Diplomatengepack

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Schwedisches Diplomatengepack in Form einer als solches gekennzeichneten Holzkiste (2011)

Als Diplomatengepack oder Diplomatenpost wird eine speziell gekennzeichnete Sendung eines Außenministeriums an eine Auslandsvertretung (oder umgekehrt) bezeichnet, die von den staatlichen Stellen des Gastlandes nicht geoffnet, untersucht oder zuruckgehalten werden darf. Nach den Bestimmungen des Wiener Ubereinkommens uber diplomatische Beziehungen von 1964 darf sie nur diplomatische Schriftstucke oder fur den amtlichen Gebrauch bestimmte Gegenstande enthalten. Die Anzahl der Packstucke einer Sendung sowie deren Große und Gewicht sind nicht beschrankt. Diese Umstande begunstigen den Missbrauch des Diplomatengepacks.

Beschreibung und Bestimmungen

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Bestatigungsschreiben fur einen diplomatischen Kurier des US-Außenministeriums (1942)
Das US-Militar befordert Diplomatengepack (hier zur US-Botschaft nach Beirut ), wenn es auf den Landwegen zu Unruhen kommt (2008)

Das ?Wiener Ubereinkommen uber diplomatische Beziehungen“ von 1961, das 1964 Gultigkeit erlangte, enthalt Regelungen zum Diplomatengepack.

Das Diplomatengepack ist fur gewohnlich ein aus einer dauerhaften Textilie gefertigter, versiegelbarer Beutel , oft aus Segeltuch , und wird daher im Englischen diplomatic bag (Tasche) oder diplomatic pouch (Beutel) genannt. Auch Kisten und andere großere Gebinde konnen zum Diplomatengepack deklariert werden. In allen Fallen ist eine Kennzeichnung erforderlich.

Der diplomatische Kurier , der auch ad hoc ernannt werden kann, muss ein Bestatigungsschreiben als Dokument bei sich fuhren, das uber seine Stellung und die Art der Sendung Auskunft gibt. Dieser Kurier darf weder auf- noch festgehalten werden. Ein Kapitan eines kommerziell betriebenen Flugzeugs oder Schiffes muss ebenfalls ein solches Dokument bei sich tragen, falls ihm behelfsweise Diplomatengepack anvertraut wird, doch er gilt nicht als diplomatischer Kurier, da er diese Aufgabe nicht hauptsachlich wahrnimmt.

Eine Durchleuchtung mittels Rontgenstrahlung gilt als eine Untersuchung des Inhalts. Allerdings bestehen einige Staaten darauf zu kontrollieren, ob diese Sendungen nur erlaubte Gegenstande umfassen. [1]

Im Gegensatz zum Diplomatengepack kann konsularischer Verkehr aufgehalten und an den Ursprungsort zuruckgeschickt werden, wenn das Ursprungsland einer Kontrolle nicht zustimmt. [2]

Vorfalle mit Diplomatengepack

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Commons : Diplomatengepack  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b c The Straight Dope ? Is there such a thing as a diplomatic pouch? (engl.)
  2. Wiener Ubereinkommen uber konsularische Beziehungen , Art. 35 http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_191_02/a35.html
  3. Frankreich ubergibt Indien 46 Jahre alte Diplomatenpost. In: Online-Ausgabe der Zeit . 3. September 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) ; abgerufen am 30. Marz 2018 .
  4. a b Artikel ?40 Kilo Kokain in Diplomatengepack ? Diplomatenpost darf normalerweise nicht geoffnet werden. Italien bat Ecuador um eine Ausnahme und beschlagnahmte 40 Kilo Kokain.“ kurier.at vom 10. Februar 2012, abgerufen am 30. Marz 2018.
  5. Artikel ?Anthrax in US-Diplomatenpost in Wien entdeckt“ vom 13. Dezember 2001, abgerufen am 30. Marz 2018.
  6. a b NZZ Folio, 09/03 ? ?Ein nobler Sack“
  7. Time.com ? Espionage: The Spy Who Came In from the Trunk
  8. Mann im Koffer. In: zeit.de. 27. November 1964, abgerufen am 2. Dezember 2014 .
  9. Zeitspiegel. In: zeit.de. 4. Dezember 1964, abgerufen am 2. Dezember 2014 .
  10. M.O.C. Dopfner: Kurzschrift des Gedankens. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung , Nr. 254 vom 31. Oktober 1990.