Das
Konzertexamen
ist ein Studienabschluss an
Musikhochschulen
in postgradualen Studiengangen.
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Als Abschluss eines
Aufbaustudiums
ist es der hochste von der Hochschule zu vergebende Abschluss.
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Der Aufbaustudiengang zum Konzertexamen dient der Heranbildung instrumental bzw.
sangerisch
hochbegabter Studierender zu konzertreifen
Solisten
.
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Zugangsvoraussetzung fur den Studiengang ist in der Regel die
Kunstlerische Reifeprufung
bzw. das
Kunstlerische Diplom
mit besonders hervorragenden Leistungen und eine Aufnahme- bzw. Eignungsprufung.
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Das Konzertexamen besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der erste Teil ist eine interne Hochschulveranstaltung, der zweite Teil ein offentliches
Konzert
.
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Die
Hochschule fur Musik Freiburg
bewertet die Prufungsleistungen mit den Noten ?mit Auszeichnung bestanden“, ?sehr gut bestanden“, ?bestanden“ und ?nicht bestanden“.
[2]
Die
Hochschule fur Musik Detmold
[3]
und die
Hochschule fur Musik Saar
vergeben nur drei Pradikate: ?mit Auszeichnung bestanden“, ?bestanden“ und ?nicht bestanden“.
[4]
Die
Hochschule fur Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen
bewertet ein Konzertexamen nur mit ?bestanden“ oder ?nicht bestanden“.
[5]
- ↑
a
b
c
d
e
Hochschule fur Musik Freiburg. Konzertexamen.
- ↑
Musikhochschule Freiburg, Prufungsordnung vom 16. November 1916
.
- ↑
Prufungsordnung fur Konzertexamen, Stand 2017.
- ↑
Ordnung fur die Prufungen im Studiengang Konzertexamen an der Hochschule fur Musik Saar vom 11. November 2015
- ↑
Studien- und Prufungsordnung fur Kirchenmusikstudiengange der Hochschule fur Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen (Studien- und Prufungsordnung fur Kirchenmusikstudiengange ? PrufOKiMu) vom 19. Mai 2016.