Diplomatenrecht

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Diplomatenrecht , Diplomatisches Recht (fruher Gesandtschaftswesen bzw. Gesandtschaftsrecht) [1] ist die Gesamtheit der Rechtsnormen , die die Tatigkeit der diplomatischen Missionen und diplomatischen Vertretungen regeln.

Diplomatenrecht ist ein Rechtsgebiet des Volkerrechts . Das Wiener Ubereinkommen uber diplomatische Beziehungen (WUD) kodifizierte das gewohnheitsrechtlich entwickelte Diplomatenrecht. Es wurde nach Vorarbeiten der Volkerrechtskommission der UNO am 18. April 1961 in Wien abgeschlossen und ist seit dem 24. April 1962 in Kraft. Das Abkommen regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich Immunitaten der Diplomaten .

Man unterscheidet zwischen dem internationalen und dem nationalen Diplomatenrecht:

  • Internationales Diplomatenrecht (Volkerrecht) regelt auf der internationalen Ebene (der Staaten).
  • Nationales Diplomatenrecht ist ein Teil des Verwaltungsrechts und regelt den diplomatischen Dienst (Auslandsdienst), die diplomatischen Range (Beamtenkarriere), diplomatisches Protokoll etc.
  • Andreas von Arnauld: Volkerrecht . 4., neu bearbeitete Auflage. C.F. Muller, Heidelberg 2019.

Einzelnachweise

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  1. Arnauld, Andreas von 1970-: Volkerrecht . 4., neu bearbeitete Auflage. Heidelberg 2019, ISBN 978-3-8114-4961-9 , S.   234 , Randnummer 546 .