Deutschland
in den Grenzen von 1937, wie es volkerrechtlich ? aufgrund
alliierten Vorbehaltsrechts
? bis 1990 Bestand hatte, jedoch ab 1970 zunehmend an Bedeutung verlor.
Das
Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937
ist ein bis in die 1970er Jahre haufig verwendeter Begriff in der westdeutschen Politik, wenn es um die sogenannte
deutsche Frage
ging. Der
31. Dezember
1937
wurde erstmals auf der
Außenministerkonferenz
in
Moskau
1943 als Stichtag zur Definition der
deutschen Reichsgrenzen
vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im
Londoner Protokoll
von 1944, auf der
Potsdamer Konferenz
von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden
Rechtsakten
bezogen sich die damaligen
Hauptsiegermachte
auf dieses Datum, um ?
Deutschland als Ganzes
“ in geografischer Hinsicht zu erfassen, was letztlich auch ?fast ganz einhelliger Auffassung“ unter den
Staats-
und
Volkerrechtlern
entsprach.
[1]
Aufgrund der volkerrechtlichen Kontinuitat des Deutschen Reiches in Form der
Bundesrepublik Deutschland
erhob diese bis zum
Warschauer Vertrag (1970)
Anspruche auf die
Ostgebiete des Deutschen Reiches
, die seit der
Aufteilung
des Reiches formal lediglich unter
polnischer
und
sowjetischer
Verwaltungshoheit
standen. Mit der
deutschen Wiedervereinigung
1990 und dem Inkrafttreten
volkerrechtlicher Vertrage
wurde die
Frage
der Grenzen
Deutschlands
abschließend geklart.
Das eigentliche Datum ist historisch belanglos. Es ging um die Notwendigkeit der
volkerrechtlichen
Festlegung des Reichsgebietes, da nicht alle Gebietserweiterungen des
Deutschen Reiches
vor dem
Zweiten Weltkrieg
volkerrechtlich anerkannt waren.
[2]
Unstrittig war die am 1. Marz 1935 nach einem
Volksentscheid der Saar
[3]
erfolgte Ruckgliederung des
Saargebiets
, das fur 15 Jahre als
Mandat
des
Volkerbunds
von Deutschland abgetrennt gewesen war. Die vor dem
Anschluss Osterreichs
im Marz 1938 sowie u. a. vor der Eingliederung der
sudetendeutschen Gebiete
ab 1. Oktober 1938 infolge des
Munchner Abkommens
festgesetzten Grenzen des Deutschen Reichs stellten bis 1990 den letzten volkerrechtlich gultigen Gebietsstand
Gesamtdeutschlands
dar.
[4]
?Alle territorialen Veranderungen, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten waren, wurden 1945 durch alliierte Akte ruckgangig gemacht. Die seit 1949 wieder vorhandene frei gewahlte
deutsche Bundesregierung
hat diese alliierten Maßnahmen immer als wirksam anerkannt.“
[5]
Dass dennoch nicht der letzte unter dem Aspekt der
Beschwichtigungspolitik
geduldete Gebietsstand des Reiches als Stichtag zugrunde gelegt wurde, sondern der 31. Dezember 1937 (das
Altreich
), lag darin begrundet, dass auf den Konferenzen der
Alliierten
wahrend des Krieges in
Moskau
und
Jalta
beschlossen worden war,
Osterreich
und die
Tschechoslowakei
in ihren alten Staatsgrenzen wiederherzustellen und die durch Destabilisierungspolitik zustande gekommenen Vorkriegsabkommen mit Deutschland im Nachhinein fur unwirksam zu erklaren.
Diese Planung wurde in den Londoner Protokollen uber die
Besatzungszonen
umgesetzt. Geplant war, ganz Deutschland zu besetzen, was die Alliierten in Artikel 1 des ersten
Zonenprotokolls
vom 12. September 1944 mit dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 gleichsetzten. Weiterhin gingen die Londoner Zusatzprotokolle von 1944 und 1945 von diesem Datum aus. Im
Potsdamer Abkommen
wurde zwar die Aufteilung der Besatzungszonen nochmals geandert, die Bezugnahme auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 aber nicht. Die de-facto-
Annexion
des nordlichen Teils
Ostpreußens
durch die
Sowjetunion
und die bereits bestehende
polnische
Verwaltung der ubrigen Gebiete ostlich der
Oder-Neiße-Linie
hatten auf dieser Konferenz zu Diskussionen zwischen den Alliierten gefuhrt, und
Josef Stalin
lehnte den Vorschlag
Harry S. Trumans
und
Winston Churchills
ab, beim Begriff ?Deutschland“ von Vorkriegsdeutschland auszugehen. Schließlich akzeptierte Stalin aber die Formel von 1937 zur geographischen Definition Deutschlands.
[6]
?Ausgehen kann man von uberall. Von irgendetwas muß man ausgehen. In diesem Sinne kann man auch das Jahr 1937 nehmen.“
[7]
In der Frage der polnischen Westgrenze kam es zu einem Kompromiss zwischen den Westmachten und Stalin, in dem die Grenzfrage mit der
Reparationspolitik
verknupft wurde. Bis zur Regelung der Grenzfragen in einem
Friedensvertrag
mit Deutschland akzeptierten die Westmachte die polnische Verwaltung Ostdeutschlands jenseits der
Oder
und letztlich der (westlichen)
Lausitzer Neiße
: Die Westalliierten legten sich zunachst auf die wesentlich weiter ostlich fließende
Glatzer Neiße
fest, scheiterten mit ihrem Widerstand, den sie bis kurz vor der
Potsdamer Konferenz
aufrechterhielten, aber an der vehementen Ablehnung der ostlichen Neiße durch die polnische Delegation.
[8]
Diese deutschen Gebiete sollten nicht als Teil der
sowjetischen Besatzungszone
betrachtet werden. Im Gegenzug stimmte Stalin der Teilung des Reparationsgebietes und die Zuruckstellung der endgultigen Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zu. Die Sowjetunion sollte ihre Reparationsanspruche vor allem aus der eigenen Besatzungszone befriedigen und daraus auch Polen abfinden.
[9]
De facto
bedeutete dies die Abtrennung der
Ostgebiete des Deutschen Reiches
zugunsten Polens und der Sowjetunion (
Kaliningrader Gebiet
der
RSFSR
). In der staatsrechtlichen Praxis kamen die Grenzen von 1937 nie wieder zur Geltung.
[7]
Das
Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland
spricht in seinem
Artikel 116
von ?dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937“. Keine staatliche deutsche Stelle hat nach 1945 einen daruber hinausgehenden Gebietsstand reklamiert. Bis zum 3. Oktober 1990 erstreckten die
Westalliierten
ihre Rechte in Bezug auf Deutschland als Ganzes auch auf die
Oder-Neiße-Gebiete
, soweit dies die endgultige territoriale Ordnung beruhrte.
[10]
Plakat des ?Kuratoriums Unteilbares Deutschland“, das fur Deutschland in den Grenzen von 1937 den
Freistaat Danzig
einbezieht
Eine wesentliche Rolle in der westdeutschen Politik spielte wahrend der
Adenauer-Ara
das
Kuratorium Unteilbares Deutschland
, welches am 14. Juni 1954, also drei Tage vor dem ersten Jahrestag des
Volksaufstandes in der DDR
, gegrundet worden war. Ein weitverbreitetes Plakat des Kuratoriums zeigte Deutschland in den Grenzen von 1937 mit dem Slogan ?3 geteilt? Niemals!“.
Wahlplakat der
CDU
zu den
Abgeordnetenhauswahlen in West-Berlin 1967
, ebenfalls mit Einbeziehung Danzigs
Die ?Ostgrenze des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937“ (Stichtagsgrenze)
[11]
war auf amtlichen Karten und in
Schulatlanten
[12]
[13]
bis zur
Neuen Ostpolitik
der
sozialliberalen Koalition
Willy Brandts
weiterhin und starker markiert
[14]
als die
politischen Nachkriegsgrenzen
: zum einen die
innerdeutsche Demarkationslinie
und zum anderen die Oder-Neiße-Linie. Im Hinblick auf den damaligen Vorbehalt spaterer gesamtdeutscher und friedensvertraglicher Regelung bestanden trotz der
Ostvertrage
keine volkerrechtlichen Bedenken, wenn die alten
Grenzen
des
Deutschen Reiches
auf amtlichen Karten auch eingezeichnet wurden.
[15]
Hinsichtlich der fruheren deutschen Ostgebiete konnte die Bundesrepublik nach Abschluss der Ostvertrage jedoch nicht mehr geltend machen, dass die dort effektiv von der VR Polen beziehungsweise der Sowjetunion ausgeubte
Staatsgewalt
illegal sei,
[16]
oder es rechtlich oder politisch einen Anspruch auf Ruckgabe gebe. Unbeschadet dessen bestand ?außerhalb des Bereichs, in dem die Bundesrepublik ihre
Gebietshoheit
ausuben darf, statusrechtlich deutsches
Staatsgebiet
, in dem fremde Staaten zwar ihre Gebietshoheit durchgesetzt, aber doch (wegen der [fortbestandenen]
Viermachterechte
und des
Friedensvertragsvorbehalts
) noch keine volle
territoriale
Souveranitat
erlangt [hatten]“.
[17]
Bestimmte Sachverhalte konnen ?auch außerhalb des Bereichs der Gebietshoheit […] den inlandischen
Gesetzen
unterworfen“ sein.
[18]
So definierte noch im Herbst 1979 § 1 Abs. 2 des
Umsatzsteuergesetzes
(a.F.) den Inlandsbegriff als das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, wodurch fur die
Umsatze
eines westdeutschen Unternehmens mit Geschaftspartnern aus der
DDR
dieselben Regeln wie fur Umsatze in der Bundesrepublik galten.
[19]
[20]
Vorausgegangen war ein im Zusammenhang mit der Neuordnung der
Mehrwertsteuer
im Rahmen der
Europaischen Gemeinschaft
eingebrachter
Regierungsentwurf
vom 5. Mai 1978 zur Anderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der aber von der
oppositionellen
Bundesratsmehrheit
abgelehnt wurde. Sie begrundete dies damit, dass ?die Beibehaltung des bisherigen Inlandsbegriffes nicht die Ausubung von
Hoheitsgewalt
außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes [beinhaltet]“ habe.
[21]
Mit dem sogenannten
Hermes-Gutachten
, einer von
Bundeskanzler
Helmut Schmidt
erbetenen und von Staatssekretar
Peter Hermes
unterzeichneten Stellungnahme des
Auswartigen Amtes
zur Definition des Inlandsbegriffs im Umsatzsteuergesetz, die sich die Bundesregierung spater zu eigen machte, wurde festgestellt, dass unter dem ?volkerrechtlich [nicht] fest umrissenen Inlandsbegriff“ in der Regel das
Hoheitsgebiet
zu verstehen war, und im Ergebnis musste die damals geltende Begriffsdefinition ?wegen Art. I des Warschauer Vertrages eliminiert werden“.
[22]
Dadurch sollte dem
Warschauer
sowie dem
Grundlagenvertrag
besser gerecht werden, indem die neue Formulierung ?Auseinandersetzungen mit der Volksrepublik Polen […] vorbeugen wolle […]“.
[23]
Dem wird aber entgegengehalten, dass das bloße ?Aufstellen oder Festhalten an einer Rechtsbehauptung [wie auch der
Gesetzgebung
der Bundesrepublik am Reichsgebiet in den Grenzen von 1937 …] niemals ?Gewalt‘ im Sinne des Gewaltanwendungsverbotes sein [kann]“ und ?abstrakte
Rechtsnormen
fur sich noch keinen Eingriff [in fremde Hoheitsgewalt] darstellen konnen“, sondern ?erst der hoheitliche Vollzug einer Rechtsnorm und ihre Anwendung im konkreten Einzelfall […]“.
[24]
Eine solche fand aber zu keinem Zeitpunkt statt, da die Bundesrepublik auch keine Staatsgewalt auf dem Territorium der DDR ausubte,
[25]
sondern ?die Hoheitsgewalt jedes der
beiden deutschen Staaten
sich auf sein Staatsgebiet beschrankt[e]“.
[26]
Deutschland in den heutigen Grenzen der alten Bundesrepublik und ehemaligen DDR (grau + rot), wie sie zum 3. Oktober 1990 festgeschrieben wurden. Der
Zwei-plus-Vier-Vertrag
und der nachfolgende
Grenzvertrag mit Polen
von 1990 erklarten konkludent die
Zession
der deutschen Ostgebiete (hellrot).
Mit dem
Zwei-plus-Vier-Vertrag
von 1990 sicherte die deutsche Bundesregierung den Unterzeichnerstaaten zu, die entlang der Flusse Oder und Lausitzer Neiße verlaufende Grenze als verbindliche Staatsgrenze zu
Polen
anzuerkennen. Das heißt konkret: Der deutsch-polnische Grenzvertrag bestatigt die Ostgrenze fur
Deutschland
als ?unverletzliche“ polnische Westgrenze.
?Fur die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die
Art. 23 Satz 2 GG
abgehoben hatte (…), besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die
Bundesrepublik Deutschland
ist in dem durch ihre Verfassung und das Volkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem
fortbestehenden Deutschen Reich
geworden. Aus der
bisherigen Teilidentitat
(…) ist eine volle
Subjektsidentitat
geworden. Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein.“
Personen, die jenseits von Oder und Neiße auf dem Gebiet Deutschlands in den Grenzen von 1937 geboren sind, werden nach einem Schreiben des
Bundesinnenministeriums
melderechtlich nicht als ?im
Ausland
“ geboren erfasst. Dies gilt aber nur dann, wenn sie vor dem 2. August 1945 geboren sind, dem Tag der
Beschlusse
der Potsdamer Konferenz.
[27]
- Dieter Blumenwitz
:
Denk ich an Deutschland. Antworten auf die Deutsche Frage.
Bayerische Landeszentrale fur politische Bildungsarbeit
, Munchen 1989, 3 Teile (2 Bde., 1 Kartenteil).
- Gilbert Gornig
:
Der volkerrechtliche Status Deutschlands zwischen 1945 und 1990. Auch ein Beitrag zu Problemen der Staatensukzession.
Fink, Munchen 2007,
ISBN 3-7705-4461-7
(
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27).
- Bernhard Kempen
:
Die deutsch-polnische Grenze nach der Friedensregelung des Zwei-plus-Vier-Vertrages.
Peter Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1997,
ISBN 3-631-31975-4
, (
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ISBN 3-16-148403-7
(
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.
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- Boris Meissner
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Staatliche Kontinuitat unter besonderer Berucksichtigung der Rechtslage Deutschlands.
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ISBN 3-8046-8622-2
(
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.
- Internationales Recht und Diplomatie.
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ISSN
0020-9503
.
- ↑
Daniel-Erasmus Khan
,
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S. 98
; vgl. hierzu ebda., S. 99?102.
- ↑
Rudolf Laun
(Hrsg.):
Internationales Recht und Diplomatie
. Verlag Wissenschaft und Politik, Koln 1963, S. 11 f.
- ↑
Beschluß des Volkerbundsrates vom 17. Januar 1935 uber die Durchfuhrung des Volksentscheids im Saargebiet
und
Protokoll vom 1. Marz 1935 uber die Wiedereinsetzung Deutschlands in die Regierung des Saargebietes
(nach:
Societe des Nations, Journal Officiel
, Genf 1935, S. 530).
- ↑
Klaus Stern
,
Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland
, Band V, S. 1964 ff.
- ↑
Jochen Abr. Frowein
:
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- ↑
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, Munchen 1986,
ISBN 3-423-04522-1
, S. 98.
- ↑
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b
Gerrit Dworok:
?Historikerstreit“ und Nationswerdung. Ursprunge und Deutung eines bundesrepublikanischen Konflikts
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ISBN 978-3-412-50238-6
, S. 117 (abgerufen uber
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Online).
- ↑
Daniel-Erasmus Khan,
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, 2004, S. 319?323.
- ↑
Hermann Graml
:
Die Alliierten und die Teilung Deutschlands. Konflikte und Entscheidungen. 1941?1948.
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, S. 97 ff.
- ↑
Eckart Klein
,
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, in:
Werner Weidenfeld
,
Karl-Rudolf Korte
(Hrsg.):
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Frankfurt am Main 1999,
ISBN 3-593-36240-6
,
S. 286 f.
- ↑
So zieht bspw.
Art. 116
GG
dieses Datum zur zeitlichen und territorialen Definition des Begriffs
Deutscher
heran (→
Deutsche Staatsangehorigkeit
); zum deutschen Staatsangehorigkeitsgesetz (StAG) vgl. auch
Dieter Blumenwitz
,
Der deutsche Inlandsbegriff im Lichte des Staats- und Volkerrechts
, in:
Ingo von Munch
(Hrsg.),
Staatsrecht ? Volkerrecht ? Europarecht. Festschrift fur Hans-Jurgen Schlochauer zum 75. Geburtstag am 28. Marz 1981
, de Gruyter, Berlin 1981,
S. 27
.
- ↑
Dazu jetzt:
Informationen uber Bildungsmedien in der Bundesrepublik Deutschland VIII, Grenzdarstellungen in Schulatlanten
, 1979, mit Beitragen von I. v. Munch, J. A. Frowein und D. Blumenwitz.
- ↑
Vgl. auch
Frankfurter Allgemeine Zeitung
vom 8. Februar 1979, S. 9.
- ↑
Vgl. etwa
Umstrittene Grenzverlaufe in Atlanten.
Politik mit roten Punktchen
. In:
einestages
.
Spiegel Online
, 1. April 2014,
abgerufen am 25. Oktober 2014
(siehe dazu insbes.
Foto Nr. 9
).
- ↑
Rudolf Bernhardt
, in:
Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer
, Rudolf Bernhardt,
Norbert Achterberg
, Dietrich Rauschning (Hrsg.),
Deutschland nach 30 Jahren Grundgesetz
, ?5. Die Grenzen auf amtlichen Karten“, Ausgabe 38, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1980,
ISBN 3-11-008364-7
,
S. 45
.
- ↑
Rudolf Bernhardt, in: Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Rudolf Bernhardt, Norbert Achterberg, Dietrich Rauschning (Hrsg.),
Deutschland nach 30 Jahren Grundgesetz
, Ausgabe 38, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1980,
S. 50
.
- ↑
Dieter Blumenwitz,
Der deutsche Inlandsbegriff
, in:
Staatsrecht, Volkerrecht, Europarecht
, FS fur Hans-Jurgen Schlochauer, 1981,
S. 26
.
- ↑
Dieter Blumenwitz, in:
Staatsrecht, Volkerrecht, Europarecht
, FS Schlochauer, 1981,
S. 27
.
- ↑
Rudolf Bernhardt, in: Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Rudolf Bernhardt, Norbert Achterberg, Dietrich Rauschning (Hrsg.),
Deutschland nach 30 Jahren Grundgesetz
, Ausgabe 38, Walter de Gruyter, Berlin/New York 1980,
S. 44 f.
- ↑
Vgl. auch
Deutschland-Politik: In den Mulleimer
. In:
Der Spiegel
.
Nr.
41
, 1979 (
online
–
8. Oktober 1979
).
- ↑
BT-Drucksache 8/3012 (
PDF; 343 kB
)
- ↑
Dieter Blumenwitz, in:
Staatsrecht, Volkerrecht, Europarecht
, FS Schlochauer, 1981,
S. 28 ff.
; siehe auch Veroffentlichung des Hermes-Gutachtens in der
Frankfurter Rundschau
am 26. August 1979.
- ↑
38. Sitzung des Finanzausschusses am 2. Juni 1978 (Auszug aus dem Kurzprotokoll 38/15).
- ↑
Dieter Blumenwitz, in:
Staatsrecht, Volkerrecht, Europarecht
, FS Schlochauer, 1981,
S. 33 ff.
, siehe auch weitere Ausfuhrungen dort.
- ↑
Dieter Blumenwitz, in:
Staatsrecht, Volkerrecht, Europarecht
, FS Schlochauer, 1981,
S. 36?37
,
41
.
- ↑
Art. 6 Satz 1 Grundlagenvertrag
- ↑
FAZ
, 17. Juni 2009, S. 10.