Anerkennung

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Anerkennung ist in mehreren Fachgebieten die Erklarung eines Rechtssubjekts gegenuber einem anderen Rechtssubjekt oder gegenuber Dritten , einen bestimmten Anspruch , Sachverhalt oder Status quo gutzuheißen. Der Begriff Anerkennung wird im allgemeinen Alltagsgebrauch, auch als Synonym fur Akzeptanz , Lob oder Respekt verwendet. Gegenseitige Anerkennung gilt als notwendig fur jede Art von Zusammenleben , beispielsweise in Beziehungen ( Liebesbeziehung , Partnerschaft oder Ehe ), in einer Schulklasse oder im Beruf . Wird ein Gruppenmitglied nicht anerkannt, besteht die Moglichkeit zum Außenseiter zu werden.

Das Verb ?anerkennen“ ist die Verdeutlichung des Verbs ?erkennen“. [1]

Rechtssubjekte, die mit einer Anerkennung in Verbindung kommen, konnen naturliche oder juristische Personen bis hin zu Staaten sein. Die Anerkenntnis ist dagegen eine Vertragsart ( Schuldanerkenntnis ) oder eine Prozesshandlung .

Mit dem Rechtsbegriff der Anerkennung befassen sich viele Rechtsgebiete .

  • Im Zivilrecht ist die Anerkennung ein haufig verwendeter Rechtsbegriff.
Mit der gemaß § 80 Abs. 1 BGB zur Entstehung einer rechtsfahigen Stiftung erforderlichen Anerkennung durch die zustandige Landesbehorde ist eine Erlaubnis gemeint.
Gemaß § 1592 Nr. 2 BGB wird die Vaterschaft durch Anerkennung konkretisiert. Die bereits vor der Geburt zulassige Anerkennung der Vaterschaft gemaß § 1594 Abs. 1 BGB bedarf der Zustimmung der Mutter ( § 1595 Abs. 1 BGB) und ist zu beurkunden ( § 1597 Abs. 1 BGB).
Die Anerkennung auslandischer Entscheidungen in Ehesachen nach § 107 FamFG erfolgt nur, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen fur die Anerkennung vorliegen.
Die Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Schiedsspruche richtet sich gemaß § 1061 Abs. 1 ZPO nach dem New Yorker Ubereinkommen uber die Anerkennung und Vollstreckung auslandischer Schiedsspruche vom 10. Juni 1958. [2]
  • Asylrecht : Mit dem Asylantrag wird gemaß § 13 Abs. 2 AsylG die Anerkennung als Asylberechtigter sowie internationaler Schutz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG beantragt. Die Erloschensgrunde der Anerkennung als Asylberechtigter sind in § 72 AsylG abschließend aufgezahlt. Der Widerruf hat gemaß § 73 AsylG unverzuglich zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen fur die Anerkennung als Asylberechtigter nicht mehr vorliegen.
Die Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) legt Normen fur die Anerkennung als Fluchtling und fur den Fluchtlingsstatus fest.

Es bestehen auch Regelungen zur Anerkennung von Schulleistungen fur den Hochschulzugang. Sehr verbreitet sind auch Regelungen zur ?Anerkennung von Studienleistungen“, etwa in Prufungsordnungen , sowie Vorschriften zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen oder Abschlussen. In Deutschland kommen dabei aufgrund der Kulturhoheit der Lander vor allem durch Vorschriften der Lander zum Tragen, ggf. koordiniert durch die Kultusministerkonferenz . Bei beruflichen Qualifikationen kommt in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ( Anerkennungsgesetz ) zur Anwendung; zudem ist im europaischen Sekundarrecht die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlussen durch Richtlinie 2005/36/EG uber die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt.

Sozial- und Staatsphilosophie

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Die Anerkennung anderer Menschen, Dinge oder Satze schrankt die Handlungsfreiheit eines Subjektes ein: Die Anerkennung anderer Menschen schließt Verpflichtungen ihnen gegenuber ein, die von ihrer Respektierung als Personen, uber die Zustimmung zu ihren Wunschen, bis hin zur Wurdigung ihrer Leistungen reicht. [10] Gegenuber juristischen Personen wie Vereinen, Gemeinden oder Staaten meint Anerkennung eine ?offizielle Bestatigung, Erklarung der Gultigkeit oder der Rechtmaßigkeit“. [10] Bezogen auf Aussagen oder Normen bedeutet Anerkennung ihre Beachtung, Billigung oder Wahrheitsannahme . [10] Indem das Erkennen in der Anerkennung eine Bedeutung fur das menschliche Handeln erlangt, verknupft die Anerkennung theoretische und Praktische Philosophie . In der Logik spielt Anerkennung eine Rolle in der Aussagentheorie Gottlob Freges .

Philosophische Ansatze, die Anerkennung oder bedeutungsahnliche Begriffe verwenden, lassen sich bis zu Rousseau zuruckverfolgen. Grundlegend ist der Begriff der Anerkennung fur die Philosophie Immanuel Kants , auch wenn er diesen nicht unmittelbar verwendet. Dies kommt bereits in der Menschenrechtsformel des kategorischen Imperativs zum Ausdruck, wonach man sich oder einen anderen Menschen jederzeit niemals nur als Mittel, sondern stets auch als Zweck behandeln soll. [11] Also hat man die eigene Willkur mit der Willkur der anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit in Einklang zu bringen. [12] Entsprechend hat ein jeder Mensch ?rechtmaßigen Anspruch auf Achtung von seinen Nebenmenschen, und wechselseitig ist er dazu auch gegen jeden Anderen verbunden.“ [13]

Einen ersten Versuch der Systematisierung des Anerkennungsbegriffes leistete Johann Gottlieb Fichte in seiner Grundlage des Naturrechts (1796).

?Im wechselseitigen Auffordern zu freiem Handeln und im Begrenzen der eigenen Handlungssphare zugunsten des Anderen bildet sich sowohl individuelles wie gemeinsames Bewusstsein ? eines ist nicht ohne das andere.“ [14]

Darauf aufbauend entwickelte Georg Wilhelm Friedrich Hegel 1802?1807 in seinen fruhen Schriften in Jena ein theoretisches System, in dessen Zentrum ein Anerkennungsbegriff stand. Bei Fichte und Hegel ersetzt die Anerkennung gewissermaßen den Gesellschaftsvertrag als Grundlage von Recht und Staat. [10] Mit Hegel endete zunachst die Entwicklung der philosophischen Anerkennungstheorie. [10]

Der aus Russland stammende, in Frankreich lebende Alexandre Kojeve belebte direkt nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges Hegels Ansatz neu. Dem jungen Hegel folgend hob er hervor, dass Anerkennung zur Bildung des Selbstbewusstseins notwendig sei. Dies bedinge auch, dass niemand fur sich selbst allein diese Entwicklungsstufe erreichen konne. Erst wenn mehrere ?Bewußtseine“ aufeinandertreffen, ereignet sich das, was Hegel ?Bewegung der Anerkennung“, ?Dialektik der Anerkennung“ nennt und den ?Kampf um Anerkennung“ als Spezifikum des Menschen notig macht. Hegel beschreibt dies in seiner ?Phanomenologie des Geistes“ im Kapitel ?Selbstandigkeit und Unselbstandigkeit des Selbstbewusstseins; Herrschaft und Knechtschaft “. Folgenschwer hat Karl Marx daraus sein Modell des Klassenkampfes entwickelt. Im 20. Jahrhundert beeinflusste dies auch psychoanalytische Entwurfe, etwa Jacques Lacans . Auch das Gesellschaftsverstandnis Tzvetan Todorovs knupft an Hegel und Kojeve an, wobei er sich gegen Thomas Hobbes Bild der Gesellschaft als notwendiges Ubel wendet.

  • In Deutschland wurde das Anerkennungsprinzip Hegels 1968 von Jurgen Habermas wieder aufgegriffen. [15] Habermas wies auf seine Aktualitat hin und betonte die Vorteile des Konzeptes der Anerkennung gegenuber Problemen der Theorien von Immanuel Kant oder Karl Marx : Bei Kant fehle in der Klarung moralischer Fragen die zwischenmenschliche Interaktion und damit tatsachliche Intersubjektivitat. Marx hingegen reduziere Interaktion auf Arbeit . [10] Hegel habe mit der Anerkennung hingegen richtigerweise Interaktion und Arbeit auseinandergehalten. [16]

In der Theorie und Terminologie von Gottlob Frege ist das Urteilen die Anerkennung des Wahrheitswertes eines Gedankens. [22]

Die Psychologie betrachtet den engen Zusammenhang von einerseits Anerkennung (als Lob, Bestatigung [23] oder Respekt) und andererseits der Entwicklung und Bewahrung des Selbstwertgefuhls eines Menschen. Joachim Bauer sagt dazu ?Neurobiologische Studien zeigen, dass nichts das Motivationssystem so sehr aktiviert, wie von anderen gesehen und sozial anerkannt zu werden“. [23]

Fur die Psychoanalyse ist Anerkennung ? als mehr oder minder unwillkurliche Geste des Bewusstseins im Rahmen der Tiefenpsychologie der Abwehrmechanismen ? ein Modus der (buchstablichen) Wahrnehmung außerlicher Gegebenheiten (etwa des anatomischen Geschlechtsunterschiedes) in ihrer seelischen Bedeutsamkeit (vgl. etwa Kastrationsangst ) und die Gegenbewegung zur Verleugnung .

Im Konzept ? Emotionale Kompetenz “ von Claude Steiner [24] spielt die Idee der Anerkennung eine zentrale Rolle: Es wird davon ausgegangen, dass viele Menschen unter einem erheblichen Mangel an Anerkennung und Zuwendung, sogenannten Positive Strokes , leiden. Als Ursachen werden verinnerlichte dysfunktionale Beziehungsmuster aus der Kindheit und der weiteren Entwicklung angenommen. Als Folgen dieses Zuwendungsmangels werden seelische Erkrankungen konstatiert.

Claude Steiner entwickelte den Gedanken der ?Stroke-Okonomie“: Anerkennung wird innerhalb der Familie unbewusst knappgehalten. Damit erreichen Eltern, dass eine Situation, in der unbegrenzt Anerkennung gegeben wird, umgewandelt wird in eine Situation, in der Anerkennung Mangelware ist und der Preis dafur entsprechend hoch ist. Nach Steiner dient dies Eltern dazu, ihre Kinder steuern zu konnen. Steiner glaubt, dass Erwachsene immer noch unbewusst diese Regeln im Alltag befolgen und so zu wenig Anerkennung geben und erhalten.

Die Anerkennung der Anderen wird als eine theologische Grunddimension der interkulturellen Kommunikation und der Bildung von Edmund Arens und Helmut Peukert herausgearbeitet.

Monographien

  • Axel Honneth : Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte . Suhrkamp, Frankfurt am Main 1992, ISBN 3-518-58128-7 .
  • Jakub Kloc-Konkołowicz: Anerkennung als Verpflichtung. Klassische Konzepte der Anerkennung und ihre Bedeutung fur die aktuelle Debatte. Wurzburg: Konigshausen & Neumann 2015, ISBN 978-3-8260-5831-8 .
  • Rainer-Mathias Limmer: Der Begriff der Anerkennung. Philosophisch-psychologische Untersuchungen . Dissertation, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen 2005 ( online , PDF , 0,98 MB).
  • Christine Wimbauer : Wenn Arbeit Liebe ersetzt. Doppelkarriere-Paare zwischen Anerkennung und Ungleichheit. Campus, Frankfurt/New York 2012, ISBN 978-3593397825 .
  • Germo Zimmermann : Anerkennung und Lebensbewaltigung im freiwilligen Engagement. Eine qualitative Studie zur Inklusion benachteiligter Jugendlicher in der Kinder- und Jugendarbeit . Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt, 2015. ISBN 978-3-7815-2005-9 ,
  • Axel Honneth und Jacques Ranciere : Anerkennung oder Unvernehmen? Eine Debatte , herausgegeben von Katia Genel und Jean-Philippe Deranty. Suhrkamp, Berlin 2021, ISBN 978-3-518-29833-6 .

Aufsatze

  • Edmund Arens (Hrsg.): Anerkennung der Anderen. Eine theologische Grunddimension interkultureller Kommunikation. Freiburg i.Br. 1995, ISBN 3-451-02156-0 .
  • Axel Honneth: Verwilderungen. Kampf um Anerkennung im fruhen 21. Jahrhundert , Aus Politik und Zeitgeschichte , 1?2/2011, Online-Version .
  • Thomas Laugstien: Anerkennung , in: Historisch-kritisches Worterbuch des Marxismus , Bd. 1, Argument-Verlag, Hamburg, 1994, Sp. 249?261.
  • Helmut Peukert : Bildung als Wahrnehmung des Andern. Der Dialog im Bildungsdenken der Moderne. In: I.Lohmann/W.Weiße (Hrsg.): Dialog zwischen den Kulturen. Munster/New York 1994, 1?14.
  • Josef Senft : Anerkennung des Andern: Paradigma sozialethischer und religionspadagogischer Bildung. In: Orientierung 61 (1997) Nr. 3, S. 28?30.
  • Peter Sitzer/Christine Wiezorek: Anerkennung . In: Wilhelm Heitmeyer/ Peter Imbusch (Hrsg.): Integrationspotenziale einer modernen Gesellschaft . VS-Verlag, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-14107-4 , S. 101?132.
  • Herrmann Weber: "Die 'Anerkennung' von Religionsgemeinschaften durch Verleihung von Korperschaftsrechten in Deutschland" in Richard Potz und Reinhard Kohlhofer (Hrsg.): Die "Anerkennung" von Religionsgemeinschaften Verl. Osterreich, Wien, 2002. S. 57?74.
Wiktionary: Anerkennung  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gerhard Kobler , Etymologisches Rechtsworterbuch , 1995, S. 17; vergl. die Formulierung ?Er erkannte das Weib“ fur ?zur Frau nehmen“ in der Bibel.
  2. BGBl. 1961 II S. 121
  3. Herrmann Weber, Die 'Anerkennung' von Religionsgemeinschaften durch Verleihung von Korperschaftsrechten in Deutschland , in Richard Potz/Reinhard Kohlhofer (Hrsg.), Die "Anerkennung" von Religionsgemeinschaften, Verlag Osterreich, Wien, 2002. S. 57
  4. Barbara Gartner, Der religionsrechtliche Status islamischer und islamistischer Gemeinschaften , Springer, Wien-New York, 2011, S. 517
  5. Barbara Gartner, Der religionsrechtliche Status islamischer und islamistischer Gemeinschaften , Springer, Wien-New York, 2011, S. 519
  6. Katja Funken, Das Anerkennungsprinzip im internationalen Privatrecht , 2009, S. 23 f.
  7. Rudolf L. Bindschedler, Die Anerkennung im Volkerrecht , in: Berichte der Deutschen Gesellschaft fur Volkerrecht, Heft 4, 1961, S. 1
  8. Karl Doehring, Volkerrecht , 2004, S. 412
  9. Andreas von Arnauld, Volkerrecht , 2014, S. 38
  10. a b c d e f Gabriel Amengual: Anerkennung . In: Hans Jorg Sandkuhler (Hrsg.): Enzyklopadie Philosophie . Bd. 1: A?N. Meiner, Hamburg 1999, ISBN 3-7873-1452-0 , S. 66?68.
  11. Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten , BA 67
  12. Immanuel Kant: Metaphysik der Sitten , RL, Akademie-Ausgabe Band VI, 230
  13. Immanuel Kant: Metaphysik der Sitten , TL, Akademie-Ausgabe Band VI, 462
  14. zitiert nach Ludwig Siep, Anerkennung als Prinzip der praktischen Philosophie. Untersuchungen zu Hegels Jenaer Philosophie des Geistes . Alber, Freiburg/Munchen 1979, S. 22
  15. Jurgen Habermas, Arbeit und Interaktion. Bemerkungen zu Hegels ?Jenenser Philosophie des Geistes“ , in: Jurgen Habermas, Technik und Wissenschaft als ?Ideologie“ , Suhrkamp, Frankfurt am Main 1968, S. 9?47. Vgl. auch Jurgen Habermas, Erkenntnis und Interesse , Suhrkamp, Frankfurt am Main 1968, S. 81
  16. Jurgen Habermas: Arbeit und Interaktion. Bemerkungen zu Hegels ?Jenenser Philosophie des Geistes“ . In: Jurgen Habermas: Technik und Wissenschaft als ?Ideologie“ . Suhrkamp, Frankfurt am Main 1968, S. 46.
  17. Karl-Heinz Ilting, Anerkennung. Zur Rechtfertigung praktischer Satze , in: Gerd-Gunther Grau (Hrsg.), Probleme der Ethik. Zur Diskussion gestellt auf der wissenschaftlichen Tagung 1971 des engeren Kreises der Allgemeinen Gesellschaft fur Philosophie in Deutschland e. V. Alber, Freiburg im Breisgau/Munchen 1972
  18. Ludwig Siep, Anerkennung als Prinzip der praktischen Philosophie. Untersuchungen zu Hegels Jenaer Philosophie des Geistes . Alber, Freiburg/Munchen 1979, S. 22
  19. Andreas Wildt, Autonomie und Anerkennung. Hegels Moralitatskritik im Lichte seiner Fichte-Rezeption , Klett-Cotta, Stuttgart, 1982
  20. Avishai Margalit: The Decent Society : (1996) translated by Naomi Goldblum, deutsch: Politik der Wurde. Uber Achtung und Verachtung, Fischer 1999
  21. Unter anderem 2009 in "Raster des Krieges"/"Frames of War".
  22. Gottlob Frege, ’’Der Gedanke: eine logische Untersuchung’’, in: Beitrage zur Philosophie des deutschen Idealismus I, 2, 1918, S. 58 (62), in: Frege, Logische Untersuchungen , 3. Aufl., 1986, ISBN 3-525-33518-0 , S. 30 (35): ?Wir unterscheiden demnach 1. das Fassen des Gedankens ? das Denken, 2. die Anerkennung der Wahrheit eines Gedankens ? das Urteilen, 3. die Kundgebung dieses Urteils ? das Behaupten.“
  23. a b Suchtig nach Anerkennung , Zeit WISSEN, 11. Juni 2013
  24. Claude Steiner: Emotionale Kompetenz . Deutscher Taschenbuch-Verlag, Munchen 1999, ISBN 3-423-36157-3 .