Denkmalbehorde
ist die zusammenfassende Bezeichnung fur die verschiedenen staatlichen und kommunalen Dienststellen, die sich mit
Denkmalschutz
und
Denkmalpflege
befassen.
Schutz und Pflege der
Kulturdenkmale in Deutschland
unterliegen der
Kulturhoheit der Lander
; daher hat jedes Bundesland sein eigenes
Denkmalschutzgesetz
erlassen. Diese 16 Denkmalschutzgesetze regeln auch die Aufgaben und Zustandigkeiten der Denkmal
behorden
. Die Landesgesetze unterscheiden meistens zwischen
Denkmalschutzbehorden
und
Denkmalfachbehorden
.
Denkmalschutzbehorden sind Vollzugsbehorden, die Entscheidungen daruber treffen, ob und wie ein
Kulturdenkmal
instand gesetzt oder in seinem Aussehen verandert werden darf oder ob es ggf. umgestaltet,
transloziert
oder zerstort werden darf. Denkmalschutzbehorden sind in den
hierarchischen
staatlichen Verwaltungsaufbau eingegliedert und haben in der Regel einen zwei-stufigen Aufbau (untere und oberste Denkmalschutzbehorde) oder einen dreistufigen Aufbau (untere, obere und oberste Denkmalschutzbehorde). Die oberste Denkmalschutzbehorde ist immer das zustandige
Landesministerium
, die obere Behorde in der Regel das
Regierungsprasidium
oder die
Bezirksregierung
, die untere Denkmalschutzbehorde ist bei einer
kommunalen
Korperschaft angesiedelt, in der Regel bei einem
Landkreis
, einer
Kreisfreien Stadt
oder einer
Gemeinde
.
In den
Stadtstaaten
Hamburg
und
Bremen
sowie im
Saarland
gibt es abweichende Regelungen.
In den meisten Bundeslandern gibt es ein Landesamt fur Denkmalpflege, zum Teil mit dieser, zum Teil mit leicht abweichender Bezeichnung, dessen Leitung dem
Landeskonservator
obliegt. Es handelt sich um Fachbehorden, die außerhalb der Hierarchie der Vollzugsbehorden stehen und dem jeweiligen Ministerium direkt nachgeordnet sind. Die Denkmalfachbehorden sind funktional Pools von Fachleuten der Denkmalpflege und halten auch Archive und Sammlungen der Denkmalpflege vor. Sie beraten Denkmaleigentumer und Denkmalschutzbehorden bei deren Entscheidungen. Das Maß der ihnen zugestandenen Einflussnahme auf
denkmalrechtliche
Entscheidungen ist je nach Bundesland unterschiedlich und reicht von reiner Beratung bis dahin, dass die Denkmalschutzbehorde nur im
Benehmen
oder
Einvernehmen
mit der Fachbehorde entscheiden darf.
In den meisten Bundeslandern gibt es nur eine einheitliche Denkmalfachbehorde fur alle Bereiche der Denkmalpflege. Fruher gab es in einigen Bundeslandern getrennte Fachbehorden fur die
Boden-
und
Bau- und Kunstdenkmalpflege
.
In Nordrhein-Westfalen sind die Denkmalfachbehorden bei den
Landschaftsverbanden
und der Stadt
Koln
angesiedelt.
Zusammenschlusse der Denkmalfachbehorden sind die
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland
[1]
und der
Verband der Landesarchaologen
.
[2]
Diese beiden Dachorganisationen haben ihrerseits keinen Behordencharakter, sondern dienen als
eingetragene Vereine
dem fachlichen Austausch und der Erarbeitung von ubergreifenden Standards und Empfehlungen.
Fur denkmalrechtliche Genehmigungen zu Maßnahmen an den Kulturdenkmalen zustandig ist in der Regel zunachst immer die ortliche
Untere Denkmalschutzbehorde
. Fur Kulturdenkmaler in Staatseigentum, im Eigentum der Kirchen und fur Bodendenkmaler sowie fur die großen Kirchen gibt es in einigen Bundeslandern Sonderregelungen.
Fur die landesweite Erfassung der Kulturdenkmale ist in der Regel die jeweilige Fachbehorde zustandig, welche die
Denkmallisten
(Denkmalverzeichnisse) fuhrt.
Die Denkmalschutzbehorde Osterreichs ist das
Bundesdenkmalamt
[3]
als nachgeordnete Dienststelle des
Bundesministeriums fur Unterricht, Kunst und Kultur
. Auf
Landerebene
arbeiten neun
Landeskonservatorate
des Bundesdenkmalamtes.
Daneben ist der
Denkmalbeirat
in beratender Funktion tatig.
Heimatschutz und Denkmalpflege obliegen Bund und Kantonen. Auf Bundesebene ist die
Eidgenossische Kommission fur Denkmalpflege
(EKD) oberstes Gremium und dem
Bundesamt fur Kultur
im
Eidgenossischen Departement des Innern
angegliedert. In den Kantonen sind die
Denkmalpflegen
Amtsstellen, die einem
Departement der Kantonsregierung
unterstellt sind. Je nach Kanton sind
Fachkommissionen und -gremien
bestellt (z. B. Denkmalrat, Stadt- und Dorfbildkommission).
Der in kantonale Sektionen gegliederte
Schweizer Heimatschutz
ist ein
privater Verein
, der sich vor allem im Bereich von Bauten fur das kulturelle Erbe engagiert.
Im Jahr 2003 wurde in der
Tschechischen Republik
die
Narodni pamatkovy ustav
(NPU, deutsch: Nationaldenkmalbehorde) gegrundet. Sie ging aus der 1958 entstandenen
Statni ustav pamatkove pe?e a ochrany p?irody
(deutsch: Staatliche Behorde zur Sorge fur Denkmaler und zum Schutz der Natur) hervor. Die NPU ist eine Fachbehorde, deren Aufgabe der Denkmalschutz in der Tschechischen Republik ist.
[4]
Schon 1987 wurde die
Ust?edni seznam kulturnich pamatek ?eske republiky
(USKP, deutsch: Zentrale Liste der Kulturdenkmaler in der Tschechischen Republik) geschaffen, die von der NPU gepflegt und gefuhrt wird. Diese Liste stellt Informationen uber die Kulturdenkmaler in der Tschechischen Republik auch online in digitalisierter Form zur Verfugung.
[5]
Uber das Internetportal
MomunNet
[6]
kann wahlweise nach
kraj
(Landesteil) oder
okres
(Kreis) nach den verzeichneten Kulturdenkmalern gesucht werden. Die aus der Suche gewonnenen Informationen konnen ausgedruckt oder in ein
Tabellenkalkulationsprogramm
exportiert werden.
- ↑
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
, Deutschland
- ↑
Verband der Landesarchaologen
, Deutschland
- ↑
Bundesdenkmalamt
Osterreich
- ↑
National Heritage Institute
, Webseite der NPU (englisch), abgerufen am 27. Juni 2017
- ↑
Ust?edni seznam kulturnich pamatek ?R
Webseite des tschechischen Kulturministeriums (tschechisch).
- ↑
monumnet.npu.cz
bzw.
Suchmaske.
In:
pamatkovykatalog.cz.
Narodni pamatkovy ustav
;
abgerufen am 1. Januar 1900
(tschechisch).