Denkmalbehorde

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Denkmalbehorde ist die zusammenfassende Bezeichnung fur die verschiedenen staatlichen und kommunalen Dienststellen, die sich mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befassen.

Deutschland [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Schutz und Pflege der Kulturdenkmale in Deutschland unterliegen der Kulturhoheit der Lander ; daher hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz erlassen. Diese 16 Denkmalschutzgesetze regeln auch die Aufgaben und Zustandigkeiten der Denkmal behorden . Die Landesgesetze unterscheiden meistens zwischen Denkmalschutzbehorden und Denkmalfachbehorden .

Denkmalschutzbehorde [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Denkmalschutzbehorden sind Vollzugsbehorden, die Entscheidungen daruber treffen, ob und wie ein Kulturdenkmal instand gesetzt oder in seinem Aussehen verandert werden darf oder ob es ggf. umgestaltet, transloziert oder zerstort werden darf. Denkmalschutzbehorden sind in den hierarchischen staatlichen Verwaltungsaufbau eingegliedert und haben in der Regel einen zwei-stufigen Aufbau (untere und oberste Denkmalschutzbehorde) oder einen dreistufigen Aufbau (untere, obere und oberste Denkmalschutzbehorde). Die oberste Denkmalschutzbehorde ist immer das zustandige Landesministerium , die obere Behorde in der Regel das Regierungsprasidium oder die Bezirksregierung , die untere Denkmalschutzbehorde ist bei einer kommunalen Korperschaft angesiedelt, in der Regel bei einem Landkreis , einer Kreisfreien Stadt oder einer Gemeinde .

In den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie im Saarland gibt es abweichende Regelungen.

Denkmalfachbehorde [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den meisten Bundeslandern gibt es ein Landesamt fur Denkmalpflege, zum Teil mit dieser, zum Teil mit leicht abweichender Bezeichnung, dessen Leitung dem Landeskonservator obliegt. Es handelt sich um Fachbehorden, die außerhalb der Hierarchie der Vollzugsbehorden stehen und dem jeweiligen Ministerium direkt nachgeordnet sind. Die Denkmalfachbehorden sind funktional Pools von Fachleuten der Denkmalpflege und halten auch Archive und Sammlungen der Denkmalpflege vor. Sie beraten Denkmaleigentumer und Denkmalschutzbehorden bei deren Entscheidungen. Das Maß der ihnen zugestandenen Einflussnahme auf denkmalrechtliche Entscheidungen ist je nach Bundesland unterschiedlich und reicht von reiner Beratung bis dahin, dass die Denkmalschutzbehorde nur im Benehmen oder Einvernehmen mit der Fachbehorde entscheiden darf.

In den meisten Bundeslandern gibt es nur eine einheitliche Denkmalfachbehorde fur alle Bereiche der Denkmalpflege. Fruher gab es in einigen Bundeslandern getrennte Fachbehorden fur die Boden- und Bau- und Kunstdenkmalpflege .

In Nordrhein-Westfalen sind die Denkmalfachbehorden bei den Landschaftsverbanden und der Stadt Koln angesiedelt.

Zusammenschlusse der Denkmalfachbehorden sind die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland [1] und der Verband der Landesarchaologen . [2] Diese beiden Dachorganisationen haben ihrerseits keinen Behordencharakter, sondern dienen als eingetragene Vereine dem fachlichen Austausch und der Erarbeitung von ubergreifenden Standards und Empfehlungen.

Zustandigkeiten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fur denkmalrechtliche Genehmigungen zu Maßnahmen an den Kulturdenkmalen zustandig ist in der Regel zunachst immer die ortliche Untere Denkmalschutzbehorde . Fur Kulturdenkmaler in Staatseigentum, im Eigentum der Kirchen und fur Bodendenkmaler sowie fur die großen Kirchen gibt es in einigen Bundeslandern Sonderregelungen.

Fur die landesweite Erfassung der Kulturdenkmale ist in der Regel die jeweilige Fachbehorde zustandig, welche die Denkmallisten (Denkmalverzeichnisse) fuhrt.

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Denkmalschutzbehorde Osterreichs ist das Bundesdenkmalamt [3] als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums fur Unterricht, Kunst und Kultur . Auf Landerebene arbeiten neun Landeskonservatorate des Bundesdenkmalamtes.

Daneben ist der Denkmalbeirat in beratender Funktion tatig.

Schweiz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Heimatschutz und Denkmalpflege obliegen Bund und Kantonen. Auf Bundesebene ist die Eidgenossische Kommission fur Denkmalpflege (EKD) oberstes Gremium und dem Bundesamt fur Kultur im Eidgenossischen Departement des Innern angegliedert. In den Kantonen sind die Denkmalpflegen Amtsstellen, die einem Departement der Kantonsregierung unterstellt sind. Je nach Kanton sind Fachkommissionen und -gremien bestellt (z. B. Denkmalrat, Stadt- und Dorfbildkommission).

Der in kantonale Sektionen gegliederte Schweizer Heimatschutz ist ein privater Verein , der sich vor allem im Bereich von Bauten fur das kulturelle Erbe engagiert.

Tschechische Republik [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Jahr 2003 wurde in der Tschechischen Republik die Narodni pamatkovy ustav (NPU, deutsch: Nationaldenkmalbehorde) gegrundet. Sie ging aus der 1958 entstandenen Statni ustav pamatkove pe?e a ochrany p?irody (deutsch: Staatliche Behorde zur Sorge fur Denkmaler und zum Schutz der Natur) hervor. Die NPU ist eine Fachbehorde, deren Aufgabe der Denkmalschutz in der Tschechischen Republik ist. [4]

Schon 1987 wurde die Ust?edni seznam kulturnich pamatek ?eske republiky (USKP, deutsch: Zentrale Liste der Kulturdenkmaler in der Tschechischen Republik) geschaffen, die von der NPU gepflegt und gefuhrt wird. Diese Liste stellt Informationen uber die Kulturdenkmaler in der Tschechischen Republik auch online in digitalisierter Form zur Verfugung. [5] Uber das Internetportal MomunNet [6] kann wahlweise nach kraj (Landesteil) oder okres (Kreis) nach den verzeichneten Kulturdenkmalern gesucht werden. Die aus der Suche gewonnenen Informationen konnen ausgedruckt oder in ein Tabellenkalkulationsprogramm exportiert werden.

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Vereinigung der Landesdenkmalpfleger , Deutschland
  2. Verband der Landesarchaologen , Deutschland
  3. Bundesdenkmalamt Osterreich
  4. National Heritage Institute , Webseite der NPU (englisch), abgerufen am 27. Juni 2017
  5. Ust?edni seznam kulturnich pamatek ?R Webseite des tschechischen Kulturministeriums (tschechisch).
  6. monumnet.npu.cz bzw. Suchmaske. In: pamatkovykatalog.cz. Narodni pamatkovy ustav ; (tschechisch).

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]