Das
Kardinalskollegium
der
katholischen Kirche
ist (gemaß
can. 350 §1
CIC
) in drei
Kardinalsklassen
(
lateinisch
ordines
) unterteilt. Diese Rangordnung unterscheidet
Kardinale
in
Kardinalbischofe
,
Kardinalpriester
und
Kardinaldiakone
und ist eine reine Ehrenrangfolge; sie hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht im
Konklave
. Lediglich der Leiter der Papstwahl (
Kardinaldekan
bzw. der hochstrangige stimmberechtigte Kardinalbischof) und der Verkunder des neuen Papstes (
Kardinalprotodiakon
, der dienstalteste Kardinaldiakon) werden dadurch bestimmt.
Ursprunglich wurden die Bischofe von
Klerus
und Volk gewahlt und von den Bischofen der umliegenden Kirchenprovinzen
geweiht
, so auch in
Rom
. Im Laufe der Jahrhunderte wurde festgelegt, dass fur die
Papstwahl
nur noch jene Kleriker wahlberechtigt waren, die entweder Bischofe der umliegenden Bistumer, Pfarrer einer
Titelkirche
oder Leiter einer Diakoniestation waren. Diese wahlberechtigten Kleriker wurden
Kardinale
genannt und waren einst, ihren Aufgaben entsprechend, Bischofe, Priester oder Diakone. Vor der
Liturgiereform in den 1960er Jahren
trugen die Kardinale je nach Rangordnung eine andere liturgische Kleidung bei
Papstmessen
: Kardinaldiakone trugen
Dalmatiken
, Kardinalpriester
Kaseln
und Kardinalbischofe
Pluvialia
. Im Alltag konnen Kardinale eine entsprechend farblich gestaltete
Soutane
tragen.
Seit dem Apostolischen Schreiben
Cum gravissima
mussen nach
katholischem Kirchenrecht
alle Inhaber der Kardinalstitel Priester sein. Wer nicht Bischof ist, muss grundsatzlich die Bischofsweihe empfangen (
can. 351 §1
CIC
). Hiervon kann der Papst
dispensieren
. Zwar werden solche Dispensen ausnahmslos nur fur Kardinaldiakone erteilt, jedoch konnen diese trotzdem nach zehn Jahren in die Klasse der Kardinalpriester aufsteigen. Derzeit gibt es funf Kardinale ohne Bischofsweihe:
Diese Klasse der Kardinale setzt sich derzeit (2021) aus drei Gruppen zusammen:
- Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel
- Kardinalbischofe, welche den Kardinalbischofen mit suburbikarischem Titel gleichgestellt sind
- Kardinalbischofe mit eigenem Titel
Die Gruppe der Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel bilden die sechs
Bischofe
der sieben
suburbikarischen Bistumer
. Diese Zahlen ergeben sich aus dem Umstand, dass der
Kardinaldekan
als Vorsitzender des Kardinalskollegiums und ranghochster Kardinalbischof (
can. 352 §1
CIC
) zusatzlich zum Titel seines suburbikarischen Bistums immer auch den Titel eines
Kardinalbischofs von Ostia
erhalt. Bis zum
Motu proprio
Suburbicariis sedibus
von 1962 leiteten diese Bischofe die zur Kirchenprovinz Rom gehorenden (?suburbikarischen“) Bistumer, seither tragen sie nur noch den Titel dieser Bistumer.
Die Gruppe der Kardinalbischofe mit eigenem Titel bilden die mit Rom
unierten
orientalischen
Patriarchen
mit eigenem Patriarchalsitz (
can. 350 §1
CIC
), welche seit 1965, mit Veroffentlichung von
Ad purpuratorum Patrum Collegium
, ebenfalls der Klasse der Kardinalbischofe angehoren.
Die Gruppe der Kardinalbischofe, welche den Kardinalbischofen mit suburbikarischem Titel gleichgestellt sind, wurde 2018 durch
Papst Franziskus
neu geschaffen. Per
Reskript
vom 26. Juni 2018 erweiterte er die Klasse der Kardinalbischofe mit Wirkung zum 28. Juni 2018 um vier neue Mitglieder mit eigenem Titel und stellte sie den Kardinalbischofen mit suburbikarischen Bistumern gleich, da die Anzahl der Kardinalpriester und der Kardinaldiakone in den letzten Jahrzehnten stark angewachsen, die der Kardinalbischofe jedoch unverandert geblieben war.
[1]
Um einen funften Kardinalbischof ohne suburbikarischen Titel erweiterte Papst Franziskus die Klasse am 1. Mai 2020.
Seit dem Tod
Angelo Sodanos
am 27. Mai 2022 ist der suburbikarische Titel des Kardinalbischofs von
Albano
vakant.
Die funf Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel sind:
Die denjenigen mit suburbikarischem Titel gleichgestellten funf Kardinalbischofe sind:
Die zwei Kardinalbischofe mit eigenem Titel sind:
Dieser Klasse sind jene Kardinale zugeordnet, denen eine
Titelkirche
in Rom zugewiesen ist. Zurzeit (Stand: Mai 2021) gibt es etwa 175 Kardinalpriester. Beispiele aus dem deutschsprachigen Raum sind
Christoph Kardinal Schonborn
(
Erzbischof
von
Wien
und ehemaliger Vorsitzender der
Osterreichischen Bischofskonferenz
),
Friedrich Kardinal Wetter
(emeritierter
Erzbischof von Munchen und Freising
),
Reinhard Kardinal Marx
(Erzbischof von Munchen und Freising und fruherer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz),
Rainer Maria Kardinal Woelki
(Erzbischof von Koln) und
Walter Kardinal Kasper
(emeritierter
Kurienkardinal
). Der ranghochste (d. h. dienstalteste) Kardinalpriester wird auch als
protoprete
bezeichnet. Dienstaltester Kardinalpriester und damit
Kardinalprotopriester
ist gegenwartig der emeritierte Erzbischof von
Bangkok
,
Michael Michai Kitbunchu
.
Dieser Klasse gehoren die Kardinale an, denen der Titel einer
romischen Diakonie
zugewiesen ist. Zurzeit (Stand: Mai 2021) gibt es ca. 35 Kardinaldiakone. Nach fruhestens 10 Jahren haben Kardinaldiakone das Recht (
can. 350 §5
CIC
), den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten und auf eine
Titelkirche
zu optieren (
lateinisch
optatio
). Um ihren Titel nicht wechseln zu mussen, kann ihre Titeldiakonie auch vom Papst
pro hac vice
in den Rang einer Titelkirche erhoben werden. Kardinaldiakon aus dem deutschsprachigen Raum ist
Gerhard Ludwig Muller
. Der ranghochste (das heißt der dienstalteste) Kardinaldiakon wird
Kardinalprotodiakon
(fruher auch Kardinalerzdiakon) genannt und ist
Primus inter pares
unter den Kardinalen dieser Klasse. Er verkundet den Namen des neugewahlten Papstes von der
Benediktionsloggia
aus der Offentlichkeit. Derzeitiger Kardinalprotodiakon ist
Renato Raffaele Martino
.
Die
Ehrenrangfolge
(Prazedenz) unter den Kardinalen, die auch die Reihenfolge der Stimmabgabe im Konklave bestimmt, ist in absteigender Reihenfolge grundsatzlich Kardinalbischofe ? Kardinalpriester ? Kardinaldiakone. Innerhalb der Kardinalrange gilt folgende Rangordnung:
- Kardinalbischofe
- Kardinaldekan
- Kardinalsubdekan
- Kardinalbischofe mit suburbikarischem Titel und die ihnen gleichgestellten Kardinalbischofe (innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Ernennung zum Kardinalbischof)
- Kardinalbischofe mit eigenem Titel (darunter die mit Rom unierten orientalischen Patriarchen; innerhalb dieser Gruppe nach dem Datum der Kreierung zum Kardinal)
- Kardinalpriester
- Kardinalprotopriester
(der dienstalteste Kardinalpriester)
- Kardinalpriester (nach dem Datum der Kreierung)
- Kardinaldiakone
- Kardinalprotodiakon
(der dienstalteste Kardinaldiakon)
- Kardinaldiakone (nach dem Datum der Kreierung)
- ↑
RESCRIPTUM EX AUDIENTIA SS.MI: Rescritto del Santo Padre Francesco con cui ha deciso di cooptare nell’Ordine dei Vescovi, equiparandoli in tutto ai Cardinali insigniti del titolo di una Chiesa suburbicaria, i Cardinali Parolin, Sandri, Ouellet e Filoni.
In:
Tagliches Bulletin.
Presseamt des Heiligen Stuhls, 26. Juni 2018,
abgerufen am 26. Juni 2018
(italienisch).