nach Art des Kollegialorgans gibt es Vorsitzende beim Beirat ( Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen ), Gremium ( Parlamentarisches Kontrollgremium ), Kollegialgericht ( Vorsitzender Richter ), Organ ( Vorstandsvorsitzender , Aufsichtsratsvorsitzender ), in der Politik ( Fraktionsvorsitzender , Parteivorsitzender ), Ratsgremium ( Betriebsratsvorsitzender , Bundesrat , Bundestag , Gemeinderat , Personalrat , Stadtrat , Vorsitzender des Staatsrats ) oder Verwaltungsbeirat . Der Verwalter ubernimmt den Vorsitz in der Wohnungseigentumerversammlung ( § 24 Abs. 5 WEG ).

International heißt der Vorstandsvorsitzende in der Schweiz Verwaltungsratsprasident , in angelsachsischen Landern Chairman of the Board .

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Wiktionary: Vorsitzender  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gerhard Kobler : Etymologisches Rechtsworterbuch . Mohr, Tubingen 1995, ISBN 3-16-146420-6 . Hier S. 454.
  2. Helmut Kurt Weber: Industriebetriebslehre . Springer-Verlag, Berlin Heidelberg 1999, ISBN 978-3-642-58421-3 , S.   417 , doi : 10.1007/978-3-642-58421-3 ( Ausschnitt in GoogleBooks [abgerufen am 20. Februar 2020]).
  3. Marcus Werner (Hrsg.), EDV- und Internetrecht ? Erlauerungen uns Muster , 2008, S. 413, ISBN= 978-3-8240-0547-5