Konzertexamen

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Das Konzertexamen ist ein Studienabschluss an Musikhochschulen in postgradualen Studiengangen. [1]

Als Abschluss eines Aufbaustudiums ist es der hochste von der Hochschule zu vergebende Abschluss. [1] Der Aufbaustudiengang zum Konzertexamen dient der Heranbildung instrumental bzw. sangerisch hochbegabter Studierender zu konzertreifen Solisten . [1] Zugangsvoraussetzung fur den Studiengang ist in der Regel die Kunstlerische Reifeprufung bzw. das Kunstlerische Diplom mit besonders hervorragenden Leistungen und eine Aufnahme- bzw. Eignungsprufung. [1] Das Konzertexamen besteht in der Regel aus zwei Teilen: Der erste Teil ist eine interne Hochschulveranstaltung, der zweite Teil ein offentliches Konzert . [1] Die Hochschule fur Musik Freiburg bewertet die Prufungsleistungen mit den Noten ?mit Auszeichnung bestanden“, ?sehr gut bestanden“, ?bestanden“ und ?nicht bestanden“. [2] Die Hochschule fur Musik Detmold [3] und die Hochschule fur Musik Saar vergeben nur drei Pradikate: ?mit Auszeichnung bestanden“, ?bestanden“ und ?nicht bestanden“. [4] Die Hochschule fur Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen bewertet ein Konzertexamen nur mit ?bestanden“ oder ?nicht bestanden“. [5]

Informationsseiten zum Abschluss Konzertexamen verschiedener Musikhochschulen (Auswahl)

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Einzelnachweise

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  1. a b c d e Hochschule fur Musik Freiburg. Konzertexamen.
  2. Musikhochschule Freiburg, Prufungsordnung vom 16. November 1916 .
  3. Prufungsordnung fur Konzertexamen, Stand 2017.
  4. Ordnung fur die Prufungen im Studiengang Konzertexamen an der Hochschule fur Musik Saar vom 11. November 2015
  5. Studien- und Prufungsordnung fur Kirchenmusikstudiengange der Hochschule fur Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen (Studien- und Prufungsordnung fur Kirchenmusikstudiengange ? PrufOKiMu) vom 19. Mai 2016.