Diese Kategorie dient der Aufnahme von Artikeln zur
Rechtsquellenlehre
.
Die Beschreibung einzelner Gesetze etc. findet sich demgegenuber in der
Kategorie:Rechtsquelle
.
Die
Rechtsquellenlehre
ist Teil der
Juristischen Methodenlehre
. Eine weitere Untergliederung der Kategorie erscheint angesichts des geringen Artikelbestandes derzeit nicht erforderlich.