Der
Vorfrieden von Villafranca
wurde am
11. Juli
1859
in
Villafranca di Verona
zwischen
Osterreich
,
Frankreich
und
Sardinien-Piemont
wahrend des
Oberitalienischen Krieges
geschlossen. Der
Praliminarfrieden
wurde spater im
Definitivfrieden von Zurich
weitestgehend bestatigt.
Am 8. Juli 1859 kam der
Adjutant
von Kaiser
Napoleon III.
Emile Felix Fleury
in
Verona
mit den Chefs des osterreichischen
Generalstabs
zusammen und beide Seiten vereinbarten bis zum 15. August einen vorlaufigen
Waffenstillstand
. Noch am selben Tag schlug Napoleon in einem Brief an den osterreichischen Kaiser ein Zusammentreffen in Villafranca vor, um in einer personlichen Aussprache die Grundlagen einer umfassenden Verstandigung zu finden.
Franz Joseph
antwortete zustimmend mit der Bedingung, dass dieses Zusammentreffen nicht ergebnislos bleiben durfe.
Drei Tage spater, am 11. Juli, trafen sich Napoleon III. und Kaiser Franz Joseph in Villafranca zu einer Unterredung und beide Herrscher einigten sich auf die Friedenspraliminarien. Die endgultige Fassung wurde dann wenige Tage spater in einem letzten Austausch von Briefen zusammen mit den einseitig unterzeichneten Exemplaren des Vorfriedens ratifiziert. Der sardinische Konig
Viktor Emanuel II.
unterzeichnete die
Praliminarien
allerdings nur unter Vorbehalt.
Napoleon sah seine Kriegsziele erreicht. Aber er musste ein Eingreifen der
Preußen
oder des
Deutschen Bundes
zugunsten Osterreichs befurchten, da fur die preußische Armee bereits eine
Teilmobilmachung
erlassen wurde. Auch Franz Joseph war an einer schnellen Beendigung des Krieges gelegen, da die osterreichischen Staatsfinanzen vollstandig erschopft waren und Ungarn, durch die italienischen Erfolge ermuntert, ebenfalls seine Unabhangigkeit von Osterreich forderte. Das Eingreifen Preußens in diesen Krieg musste verhindert werden, da sonst Osterreich seine Fuhrungsposition im Deutschen Bund verlieren wurde.
Am
10. November
1859 wurde der definitive
Frieden von Zurich
, mit der Bestatigung der Friedenspraliminarien vom 11. Juli, unterzeichnet.
In den Friedenspraliminarien wurde die Abtretung der
Lombardei
, mit Ausnahme der beiden Festungen
Mantua
und
Peschiera
durch Osterreich an den Kaiser von Frankreich vereinbart. Das Gebiet sollte dann an Konig Viktor Emanuel von Sardinien-Piemont ubergeben werden. Ferner war eine Ruckkehr des
Großherzogs von Toscana
und der Herzoge von
Modena
und
Parma
, sowie die Erlassung einer allgemeinen
Amnestie
durch diese in ihren Staaten vorgesehen.
Venetien
verblieb bei Osterreich, sollte aber der noch zu bildenden
Italienischen Konfoderation
mit Ehrenvorsitz des
Papstes
beitreten. Der Papst wurde aufgefordert, in seinen Landern Reformen durchzufuhren. Außerdem wurde allen an dem Konflikt beteiligten Personen eine vollstandige Amnestie zugesichert.
Auszug aus dem Vorfrieden von Villafranca vom 11. Juli 1859
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?Zwischen seiner Majestat dem Kaiser der Franzosen und Seiner Majastat dem Kaiser von Osterreich wird folgendes vereinbart:“
?Die beiden Herrscher werden die Bildung eines italienischen Bundes fordern. Dieser Bund wird unter dem Ehrenschutz des Heiligen Vaters stehen. Der Kaiser von Osterreich tritt an den Kaiser der Franzosen seine Rechte auf die Lombardei ab, mit Ausnahme der Festungen Mantua und Peschiera [...] Der Kaiser wird das abgetretene Gebiet dem Konig von Sardinien ubergeben.“
?Venetien wird in den italienischen Bund eintreten, verbleibt aber dem Kaiser von Osterreich [...]“
- Wilhelm Deutsch:
Habsburgs Ruckzug aus Italien.
Adolf Luser, Wien / Leipzig 1940.
- Gerhard Geißler:
Europaische Dokumente aus funf Jahrhunderten.
Esche, Leipzig 1939.
- Oskar Jager
:
Geschichte der neuesten Zeit. Vom Wiener Kongress bis zur Gegenwart.
(2. Band); Oswald Seehagen, Berlin 1882.