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Frankisches Reich

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Das Frankische Reich oder Frankenreich , das vom 5. bis ins 9. Jahrhundert bestand und sich im Wesentlichen aus dem romischen Gallien und angrenzenden rechtsrheinisch-germanischen Siedlungsgebieten gebildet hatte, war der bedeutendste Nachfolgestaat des 476 bzw. 480 untergegangenen Westromischen Reiches und die historisch wichtigste Reichsbildung in Europa seit der Antike . [1]

Das Reich der Franken entstand wahrend der Volkerwanderungszeit . Nach dem Untergang des Westromischen Reiches in der Spatantike stieg es im Fruhmittelalter unter den Dynastien der Merowinger und der Karolinger in drei Jahrhunderten zu einer Großmacht auf, die weite Teile West- , Mittel- und Sudeuropas beherrschte. Als Hausmeier der merowingischen Konige ubten die Karolinger bereits seit dem spaten 7. Jahrhundert die tatsachliche politische Macht aus, bevor sie im Jahr 751 selbst die Konigswurde ubernahmen. Den Hohepunkt seiner Macht und Ausdehnung erreichte das Frankenreich unter der Herrschaft Karls des Großen (768?814). Nachdem es im 9. Jahrhundert geteilt worden war, entwickelte sich aus der ostlichen Reichshalfte das Heilige Romische Reich und aus der westlichen das spatere Konigreich Frankreich . Der moderne Staat Frankreich ist nach dem Frankischen Reich benannt.

Die Expansion des Frankenreichs von 481 bis 814

Merowingisches Frankenreich

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Gallien im Jahr 481, kurz vor Chlodwigs Herrschaftsantritt; sein Machtbereich umfasste anfangs nur einen Teil der frankischen Gebiete

Seit dem 4. Jahrhundert siedelten auf dem Gebiet des Romischen Reiches germanische Gruppen als Foederaten . Bei ihnen handelte es sich um Krieger, die unter eigenen Anfuhrern im Dienste der Kaiser kampften und dafur Anspruch auf Versorgung durch den romischen Staat hatten. Am nordostlichen Ende Galliens siedelten dabei die Franken, die als Franci in romischen Quellen das erste Mal in den 50er Jahren des 3. Jahrhunderts erwahnt werden und seit dem spaten 4. Jahrhundert als foederati fur die Verteidigung der Rheingrenze gegen Plunderer zustandig waren. [2] Umstritten ist, wie und wann sich aus diesen meist germanischen Soldnern im Laufe der Zeit ein Volk mit eigener Identitat ausbildete (siehe Ethnogenese ).

Die Erstnennung des Stammes bzw. Verbandes der Salfranken findet sich beim romischen Historiker Ammianus Marcellinus , welcher vom Kampf des romischen Caesar (Unterkaisers) Julian gegen die Franken im Jahr 358 berichtete:

?Nach diesen Vorbereitungen wandte er sich zunachst gegen jene Franken, die man gewohnlich als Salier bezeichnet; sie hatten sich vor langerer Zeit erfrecht, auf romischem Boden in Toxandrien ihren Wohnsitz zu nehmen.“ [3]

Nachdem Gallien spatestens seit dem Tod des machtbewussten Heermeisters Aetius 454 der westromischen Kontrolle mehr und mehr entglitten war, nutzten die Franken den Zusammenbruch des von Burgerkriegen zerrutteten Westromischen Reiches (um 476), [4] um das entstandene Machtvakuum zu fullen und ihr Gebiet eigenmachtig zu vergroßern, ahnlich wie die Westgoten im Suden. Im Norden Galliens hatte sich ein romisches Restreich unter dem romischen Kommandeur Syagrius , dem Sohn des Heermeisters Aegidius , im Gebiet um Soissons halten konnen, welches vom Rest des Imperiums abgeschnitten war (seit 464, siehe auch Paulus ). Mit den Gallo-Romern moglicherweise verbundet, eventuell aber auch in Konkurrenz zu ihnen stehend, war der salfrankische rex Childerich von Tournai .

486/87 besiegte Childerichs Sohn Chlodwig I. Syagrius, eroberte dessen Herrschaftsgebiet und ubernahm das Kommando uber die verbliebenen romischen Truppen. Dadurch verschob sich die Grenze des merowingischen Machtbereiches bis an die Loire . Chlodwig, der vorher nur einer von mehreren frankischen warlords war, [5] nutzte danach die Chance, die ubrigen Teilreiche zu beseitigen und ein germanisch-romanisches Reich zu grunden. Er beseitigte nacheinander unter anderem den rex Sigibert von Koln sowie Ragnachar und fuhrte 496/506 erfolgreiche Kriege gegen die Alamannen . 507 schlug Chlodwig die Westgoten in der Schlacht von Vouille (oder bei Voulon ), nach der er sie fast ganz aus Gallien verdrangte.

Der Besitz jener romischen Grundherren, die wahrend der frankischen Eroberungskriege getotet oder vertrieben wurden, gelangte in den Besitz des Herrschers. Dadurch finanzierte Chlodwig seine weiteren Feldzuge und starkte seine Macht. Er wurde nach und nach großter Grundbesitzer. Durch Landschenkungen brachte er andere Adlige in direkte Abhangigkeit, woraus sich nach Ansicht der alteren Forschung vielleicht das Lehnswesen entwickelte ? eine heute allerdings sehr umstrittene Hypothese. Im Laufe der Zeit verwandelte sich die Stellung des frankischen rex immer mehr in die eines regelrechten Konigs.

Chlodwig, dem es um die Versorgung seiner Krieger gehen musste, ubernahm, soweit moglich, den funktionsfahigen spatantiken romischen Verwaltungs- und Finanzapparat (dessen Kern vor allem im Suden die civitates waren). Dabei spielte die Macht der ortlichen Bischofe, die oft Verwaltungsaufgaben in den civitates ubernommen hatten, eine wichtige Rolle, so dass sich die Kirche zu einer weiteren Machtstutze des Herrschers entwickeln sollte, dem es gelang, die Bischofe weitgehend unter seine Kontrolle zu bringen. Angeblich unter dem Einfluss der Burgunderin Chrodechild trat Chlodwig, der zuvor entweder Heide oder Arianer gewesen war, zum katholischen Christentum uber. [6] Mit seiner Taufe (vielleicht 496/98 oder 508; das Datum ist umstritten) [6] sicherte er sich die Unterstutzung durch die romischen Christen und bereitete so einem Miteinander von frankischen Kriegern und galloromischer Zivilbevolkerung den Weg. Um die Mitte des 6. Jahrhunderts ging dann die spatantike Ubergangszeit in Gallien voruber, das Fruhmittelalter nahm langsam Gestalt an. Die lokalen Autoritaten (Grafen und Bischofe) waren dazu bestimmt, Chlodwigs Anordnungen durchzusetzen. Daneben setzte Chlodwig 511 auf dem ersten frankischen Reichskonzil einen maßgeblichen Einfluss frankischer Konige auf die Bischofs investitur durch und versuchte, eine einheitliche kirchliche Gesetzgebung fur das Frankenreich zu schaffen. Im fruhen 6. Jahrhundert (nach 507) entstand mit der Lex Salica eine Sammlung des Rechts der Franken , das von der modernen Forschung allerdings nicht mehr auf altes germanisches Stammesrecht, sondern auf spatromisches Soldatenrecht zuruckgefuhrt wird.

Aufstieg der Arnulfinger und Pippiniden

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Wachsen und Vergehen des Frankischen Reiches

Nach dem Tode Chlodwigs (511) wurde die Herrschaft nach dem Vorbild des spatromischen Kaisertums (und nicht etwa, wie man fruher glaubte, aufgrund germanischer Tradition) unter seinen vier Sohnen aufgeteilt. Allerdings konnte die formal nie aufgehobene Reichseinheit durch Chlodwigs Nachfolger immer wieder hergestellt werden (wobei vor allem Theudebert I. von Bedeutung ist, der eine expansive Politik in Italien betrieb). Tatsachlich gelang es von 558 bis 561 Chlothar I. die Einheit wiederherzustellen, er vererbte das Reich aber wiederum an seine vier zu diesem Zeitpunkt noch lebenden Sohne. Ab spatestens 623 begann im ostlichen Reichsteil, der nun als Austrasien bezeichnet wurde, eine Emanzipationsbewegung des Adels, die von Chlothar II. einen eigenen Unterkonig in Person seines Sohnes Dagobert I. verlangte. Dieser wurde der letzte bedeutende Merowingerkonig. Die wahre Macht lag aber fortan beim Hausmeier Aegas und der Witwe Dagoberts.

Die Hausmeier strebten nun auch nach der gesamten Macht im Reich. Ob die Merowingerkonige nach Dagobert allerdings durchgangig wirklich so schwach waren, wie es die spateren pro-karolingischen Quellen schildern, ist nicht eindeutig. In jungerer Zeit außern Historiker wie Ian N. Wood , Bernhard Jussen oder Johannes Fried zumindest vermehrt Zweifel an der Zuverlassigkeit der diesbezuglich parteiischen Berichte aus der Karolingerzeit. [7]

Ein Intermezzo brachten die Jahre 657?662, in denen der Sohn des Hausmeiers Grimoald , der unter dem Namen Childebertus adoptivus in die Geschichte einging, von dem Merowinger Sigibert III. adoptiert wurde und in diesen Jahren auf dem Thron saß. In der Schlacht bei Tertry (687) schließlich besiegte der austrasische Hausmeier Pippin II. den rechtmaßigen Herrscher des frankischen Gesamtreiches und schuf so die Voraussetzung fur den weiteren Aufstieg der Arnulfinger und Pippiniden und spater den der Karolinger . Pippin wagte es aber nach dem im Endeffekt missgluckten ?Staatsstreich“ Grimoalds noch nicht, sich selbst zum Konig zu erheben, weil das dynastische Denken zu stark ausgepragt war, das in spatantiker Tradition nur einer einzigen Familie das Recht auf die Herrschaft zusprach.

714, nach dem Tode Pippins, entbrannten Machtkampfe, in denen sich 719 sein unehelicher Sohn Karl Martell durchsetzte. Der fur seine Harte und sein Durchsetzungsvermogen bekannte Karl stand vor schwierigen innen- und außenpolitischen Problemen. Immer wieder versuchten einige Fuhrer der alten Reichsadelsgeschlechter im Frankenreich, sich gegen seine Herrschaft aufzulehnen. Einen Wendepunkt stellte das Jahr 732 dar. In der Schlacht bei Tours und Poitiers besiegte Karl, gemeinsam mit seinem ehemaligen Feind Eudo von Aquitanien und unterstutzt von den Langobarden , die muslimischen Araber . Hierfur wurde er als Retter des Abendlandes gefeiert. Auch die Kampfe gegen Friesen , Sachsen , Bajuwaren und Alamannen festigten seine Herrschaft. Daneben unterstutzte er die Missionsarbeit des Bischofs Bonifatius in diesen Gebieten. Ab 737 herrschte er nach dem Tode des merowingischen Konigs Theuderich IV. allein uber das Frankenreich, wie schon sein Vater ohne Konigstitel. Nach frankischer Tradition teilte Karl Martell das Reich kurz vor seinem Tode unter seinen Sohnen Karlmann und Pippin III. auf.

Frankenreich unter den Karolingern

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Pippin III. wurde Alleinherrscher, nachdem sein Bruder Karlmann ins Kloster gegangen war. 751 setzte er nach Absprache mit Papst Zacharias den letzten merowingischen Konig, Childerich III. , ab und ließ sich dann nach alttestamentlichem Vorbild zum Konig salben . Drei Jahre spater salbte ihn Papst Stephan II. ein zweites Mal. Im Vertrag von Quierzy (754) versprach Pippin, das ehemalige ostromische Exarchat von Ravenna dem Papst als weltliche Herrschaft zu ubertragen ( Pippinische Schenkung ); im Gegenzug legitimierte der Papst die Karolinger als Konige des Frankenreichs. Schon 755 ereilte den frankischen Konig die Bitte, dem Vertrag nachzukommen. Bis zu seinem Tode fuhrte Pippin zwei erfolgreiche Feldzuge gegen die Langobarden und schenkte dem Papst die eroberten Gebiete. Pippin III. gilt so als Begrunder des Kirchenstaates . Bei seinem Tode 768 hinterließ er seinen Sohnen Karl und Karlmann ein Reich, das politisch wie wirtschaftlich im Aufbau begriffen war.

Kurze Zeit spater (771) starb Karlmann, und Karl der Große wurde dadurch Alleinherrscher. Durch den von seinem Vater geschlossenen Vertrag mit dem Papst war Karl diesem verpflichtet. Da die Langobarden die Schenkungen Pippins nicht anerkannten, fuhrte Karl weiter gegen sie Krieg und eroberte ihr Reich im Jahre 774. Neben den Langobardenfeldzugen schritt die Missionierung im Osten voran. Besonders die Kriege gegen die Sachsen bestimmten die Politik Karls bis 785, als sich Widukind schließlich dem frankischen Konig unterwarf. Die Sachsenkriege dauerten noch bis 804 fort (letzter Feldzug der Franken nach Nordelbien ). 811 wurde die Eider als Grenze zwischen dem frankischen und dem danischen Reich festgelegt; damit war die Nordexpansion der Franken abgeschlossen.

Die zahlreichen Kriege bewirkten eine fortschreitende Feudalisierung , eine Starkung der Reichen und einen Anstieg der feudalabhangigen Bauern. Im Ergebnis dieser Entwicklung wuchsen Besitz und Macht der Lehnsherren , insbesondere des Konigs (und spateren Kaisers) und der Herzoge. Auch die Kirche konnte ihre Macht festigen. Karl konsolidierte die Staatsmacht nach außen durch die Errichtung von Grenzmarken . Diese waren Bollwerke fur die Reichsverteidigung und Aufmarschgebiete fur Angriffskriege. Zur Verwaltung setzte er Markgrafen ein, die mit besonderen Rechten ausgestattet waren, da die Marken nicht direkt Teil des Reiches waren und somit auch außerhalb der Reichsverfassung standen. In den Marken wurden Burgen errichtet und eine wehrhafte Bauernbevolkerung angesiedelt. Besonders wichtig waren hierbei die Marken im Osten des Reiches, die Awarenmark (siehe auch Marcha Orientalis ) und die Mark Karantanien , aus denen spater Osterreich hervorging (siehe auch Ostarrichi ).

Zur Festigung seiner Herrschaft nach innen zentralisierte Karl die Konigsherrschaft um 793 durch eine Verwaltungsreform. Die Konigsherrschaft grundete sich auf den koniglichen Hof, das Pfalzgericht und die Kanzlei . Im Reich verwalteten Grafen die Konigsguter ( Pfalzen ). Pfalz- und Markgrafen wurden durch Konigsboten ( missi dominici ) kontrolliert und sprachen konigliches Recht. Aachen wurde unter Karl zur Kaiserpfalz und zum Zentrum des Frankenreiches.

Den Hohepunkt seiner Macht erreichte Karl am 25. Dezember 800 mit der Kronung zum romischen Kaiser. Damit war das Frankenreich ? neben dem Byzantinischen Kaiserreich und dem Kalifat der Abbasiden ? nun endgultig eine anerkannte Großmacht.

Niedergang des Frankenreichs

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Nach 46-jahriger Herrschaft starb Karl 814 in Aachen. Ihm folgte sein Sohn Ludwig der Fromme auf den Kaiserthron. Dieser versuchte entgegen der frankischen Tradition, welche die Aufteilung des Erbes vorsah und wie es auch Karl der Große in der Divisio Regnorum von 806 bestimmt hatte, die Reichseinheit zu wahren und erließ 817 ein Reichsteilungs- oder besser Reichseinheitsgesetz ( Ordinatio imperii ). Schließlich galt auch die Kaiserwurde als unteilbar. Deswegen bestimmte Ludwig seinen Sohn Lothar zum Mitkaiser. Das Gesetz sah vor, dass immer der alteste Sohn des Kaisers den Titel des romischen Kaisers erben sollte. Ludwig entschied sich fur den Reichseinheitsgedanken, wenn auch unter kirchlichem Einfluss, der die Einheit des Reiches als Pendant zur Einheit der Kirche sah. Daher spielten die Bischofe auch eine besondere politische Rolle: Sie stellten sich gegen die Sohne des Kaisers, die fur die Aufteilung des Reiches waren. Seit 829 fuhrten diese Spannungen zu militarischen Auseinandersetzungen zwischen dem Kaiser und seinen Sohnen.

Als Ludwig 840 starb, wurde Lothar I. zwar Kaiser, doch einigten sich die Sohne 843 im Vertrag von Verdun , das Frankenreich aufzuteilen. Spater wurde das Reich durch die Prumer Teilung (855) und die Vertrage von Meerssen (870) und Ribemont (880) weiter aufgeteilt. Die Reichseinheit wurde, außer kurzzeitig unter Karl III. (885?887), nicht wiederhergestellt. Die einzelnen Teile entwickelten unterschiedliche Sitten, Brauche, Sprachen und wurden so zu eigenstandigen Staaten. Einige Zeit darauf sprach man von einem West- und Ostfrankischen Reich, bis dieser Hinweis auf die gemeinsame Herkunft ein Jahrhundert spater verschwand. Vom alten Frankenreich sollte nur der westliche Teil den Namen ? Frankreich “ ubernehmen. Das aus dem Ostfrankenreich entstehende Heilige Romische Reich , aus dem spater Deutschland hervorging, fuhrte die Tradition des romischen Kaisertums fort. Ein Herzogtum Franken konnte sich dort im Fruhmittelalter nicht durchsetzen und wurde aufgeteilt. Jedoch hat der frankische Name in der Region Franken , die jeweils einen kleinen oder großeren Teil der Lander Baden-Wurttemberg , Bayern , Thuringen und Hessen ausmacht, bis in die moderne Zeit uberlebt, ebenso wie der Gebrauch des Wortes ?Franken“ in einigen Dialektgruppen: Niederfrankisch , Mittelfrankisch , Rheinfrankisch , Sudfrankisch und Ostfrankisch .

Divisio Regnorum (806)

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Das Testament Karls des Großen sah die Aufteilung unter seinen Sohnen Pippin , Ludwig dem Frommen und Karl dem Jungeren vor. Da jedoch Pippin und Karl der Jungere bereits 810 bzw. 811 und damit vor ihrem Vater verstarben, wurde dieser Plan aufgegeben und Ludwig stattdessen 813 zum Mitkaiser erhoben, der so nun nach dem Tod seines Vaters 814 im Besitz aller kaiserlichen Rechte seine Nachfolge antreten konnte.

Vertrag von Verdun (843)

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Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun 843

Die Aufteilung des Frankischen Reichs ging auf den teils kriegerischen Erbfolgestreit zuruck, den Kaiser Ludwig I., der Fromme, mit seinen Sohnen fuhrte. Nach einer Palastrevolution und Gefangennahme wurde Kaiser Ludwig I. Anfang der 830er Jahre von seinen Sohnen entmachtet. Ab 831/832 verselbstandigten die Sohne zunehmend ihre Herrschaftsbereiche im Reichsverband und beließen ihren Vater in der Funktion eines Titularkaisers . Drei Jahre nach dem Tod ihres Vaters leiteten Kaiser Lothar I. , Konig Karl der Kahle und Konig Ludwig der Deutsche 843 im Vertrag von Verdun die Teilung und damit das Ende des Frankischen Reiches ein; die Reichseinheit war nicht mehr zu gewahrleisten und endete faktisch mit dem Vertrag von Verdun.

Durch die Teilung entstanden drei neue Reiche:

Prumer Teilung (855)

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855 veranlasste Lothar I. in der Prumer Teilung die Aufteilung des Mittelreiches unter seinen Sohnen.

Vertrag von Meerssen (870)

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Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Meerssen 870

Nach dem Tod der Sohne Lothars I. wurde das einstige Mittelreich unter Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen im Vertrag von Meerssen aufgeteilt.

Vertrag von Ribemont (880)

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Die Gebietsaufteilung im Vertrag von Verdun und Ribemont 879/880

Nach vergeblichen Versuchen Karls des Kahlen, das ganze Mittelreich zu erobern ( Erste Schlacht bei Andernach 876), erhielt der ostfrankische Konig Ludwig III. durch den Vertrag von Ribemont die Westhalfte Lotharingiens. Damit war die Aufteilung des Frankenreiches vorlaufig abgeschlossen, die Grenze zwischen dem West- und Ostteil blieb das ganze Mittelalter uber nahezu unverandert.

Nach dem Tod der Konige Ludwig III. (882) und Karlmann (884) wurde der ostfrankische Konig Karl III. bis 888 noch letzter Kaiser des Gesamtreiches (außer Niederburgund).

Lebensart im Frankenreich

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Im Frankenreich war der Großteil der Bevolkerung Bauern oder bauerliches Gesinde . In vielen Gegenden gab es keine Stadte , da Gallien bereits in der Antike zu den weniger stark urbanisierten Teilen des Imperium Romanum gezahlt hatte. Vor allem im Suden bestanden aber verkleinerte romische Anlagen fort, die als Verwaltungsmittelpunkte von Civitates unter Bischofen oder comites (?Grafen“) weiter existierten. Im Suden des Frankenreichs stellten die Galloromer die große Mehrheit der Bevolkerung, weshalb sich die germanischen Dialekte der frankischen Kriegerschicht hier nie durchsetzten. Im Norden setzten sich hingegen frankische Sprache und Lebensweise starker durch. Hier war das Leben insgesamt primitiver als im Suden. Uber dem niederen Volk befand sich eine dunne Schicht von Adligen , in der damaligen Zeit meist ?die Großen“ genannt.

Die materielle Kultur war nach dem Zerfall der antiken Strukturen nun erheblich einfacher als in romischer Zeit, und anders als in der Kaiserzeit konnte nun auch nur noch ein Bruchteil der Menschen lesen und schreiben. Der Großteil der Menschen verbrachte sein ganzes Leben in demselben Dorf. Taglich wurde von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gearbeitet, außer am Sonntag und an kirchlichen Festtagen, die jedoch viel haufiger waren als heutzutage und knapp ein Drittel des Jahres ausmachten. War man alt genug, heiratete man und bekam beinahe jahrlich ein Kind; die meisten Kinder starben jung. Allgemein war die Lebenserwartung wesentlich niedriger als heute, mit 50 Jahren galt eine Bauerin oder ein Bauer als Greis. Die meisten Menschen kannten außer ihrem Dorf nur den Weg zur nachsten Kirche und umliegende Ortschaften. Vom Geschehen in großerer Entfernung nahm der Großteil keine Notiz. Ein zusatzliches Hindernis war das Fehlen von befestigten Straßen außer denjenigen, die von den Romern angelegt worden waren. Arbeiten auf dem Land wurden von den Bauern in der gleichen Weise verrichtet, wie es einst ihre Vater vor ihnen taten.

Genaue Zahlen uber die damalige Bevolkerung sind nicht bekannt, so dass die Historiker auf Schatzungen angewiesen sind. Diese ergaben eine ungefahre Anzahl von 2 Millionen Einwohnern im nordlichen, ?deutsch“-sprachigen Teil des Frankenreichs. Fur das gesamte Reich nimmt man eine durchschnittliche Bevolkerungsdichte von etwa acht Einwohnern pro Quadratkilometer an, fur die frankischen Sprachgebiete hingegen nur eine durchschnittliche Anzahl von vier bis funf Einwohnern je Quadratkilometer.

Entstehung der Grundherrschaft

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Die Krieger des frankischen rex ubernahmen nach dem Kollaps des westromischen Reiches vielfach die Herrenhofe galloromischer Vorganger, wahrend andere Latifundien nicht den Besitzer wechselten. Wie die anschließende Transformation der spatromischen Wirtschaft und Gesellschaft genau ablief, ist unklar; der Prozess war jedenfalls weitaus komplexer, als es die Forschung lange annahm. Details kennt man erst fur die karolingische Zeit: Die Knechte und Magde, die neben dem Herrenhof wohnten, kummerten sich nun um das Land des Herren. Sie bekamen kein Geld, aber dafur Verpflegung und Unterkunft. Die Handwerker unter ihnen stellten die Kleidung und Waffen her und pflegten diese. Die Armeren wurden zu Heeresdienst gezwungen. Die anderen, die Abgaben leisten konnten, wurden nach Hause entlassen.

Die Bauern als der vorherrschende Teil der Landbevolkerung im Mittelalter wurden genau nach ihrem Rechtsstatus unterschieden. Es gab Freie , Halbfreie und Unfreie , spater wurde noch zwischen Leibeigenen und Horigen unterschieden. Auch die Adligen waren anfangs nur Großbauern mit besonders umfangreichem Besitz an Land, Allod genannt, und an Menschen. Uber diese Angehorigen seines Hauses ubte der Adlige ein weitreichendes Herrenrecht aus. Zum Haus zahlten dabei in weiterem Sinne auch abhangige Familien. Eine ahnliche Stellung nahmen zuvor in der spatromischen Gesellschaft die Großgrundbesitzer ein, denen ein umfangreicher Besitz an Latifundien gehorte, in dessen Zentrum ein luxurioser Herrenhof stand, der von zahlreichen abhangigen Bauern bewirtschaftet wurde. Daneben gehorten noch Handwerker zu dessen Besitz, so dass man nahezu von Selbstversorgung ausgehen kann. Diese Bauern waren an ihr Stuck Land gebunden und durften nicht wegziehen, um sich an einem anderen Ort einen anderen Herren oder gar einen anderen Beruf zu suchen. Aus diesen beiden Wurzeln entstand in einer langen Entwicklung die neue Gesellschaftsordnung der heutzutage so genannten Grundherrschaft im Frankenreich.

Die Grundherrschaft setzte sich im ganzen Reich durch. Sie breitete sich rasch auch in den Gebieten aus, die erst um 800 in frankischen Besitz gelangten. Grundherren waren Adlige, Kloster, Bischofe und der Konig, der damals der großte Grundeigentumer war. Die Bauern, die unter eine solche Herrschaft fielen, wirtschafteten den großten Teil der Zeit nicht selbststandig, sondern mussten gleichzeitig auf den Feldern des Eigentumers mithelfen. Die Grundherrschaft wurde zum ?Grundbaustein“ des damaligen Gesellschaftsbaus und spatestens in karolingischer Zeit zum ublichen landwirtschaftlichen Betrieb, ahnlich wie heute der Bauernhof der ubliche landwirtschaftliche Betrieb ist.

Die Grundherren waren in karolingischer Zeit alle Adligen (Bischofe, Abte). Der horige Bauer des Mittelalters durfte ohne die Erlaubnis seines Grundherren nicht aus der Grundherrschaft ausscheiden. Die Horigen mussten Dienste fur ihren Herrn verrichten und ihm dabei regelmaßig Abgaben zahlen, meist in Form von Anteilen an der Ernte. Aber auch der Eigentumer hatte Pflichten, die es zu erfullen galt. Er musste seinem Untergebenen ?Schutz und Schirm“ bieten, das heißt ihn schutzen und unterstutzen, beispielsweise bei Krankheiten, einem Brand oder einer starken Missernte. Er musste ihn sowohl vor Angreifern verteidigen, als auch in seinem Namen Rache uben, falls er umgebracht werden sollte. Innerhalb seiner eigenen Grundherrschaft war er der Huter des Friedens, so sprang er auch bei Streitereien als Vermittler und Richter ein und konnte im Streitfall den Friedensbrecher bestrafen.

Die Grundherrschaft gliederte sich dabei in verschiedene Bereiche. Es gab je nach Große des Hofes eine Kirche, verschiedene Werkstatten (Lederwerkstatt, Schmiede, Wagnerei, Schneiderei, Tuchfarberei, Schuhmacher), eine Brauerei, eine Muhle und eine Kelterei. Dazu gab es naturlich eine Vielzahl von Feldern, von denen der Großteil den Horigen zur Verfugung gestellt wurde. Ein Teil der Felder war jedoch noch im Besitz des Grundherrn. Und so gehorte es neben den Abgaben ebenfalls zu den Aufgaben der Bauern, taglich eine bestimmte Zeit auf diesen Feldern zu arbeiten, bevor sie sich um die Bestellung ihrer eigenen Flachen kummern konnten.

Neben den Horigen gab es auch das so genannte Gesinde . Mit diesem Begriff bezeichnet man die Knechte und Magde des Grundherrn, deren einzige Aufgabe darin bestand, auf den Feldern ihres Eigentumers Frondienst zu leisten. Sie wohnten zumeist im Fronhof oder unmittelbar daneben.

Neben den zahlenmaßig großten Schichten der Bevolkerung, dem horigen Bauern und dem grundherrlichen Gesinde , gab es im Frankenreich noch zwei weitere bauerliche Schichten: die Zinsbauern und die Konigsfreien . Bei den Zinsbauern handelt es sich um solche Landwirte, die keiner Arbeit auf dem Fronhof oder dem Herrenacker verpflichtet waren, dem Grundherren jedoch eine bestimmte Abgabe zahlten, damit dieser sie vor allfalligen Gefahren schutzt. Im Laufe der Zeit wurden sie den Horigen langsam angepasst und gegen Ende des Frankenreichs (etwa um 900) unterschieden sie sich praktisch nicht mehr von ihnen.

Die Konigsbauern waren Bauern, die außer dem Konig keinen Menschen uber sich hatten. Meist gehorten sie dem frankischen Stamm an. Sie waren zur Heerfolge verpflichtet, wenn der Konig seine Armee aufbot und dienten dort als Fußkrieger. Die Frankenkonige hatten seit dem Einbrechen der Franken in Gallien die Konigsbauern zumeist auf herrenloses Land gesetzt. Karl der Große siedelte vor allem in Sachsen diese Bauern an, die er vermutlich aus den Horigen der Konigsguter, uber die er Grundherr war, hatte auswahlen lassen. Sie sollten damit gleichzeitig die frankische Herrschaft uber Sachsen sichern.

Es kam nicht selten vor, dass Konige ein vormals an einen Konigsfreien vergebenes Land wieder an eine neue Person verschenkten, beispielsweise als Landgeschenk an ein Kloster oder wenn sie einen Vasallen mit Grund ausstatten wollten. In diesem Fall wurde das Land mitsamt dem Konigsfreien verschenkt. Dieser blieb zwar theoretisch gesehen ein freier Mann, war aber gleichzeitig seinem neuen Eigentumer untertan. Zuerst verlor er das Recht, von seinem Besitz wegzuziehen und wurde Schritt fur Schritt zum Horigen gemacht.

Es gab aber auch Falle, in denen sich ein Konigsfreier freiwillig einem Grundherren untertan machte. Dies konnte verschiedene Grunde haben: Verarmung und die Unfahigkeit, selber weiter zu wirtschaften, eine große Anzahl Schulden an einen Grundherren, die nicht mehr zuruckgezahlt werden konnten oder weil er sich nicht mehr fur das Heer aufbieten lassen wollte. Ohne dass es ein genaues Gesetz gab, burgerte es sich mit der Zeit ein, dass horige Bauern nicht mehr dazu verpflichtet waren, in Kriegen zu kampfen.

Gegen Ende des Fruhmittelalters wurde in den verschiedensten Gegenden Frankreichs und Deutschlands beschlossen, dass kein Landbewohner frei sein konne. Das heißt, jeder Bauer musste einen Grundherren uber sich haben und gehorte damit entweder zum Gesinde eines Herrn oder zu dessen horigen Bauern.

Kloster im Frankenreich

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Im Laufe der Jahrhunderte nahm die Anzahl der Kloster im Reich stark zu. Seit dem ersten Karolingerkonig und seit Bischof Bonifatius nahmen mehr und mehr solcher Einrichtungen die 530 verfasste Regel des heiligen Benedikt an. Benedikt von Nursia hatte hiermit das Zusammenleben und Verhalten der Monche in seinem Kloster auf dem Montecassino bei Neapel festgelegt. Es wurde in der darauf folgenden Zeit zur Mustereinrichtung fur das gesamte europaische Klosterwesen.

Monche und Nonnen wurden hauptsachlich jene, die sich von der restlichen Welt mit ihren Freunden oder Bindungen zuruckziehen wollten, um ihr Leben in den Dienst Gottes zu stellen. Es gab jedoch noch weitere Beweggrunde fur einen Eintritt, so wurden Klosterbruder und -schwestern wirtschaftlich hinreichend versorgt. Funfmal am Tag und zweimal in der Nacht versammelten sich die Monche in ihrer Kirche zu Gebeten und zum Psalmensingen. Bei den Mahlzeiten las immer abwechselnd ein Monch seinen Brudern aus den Schriften von Heiligen vor. Aufgrund der drei Gelubde, die Monche bei ihrem Eintritt ablegen mussten, durften sie weder eine Ehe fuhren noch Kinder haben. Sie sollten mittellos sein und waren dem jeweiligen Abt zu Gehorsam verpflichtet. Dies alles sollte dazu dienen, dass ein Monch sein Leben nur auf Gott ausrichten konnte.

Da Untatigkeit als eine Sunde galt, schrieb das Reglement vor, dass die Monche mehrere Stunden pro Tag arbeiten und mehrere Stunden lesen sollten. Alles, was man zum Leben brauchte, wurde in der Klosteranlage hergestellt. Ein Teil der Monche verrichtete seine Arbeit auf den Feldern, ein Teil seine im Klostergarten. Wieder andere verrichteten ihren Dienst als Abschreiber, indem sie Pergamentschreiben oder Bucher aus den Klosterbibliotheken kopierten. Neben vorwiegend christlichen Schriften wurden auch Bucher ?weltlicher“ Autoren ubernommen, beispielsweise die Schriften von Titus Livius , Caesar und Vergil . Ab dem 6. Jahrhundert entstanden zusatzlich zu den Monchsklostern auch Frauenkloster fur Nonnen. Nonnen verrichteten keine Feldarbeit, arbeiteten jedoch oftmals im Garten.

Im Frankenreich wurden Kloster vielfaltig mit Landereien beschenkt und konnten sich auf diese Weise zu reichen Grundherren entwickeln. Die großen Kloster beschaftigten unter anderem auch Knechte, die als Handwerker in gewissen Werkstatten arbeiteten. Von Adligen wurden die Kloster nicht selten auch als Versorgungsstatten fur ihre Sohne und Tochter verwendet, die sie nicht hatten verheiraten konnen. Hier konnten sie zwar kein adeliges Leben fuhren, allerdings ohne wirtschaftliche Not leben. Uberdies waren die einem Kloster vorstehenden Abte und Abtissinnen in vielen Fallen von adeliger Herkunft.

Siehe auch: Kloster , Klosteralltag (Zisterzienser)

Stellung des Konigs

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Kaiserpfalz Goslar , einer der Stutzpunkte des Konigs. Die Pfalz stammt allerdings erst aus dem 11. Jahrhundert und wurde von Saliern und Staufern genutzt.

Der Konig stand seit karolingischer Zeit nicht nur uber den gewohnlichen Bauern und den Adligen, sondern auch uber den Abten und Bischofen in seinem Reich. Er war bei weitem der großte Grundherr im Land. In einer Vielzahl von Gebieten hatte er Adlige zu Grafen gemacht; mit diesem Titel fuhrten sie dort die Aufsicht uber die in der Nahe gelegenen Konigsguter und einzelne Fronhofe, wirkten beim Heeresaufgebot mit und zogen die dem Konig zustehenden Abgaben aus dem Land (Grenz-, Schifffahrts- und Wegzolle, Munzenpragungs- und Marktabgaben) ein. In einigen seiner Gutshofe ließ der Konig ab karolingischer Zeit großere, steinerne Gebaude errichten, die sogenannten Pfalzen (von lat. palatium , ?Palast“). Alle Konigsguter hatten ihre Uberschusse an die nachstgelegene solche Einrichtung zu entrichten. Jeder Pfalz stand ein Pfalzgraf vor.

Der Konig hatte keine feste Hauptstadt, sondern zog mit seinem Hofgefolge von Pfalz zu Pfalz. Zum einen war sein Gefolge auf diese Weise leichter zu versorgen, zum anderen konnte er so Prasenz im Reich zeigen ? da mit dem Ende des westromischen Reiches auch die antike Infrastruktur und Verwaltung zerfallen waren, war dies unumganglich, um Kontrolle auszuuben. Zum Gefolge zahlten ein Kammerer , dessen Aufgabe darin bestand, den Konigsschatz und die Einkunfte des Konigs zu verwalten, und der Marschall , der die berittenen Krieger der Konigswache befehligte. Ein Geistlicher war ebenfalls anwesend und leitete die Kanzlei. Er las dem Konig die Briefe anderer Herrscher oder von Bischofen vor, verfasste die Antwortschreiben und ließ durch die ihm unterstehenden Hofgeistlichen die Schenkungs- und andere konigliche Urkunden verfassen. Der Herrscher selbst konnte nur in den wenigsten Fallen lesen und schreiben. Auch Karl der Große hatte dieses Problem: Anstelle seiner Unterschrift zeichnete er auf eine Urkunde oder ein Schreiben einen kleinen Strich und vervollstandigte so sein Monogramm , um die Urkunde fur gultig zu erklaren.

Monographien/Sammelbande

Artikel in Fachlexika

Zu den Merowingern

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Monographien/Sammelbande

Artikel in Fachlexika

Zu den Karolingern

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Monographien/Sammelbande

Artikel in Fachlexika

Commons : Frankish Empire  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Friedrich Prinz : Grundlagen deutscher Geschichte (4.?8. Jahrhundert) . Gebhardt: Handbuch der Deutschen Geschichte, Band 1, 10. Auflage. Klett-Cotta, Stuttgart 2001, S. 286.
  2. Vgl. Alexander Demandt : Die Spatantike. 2. Auflage, Munchen 2007, S. 50 f. Allgemein siehe Eugen Ewig: Die Franken und Rom (3.?5. Jahrhundert). Versuch einer Ubersicht. In: Rheinische Vierteljahrsblatter 71, 2007, S. 1?42.
  3. Ammianus Marcellinus 17,8,3.
  4. Vgl. den Uberblick bei Henning Borm : Westrom. Von Honorius bis Justinian . Stuttgart 2013.
  5. Vgl. Bernhard Jussen : Chlodwig und die Eigentumlichkeiten Galliens. Ein Warlord im rechten Augenblick. In: Mischa Meier (Hrsg.): Sie schufen Europa. Historische Portraits von Konstantin bis Karl dem Großen . Munchen 2007, S. 141?155.
  6. a b Ulrich Knefelkamp: Das Mittelalter. Geschichte im Uberblick. Paderborn 2002, S. 40.
  7. Vgl. Johannes Fried: Das Mittelalter. Munchen 2008, S. 53.