Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Flagge der EGKS von 1986 bis 2002
Deutsche Briefmarke von 1976 zu ?25 Jahre EGKS“

Die Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl , kurz offiziell EGKS , oft auch Montanunion genannt, war ein europaischer Wirtschaftsverband und die alteste der drei Europaischen Gemeinschaften . Er gab allen Mitgliedstaaten Zugang zu Kohle und Stahl , ohne Zoll zahlen zu mussen. Eine besondere Neuheit war die Grundung einer Hohen Behorde , die im Bereich der Montanindustrie , also der Kohle- und Stahlproduktion, gemeinsame Regelungen fur alle Mitgliedstaaten treffen konnte. Die EGKS war damit die erste supranationale Organisation uberhaupt; anfangs wurde ihr supranationaler Charakter (dt. Fassung: ?uberstaatlicher“ Charakter) ausdrucklich in Artikel 9 des EGKS-Vertrages vom 18. April 1951 erwahnt. [1]

Die Grunderstaaten des EGKS-Vertrages waren Belgien , die Bundesrepublik Deutschland , Frankreich , Italien , Luxemburg und die Niederlande . Der EGKS-Vertrag, der fur eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus. Er wurde nicht verlangert; seine Regelungsmaterie wurde fortan dem EG-Vertrag , seit 2009 dem Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union , zugerechnet. Da die EGKS ein Teil der Europaischen Gemeinschaften, spater auch der Europaischen Union war, bedeutete der Beitritt eines Staates zu den Europaischen Gemeinschaften bzw. der Europaischen Union jeweils auch einen Beitritt zur EGKS, sodass bei der Beendigung des EGKS neben den Grunderstaaten auch Danemark , Irland , das Vereinigte Konigreich , Griechenland , Portugal , Spanien , Finnland , Osterreich und Schweden Mitglieder waren.

Grundungsmitglieder der EGKS (nordliches Algerien als Teil des franzosischen Mutterlandes)
Vertrag von 1951

Die Organisation wurde am 18. April 1951 durch den Vertrag von Paris gegrundet und trat am 23. Juli 1952 in Kraft. Der EGKS-Vertrag ging auf den Schuman-Plan , eine Initiative des franzosischen Außenministers Robert Schuman , zuruck, in der er dem deutschen Kanzler Konrad Adenauer einen Vorschlag machte, dem dieser sofort zustimmte: gemeinsame Kontrolle der Montanindustrie der Mitgliedstaaten ohne Zoll. Das bedeutete, dass das Ruhrgebiet , das damals unter der Kontrolle der Internationalen Ruhrbehorde und britischer Besatzung stand und dessen Anlagen bis 1949 zum Teil als Reparationen demontiert wurden, eine Chance fur neues Wachstum bekam.

Die Montanunion galt einige Jahre lang als ein ?Schwungrad“ des wirtschaftlichen Neuaufbaus in Westdeutschland . Die Idee, die deutsche und franzosische Kohle- und Stahlpolitik zu harmonisieren, war aber nicht neu. In der OEEC gab es bereits Diskussionen uber eine Neustrukturierung der Kohle- und Stahlindustrien. Auch die Internationale Rohstahlgemeinschaft von 1926/31, ein Kartell der deutschen, franzosischen, belgischen und luxemburgischen Stahlproduzenten, hatte z. T. vergleichbare Aufgaben gehabt.

Hauptziel des Vertrages war in der Argumentation Schumans die Sicherung des innereuropaischen Friedens durch die ? Vergemeinschaftung “, also die gegenseitige Kontrolle der kriegswichtigen Guter Kohle und Stahl, sowie die Sicherstellung dieser fur den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidenden Produktionsfaktoren. Die DDR bezeichnete die Montanunion als Rustungsbasis des aggressiven Nordatlantikpaktes .

Das deutsche Bundeswirtschaftsministerium unter der Agide von Ludwig Erhard zeigte sich ausgesprochen skeptisch. Erhard war nicht bereit, den politischen Zielen einer Integration alle volkswirtschaftlichen Grundsatze hintenanzustellen. Nach Nikolaus Bayer war das ?Hauptziel“, das Bundeskanzler Adenauer mit der Montanunion verfolgte, ?eine schnelle Ruckfuhrung Deutschlands als gleichberechtigtes Mitglied in die westliche Staatengemeinschaft“. [2] Dafur sei Adenauer durchaus auch bereit gewesen, in Detailfragen Kompromisse einzugehen oder Nachteile in Kauf zu nehmen. [2] Ludolf Herbst beschreibt die Situation der deutschen Bundesregierung zu der Zeit mit den Worten: ?Da Bonn uber nationale Souveranitat noch nicht verfugte, bedeutete Supranationalitat an sich keinen Verzicht.“ [3] Großbritannien lehnte den Plan ab; es hatte Angst, dass dieser Plan seine Souveranitat beeintrachtigen wurde.

In Deutschland selbst lehnte die Sozialdemokratische Opposition den Plan zunachst ab, da dieser die junge Bundesrepublik auf eine Westintegration festgelegt hatte. Die SPD hatte jedoch die Hoffnung auf eine Wiedervereinigung Deutschlands als blockfreier bzw. neutraler Staat noch nicht aufgegeben. Der DGB hingegen, der an den Verhandlungen zur EGKS ebenfalls teilnahm, setzte sich im Laufe des Prozesses von den SPD-Positionen ab: man stimmte der Westintegration als Teil einer Europaischen Integration zu und erreichte damit eine gewerkschaftliche Mitbestimmung in den Institutionen der Montanunion. [4]

Nach vielen Verhandlungen mit der deutschen Regierung stellte Jean Monnet am 20. Juni 1950 einen Vertragsentwurf vor. Die nationalen Delegationen sollten zuerst die Vorschlage prufen. So wurde im Bundeskabinett eigens ein Ausschuss fur den Schuman-Plan gegrundet. Am 29. Juni wurden dann Empfehlungen vom Bundeskabinett verabschiedet. Vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen ? im Fernen Osten war gerade der Koreakrieg ausgebrochen ? und wegen der niederlandischen Opposition gegen die Kompetenzen der Hohen Behorde wollte Monnet die Beteiligten zur Unterschrift drangen. Bundeskanzler Adenauer forderte mehr Zeit, um den Entwurf in Ruhe analysieren zu konnen. Die Bundesregierung, im Besonderen Wirtschaftsminister Erhard, machte klar, dass Deutschland diesem Plan nur zustimmen wurde, wenn die Kontrollen uber die Ruhrindustrie abgeschafft wurden. Nach Erhards Meinung konne im Rahmen einer freieren Wirtschaftspolitik selbst in normalen Zeiten nicht auf eine hoheitliche Regelung der Preise fur Kohle und Stahl verzichtet werden. Am 14. Marz 1951 wurde schließlich ein Kompromiss erreicht, so dass der EGKS-Vertrag am 18. April 1951 unterzeichnet werden konnte. [5]

In Deutschland lagen damals die reichsten Kohlevorkommen der sechs Lander. Frankreich erhielt damit vor allem Zugang zum Ruhrgebiet, welches in der vormals britischen Besatzungszone lag und dessen Rohstoffproduktion und wirtschaftliche Entwicklung bis dahin noch unter den Sanktionen der Siegermachte zu leiden hatte. Da Frankreich auch schon großen Einfluss im damals unabhangigen Saarland hatte, war dies eine weitere Moglichkeit, von Rohstofflagerstatten zu profitieren. Um den Zugang zu den deutschen Industriegebieten zu realisieren, forderte Frankreich vor allem die Kanalisierung der Mosel .

Die Organe der EGKS, der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europaischen Atomgemeinschaft (EURATOM) wurden am 8. April 1965 durch den sogenannten Fusionsvertrag zusammengelegt. Die rechtliche Selbstandigkeit der drei Gemeinschaften blieb hiervon jedoch unberuhrt.

Laut Bayer war die Montanunion bei ihrer Grundung eine beispiellose supranationale Organisation, an die die Mitgliedsstaaten freiwillig Teile ihrer Hoheitsrechte abtraten. Sie markierte damit den Beginn des Prozesses des europaischen Zusammenwachsens und hat maßgeblich auf die folgenden Schritte eingewirkt. Einerseits wurden in der von den USA stark befurworteten Montanunion Elemente des liberalen Kapitalismus ubernommen und umgesetzt, andererseits markiert die Montanunion einen der ersten Schritte in der Emanzipation Europas von den USA. [6] Der Historiker Ludolf Herbst schrieb 1989, ?daß entscheidende Impulse zur Fortsetzung der europaischen Integration von der Montanunion ausgingen.“ [7]

Ab etwa 1952 erlebte Ol in vielen Bereichen einen bis dahin unvorstellbaren Aufschwung: 1955 deckten die 151 Millionen Tonnen Kohle, die in Westdeutschland gefordert wurden, knapp 80 Prozent des westdeutschen Energiebedarfs. 1965 erreichte der westdeutsche Energieverbrauch 268 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten . Die Kohle deckte davon nur noch 42,1 Prozent (113 Millionen Tonnen); Erdol 41,2 Prozent (110,5 Millionen Tonnen SKE). [8] Olheizungen verdrangten in vielen Haushalten Kohleheizungen und Diesellokomotiven verdrangten Dampflokomotiven .

Nach Bergarbeiterstreiks in Belgien [9] forderten Anfang 1959 die drei Benelux -Staaten, in der Montanunion offiziell eine Krise im Sinne des Artikel 58 des EGKS-Vertrages [10] auszurufen. [11] Die drei anderen ? Deutschland, Frankreich und Italien ? lehnten dies ab.

In den 1950er Jahren erschloss Frankreich in seiner Kolonie Algerien große Erdol- und Erdgasvorkommen. Im Fruhjahr 1959 forderte die franzosische Regierung unter Charles de Gaulle ? auch mit Verweis darauf ? eine Revision der Montanunion. [11]

Unterz.
In Kraft
Vertrag
1948
1948
Brusseler
Pakt
1951
1952
Paris
1954
1955
Pariser
Vertrage
1957
1958
Rom
1965
1967
Fusions-
vertrag
1986
1987
Einheitliche
Europaische Akte
1992
1993
Maastricht
1997
1999
Amsterdam
2001
2003
Nizza
2007
2009
Lissabon
 
                   
Europaische Gemeinschaften Drei Saulen der Europaischen Union
Europaische Atomgemeinschaft (Euratom)
Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl (EGKS) Vertrag 2002 ausgelaufen Europaische Union (EU)
    Europaische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Europaische Gemeinschaft (EG)
      Justiz und Inneres (JI)
  Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Europaische Politische Zusammenarbeit (EPZ) Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Westunion (WU) Westeuropaische Union (WEU)    
aufgelost zum 1. Juli 2011
                     

Die Finanzierung geschah ursprunglich uber die EGKS- Umlage ? faktisch eine Steuer ? auf Kohle- und Stahlunternehmen, die direkt der Hohen Behorde der EGKS zugutekam. Die vertraglich festgelegte Maximalhohe dieser Umlage lag bei einem Prozent. Sie wurde spater eingestellt. [12] Außerdem hatte die EGKS die Moglichkeit, Anleihen aufzunehmen, die sie jedoch selbst nur fur die Vergabe von Krediten nutzen durfte. [13]

Die Organe der Gemeinschaft waren:

Vor Vertragsabschluss

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Clarence B. Randall, ein ehemaliger leitender Mitarbeiter der Economic Cooperation Administration bezichtigte in der Sommerausgabe 1951 der Zeitschrift Atlantic Monthly die Montanunion in einem langen Artikel des ?Super-Sozialismus“. Die anstehende parlamentarische Absegnung der EGKS-Vertrage war in seinen Augen ein Gang der freien Marktwirtschaft zum Schafott. [14]

Die Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie (WVESI) versandte im Juni 1950 ein vertrauliches Rundschreiben an ihre Mitglieder mit einem achtzehnseitigen Expose mit einer kritischen Untersuchung der Schuman-Deklaration vom 9. Mai. Es sah in der geplanten EGKS letztlich nichts anderes als eine ?große kartellahnliche Organisation“ mit dem Ziel, den Wiederaufbau der franzosischen Nachkriegsindustrie abzusichern:

?Zweifellos sind die Monnetplane zum Aufbau der franzosischen Wirtschaft in ein kritisches Stadium gelangt. Es hat keinen Sinn, den Ausbau der Eisen- und Stahlkapazitat der franzosischen Werke auf 15 Mio to (Tonnen) vorzunehmen, wenn der entsprechende Absatzmarkt fehlt. Der Franzose ist immer auf Sicherheit bedacht. Er hat nicht mit dem schnellen Wiederaufbau unserer Stahlproduktion gerechnet. Eine Gegenuberstellung der Kapazitaten auf beiden Seiten zeigt, daß wir noch Reserven auf Erhohung unserer Produktion haben, die in Frankreich z. Zt. noch fehlen durften. Bei dieser Sachlage stehen die Franzosen vor der Entscheidung, den Ausbau ihrer Anlagen aufzustecken, oder aber zu erreichen, daß wir uns ? nun nicht mehr durch politisches Diktat, sondern freiwillig […] in unserer Produktion einschranken.

Trotz prinzipieller Zusagen in Sachen gleicher Startbedingungen fur alle beteiligten Industrien glaubten die deutschen Stahlkocher, in Zukunft nicht mehr selbst uber [ihre] Produktion insgesamt und auf den einzelnen Werken bestimmen [zu] konnen. In diesem Zusammenhang erschien die Einsetzung einer supranationalen Kompetenz wie ein Schreckgespenst. Die sich abzeichnende ≪außerordentlich weitgehende Entscheidungsbefugnis≫ des Prasidenten der Hohen Behorde so wie die Feststellung, daß dieser wohl ≪kaum ein Deutscher≫ sein werde, bestarkten die Angst vor den ≪verhangnisvollen Folgen≫ einer von Frankreich beabsichtigten Politik, deren einziger Zweck es sei, die dynamische Werksmodernisierung zu unterbinden und die deutschen Huttenbesitzer an die Leine zu legen.

Es ist daher von großter Bedeutung, bei dem Abschluß des Staatsvertrages Bedingungen herauszuholen, die uns erlauben, unsere Eisen- und Stahlindustrie angemessen zu entwickeln.“ [15]

Adenauer war mehr auf die politischen Vorteile des Schuman-Plans bedacht. Die Chancen, die deutsch-franzosischen Beziehungen neu zu gestalten und durch Gleichberechtigung und Gleichbehandlung das internationale Renommee der Bundesrepublik aufzuwerten, uberwogen alle anderen Uberlegungen.

Adenauer wies den Chef der deutschen Unterhandler Walter Hallstein unmissverstandlich an, den Ausgang der Verhandlungen auf keinen Fall durch Sonderwunsche der ?Ruhrkapitane“ zu gefahrden. Das war der franzosischen Seite recht. Durch den Koreakrieg war Frankreich einem immer starker werdenden Druck der USA ausgesetzt, einer Wiederbewaffnung Deutschlands zuzustimmen. Monnet lag sehr daran, moglichst rasch ein unterschriftsreifes Vertragswerk abzuschließen. Die Losung technischer Fragen sollte spater erortert werden. Wirtschaftliche Belange spielten fur Paris nur eine untergeordnete Rolle. Die Industrie bekam nicht die von ihr nachdrucklich verlangten Sicherheiten. [16]

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen ubrigen EGKS-Landern attackierte die Unternehmerschaft den Plan. Sie fuhlten sich bei der Formulierung der okonomischen und institutionellen Bestimmungen vollig ubergangen. Die Hohe Behorde wurde unter anderem als Instrument einer Art Verstaatlichung gesehen; der Vertreter Luxemburgs bezeichnete sie am 7. Mai 1951 als ?Verwaltungsmonster“. Der franzosische Branchenverband Chambre Syndicale de la Siderurgie Francaise (CSSF) befurchtete einen ?Dirigismus ubelster Art.“ [17]

Die nationalen Branchenverbande kooperierten bei ihrem Widerstand gegen den EGKS nur punktuell. Die CSSF nahm falschlich an, dass Bonn dem EGKS nicht zustimmen werde. Als sie das Gegenteil erfuhren, beschlossen sie zusammen mit dem Verband der luxemburgischen Huttenherren ( GISL ) die Taktik ?den Plan annehmen, aber sofort eine Revision der wirklich wichtigen Punkte verlangen“. Eile schien geboten, da mit dem Zustandekommen der obersten Unionsbehorde die alte Internationale Ruhrbehorde hochstwahrscheinlich verschwinden und die fur Franzosen und Luxemburger mit ihren großen Minette-Vorkommen sehr wichtige Frage der Kohleverteilung sich demnach von Anbeginn stellen wurde. Die Revision der Texte musse stattfinden, noch bevor die Hohe Behorde uberhaupt zum Einsatz gelangte.

Deutschlands Stahlwerken wurde der Import billiger amerikanischer Kohle mit Rucksicht auf den Ruhrbergbau verboten. 1965/66 war die US-Kohle pro Tonne 15  D-Mark billiger als Ruhrkohle. Hans-Gunther Sohl , WVESI-Vorsitzender und Generaldirektor der August Thyssen-Hutte , außerte, dass deshalb in der Stahlindustrie Kurzarbeit und Entlassungen drohten. Notfalls musse die deutsche Stahlindustrie ins EWG-Ausland abwandern. Der Kohle wegen auf Jahre hinaus mit roten Zahlen zu arbeiten, sei niemandem zuzumuten. [8]

Bevorzugung Belgiens

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Auf Ruhrkohle und Hollandkohle erhob die Hohe Behorde einen Zuschlag, der in die Modernisierung des belgischen Bergbaus fließen sollte, um ihn effizienter und damit konkurrenzfahiger zu machen. Die Behorde griff nicht ein, als dort nichts Nennenswertes geschah. [9]

Portal: Europaische Union  ? Ubersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Europaische Union
  • Nikolaus Bayer: Wurzeln der Europaischen Union. Visionare Realpolitik bei Grundung der Montanunion. Rohrig-Verlag, Sankt Ingbert 2002, ISBN 3-86110-301-X .
  • Severin Cramm: Im Zeichen der Europaischen Integration. Der DGB und die EGKS Verhandlungen 1950/51. In: Arbeit ? Bewegung ? Geschichte. Zeitschrift fur historische Studien . Heft II/2016.
  • Walter Obwexer : Das Ende der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl. In: Europaische Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht (EuZW), 2002, S. 517?524.
  • Heinz Potthoff: Vom Besatzungsstaat zur europaischen Gemeinschaft: Ruhrbehorde, Montanunion, EWG, Euratom. Verlag fur Literatur und Zeitgeschehen, Hannover 1964.
  • Manfred Rasch, Kurt Duwell (Hrsg.): Anfange und Auswirkungen der Montanunion auf Europa. Die Stahlindustrie in Politik und Wirtschaft. Klartext, Essen 2007, ISBN 3-89861-806-4 .
  • Hans-Jurgen Schlochauer : Zur Frage der Rechtsnatur der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl. In: Walter Schatzel, Hans-Jurgen Schlochauer (Hrsg.): Rechtsfragen der internationalen Organisation. Festschrift fur Hans Wehberg zu seinem 70. Geburtstag. Frankfurt am Main 1956, S. 361?373.
  • Tobias Witschke: Gefahr fur den Wettbewerb. Die Fusionskontrolle der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl und die ?Rekonzentration“ der Ruhrstahlindustrie 1950?1963. (=  Jahrbuch fur Wirtschaftsgeschichte. Beiheft 10), Akademie Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-05-004232-9 .
Commons : Europaische Gemeinschaft fur Kohle und Stahl  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
  1. Artikel 9 . Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl .
  2. a b Nikolaus Bayer: Wurzeln der Europaischen Union. Visionare Realpolitik bei Grundung der Montanunion . Rohrig-Verlag, Sankt Ingbert 2002.
  3. Ludolf Herbst: Option fur den Westen. Deutscher Taschenbuch Verlag , Munchen 1989, S. 86.
  4. Severin Cramm: Im Zeichen der Europaischen Integration. Der DGB und die EGKS-Verhandlungen 1950/51. In: Arbeit ? Bewegung ? Geschichte. Zeitschrift fur historische Studien . Nr. 2, 2016.
  5. Hanns Jurgen Kusters: 18. April 1951: Unterzeichnung des Vertrages zur Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl in Paris. Konrad-Adenauer-Stiftung, abgerufen am 12. Oktober 2012 .
  6. Nikolaus Bayer: Wurzeln der Europaischen Union. Visionare Realpolitik bei Grundung der Montanunion. Rohrig-Verlag, Sankt Ingbert 2002, S. 105?109.
  7. Ludolf Herbst: Option fur den Westen. Deutscher Taschenbuch Verlag, Munchen 1989, S. 173.
  8. a b Klar zum Gefecht . In: Der Spiegel . Nr.   26 , 1966 ( online ).
  9. a b Das Ende der Schonzeit . In: Der Spiegel . Nr.   9 , 1959 ( online ).
  10. Artikel 58 . Vertrag uber die Grundung der Europaischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl .
  11. a b Irgendwie uberholt . In: Der Spiegel . Nr.   22 , 1959, S.   22   f . ( online ).
  12. Deutscher Bundestag: Montanunion-Vertrag lauft 2002 aus ( Memento des Originals vom 16. April 2019 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/webarchiv.bundestag.de (Archiv)
  13. CVCE, European Navigator : Die Mittel der EGKS .
  14. Charles Barthel: Sturm im Wasserglas. Das Streben der Stahlkocher nach einer Gangbarmachung des Schuman-Plans. Einige Betrachtungen aus der Sicht Luxemburger Industriearchive (1950?1952). (PDF; 670 kB) In: Centre d’etudes et de recherches europeennes Robert Schuman (Collectif), Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996. S. 203?252 , archiviert vom Original am 20. Dezember 2013 ; abgerufen am 8. Juni 2014 .
  15. Charles Barthel: Centre d’etudes et de recherches europeennes Robert Schuman (Collectif). Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996, S. 1
  16. Charles Barthel: Centre d’etudes et de recherches europeennes Robert Schuman (Collectif). Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996, FN 6.
  17. Charles Barthel: Centre d’etudes et de recherches europeennes. Robert Schuman (Collectif), Le Luxembourg face a la construction europeenne ? Luxemburg und die europaische Einigung, Luxemburg 1996, S. 4.