Fahne und Wappen der Schweiz

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Schweizerfahne
Vexillologisches Symbol :
Seitenverhaltnis : 1:1
Offiziell angenommen: 12. Dezember 1889, Quadratform: 21. Juni 2013

Die Schweizerfahne und das Wappen der Schweiz zeigen ein aufrechtes, freistehendes weisses griechisches Kreuz auf rotem Grund ? das Schweizerkreuz .

Schweizerfahne [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Schweizerfahne vor dem Fletschhorn

In der Schweiz wird die Bezeichnung Flagge nicht benutzt. Die Bezeichnung in Schweizer Hochdeutsch ist stattdessen Fahne beziehungsweise Schweizerfahne . [1]

Proportionen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationalflaggen ist die Schweizerfahne quadratisch . Daneben wird oft auch fur die Flagge des Vatikanstaats eine quadratische Form angegeben, was jedoch umstritten ist. [2] Schon lange vor der gesetzlichen Festlegung wurde die Schweizerfahne in der Regel in Quadratform verwendet. [3] Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Wappenschutzgesetz, das in Art. 3 die Quadratform zwingend vorschreibt: ≪Die Schweizerfahne zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld.≫ Nur auf Hochsee- und Binnenschiffen schweizerischer Reedereien weht eine rechteckige Fahne im Verhaltnis 2:3 (siehe unten). Diese Ausnahme wurde im Wappenschutzgesetz bestatigt ( Art. 3 Abs. 3 WSchG).

Fur das Schweizerkreuz gilt, dass ≪die Arme je einen Sechstel langer als breit sind≫ ( Art. 1 1 WSchG). Das Verhaltnis von Breite und Lange betragt also bei den Kreuzarmen 6 zu 7 und bei den ganzen Kreuzbalken 6 zu 20. [4]

Die Grosse des Schweizerkreuzes im Verhaltnis zur Fahne wird in Anhang 2 des Wappenschutzgesetz anhand einer Zeichnung festgelegt: Der Abstand zwischen Kreuz und Fahnenrand betragt auf jeder Seite eine Balkenbreite. Das Verhaltnis der Lange der Kreuzbalken zur gesamten Seitenlange der Fahne betragt somit 5 zu 8. [4]

Schweizerflagge zur See und in der Luft [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Seit 17. April 1941 fuhren Schweizer Seeschiffe eine rechteckige Nationalflagge im Verhaltnis zu 2:3, die ≪Schweizerflagge zur See≫ genannt wird. Laut Gesetz darf sie nur von in der Schweiz immatrikulierten Seeschiffen gefuhrt werden ( Art. 3 Seeschifffahrtsgesetz). Definiert ist die Fahne im Anhang 1 des Bundesgesetzes vom 23. September 1953 uber die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge.

Die zu den Genietruppen zahlenden Patrouillenboote der Motorbootkompanie der Schweizer Armee fuhren die Schweizerflagge zur See. [5] Eine Marine existiert nicht.

Bereits 1911 wurde fur Schiffe auf dem Bodensee eine rechteckige Schweizerflagge eingefuhrt. In ihrer Dienstanweisung fur den Betrieb der Bodensee-Dampfschifffahrt vom 15. Januar 1911 legte die Schiffahrtsinspektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Romanshorn die Flaggenordnung fur ihre Schiffe fest, wonach ≪die Heck- und Bugflaggen rechteckig etwa im Verhaltnis 2:3 sind≫. Mit der Flaggenordnung vom 20. Mai 1951 fuhren die Bodenseeschiffe die am Heck gehisste Flagge in rechteckiger Form. [6]

Auch auf Verkehrsflugzeugen kommt die rechteckige Flagge zur Anwendung. [7]

Schweizerwappen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Autokontrollschild des Kantons Zurich

Das eidgenossische Wappen enthalt dieselben Farben und dasselbe Kreuz wie die Fahne: auf rotem Grund ein frei stehendes, weisses Kreuz, dessen vier gleiche Arme ≪einen Sechstel langer als breit sind≫. Dies wurde bereits mit Bundesbeschluss vom 12. Dezember 1889 festgelegt. Dem Text war eine Musterzeichnung des Wappens beigefugt, die jedoch nicht fur massgeblich erklart wurde, [8] so dass die Form des Wappenschildes und die Grosse des Kreuzes im Verhaltnis zum Wappenschild noch nicht definiert waren. In dem seit 2017 gultigen Wappenschutzgesetz heisst es dagegen in Art. 2 : ≪Fur Form, Farbe und Grossenverhaltnisse ist das in Anhang 1 abgebildete Muster massgebend.≫ Es handelt sich um dieselbe Musterzeichnung, die schon 1889 beigefugt war, mit dem Unterschied, dass sie nunmehr verbindlich ist. Damit sind die Form des Wappens und die Grosse des Kreuzes innerhalb des Wappens festgelegt.

Darstellungen des Wappens, mit variierenden Formen des Wappenschildes, finden sich auf den Schweizer Munzen , auf SBB-Lokomotiven wie der Baureihe Re 420 und SBB Re 6/6 , den Kontrollschildern von Autos und auf manchen Gemeindewappen, so in Langendorf SO . Auf einigen Konsumgutern ist ein Logo aufgebracht, das dem Schweizerwappen ahnelt, beispielsweise das von Victorinox auf Schweizer Taschenmessern . [9]

Das Schweizer Rot [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Verschiedene Varianten des ≪Schweizer Rot≫

Die Farbe des roten Grundes auf Fahne und Wappen war vor der Einfuhrung des Wappenschutzgesetzes (WSchG) gesetzlich nicht festgelegt; traditionell wurden verschiedene Farbtone verwendet. [10] Auch Unternehmen mit Logos, die vom Wappen abgeleitet sind, verwenden verschiedene Farbtone. Das Logo der Swiss ist dunkler als seinerzeit das Rot im Logo der Swissair . Das heutige Logo von Victorinox hat eine andere Farbung und ist deutlich dunkler als etwa das Rot im Logo von SIGG . [11]

In einzelnen Kantonen, die das Rot im Wappen fuhren, wurde die Farbe nicht definiert und einfach als ≪Wappenrot≫ bezeichnet, in anderen Kantonen wurde sie unterschiedlich festgelegt, z. B. als Pantone 032 (Solothurn, Bern und Schwyz) oder Pantone 3G (Obwalden). [12] [13] In der Heraldik wird das helvetische Rot in der Druckfarbe Pantone 032 C angegeben.

Das ab 2007 geltende Corporate Design der Bundesverwaltung definierte das ≪Schweizer Rot≫ als Pantone 485, das heisst, zusammengesetzt aus je 100 Prozent Magenta und Gelb . Fur die Darstellung im Internet mit sogenannten ≪ websicheren Farben ≫ (eine Farbpalette aus den Anfangen des Internets) wurde das Rot mit dem RGB -Wert #FF0000 empfohlen. [12]

In einem Corporate-Identity -Handbuch des Eidgenossischen Departements fur auswartige Angelegenheiten von 2008 wurde die Farbe fur Publikationen der Organisationseinheit Prasenz Schweiz wie folgt festgelegt. [14]

Corporate Identity Manual (2008): Schweizer Logo
Vollfarbendruck 4-Farben-Druck Bildschirm/Web
Pantone CMYK RGB HEX Farbmuster
1797 C / 1797 U 0/100/95/5 225/26/39 #E11A27

Das Bundesgesetz uber den Schutz des Schweizerwappens und anderer offentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz) vom 21. Juni 2013 ist seit 2017 in Kraft. Im Anhang 1 wird das Rot des Schweizerwappens und der Schweizerfahne wie folgt festgelegt:

Wappenschutzgesetz: Wappen und Fahne
Vollfarbendruck 4-Farben-Druck Bildschirm/Web
Pantone CMYK RGB HEX Farbmuster
485 C / 485 U 0/100/100/0 255/0/0     #FF0000

Geschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Alte Eidgenossenschaft bis 1798 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Berner und ihrer Verbundeten in der Kirche, vor dem Auszug in die Schlacht bei Laupen 1339. Sie tragen Kreuze aus Leinwandstreifen als Erkennungszeichen auf der Kleidung. Spiezer Chronik (1458).
Die Schlacht bei Laupen in der Berner Chronik von Diebold Schilling. Einige der Eidgenossen (links) tragen ein rotes Wappen mit weissem Kreuz auf der Brust. Eine Schweizerfahne gab es damals noch nicht. Die Fahne in der Bildmitte mit weissem Kreuz und vier roten Ecken ist die des gegnerischen Savoyen .
Dreieckige Schweizerfahne in der Schlacht bei St. Jakob an der Birs 1444 ( Tschachtlanchronik 1470)

Die Herkunft des Schweizerkreuzes ist ungeklart. Eine von mehreren Deutungen bringt es mit der legendaren Thebaischen Legion in Verbindung. [15]

Das Schweizerkreuz wurde bereits von den Alten Eidgenossen als Feldzeichen verwendet. Bei der Schlacht von Laupen im Jahr 1339 wurden weisse Kreuze aus Leinwandstreifen als Erkennungszeichen am Gewand der Krieger befestigt. [15] Laut der Berner Chronik von Konrad Justinger (1420) waren alle Kampfer der Eidgenossen bei der Schlacht von Laupen ≪gezeichnot mit dem zeichen des heiligen crutzes, ein wisses crutz in einem roten schilt≫. [16] Dies ist die fruheste dokumentierte Verwendung des Schweizerkreuzes als Feldzeichen.

Ab dem 14. Jahrhundert wurde das weisse Kreuz auf dem Berner Feldzeichen gefuhrt, im 15. Jahrhundert dann auch auf den ubrigen eidgenossischen Feldzeichen, den sogenannten Fahnlein. Die Fahnlein wurden jedoch nur fur weniger bedeutende Kriegszuge anstelle der Banner verwendet. Offizielle Hoheitszeichen waren in der Alten Eidgenossenschaft nur die Wappen der Kantone . Die Fahnen zeigten deshalb weiterhin die Wappen der Kantone, allenfalls war zusatzlich ein weisses Kreuz aufgeheftet. [15] Zwischen 1450 und 1520 entwickelte sich das weisse Kreuz zum nationalen Erkennungszeichen der Eidgenossen, besonders in Abgrenzung zum burgundischen Andreaskreuz der deutschen Landsknechte. Die Arme des Kreuzes waren in dieser fruhen Zeit schmal und oft bis zum Rand durchgezogen wie in den skandinavischen Flaggen. Das weisse Kreuz konnte damals auf rotem oder auch auf andersfarbigem Grund erscheinen, sowohl bei den Fahnen als auch auf der Kleidung der Kampfer. Der rote Hintergrund ergab sich bei Fahnen mit der Farbe Rot, insbesondere bei der Fahne des Kantons Schwyz .

Die grossen Fahnen als gemeineidgenossisches Feldzeichen konnten auch eine dreieckige Form haben. Die ersten bildlichen Darstellungen des Schweizerkreuzes als Fahne finden sich in der Luzerner Chronik von 1513. Die alteste Darstellung des Schweizerwappens geht auf Johannes Stumpfs Wappenbuch aus der Mitte des 16. Jahrhunderts zuruck. [17] Etwa seit dieser Zeit wurde das weisse Kreuz als ≪eidgenossisches Kreuz≫ bezeichnet. [15]

Nach dem Ende der gemeineidgenossischen Kriege 1515 fuhrten die im Ausland fur fremde Machte kampfenden Schweizer Soldnertruppen in ihren Feldzeichen und Fahnen, denen das weisse durchgehende Kreuz gemein war. Die Farben und Muster in den vier Quadraten waren sehr unterschiedlich. Die Felder waren entweder alle oder zum Teil horizontal oder vertikal geteilt, oft in Varianten auch mit Wellen- oder Zickzackbalken und Rauten. Die Farben der Fahnen entsprachen denen der Hauptleute.

In der zweiten Halfte des 17. Jahrhunderts tritt sowohl bei den in der Fremde dienenden Regimentern wie auch in den Kantonen das fur Schweizer Militarfahnen typische Flammenmuster auf. Zuerst sind die Flammen diagonal angeordnet und greifen ineinander, dann sind sie radial angeordnet und laufen gegen die inneren Kreuzwinkel zu. [18]

Helvetische Republik und Staatenbund bis 1847 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fahne der Helvetischen Republik
Bataillonsfahne von 1815
Definitives Modell der eidgenossischen Militarfahnen gemass den Entwurfen von Carl Stauffer, das am 11. Oktober 1841 von der Tagsatzung an die Kantonsregierungen uberreicht wurde

Eine erste gesamtschweizerische Fahne existierte wahrend der Helvetischen Republik 1798?1803. Es war eine grun-rot-gelbe Trikolore nach franzosischem Vorbild, die am 13. Februar 1799 offiziell eingefuhrt wurde.

1815 wurde das Kreuz zum offiziellen Schweizer Wappen . Es fand zunachst nur im Schweizer Siegel Verwendung. Allerdings trugen die kantonalen Truppen als Zeichen der Zugehorigkeit zum eidgenossischen Heer seit dem 3. Juli 1815 auf Anordnung von General Niklaus Franz von Bachmann eine drei Zoll breite Armbinde, auf der das weisse Schweizerkreuz auf rotem Grund aufgebracht war. 1815 tauchte erstmals das freischwebende Schweizerkreuz auf eidgenossischen Bataillonsfahnen auf. Die kantonalen Kontingente hatten jedoch weiter eigene Fahnen, die wie vor 1798 einzig das durchgehende weisse Schweizerkreuz als Gemeinsamkeit hatten.

Auf Bestreben von Guillaume-Henri Dufour erhielten die eidgenossischen Infanteriebataillone durch Beschluss der Tagsatzung vom 2. September 1839 einheitliche Fahnen, die ein weisses Kreuz auf rotem Grund mit dem Namen des Kantons in Gold auf dem Querbalken des Kreuzesarm zeigen sollten. Nach weiteren Beratungen nahm die Tagsatzung am 21. Juli 1840 die neue eidgenossische Fahne an. In einem ersten Rundschreiben an die Kantone war noch von einer roten Fahne, die vom weissen Kreuz durchschnitten wird, die Rede. Erst nach weiteren Beratungen einigte man sich auf die bis heute gultige Form, die nach einem Entwurf von Carl Stauffer am 11. Oktober 1841 den Kantonen in einem Kreisschreiben mitgeteilt wurde.

Moderne Schweiz nach 1848 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die eidgenossische Militarfahne wurde 1848 vom neu gegrundeten Bundesstaat ubernommen. Dufours Schweizerkreuz war aus funf Quadraten zusammengesetzt und unterschied sich deutlich vom fruher verwendeten schlanken Kreuz. [19] 1889 legte die Bundesversammlung im Bundesbeschluss vom 12. Dezember, betreffend das eidgenossische Wappen, die noch heute gultige Form des Schweizerkreuzes fest: ≪Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Felde ein aufrechtes, frei stehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel langer als breit sind≫. [8] Eine Petition im Jahr 1890 mit dem Anliegen, zum Kreuz aus funf Quadraten zuruckzukehren, blieb erfolglos. [20]

Hinsichtlich der Fahne gab es keine Definition, daher wurde hier das Schweizerkreuz aus dem Wappen einfach ubernommen. Die Grosse des Schweizerkreuzes im Verhaltnis zur Fahne war noch nicht festgelegt. Bei der Landwehr waren geflammte Militarfahnen noch bis etwa 1865 in Gebrauch. [21]

Traditionell wird die Schweizerfahne privat vor allem am Schweizer Bundesfeiertag zur Dekoration verwendet und teilweise auch uber das ganze Jahr hinweg gehisst. Wahrend der 1980er Jahre war das Verwenden des Schweizerkreuzes oft als (zu) nationalistisch verpont, doch wurde es im Zuge der sogenannten Swissness seit den 1990er Jahren zum breit vermarkteten Symbol auf Souvenirs, Kleidung und Design-Gegenstanden.

≪Corporate Design Bund≫ [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

«Corporate Design Bund»
≪Corporate Design Bund≫

Der Bundesrat hat im November 2003 [22] die Schaffung eines einheitlichen und eindeutigen Erscheinungsbildes beschlossen, das am 1. Januar 2007 eingefuhrt wurde. Dieses als ≪ Corporate Design Bund≫ oder kurz ≪CD Bund≫ bezeichnete Erscheinungsbild regelt die genaue Verwendung des Eidgenossischen Wappens. Die Regelung gilt fur den Bundesrat, die Bundeskanzlei , die Departemente (siehe Bundesverwaltung (Schweiz) ), die Amter und samtliche Verwaltungseinheiten des ersten und zweiten Kreises. [23] Der erste Kreis umfasst die Zentralverwaltung und der zweite Kreis die Verwaltungseinheiten (VE), die mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget gefuhrt werden, die sogenannten FLAG-Einheiten (≪ F uhren mit L eistungs a uftrag und G lobalbudget≫). [24]

Schutz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Zeichen der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind im Inland durch das Bundesgesetz zum Schutz offentlicher Wappen und anderer offentlicher Zeichen (SR 232.21) geschutzt. Sie durfen in der Regel nur von den entsprechenden amtlichen Stellen als Marken verwendet werden. Durch § 125 des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten sind die Zeichen der Schweizerischen Eidgenossenschaft ? zusammen mit den Zeichen des Roten Kreuzes ? auch in Deutschland explizit unter Schutz gestellt. Ebensolches gilt in Osterreich, dort steht eine entsprechende Regelung im Rotkreuzgesetz . Auch die Niederlande haben ein entsprechendes, strafbewehrtes Verbot in ihrem Strafrechtsbuch. [25] Die Verbote beruhen auf Art. 53 Abs. 2 des I. Genfer Abkommens . Diese Norm verpflichtet alle Vertragsstaaten, die Verwendung des Schweizerwappens durch Privatpersonen, Gesellschaften und Handelsfirmen zu verbieten. Grund dafur ist einerseits die Verwechslungsgefahr mit dem ebenfalls in dieser Weise zu schutzenden Roten Kreuz , andererseits ≪die der Schweiz durch Annahme der umgekehrten eidgenossischen Landesfarben≫ als Schutzzeichen ≪erwiesene Ehrung≫.

Ahnliche Symbole [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fahne und Wappen des Kantons Schwyz

Kanton Schwyz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Fahne und Wappen des Kantons Schwyz zeigen ebenfalls ein weisses Kreuz auf rotem Grund, jedoch ist das weisse Kreuz wesentlich kleiner und steht in einem oberen Eck. Ausserdem sind die Arme des Kreuzes schlanker als beim heutigen Schweizerkreuz.

Haus Savoyen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Wappen des Hauses Savoyen

Das Wappen des Hauses Savoyen zeigt ebenfalls ein weisses Kreuz auf rotem Grund. Im Unterschied zum Schweizerkreuz reicht hier das weisse Kreuz auf allen Seiten bis zum Schildrand, so dass das Rot in vier voneinander getrennte Flachen aufgeteilt wird.

Rotes Kreuz [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das farbliche Gegenstuck des Schweizerkreuzes ist das rote Kreuz auf weissem Grund. Die Rotkreuz-Organisation wahlte zu Ehren ihres Grunders Henry Dunant und seines Heimatlandes dieses Symbol als ihr Schutz- und Kennzeichen.

Siehe auch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Elio Pellin, Elisabeth Ryter (Hrsg.): Weiss auf Rot. Das Schweizer Kreuz zwischen nationaler Identitat und Corporate Identity. Verlag Neue Zurcher Zeitung, Zurich 2004, ISBN 3-03823-111-8 .
  • Peter M. Mader, Gunter Mattern: Fahnen und ihre Symbole. = Drapeaux et leurs symboles. = Flags and their symbols (= Schweizerisches Landesmuseum. Bildband. 4). Schweizerisches Landesmuseum, Zurich 1993, ISBN 3-908025-24-9 .
  • Louis Muhlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. 700 Jahre/ans/anni/onns Confoederatio Helvetica. Offizieller Wappen- und Fahnen-Bildband zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft. Buhler, Lengnau 1991, ISBN 3-9520071-1-0 .
  • Hanspeter Kindler Die Farben der Schweiz. Was ihre Flaggen uber die Eidgenossen verraten . Edition Spuren, Winterthur 2015, ISBN 978-3-905752-44-1 .
  • Hans-Niklaus Muller: General Niklaus Franz von Bachmann: Erster Oberbefehlshaber eidgenossischer Truppen ? Wiederentdecker des Schweizer Kreuzes oder Begrunder unserer Nationalflagge? Herausgegeben von der General-Bachmann-Gesellschaft. Nafels 2023.

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Flaggen der Schweiz  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Schweizer Armee (Hrsg.): Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement) , Reglement 51.340 d.
    Zitat aus Abschnitt 4.1 (Aufziehen der Schweizerfahne): ≪Im Kommandobereich von Schulen und Truppen ist es vielerorts Tradition, die Schweizerfahne am Morgen aufzuziehen und am Abend einzuziehen. Weil die Fahne an einem Kabelzug bewegt wird, handelt es sich dabei eigentlich um das Aufziehen und Einziehen der ?Schweizerflagge?. In unserem Sprachgebrauch hat sich der Begriff Schweizerflagge in diesem Sinn nicht eingeburgert. Das Reglement spricht weiter von der Schweizerfahne. […] Das ?Aufziehen einer Fahne? wird in der Armee aber weiter zur Umgangssprache gehoren.≫
  2. Nach Auskunft der Apostolischen Nuntiatur zur Flagge des Vatikans vom 27. Mai 2010 an das deutsche Bundesministerium des Innern hat die Flagge keine quadratische Form. Siehe dazu auch Flagge der Vatikanstadt#Seitenverhaltnis .
  3. ≪Der Schweizer Burger identifiziert sich mit quadratischen Dimensionen≫. In: Neue Zurcher Zeitung . 16. August 2008.
  4. a b Berechnung der Langenverhaltnisse (vgl. Musterzeichnung in Anhang 2 WSchG):
    Balkenbreite = 6 Einheiten, Lange der Arme = 7 Einheiten (da die Arme des Kreuzes je ein Sechstel langer als breit sind).
    Gesamte Lange der Kreuzbalken = Armlange + Balkenbreite + Armlange = 7 + 6 + 7 = 20.
    Abstand zum Rand = jeweils Balkenbreite = jeweils 6.
    Seitenlange der Fahne = Abstand + Lange der Kreuzbalken + Abstand = 6 + 20 + 6 = 32.
    Langenverhaltnis Kreuz zu Fahne = 20/32 = 5/8.
  5. Fahnenreglement der Schweizer Armee
  6. Louis Muhlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zurich 1980, S. 27.
  7. Nicola Imfeld: Airlines mit falscher Schweizer Flagge unterwegs. In: Blick. 23. Januar 2022, abgerufen am 23. Januar 2022 .
  8. a b Bundesbeschluss betreffend das eidgenossische Wappen vom 12. Dezember 1889
  9. Zur Darstellung des Wappens auf Konsumgutern vgl. Art. 8 WSchG (insbesondere Satz 4). Zum Gebrauch des Wappens oder eines damit verwechselbaren Zeichens aufgrund eines Weiterbenutzungsrechts siehe Artikel 35.
  10. Informationen zur Schweizerfahne firmenfahnen.ch, Stand 2009.
  11. Vgl. Markenrecht: Der erbitterte Streit ums Schweizerkreuz welt.de, 31. Marz 2017; siehe die abgebildeten Logos von Wenger /Victorinox und Swissgear mit deutlich verschiedener Farbung.
  12. a b Wenn nicht nur der Firn sich rotet: Vor dem ersten Bundesfeiertag mit definiertem Wappenrot. In: Neue Zurcher Zeitung, 30. Juli 2007.
  13. Oder #F00000, so die Farbkarte in Josef Melchior Galliker, Marcel Giger: Gemeindewappen Kanton Aargau. Lehrmittelverlag des Kantons Aargau, Buchs 2004, ISBN 3-906738-07-8 .
  14. Corporate Identity Manual Switzerland Federal Department of Foreign Affairs (FDFA), Bern, Dezember 2008, S. 38.
  15. a b c d Peter F. Kopp: Schweizerkreuz. In: Historisches Lexikon der Schweiz . 28. Oktober 2011 , abgerufen am 5. Juni 2019 .
  16. Berner Chronik von Konrad Justinger , Ausgabe Bern 1871 (PDF, 31 MB), S. 87 (PDF-Seite 132).
  17. Louis Muhlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zurich 1980, S. 13?15.
  18. Louis Muhlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zurich 1980, S. 16 f.
  19. Louis Muhlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz. Zurich 1980, S. 19 f.
  20. Georg Kreis : Die Crux Helvetica NZZ Folio, Oktober 1998
  21. Geflammte Fahnen fruher bis heute fahnenwelt.ch, 18. Dezember 2017
  22. Einheitliches Erscheinungsbild fur die Bundesverwaltung ( Memento vom 29. Oktober 2013 im Internet Archive ). Medieninformation der Bundeskanzlei .
  23. CD Bund ( Memento vom 27. September 2009 im Internet Archive ) auf der Website der Bundeskanzlei .
  24. FLAG Verwaltungseinheiten ( Memento vom 28. Marz 2010 im Internet Archive ) auf flag.admin.ch .
  25. Niederlandisches 'Wetboek van Strafrecht’ Art. 435c und 435d.