Alliierte Kommission fur Osterreich

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Die Alliierte Kommission fur Osterreich entstand im Jahr 1945 nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches . Ihr Sitz war im Haus der Industrie am Schwarzenbergplatz in Wien , dessen sudlicher Teil damals Stalinplatz hieß. Der Tatigkeitszeitraum erstreckte sich vom 4. Juli 1945 bis zum 27. Juli 1955 (Inkrafttreten des Osterreichischer Staatsvertrages ), also uber fast genau 10 Jahre.

Vorgeschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Hauptalliierten der Anti-Hitler-Koalition hatten sich, beginnend mit der Teheran-Konferenz 1943, mehrfach auf unterschiedlicher Ebene getroffen, um eine Einigung uber das Vorgehen fur die Zeit nach dem Sieg uber das Großdeutsche Reich zu erzielen. So hatte die Casablanca-Konferenz die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation erhoben und die Konferenz von Jalta eine Einteilung in Besatzungszonen sowie eine koordinierte Verwaltung und Kontrolle durch eine Zentrale Kontrollkommission beschlossen.

Zu Osterreich gaben die Alliierten Ende 1943 die Moskauer Deklaration ab, nach der sie den Anschluss von 1938 als nichtig betrachteten und ein freies und wiederhergestelltes Osterreich befurworteten.

Nach der Besetzung Wiens durch sowjetische Soldaten am 13. April 1945 erklarten die Vorstande der (wieder)entstandenen Parteien SPO , OVP und KPO am 27. April in einer gemeinsamen Proklamation uber die Selbstandigkeit Osterreichs mit Berufung auf diese Deklaration den ?Anschluss“ fur nichtig und bildeten eine provisorische Staatsregierung , die zunachst nur von der Sowjetunion, nicht aber den anderen Alliierten, anerkannt wurde.

Nach dem endgultigen militarischen Zusammenbruch des Großdeutschen Reiches und der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai verkundeten die Hauptsiegermachte am 5. Juni mit ihrer Berliner Deklaration offiziell die Ubernahme der Regierungsgewalt und das dortige Alliierte Kontrollverfahren ; fur Osterreich kam es am 4. Juli zur Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens uber die Alliierte Kontrolle .

Erstes Kontrollabkommen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In dem Ersten Kontrollabkommen vom 4. Juli 1945 wurde von den vier Alliierten eine alliierte Kommission fur Osterreich eingerichtet. Sie bestand aus dem Alliierten Rat , dem Exekutiv-Komitee und jeweils einem Stab der Besatzungsmachte .

Alliierter Rat [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ursprunglich setzte sich der Rat aus den militarischen (Hoch-)Kommissaren der Besatzungsmachte zusammen. Angelegenheiten, die alle Besatzungsgebiete betrafen, mussten die Kommissare nach Rucksprache mit ihren jeweiligen Regierungen gemeinsam regeln. Volle Entscheidungsbefugnisse hatten sie dagegen in ihrer jeweiligen Besatzungszone. Jedem militarischen Kommissar stand ein politischer Berater zur Seite. Der Rat tagte mindestens alle zehn Tage mit wechselndem Vorsitz. Der Alliierte Rat hatte dafur zu sorgen, dass die Plane ihrer Regierungen im gesamten Land umgesetzt werden.

Exekutiv-Komitee [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Exekutiv-Komitee bestand aus ranghohen Militars, die ihre jeweiligen Kommissare vertraten und die Ausfuhrung der Beschlusse uberwachten.

Stabe [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Stabe hatten verschiedene Aufgaben und teilten sich auf Sachgebiete, wie Militarische, Marine- und Luftfahrt-Angelegenheiten, Wirtschaft, Finanzwesen, Reparationen; Ubergaben und Wiedergutmachungen, Inneres, Arbeit, Rechtsfragen, Kriegsgefangene, Politik und Transport.

Aufgaben [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die wichtigsten Aufgaben der Alliierten Kommission fur Osterreich waren:

  • die Einhaltung des Waffenstillstands zu gewahrleisten;
  • die Trennung vom ubrigen vormaligen Reichsgebiet sicherzustellen;
  • eine Zentralverwaltung aufzubauen;
  • freie Wahlen fur eine kunftige Regierung vorzubereiten;
  • die ordnungsgemaße Verwaltung sicherzustellen.

Ziel des ersten Kontrollabkommens war, Aufgaben, die von osterreichischen Behorden erledigt werden konnten, zu delegieren. Dazu wurden Alliierte Kommandanturen (Kommandantura) errichtet. Die Interalliierte Kommandantur fur Wien war bis 1953 in Teilen des Justizpalastes untergebracht und ubersiedelte dann an den Sitz der Alliierten Kommission.

Die Unterzeichner des Abkommens waren in London :

Zweites Kontrollabkommen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Zweiten Kontrollabkommen, das am 28. Juni 1946 abgeschlossen wurde, wurden der osterreichischen Regierung bzw. dem Parlament weitergehende Gesetzgebungsbefugnisse zugestanden. Ein Vetorecht des Alliierten Rats fur gewohnliche Gesetze bestand nur noch innerhalb von 31 Tagen, und da fur jeden Beschluss des Rats Einstimmigkeit erforderlich war, konnte ein Gesetz de facto auch mit der Billigung nur einer Besatzungsmacht in Kraft treten. Nur fur Verfassungsgesetze war weiterhin die explizite Zustimmung des Alliierten Rats notwendig und daher die Zustimmung aller vier Besatzungsmachte. Weiters wurde Osterreich erlaubt, mit einer Besatzungsmacht bilaterale Vertrage ohne die Zustimmung der anderen Besatzungsmachte abzuschließen. Das war ein wichtiger Punkt bei den nunmehrigen Besitzverhaltnissen des ehemals reichsdeutschen Eigentums. Jetzt war es auch erlaubt, mit den Mitgliedslandern der UNO diplomatische Beziehungen aufzunehmen. [2]

Das Zweite Kontrollabkommen sollte nur fur sechs Monate Gultigkeit haben, blieb aber bis zum 27. Juli 1955 (dem Tag des Wirksamwerdens des Osterreichischen Staatsvertrags ) in Kraft.

Unterzeichnet wurde dieses Abkommen von den vier Hochkommissaren :

Spater wurden die Militars im Kontrollrat durch hohe Beamte der Zivilverwaltung ersetzt. Insbesondere wurden die Hochkommissariate sukzessive in Botschaften umgewandelt (USA 1951, Sowjets 1953). Die alliierte Kommission hatte ihre letzte Sitzung am 27. Juli 1955.

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Manfried Rauchensteiner : Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Osterreich 1945?1955 . Herausgegeben vom Heeresgeschichtlichen Museum, Militarwissenschaftliches Institut, Wien. Styria, Graz [u. a.] 1979, ISBN 3-222-11219-3 .

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Under- Secretary of State , vgl. auch en:Ronald Ian Campbell
  2. Joseph T. Simon: Augenzeuge , 1979, ISBN 3-900336-01-6 , S. 348?352.