Die
Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl
, kurz offiziell
EGKS
, oft auch
Montanunion
genannt, war ein europaischer Wirtschaftsverband und die alteste der drei
Europaischen Gemeinschaften
. Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu
Kohle
und
Stahl
, ohne
Zoll
zahlen zu mussen. Eine besondere Neuheit war die Grundung einer
Hohen Behorde
, die im Bereich der
Montanindustrie
, also der Kohle- und Stahlproduktion, gemeinsame Regelungen fur alle Mitgliedstaaten treffen konnte. Die EGKS war damit die erste
supranationale
Organisation uberhaupt; anfangs wurde ihr supranationaler Charakter (dt. Fassung: ?uberstaatlicher“ Charakter) ausdrucklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom 18. April 1951 erwahnt.
[1]
Die Grunderstaaten des EGKS-Vertrages waren
Belgien
, die
Bundesrepublik Deutschland
,
Frankreich
,
Italien
,
Luxemburg
und die
Niederlande
. Der EGKS-Vertrag, der fur eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde nicht verlangert; seine Regelungsmaterie wurde fortan dem
EG-Vertrag
, seit 2009 dem
Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union
, zugerechnet. Da die EGKS ein Teil der Europaischen Gemeinschaften, spater auch der Europaischen Union war, bedeutete der Beitritt eines Staates zu den Europaischen Gemeinschaften bzw. der Europaischen Union jeweils auch einen Beitritt zur EGKS, sodass bei der Beendigung des EGKS neben den Grunderstaaten auch
Danemark
,
Irland
, das
Vereinigte Konigreich
,
Griechenland
,
Portugal
,
Spanien
,
Finnland
,
Osterreich
und
Schweden
Mitglieder waren.
Die Organisation wurde am 18. April 1951 durch den Vertrag von Paris gegrundet und trat am 23. Juli 1952 in Kraft. Der EGKS-Vertrag ging auf den
Schuman-Plan
, eine Initiative des franzosischen Außenministers
Robert Schuman
, zuruck, in der er dem deutschen Kanzler
Konrad Adenauer
einen Vorschlag machte, dem dieser sofort zustimmte: gemeinsame Kontrolle der Montanindustrie der Mitgliedstaaten ohne Zoll. Das bedeutete, dass das
Ruhrgebiet
, das damals unter der Kontrolle der
Internationalen Ruhrbehorde
und
britischer Besatzung
stand und dessen Anlagen bis 1949 zum Teil als
Reparationen
demontiert wurden, eine Chance fur neues Wachstum bekam.
Die Montanunion galt einige Jahre lang als ein ?Schwungrad“ des
wirtschaftlichen Neuaufbaus in Westdeutschland
. Die Idee, die deutsche und franzosische Kohle- und Stahlpolitik zu harmonisieren, war aber nicht neu. In der
OEEC
gab es bereits Diskussionen uber eine Neustrukturierung der Kohle- und Stahlindustrien. Auch die
Internationale Rohstahlgemeinschaft
von 1926/31, ein Kartell der deutschen, franzosischen, belgischen und luxemburgischen Stahlproduzenten, hatte z. T. vergleichbare Aufgaben gehabt.
Hauptziel des Vertrages war in der Argumentation Schumans die Sicherung des innereuropaischen Friedens durch die ?
Vergemeinschaftung
“, also die gegenseitige Kontrolle der kriegswichtigen Guter Kohle und Stahl, sowie die Sicherstellung dieser fur den Wiederaufbau nach dem
Zweiten Weltkrieg
entscheidenden Produktionsfaktoren. Die DDR bezeichnete die Montanunion als Rustungsbasis des aggressiven
Nordatlantikpaktes
.
Das deutsche
Bundeswirtschaftsministerium
unter der Agide von
Ludwig Erhard
zeigte sich ausgesprochen skeptisch. Erhard war nicht bereit, den politischen Zielen einer Integration alle volkswirtschaftlichen Grundsatze hintenanzustellen. Nach Nikolaus Bayer war das ?Hauptziel“, das Bundeskanzler Adenauer mit der Montanunion verfolgte, ?eine schnelle Ruckfuhrung Deutschlands als gleichberechtigtes Mitglied in die westliche Staatengemeinschaft“.
[2]
Dafur sei Adenauer durchaus auch bereit gewesen, in Detailfragen Kompromisse einzugehen oder Nachteile in Kauf zu nehmen.
[2]
Ludolf Herbst
beschreibt die Situation der deutschen Bundesregierung zu der Zeit mit den Worten: ?Da Bonn uber nationale Souveranitat noch nicht verfugte, bedeutete Supranationalitat an sich keinen Verzicht.“
[3]
Großbritannien lehnte den Plan ab; es hatte Angst, dass dieser Plan seine Souveranitat beeintrachtigen wurde.
In Deutschland selbst lehnte die Sozialdemokratische Opposition den Plan zunachst ab, da dieser die junge Bundesrepublik auf eine Westintegration festgelegt hatte. Die SPD hatte jedoch die Hoffnung auf eine Wiedervereinigung Deutschlands als blockfreier bzw. neutraler Staat noch nicht aufgegeben. Der
DGB
hingegen, der an den Verhandlungen zur EGKS ebenfalls teilnahm, setzte sich im Laufe des Prozesses von den SPD-Positionen ab: man stimmte der Westintegration als Teil einer Europaischen Integration zu und erreichte damit eine gewerkschaftliche Mitbestimmung in den Institutionen der Montanunion.
[4]
Nach vielen Verhandlungen mit der deutschen Regierung stellte
Jean Monnet
am 20. Juni 1950 einen Vertragsentwurf vor. Die nationalen Delegationen sollten zuerst die Vorschlage prufen. So wurde im Bundeskabinett eigens ein Ausschuss fur den Schuman-Plan gegrundet. Am 29. Juni wurden dann Empfehlungen vom Bundeskabinett verabschiedet. Vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen ? im
Fernen Osten
war gerade der
Koreakrieg
ausgebrochen ? und wegen der niederlandischen Opposition gegen die Kompetenzen der Hohen Behorde wollte Monnet die Beteiligten zur Unterschrift drangen. Bundeskanzler Adenauer forderte mehr Zeit, um den Entwurf in Ruhe analysieren zu konnen. Die Bundesregierung, im Besonderen Wirtschaftsminister Erhard, machte klar, dass Deutschland diesem Plan nur zustimmen wurde, wenn die Kontrollen uber die Ruhrindustrie abgeschafft wurden. Nach Erhards Meinung konne im Rahmen einer freieren Wirtschaftspolitik selbst in normalen Zeiten nicht auf eine hoheitliche Regelung der Preise fur Kohle und Stahl verzichtet werden. Am 14. Marz 1951 wurde schließlich ein Kompromiss erreicht, so dass der EGKS-Vertrag am 18. April 1951 unterzeichnet werden konnte.
[5]
In Deutschland lagen damals die reichsten Kohlevorkommen der sechs Lander. Frankreich erhielt damit vor allem Zugang zum Ruhrgebiet, welches in der vormals britischen
Besatzungszone
lag und dessen Rohstoffproduktion und wirtschaftliche Entwicklung bis dahin noch unter den Sanktionen der Siegermachte zu leiden hatte. Da Frankreich auch schon großen Einfluss im damals
unabhangigen Saarland
hatte, war dies eine weitere Moglichkeit, von Rohstofflagerstatten zu profitieren. Um den Zugang zu den deutschen Industriegebieten zu realisieren, forderte Frankreich vor allem die
Kanalisierung der Mosel
.
Die Organe der EGKS, der
Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) und der
Europaischen Atomgemeinschaft
(EURATOM) wurden am 8. April 1965 durch den sogenannten
Fusionsvertrag
zusammengelegt. Die rechtliche Selbstandigkeit der drei Gemeinschaften blieb hiervon jedoch unberuhrt.
Laut Bayer war die Montanunion bei ihrer Grundung eine beispiellose supranationale Organisation, an die die Mitgliedsstaaten freiwillig Teile ihrer Hoheitsrechte abtraten. Sie markierte damit den Beginn des Prozesses des europaischen Zusammenwachsens und hat maßgeblich auf die folgenden Schritte eingewirkt. Einerseits wurden in der von den
USA
stark befurworteten Montanunion Elemente des liberalen Kapitalismus ubernommen und umgesetzt, andererseits markiert die Montanunion einen der ersten Schritte in der Emanzipation Europas von den USA.
[6]
Der Historiker Ludolf Herbst schrieb 1989, ?daß entscheidende Impulse zur Fortsetzung der europaischen Integration von der Montanunion ausgingen.“
[7]
Ab etwa 1952 erlebte Ol in vielen Bereichen einen bis dahin unvorstellbaren Aufschwung: 1955 deckten die 151 Millionen Tonnen Kohle, die in Westdeutschland gefordert wurden, knapp 80 Prozent des westdeutschen Energiebedarfs. 1965 erreichte der westdeutsche Energieverbrauch 268 Millionen Tonnen
Steinkohleeinheiten
. Die Kohle deckte davon nur noch 42,1 Prozent (113 Millionen Tonnen); Erdol 41,2 Prozent (110,5 Millionen Tonnen SKE).
[8]
Olheizungen
verdrangten in vielen Haushalten
Kohleheizungen
und
Diesellokomotiven
verdrangten
Dampflokomotiven
.
Nach Bergarbeiterstreiks in Belgien
[9]
forderten Anfang 1959 die drei
Benelux
-Staaten, in der Montanunion offiziell eine Krise im Sinne des Artikel 58 des EGKS-Vertrages
[10]
auszurufen.
[11]
Die drei anderen ? Deutschland, Frankreich und Italien ? lehnten dies ab.
In den 1950er Jahren erschloss Frankreich in
seiner Kolonie
Algerien
große Erdol- und Erdgasvorkommen. Im Fruhjahr 1959 forderte die franzosische Regierung unter
Charles de Gaulle
? auch mit Verweis darauf ? eine Revision der Montanunion.
[11]
Die Finanzierung geschah ursprunglich uber die EGKS-
Umlage
? faktisch eine Steuer ? auf Kohle- und Stahlunternehmen, die direkt der Hohen Behorde der EGKS zugutekam. Die vertraglich festgelegte Maximalhohe dieser Umlage lag bei einem Prozent. Sie wurde spater eingestellt.
[12]
Außerdem hatte die EGKS die Moglichkeit, Anleihen aufzunehmen, die sie jedoch selbst nur fur die Vergabe von Krediten nutzen durfte.
[13]
Die Organe der Gemeinschaft waren:
Clarence B. Randall, ein ehemaliger leitender Mitarbeiter der
Economic Cooperation Administration
bezichtigte in der Sommerausgabe 1951 der Zeitschrift
Atlantic Monthly
die Montanunion in einem langen Artikel des ?Super-Sozialismus“. Die anstehende parlamentarische Absegnung der EGKS-Vertrage war in seinen Augen ein Gang der freien Marktwirtschaft zum Schafott.
[14]
Die
Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie
(WVESI) versandte im Juni 1950 ein vertrauliches Rundschreiben an ihre Mitglieder mit einem achtzehnseitigen Expose mit einer kritischen Untersuchung der Schuman-Deklaration vom 9. Mai. Es sah in der geplanten EGKS letztlich nichts anderes als eine ?große kartellahnliche Organisation“ mit dem Ziel, den Wiederaufbau der franzosischen Nachkriegsindustrie abzusichern:
?Zweifellos sind die Monnetplane zum Aufbau der franzosischen Wirtschaft in ein kritisches Stadium gelangt. Es hat keinen Sinn, den Ausbau der Eisen- und Stahlkapazitat der franzosischen Werke auf 15 Mio to (Tonnen) vorzunehmen, wenn der entsprechende Absatzmarkt fehlt. Der Franzose ist immer auf Sicherheit bedacht. Er hat nicht mit dem schnellen Wiederaufbau unserer Stahlproduktion gerechnet. Eine Gegenuberstellung der Kapazitaten auf beiden Seiten zeigt, daß wir noch Reserven auf Erhohung unserer Produktion haben, die in Frankreich z. Zt. noch fehlen durften. Bei dieser Sachlage stehen die Franzosen vor der Entscheidung, den Ausbau ihrer Anlagen aufzustecken, oder aber zu erreichen, daß wir uns ? nun nicht mehr durch politisches Diktat, sondern freiwillig […] in unserer Produktion einschranken.
Trotz prinzipieller Zusagen in Sachen gleicher Startbedingungen fur alle beteiligten Industrien glaubten die deutschen Stahlkocher, in Zukunft nicht mehr selbst uber [ihre] Produktion insgesamt und auf den einzelnen Werken bestimmen [zu] konnen. In diesem Zusammenhang erschien die Einsetzung einer supranationalen Kompetenz wie ein Schreckgespenst. Die sich abzeichnende ≪außerordentlich weitgehende Entscheidungsbefugnis≫ des Prasidenten der Hohen Behorde so wie die Feststellung, daß dieser wohl ≪kaum ein Deutscher≫ sein werde, bestarkten die Angst vor den ≪verhangnisvollen Folgen≫ einer von Frankreich beabsichtigten Politik, deren einziger Zweck es sei, die dynamische Werksmodernisierung zu unterbinden und die deutschen Huttenbesitzer an die Leine zu legen.
Es ist daher von großter Bedeutung, bei dem Abschluß des Staatsvertrages Bedingungen herauszuholen, die uns erlauben, unsere Eisen- und Stahlindustrie angemessen zu entwickeln.“
[15]
Adenauer war mehr auf die politischen Vorteile des Schuman-Plans bedacht. Die Chancen, die
deutsch-franzosischen Beziehungen
neu zu gestalten und durch Gleichberechtigung und Gleichbehandlung das internationale Renommee der Bundesrepublik aufzuwerten, uberwogen alle anderen Uberlegungen.
Adenauer wies den Chef der deutschen Unterhandler
Walter Hallstein
unmissverstandlich an, den Ausgang der Verhandlungen auf keinen Fall durch Sonderwunsche der ?Ruhrkapitane“ zu gefahrden. Das war der franzosischen Seite recht. Durch den Koreakrieg war Frankreich einem immer starker werdenden Druck der USA ausgesetzt, einer
Wiederbewaffnung
Deutschlands zuzustimmen. Monnet lag sehr daran, moglichst rasch ein unterschriftsreifes Vertragswerk abzuschließen. Die Losung technischer Fragen sollte spater erortert werden. Wirtschaftliche Belange spielten fur Paris nur eine untergeordnete Rolle. Die Industrie bekam nicht die von ihr nachdrucklich verlangten Sicherheiten.
[16]
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen ubrigen EGKS-Landern attackierte die Unternehmerschaft den Plan. Sie fuhlten sich bei der Formulierung der okonomischen und institutionellen Bestimmungen vollig ubergangen. Die Hohe Behorde wurde unter anderem als Instrument einer Art
Verstaatlichung
gesehen; der Vertreter Luxemburgs bezeichnete sie am 7. Mai 1951 als ?Verwaltungsmonster“. Der franzosische Branchenverband
Chambre Syndicale de la Siderurgie Francaise
(CSSF) befurchtete einen ?Dirigismus ubelster Art.“
[17]
Die nationalen Branchenverbande kooperierten bei ihrem Widerstand gegen den EGKS nur punktuell. Die CSSF nahm falschlich an, dass Bonn dem EGKS nicht zustimmen werde. Als sie das Gegenteil erfuhren, beschlossen sie zusammen mit dem Verband der luxemburgischen Huttenherren (
GISL
) die Taktik ?den Plan annehmen, aber sofort eine Revision der wirklich wichtigen Punkte verlangen“. Eile schien geboten, da mit dem Zustandekommen der obersten Unionsbehorde die alte
Internationale Ruhrbehorde
hochstwahrscheinlich verschwinden und die fur Franzosen und Luxemburger mit ihren großen
Minette-Vorkommen
sehr wichtige Frage der Kohleverteilung sich demnach von Anbeginn stellen wurde. Die Revision der Texte musse stattfinden, noch bevor die Hohe Behorde uberhaupt zum Einsatz gelangte.
Deutschlands Stahlwerken wurde der Import billiger amerikanischer Kohle mit Rucksicht auf den Ruhrbergbau verboten. 1965/66 war die US-Kohle pro Tonne 15
D-Mark
billiger als Ruhrkohle.
Hans-Gunther Sohl
, WVESI-Vorsitzender und Generaldirektor der
August Thyssen-Hutte
, außerte, dass deshalb in der Stahlindustrie Kurzarbeit und Entlassungen drohten. Notfalls musse die deutsche Stahlindustrie ins EWG-Ausland abwandern. Der Kohle wegen auf Jahre hinaus mit roten Zahlen zu arbeiten, sei niemandem zuzumuten.
[8]
Auf Ruhrkohle und Hollandkohle erhob die Hohe Behorde einen Zuschlag, der in die Modernisierung des belgischen Bergbaus fließen sollte, um ihn effizienter und damit konkurrenzfahiger zu machen. Die Behorde griff nicht ein, als dort nichts Nennenswertes geschah.
[9]
- Nikolaus Bayer:
Wurzeln der Europaischen Union. Visionare Realpolitik bei Grundung der Montanunion.
Rohrig-Verlag, Sankt Ingbert 2002,
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- Severin Cramm:
Im Zeichen der Europaischen Integration. Der DGB und die EGKS Verhandlungen 1950/51.
In:
Arbeit ? Bewegung ? Geschichte. Zeitschrift fur historische Studien
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- Walter Obwexer
:
Das Ende der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl.
In:
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- Heinz Potthoff:
Vom Besatzungsstaat zur europaischen Gemeinschaft: Ruhrbehorde, Montanunion, EWG, Euratom.
Verlag fur Literatur und Zeitgeschehen, Hannover 1964.
- Manfred Rasch, Kurt Duwell (Hrsg.):
Anfange und Auswirkungen der Montanunion auf Europa. Die Stahlindustrie in Politik und Wirtschaft.
Klartext, Essen 2007,
ISBN 3-89861-806-4
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- Hans-Jurgen Schlochauer
:
Zur Frage der Rechtsnatur der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl.
In: Walter Schatzel, Hans-Jurgen Schlochauer (Hrsg.):
Rechtsfragen der internationalen Organisation.
Festschrift fur Hans Wehberg zu seinem 70. Geburtstag. Frankfurt am Main 1956, S. 361?373.
- Tobias Witschke:
Gefahr fur den Wettbewerb. Die Fusionskontrolle der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl und die ?Rekonzentration“ der Ruhrstahlindustrie 1950?1963.
(=
Jahrbuch fur Wirtschaftsgeschichte.
Beiheft 10), Akademie Verlag, Berlin 2009,
ISBN 978-3-05-004232-9
.
- ↑
Artikel 9
.
Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl
.
- ↑
a
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Nikolaus Bayer:
Wurzeln der Europaischen Union. Visionare Realpolitik bei Grundung der Montanunion
. Rohrig-Verlag, Sankt Ingbert 2002.
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Ludolf Herbst:
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Deutscher Taschenbuch Verlag
, Munchen 1989, S. 86.
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Severin Cramm:
Im Zeichen der Europaischen Integration. Der DGB und die EGKS-Verhandlungen 1950/51.
In:
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Nr. 2, 2016.
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Hanns Jurgen Kusters:
18. April 1951: Unterzeichnung des Vertrages zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl in Paris.
Konrad-Adenauer-Stiftung,
abgerufen am 12. Oktober 2012
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- ↑
Nikolaus Bayer:
Wurzeln der Europaischen Union. Visionare Realpolitik bei Grundung der Montanunion.
Rohrig-Verlag, Sankt Ingbert 2002, S. 105?109.
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Ludolf Herbst:
Option fur den Westen.
Deutscher Taschenbuch Verlag, Munchen 1989, S. 173.
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a
b
Klar zum Gefecht
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a
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Das Ende der Schonzeit
. In:
Der Spiegel
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Nr.
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online
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- ↑
Artikel 58
.
Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl
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- ↑
a
b
Irgendwie uberholt
. In:
Der Spiegel
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Nr.
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, 1959,
S.
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f
. (
online
).
- ↑
Deutscher Bundestag:
Montanunion-Vertrag lauft 2002 aus
(
Memento
des
Originals
vom 16. April 2019 im
Internet Archive
)
Info:
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Anleitung
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@1
@2
Vorlage:Webachiv/IABot/webarchiv.bundestag.de
(Archiv)
- ↑
CVCE,
European Navigator
:
Die Mittel der EGKS
.
- ↑
Charles Barthel:
Sturm im Wasserglas. Das Streben der Stahlkocher nach einer Gangbarmachung des Schuman-Plans. Einige Betrachtungen aus der Sicht Luxemburger Industriearchive (1950?1952).
(PDF; 670 kB) In:
Centre d’etudes et de recherches europeennes Robert Schuman (Collectif), Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996.
S. 203?252
, archiviert vom
Original
am
20. Dezember 2013
;
abgerufen am 8. Juni 2014
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- ↑
Charles Barthel:
Centre d’etudes et de recherches europeennes Robert Schuman (Collectif).
Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996, S. 1
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Charles Barthel:
Centre d’etudes et de recherches europeennes Robert Schuman (Collectif).
Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996, FN 6.
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Charles Barthel:
Centre d’etudes et de recherches europeennes.
Robert Schuman (Collectif), Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996, S. 4.