Das
Frankische Reich
oder
Frankenreich
, das vom 5. bis ins 9. Jahrhundert bestand und sich im Wesentlichen aus dem
romischen
Gallien
und angrenzenden
rechtsrheinisch-germanischen
Siedlungsgebieten gebildet hatte, war der bedeutendste Nachfolgestaat des 476 bzw. 480 untergegangenen
Westromischen Reiches
und die historisch wichtigste Reichsbildung in
Europa
seit der
Antike
.
[1]
Das Reich der
Franken
entstand wahrend der
Volkerwanderungszeit
. Nach dem
Untergang des Westromischen Reiches
in der
Spatantike
stieg es im
Fruhmittelalter
unter den
Dynastien
der
Merowinger
und der
Karolinger
in drei Jahrhunderten zu einer Großmacht auf, die weite Teile
West-
,
Mittel-
und
Sudeuropas
beherrschte. Als
Hausmeier
der merowingischen
Konige
ubten die Karolinger bereits seit dem spaten 7. Jahrhundert die tatsachliche politische Macht aus, bevor sie im Jahr 751 selbst die
Konigswurde
ubernahmen. Den Hohepunkt seiner Macht und Ausdehnung erreichte das Frankenreich unter der Herrschaft
Karls des Großen
(768?814). Nachdem es im 9. Jahrhundert geteilt worden war, entwickelte sich aus der
ostlichen Reichshalfte
das
Heilige Romische Reich
und aus der
westlichen
das spatere
Konigreich Frankreich
. Der moderne Staat
Frankreich
ist nach dem Frankischen Reich benannt.
Seit dem 4. Jahrhundert siedelten auf dem Gebiet des
Romischen Reiches
germanische Gruppen als
Foederaten
. Bei ihnen handelte es sich um Krieger, die unter eigenen Anfuhrern im Dienste der Kaiser kampften und dafur Anspruch auf Versorgung durch den romischen Staat hatten. Am nordostlichen Ende Galliens siedelten dabei die Franken, die als
Franci
in romischen Quellen das erste Mal in den 50er Jahren des 3. Jahrhunderts erwahnt werden und seit dem spaten 4. Jahrhundert als
foederati
fur die Verteidigung der Rheingrenze gegen Plunderer zustandig waren.
[2]
Umstritten ist, wie und wann sich aus diesen meist germanischen Soldnern im Laufe der Zeit ein Volk mit eigener Identitat ausbildete (siehe
Ethnogenese
).
Die Erstnennung des Stammes bzw. Verbandes der
Salfranken
findet sich beim romischen Historiker
Ammianus Marcellinus
, welcher vom Kampf des romischen
Caesar
(Unterkaisers)
Julian
gegen die Franken im Jahr 358 berichtete:
- ?Nach diesen Vorbereitungen wandte er sich zunachst gegen jene Franken, die man gewohnlich als Salier bezeichnet; sie hatten sich vor langerer Zeit erfrecht, auf romischem Boden in
Toxandrien
ihren Wohnsitz zu nehmen.“
[3]
Nachdem Gallien spatestens seit dem Tod des machtbewussten
Heermeisters
Aetius
454 der westromischen Kontrolle mehr und mehr entglitten war, nutzten die Franken den Zusammenbruch des von Burgerkriegen zerrutteten
Westromischen Reiches
(um 476),
[4]
um das entstandene Machtvakuum zu fullen und ihr Gebiet eigenmachtig zu vergroßern, ahnlich wie die
Westgoten
im Suden. Im Norden Galliens hatte sich ein romisches Restreich unter dem romischen Kommandeur
Syagrius
, dem Sohn des Heermeisters
Aegidius
, im Gebiet um
Soissons
halten konnen, welches vom Rest des Imperiums abgeschnitten war (seit 464, siehe auch
Paulus
). Mit den Gallo-Romern moglicherweise verbundet, eventuell aber auch in Konkurrenz zu ihnen stehend, war der salfrankische
rex
Childerich von Tournai
.
486/87 besiegte Childerichs Sohn
Chlodwig I.
Syagrius, eroberte dessen Herrschaftsgebiet und ubernahm das Kommando uber die verbliebenen romischen Truppen. Dadurch verschob sich die Grenze des merowingischen Machtbereiches bis an die
Loire
. Chlodwig, der vorher nur einer von mehreren frankischen
warlords
war,
[5]
nutzte danach die Chance, die ubrigen Teilreiche zu beseitigen und ein germanisch-romanisches Reich zu grunden. Er beseitigte nacheinander unter anderem den
rex
Sigibert von Koln
sowie
Ragnachar
und fuhrte 496/506 erfolgreiche Kriege gegen die
Alamannen
. 507 schlug Chlodwig die
Westgoten
in der
Schlacht von Vouille
(oder bei
Voulon
), nach der er sie fast ganz aus Gallien verdrangte.
Der Besitz jener romischen Grundherren, die wahrend der frankischen Eroberungskriege getotet oder vertrieben wurden, gelangte in den Besitz des Herrschers. Dadurch finanzierte Chlodwig seine weiteren Feldzuge und starkte seine Macht. Er wurde nach und nach großter Grundbesitzer. Durch Landschenkungen brachte er andere Adlige in direkte Abhangigkeit, woraus sich nach Ansicht der alteren Forschung vielleicht das
Lehnswesen
entwickelte ? eine heute allerdings sehr umstrittene Hypothese. Im Laufe der Zeit verwandelte sich die Stellung des frankischen
rex
immer mehr in die eines regelrechten Konigs.
Chlodwig, dem es um die Versorgung seiner Krieger gehen musste, ubernahm, soweit moglich, den funktionsfahigen
spatantiken
romischen Verwaltungs- und Finanzapparat (dessen Kern vor allem im Suden die
civitates
waren). Dabei spielte die Macht der ortlichen Bischofe, die oft Verwaltungsaufgaben in den
civitates
ubernommen hatten, eine wichtige Rolle, so dass sich die Kirche zu einer weiteren Machtstutze des Herrschers entwickeln sollte, dem es gelang, die Bischofe weitgehend unter seine Kontrolle zu bringen. Angeblich unter dem Einfluss der Burgunderin
Chrodechild
trat Chlodwig, der zuvor entweder
Heide
oder
Arianer
gewesen war, zum katholischen
Christentum
uber.
[6]
Mit seiner Taufe (vielleicht 496/98 oder 508; das Datum ist umstritten)
[6]
sicherte er sich die Unterstutzung durch die romischen Christen und bereitete so einem Miteinander von frankischen Kriegern und
galloromischer
Zivilbevolkerung den Weg. Um die Mitte des 6. Jahrhunderts ging dann die spatantike Ubergangszeit in Gallien voruber, das Fruhmittelalter nahm langsam Gestalt an. Die lokalen Autoritaten (Grafen und Bischofe) waren dazu bestimmt, Chlodwigs Anordnungen durchzusetzen. Daneben setzte Chlodwig 511 auf dem ersten frankischen
Reichskonzil
einen maßgeblichen Einfluss frankischer Konige auf die Bischofs
investitur
durch und versuchte, eine einheitliche kirchliche Gesetzgebung fur das Frankenreich zu schaffen. Im fruhen 6. Jahrhundert (nach 507) entstand mit der
Lex Salica
eine Sammlung des
Rechts der Franken
, das von der modernen Forschung allerdings nicht mehr auf altes germanisches Stammesrecht, sondern auf spatromisches Soldatenrecht zuruckgefuhrt wird.
Nach dem Tode Chlodwigs (511) wurde die Herrschaft nach dem Vorbild des spatromischen Kaisertums (und nicht etwa, wie man fruher glaubte, aufgrund germanischer Tradition) unter seinen vier Sohnen aufgeteilt. Allerdings konnte die formal nie aufgehobene Reichseinheit durch Chlodwigs Nachfolger immer wieder hergestellt werden (wobei vor allem
Theudebert I.
von Bedeutung ist, der eine expansive Politik in
Italien
betrieb). Tatsachlich gelang es von 558 bis 561
Chlothar I.
die Einheit wiederherzustellen, er vererbte das Reich aber wiederum an seine vier zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Sohne.
Ab spatestens 623 begann im ostlichen Reichsteil, der nun als
Austrasien
bezeichnet wurde, eine Emanzipationsbewegung des Adels, die von
Chlothar II.
einen eigenen Unterkonig in Person seines Sohnes
Dagobert I.
verlangte. Dieser wurde der letzte bedeutende Merowingerkonig. Die wahre Macht lag aber fortan beim
Hausmeier
Aegas
und der Witwe Dagoberts.
Die Hausmeier strebten nun auch nach der gesamten Macht im Reich. Ob die Merowingerkonige nach Dagobert allerdings durchgangig wirklich so schwach waren, wie es die spateren pro-karolingischen Quellen schildern, ist nicht eindeutig. In jungerer Zeit außern Historiker wie
Ian N. Wood
,
Bernhard Jussen
oder
Johannes Fried
zumindest vermehrt Zweifel an der Zuverlassigkeit der diesbezuglich parteiischen Berichte aus der Karolingerzeit.
[7]
Ein Intermezzo brachten die Jahre 657?662, in denen der Sohn des Hausmeiers
Grimoald
, der unter dem Namen
Childebertus adoptivus
in die Geschichte einging, von dem Merowinger
Sigibert III.
adoptiert wurde und in diesen Jahren auf dem Thron saß. In der
Schlacht bei Tertry
(687) schließlich besiegte der austrasische Hausmeier
Pippin II.
den rechtmaßigen Herrscher des frankischen Gesamtreiches und schuf so die Voraussetzung fur den weiteren Aufstieg der
Arnulfinger
und
Pippiniden
und spater den der
Karolinger
. Pippin wagte es aber nach dem im Endeffekt missgluckten ?Staatsstreich“ Grimoalds noch nicht, sich selbst zum Konig zu erheben, weil das dynastische Denken zu stark ausgepragt war, das in spatantiker Tradition nur einer einzigen Familie das Recht auf die Herrschaft zusprach.
714, nach dem Tode Pippins, entbrannten Machtkampfe, in denen sich 719 sein unehelicher Sohn
Karl Martell
durchsetzte. Der fur seine Harte und sein Durchsetzungsvermogen bekannte Karl stand vor schwierigen innen- und außenpolitischen Problemen. Immer wieder versuchten einige Fuhrer der
alten
Reichsadelsgeschlechter im Frankenreich, sich gegen seine Herrschaft aufzulehnen. Einen Wendepunkt stellte das Jahr 732 dar. In der
Schlacht bei Tours und Poitiers
besiegte Karl, gemeinsam mit seinem ehemaligen Feind
Eudo von Aquitanien
und unterstutzt von den
Langobarden
, die muslimischen
Araber
. Hierfur wurde er als Retter des
Abendlandes
gefeiert. Auch die Kampfe gegen
Friesen
,
Sachsen
,
Bajuwaren
und
Alamannen
festigten seine Herrschaft. Daneben unterstutzte er die Missionsarbeit des Bischofs
Bonifatius
in diesen Gebieten. Ab 737 herrschte er nach dem Tode des merowingischen Konigs
Theuderich IV.
allein uber das Frankenreich, wie schon sein Vater ohne Konigstitel. Nach frankischer Tradition teilte Karl Martell das Reich kurz vor seinem Tode unter seinen Sohnen
Karlmann
und
Pippin III.
auf.
Pippin III.
wurde Alleinherrscher, nachdem sein Bruder
Karlmann
ins Kloster gegangen war. 751 setzte er nach Absprache mit
Papst Zacharias
den letzten
merowingischen
Konig,
Childerich III.
, ab und ließ sich dann nach
alttestamentlichem
Vorbild zum Konig
salben
. Drei Jahre spater salbte ihn Papst
Stephan II.
ein zweites Mal. Im
Vertrag von Quierzy
(754) versprach Pippin, das ehemalige ostromische
Exarchat von Ravenna
dem Papst als weltliche Herrschaft zu ubertragen (
Pippinische Schenkung
); im Gegenzug
legitimierte
der Papst die
Karolinger
als Konige des Frankenreichs. Schon 755 ereilte den frankischen Konig die Bitte, dem Vertrag nachzukommen. Bis zu seinem Tode fuhrte Pippin zwei erfolgreiche Feldzuge gegen die
Langobarden
und schenkte dem Papst die eroberten Gebiete. Pippin III. gilt so als Begrunder des
Kirchenstaates
. Bei seinem Tode 768 hinterließ er seinen Sohnen
Karl
und
Karlmann
ein Reich, das politisch wie wirtschaftlich im Aufbau begriffen war.
Kurze Zeit spater (771) starb Karlmann, und Karl der Große wurde dadurch Alleinherrscher. Durch den von seinem Vater geschlossenen Vertrag mit dem Papst war Karl diesem verpflichtet. Da die Langobarden die Schenkungen Pippins nicht anerkannten, fuhrte Karl weiter gegen sie Krieg und eroberte ihr Reich im Jahre 774. Neben den Langobardenfeldzugen schritt die
Missionierung
im Osten voran. Besonders die
Kriege gegen die Sachsen
bestimmten die Politik Karls bis 785, als sich
Widukind
schließlich dem frankischen Konig unterwarf. Die Sachsenkriege dauerten noch bis 804 fort (letzter Feldzug der Franken nach
Nordelbien
). 811 wurde die
Eider
als Grenze zwischen dem frankischen und dem
danischen Reich
festgelegt; damit war die Nordexpansion der Franken abgeschlossen.
Die zahlreichen Kriege bewirkten eine fortschreitende
Feudalisierung
, eine Starkung der Reichen und einen Anstieg der feudalabhangigen Bauern. Im Ergebnis dieser Entwicklung wuchsen Besitz und Macht der
Lehnsherren
, insbesondere des Konigs (und spateren Kaisers) und der Herzoge. Auch die Kirche konnte ihre Macht festigen. Karl konsolidierte die Staatsmacht nach außen durch die Errichtung von
Grenzmarken
. Diese waren Bollwerke fur die Reichsverteidigung und Aufmarschgebiete fur Angriffskriege. Zur Verwaltung setzte er
Markgrafen
ein, die mit besonderen Rechten ausgestattet waren, da die Marken nicht direkt Teil des Reiches waren und somit auch außerhalb der
Reichsverfassung
standen. In den Marken wurden Burgen errichtet und eine wehrhafte Bauernbevolkerung angesiedelt. Besonders wichtig waren hierbei die Marken im Osten des Reiches, die
Awarenmark
(siehe auch
Marcha Orientalis
) und die
Mark Karantanien
, aus denen spater
Osterreich
hervorging (siehe auch
Ostarrichi
).
Zur Festigung seiner Herrschaft nach innen zentralisierte Karl die Konigsherrschaft um 793 durch eine Verwaltungsreform. Die Konigsherrschaft grundete sich auf den koniglichen Hof, das
Pfalzgericht
und die
Kanzlei
. Im Reich verwalteten Grafen die Konigsguter (
Pfalzen
). Pfalz- und Markgrafen wurden durch Konigsboten
(
missi dominici
)
kontrolliert und sprachen konigliches Recht.
Aachen
wurde unter Karl zur
Kaiserpfalz
und zum Zentrum des Frankenreiches.
Den Hohepunkt seiner Macht erreichte Karl am 25. Dezember 800 mit der Kronung zum romischen Kaiser. Damit war das Frankenreich ? neben dem
Byzantinischen Kaiserreich
und dem
Kalifat der Abbasiden
? nun endgultig eine anerkannte Großmacht.
Nach 46-jahriger Herrschaft starb Karl 814 in Aachen. Ihm folgte sein Sohn
Ludwig der Fromme
auf den Kaiserthron. Dieser versuchte entgegen der frankischen Tradition, welche die Aufteilung des Erbes vorsah und wie es auch Karl der Große in der
Divisio Regnorum
von 806 bestimmt hatte, die Reichseinheit zu wahren und erließ 817 ein Reichsteilungs- oder besser Reichseinheitsgesetz (
Ordinatio imperii
). Schließlich galt auch die Kaiserwurde als unteilbar. Deswegen bestimmte Ludwig seinen Sohn Lothar zum Mitkaiser. Das Gesetz sah vor, dass immer der alteste Sohn des Kaisers den Titel des romischen Kaisers erben sollte. Ludwig entschied sich fur den Reichseinheitsgedanken, wenn auch unter kirchlichem Einfluss, der die Einheit des Reiches als Pendant zur Einheit der Kirche sah. Daher spielten die Bischofe auch eine besondere politische Rolle: Sie stellten sich gegen die Sohne des Kaisers, die fur die Aufteilung des Reiches waren. Seit 829 fuhrten diese Spannungen zu militarischen Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und seinen Sohnen.
Als Ludwig 840 starb, wurde
Lothar I.
zwar Kaiser, doch einigten sich die Sohne 843 im
Vertrag von Verdun
, das Frankenreich aufzuteilen. Spater wurde das Reich durch die
Prumer Teilung
(855) und die Vertrage von
Meerssen
(870) und
Ribemont
(880) weiter aufgeteilt. Die Reichseinheit wurde, außer kurzzeitig unter Karl III. (885?887), nicht wiederhergestellt. Die einzelnen Teile entwickelten unterschiedliche Sitten, Brauche, Sprachen und wurden so zu eigenstandigen Staaten. Einige Zeit darauf sprach man von einem West- und Ostfrankischen Reich, bis dieser Hinweis auf die gemeinsame Herkunft ein Jahrhundert spater verschwand. Vom alten Frankenreich sollte nur der westliche Teil den Namen ?
Frankreich
“ ubernehmen. Das aus dem
Ostfrankenreich
entstehende
Heilige Romische Reich
, aus dem spater
Deutschland
hervorging, fuhrte die Tradition des romischen Kaisertums fort. Ein
Herzogtum Franken
konnte sich dort im Fruhmittelalter nicht durchsetzen und wurde aufgeteilt. Jedoch hat der frankische Name in der
Region Franken
, die jeweils einen kleinen oder großeren Teil der Lander
Baden-Wurttemberg
,
Bayern
,
Thuringen
und
Hessen
ausmacht, bis in die moderne Zeit uberlebt, ebenso wie der Gebrauch des Wortes ?Franken“ in einigen Dialektgruppen:
Niederfrankisch
,
Mittelfrankisch
,
Rheinfrankisch
,
Sudfrankisch
und
Ostfrankisch
.
Das Testament Karls des Großen sah die Aufteilung unter seinen Sohnen
Pippin
, Ludwig dem Frommen und Karl dem Jungeren vor. Da jedoch Pippin und Karl der Jungere bereits 810 bzw. 811 und damit vor ihrem Vater verstarben, wurde dieser Plan aufgegeben und Ludwig stattdessen 813 zum Mitkaiser erhoben, der so nun nach dem Tod seines Vaters 814 im Besitz aller kaiserlichen Rechte seine Nachfolge antreten konnte.
Die Aufteilung des Frankischen Reichs ging auf den teils
kriegerischen Erbfolgestreit
zuruck, den Kaiser Ludwig I.,
der Fromme,
mit seinen Sohnen fuhrte. Nach einer
Palastrevolution
und Gefangennahme wurde Kaiser Ludwig I. Anfang der 830er Jahre von seinen Sohnen entmachtet. Ab 831/832 verselbstandigten die Sohne zunehmend ihre Herrschaftsbereiche im Reichsverband und beließen ihren Vater in der Funktion eines
Titularkaisers
. Drei Jahre nach dem Tod ihres Vaters leiteten Kaiser
Lothar I.
, Konig
Karl der Kahle
und Konig
Ludwig der Deutsche
843 im
Vertrag von Verdun
die Teilung und damit das Ende des Frankischen Reiches ein; die Reichseinheit war nicht mehr zu gewahrleisten und endete faktisch mit dem Vertrag von Verdun.
Durch die Teilung entstanden drei neue Reiche:
855 veranlasste Lothar I. in der
Prumer Teilung
die Aufteilung des Mittelreiches unter seinen Sohnen.
Nach dem Tod der Sohne Lothars I. wurde das einstige Mittelreich unter Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen im
Vertrag von Meerssen
aufgeteilt.
Nach vergeblichen Versuchen Karls des Kahlen, das ganze Mittelreich zu erobern (
Erste Schlacht bei Andernach
876), erhielt der ostfrankische Konig
Ludwig III.
durch den
Vertrag von Ribemont
die Westhalfte Lotharingiens. Damit war die Aufteilung des Frankenreiches vorlaufig abgeschlossen, die Grenze zwischen dem West- und Ostteil blieb das ganze Mittelalter uber nahezu unverandert.
Nach dem Tod der Konige
Ludwig III.
(882) und
Karlmann
(884) wurde der ostfrankische Konig
Karl III.
bis 888 noch letzter Kaiser des Gesamtreiches (außer Niederburgund).
Im Frankenreich war der Großteil der Bevolkerung
Bauern
oder bauerliches
Gesinde
. In vielen Gegenden gab es keine
Stadte
, da Gallien bereits in der Antike zu den weniger stark urbanisierten Teilen des
Imperium Romanum
gezahlt hatte. Vor allem im Suden bestanden aber verkleinerte romische Anlagen fort, die als Verwaltungsmittelpunkte von
Civitates
unter Bischofen oder
comites
(?Grafen“) weiter existierten. Im Suden des Frankenreichs stellten die Galloromer die große Mehrheit der Bevolkerung, weshalb sich die germanischen Dialekte der frankischen Kriegerschicht hier nie durchsetzten. Im Norden setzten sich hingegen frankische Sprache und Lebensweise starker durch. Hier war das Leben insgesamt primitiver als im Suden. Uber dem niederen Volk befand sich eine dunne Schicht von
Adligen
, in der damaligen Zeit meist ?die Großen“ genannt.
Die materielle Kultur war nach dem Zerfall der antiken Strukturen nun erheblich einfacher als in romischer Zeit, und anders als in der Kaiserzeit konnte nun auch nur noch ein Bruchteil der Menschen lesen und schreiben. Der Großteil der Menschen verbrachte sein ganzes Leben in demselben Dorf. Taglich wurde von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gearbeitet, außer am Sonntag und an kirchlichen Festtagen, die jedoch viel haufiger waren als heutzutage und knapp ein Drittel des Jahres ausmachten. War man alt genug, heiratete man und bekam beinahe jahrlich ein Kind; die meisten Kinder starben jung. Allgemein war die Lebenserwartung wesentlich niedriger als heute, mit 50 Jahren galt eine Bauerin oder ein Bauer als Greis. Die meisten Menschen kannten außer ihrem Dorf nur den Weg zur nachsten Kirche und umliegende Ortschaften. Vom Geschehen in großerer Entfernung nahm der Großteil keine Notiz. Ein zusatzliches Hindernis war das Fehlen von befestigten Straßen außer denjenigen, die von den Romern angelegt worden waren. Arbeiten auf dem Land wurden von den Bauern in der gleichen Weise verrichtet, wie es einst ihre Vater vor ihnen taten.
Genaue Zahlen uber die damalige Bevolkerung sind nicht bekannt, so dass die Historiker auf Schatzungen angewiesen sind. Diese ergaben eine ungefahre Anzahl von 2 Millionen Einwohnern im nordlichen, ?deutsch“-sprachigen Teil des Frankenreichs. Fur das gesamte Reich nimmt man eine durchschnittliche Bevolkerungsdichte von etwa acht Einwohnern pro Quadratkilometer an, fur die frankischen Sprachgebiete hingegen nur eine durchschnittliche Anzahl von vier bis funf Einwohnern je Quadratkilometer.
Die Krieger des frankischen
rex
ubernahmen nach dem Kollaps des westromischen Reiches vielfach die Herrenhofe galloromischer Vorganger, wahrend andere
Latifundien
nicht den Besitzer wechselten. Wie die anschließende Transformation der spatromischen Wirtschaft und Gesellschaft genau ablief, ist unklar; der Prozess war jedenfalls weitaus komplexer, als es die Forschung lange annahm. Details kennt man erst fur die karolingische Zeit: Die Knechte und Magde, die neben dem Herrenhof wohnten, kummerten sich nun um das Land des Herren. Sie bekamen kein Geld, aber dafur Verpflegung und Unterkunft. Die Handwerker unter ihnen stellten die Kleidung und Waffen her und pflegten diese. Die Armeren wurden zu Heeresdienst gezwungen. Die anderen, die Abgaben leisten konnten, wurden nach Hause entlassen.
Die Bauern als der vorherrschende Teil der Landbevolkerung im Mittelalter wurden genau nach ihrem Rechtsstatus unterschieden. Es gab
Freie
,
Halbfreie
und
Unfreie
, spater wurde noch zwischen
Leibeigenen
und
Horigen
unterschieden. Auch die Adligen waren anfangs nur Großbauern mit besonders umfangreichem Besitz an Land,
Allod
genannt, und an Menschen. Uber diese Angehorigen seines Hauses ubte der Adlige ein weitreichendes Herrenrecht aus. Zum Haus zahlten dabei in weiterem Sinne auch abhangige Familien. Eine ahnliche Stellung nahmen zuvor in der spatromischen Gesellschaft die Großgrundbesitzer ein, denen ein umfangreicher Besitz an Latifundien gehorte, in dessen Zentrum ein luxurioser Herrenhof stand, der von zahlreichen abhangigen Bauern bewirtschaftet wurde. Daneben gehorten noch Handwerker zu dessen Besitz, so dass man nahezu von Selbstversorgung ausgehen kann. Diese Bauern waren an ihr Stuck Land gebunden und durften nicht wegziehen, um sich an einem anderen Ort einen anderen Herren oder gar einen anderen Beruf zu suchen. Aus diesen beiden Wurzeln entstand in einer langen Entwicklung die neue Gesellschaftsordnung der heutzutage so genannten
Grundherrschaft
im Frankenreich.
Die Grundherrschaft setzte sich im ganzen Reich durch. Sie breitete sich rasch auch in den Gebieten aus, die erst um 800 in frankischen Besitz gelangten. Grundherren waren Adlige, Kloster, Bischofe und der Konig, der damals der großte Grundeigentumer war. Die Bauern, die unter eine solche Herrschaft fielen, wirtschafteten den großten Teil der Zeit nicht selbststandig, sondern mussten gleichzeitig auf den Feldern des Eigentumers mithelfen. Die Grundherrschaft wurde zum ?Grundbaustein“ des damaligen Gesellschaftsbaus und spatestens in karolingischer Zeit zum ublichen landwirtschaftlichen Betrieb, ahnlich wie heute der Bauernhof der ubliche landwirtschaftliche Betrieb ist.
Die Grundherren waren in karolingischer Zeit alle Adligen (Bischofe, Abte). Der
horige Bauer
des Mittelalters durfte ohne die Erlaubnis seines Grundherren nicht aus der Grundherrschaft ausscheiden. Die Horigen mussten Dienste fur ihren Herrn verrichten und ihm dabei regelmaßig Abgaben zahlen, meist in Form von Anteilen an der Ernte. Aber auch der Eigentumer hatte Pflichten, die es zu erfullen galt. Er musste seinem Untergebenen ?Schutz und Schirm“ bieten, das heißt ihn schutzen und unterstutzen, beispielsweise bei Krankheiten, einem Brand oder einer starken Missernte. Er musste ihn sowohl vor Angreifern verteidigen, als auch in seinem Namen Rache uben, falls er umgebracht werden sollte. Innerhalb seiner eigenen Grundherrschaft war er der Huter des Friedens, so sprang er auch bei Streitereien als Vermittler und Richter ein und konnte im Streitfall den Friedensbrecher bestrafen.
Die Grundherrschaft gliederte sich dabei in verschiedene Bereiche. Es gab je nach Große des Hofes eine Kirche, verschiedene Werkstatten (Lederwerkstatt, Schmiede, Wagnerei, Schneiderei, Tuchfarberei, Schuhmacher), eine Brauerei, eine Muhle und eine Kelterei. Dazu gab es naturlich eine Vielzahl von Feldern, von denen der Großteil den Horigen zur Verfugung gestellt wurde. Ein Teil der Felder war jedoch noch im Besitz des Grundherrn. Und so gehorte es neben den Abgaben ebenfalls zu den Aufgaben der Bauern, taglich eine bestimmte Zeit auf diesen Feldern zu arbeiten, bevor sie sich um die Bestellung ihrer eigenen Flachen kummern konnten.
Neben den Horigen gab es auch das so genannte
Gesinde
. Mit diesem Begriff bezeichnet man die Knechte und Magde des Grundherrn, deren einzige Aufgabe darin bestand, auf den Feldern ihres Eigentumers
Frondienst
zu leisten. Sie wohnten zumeist im Fronhof oder unmittelbar daneben.
Neben den zahlenmaßig großten Schichten der Bevolkerung, dem horigen Bauern und dem grundherrlichen
Gesinde
, gab es im Frankenreich noch zwei weitere bauerliche Schichten: die
Zinsbauern
und die
Konigsfreien
. Bei den Zinsbauern handelt es sich um solche Landwirte, die keiner Arbeit auf dem Fronhof oder dem Herrenacker verpflichtet waren, dem Grundherren jedoch eine bestimmte Abgabe zahlten, damit dieser sie vor allfalligen Gefahren schutzt. Im Laufe der Zeit wurden sie den Horigen langsam angepasst und gegen Ende des Frankenreichs (etwa um 900) unterschieden sie sich praktisch nicht mehr von ihnen.
Die Konigsbauern waren Bauern, die außer dem Konig keinen Menschen uber sich hatten. Meist gehorten sie dem frankischen Stamm an. Sie waren zur
Heerfolge
verpflichtet, wenn der Konig seine Armee aufbot und dienten dort als Fußkrieger. Die Frankenkonige hatten seit dem Einbrechen der Franken in Gallien die Konigsbauern zumeist auf herrenloses Land gesetzt. Karl der Große siedelte vor allem in Sachsen diese Bauern an, die er vermutlich aus den Horigen der Konigsguter, uber die er Grundherr war, hatte auswahlen lassen. Sie sollten damit gleichzeitig die frankische Herrschaft uber Sachsen sichern.
Es kam nicht selten vor, dass Konige ein vormals an einen Konigsfreien vergebenes Land wieder an eine neue Person verschenkten, beispielsweise als Landgeschenk an ein Kloster oder wenn sie einen
Vasallen
mit Grund ausstatten wollten. In diesem Fall wurde das Land mitsamt dem Konigsfreien verschenkt. Dieser blieb zwar theoretisch gesehen ein freier Mann, war aber gleichzeitig seinem neuen Eigentumer untertan. Zuerst verlor er das Recht, von seinem Besitz wegzuziehen und wurde Schritt fur Schritt zum Horigen gemacht.
Es gab aber auch Falle, in denen sich ein Konigsfreier freiwillig einem Grundherren untertan machte. Dies konnte verschiedene Grunde haben: Verarmung und die Unfahigkeit, selber weiter zu wirtschaften, eine große Anzahl Schulden an einen Grundherren, die nicht mehr zuruckgezahlt werden konnten oder weil er sich nicht mehr fur das Heer aufbieten lassen wollte. Ohne dass es ein genaues Gesetz gab, burgerte es sich mit der Zeit ein, dass horige Bauern nicht mehr dazu verpflichtet waren, in Kriegen zu kampfen.
Gegen Ende des Fruhmittelalters wurde in den verschiedensten Gegenden Frankreichs und Deutschlands beschlossen, dass kein Landbewohner frei sein konne. Das heißt, jeder Bauer musste einen Grundherren uber sich haben und gehorte damit entweder zum Gesinde eines Herrn oder zu dessen horigen Bauern.
Im Laufe der Jahrhunderte nahm die Anzahl der Kloster im Reich stark zu. Seit dem ersten Karolingerkonig und seit Bischof Bonifatius nahmen mehr und mehr solcher Einrichtungen die 530 verfasste
Regel des heiligen Benedikt
an.
Benedikt von Nursia
hatte hiermit das Zusammenleben und Verhalten der Monche in seinem Kloster auf dem
Montecassino
bei
Neapel
festgelegt. Es wurde in der darauf folgenden Zeit zur Mustereinrichtung fur das gesamte europaische Klosterwesen.
Monche und Nonnen wurden hauptsachlich jene, die sich von der restlichen Welt mit ihren Freunden oder Bindungen zuruckziehen wollten, um ihr Leben in den Dienst Gottes zu stellen. Es gab jedoch noch weitere Beweggrunde fur einen Eintritt, so wurden Klosterbruder und -schwestern wirtschaftlich hinreichend versorgt. Funfmal am Tag und zweimal in der Nacht versammelten sich die Monche in ihrer Kirche zu Gebeten und zum Psalmensingen. Bei den Mahlzeiten las immer abwechselnd ein Monch seinen Brudern aus den Schriften von Heiligen vor. Aufgrund der drei Gelubde, die Monche bei ihrem Eintritt ablegen mussten, durften sie weder eine Ehe fuhren noch Kinder haben. Sie sollten mittellos sein und waren dem jeweiligen Abt zu Gehorsam verpflichtet. Dies alles sollte dazu dienen, dass ein Monch sein Leben nur auf Gott ausrichten konnte.
Da Untatigkeit als eine Sunde galt, schrieb das Reglement vor, dass die Monche mehrere Stunden pro Tag arbeiten und mehrere Stunden lesen sollten. Alles, was man zum Leben brauchte, wurde in der Klosteranlage hergestellt. Ein Teil der Monche verrichtete seine Arbeit auf den Feldern, ein Teil seine im Klostergarten. Wieder andere verrichteten ihren Dienst als Abschreiber, indem sie Pergamentschreiben oder Bucher aus den Klosterbibliotheken kopierten. Neben vorwiegend christlichen Schriften wurden auch Bucher ?weltlicher“ Autoren ubernommen, beispielsweise die Schriften von
Titus Livius
,
Caesar
und
Vergil
. Ab dem 6. Jahrhundert entstanden zusatzlich zu den Monchsklostern auch Frauenkloster fur Nonnen. Nonnen verrichteten keine Feldarbeit, arbeiteten jedoch oftmals im Garten.
Im Frankenreich wurden Kloster vielfaltig mit Landereien beschenkt und konnten sich auf diese Weise zu reichen Grundherren entwickeln. Die großen Kloster beschaftigten unter anderem auch Knechte, die als Handwerker in gewissen Werkstatten arbeiteten. Von Adligen wurden die Kloster nicht selten auch als Versorgungsstatten fur ihre Sohne und Tochter verwendet, die sie nicht hatten verheiraten konnen. Hier konnten sie zwar kein adeliges Leben fuhren, allerdings ohne wirtschaftliche Not leben. Uberdies waren die einem Kloster vorstehenden Abte und Abtissinnen in vielen Fallen von adeliger Herkunft.
Siehe auch:
Kloster
,
Klosteralltag (Zisterzienser)
Der Konig stand seit karolingischer Zeit nicht nur uber den gewohnlichen Bauern und den Adligen, sondern auch uber den Abten und Bischofen in seinem Reich. Er war bei weitem der großte Grundherr im Land. In einer Vielzahl von Gebieten hatte er Adlige zu Grafen gemacht; mit diesem Titel fuhrten sie dort die Aufsicht uber die in der Nahe gelegenen Konigsguter und einzelne Fronhofe, wirkten beim Heeresaufgebot mit und zogen die dem Konig zustehenden Abgaben aus dem Land (Grenz-, Schifffahrts- und Wegzolle, Munzenpragungs- und Marktabgaben) ein. In einigen seiner Gutshofe ließ der Konig ab karolingischer Zeit großere, steinerne Gebaude errichten, die sogenannten
Pfalzen
(von lat.
palatium
, ?Palast“). Alle Konigsguter hatten ihre Uberschusse an die nachstgelegene solche Einrichtung zu entrichten. Jeder Pfalz stand ein Pfalzgraf vor.
Der Konig hatte keine feste Hauptstadt, sondern zog mit seinem Hofgefolge von Pfalz zu Pfalz. Zum einen war sein Gefolge auf diese Weise leichter zu versorgen, zum anderen konnte er so Prasenz im Reich zeigen ? da mit dem Ende des westromischen Reiches auch die antike Infrastruktur und Verwaltung zerfallen waren, war dies unumganglich, um Kontrolle auszuuben. Zum Gefolge zahlten ein
Kammerer
, dessen Aufgabe darin bestand, den Konigsschatz und die Einkunfte des Konigs zu verwalten, und der
Marschall
, der die berittenen Krieger der Konigswache befehligte. Ein
Geistlicher
war ebenfalls anwesend und leitete die Kanzlei. Er las dem Konig die Briefe anderer Herrscher oder von Bischofen vor, verfasste die Antwortschreiben und ließ durch die ihm unterstehenden Hofgeistlichen die Schenkungs- und andere konigliche
Urkunden
verfassen. Der Herrscher selbst konnte nur in den wenigsten Fallen lesen und schreiben. Auch Karl der Große hatte dieses Problem: Anstelle seiner Unterschrift zeichnete er auf eine Urkunde oder ein Schreiben einen kleinen Strich und vervollstandigte so sein
Monogramm
, um die Urkunde fur gultig zu erklaren.
Monographien/Sammelbande
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Monographien/Sammelbande
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(Hrsg.):
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- Sebastian Scholz
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- Dieter Geuenich
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Artikel in Fachlexika
Monographien/Sammelbande
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- Dieter Hagermann
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- Pierre Riche:
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- Heinhard Steiger
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- ↑
Vgl.
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:
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Die Franken und Rom (3.?5. Jahrhundert). Versuch einer Ubersicht.
In:
Rheinische Vierteljahrsblatter
71, 2007, S. 1?42.
- ↑
Ammianus Marcellinus 17,8,3.
- ↑
Vgl. den Uberblick bei
Henning Borm
:
Westrom. Von Honorius bis Justinian
. Stuttgart 2013.
- ↑
Vgl.
Bernhard Jussen
:
Chlodwig und die Eigentumlichkeiten Galliens. Ein Warlord im rechten Augenblick.
In:
Mischa Meier
(Hrsg.):
Sie schufen Europa. Historische Portraits von Konstantin bis Karl dem Großen
. Munchen 2007, S. 141?155.
- ↑
a
b
Ulrich Knefelkamp:
Das Mittelalter. Geschichte im Uberblick.
Paderborn 2002, S. 40.
- ↑
Vgl. Johannes Fried:
Das Mittelalter.
Munchen 2008, S. 53.