Als
Berliner Abgeordnete
bezeichnete man in der Zeit der
Deutschen Teilung
die
Bundestagsabgeordneten
aus
West-Berlin
.
Da Berlin infolge des so genannten
Vier-Machte-Status
nicht von der Bundesrepublik aus regiert werden durfte, musste das
Abgeordnetenhaus von Berlin
Bundesgesetze
jeweils durch eine eigene
Abstimmung
auch in Berlin in Kraft setzen; die Gesetze selbst enthielten eine entsprechende
Berlin-Klausel
.
Umgekehrt durfte aber auch die Bevolkerung von Berlin, wiederum als Folge des Vier-Machte-Status, nicht an der Gesetzgebung in der
Bundesrepublik Deutschland
teilhaben.
Bundestagswahlen
fanden daher ab
1949
bis zur
Bundestagswahl 1990
in Berlin nicht statt. Stattdessen wahlte das Abgeordnetenhaus von Berlin entsprechend den dortigen politischen Krafteverhaltnissen die
Berliner Abgeordneten
am Tage der jeweiligen Bundestagswahl in den
Deutschen Bundestag
. Diese hatten nach der Geschaftsordnung des Bundestages zwar ein uneingeschranktes Rederecht, sie konnten auch Funktionen im Parlament ubernehmen ?
Hans-Jochen Vogel
etwa war nach den
Bundestagswahlen 1983
als Berliner Abgeordneter in den Bundestag eingezogen und wurde Vorsitzender der
SPD-Fraktion
? sie waren aber bis auf Abstimmungen zur Geschaftsordnung nicht stimmberechtigt.
Bei solchen Abstimmungen, bei denen die Stimmen formlich ausgezahlt wurden, wurden die Stimmen der Berliner Abgeordneten daher gesondert ermittelt und bekannt gegeben.
Ihr volles Stimmrecht bekamen die Berliner Bundestagsabgeordneten am 8. Juni 1990 und damit bereits vor der
Bundestagswahl vom 2. Dezember des Jahres
und auch vor den von der
DDR-Volkskammer
bestimmten Bundestagsabgeordneten, die dem Parlament ab dem 3. Oktober 1990 mit vollem Stimmrecht angehorten.
[1]
Bereits zur Bildung des
Parlamentarischen Rats
1948 entsandte das Berliner Abgeordnetenhaus funf nicht stimmberechtigte Abgeordnete (drei von der SPD, je einer von CDU und FDP).
- Gerhard A. Ritter
, Merith Niehuss:
Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Bundestags- und Landtagswahlen 1946?1987.
Beck, Munchen 1987,
ISBN 3-406-32055-4
, S. 72, 75 u. 104.
- Konrad Hesse:
Grundzuge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland.
20. Auflage, Muller, Heidelberg 1999,
ISBN 3-8114-7499-5
, S. 37.
- ↑
Bekanntgemacht in
BGBl. I S. 1068
.
- ↑
ab 1. Februar 1952