Der
Dienstadel
war zunachst ein personlicher
Amtsadel
, durch Erblichkeit in die nachste Generation konnte dies zur weiteren
Nobilitierung
fuhren. Im Laufe des Mittelalters wurde diese Vorgehensweise nicht nur fur den
koniglichen
Dienst, sondern auch fur
Dienstmannen
von Furstentumern und
Hochstiften
angewandt.
Die Dienstadeligen im fruhen Mittelalter (
Ministerialitat
) waren ursprunglich im koniglichen oder kaiserlichen Dienst stehende
Gefolgsleute
, denen der
Herrscher
eine Stelle an seinem
Hof
oder im Dienste des Reiches verliehen hatte. Die Konige verliehen den durch Eroberung erworbenen
Grundbesitz
zunachst den
Heerfuhrern
, welche damit ihren ererbten
Allodialbesitz
verbanden, und den Besitz mit dem Amt (z. B. der
Grafenwurde
) erblich zu machen verstanden. Zunachst wurde dadurch nur ein personlicher Dienstadel begrundet, der jedoch durch die Verbindung von Amt und verliehenem Grundbesitz in einen erblichen Adel uberging. Er bildete im Laufe der Zeit eine neue Fuhrungsschicht und ging im 12. Jahrhundert im
Hochadel
auf.
Im hohen und spaten
Mittelalter
entwickelte sich eine neue Art des Dienstadels, diese stammten hauptsachlich von
Ritterburtigen
,
Semperfreien
und
Schoffenbarfreien
ab. In den nordlichen
Hochstiften
entwickelte sich daraus der
Stiftsadel
, die den spateren norddeutschen Niederadel bildeten, denn viele westfalische, nordrheinische und norddeutsche Dienstadelige wurden spater im
Heiligen Romischen Reich
als adelig anerkannt. Der erste ?alte“ Stiftsadel schaffte es dann teilweise uber den
Freiherrenstand
bis hin zum
Grafenstand
, der ?neuere“ Dienstadelsstand meistens nur in den untitulierten Adelsstand. In sudlichen Hochstiften wie zum Beispiel im
Hochstift Worms
und
Kurfurstentum Mainz
(siehe
Dienstadel in Mainz
) gab es nur 4 Stande freie Reichsritter, Burger, Bauern und Beisassen (Zugereiste). Der vererbbare Dienstadel wurde zum (zahlenmaßig kleinen) Burgertum gezahlt. Die
Reichsritter
, die alle
hohen Amter
beanspruchten, verhinderten eine starkere Herausbildung eines unbetitelten niederen Dienstadels. Viele Mitglieder dieses niedrigsten Adels gingen nach Niedergang des
Alten Reiches
im allgemeinen Burgertum auf, nur wenige schafften eine Adelsanerkennung in Deutschland.
- Heinz Reif
:
Adel im 19. und 20. Jahrhundert
. 2., um einen Nachtrag erweiterte Auflage, De Gruyter Oldenbourg, Berlin/Boston 2012,
ISBN 978-3-486-71689-4
- Das Hofrecht des Bischofs Burchard von Worms:
, 1859, Heinrich Gottfried Philipp Gengler, Carl Joseph Anton Mittermaier (
Google Bucher
)
- Das Recht in Bohmen und Mahren:
, 1866, Hermenegild Jire?ek, Verlag Bellmann, (
Google Bucher
)