Konkordanzdemokratie

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Als Konkordanzdemokratie ( lateinisch concordantia ‚Ubereinstimmung‘ ) wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine moglichst grosse Zahl von Akteuren ( Parteien , Verbande , Minderheiten , gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeifuhrung eines Konsenses zu treffen. Insofern ist die Konkordanzdemokratie eine der Konsensdemokratie ahnliche Form, in der die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System spielt. Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratie wird als Konkurrenzdemokratie bezeichnet. [1]

Der Begriff Konkordanzdemokratie , der vor allem in Bezug auf das politische System der Schweiz Verwendung findet, wurde Ende der 1960er Jahre als sozialwissenschaftlicher Fachbegriff insbesondere von Gerhard Lehmbruch im Deutschen fruchtbar gemacht; als ahnliche Demokratietheorie durch Arend Lijphart im Englischen die Konsensusdemokratie (engl. consociational democracy ). [2]

Reinformen gibt es weder bei der Konkordanzdemokratie noch bei der Konkurrenzdemokratie. In Europa gilt das politische System Luxemburgs als ausgepragt konkordanzdemokratisch, die Schweiz , die Niederlande , Belgien sowie Osterreich ( Proporzsystem der Lander, Sozialpartnerschaft ) weisen oder wiesen konkordanzdemokratische Zuge auf. Auch das politische System Deutschlands gilt als Mischform zwischen Konkordanz- und Konkurrenzdemokratie. [3] Innerhalb Deutschlands gilt Nordrhein-Westfalen als Bundesland mit einer stark konkordanzdemokratischen Tradition. [4]

Konkordanzdemokratie in der Schweiz

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Geschichtliche Entwicklung

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In seiner Studie bezeichnete der einflussreiche Politikwissenschaftler Arend Lijphart die Schweiz als den Prototyp fur ein konsensdemokratisches System. [5] Der erste Schritt zu einem System des Konsens und der Konkordanz wurde in der Schweiz mit der Einfuhrung des fakultativen Referendums 1874 vollzogen. Wenngleich sich das Referendum als Treiber des Kompromisses zeigte und einen wichtigen Teil zur Entwicklung der Konkordanz beitrug, kann in dieser Zeit und auch in den darauffolgenden 50 Jahren noch nicht von Konkordanz die Rede sein. Die politische Ordnung in der zweiten Halfte des 19. Jahrhunderts war von der Hegemonie des Freisinns gepragt. Er besetzte zunachst alle Schlusselamter, und die Majorzwahl verschaffte ihm das absolute Mehr im Nationalrat. Das Referendum war dennoch ein erstaunlich wirksames Instrument der Konservativen, mit dem sie in diesen Referendumssturmen grosse Erfolge erzielten. 1882 warfen konservative Protestanten und Katholiken die Schulvogt-Vorlage um. Am 11. Mai 1884 kam es zum vierhockrigen Kamel , d. h. zu einem Vierfachreferendum gegen den als zentralistisch empfundenen Bund, das zum Scheitern von vier Vorlagen fuhrte. Es war eine direkte Folge des Referendums, dass sich alle referendumsfahigen Gruppen allmahlich einen Sitz im Bundesrat verschaffen, zuerst die Katholisch-Konservativen 1891 mit Josef Zemp . [6] Aber auch danach war ein System der Konkordanz noch weit entfernt, da die Regierung noch immer nur aus Burgerlichen bestand. Da die anderen politischen Krafte, allen voran die Linken, kaum in die politische Entscheidungsfindung integriert waren, verfochten sie ihre Interessen mit Volksinitiativen und Referenden. [7]

Auf die Bedrohung durch den Aufstieg des Faschismus in Italien und des Nationalsozialismus in Deutschland antwortete die Schweiz mit einem breiten Zusammenschluss in der Mitte. Schon 1929 war der erste Vertreter der Bauern-, Gewerbe- und Burgerpartei in den Bundesrat aufgenommen worden. Die Sozialdemokraten brachten sich nach der Trennung von den Kommunisten 1920/21 zunehmend in den burgerlichen Staat ein, vor allem durch die Absage an die Diktatur des Proletariats und das Bekenntnis zur militarischen Landesverteidigung im Parteiprogramm von 1935. Fortan waren die Burgerlichen keine Klassenfeinde, sondern respektierte politischen Kontrahenten. Das bereitete die Wahl des ersten sozialdemokratischen Bundesrates, Ernst Nobs , im Jahr 1943 vor. Indem 1959 den Sozialdemokraten ein zweiter Bundesratssitz gewahrt wurde, war die SP vollstandig in die Politik integriert und entsprechend ihrer Parteistarke vertreten. [8] Seitdem erfolgt die Zusammensetzung des siebenkopfigen Bundesrates nach der Zauberformel, in der die wichtigsten Parteien nach ihrem damaligen Gewicht im siebenkopfigen Bundesrat vertreten waren: je zwei Sitze erhielten FDP , CVP , und SP , einen die BGB , die Vorgangerin der SVP . [9]

Diese Zeit hatte langfristige Folgen auf die politische Zusammenarbeit in der Bundespolitik. Die Krisenzeit um die Vollmachtenregime machte die Parteien demutig und zeigte ihnen auf, dass weder ein geschlossener Burgerblock noch ein Mitte-Links-Bundnis dauerhafte Mehrheiten erreichen kann. Diese Einsicht wurde durch den Foderalismus und die direkte Demokratie , die jedem Mehrheitsprojekt grosse Steine in den Weg legen, unterstutzt. Im Rahmen der Vernehmlassung wurden zunehmend ebenfalls die grossen Verbande mit einbezogen. Durch das Aushandeln eines Kompromisses sollte verhindert werden, dass mitgliederstarke Organisationen gegen Gesetzesvorlagen das Referendum ergreifen. [8]

Die Zusammensetzung des Bundesrates blieb bis 2003 unverandert. Nachdem die SVP 1999 erstmals mehr Sitze in der Bundesversammlung hatte als die CVP und 2003 gar die grosste Anzahl Sitze in der Bundesversammlung erreicht hatte, waren die Parteien im Bundesrat nicht mehr proportional vertreten. Um dies zu andern, wurde am 10. Dezember 2003 auf Kosten der CVP, die von den vier im Bundesrat vertretenen Parteien am wenigsten Mandate hatte, ein neues SVP-Mitglied in den Bundesrat gewahlt. Seitdem die Grunen in den Nationalratswahlen von 2019 stark zulegten, werden Rufe laut, dass auch ihnen ein Bundesratssitz zustehen sollte. [9]

Die Konkordanz der Schweiz ist nicht von ihrer Verfassung aufgetragen, sondern vielmehr wahrend Jahrzehnten langsam durch den in der Schweiz stark ausgepragten Minderheitenschutz ? erkennbar am Referendumsrecht oder am Standemehr ? entstanden respektive als Folge der Referendumsdrohung weiterentwickelt worden. [10]

Wenn die Konkordanz nach Proporz durchgefuhrt wird, sind alle Parlamentarier, ihre Parteien ? und vor allem alle Wahler ? anteilsmassig vertreten. Sie konnen ohne grosse Umwalzungen ihre Arbeit vor und nach den Wahlen fortsetzen. Die Parlamentarier mussen sich nicht in den wie in Konkurrenzsystemen ublichen Koalition -Oppositions-Auftritten laufend abgrenzen. Auch mussen sie nicht nach den Wahlen Koalitionen bilden. Im Parlament bilden sich von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten bzw. verschieden zusammengesetzte Oppositionen. Die politischen Handlungsspielraume der Parteien bzw. ihrer Parlamentsfraktionen und der einzelnen Parlamentarier sind damit grosser als in einer Konkurrenzdemokratie, in der eine konstante Parlamentsmehrheit die Regierung stutzen muss. Jede in der Regierung vertretene Fraktion ist im Parlament sowohl Regierungs- als auch Oppositionsfraktion, je nach Thema. [11] Die Stellung des Parlaments gegenuber der Regierung ist starker als in einer Konkurrenzdemokratie, weil die Regierung sich keiner Mehrheit sicher sein kann, sondern eine Mehrheit je nach Thema wieder neu suchen muss und dabei gelegentlich auch scheitert. [12]

In der schweizerischen Konkordanzdemokratie streben die politischen Akteure danach, moglichst grosse Mehrheiten zu bilden, Minderheiten zu integrieren und moglichst alle politischen Krafte zu vertreten. Zentrales Kennzeichen der Konkordanzdemokratie ist deshalb das standige Suchen von Kompromissen. Die starkste Auspragung dessen findet sich in der Organisation des Bundesrats, der als Kollegialbehorde die Geschicke lenkt. Die Zusammensetzung des Gremiums folgt der sogenannten Zauberformel , die einen bestimmten Parteienproporz bestimmt. Es ist in der Schweiz ebenfalls auf keiner Ebene moglich, durch einen Misstrauensantrag die Regierung aufzulosen oder einzelne Mitglieder des Amtes zu entheben. [13] Die Zusammensetzung des Bundesgerichts entspricht ebenfalls weitgehend den parlamentarischen Krafteverhaltnissen. Die Bundesversammlung mochte damit erreichen, dass auch die politischen Richtungen verhaltnismassig vertreten werden. [14]

Mogliche Probleme und ihre Losungen

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In der Konkordanzdemokratie der Schweiz kommt es vor, dass nicht mehrheitsfahige Kandidaten unter formaler Wahrung der Konkordanz verhindert werden konnen, indem die Parlamentsmehrheit anstelle der von der Partei nominierten Kandidaten andere Vertreter der entsprechenden Partei wahlt.

Zu einem Eklat kam es 1993, als Christiane Brunner von der SP nominiert wurde, und statt ihrer Francis Matthey gewahlt wurde. In der Folge der Wahl kam es zu landesweiten Protesten, insbesondere durch Frauen, so dass Matthey auf die Annahme der Wahl verzichtete. An seiner Stelle wurde Ruth Dreifuss gewahlt. [15]

Bei den Bundesratswahlen 2007 wurde Eveline Widmer-Schlumpf anstelle des amtierenden SVP-Bundesrats Blocher als ≪Sprengkandidatin≫ durch eine von dem Bundner SP-Nationalrat Andrea Hammerle gefuhrte Strategie gewahlt; sie nahm die Wahl gegen den Willen ihrer Parteifuhrung und der SVP- Fraktion an. Die SVP schloss in der Folge den bereits wiedergewahlten SVP-Bundesrat Samuel Schmid und Widmer-Schlumpf von der Teilnahme an der Fraktion aus und erklarte den ≪Gang in die Opposition≫, bis zwei von der Partei nominierte Kandidaten in den Bundesrat gewahlt worden seien. [16] Wahrend die SVP-Fraktion selbst und viele Kommentatoren im Ausland dies als Zusammenbruch des Konkordanzsystems werteten, [17] sahen Schweizer Parlamentarier aller ubrigen Parteien in der neuen Konstellation die Konkordanz gewahrt und sogar inhaltlich gestarkt. [18]

Auch innerhalb der SVP war der Gang in die Opposition des radikaleren Zurcher und Ostschweizer Flugels nicht unbestritten ? die gemassigteren Berner und Bundner Kantonalparteien der SVP hielten zu ?ihren“ lokal sehr popularen Bundesraten, und die in kantonale Konkordanzsysteme eingebundenen amtierenden Regierungsrate der SVP standen einer radikalen Oppositionspolitik sehr skeptisch gegenuber. [19] In der Folge forderten Ortssektionen eine Wiederaufnahme der amtierenden SVP-Bundesrate in die Fraktion, andere hingegen einen Parteiausschluss. Am 1. Juni 2008 schloss der Zentralvorstand der SVP Schweiz die SVP Graubunden, inklusive der zur Kantonalsektion zugehorigen Bundesratin Eveline Widmer-Schlumpf, aus. [20] Sie und weitere gemassigtere SVP-Politiker grundeten daraufhin die BDP.

Bei der Bundesratswahl 2008 wurde als Ersatz fur den zuruckgetretenen Samuel Schmid der langjahrige SVP-Prasident Ueli Maurer gewahlt, womit die SVP wieder in die Regierung eingebunden und deren Opposition beendet wurde. [21]

Fur die Bundesratswahlen 2011 , wo u. a. die Frage der Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf im Zentrum stand, wurde der Begriff der Konkordanz zum Gegenstand verschiedenster Interpretationen. Da bei den Nationalratswahlen im Herbst 2011 neben der BDP mit den Grunliberalen ( GLP ) eine weitere Zentrumspartei Einzug in den Nationalrat genommen hatte, reklamierten Vertreter von CVP , BDP und GLP diesen Sitz der BDP als ihren gemeinsamen und forderten, dass die FDP , die bei den Wahlen erheblich an Stimmen eingebusst hatte, ihren zweiten Bundesratssitz an die SVP abtreten soll, was von SVP und FDP abgelehnt wurde.

Vergleich mit Konkurrenzdemokratie

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Die Unterscheidung zwischen Konkurrenz- und Konkordanzdemokratie untersuchte der Politikwissenschaftler Arend Lijphart in seiner Studie ?Patterns of Democracy“. Dabei stellte er je zehn Kriterien auf, welche eine Konkordanz- resp. eine Mehrheitsdemokratie ausmachen. Diese beiden Idealtypen stellte er in seiner weiteren Forschungsarbeit einander gegenuber und fand heraus, dass die Konkordanzdemokratie nicht weniger effizient, aber reprasentativer sei als die Mehrheitsdemokratie. Damit scheint er die Konkordanzdemokratie als der Mehrheitsdemokratie uberlegen einzustufen. Ausserdem erwahnenswert ist die Unterscheidung zwischen Konsens und Konkordanz. Die Konsensdemokratie strebe nach Machtteilung, die Konkordanzdemokratie hingegen erfordere sie und schreibe vor, dass hierbei alle wichtigen Gruppen berucksichtigt werden. [22]

Haufig wird der Begriff Konsensdemokratie mit Konkordanzdemokratie gleichgesetzt. Untersucht man die Interaktion der politischen Krafte, spricht man eher von Konkordanzdemokratie (als Gegenmodell hier die Konkurrenzdemokratie). Wird hingegen der Weg der Meinungsfindung als Unterscheidungsmerkmal gewahlt, verwendet man die Begriffe Konsensdemokratie und Mehrheitsdemokratie .

  • Gerhard Lehmbruch: Verhandlungsdemokratie. Beitrage zur vergleichenden Regierungslehre . Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003, ISBN 3-531-14134-1 .
  • Arend Lijphart: Thinking about Democracy. Power Sharing and Majority Rule in Theory and Practice . Routledge, London 2008, ISBN 978-0-415-77267-9 .
  • Arend Lijphart: Patterns of Democracy. Government Forms and Performance in Thirty-six Countries . 2. Auflage Yale University Press , New Haven 2012, ISBN 978-0-300-17202-7 .
  • Pietro Morandi: Konkordanzdemokratie. In: Historisches Lexikon der Schweiz . 13. April 2016 .
  • Adrian Vatter, Rahel Freiburghaus, Alexander Arens: Coming a long way: Switzerland’s transformation from a majoritarian to a consensus democracy (1848?2018) . In: Democratization . Band   27 , Nr.   6 , 2020, S.   970?989 , doi : 10.1080/13510347.2020.1755264 .
  • Markus Freitag, Adrian Vatter: Political Institutions and the Wealth of Regions: Swiss Cantons in Comparative Perspective . In: European Urban and Regional Studies . Band   11 , Nr.   4 , 2004, doi : 10.1177/0969776404044019 .

Einzelnachweise

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  1. Wolfgang Zapf: Entwicklung als Modernisierung. In: Manfred Schulz (Hrsg.): Entwicklung. Die Perspektive der Entwicklungssoziologie. Westdeutscher Verlag, Opladen 1997, S. 31ff.
  2. Clemens Jesenitschnig: Gerhard Lehmbruch ? Wissenschaftler und Werk. Eine kritische Wurdigung. 2010, op. cit. , Kap. 3. Dort mit weiteren Nachweisen.
  3. Manfred G. Schmidt: Das politische System Deutschlands. Institutionen, Willensbildung und Politikfelder . Beck, Bonn 2011, ISBN 978-3-406-60390-7 , S. 35/36.
  4. Guido Hitze : Es ist furchtbar, aber es geht! ( Memento vom 22. August 2017 im Internet Archive ) Vortrag vom 9. Dezember 2010. In: Einsichten und Perspektiven. Bayerische Zeitschrift fur Politik und Geschichte. Heft 04/2011, abgerufen im Portal blz.bayern.de am 7. Dezember 2013.
  5. Arend Lijphart: Patterns of democracy: government forms and performance in thirty-six countries . 2. Auflage. Yale university press, New Haven 2012, ISBN 978-0-300-17202-7 , S.   245 .
  6. Andreas Kley: Verfassungsrech der Schweiz . 2. Auflage. Band   1 . Schulthess, Zurich/Basel/Genf 2020, ISBN 978-3-7255-7995-2 , S.   91   f .
  7. Dieter Freiburghaus, Felix Buchli: Die Entwicklung des Foderalismus und der Foderalismus-Diskussion in der Schweiz von 1874 bis 1964 . In: Swiss Political Science Review . Band   9 , Nr.   1 , April 2003, S.   36 , doi : 10.1002/j.1662-6370.2003.tb00399.x .
  8. a b Pietro Morandi: Konkordanzdemokratie. Historisches Lexikon der Schweiz , 13. April 2016, abgerufen am 21. Juli 2023 .
  9. a b Ulrich Hafelin, Walter Haller, Helen Keller, Daniela Thurnherr: Schweizerisches Bundesstaatsrecht . 10., vollstandig uberarbeitete und erweiterte Auflage. Schulthess, Zurich/Basel/Genf 2020, ISBN 978-3-7255-8079-8 , S.   518   f .
  10. Rene Rhinow, Markus Schefer, Peter Uebersax: Schweizerisches Verfassungsrecht . 3. Auflage. 2016, S.   387?389, S. 424 .
  11. Andreas Kley: Verfassungsrecht in der Schweiz . 2. Auflage. Band   1 . Schulthess, Zurich/Basel/Genf 2020, ISBN 978-3-7255-7995-2 , S.   91 .
  12. Ruth Luthi: Die Stellung der Bundesversammlung im politischen System der Schweiz . In: Martin Graf, Cornelia Theler, Moritz von Wyss (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung. Kommentar zum Parlamentsgesetz (ParlG) vom 13. Dezember 2002 . Helbing & Lichtenhahn, Basel 2014, ISBN 978-3-7190-2975-3 , S.   8–10 ( sgp-ssp.net ).
  13. Bernhard Ehrenzeller: Die schweizerische Bundesverfassung: St. Galler Kommentar . 4. Auflage. Band   1 , 2023, S.   4153   f .
  14. Pierre Tschannen: Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft . 5. Auflage. Bern 2021, ISBN 978-3-7272-8928-6 , S.   543 .
  15. Michael Flaks: Ruth Dreifuss . In: Historisches Lexikon der Schweiz . 23. November 2022 ( hls-dhs-dss.ch ).
  16. Adolf Collenberg: Eveline Widmer-Schlumpf . In: Historisches Lexikon der Schweiz . 4. Januar 2016 ( hls-dhs-dss.ch ).
  17. Schweizer Regierungssystem zerbricht ( Memento vom 14. Dezember 2007 im Internet Archive ) In: Financial Times Deutschland. 13. Dezember 2007.
  18. Zwischen Wut und Freude. auf: swissinfo.ch , 13. Dezember 2007.
  19. SVP-Basis halt nichts von Opposition. In: Sonntags-Zeitung. 16. Dezember 2007.
  20. SVP Schweiz schliesst Bundner Sektion aus . In: NZZ online. 2. Juni 2008.
  21. Ueli Maurer . In: Historisches Lexikon der Schweiz . 6. Dezember 2022 ( hls-dhs-dss.ch ).
  22. Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. Eine Einfuhrung. Wiesbaden 2008, S. 320.