Kardinalsklasse

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Das Kardinalskollegium der katholischen Kirche ist (gemaß can. 350 §1 CIC ) in drei Kardinalsklassen ( lateinisch ordines ) unterteilt. Diese Rangordnung unterscheidet Kardinale in Kardinalbischofe , Kardinalpriester und Kardinaldiakone und ist eine reine Ehrenrangfolge; sie hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht im Konklave . Lediglich der Leiter der Papstwahl ( Kardinaldekan bzw. der hochstrangige stimmberechtigte Kardinalbischof) und der Verkunder des neuen Papstes ( Kardinalprotodiakon , der dienstalteste Kardinaldiakon) werden dadurch bestimmt.

Allgemeines [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ursprunglich wurden die Bischofe von Klerus und Volk gewahlt und von den Bischofen der umliegenden Kirchenprovinzen geweiht , so auch in Rom . Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass fur die Papstwahl nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischofe der umliegenden Bistumer, Pfarrer einer Titelkirche oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden Kardinale genannt und waren einst, ihren Aufgaben entsprechend, Bischofe, Priester oder Diakone. Vor der Liturgiereform in den 1960er Jahren trugen die Kardinale je nach Rangordnung eine andere liturgische Kleidung bei Papstmessen : Kardinaldiakone trugen Dalmatiken , Kardinalpriester Kaseln und Kardinalbischofe Pluvialia . Im Alltag konnen Kardinale eine entsprechend farblich gestaltete Soutane tragen.

Seit dem Apostolischen Schreiben Cum gravissima mussen nach katholischem Kirchenrecht alle Inhaber der Kardinalstitel Priester sein. Wer nicht Bischof ist, muss grundsatzlich die Bischofsweihe empfangen ( can. 351 §1 CIC ). Hiervon kann der Papst dispensieren . Zwar werden solche Dispensen ausnahmslos nur fur Kardinaldiakone erteilt, jedoch konnen diese trotzdem nach zehn Jahren in die Klasse der Kardinalpriester aufsteigen. Derzeit gibt es funf Kardinale ohne Bischofsweihe:

Kardinalsklassen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kardinalbischofe [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Diese Klasse der Kardinale setzt sich derzeit (2021) aus drei Gruppen zusammen:

  1. Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel
  2. Kardinalbischofe, welche den Kardinalbischofen mit suburbikarischem Titel gleichgestellt sind
  3. Kardinalbischofe mit eigenem Titel

Die Gruppe der Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel bilden die sechs Bischofe der sieben suburbikarischen Bistumer . Diese Zahlen ergeben sich aus dem Umstand, dass der Kardinaldekan als Vorsitzender des Kardinalskollegiums und ranghochster Kardinalbischof ( can. 352 §1 CIC ) zusatzlich zum Titel seines suburbikarischen Bistums immer auch den Titel eines Kardinalbischofs von Ostia erhalt. Bis zum Motu proprio Suburbicariis sedibus von 1962 leiteten diese Bischofe die zur Kirchenprovinz Rom gehorenden (?suburbikarischen“) Bistumer, seither tragen sie nur noch den Titel dieser Bistumer.

Die Gruppe der Kardinalbischofe mit eigenem Titel bilden die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen mit eigenem Patriarchalsitz ( can. 350 §1 CIC ), welche seit 1965, mit Veroffentlichung von Ad purpuratorum Patrum Collegium , ebenfalls der Klasse der Kardinalbischofe angehoren.

Die Gruppe der Kardinalbischofe, welche den Kardinalbischofen mit suburbikarischem Titel gleichgestellt sind, wurde 2018 durch Papst Franziskus neu geschaffen. Per Reskript vom 26. Juni 2018 erweiterte er die Klasse der Kardinalbischofe mit Wirkung zum 28. Juni 2018 um vier neue Mitglieder mit eigenem Titel und stellte sie den Kardinalbischofen mit suburbikarischen Bistumern gleich, da die Anzahl der Kardinalpriester und der Kardinaldiakone in den letzten Jahrzehnten stark angewachsen, die der Kardinalbischofe jedoch unverandert geblieben war. [1] Um einen funften Kardinalbischof ohne suburbikarischen Titel erweiterte Papst Franziskus die Klasse am 1. Mai 2020.

Seit dem Tod Angelo Sodanos am 27. Mai 2022 ist der suburbikarische Titel des Kardinalbischofs von Albano vakant.

Die funf Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel sind:

Die denjenigen mit suburbikarischem Titel gleichgestellten funf Kardinalbischofe sind:

Die zwei Kardinalbischofe mit eigenem Titel sind:

Kardinalpriester [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Dieser Klasse sind jene Kardinale zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen ist. Zurzeit (Stand: Mai 2021) gibt es etwa 175 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind Christoph Kardinal Schonborn ( Erzbischof von Wien und ehemaliger Vorsitzender der Osterreichischen Bischofskonferenz ), Friedrich Kardinal Wetter (emeritierter Erzbischof von Munchen und Freising ), Reinhard Kardinal Marx (Erzbischof von Munchen und Freising und fruherer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz), Rainer Maria Kardinal Woelki (Erzbischof von Koln) und Walter Kardinal Kasper (emeritierter Kurienkardinal ). Der ranghochste (d. h. dienstalteste) Kardinalpriester wird auch als protoprete bezeichnet. Dienstaltester Kardinalpriester und damit Kardinalprotopriester ist gegenwartig der emeritierte Erzbischof von Bangkok , Michael Michai Kitbunchu .

Kardinaldiakone [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Dieser Klasse gehoren die Kardinale an, denen der Titel einer romischen Diakonie zugewiesen ist. Zurzeit (Stand: Mai 2021) gibt es ca. 35 Kardinaldiakone. Nach fruhestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht ( can. 350 §5 CIC ), den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten und auf eine Titelkirche zu optieren ( lateinisch optatio ). Um ihren Titel nicht wechseln zu mussen, kann ihre Titeldiakonie auch vom Papst pro hac vice in den Rang einer Titelkirche erhoben werden. Kardinaldiakon aus dem deutschsprachigen Raum ist Gerhard Ludwig Muller . Der ranghochste (das heißt der dienstalteste) Kardinaldiakon wird Kardinalprotodiakon (fruher auch Kardinalerzdiakon) genannt und ist Primus inter pares unter den Kardinalen dieser Klasse. Er verkundet den Namen des neugewahlten Papstes von der Benediktionsloggia aus der Offentlichkeit. Derzeitiger Kardinalprotodiakon ist Renato Raffaele Martino .

Ehrenrangfolge [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Ehrenrangfolge (Prazedenz) unter den Kardinalen, die auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist in absteigender Reihenfolge grundsatzlich Kardinalbischofe ? Kardinalpriester ? Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalrange gilt folgende Rangordnung:

Kardinalbischofe
  • Kardinaldekan
  • Kardinalsubdekan
  • Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel und die ihnen gleichgestellten Kardinalbischofe (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Ernennung zum Kardinalbischof)
  • Kardinalbischofe mit eigenem Titel (darunter die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung zum Kardinal)
Kardinalpriester
Kardinaldiakone
  • Kardinalprotodiakon (der dienstalteste Kardinaldiakon)
  • Kardinaldiakone (nach dem Datum der Kreierung)

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wiktionary: Kardinalsklasse  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. RESCRIPTUM EX AUDIENTIA SS.MI: Rescritto del Santo Padre Francesco con cui ha deciso di cooptare nell’Ordine dei Vescovi, equiparandoli in tutto ai Cardinali insigniti del titolo di una Chiesa suburbicaria, i Cardinali Parolin, Sandri, Ouellet e Filoni. In: Tagliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 26. Juni 2018, abgerufen am 26. Juni 2018 (italienisch).