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Diplomatenrecht
,
Diplomatisches Recht
(fruher Gesandtschaftswesen bzw. Gesandtschaftsrecht)
[1]
ist die Gesamtheit der
Rechtsnormen
, die die Tatigkeit der
diplomatischen Missionen
und diplomatischen Vertretungen regeln.
Diplomatenrecht ist ein Rechtsgebiet des
Volkerrechts
. Das
Wiener Ubereinkommen uber diplomatische Beziehungen
(WUD) kodifizierte das gewohnheitsrechtlich entwickelte Diplomatenrecht. Es wurde nach Vorarbeiten der
Volkerrechtskommission
der UNO am 18. April 1961 in Wien abgeschlossen und ist seit dem 24. April 1962 in Kraft. Das Abkommen regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich
Immunitaten
der
Diplomaten
.
Man unterscheidet zwischen dem internationalen und dem nationalen Diplomatenrecht:
- Internationales Diplomatenrecht
(Volkerrecht) regelt auf der internationalen Ebene (der Staaten).
- Nationales Diplomatenrecht
ist ein Teil des
Verwaltungsrechts
und regelt den diplomatischen Dienst (Auslandsdienst), die diplomatischen Range (Beamtenkarriere),
diplomatisches Protokoll
etc.
- Andreas von Arnauld:
Volkerrecht
. 4., neu bearbeitete Auflage. C.F. Muller, Heidelberg 2019.
- ↑
Arnauld, Andreas von 1970-:
Volkerrecht
. 4., neu bearbeitete Auflage. Heidelberg 2019,
ISBN 978-3-8114-4961-9
,
S.
234
,
Randnummer 546
.