Porajmos

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Razzia gegen Sinti-Wohnwagen in Renningen (Winter 1937)

Das Romanes -Wort Porajmos [ p?o?aj?mos ] (auch Porrajmos , deutsch: ?das Verschlingen“) bezeichnet den Volkermord an den europaischen Roma in der Zeit des Nationalsozialismus . Er bildet einen negativen Hohepunkt der langen Geschichte von Diskriminierung und Verfolgung . Die Zahl der Opfer ist nicht bekannt. Nach unterschiedlichen Schatzungen liegt sie innerhalb einer großen Spannbreite, ist jedoch sechsstellig.

Wie der Volkermord an den Juden ( Shoah ) war es ein Versuch der kollektiven Vernichtung. Jeder, der von den nationalsozialistischen Erfassungsinstanzen ? im Altreich ein Verbund aus pseudowissenschaftlichen und kriminalpolizeilichen Gutachtern, außerhalb oft von spontan entscheidenden Akteuren der Verfolgung ? dem ? Zigeunertum “ zugeordnet wurde, war grundsatzlich von Vernichtung bedroht. Dem lag die rassistische Deutung der Angehorigen der Minderheit als ?fremdrassige“, ?geborene Asoziale “ zugrunde. ?Zigeuner“ wurden so zu Objekten eines ?doppelten“, des ethnischen wie des sozialen Rassismus.

Innerhalb des NS-Staates zielte erst die Verfolgung, dann die Vernichtung vor allem auf ortsfest lebende ?Zigeunermischlinge“. Seit Herbst 1939 existierten zunachst nur in Teilen umgesetzte Deportationsabsichten . Ab Februar 1943 wurde eine Mehrheit der im Deutschen Reich lebenden Roma in das eigens errichtete Zigeunerlager Auschwitz deportiert. Weitere Roma wurden aus den besetzten westeuropaischen Gebieten dorthin verschleppt. Nur eine Minderheit uberlebte. Außerhalb der Reichweite systematischer Erfassung, wie in den deutsch okkupierten Gebieten Ost- und Sudosteuropas , waren vor allem Roma bedroht, die nach deutschem Urteil ? vagabundierten “, teils allerdings tatsachlich Fluchtlinge oder Vertriebene waren. Hier fielen die Angehorigen der Minderheit vor allem Massakern deutscher militarischer und polizeilicher Formationen sowie den SS-Einsatzgruppen und der Bekampfung des bewaffneten Widerstands gegen die deutsche Besatzung zum Opfer.

Uberblick [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die nationalsozialistische Bekampfung der ? Zigeuner “ ?aus dem Wesen dieser Rasse “ (so der Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938) mundete wie die ebenso rassistische , nationalsozialistische ? Endlosung der Judenfrage “ in einen Volkermord. Porajmos und Shoa stehen nach der Motivation der Tater, nach dem Ablauf der Ereignisse und nach den Methoden und Ergebnissen ihrer Realisierung nebeneinander. Wahrend Porajmos allein den Genozid an den europaischen Roma und Shoa allein den Genozid an den europaischen Juden bezeichnet, bedeutet Holocaust in umfassender Definition beides. Auch bei einer engeren Definition stellt die Forschung ?die Verfolgung der Sinti und Roma in den Zusammenhang des Holocaust“ ( Wolfgang Benz ). [1]

Der Volkermord an den europaischen Roma ist weit weniger grundlich erforscht als die Shoa. Den Massenmorden seit Beginn des Zweiten Weltkriegs ging eine flachendeckende Unterdruckungspolitik voraus, an der in hohem Maße die unteren Ebenen von Polizei und Administration beteiligt waren. Ab 1937 internierten lokale Behorden ?Zigeuner“ im Deutschen Reich in zahlreichen Orten in besonderen ?Zigeunerlagern“, etwa in Berlin-Marzahn , Koln-Bickendorf , Dusseldorf-Lierenfeld , Essen, Frankfurt am Main, Fulda, Gelsenkirchen, Hannover, Kiel, Magdeburg oder Ravensburg . Die ebenfalls 1937 begonnene, zentral organisierte Erfassung der Minderheit, die die Voraussetzung der spateren Deportationen vor allem in das Vernichtungslager KZ Auschwitz-Birkenau darstellte, vollzog sich in enger Kooperation mit kommunalen und regionalen Instanzen, mit protestantischen und katholischen Kirchengemeinden und mit Unterstutzern und Zuarbeitern aus der Sozialarbeit und aus der Heimatforschung. [2]

Erfassung, Verfolgung und Vernichtung basierten auf als ?wissenschaftlich“ verstandenen rassenanthropologischen und -hygienischen Kategorien (?Bekampfung aus dem Wesen dieser Rasse“). Das Selbstverstandnis der Betroffenen war fur die Verfolger ohne Bedeutung. Das heißt, dass auch Menschen mit einem teilweise familienbiografischen Hintergrund aus der Mehrheitsbevolkerung ? eingestuft als ?Zigeunermischlinge“ ? der Verfolgung zum Opfer fielen.

Die Massenmorde geschahen nicht anders als im Fall der judischen Minderheit ganz uberwiegend in Osteuropa und im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Sie begannen regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wurden verschieden intensiv durchgefuhrt. Seit Kriegsbeginn wurden ?Zigeuner“ in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten Opfer der Mordaktionen der Einsatzgruppen . Ein großer Teil der deutschen, osterreichischen und bohmischen Roma wurde ab Ende Februar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren in einem zynisch als ?Zigeunerfamilienlager“ bezeichneten separaten Bereich untergebracht, in dem die meisten von ihnen innerhalb weniger Monate an den Haft- und Arbeitsbedingungen starben. Die Uberlebenden wurden 1944 vergast oder zur Sklavenarbeit in andere Konzentrationslager verlegt; an den Transport- und Lagerbedingungen starben ebenfalls viele Menschen.

Die Opferzahlen der Mordaktionen deutscher militarischer und polizeilicher Einheiten im okkupierten Osten sind aufgrund unzureichender Dokumentation nicht zuverlassig feststellbar. Schatzungen sprechen von mindestens 100.000 Opfern. Offentliche Darstellungen der Gesamtzahl der Opfer folgen oft einer Rede des fruheren Bundesprasidenten Roman Herzog und nennen die Zahl 500.000. Die Forschung bestatigt diese Schatzung nicht. [3]

Neben Roma waren von der Politik der ?Asozialenbekampfung“ und der ?vorbeugenden Verbrechensbekampfung“, wie sie 1937/1938 forciert wurde (Zum Beispiel durch die Aktion ?Arbeitsscheu Reich“ gegen ? Asoziale “), wie andere deviante Gruppen der Mehrheitsbevolkerung (?Bummler“, Trinker, Prostituierte) auch als ?nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ bzw. als ? deutschblutige Nichtzigeuner“ Kategorisierte betroffen. Trotz entsprechenden Versuchen stellten etwa Jenische vom Gesetzgeber keine relevante rassenhygienische Gruppe und Bedrohung dar. [4]

Zur Vorgeschichte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Antiziganismus hat in Europa eine lange Tradition. Spatestens seit dem 16. Jahrhundert unterlagen die als ? Heiden “, ?Zigeuner“ oder ?Agypter“ Bezeichneten wie die gesamte Armutspopulation außerhalb der Untertanenverbande einem rigiden rechtlichen, okonomischen und gesellschaftlichen Ausschluss. Sie waren grundsatzlich rechtlos, nirgendwo aufenthaltsberechtigt und also zur Dauermigration gezwungen, auf Nischenerwerbsweisen verwiesen und als ?herrenloses Gesindel“ stigmatisiert. Auch als sich im 19. Jahrhundert Niederlassungsmoglichkeiten durch die Reform des Niederlassungsrechts ergaben, wurden sie doch haufig weiterhin von Ort zu Ort abgeschoben. Nach einer Niederlassung blieben sie in der Regel in stadtischen oder dorflichen Randquartieren ausgegrenzt und isoliert von der Mehrheitsbevolkerung. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wurden sie als ?asozial“ stigmatisiert.

Eine hervorgehobene Maßnahme staatlich-zentraler Vereinheitlichung der Verfolgungsmaßnahmen bildete 1906 die preußische ?Anweisung zur Bekampfung des Zigeunerunwesens“, die sich sowohl gegen Roma (unbeachtlich der jeweiligen Untergruppe wie der Sinti , Lovara , Lalleri u. a.) als auch gegen jenische ?Landfahrer“ richtete, soweit sie nicht ortsfest lebten. 1924 wurde sie erneuert. Sie wurde von anderen deutschen Staaten ubernommen. Wirksam blieb sie bis in den Nationalsozialismus hinein. [5]

Das seit 1899 bestehende bayerische Amt fur Zigeunerangelegenheiten in Munchen wurde in der Weimarer Republik 1929 zur Zentrale zur Bekampfung des Zigeunerunwesens umgeformt und kooperierte fortan eng mit einer entsprechenden Behorde in Wien . Dieses Amt ermachtigte die Polizei, Roma ohne feste Arbeitsstelle zu Zwangsarbeit zu verpflichten.

Am 16. Juli 1926 wurde im Freistaat Bayern das ?Gesetz zur Bekampfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ verabschiedet. [6] Ausfuhrungsbestimmungen und zeitgenossische Fachkommentare belegen seine kriminalpraventive Funktion, d. h. die genannten Fallgruppen galten von vornherein als kriminell. Die Unterscheidung zwischen ?Zigeunern“ und ?Landfahrern“ beruhte auf einem rassistischen und volkischen Grundverstandnis, ein in der Normierung neues Element: Die Rassenkunde gibt daruber Aufschluss, wer als Zigeuner anzusehen ist. [7] Ein Runderlass des preußischen Innenministeriums vom 3. November 1927 ordnete die Abnahme von Fingerabdrucken bei ?allen nichtseßhaften Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ an. Wer uber 18 Jahre alt war, musste sich fur eine ?Bescheinigung“ fotografieren lassen, die die Funktion eines Sonderausweises bekam, der bei Kontrollen vorzuweisen war. Eine allgemeine Ausweispflicht fur die Mehrheitsbevolkerung (?Kennkarten“ als Vorlaufer der spateren Personalausweise) wurde erst am 10. September 1939 mit der Verordnung uber den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie uber den Ausweiszwang eingefuhrt. [8]

Weitere Fotos gingen mit den Fingerabdrucken an die besagte ?Zigeunerpolizeistelle Munchen“. [9] Das bayerische Gesetz von 1926 wurde zur Vorlage fur das von dem hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner (SPD) vorgelegte und am 3. April 1929 verabschiedete ?Gesetz zur Bekampfung des Zigeunerunwesens“. [10] In diesem Fall wie generell wurden die Ausschlussmaßnahmen gegen ?Zigeuner“ und ?Landfahrer“ ? von ?Arbeitsscheuen“ war in Hessen nicht die Rede ? von fast allen Parteien befurwortet. Nur die KPD lehnte das Gesetz als verfassungswidrig ab.

Der Jurist Hans von Hentig lehnte das Bayrische Gesetz grundsatzlich ab, da es ?eine bestimmte gefuhlsmaßige Abneigung anschlagend und ausnutzend, sich gegen Zigeuner, aber auch, was die Uberschrift nicht verrat, gegen alle nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ richte. Das Gesetz sei aufgrund seiner unklar definierten Begriffe, dem ?schadhaft skizzierten Personenkreis“ untauglich. Weiterhin kollidieren fur Hentig einzelne Bestimmungen mit der Reichsverfassung, etwa mit der in § 111 garantierten Freizugigkeit , oder das Verbot, in ?Horden“ zu reisen, verpflichte zur Trennung von Kindern und Eltern, wenn die Eltern nicht standesamtlich verheiratet seien. [11]

In vielen Orten gab es Initiativen von Burgern oder von Behorden, die sich bei ihren Maßnahmen auf Burgerappelle beriefen, ?Zigeuner“ entweder zu verdrangen oder sie unter polizeiliche Bewachung zu stellen. In Koln, wo wahrend der Weltwirtschaftskrise zahlreiche ?wilde Siedlungen“, haufig als Wohnwagenstellplatze, entstanden waren, wurde 1934 der ? Schwarz-Weiß-Platz “ errichtet, um so der ?allgemeinen Unsicherheit und Verunstaltung des Straßenbilds“ zu begegnen. [12] In Frankfurt am Main richtete die Stadt auf sozialdemokratische Initiative hin ein ? Konzentrationslager “ fur ?Zigeuner“ ein. [13] Der Begriff war bis dahin im deutschen politischen Sprachgebrauch Lagern fur abzuschiebende ? Ostjuden “ vorbehalten gewesen. Die SS begann schon 1931, Roma zu erfassen. [14] In Vorbereitung der Olympischen Spiele 1936 richtete Berlin den ? Rastplatz “ am Berliner Stadtrand ein.

Die Neudefinition dieser Minderheiten uberschnitt sich mit der uberkommenen soziografischen Definition: einerseits wurde ?rassisch“ zwischen angeblich nichtdeutschen ?Zigeunern“ und deutschen Landfahrern unterschieden, andererseits wurden nur Fallgruppen mit dem kulturellen Merkmal einer ?fahrenden“ Lebensweise ? das die ortsfest Lebenden nicht weiter aufwiesen ? dem Ausschluss unterworfen. Eine Unterscheidung zugunsten oder zulasten dieser oder jener Untergruppe der Roma trafen weder die Behorden noch die Bevolkerungsmehrheit: ?Zigeuner“, soweit sie augenscheinlich ? nomadisierend “ dem antiziganistischen Stereotyp entsprachen, waren ohne Rucksicht auf ihre Selbstwahrnehmung alle gleichermaßen unerwunscht.

Nationalsozialismus [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Erste Schritte eskalierender Ausgrenzung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kommunales Lager Dusseldorf-Hoherweg (1937)

Bald nach der Machtubergabe an die Nationalsozialisten und ihre Bundnispartner verscharften vor allem lokale polizeiliche und administrative Instanzen die traditionelle Diskriminierung deutlich. In den Weimarer Jahren waren vor allem in Großstadten ?wild“ periphere Notquartiere entstanden, in denen zahlreich oder ausschließlich Roma lebten. Sie wurden seit 1934 aufgelost. Sie wurden nun in umzaunten ?Zigeunerlagern“ [15] moglichst außerhalb der Stadt und in weiter Distanz zur Mehrheitsbevolkerung interniert. Das betraf auch jene, die bis dahin innerhalb der Mehrheitsbevolkerung wie diese in Wohnungen und Hausern gelebt hatten. Bekanntes Beispiel eines solchen Lagers ist der vor der Sommerolympiade 1936 auf den Rieselfeldern vor Berlin eingerichtete ? Zigeunerrastplatz Marzahn “. Die Bewohner der Lager waren einem rigiden Reglement unterworfen und einer standigen Bewachung ausgesetzt. [16] Weitere Lager gab es etwa in Koln-Bickendorf , in Magdeburg am Holzweg , in Kiel an der Preetzer Straße oder Ravensburg .

Ab 1935 wurden Roma wie die judische Minderheit in die rassistische NS-Gesetzgebung einbezogen. Davon waren alle Gruppen betroffen. Obwohl die Nurnberger Gesetze ?Zigeuner“ nicht ausdrucklich nannten, schloss der maßgebliche Kommentar zum Reichsburgergesetz sie wie Juden ausdrucklich als ?artfremd“ mit ein.

?Zigeuner“ standen ?im Schnittpunkt der beiden Varianten des Rassismus ? der ethnischen bzw. rassenanthropologischen und der sozialen bzw. rassenhygienischen .“ [17]

Zentralisierung der ?Zigeunerbekampfung“, Rolle der nationalsozialistischen Zigeunerforschung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Heimerlass des Wurttembergischen Innenministeriums (1938)

1936 richtete der Arzt und fruhere Jugendpsychiater Robert Ritter im Reichsgesundheitsamt die Rassenhygienische und Bevolkerungsbiologische Forschungsstelle (RHF) ein. Ihre erste Aufgabe bestand im Aufbau eines ?Zigeunersippenarchivs“. 1942 konnte die Bestandsaufnahme der ?Zigeuner“ als abgeschlossen gelten. Es folgte die Einrichtung eines ?Landfahrersippenarchivs“, das uber einen Ansatz nicht hinauskam und regional begrenzt blieb. [18] Die Forschungsstelle erstellte bis zum Marz 1943 nahezu 24.000 Gutachten. [19] Die umfangreichen Datenerhebungen des Ritter-Instituts waren nur moglich durch die intensive Zuarbeit von Kirchengemeinden, Fursorgeamtern, Schulen, Heimatforschern und anderen dezentralen Akteuren.

Nach Darstellung von Ritter, der sich fur seine Beurteilungen die Spielraume selbst setzte und zudem manipulierte, handelte es sich bei der ganz uberwiegenden Mehrheit (?mehr als 90 %“) der erfassten ?inlandischen Zigeuner“ um ?Zigeunermischlinge“. Anders als im Fall der judischen Minderheit wurden ?Zigeunermischlinge“ starker als Gefahrdungspotential fur die ?Reinheit“ und ?Gesundheit“ des ?deutschen Volkskorpers“ betrachtet als ?stammechte Zigeuner“, weil diese sich abseits halten wurden, das schadliche ?Blut“ der ?Zigeunermischlinge“ aber durch ?Blutsvermischungen“ mit ?Randexistenzen“ der deutschen Volksgemeinschaft in dieselbe Eingang finden wurde. ?Zigeuner“ sollten in Arbeitslager gesteckt und zwangssterilisiert werden.

Im Zuge der Neudefinition der Aufgaben der Polizei stellte die nationalsozialistische Polizeifuhrung neben die Verbrechensaufklarung die ? vorbeugende Verbrechensbekampfung “. Darunter verstand sie sowohl ?die Vernichtung des Verbrechertums“ als auch die ?rassische Reinhaltung“ der ?deutschen Volksgemeinschaft“. In diesem Sinn erging durch das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) am 14. Dezember 1937 ein ?Grundlegender Erlaß uber die vorbeugende Verbrechensbekampfung“. [20] Uberwachung und Vorbeugungshaft waren die Mittel der Umsetzung gegen die Fallgruppen der ?Berufsverbrecher“, ?Gewohnheitsverbrecher“, ?Gemeingefahrlichen“ und ?Gemeinschadlichen“. Der letzten Kategorie waren vom RKPA ?Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“ subsumiert. Die ?Vorbeugungshaft“ ahnelte der ?Schutzhaft“. Die Neudefinition der KZs als ?Erziehungs- und Produktionsstatten“ und der zunehmende Mangel an Arbeitskraften auf dem Hintergrund der Ziele des Vierjahresplans begunstigten die folgenden Verhaftungsaktionen, von denen auch alle Roma betroffen waren. Das spektakularste Ereignis dabei war die ?Aktion Arbeitsscheu Reich“ vom 13. bis zum 18. Juni 1938. ?Mindestens 200 mannliche arbeitsfahige Personen (Asoziale)“ waren im Interesse einer ?straffe(n) Durchfuhrung des Vierjahresplanes“ pro Kriminalpolizeileitstelle festzunehmen und in einem KZ zu inhaftieren. Neben Bettlern, Zuhaltern oder Vorbestraften waren sowohl ?Zigeuner“ als auch ?nach Zigeunerart umherziehende Personen“ als Zielgruppen genannt. Reichsweit wurden zwischen April und Juni 1938 mehr als 10.000 Roma, Juden und Angehorige zahlreicher Gruppen ?deutschblutiger Asozialer“ als ?Asoziale“ verhaftet und in mehrere Konzentrationslager verschleppt. Individuelle Angriffe und die Haftbedingungen forderten zahlreiche Todesopfer. [21] Von Ende 1939 bis Juli 1941 war Josef Ochs als Sachbearbeiter im RKPA zustandig fur die Bearbeitung der Vorbeugehaftbefehle zur Einweisung in KZs. [22]

KZ Buchenwald, erste Inhaftierungen 1937 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Nach der Errichtung des Lagers am 15. Juli 1937 lassen sich ab Juni 1938 vereinzelte Sinti als ?Schutzhaftlinge“ im KZ Buchenwald nachweisen. Im Fruhjahr 1939 waren noch ca. einhundert im Lager inhaftiert, zahlreiche Sinti waren an den gruppenweisen Auspeitschungen und Misshandlungen zerbrochen. Nach Kriegsbeginn 1939 wurden 600 Roma aus dem KZ Dachau nach Buchenwald verlegt. Auch die osterreichischen im Burgenland lebenden Roma wurden nach Buchenwald deportiert, wo etwa ein Drittel den Winter 1939/1940 nicht uberlebte. Die Uberlebenden wurden 1940 ins KZ Mauthausen verbracht, wo sie durch Arbeit in den Steinbruchen umkamen. Die Rassenhygienische Forschungsstelle bearbeitete auch die KZ-Haftlinge in Buchenwald. [23]

Widerstand gegen die Erfassung durch die Rassenhygienische Forschungsstelle, ein Beispiel [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Porajmos fand nicht widerstandslos statt. Ein Beispiel ist die Verweigerung der Begutachtung durch die Rassenhygienische Forschungsstelle 1938 im wurttembergischen Schorndorf . Als Adolf Wurth von der RHF am 2. April 1938 in Schorndorf eintraf, wehrte sich Anton Guttenberger entschieden gegen die vorgesehenen Untersuchungen seiner Familie. In einer Meldung an den Schorndorfer Burgermeister heißt es:

?Guttenberger weigert sich, sich untersuchen zu lassen mit folgender Begrundung: ?Er und seine Familie seien keine Zigeuner, auch wenn sie Zigeuner waren, ließen sie sich nicht rassenkundlich untersuchen, da es hierfur kein Gesetz gebe‘ … Dr. Wurth erklart, dass seine weiteren Untersuchungen in Wurttemberg durch die Weigerung des Guttenberger in Frage gestellt seien, da auch andere Zigeuner in anderen Orten sich auf das Beispiel des Guttenbergers berufen werden.“ [24]

Der Widerstand wurde gebrochen. Wurth erschien im Juli 1938 erneut in Schorndorf und erfasste neun Mitglieder der Familie; Anton Guttenberger war nicht darunter. [25] Die Weigerung Anton Guttenbergers konnte letztlich weder Erfassung noch Begutachtung und Deportation verhindern; als ?Zigeunermischlinge“ eingestuft, wurden er und seine Familie im Marz 1943 nach Auschwitz deportiert, wo die meisten Angehorigen ermordet wurden. [26]

Verfolgung ?aus dem Wesen dieser Rasse“ [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Am 8. Dezember 1938 verfugte ein Runderlass Heinrich Himmlers ?betr. Bekampfung der Zigeunerplage“ die ?Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“, [27] namlich auf der Basis der ?durch rassenbiologische Forschungen gewonnenen Erkenntnisse“. Der Erlass unterschied zwischen ?rassereinen Zigeunern“, ?Zigeunermischlingen“ und Menschen, die ?nach Zigeunerart umherziehen“ wurden.

Erstellung einer ?Zigeuner“-Genealogie (ca. 1939, wahrscheinlich Roma)

Die Definition und Identifizierung der ?Zigeuner“ im Reichsgebiet wurde auch mit dem Erlass zwar ideologisch auf die ?Rasse“ zuruckgefuhrt, praktisch war den mit der Identifikation beauftragten Institutionen aber ? wie bei Juden ? eine rassenkundliche Definition der Gruppe und von Individuen auf Grundlage anthropometrischer Daten unmoglich. Konnte bei Juden auf die Religionszugehorigkeit oder die Religionszugehorigkeit der Vorfahren zuruckgegriffen werden, war dieses bei ?Zigeunern“, die den (christlichen) Religionsgemeinschaften der Mehrheitsbevolkerung angehoren, unmoglich. Als Ausweg wurden umfangreiche Genealogien erstellt, wobei einzelne Vorfahren recht willkurlich als ?Zigeuner“ festgelegt und Nachfahren in ihrem ?Mischlingsgrad“ geschatzt wurden.

Mit den Ausfuhrungsbestimmungen vom 1. Marz 1939 wurden drei verschiedenfarbige Ausweise eingefuhrt. Die Bestimmungen sahen Gutachten zur Einteilung in drei Gruppen vor. Diese Aufgabe ubertrug das RKPA der RHF. Das Ziel der staatlichen Maßnahmen ?zur Wahrung der Einheit der deutschen Volksgemeinschaft “, hieß es, musse ?die rassische Absonderung des Zigeunertums vom deutschen Volkstum “ sein, sodann die Verhinderung der ?Rassenvermischung“ und schließlich die ?Regelung der Lebensverhaltnisse der reinrassigen Zigeuner und der Zigeunermischlinge“. Das ?Zigeunerproblem“ musse im Reichsmaßstab gesehen und gelost werden. [28] Dem ?Zigeunertum“ in diesem rassepolitischen Sinn waren sowohl ?stammechte“ bzw. ?reinrassige Zigeuner“ bzw. ?Vollzigeuner“ als auch ?Zigeunermischlinge“ zugerechnet. Wahrend die ersten nach ?Blutsanteil“ in vier Varianten aufgeteilt waren, waren fur ?Mischlinge“ 28 Moglichkeiten vorgesehen. Als Oberbegriff fur die 32 Teilgruppen wurde ?Zigeuner“ oder ?zigeunerische Personen“ verwendet. [29]

Die Kategorisierung derjenigen, die aus dieser Zigeunerdefinition herausfielen, wandelte sich zum offenen Sammelbegriff ?Nichtzigeuner“. Das waren als ?deutschblutig“ Begutachtete oder als integrationsfahig geltende ?Mischlinge mit vorwiegend deutschem Blutsanteil“, die als ?deutschblutig geltend“ eingestuft wurden. ?Nichtzigeuner“ waren aus den eskalierenden Ausschlussvorschriften und -maßnahmen ausgenommen. Die Gruppe der ?nach Zigeunerart“ Lebenden, die der Erlass vom 8. Dezember 1938 noch genannt hatte, entfiel ersatzlos. [30]

Die gutachtlichen Außerungen der RHF beschrankten sich auf Zigeuner im Altreich. Zwar scheint es Recherchen des Ritter-Instituts auch in der Ostmark gegeben zu haben, Gutachten uber osterreichische Roma sind aber unbekannt. [31]

Nach dem deutschen Uberfall auf Polen fand am 21. September 1939 in Berlin eine Leiterkonferenz des RSHA uber die kunftige Rassenpolitik statt. Sie fuhrte die Minderheiten der Juden und der ?Zigeuner“ als kunftige Deportationsopfer im Rahmen einer allgemeinen ?volkischen Flurbereinigung“ zugunsten von ?Reichs- und Volksdeutschen“ zusammen. Zu einer bereits ins Auge gefassten Ausweitung der aus der ?Ostmark“ ins ? Protektorat “ und nach Polen durchgefuhrten Transporte von Juden und ?Zigeunern“ kam es jedoch nicht. Die Besprechung nennt in ihrem Protokoll aber bereits das Ziel, ?die restlichen 30000 Zigeuner auch nach Polen“ zu deportieren. [32]

In der ersten Oktoberhalfte 1939 ordnete Himmler an, ?binnen kurzem im gesamten Reichsgebiet die Zigeunerfrage im Reichsmaßstab grundsatzlich“ zu regeln. Am 17. Oktober folgte ein ?Schnellbrief“ des RSHA (? Festschreibungserlaß “), der erklarte, die ?spater festzunehmenden Zigeuner“ seien bis zu ihrem ?endgultigen Abtransport“ in besonderen Sammellagern festzuhalten. Es wurde ?bis auf weiteres“ ein allgemeines Verbot gegen Roma ausgesprochen, ihren aktuellen Aufenthaltsort zu verlassen. Die Ortspolizeibehorden erhielten den Auftrag, die Betroffenen zu zahlen und erkennungsdienstlich zu erfassen. Entsprechend der im Dezember 1938 proklamierten Zielsetzung einer ?Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“ waren sonstige Landfahrer, mithin vor allem also Jenische , vom Festsetzungserlass ausdrucklich nicht betroffen. [33]

Die ?Maideportation“, die erste Massendeportation nach dem Uberfall auf Polen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Kurz nach dem Uberfall auf Polen, im September 1939, lassen sich erste Planungen zur Deportation von ?Zigeunern“ ins Generalgouvernement belegen. Am 21. September berief Reinhard Heydrich eine Konferenz ein, auf der auch die Deportation der restlichen ?30.000 Zigeuner nach Polen“ beschlossen wurde. [34] Die Planung wurde sehr weit getrieben. Bekannt ist etwa ein Telegramm Arthur Nebes vom 16. Oktober 1939. Danach sollten an einen Deportationszug von ?Wiener Juden“ ?3?4 Wagon Zigeuner“ angehangt werden. [35] Am 13. Oktober 1939 telegrafierte Nebe mit Adolf Eichmann , wann er die ?Berliner Zigeuner“ schicken konne. [36] Generalgouverneur Hans Frank vermerkt Anfang Dezember 1939, dass ?Juden und Zigeuner“ aus dem Reich deportiert werden sollen. [37] Der seit Oktober 1939 zur Administration des Generalgouvernements gehorende Fritz Arlt bezifferte die Zahl der dem Generalgouverneur angekundigten ?Zigeuner“ Mitte 1940 mit 35.000. [38] Das Wissen um die geplanten Deportationen war verbreitet, so versuchte etwa der Magdeburger Polizeiprasident Ende November 1939 die bauliche Verbesserung des ortlichen Zigeunerzwangslagers mit dem Hinweis auf die in Kurze erfolgende Deportation zu verhindern. [39] Im Marz 1940 ließ sich Frank, um die Probleme seiner Verwaltung mit dem ?nicht enden wollenden Zustrom von Juden, Polen und Zigeunern“ beherrschbar zu machen, ein Vetorecht uber Transporte ins Generalgouvernement einraumen. [40]

Sudwestdeutsche Roma werden am 22. Mai 1940 am hellen Tag durch Asperg zur Deportation gefuhrt. (Bild der RHF)

Auf Drangen der Wehrmachtfuhrung , ?baldmoglichst ein Verbot des Aufenthalts von Zigeunern in der Grenzzone [zu] erlassen“, wurde von Himmler per Schnellbrief fur Mitte Mai 1940 ein ?Transport von Zigeunern … 2.500 Personen ? in geschlossenen Sippen“ aus dem westlichen Grenzraum ins Generalgouvernement angeordnet. Als Sammelpunkte fur je 1.000 zu Deportierende waren Hamburg (Hafen) und Koln ( Messehallen ), fur weitere 500 das Zuchthaus Hohenasperg bei Stuttgart vorgesehen. Mit der Festnahme am 16. Mai 1940 wurde wie ublich bei ?Zigeunern“ und anders als bei der judischen Minderheit, fur die die Gestapo zustandig war, die Kripo beauftragt. Die lokalen und regionalen Instanzen erhohten von sich aus die Quoten, so dass 2.800 Menschen deportiert wurden. Sie durften jeweils 50 kg Handgepack mitnehmen. Geld, Wertgegenstande und Personalpapiere wurden ihnen abgenommen. Am 22. Mai folgte die Deportation von den Sammelstellen.

  • Die aus Sudwestdeutschland Verschleppten wurden am Zielort ( J?drzejow ) auf LKWs und Pferdewagen verladen und auf Dorfer und Kleinstadte der Umgebung verteilt ?oder sich selbst uberlassen“. Viele von ihnen wurden spater in Rustungsunternehmen eingesetzt.
  • Die aus Westdeutschland Deportierten wurden in Platarowo an der Grenze zur Sowjetunion aus den Waggons getrieben, teils sich selbst uberlassen, teils auf die Dorfer der Umgebung verteilt, um als Erntehelfer eingesetzt zu werden. Im Laufe des Jahres 1941 wurde eine Mehrzahl in umzaunten Ghettos in bzw. bei Siedlce untergebracht. Dort wurden sie im Straßenbau und bei der Eisenbahn eingesetzt.
  • Die aus Norddeutschland Kommenden wurden nach Beł?ec ? ebenfalls an der Grenze zur Sowjetunion ? gebracht (nicht zu verwechseln mit dem 1942 errichteten Vernichtungslager Belzec ). Dort errichteten sie ein Lager, in dem sie gemeinsam mit Juden, aber von diesen getrennt untergebracht waren. Sie wurden zunachst zum Bau eines Panzergrabens eingesetzt. Die Todesrate war hoch. Spater wurde ein zusatzliches Lager in einem fruheren Zuchthaus bei Ha?sk eingerichtet. Es folgten fur alle Manner, Frauen und Jungen ab zehn Jahren Arbeiten zur Moorentwasserung und im Kanalbau.

Die Situation der Opfer der Mai-Deportation ist unubersichtlich. Sicher ist zu sagen, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Hunger, Kalte, Krankheiten bei vielen zum Tod fuhrten. Manchen gelang es, uber langere Fristen in den Stadten zu uberleben, einzelnen, in ihre Heimat zuruckzukehren und dort bis zum Ende des Nationalsozialismus unterzutauchen. Neuere Forschungen nehmen eine ?Todesrate um die 50 Prozent“ an. [41] Die Mai-Deportation von 1940 (siehe z. B. Zigeunerlager Preetzer Straße ) gilt als ein Vorlauf und Ubungsfeld fur die spateren Judendeportationen.

Ausweitung der Deportationen mit dem Uberfall auf die Sowjetunion [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Die Deportationen aus dem Reichsgebiet im Fruhwinter 1941 standen in einem unmittelbaren Kontext mit der im Gefolge des Uberfalls auf die Sowjetunion eingeleiteten Vernichtungspolitik gegen die judische Minderheit. Himmler kundigte im September 1941 an, dass das ? Altreich “ und das ?Protektorat“ ?vom Westen nach dem Osten von Juden geleert und befreit“ wurden. Analog dazu sollte das Deutsche Reich ?zigeunerfrei“ werden. Seit Mitte Oktober 1941 wurden 20.000 westeuropaische Juden in das Ghetto Litzmannstadt (Łod?) verschleppt. Zwischen dem 5. und 9. November 1941 trafen in Viehwaggons aus den Reichsgauen Niederdonau und Steiermark 5.007 Roma ein, fast alle von ihnen zahlten zur Gruppe der Burgenland-Roma , mehr als die Halfte von ihnen waren Kinder. Sie wurden in einem durch doppelten Stacheldrahtzaun abgetrennten Ghettobereich untergebracht, wo sich unter den gegebenen Verhaltnissen bald Flecktyphus ausbreitete. Mehrere Tausend, die bis dahin das Ghetto uberlebt hatten, wurden im Januar 1942 in Gaswagen in dem Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) erstickt. Keiner der nach Łod? deportierten Roma uberlebte. Das im November 1941 zuruckgelassene Eigentum der Roma wurde durch die Behorden konfisziert und an die regionale Mehrheitsbevolkerung veraußert, nachdem es zuvor zu spontanen Plunderungen durch Angehorige der ?Volksgemeinschaft“ gekommen war.

Auschwitz-Birkenau [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das ?Zigeunerlager“ (gelb hervorgehoben) im KZ Auschwitz-Birkenau , Grundlage: Luftbild der Royal Air Force von 1944
Behordlicher Rucklauf einer Todesmeldung mit erfundener Todesursache an die Ortsbehorde des Ausgangspunktes der Deportation. Die Deportierte wurde 1944 im KZ Majdanek ermordet.

Himmler befahl am 16. Dezember 1942 im ?Auschwitz-Erlass“, ?Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblutige Angehorige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwahlen und in einer Aktion von wenigen Wochen Dauer in ein Konzentrationslager einzuweisen“. Zustandig dafur blieb die Kriminalpolizei . Am 29. Januar verfugte das Reichssicherheitshauptamt die Ausfuhrungsbestimmungen: ?Die Einweisung erfolgt ohne Rucksicht auf den Mischlingsgrad in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz. […] Die kunftige Behandlung der reinrassigen Sinte- oder der als reinrassig geltenden Lalleri -Zigeuner-Sippen bleibt einer spateren Regelung vorbehalten.“

Am 26. Februar 1943 traf ein erster Transport von Roma ? Frauen, Manner, Kinder ? aus Deutschland im als ?Zigeunerfamilienlager Auschwitz“ noch nicht fertiggestellten Lagerabschnitt B II e von Auschwitz ein. Weitere Transporte waren ebenfalls bereits Ende Februar dorthin abgegangen. [42] Von den rund 22.600 Haftlingen starben uber 19.300. Davon erlagen uber 13.600 der planmaßigen Mangelernahrung, den Krankheiten und Seuchen, und mehr als 5.600 wurden in Gaskammern ermordet. Die meisten Haftlinge stammten aus Deutschland und Osterreich (62,75 % zuzuglich 4,46 % Staatenlose , die vermutlich mehrheitlich Deutsche waren), aus dem Protektorat Bohmen und Mahren kamen 22 % und dem besetzten Polen 6 % der Haftlinge. [43]

Wenige Tage nach dem Beginn der Massendeportationen in das ?Zigeunerlager Auschwitz“ bittet ein Sinto mit dem Nachnamen Adler den Munchner Kardinal Faulhaber um ein Gesprach und Hilfe wegen der laufenden Massendeportationen. Faulhaber lehnt Gesprach und Hilfe ab. Auch weitere Bischofe erreichen im April/Mai 1943 Hilferufe, so den Erzbischof von Freiburg, Conrad Grober . In einer anonymen Bittschrift an ihn heißt es: ?dass es sich um 14.000 glaubige Katholiken handelt, die fest auf die Fursprache Ew. Eminenz rechnen“ diese seien von Deportation und Sterilisierung bedroht. ?Zigeuner sind Deutsche und haben sich stets als Deutsche gefuhlt und betatigt“. Nun wurden alle ?Zigeuner sowie Zigeunermischlinge“ in das Konzentrationslager Auschwitz gebracht. Hab, Gut und Geld werde ihnen abgenommen, eine Erklarung nicht geliefert: ?Alle gegen uns Zigeuner durchgefuhrten Maßnahmen werden uns nicht begrundet, durch keinerlei schriftliche Unterlagen hoherer Stellen belegt, sondern einfach von unteren Stellen ausgefuhrt. Es kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein, dass man Frauen und Kinder in Konzentrationslager steckt, ganze Familien nur wegen ihrer Zugehorigkeit zu einem Stamme dort sterben lasst, ohne auch nur die leiseste Begrundung irgendeines kriminellen oder staatsfeindlichen Verbrechens in Handen zu haben.“ Der Bericht formulierte es klar: ?Man geht systematisch dazu uber, unseren Stamm auszurotten […]“. Faulhaber war zuvor von Gertrud Luckner , die in der Erzdiozese Freiburg mit der Betreuung der so genannten ?katholischen Nichtarier“ betraut war, uber eine bevorstehende Deportationswelle informiert worden. Der Erzbischof von Breslau , Kardinal Adolf Bertram ? raumlich der nachste katholische Bischof zum KZ Auschwitz ? erhielt Anfang Mai 1943 ebenfalls zwei Schreiben von bedrohten Sinti: ?denn wenn unsere katholische Kirche uns nicht in ihren Schutz nimmt, so sind wir einer Maßnahme ausgesetzt, die moralisch wie auch rechtlich jeder Menschlichkeit Hohn spricht. Wir betonen hierbei, dass es hier nicht um einzelne Familien geht, sondern um 14.000 katholische Angehorige der romisch-katholischen Kirche, und an die folgedessen unsere katholische Kirche nicht achtlos vorubergehen kann.“ Die Hilfsgesuche, die klar die faktische Bedrohung schildern und eine Form des Widerstandes waren, blieben ohne jede kirchliche Reaktion. [44]

Mit der Deportation verfiel das Eigentum der Opfer dem Reich. Die regionalen Finanzamter verwalteten das immobile Eigentum (Hauser, Grundstucke) und verteilten das Inventar in Versteigerungs- und Verkaufsaktionen wie im Fall der judischen Minderheit an die Volksgemeinschaft. [45]

Im Mai 1944 beschloss die Lagerleitung von Auschwitz, die ubrigen etwa 2.900 Roma von Birkenau zu ermorden. Diese leisteten erbitterten Widerstand, worauf die SS vom ersten Raumungsversuch Abstand nahm. In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 uberfiel und ermordete die SS dennoch die restlichen Haftlinge. [46] Zur Erinnerung an diesen Widerstand gilt der 16. Mai heute als ?International Roma Resistance Day“. [47]

Verfolgung in den okkupierten Gebieten und Satellitenstaaten [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im gesamten deutschen Machtbereich wurden Roma verfolgt, wenngleich unterschiedlich motiviert und in unterschiedlicher Intensitat. Dort, wo im Westen die nationalen Behorden auf Anweisung die Verfolgung betrieben, spielten die rassistischen Kriterien der reichsdeutschen Erfassungs- und Verfolgungsinstanzen im Allgemeinen eine untergeordnete oder keine Rolle. Als ein wesentliches Verfolgungsmotiv erscheint besonders in den osteuropaischen Fallen das antiziganistische Stereotyp vom ?Zigeuner“ als Spion und subversiven Unterstutzer des Feindes. Es durfte eine mit Abstand hohere Zahl von ost- als von west- und mitteleuropaischen Roma der Vernichtung zum Opfer gefallen sein. Eine Gesamtzahl ist aufgrund der besonderen Bedingungen der Mordaktionen im Osten nur als unbestimmte Schatzung zu nennen. Historiker gehen davon aus, dass es moglicherweise mehr als 100.000 Opfer gab. [48]

Die Schweiz als sicheres Fluchtland setzte ihre traditionelle restriktive Grenzpolitik fort und schob auslandische Roma, auch Fluchtlinge aus dem Deutschen Reich und aus den Okkupationsgebieten ab. Fur die Fluchtlinge bedeutete das die Einweisung in ein deutsches KZ oder Tod. [49]

Osterreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Titelblatt der Schrift ?Die Zigeunerfrage“ (1938) des osterreichischen NS-Funktionars Tobias Portschy

Nach dem Anschluss Osterreichs 1938 griffen Erlasse Himmlers auch in Osterreich. Hier konnte einerseits auf Vorarbeiten der Polizei, wie eine (unvollstandige) zentrale Zigeunerregistratur (?Zigeuner-Conscription“) als auch auf Gedanken der illegalen NSDAP-Fuhrung, etwa die ?Zigeunergedenkschrift“ von Tobias Portschy zuruckgegriffen werden. Die Verdrangung der Roma aus den Berufen fuhrte zu einem erheblichen Kostenbedarf in den Gemeinden und erhohte so deren ?Handlungsbereitschaft“ und damit zur Repression gegen die Opfer. [50] Im November 1940 wurde das Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach errichtet, das ca. 4000 Haftlinge durchliefen. [51] Weitere Deportationen fuhrten besonders 1941 in das Ghetto Litzmannstadt ? von den 2.000 Deportierten uberlebte keiner ? sowie in das Vernichtungslager Kulmhof bzw. ab 1943 in das ? Zigeunerlager Auschwitz “. [50] [52] Im Burgenland lebten nach verschiedenen Zahlungen der Jahre 1925?1936 zwischen 5199 und 7871 Roma, von den Nationalsozialisten wurden aus politischen Grunden diese Zahlen uberhoht. [53] Ein weiteres Lager war das Sammellager Maxglan /Leopoldskron. Es wurde Ende Marz 1943 aufgelost und der Großteil der im Lager Inhaftierten nach Auschwitz deportiert. [51] Leni Riefenstahl versorgte sich aus diesem Lager mit uber einhundert ?spanisch aussehenden“ Statisten fur ihren Film Tiefland .

Westeuropa [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Niederlande [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In den 1940 besetzten Niederlanden gab es eine auf ?einige hundert Personen“ (Zimmermann) geschatzte Zahl von Roma, die zum Teil als niederlandische Staatsburger akkulturiert ortsfest lebten, sowie mehr als 10.000 sozial marginalisierte, in Wohnwagen lebende reizigers ( Fahrende , Eigenbezeichnung) oder woonwagenbewoners ( Wohnwagenbewohner, Fremdbezeichnung), bei denen es sich um Nachfahren der niederlandischen ruralen Armutsbevolkerung des 19. Jahrhunderts und in dieser Zeit zugewanderter Angehoriger der deutschen Armutpopulation handelte. Beide Gruppen galten der deutschen Besatzung nicht nur als ?asozial“, sondern zugleich als moglicher Aufenthaltsort untergetauchter Spione und Agenten bzw. ihre Angehorigen potentiell selbst als solche. Vor allem reizigers standen im Fokus des niederlandischen Verfolgungsinteresses. 1943 erfassten niederlandische Behorden 10.000 von ihnen (nachdem Roma bereits seit 1937 registriert worden waren) und sprachen ein allgemeines Reiseverbot aus. Sie waren Razzien ausgesetzt. Soweit reizigers , Roma noch reisten, versuchten die Besatzungsbehorden sie durch Reiseverbote und die Festsetzung auf eine begrenzte Zahl von Standplatzen davon abzuhalten. Anders als im Deutschen Reich die zahlreichen kommunalen ?Zigeunerlager“, waren diese Platze kaum bewacht, so dass die Bewohner sie verlassen konnten.

Am 16. Mai 1944 fand eine landesweite Razzia statt, in deren Verlauf 578 Menschen von lokalen und regionalen niederlandischen Instanzen als ?Zigeuner“, ?Zigeunermischlinge“ und als ?nach Zigeunerart“ umherziehend festgenommen und im ?Durchgangslager fur Juden“ Westerbork inhaftiert wurden. Die Kriterien, die bei der Festnahme angelegt wurden, eroffneten den niederlandischen Akteuren Handlungsspielraume, die unterschiedlich genutzt wurden. Nicht wenige Verfolgte waren bereits seit langerem untergetaucht, andere wurden von der Polizei gewarnt. Eine Uberprufung der Festgenommenen in Westerbork fuhrte zur nachtraglichen Entlassung von 279 als reizigers beurteilten Personen. Nachdem aufgrund diplomatischer Intervention Roma mit italienischer und guatemaltekischer Staatsburgerschaft ebenfalls entlassen wurden, wurden 245 Menschen nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren ganz uberwiegend Roma, einzelne von ihnen aber auch Ehepartner aus der Minderheit der reizigers . 30 uberlebten. [54]

Belgien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Belgien lebten zwei- bis dreihundert Roma, viele davon belgische Staatsburger, die mehrheitlich beim deutschen Uberfall auf das Land zunachst nach Frankreich flohen, teilweise aber nach dem Ende der Kampfhandlungen in Frankreich von dort zuruckkehrten. 1940 erließ der Militarbefehlshaber Alexander von Falkenhausen ein allgemeines Verbot des Wandergewerbes fur Belgien und Nordfrankreich gegen ?Zigeuner“ wie gegen nichtzigeunerische Fahrende, das aber nicht umfassend kontrolliert und eingehalten wurde. Generell betrafen repressive Maßnahmen ortsfest Lebende nicht. 1942 wurde zur Erfassung und Kontrolle nach einer allgemeinen Festsetzung eine dreimonatlich zu erneuernde ?carte de nomades“ bzw. ?zigeunerkaart“ als Ausweis fur Fahrende eingefuhrt. Es blieb jedoch weiterhin moglich, polizeiliche Kontrollen zu umgehen und in kleinen Gruppen zu reisen.

1943 wurden zunachst als ?asozial“ qualifizierte einzelne Roma, dann aus Malines/Mechelen (Belgien) 166 als ?Zigeuner“ Qualifizierte, teils aus Belgien, teils aus zwei angrenzenden nordfranzosischen Departements stammend nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Als Zwischenstation des Gruppentransports fungierte ein Transitlager fur Juden. Ein Teil der Gefahrdeten hatte untertauchen, fliehen oder sich durch ein akkulturiertes unauffalliges Leben Erfassung und Deportation entziehen konnen, nachdem die rassistischen Kriterien der deutschen Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF) nicht angelegt wurden. Von insgesamt 351 Deportierten uberlebten zwolf.

Frankreich [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

In Frankreich hatte es Bewegungsverbote und Festsetzungen auf Platzen fur nomades aufgrund eines generellen Spionageverdachts nicht erst seit dem Beginn des deutschen Angriffs gegeben. Diese Ausgrenzung von Menschen, die nach vorherrschenden soziografischen Beschreibungsmustern und unabhangig von ihrer Staatsburgerschaft als Umherziehende bezeichnet wurden (als Oberbegriff fur ?Zigeuner“ [tziganes], Manouches , Jenische, forains [Schausteller, Marktbeschicker] und ambulants ), begann spatestens mit einem Gesetz aus dem Jahre 1912, dem in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen weitere Verwaltungsmaßnahmen zur Reglementierung des Alltagslebens und zur Uberwachung folgten. [55]

Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs waren die nomades zusammen mit Kommunisten und Auslandern die ersten Opfer staatlicher Repressionen. ?Am 22. Oktober 1939 verbot ihnen ein Militarerlass das Reisen in acht westfranzosischen Departements und das Haltmachen in zwei Departements (Indreet-Loire, Maine-et-Loire).“ [56] Am 6. April 1940 verfugte Albert Lebrun , der Prasident der franzosischen Republik, in einem Dekret die Isolierung von Nomaden an besonderen Orten unter Polizeiaufsicht. [57] Damit verbunden war das Verbot des Reisens im gesamten franzosischen Staatsgebiet fur die Dauer des Krieges. ?Offiziell sollte diese Maßnahme der Verringerung des Spionagerisikos dienen; inoffiziell zielte sie auf die Erzwingung der Sesshaftmachung der ?Tsiganes“ ab.“ [56]

Die von der franzosischen Regierung begonnenen Repressionen gegen die Nomaden verstarkten sich im Zuge des Vorruckens der deutschen Wehrmacht im Westfeldzug . Die Deutschen vertrieben die Sinti und Roma aus Elsaß-Lothringen in die freie Zone , wo die Vichy-Regierung sie Zwangsaufenthaltsverordnungen unterwarf oder sie in sudfranzosischen Lagern internierte, die ursprunglich fur die Aufnahme spanischer Burgerkriegsfluchtlinge eingerichtet worden waren. [56] Das erste dafur ausersehene Lager war das Internierungslager Argeles-sur-Mer , wo im Oktober 1940 376 Roma festgehalten wurden. [56] Sie wurden spater uber die Internierungslager Bacares und Camp de Rivesaltes in das Internierungslager Camp de Saliers verbracht. [58]

Die Vichy-Regierung hatte zwischen Oktober 1940 und August 1944 ungefahr 1.400 ?Nomaden“ interniert. An ihrem Schicksal anderte sich nichts, nachdem im November 1942 die freie Zone von den Deutschen besetzt worden war. [56]

Am 4. Oktober 1940 ordnete der deutsche Oberbefehlshaber des Heeres die zwangsweise ?Uberfuhrung“ von Sinti und Roma aus der besetzten Zone in ?Sammellager“ an. [59] Fur die Durchfuhrung der Operation waren die franzosischen Behorden verantwortlich. Nach einer weiteren deutschen Verordnung vom 22. November 1940, ?die die Ausubung von Wandergewerben in 21 Departements in Westfrankreich verbot, nahm die Haufigkeit der Internierungen stetig zu“. Roma, Juden und Auslander wurden parallel dazu aus der Kustenregion ausgewiesen. [56]

Nach dem rassistischen Konzept von RHF und RKPA war die Bandbreite der auszuweisenden und zu internierenden ?Zigeuner“ groß. Nach dem behordlichen Verstandnis standen vor allem nomades , forains und ambulants (darunter in allen drei Gruppen auch ?Zigeuner“) im Fokus, wahrend akkulturierte Roma in der Regel unbehelligt blieben. Unter der Zustandigkeit des Ministeriums fur judische Angelegenheiten entstanden 30 Nomaden -Lager unterschiedlicher Große, von denen 25 ausschließlich fur Sinti und Roma reserviert waren. Die Bewachung der Lager erfolgte durch die franzosische Polizei; die Lebensbedingungen dort waren zwar unzureichend, dennoch aber nicht gleichzusetzen mit deutschen Konzentrationslagern. Die Todesrate war hoch [60] , lag aber in Relation zu den deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagern ?vergleichsweise niedrig“ (Peschanski). Deportationen sind nur in wenigen Fallen belegt:

  • ?Aus dem Internierungslager Poitiers wurden 1942/43 etwa 100 tsiganes in die KZ Sachsenhausen bzw. KZ Buchenwald deportiert und wahrscheinlich als Zwangsarbeiter in deutschen Rustungsbetrieben eingesetzt.“ [61]
  • Aus dem SS-Sammellager Mecheln (Malines, Belgien) ?wurden 351 belgische, hollandische und franzosische Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert ? im Rahmen der vom RSHA angeordneten Deportation von 'Zigeunern' aus den besetzten Gebieten Belgiens und der Niederlande; ungefahr die Halfte stammte aus dem franzosischen Nord-Pas-de-Calais , das dem deutschen Befehlshaber fur Belgien unterstand. Nur zwolf kehrten zuruck.“ [61] [62]
  • In das im von den Deutschen besetzten Elsass gelegene KZ Natzweiler-Struthof und seine Außenlager wurden ab 1943 etwa 500 Sinti und Roma deportiert, die zuvor meist in anderen Konzentrationslagern untergebracht gewesen waren. ?Im November/Dezember 1943 kamen fast 190 Sinti und Roma, darunter auch franzosische, aus dem KZ Auschwitz an. Viele wurde Opfer pseudomedizinischer Experimente der Prof. Eugen Haagen und Otto Bickenbach .“ [61]
Rest des Lagers in Montreuil-Bellay (Foto von 2011)

Nach Marie-Christine Hubert waren im Januar 1943 noch ungefahr 2.200 ?Nomaden“ in acht Lagern interniert. [56] Zuvor war in den Jahren 1941 und 1942 ein großer Teil der forains , darunter auch Roma entlassen worden. Manche Internierte fluchteten und tauchten unter, andere wurden zur Arbeit nach Deutschland angeworben. Untergetauchte Roma (romanichels) schlossen sich der resistance an. Die Lager bestanden zum Teil nach der Befreiung weiter. Die letzten Internierten wurden erst 1946 entlassen. Viele von ihnen waren nach ihrer Befreiung mittellos und erhielten keine Hilfe durch den franzosischen Staat. Nur wenige wurden spater als politisch Inhaftierte anerkannt, und erst 1969 wurde das Gesetz von 1912 aufgehoben, das unter anderem diskriminierende anthropometrische Ausweise und den Meldezwang fur nomades vorschrieb. [61]

Die Zahl der zwischen 1940 und 1946 in Frankreich internierten tsiganes , nomades , forains , yeniches , ambulants und clochards wird auf etwa 3.000 und hochstens 5.000 geschatzt. [63] Marie-Christine Hubert geht allerdings davon aus, ?dass zwischen 6000 und 6500 Menschen als ?Nomaden“ in franzosischen Lagern interniert waren. Dies entspricht ungefahr der Halfte der Roma-Bevolkerung, die sich 1939 in Frankreich aufhielt.“ [56]

Liste der Lager nach Marie-Christine Hubert [58]
Ort Zeit des Bestehens Wikipedia-Infos
Angouleme 22. November 1940 ? 1. Juni 1946 Angouleme#Internierungslager Les Alliers
Arc-et-Senans Juni 1941 ? 11. September 1943 Arc-et-Senans#Das Internierungslager in der Saline royal
Argeles-sur-Mer Oktober 1940 ? Dezember 1941 Internierungslager Argeles-sur-Mer
Avrille-les-Ponceaux 6. Dezember 1940 ? 8. November 1941 Avrille-les-Ponceaux#Camp de la Morellerie
Barenton 11. April 1941 ? 9. Oktober 1942 Barenton#Das Internierungslager fur Nomades in Barenton
Boussais November 1940 ? Dezember 1940 Boussais#Geschichte
Choisel 2. Marz 1941 ? Juli 1941 Chateaubriant#Internierungslager Camp de Choisel ? Chateaubriant
Coray 1. November 1940 ? 1. Dezember 1941 Coray#Nomaden-Lager Coray
Coudrecieux 5. November 1940 ? 15. April 1942 Coudrecieux#?Nomaden“-Lager Camp de la Verrerie
Grez-en-Bouere 23. Oktober 1940 ? 16. Dezember 1940 Grez-en-Bouere#Internierungslager fur Sinti und Roma
Jargeau 5. Marz 1941 ? 31. Dezember 1945 Jargeau#Camp de Jargeau
Lannemezan 1. April 1941 ? Sommer 1944 Lannemezan#Geschichte
Le Barcares Dezember 1941 ? 15. Juli 1942 Internierungslager Barcares
Louviers 17. November 1940 ? 7. Mai 1941 Louviers#Geschichte
Merignac Oktober 1940 ? Dezember 1940 Merignac#Internierungslager Camp de Merignac
Moisdon-la-Riviere 7. November 1940 ? 13. Mai 1942 Moisdon-la-Riviere#Internierungslager Moisdon-la-Riviere
Moloy Sommer 1941 ? Oktober 1942 Moloy#Internierungslager Moloy
Monsireigne 24. Oktober 1940 ? 18. November 1942 Monsireigne#Internierungslager Monsireigne
Montlhery 27. November 1940 ? 21. April 1942 Montlhery#Geschichte
Montreuil-Bellay 8. November 1941 ? 15. Januar 1945 Montreuil-Bellay#Konzentrationslager fur Nichtsesshafte
Montsurs 16. Dezember 1940 ? 9. April 1942 Montsurs#Internierungslager La Chauvinerie
Mulsanne 15. April 1940 ? 3. August 1942 Mulsanne#Internierungslager Mulsanne
Peigney 1. September 1941 ? 8. Juli 1943 Peigney#Fort de Peigney
Plenee-Jugon Oktober 1940 ? November 1940 Plenee-Jugon#Internierungslager Chateau de Villeneuve
Poitiers 4. Dezember 1940 ? 29. Dezember 1943 Internierungslager in Poitiers#Camp de la Route de Limoges
Pontivy Oktober 1940 ? 22. November 1940 Pontivy#Geschichte
Rennes Oktober 1940 ? Dezember 1940 Rennes#Das Internierungslager fur Sinti und Roma
Rivesaltes 15. Juli 1942 ? November 1942 Camp de Rivesaltes
Saint-Maurice-aux-Riches-Hommes 21. Juni 1941 ? 18. Dezember 1945 Saint-Maurice-aux-Riches-Hommes#Geschichte
Saliers Juli 1842 ? August 1944 Saliers#Internierungslager Camp de Saliers

Nach der Organisation AJPN - anonymes, Justes et persecutes durant la periode nazie dans les communes de France [64] wurde in Lamotte-Beuvron aus einem Lager fur Fluchtlinge aus dem Spanischen Burgerkriegs ab Oktober 1940 ein Internierungslager fur 151 Vertriebene aus dem Calvados. Bei ihnen soll es sich um Sinti und Roma gehandelt haben, die spater in das Camp de Jargeau (siehe oben) verlegt worden seien. [65]

Polen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

NS-Propagandaaufnahme , Warschau September 1940 von Hugo Jaeger , einem Mitarbeiter von Adolf Hitlers ?Leibfotografen“ Heinrich Hoffmann . Die Produktion von solchen Fotos, die als Gegenbild zu geordneten deutschen Formationen ? Untermenschen “, darunter ausdrucklich ?Zigeuner“, zeigen sollten, war eine Vorgabe des Propagandaministeriums : ?Polen ist Untermenschentum. Polen, Juden und Zigeuner sind in einem Atemzug zu nennen.“ [66]

Bereits im September und Oktober 1939 war es zu ersten Morden an Gruppen von ?Zigeunern“ durch Angehorige des deutschen Selbstschutzes , Gendarmerie und Wehrmacht gekommen. Mit der Besetzung Polens und dem Anschluss der neuen ?Reichsgaue“ Wartheland, Danzig-Westpreußen sowie von Ostoberschlesien und Sudostpreußen an das Deutsche Reich galt der Himmlersche Erlass zur ?Bekampfung der Zigeunerplage aus dem Wesen dieser Rasse“ auch dort, so dass Roma spater entsprechend dem Auschwitz-Erlass von dort nach Birkenau deportiert wurden. Weitere Roma kamen aus dem Generalgouvernement nach Birkenau.

1942 wurden Roma ins Warschauer Ghetto eingewiesen, von wo sie gemeinsam mit judischen Haftlingen zur Vernichtung nach Treblinka transportiert wurden. Auch in den Vernichtungslagern Sobibor , Majdanek und Belzec wurden Angehorige der Minderheit ermordet.

Die meisten Roma im deutsch besetzten Restpolen fielen Massenerschießungen zum Opfer. Sie erstreckten sich auf die Zeit zwischen 1939 und 1945 und hatten ihren Hohepunkt im Jahr 1943. Fur die Morde verantwortlich waren vor allem Einheiten der deutschen Polizei, aber auch Kommandos der Wehrmacht und der SS. Nach dem gegenwartigen Forschungsstand ist von mindestens 8.000 Mordopfern auszugehen. [67]

Sowjetunion [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Aufnahme einer Propagandakompanie bei Tiraspol ( Transnistrien ) vom 6. April 1944. Originalbildunterschrift: ?Zigeuner. Selbst in Regenwetter und Schlamm laufen die kleinen Kinder halbnackt herum. Wenn sie grosser werden, hangen ihnen die Alten ihre abgelegten Lumpen um.“

Nach dem Uberfall auf die Sowjetunion kam es ab August 1941 zu Erschießungen auch von Roma. Sie galten wie Juden und Kommunisten als potentielle ?Partisanen“ und Spione. Zeitversetzt zur Radikalisierung der Judenverfolgung zur Judenvernichtung weitete sich die Verfolgung von Roma etwa ab dem Fruhjahr 1942 zur flachendeckenden Vernichtung aus. Soweit uber die bisherige unzureichende Quellenlage hinaus inzwischen sowjetische Quellen, Beutequellen und Literatur herangezogen werden konnten, ergibt sich, dass sie genozidal angelegt war. Sie betraf nicht nur ?wandernde“ Roma ? die haufig Kriegsfluchtlinge waren ?, sondern mit hoher Systematik zugleich den in ?nationalen Zigeunerkolchosen“, gemischten Kolchosen und stadtischen Ansiedlungen ortsfest lebenden Teil der Minderheit. [68]

So erfassten, nahmen fest und ermordeten im Fruhjahr 1942 in der Smolensker Oblast Angehorige deutscher Militareinheiten anhand von Einwohnerlisten und nach ?rassischem“ Augenscheinurteil die landliche und stadtische Roma-Bevolkerung. Die Opfer waren Kolchosbauern, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Manner, Frauen und Kinder. Der Bericht fur die Zentrale Staatskommission, die ab 1942 die Verbrechen in den deutsch besetzten Gebieten untersuchte, stellte spater fest, ?Juden und Zigeuner wurden vollstandig und uberall vernichtet.“ [69]

Im Gebiet Tschernigow folgte im Juni 1942 einem ? in der Methodik wie bei der judischen Minderheit ? als Vortauschung eingesetzten Aufruf zur ?Umsiedlung“ ein dreitagiges Massaker, dem mindestens 2000 Roma zum Opfer fielen.

Auf der Krim , dem Aktionsfeld der Einsatzgruppe D , setzte die Vernichtungsaktivitat bereits 1941 ein. Sie verlief synchron mit der gegen Juden und Krimtschaken (siehe auch: Simferopol-Massaker ). Die Roma-Bevolkerung war ganz uberwiegend lange sesshaft und ?sehr stark tatarisch assimiliert“. [70] Wiederum versuchten die Besatzer die umfassende Ermordung, [71] was indessen nur bei etwa zwei Dritteln der Roma gelang, weil der hohe Grad an Assimilation und die Verflechtung mit der tatarischen Mehrheitsbevolkerung und deren solidarische Hilfe viele dieser moslemischen Roma vor der Entdeckung als ?Zigeuner“ schutzten.

Zum Operationsgebiet der Einsatzgruppe D gehorte der 1942 fur nur etwa ein halbes Jahr besetzte Nordkaukasus, ein Gebiet mit großerer und weitgehend sesshafter Roma-Bevolkerung. Die kurze Zeit der Besetzung wurde trotz des bald einsetzenden Drucks durch die Rote Armee von den Deutschen fur das Aufspuren und Sammeln mittels ?Zigeunerlisten“ und durch das Vorspiegeln einer ?Aussiedlung“ genutzt. Die fruhe Befreiung rettete dort viele.

An den oft mit exzessiver Grausamkeit begangenen Taten waren neben den Einsatzgruppen alle anderen Arten militarischer und polizeilich-militarischer Verbande beteiligt.

Eine unbekannte Zahl sowjetischer Roma schloss sich in den besetzten Gebieten dem bewaffneten Widerstand an, Tausende kampften als einfache Soldaten, als Panzerfahrer, Piloten oder Ingenieure in der Roten Armee und wurden zum Teil hoch ausgezeichnet. In der offiziellen Liste der ? Helden der Sowjetunion “, der hochsten sowjetischen Auszeichnung, ist mit Timofej Prokofjew ein Rom ausdrucklich als solcher genannt. Das ?Staatliche Zigeunertheater ?Romen‘“ unterstutzte die Front wie die Menschen im Hinterland mit Theaterauffuhrungen und Konzerten. Es veranstaltete Spendenauffuhrungen zugunsten des Verteidigungsfonds. Von seinen Beitragen wurde u. a. der Bomber ?Romenec“ finanziert. Das Ensemble wurde ?fur die Verteidigung des Kaukasus“ ausgezeichnet. [72]

Baltikum [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Blatt 2 aus dem nach Karl Jager , Fuhrer des Einsatzkommandos 3, benannten ? Jager-Bericht “ vom 1. Dezember 1941, in dem detailliert die Opfer von Massenmorden seiner Einheit der Einsatzgruppen aufgelistet werden. Unter dem 22. August 1941 Dunaburg werden ?3 Zigeuner, 1 Zigeunerin und 1 Zigeunerkind“ als Mordopfer benannt.

Nach dem Angriff auf die Sowjetunion und die darauffolgende Okkupation der baltischen Staaten im Sommer 1941 toteten die ?Einsatzgruppen“ ? mobile Totungseinheiten der SS ? zusammen mit anderen SS-Einheiten, dem deutschen Militar und zivilen Besatzungsbehorden alle Roma. In Lettland wurde durch die Einsatztruppe A von 1941 bis 1943 etwa die Halfte der dort lebenden 3.800 Roma umgebracht, in Estland waren es uber 90 Prozent der dort lebenden 750?850 Roma. In Litauen wurde vermutlich die Mehrheit der dort lebenden Roma getotet. [73] Anfang 1944 erfolgte die Deportation von 2.000 bis 3.000 Roma aus Weißrussland und Litauen ins KZ Auschwitz-Birkenau . [73] Wehrmachteinheiten waren nicht direkt an der Vernichtung beteiligt, die Militarpolizei, die Geheime Militarpolizei und vor allem die ?Sicherungsdivisionen“ der Wehrmacht ubergaben aber ?herumreisende Zigeuner“ an die Einsatzgruppen , damit diese sie erschossen. Die Einsatzgruppen wurden durch betrachtliche organisatorische und technische Hilfsmittel von der Wehrmacht unterstutzt. [73] Mit dem Ubergang zur Zivilverwaltung ging auch die Initiative zum Genozid an sie uber. [73] Ein Beispiel dafur ist die Ermordung von ungefahr 100 Roma aus dem lettischen Libau am 4. Dezember 1941. Die deutsche Ordnungspolizei der Stadt erschoss auf Initiative des Kommandanten der Ordnungspolizei im ?Ostland“ Georg Jedicke die Roma, nachdem er vom Reichskommissar fur das ?Ostland“ Hinrich Lohse die Genehmigung erhalten hatte. [73] In Lettland wurden alle erreichbaren ?Zigeuner“ Anfang 1942 zur Erschießung an die Sicherheitspolizei ubergeben. [73]

Sud- und Sudosteuropa [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Italien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Im Polizeidurchgangslager Bozen Fossoli wurden nach dem Sturz Mussolinis ab September 1943 vor allem politische Gegner, Geiseln, antifaschistische Widerstandskampfer und Juden interniert. Primo Levi , der dort als Haftling inhaftiert war, beschrieb das Lager eindringlich. Unter den uber 11.000 belegten Haftlingen befand sich auch eine kleine Zahl an ?Zigeunern“, besonders Frauen, die sich zuvor der Zuweisung von Siedlungen durch die italienischen Faschisten entzogen hatten. Das Lager wurde von italienischen Karabinieri und Sudtiroler Schutzpolizei gefuhrt. Es diente als Durchgangslager ins KZ Auschwitz. [74]

Bulgarien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Bulgarien war zwar bis 1944 mit dem Deutschen Reich und Italien verbundet, dennoch wurden bulgarische Roma, die eine große Minderheit bildeten, nicht verfolgt. Nicht wenige von ihnen beteiligten sich am bewaffneten Widerstand. [75]

Serbien und Kroatien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Roma (1941) bei Zagreb, der Hauptstadt des formal unabhangigen Staates Kroatien, der unter deutschem und italienischem Protektorat stand. Typische Propagandaaufnahme.

Mit der Besetzung und Zerschlagung Jugoslawiens wurde in Kroatien der ? Unabhangige Staat Kroatien (NDH)“, ein Satellitenstaat unter Fuhrung der klerikalfaschistischen Ustascha -Bewegung des Ante Paveli? , errichtet, wahrend Serbien der deutschen Wehrmacht unterstellt wurde, die von Belgrad aus das gesamte ?Militargebiet Sudost“ auf dem Balkan kontrollierte. Die politische Leitung lag dort bei vom RSHA entsandten SS- und Polizeifuhrern. [76]

In Serbien ergingen bereits im Mai 1941 umfangreiche entrechtende Vorschriften gegen die judische und die Roma-Minderheit (Registrierung, Personenkennzeichnung durch gelbe Armbinden ?Jude“ bzw. ?Zigeuner“, Zutrittsverbote bei Kinos, Sportplatzen, Markten usw., Beschlagnahme von Rundfunkgeraten, Ausgangsbeschrankungen u. a.)

Nach dem deutschen Uberfall auf die Sowjetunion erreichte in Serbien der Widerstand der Befreiungsbewegung mit Hunderten von Sabotagefallen eine neue Großenordnung. Tausende wurden in Lagern inhaftiert, darunter viele Roma und Juden. In zunehmendem Maße ging die regionale Wehrmachtfuhrung nun dazu uber, Juden, Kommunisten und Roma als ?Geiseln“ zu erschießen, seit Herbst 1941 bis hin zu ?regelrechten Massenmorden“. Franz Bohme als bevollmachtigter kommandierender General ordnete an, fur einen vom Widerstand getoteten Wehrmachtsoldaten seien 100 serbische Haftlinge und fur einen verwundeten 50 zu erschießen. Neben Kommunisten fielen den Mordaktionen (siehe Massaker von Kraljevo und Kragujevac ) vor allem mannliche Juden und Roma zum Opfer, weil die militarische Fuhrung auf diese Weise die unerwunschten Folgen ihrer Brutalitat in der serbischen Bevolkerung klein zu halten versuchte und die Vernichtung der beiden Minderheiten als ohnehin notwendig erachtet wurde. Wehrmachteinheiten handelten bei diesen Erschießungen, denen Tausende zum Opfer fielen, sowohl auf Befehl vorgesetzter Stellen als auch auf eigene Initiative. In manchen Fallen nahm man den zu Erschießenden zunachst Gepack und Wertgegenstande ab, um diese der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) zur Verteilung zu ubergeben. [77] Neben Einheiten der Wehrmacht waren Polizei- und SS-Einheiten sowie lokale Kollaborateure an den Morden beteiligt. Im Roma-Viertel Semlin bei Belgrad, in ?abac und Crveni Krst bei Ni? unterhielt die SS Konzentrationslager. Uber 120.000 Menschen wurden dort inhaftiert, darunter mit hohen Anteilen Juden und Roma. Die Lager waren eingefuhrt worden, um Geiseln fur Erschießungen zur Verfugung zu haben. Diese Funktion behielten sie.

Mit der Zuruckdrangung des kommunistischen Widerstands gegen Ende des Jahres 1941 nahmen die sog. Vergeltungsaktionen ab. Die Zahl der Opfer ging auch deshalb zuruck, weil die Totungsrelation von 1:100 auf 1:50 gesenkt wurde. Im weiteren Verlauf wurde zwar die Vernichtungspolitik gegen die judische Minderheit fortgesetzt, zugleich aber gegenuber Roma zuruckgenommen, so dass eine Mehrheit die deutsche Besatzung uberstand.

Eine große Zahl von Roma kampfte in Partisaneneinheiten vor allem der nicht partikularistisch-nationalistischen Nationalen Befreiungsbewegung unter Josip Broz Tito fur die Befreiung Jugoslawiens. In manchen Landesteilen schlossen Roma sich zu eigenen Widerstandsgruppen zusammen. Bekannt wurden zum Beispiel

  • eine großere Gruppe meist Jugendlicher, die nach der Flucht nach Ostitalien unter Fuhrung von Walter Catter in Venetien operierte.
  • Hasani Ibrahim . Er stellte Benzinbomben fur den antifaschistischen Widerstand her und beschaffte Waffen. Bevor er sich den kampfenden Einheiten in den Bergen anschloss, sprengte er ein deutsches Munitionslager mit Fahrzeugen.

In Serbien wurden neben mannlichen Juden im Herbst 1941 1.000 mannliche ?Zigeuner“ von der Wehrmacht als Geiseln erschossen. Von den zuruckbleibenden Frauen und Kinder wurden 292 Anfang 1942 in das bei Belgrad gelegene KZ Sajmi?te unter der Leitung zunachst von Edgar Enge , dann Herbert Andorfer inhaftiert. [78] Im April und Mai 1942 wurden die zwischen 5.000 und 6.000 Insassen von Sajmi?te, ganz uberwiegend Frauen und Kinder, mit Gaswagen ermordet. Nach Aussage von Andorfer waren wenigstens zehn Prozent der Opfer Roma. Das Lager bestand weiterhin, so wurden dort im Juli 1943 etwa dreitausend von deutschen Truppen Zusammengetriebene, darunter etwa 500 Roma, inhaftiert. Sehr viele starben in Sajmi?te, andere wurden von dort in die Konzentrationslager Jasenovac oder Auschwitz verlegt. [79]

Serben und Roma werden deportiert, Juli 1942

In Kroatien verfolgte die mit den Nationalsozialisten verbundete Regierung eine Politik, die die Angehorigen der ?kroatischen Rasse“ privilegierte und Serben, Juden und Roma als ?Nichtarier“ entrechtete. Im Mai 1942 erging ein Ustascha-Befehl, nach dem alle in Kroatien lebenden ?Zigeuner“ festzunehmen waren. Ausgenommen waren die in Bosnien und Herzegowina ansassigen sesshaften Moslemischen Roma , die von der moslemfreundlichen Regierung zu ? Ariern “ erklart wurden [80] . Tausende von Roma in Kroatien wurden im KZ Jasenovac inhaftiert, wohin sie kolonnenweise zusammengekettet gefuhrt wurden. Jungere Manner, die das Lagerpersonal als arbeitsfahig betrachtete, wurden zur Zwangsarbeit verwendet. Wer nicht in diese Kategorie fiel, wurde ?mit Keulen, Hammern, Messern und Dolchen“ an ausgehobenen Massengrabern getotet. Daran beteiligte sich als stellvertretender Kommandeur des Lagers auch der Franziskaner -Pater Miroslav Filipovi? . Hunderte auch der Arbeitsfahigen fielen den Lagerbedingungen und Massakern der Ustascha zum Opfer. Kurz vor dem Zusammenbruch des Vasallenstaates ermordete das Lagerpersonal die meisten der bis dahin Uberlebenden. Die Zahl der getoteten Roma ist unsicher. Schatzungen schwanken fur Jasenovac zwischen 10.000 und 40.000, fur ganz Kroatien zwischen 25.000 und 50.000. [81]

Rumanien [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]
Aufstellung der rumanischen Gendarmerie uber nach Transnistrien deportierte Roma (1942)

Rumanien hatte die großte Romaminderheit in Sudosteuropa. Eine Verfolgung gab es bis 1942 trotz verschiedener Ansatze zu einer rassistisch orientierten Zigeunerforschung und -politik, die die Sterilisierung der Angehorigen der Minderheit forderten, nicht. Wahrend der Herrschaft des mit dem nationalsozialistischen Deutschland verbundeten faschistischen Militarregimes des Marschalls Ion Antonescu wurden von Juni bis September 1942 etwa 25.000 Roma, d. h. etwa 12 % der Gesamtgruppe, nach Transnistrien deportiert. Die Region war rumanisch besetztes sowjetisches Gebiet. Das rassistische Kategoriensystem der deutschen Zigeunerverfolgung lag der Deportationsentscheidung nicht zugrunde. 13.176 Deportierte waren sesshafte, jedoch als ?gefahrlich und unerwunscht“ beurteilte Roma. 11.441 waren nicht sesshaft. Als solche gehorten sie zu einer Minderheit der Gesamtpopulation. Etwa 11.000 der 25.000 starben aufgrund von Hunger, Kalte, Krankheit und anderen Mangelbedingungen. [82] [83]

Ungarn [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zwar gab es in Ungarn mit schatzungsweise 100.000 Roma bereits unter dem Regime des Reichsverwesers Miklos Horthy antiziganistische Maßnahmen, die aber in ihrer Scharfe weit hinter der deutschen Zigeunerpolitik zuruckblieben. 1940 erhohte sich nach der Annexion von Nordsiebenburgen und der Batschka die Zahl um weit mehr als die Halfte. Nicht mitgerechnet in den Bevolkerungsanteil der ?Zigeuner“ waren dabei die ?burgerlichen Berufen nachgehenden“ und ?in den Stadten als Musikzigeuner lebenden“ Roma. Der nationalsozialistische Einfluss fuhrte zu einer Radikalisierung der ungarischen Zigeunerpolitik. Im Februar 1941 erwog die Regierung, Roma ohne ?geregelte Arbeit“ in Lagern zu internieren. In einigen Komitaten wurde im Sommer 1944 eine landwirtschaftliche ?Arbeitspflicht“ verhangt und eine namentliche Erfassung verfugt. Die Massendeportation ungarischer Juden nach Auschwitz ließ im Sommer 1944 die Uberlegung entstehen, diesen Ausfall von Arbeitskraften durch ?Zigeuner“ zu kompensieren. Umgesetzt wurde diese Vorstellung nicht. Roma mit festem Wohnsitz ? der großte Teil der ungarischen Roma ? wurden noch bis zum Herbst 1944 zum Militardienst eingezogen. Nachdem Horthy versucht hatte, einen Separatfrieden mit den Alliierten zu schließen, ubernahmen im Oktober 1944 die faschistischen ? Pfeilkreuzler “ unter Ferenc Szalasi die Macht. Sie verscharften die Maßnahmen gegen Roma zunachst durch eine Festsetzungvorschrift fur die sudlichen Militarbezirke. Es folgten Großrazzien, Festnahmen von Tausenden und Deportationen durch Fußmarsche, bei denen es zu Todesfallen kam, in ein nordungarisches Gefangnis. Ein unbestimmter zahlreicher Anteil dieser unter vollig unzureichenden Lebensbedingungen Inhaftierten wurde nach Deutschland deportiert und in Außenlagern des KZ Buchenwald und Ravensbruck zur Zwangsarbeit verwendet. Die Zahl der Todesfalle in den Lagern, auf den Evakuierungstransporten und in den letzten Kriegswochen in Bergen-Belsen ist nicht bekannt.

In der letzten Kriegsphase wurden Roma einzeln und in Gruppen dort getotet, wo bereits von der Roten Armee befreite Ortschaften wieder von deutschen Truppen und Pfeilkreuzlern zuruckerobert wurden und Denunzianten uber Begrußungen der sowjetischen Truppen informiert hatten. So ermordeten Gendarmen auf Befehl der Gestapo und der ungarischen Geheimpolizei im Februar 1945 bei Szekesfehervar mindestens 40 Roma als angebliche ?moskowitische Zigeuner“. Die heutige Forschung geht von etwa 5.000 Roma aus, die in der Endphase des Kriegs, und von etwa 1.000, die bis dahin in Ungarn oder in den deutschen Konzentrationslager getotet wurden. [84]

Zur Gesamtzahl der Opfer [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zur Gesamtzahl der Opfer werden unterschiedliche Angaben gemacht. Seit 1963 ? also lange vor dem Beginn einer seriosen Forschung zum Thema ? kursiert die Zahl von 500.000 Opfern. Sie geht auf eine grobe journalistische Schatzung zuruck, [85] die seither in Medien und Politik reproduziert wird. Auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das von ihm getragene Dokumentationszentrum nennen diese Zahl. [86] Laut Karola Fings und Ulrich F. Opfermann handelt es sich um eine ?griffige Zahl“, die ?wie die ?sechs Millionen ermordeten Juden‘ zum Teil als Pathosformel verwendet“ werde. [87] Diese Angabe hat sich abseits der Forschung verselbstandigt und wird mitunter erhoht auf ?600.000 bis 1 Mio.“ oder mehr. [88] Da sich diese Angaben nicht aus der Forschung begrunden lassen, werden sie aufgegriffen, um den Genozidcharakter der nationalsozialistischen Zigeunerverfolgung wie generell die Forschungsergebnisse in Frage zu stellen. Es ist aber, so eine jungere Forschungspublikation, ?keineswegs redlich […], ob im politischen oder wissenschaftlichen Diskurs, damit den NS-Volkermord an Sinti und Roma zu bagetellisieren oder in Zweifel zu ziehen.“ [89]

Der Historiker Michael Zimmermann ging auf der Grundlage einer umfassenden Auswertung der vorliegenden Quellen und Literatur 2003 von 94.000 Todesopfern aus und kommentierte: ?Die reale Zahl“ konne ?angesichts einer zurzeit schwer bestimmbaren Dunkelziffer jedoch hoher liegen. Um zu valideren Angaben der Gesamtopferzahl zu kommen, sind vor allem zusatzliche Recherchen uber die fruhere Sowjetunion sowie uber Serbien und Ungarn vonnoten.“ [90]

Donald Kenrick und Gratton Puxon sprechen in Zusammenfassung ihrer Teilschatzungen 2009 von 200.000 Roma, ?who were deliberately killed or died through starvation or lack of medical attention.“ [91] Damit distanzieren sie sich von der Meinung Puxons dreißig Jahre zuvor, der zu diesem Zeitpunkt noch von einer ?vorsichtigen Schatzung“ von einer halben Million ausgegangen war, die sich noch bestatigen werde. [92]

Die Teilzahl der mittel- und westeuropaischen Opfer lasst sich ziemlich genau bestimmen. Sie wird von Zimmermann fur das Deutsche Reich, Osterreich, Tschechien, die Niederlande, Belgien und zwei an Belgien angrenzende franzosische Departements auf etwa 30.000 gesetzt. [93]

Ungeachtet der zwischen Forschung einerseits und Selbstvertretungen andererseits umstrittenen Anzahl der Opfer gibt es die grundsatzliche Ubereinstimmung, dass die nationalsozialistischen Massenverbrechen an der Minderheit der Roma als Genozid mit der Shoa gleichzusetzen sind und dass auch hier der Begriff ? Holocaust “ anwendbar ist.

Rezeption und Aufarbeitung des Porajmos nach 1945 [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Umgang mit den Taten, Tatern und Opfern des Porajmos in der Bundesrepublik und auch in anderen Staaten nach 1945 war lange Zeit von einer Begriffslosigkeit und dem Ubersehen der Verfolgung im Nationalsozialismus gepragt. Die uberlebenden Opfer in der Bundesrepublik landeten haufig in Barackenlagern, die an den gleichen Orten standen wie die Lager, aus denen sie deportiert worden waren. Ihr Bemuhen um Strafverfolgung der Tater, so etwa das Aufspuren von Robert Ritter und eine Strafanzeige gegen ihn, blieben lange ohne jeden Erfolg. Wenn zunachst Tater des Porajmos verurteilt wurden, dann meist wegen Taten, die sie an anderen Opfern begangen hatten. Bei den Nurnberger Prozessen abgeurteilte Medizinverbrechen, zu deren Aufklarung Sinti, an denen diese Verbrechen begangen wurden, durch Zeugenaussagen beigetragen hatten, wurden zwar offentlich rezipiert, die Zugehorigkeit der Opfer blieb aber ungenannt. Ein Teil der NS-Tater besetzte in der westdeutschen Polizei Posten, die wiederum Roma uberwachten und die ihnen nebenbei ermoglichte, eine Wiedergutmachung weitgehend auszuhebeln. Bei der Wiedergutmachung wurde außerdem 1956 hochstrichterlich die rassische Verfolgung fur den Zeitraum vor dem Auschwitz-Erlass 1942 verneint. Ab Anfang der 1980er Jahre mit der erstarkenden Burgerrechtsbewegung der Roma, besonders in der Bundesrepublik Deutschland, anderte sich die Situation. In der medialen Offentlichkeit wurde der Porajmos zunachst unter dem Begriff Volkermord an Sinti und Roma bekannt, erst 1982 erklarte die Bundesregierung, dass die Verbrechen als Volkermord anzusehen sind.

Der Umgang mit den Akteuren des Genozids [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Strafverfolgung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Otto Ohlendorf (hingerichtet in Landsberg (Lech) 1951) als Angeklagter im Einsatzgruppen-Prozess . Seine Aussagen belegen das rassistisch-antiziganistische Motiv der Einsatzgruppe D bei der Ermordung von ?Zigeunern“.

In deutschen NS-Verfahren gab es in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 6.500 rechtskraftige Urteile und in der SBZ/Deutschen Demokratischen Republik mindestens 12.890. [94] Nur etwa ein Funftel der jeweiligen Verfahren bezog sich auf den Genozid an der judischen Minderheit, eine vollig marginale Bedeutung hatte in beiden Staaten der Genozid an der Roma-Minderheit. Verbrechen an Roma waren im Westen gerade 27-mal, im Osten viermal Gegenstand einer Hauptverhandlung. [95] ?Gegen Dutzende Polizisten, Verwaltungsbeamte und Wissenschaftler“ gab es nach dem Ende des Nationalsozialismus staatsanwaltliche Ermittlungen bundesdeutscher Gerichte in Sachen ?Zigeunerverfolgung“. [96] In den meisten Fallen kam es jedoch nicht zur Hauptverhandlung. Folgte sie, so endete sie in der Regel mit der Einstellung des Verfahrens, so z. B. in den Verfahren

Bei vielen Tatern des Porajmos, die von nichtdeutschen, deutschen oder internationalen Gerichten wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verurteilt, z. T. auch hingerichtet wurden, wurden in den Anklagen und/oder Urteilen die Verbrechen an Roma nicht thematisiert. Beispiele hierfur sind z. B.

  • Tater aus dem ? Zigeunerlager Auschwitz “ wie Otto Moll (verurteilt im Dachau-Hauptprozess , hingerichtet), Fritz Klein (verurteilt im Bergen-Belsen-Prozess , hingerichtet), Johann Schwarzhuber (verurteilt beim Ravensbruck-Prozess , hingerichtet) oder Hermann Balthasar Buch (1948 in Krakau verurteilt).
  • Adolf Eichmann , der auch die Deportationszuge fur Roma organisierte, wurde hierfur in Jerusalem angeklagt, aber nicht verurteilt.
  • In zwei Nurnberger Nachfolgeprozessen ( Geiselmord-Prozess /Fall VII gegen zwolf Generale und Einsatzgruppen-Prozess /Fall IX gegen 24 SS-Offiziere) gehorten zu den Tatvorwurfen auch Verbrechen an Roma. Fur die Urteilsfindung hatten sie ?eine vollig untergeordnete Bedeutung“. Festzustellen ist zudem, dass die Ermittler zahlreiche Quellen zum Genozid an den Roma zusammentrugen, davon aber ?kaum etwas“ in die publizierte Auswahl von Dokumenten ubernommen wurde. [97] Beim Nurnberger Arzteprozess waren Medizinverbrechen (Unterdruck-, Unterkuhlungs- und Meerwasserversuche), deren Opfer Roma waren, Verhandlungsgegenstand und es ergingen auch Urteile. Die Zugehorigkeit der Opfer wurde in der zeitgenossischen Literatur, etwa in der von Alexander Mitscherlich und Fred Mielkes Das Diktat der Menschenverachtung. Der Nurnberger Arzteprozeß und seine Quellen (1947) ausgespart. Selbst 2001 etwa in dem von Angelika Ebbinghaus und Klaus Dorner herausgegebenen Vernichten und heilen , das auch diese Medizinversuche in KZs behandelt, findet sich hier kein Hinweis.
  • In den fur NSG-Verfahren wegweisenden Frankfurter Auschwitz-Prozessen blieben die Verbrechen an Roma marginal. So blieb bei der Verurteilung des SS-Unterscharfuhrers Pery Broad wegen Beihilfe zum Mord die Ermordung von 3000 Haftlingen bei der Auflosung des ?Zigeuner-Lagers“ unberucksichtigt. Das vom hessischen Justizminister zugesagte Nachfolgeverfahren dazu fand nie statt. [98]

In den Verfahren gegen das wissenschaftliche Personal der RHF ubernahmen die Richter die Schutzbehauptungen der Angeklagten bzw. erkannten auf Beweismangel. Fur Justin sprach als glaubwurdiger Entlastungszeuge der Arzt Hermann Arnold , der nach 1945 den Forschungsansatz der RHF fortsetzte. Die Ermittlungsverfahren gegen Karsten in Frankenthal (Pfalz) und gegen Eichberger, Maly, Karl-Wilhelm Supp , Heinrich Bohlhoff und 42 andere in Koln wurden eingestellt, weil die Angeklagten nach Meinung der Richter den Zweck des Auschwitz-Erlasses nicht gekannt und aus ihrer Dienststellung heraus auch nicht hatten erkennen konnen.

Der fur Deportationen aus dem Raum Hannover verantwortliche Felix Linnemann verstarb nach kurzer Haft aus anderen Grunden 1948.

Allein zwei Prozesse fuhrten zu Urteilen. Der ?Berleburger Zigeunerprozess“ gegen lokale Deportationsverantwortliche (1948/1949, Revision 1951) endete mit Freispruchen, Strafen am unteren Rand des Strafrahmens, Haftbefreiungen und Amnestierungen. Der Prozess gegen den SS-Rottenfuhrer und Blockfuhrer im ?Zigeuner-Lager“ in Auschwitz-Birkenau Ernst-August Konig endete mit ?lebenslanglich“. [99] Konig nahm sich das Leben, bevor das Urteil Rechtskraft erlangt hatte.

Daneben gab es Verfahren vor alliierten, jugoslawischen, osterreichischen und DDR-Gerichten. Sie behandelten ? wie z. B. die genannten beiden Nurnberger Nachfolgeprozesse oder einige bundesdeutsche Verfahren wie der Chelmno-Prozess ? die Verbrechen an Roma in der Regel nur nachrangig in umfangreicheren Tatkomplexen.

Die nichtbundesdeutschen Verfahren fuhrten in der Regel zu Verurteilungen. Die Bandbreite reichte dabei von der Todesstrafe uber ?lebenslanglich“ bis zu zeitlichen Haftstrafen. Soweit es in den westalliierten Verfahren zu Haftstrafen bzw. zu einem Verzicht auf den Vollzug der Todesstrafe kam, wurden die Tater bis spatestens in der zweiten Halfte der 1950er Jahre amnestiert, die meisten der Haupttater bereits nach wenigen Haftjahren. [100]

In Osterreich war die Ahndung dieser NS-Verbrechen durch die osterreichische Volksgerichtsbarkeit (1945?1955) auf wenige Verfahren begrenzt. Die Verfolgung wurde auf kriminalpraventive Verbrechensbekampfung zuruckgefuhrt und blieb bis Anfang der 70er Jahre ein Randphanomen der Forschung. [101]

Taterkarrieren nach dem Ende des Nationalsozialismus [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ein Teil der Angeklagten wurde erneut mit Fuhrungsfunktionen in Verwaltung und polizeilicher Exekutive betraut, nicht selten im alten Tatigkeitsbereich. So wurde Paul Werner Ministerialrat im baden-wurttembergischen Innenministerium, Josef Eichberger im Bayerischen Landeskriminalamt Leiter der ?Zigeuner“-Abteilung, der Nachfolgebehorde der NS-?Zigeunerleitstelle“ beim Polizeiprasidium Munchen, Leo Karsten Leiter der ?Landfahrerpolizeistelle Karlsruhe“. Johannes Otto und Heinrich Bohlhoff leiteten nach 1945 die ?Zigeunerbekampfung“ im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und bei der Kriminalpolizei Dortmund . Hans Maly leitete die Kriminalpolizei in der Bundeshauptstadt Bonn . Zahlreiche Mitglieder der SS, des SD und anderer NS-Dienststellen, die an Deportationen und Mordaktionen teilgenommen hatten, wurden in den Polizeidienst der Bundesrepublik Deutschland ubernommen. Exemplarisch ist der Fall des Leiters der Kriminalpolizei beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Tallinn Heinrich Bergmann , der 1942 in Estland maßgeblich an der Ermordung von mindestens 243 Roma, Mannern, Frauen und Kindern, beteiligt war. Bergmann wurde 1955 ins Bundeskriminalamt ubernommen, dessen Leitungsebene nahezu ausschließlich aus ehemaligen SD-Fuhrungspersonlichkeiten bestand, von denen etwa die Halfte unmittelbar an den Volkermordverbrechen beteiligt waren. Er war unbehelligt bis zum Erreichen der Altersgrenze im BKA tatig. [102] [103]

Die Tater der RHF landeten dank fehlender Strafverfolgung in verschiedenen Berufen, auch bei Behorden. Robert Ritter und Eva Justin arbeiteten zusammen fur die Stadt Frankfurt, Gerhart Stein wurde Hausarzt in Wiesbaden, Adolf Wurth arbeitete fur das Statistischen Landesamt Baden-Wurttemberg und Sophie Ehrhardt wurde Professorin fur Anthropologie. Sie blieb der anthropologischen Forschung an ?Zigeunern“ verbunden und verwaltete illegal einen Teil der Akten der RHF, deren Material sie gefordert von der DFG auswertete. Eva Justin ubergab der ? Landfahrerstelle “ der Munchner Polizei 40 Aktenordner mit den Genealogien, Karteien, Fotos usw. aus dem Bestand der RHF. [104]

Zur rechtlichen und politischen Anerkennung des Genozids [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Am 22. Februar 1950 legten die bundesdeutschen Finanzministerien den ?Runderlass E 19 an die Wiedergutmachungsbehorden “ vor: ?Die Prufung der Wiedergutmachungsberechtigung der Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge nach den Vorschriften des Entschadigungsgesetzes hat zu dem Ergebnis gefuhrt, dass der genannte Personenkreis uberwiegend nicht aus rassischen Grunden … verfolgt und inhaftiert wurden.“ Als Prufinstanz fur ?Wiedergutmachungsantrage von Zigeunern und Zigeuner-Mischlingen“ wurde das Landesamt fur Kriminal-Erkennungsdienst in Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Zentralamt fur Kriminal-Identifizierung und Polizeistatistik in Munchen und die Landfahrerpolizeistelle der Landespolizei in Karlsruhe bestimmt. Damit waren die Deportationsorganisatoren Paul Werner (Stuttgart), Karl-Wilhelm Supp und Josef Eichberger (Munchen) sowie Leo Karsten (Karlsruhe) beauftragt, in den Entschadigungsverfahren richtungweisende Vorentscheidungen zu treffen. [105] Bis 1953 lag die Reglung der Wiedergutmachung in Handen der Bundeslander.

1956 entschied der Bundesgerichtshof wie vor ihm bereits verschiedene Oberlandesgerichte, bis zur Deportation nach Auschwitz-Birkenau sei die Verfolgung von den ?asozialen Eigenschaften der Zigeuner“, nicht aber ?rassenideologisch“ motiviert gewesen. Die Minderheit habe ?auch schon fruher Anlaß gegeben“, sie ?besonderen Beschrankungen zu unterwerfen“. [106] Dieses Urteil bekraftigte die bis dahin ubliche Ablehnung von Entschadigungsleistungen und begrundete die Fortfuhrung dieser Praxis. Noch uber den BGH hinaus ging das Oberlandesgericht Munchen . 1961 bestritt es die Deportation selbst nach dem Auschwitz-Erlass als ?aus Grunden der Rasse“ geschehen. ?Zigeuner“ seien verfolgt worden, ?weil sie ziel- und planlos umherzogen, sich uber ihre Person nicht ausweisen konnten oder fur Spione gehalten wurden“. [107] Die United Restitution Organization (URO) bewertete diese Fehlurteile als skandalos. Bis zur Revision des Urteils 1963 intervenierte die URO laufend im Wiedergutmachungsausschuss des Bundestages und sammelte Material zur Verfolgung von Roma fur entsprechende Prozesse. [108]

Eine Studie zur Umsetzung des Bundesentschadigungsgesetzes in Schleswig-Holstein auf der Basis von 295 Entschadigungsantragen weist fur den Zeitraum 1953?1965 und die Personengruppe ??Asoziale‘, ?Zigeuner‘, Zwangssterilisierte“ nach Antragsgrunden folgende Ablehnungsquoten auf:

  • ?Schaden an Korper und Gesundheit“: 100 %,
  • ?Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen“: 100 %,
  • ?Schaden an Freiheit“: 100 %,
  • ?Schaden an Eigentum und Vermogen“: 100 %.
  • ?Schaden an Leben“: 50 % ?teilweise [anerkannt]“, 50 % ?abgelehnt“.

Es handelt sich um die Opfergruppe mit der mit großem Abstand hochsten Ablehnungsquote. [109]

Erstaunlich ist nicht nur die Ablehnungen von Wiedergutmachungsleistungen durch die Behorden, sondern dass sie auch den Instanzenweg gegen Urteile pro Wiedergutmachung bis zu Ende bestritten. [110]

Durch ihre Deportation hatten Auschwitz-Haftlinge die deutsche Staatsburgerschaft verloren. Fur die westdeutschen Behorden war der Zwangscharakter der Deportationen bei der Beurteilung der Staatsburgerschaft nicht von Bedeutung. Die uberlebenden Deportationsopfer galten also weiterhin als staatenlos , waren mithin Burger minderen Rechts und ohne rechtliche Moglichkeit, Entschadigungs- und Restitutionsverfahren zu fuhren. Erst wahrend der 1980er Jahre wurden ihnen auf erheblichen Druck der Offentlichkeit die deutsche Staatsburgerschaft zuruckgegeben.

Nachdem Gerichte der unteren und mittleren Instanz vermehrt dem Urteil der herrschenden Rechtsprechung widersprochen hatten, revidierte der BGH 1963 die Entscheidung von 1956 teilweise. Er konzedierte nun, dass fur die Verfolgungsmaßnahmen seit dem Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938 rassistische Motive ?mitursachlich“ gewesen sein konnten. Insofern war es nun begrenzt moglich geworden, Entschadigungsantrage zu stellen. [110] Im Dezember 1979 beschloss der Bundestag mit Antragsfrist bis Ende 1982 eine ?Beihilfe“ von maximal DM 5000.

Ebenfalls 1982 erklarte die Bundesregierung, die ?Verbrechen [an der Roma-Minderheit im Nationalsozialismus] sind als Volkermord anzusehen“, und bezog sich dabei ausdrucklich auf die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen unter dem Eindruck des Holocaust beschlossene Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes . [111] Fur die noch Uberlebenden war diese Aussage ohne rechtliche Bedeutung. Zwei Jahrzehnte spater ubertrug die Bundesrepublik Deutschland die UNO-Konvention von 1948 in das nationale Strafrecht. [112] Seitdem qualifiziert das deutsche Strafrecht die vorsatzliche Zerstorung einer ?nationale(n), rassische(n), religiose(n) oder durch ihr Volkstum bestimmte(n) Gruppe“ als ?Volkermord“. [113] Fur die Beurteilung der nationalsozialistischen Verbrechen an der Roma-Minderheit blieb das jedoch ohne Bedeutung. Im Gesamtergebnis blieb der Genozid an den europaischen Roma, so auch an den Angehorigen der in Deutschland lebenden Roma, weitgehend entschadigungslos.

Gesprach des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (1982)

Auf der politischen Ebene waren die Bemuhungen der Opferverbande und ihrer Unterstutzer erfolgreicher. Bundeskanzler Helmut Schmidt empfing am 17. Marz 1982 eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit dessen Vorsitzenden Romani Rose . Schmidt erkannte den Volkermord an der Minderheit und seine rassistische Motivation an. Bundeskanzler Helmut Kohl bestatigte diese Position am 7. November 1985 bei einer Bundestagsdebatte.

Bundesprasident Roman Herzog erklarte am 16. Marz 1997 zur Eroffnung eines Berliner Roma-Dokumentations- und Kulturzentrums: ?Der Volkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmaßigen und endgultigen Vernichtung durchgefuhrt worden wie der an den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet.“ [114]

Im August 2016 einigten sich das Bundesministerium der Finanzen und das Außenministerium der Tschechischen Republik darauf, dass die letzten tschechischen Uberlebenden des Porajmos als Entschadigung eine Einmalzahlung von 2500 Euro erhalten sollen. Es handelt sich um etwa 15 Personen. [115]

Gedenk- und Erinnerungskultur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Anfange [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Demonstration von Sinti und Roma am 28. Januar 1983 anlasslich des 50. Jahrestags der Machtergreifung vor dem BKA
Inschrift am Gedenkstein fur das Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach aus dem Jahr 1984
Wider das Vergessen , Mahnmal in Koblenz von 1997

Die mehrheitsgesellschaftliche Kultur der Erinnerung an die nationalsozialistische Verfolgung der europaischen Roma entwickelte sich sehr viel spater als zur Geschichte der judischen Minderheit oder zur Verfolgung politischer oder kirchlicher Gegner der Nationalsozialisten.

Es waren dann Initiativen der Betroffenen selbst, die nach Jahrzehnten des Schweigens uber die Verbrechen und einer von den Ereignissen im Nationalsozialismus unbeeindruckt fortgefuhrten Diffamierungs- und Diskriminierungspraxis seit Ende der 1970er Jahre Veranderungen zunachst im politisch-offiziellen Raum und in den Medien bewirkten. Vinzenz Rose, Sinto und einer der fruhen und zu diesem Zeitpunkt seltenen Akteure der beginnenden Burgerrechtsbewegung, ließ 1974 aus eigenen Mitteln in Auschwitz-Birkenau ein Mahnmal zur Erinnerung der Ermordeten des ?Zigeuner-Lagers“ errichten. 1979 fand eine erste internationale Gedenkkundgebung von Angehorigen der Minderheit und Unterstutzern aus der Mehrheitsbevolkerung in der KZ-Gedenkstatte Bergen-Belsen statt. Ostern 1980 fuhrte eine Gruppe Sinti einen weltweit beachteten Hungerstreik in der KZ-Gedenkstatte Dachau durch. [116] Diese und die folgenden Aktionen zunachst kleinerer Gruppen veranderten nicht nur die mediale und die politische Perspektive auf die Minderheit, sie trugen zugleich wesentlich zur Sammlung eines großen Teils der in subethnische Gruppen und Familienverbande zersplitterten Bevolkerungsgruppe in den Landesverbanden und Mitgliedsorganisationen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (Heidelberg) sowie in kleineren Interessenorganisationen mit regionaler Bedeutung bei.

Das Heidelberger Dokumentationszentrum [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg richtete in den 1990er Jahren die einzig vorhandene Dauerausstellung zum ?nationalsozialistischen Volkermord an den Sinti und Roma“ ein.

Das Berliner Denkmal [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

1992 beschloss die Bundesregierung die Errichtung eines Denkmals fur die im Nationalsozialismus ermordeten europaischen Roma , das in Berlin stehen sollte. Der israelische Kunstler Dani Karavan legte einen Entwurf vor. Die Bemuhungen zur Umsetzung zogen sich uber viele Jahre hin. Hauptproblem war, dass sich die Verbande der Betroffenen und die jeweilige Bundesregierung uber den Inhalt des Widmungstextes nicht einig wurden. Streitpunkte waren vor allem die zwischen Bundesregierung und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma lange unentschiedene Frage der Gleichstellung des Genozids an den europaischen Roma mit dem Genozid an der judischen Minderheit und die zwischen den Opferverbanden kontroverse Frage der Verwendbarkeit des Terminus ?Zigeuner“ fur die Opfer des Nationalsozialismus. Auf der Grundlage von Vorschlagen der Opferverbande und unter Federfuhrung des Bundes erarbeiteten Historiker des Instituts fur Zeitgeschichte (Munchen/Berlin) und des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Koln schließlich einen Text, der vom Bundesrat einstimmig beschlossen wurde. Im Jahr 2008 wurde mit dem Bau begonnen. Die Einweihung fand im Rahmen eines Staatsaktes am 24. Oktober 2012 unter Teilnahme von Bundesprasident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel als Redner statt und wurde live vom rbb ubertragen. Weitere Redner waren Romani Rose , Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma , sowie der Uberlebende des Porajmos Zoni Weisz . [117]

Der Widmungstext bestimmt die Verbrechen an den europaischen Roma eindeutig als Volkermord. Er verwendet den Terminus ?Zigeuner“ ausschließlich als Zitierung aus nationalsozialistischen Texten, also als Quellenbegriff, und grenzt die individuelle Verfolgung von jenischen Landfahrern ?und anderen Fahrenden“ von der kollektiven Verfolgung und Vernichtung der Roma ab. [118]

Es gab und gibt Aktivitaten, die auf die Situation der Roma-Burgerkriegsfluchtlinge aufmerksam machen sollen und dabei einen Zusammenhang zwischen der Verfolgung von Roma im Nationalsozialismus und der Bleiberechtssituation von Roma in Deutschland bzw. ihrer Abschiebung herstellen. So protestierten im November 1989 Roma auf dem Gelande des fruheren Konzentrationslagers in Neuengamme auf Initiative der Rom und Cinti Union Hamburg gegen die Deportation von Asylsuchenden. Diese Sicht auf die Verfolgung ergibt sich aus der Tatsache, dass die ganz uberwiegende Zahl der Ermordeten osteuropaische Roma waren und die Verfolgungserfahrung als traumatisches Erbe sich eben nicht beschrankt auf mitteleuropaische Roma. Vielmehr handelt es sich hier um eine der realen Gemeinsamkeiten der Familien der Gesamtminderheit, vornehmlich aber der ost- und westeuropaischen Familien, und zugleich um eine Gemeinsamkeit mit der judischen Minderheit. Wahrend diese aber als Tatsache allgemein anerkannt ist und eine vielfaltige Gedenk- und Erinnerungskultur hervorbrachte, ist das bei der Minderheit der Roma bis heute nicht der Fall. [119] Es ist insofern charakteristisch, wenn selbst ein NS-Forscher wie Michael Wildt in einer von der Bundeszentrale fur politische Bildung verbreiteten Geschichte des Nationalsozialismus zwar ausfuhrlich auf Antisemitismus und Judenverfolgung eingeht, aber nur außerst marginal auf Antiziganismus und Zigeunerverfolgung und auf Osteuropa nahezu nicht. [120]

Zwar leisteten deutsche Unterbehorden und andere lokale und regionale Akteure erhebliche Beitrage zur Radikalisierung der nationalsozialistischen Zigeunerverfolgung, nach wie vor aber findet die flachendeckende Unterstutzung von Verfolgung und Vernichtung von unten nicht Ausdruck in einer ebenso flachendeckenden Erinnerungskultur (Straßenbenennungen, Denkmalern, Gedenktafeln oder anderen Zeichen bzw. Orten der Erinnerung, offentliche Veranstaltungen). Immerhin gibt es nach Auskunft des Dokumentationszentrums deutscher Sinti und Roma inzwischen in Deutschland ?etwa hundert Gedenkorte fur die von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Sinti und Roma“. [121]

Lokale Gedenkorte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Beispiele lokalen kunstlerischen und dokumentierenden Gedenkens im offentlichen Raum bieten Bad Berleburg (2002), Dreihausen bei Marburg (2009), Dusseldorf (1997), Frankfurt am Main , Greven (1997 Straßenbenennung), Koln (1990 Straßenspurprojekt von Gunter Demnig ; [122] 2003 Straßenbenennung), Magdeburg (1998), Ravensburg (1999), Solingen (2007), Wiesbaden (1992) [123] und Leipzig (2003).

Obwohl Roma im gesamten deutsch beherrschten Europa bis zur Vernichtung verfolgt wurden, wobei nicht selten nationale Behorden und andere nichtdeutsche Verfolger eine große Rolle spielten, andererseits Roma in vielen vor allem osteuropaischen Landern aktiven Widerstand leisteten, gibt es dort nur eine erst in Ansatzen entwickelte Gedenk- und Erinnerungskultur, und zwar insbesondere an den historischen Statten der ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager.

In der Sowjetunion bildete die deutsche Vernichtungspolitik gegen Roma in der Nachkriegszeit ein Schwerpunktthema der Tourneen des Moskauer Staatlichen Zigeunertheaters Romen . 1982 wurde in dem Dorf Aleksandrowka bei Smolensk ein Denkmal fur 176 ermordete Roma des Dorfes errichtet. Erinnerungsinitiativen der nach dem Zerfall der Sowjetunion neu gegrundeten Roma-Organisation Foderale national-kulturelle Autonomie der russischen Zigeuner (FNKA) scheiterten bislang. Ein Gedenkstein fur die gegen die deutschen Besatzer kampfenden und zum Teil hoch ausgezeichneten Roma in einem Moskauer Park scheiterte an fehlender Finanzierung und Uneinigkeit in inhaltlichen Fragen. Das Denkmal in Alexandrowka ist bis heute das einzige in Russland.

In der Ukraine demgegenuber beschloss das Parlament 2005 den 2. August zum offiziellen Tag des Gedenkens an den Holocaust der Roma zu machen. Er erinnert damit an das Ende des ?Zigeunerlagers Auschwitz-Birkenau“ durch die Vergasung der letzten 2900 Haftlinge im August 1944. [124]

In der nach dem Ende der sozialistischen Staaten entstandenen mittel- und sudosteuropaischen Staatenwelt erlebte der Antiziganismus einen anhaltenden Aufschwung und die Roma-Minderheit eine neue Zeit der Diskriminierung und Verfolgung. Eine Erinnerungskultur an den Porajmos konnte sich unter diesen Bedingungen nicht etablieren. Zwei Lager im heutigen Tschechien, dem vormaligen Protektorat Bohmen und Mahren , in denen ab 1940 neben anderen als ?asozial“ Deklarierten auch ?umherziehende Zigeuner“ und ?andere auf dieselbe Weise lebende Landstreicher“ inhaftiert wurden, lagen bei Hodonin ( Mahren ) und bei Lety ( Sudbohmen ). [125] Viele der Haftlinge starben, andere, darunter Roma, wurden in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert.

In Hodonin erinnert als ein die Opfergruppen ubergreifendes Symbol ein Kreuz an das dortige Massengrab. In Lety entspricht dem eine Steinsaule. Sie ist an einem schwer zuganglichen und nur mit besonderen Kenntnissen erreichbaren Ort aufgestellt. Auf dem Gelande des Lagers wurde gegen erhebliche Proteste erfolgreich ein Schweinezuchtbetrieb etabliert, deren Besitzer der prominente tschechisch-schweizerische Politiker Karl Schwarzenberg ist. Auf die Initiative der Familie von Schwarzenberg ging bereits die Einrichtung dieses tschechisch gefuhrten Lagers 1939 zuruck. [126]

Aus Italien ist ein Erinnerungsort bekannt: Im romischen innerstadtischen Stadtviertel Monti, das auch eine großere Zahl Juden und Roma bewohnten, weist eine Gedenktafel der Stadt Rom an der Wand des Katholischen Instituts Angelo Mai auf die Deportation von Roma im Oktober 1943 durch die Gestapo hin. [127]

Historische Einordnung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Mit der Entstehung von Selbstorganisationen der Minderheit und mit den Aktionen der Burgerrechtsbewegung seit den ausgehenden 1970er Jahren begann auch in der historischen Einordnung des Porajmos ein allmahlicher Perspektivenwechsel. Die Vorstellung von der Singularitat der Shoa, hinter der der Genozid an den europaischen Roma in der ideologischen Einbettung, in der Akribie der Planung, in der Systematik der Durchfuhrung und im Ausmaß der Vernichtung weit zuruckbleibe, trifft inzwischen auf entschiedenen Widerspruch bis hin zu der von einzelnen Historikern vertretenen Auffassung, dass aufgrund einer weiter gefassten Definition Roma umfassender zur Vernichtung ausersehen gewesen seien als die judische Minderheit. [128]

In der Schweiz erarbeitete die Unabhangige Expertenkommission Schweiz ? Zweiter Weltkrieg zwischen 1996 und 2000 eine eigene Dokumentation zum Thema. [129]

Film [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Reiner Holzemer , Jurgen Staiger, Harmut Uhlein: Verfolgt und vergessen. Die Vernichtung der Sinti und Roma in Auschwitz, 1985, 62 Min [130] [131]
  • Katrin Seybold und Melanie Spitta : ?Das falsche Wort“. Der Volkermord an den Sinti und Roma. D, Karin Seybold Film 1987, 85 Min. [132]
  • Gabriele Trost: ?Wir haben doch nichts getan“. Der Volkermord an den Sinti und Roma. D, SWR, 2007, 29 Min. (Dokumentation mit Zeugnissen von Hugo Hollenreiner, Lily van Angeren , Josef Muller ? Halle). [133]
  • Die Gegenwart der Vergangenheit . Dokumentarfilm, OmU, Original: Tera?niejszo?? Przeszło?ci , internationaler Titel: Contemporary Past. Polen 2019, dt. 2020. Buch und Regie: Kamil Majchrzak. 59. [134]

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Gesamtdarstellungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Henriette Asseo: Les Tsiganes. Une destinee europeenne (= Decouvertes Gallimard. 218 Histoire. ). Gallimard, Paris 1994, ISBN 2-07-053156-2 .
  • Till Bastian : Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung (= Beck’sche Reihe. 1425). Beck, Munchen 2001, ISBN 3-406-47551-5 .
  • Wacław Długoborski (Hrsg.): Sinti und Roma im KL Auschwitz-Birkenau 1943?1944. Vor dem Hintergrund ihrer Verfolgung unter der Naziherrschaft. Verlag des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau , O?wi?cim 1998, ISBN 83-85047-06-9 .
  • Karola Fings, Opferkonkurrenzen . Debatten um den Volkermord an den Sinti und Roma und neue Forschungsperspektiven, in: S:I.M.O.N. ? Shoah: Intervention. Methods. Documentation. 2 (2015) 1, S. 79?101.
  • Mariana Hausleitner , Brigitte Mihok, Juliane Wetzel (Hrsg.): Rumanien und der Holocaust. Zu den Massenverbrechen in Transnistrien 1941?1944 (= Nationalsozialistische Besatzungspolitik in Europa 1939?1945. 10). Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-43-3 .
  • Joachim S. Hohmann : Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. ?Zigeunerforschung“ im Nationalsozialismus und in Westdeutschland im Zeichen des Rassismus (= Studien zur Tsiganologie und Folkloristik. 4). Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 1991, ISBN 3-631-43984-9 .
  • Joachim S. Hohmann, Reimar Gilsenbach : Verfolgte ohne Heimat. Beitrage zur Geschichte der Sinti und Roma (= Texte zur politischen Bildung. Heft 2, ZDB -ID 1493014-6 ). Rosa-Luxemburg-Verein, Leipzig 1992.
  • Martin Holler: Der nationalsozialistische Volkermord an den Roma in der besetzten Sowjetunion (1941?1944). Gutachten fur das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-929446-25-8 ( Digitalisat (PDF; 7 MB) ; Rezension von Ulrich Opfermann : H-Soz-u-Kult (Dezember, 2009) ).
  • Donald Kenrick , Grattan Puxon: Sinti und Roma ? die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat (= Pogrom. Bedrohte Volker. = 11, 1980 = Nr. 69/70 = Pogrom. Reihe. 1004). Gesellschaft fur Bedrohte Volker, Gottingen u. a. 1981, ISBN 3-922197-08-6 (zuerst London 1972).
  • Donald Kenrick (Hrsg.): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime. Band 1: Von der ?Rassenforschung“ zu den Lagern (= Reihe Interface. 12). Edition Parabolis, Berlin 1996, ISBN 3-88402-188-5 .
  • Donald Kenrick (Hrsg.): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime. Band 2: Die Verfolgung im besetzten Europa (= Reihe Interface. 13). Edition Parabolis, Berlin 2000, ISBN 3-88402-240-7 .
  • Julia von dem Knesebeck: The Roma Struggle for Compensation in Post-War Germany. University of Hertfordshire Press, Hatfield 2011, ISBN 978-1-907396-11-3 .
  • Michail Krausnick : Wo sind sie hingekommen? Der unterschlagene Volkermord an den Sinti und Roma. Bleicher, Gerlingen 1995, ISBN 3-88350-038-0 .
  • Guenter Lewy : ?Ruckkehr nicht erwunscht.“ Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. Propylaen, Munchen 2001, ISBN 3-549-07141-8 ( Michael Zimmermann : Rezension ).
  • Martin Luchterhandt: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der ?Zigeuner“ (= Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft fur Polizeigeschichte e. V. 4). Schmidt-Romhild, Lubeck 2000, ISBN 3-7950-2925-2 (Zugleich: Koln, Universitat, Dissertation, 1995).
  • Gilad Margalit : Die Nachkriegsdeutschen und ?ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz (= Reihe Dokumente, Texte, Materialien. 36). Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-38-7 .
  • Brigitte Mihok (Hrsg.): Ungarn und der Holocaust. Kollaboration, Rettung und Trauma (= Reihe Dokumente, Texte, Materialien. 56). Metropol, Berlin 2005, ISBN 3-936411-62-X .
  • Sybil Milton: Gypsies and the Holocaust. In: The History Teacher. Bd. 24, Nr. 4, 1991, ISSN   0018-2745 , S. 375?387, JSTOR : 494697 .
  • Benno Muller-Hill : Todliche Wissenschaft. Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933?1945 (= rororo. 5349 rororo aktuell ). 9.?11. Tausend. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1985, ISBN 3-499-15349-1 .
  • Ulrich Friedrich Opfermann : "Stets korrekt und human" : der Umgang der westdeutschen Justiz mit dem NS-Volkermord an den Sinti und Roma . Heidelberg University Publishing, Heidelberg 2023, ISBN 978-3-96822-197-7 .
  • Jan Parcer (Hrsg.): Memorial Book. The Gypsies at Auschwitz-Birkenau. = Ksi?ga pami?ci. Cyganie w obozie koncentracyjnym Auschwitz-Birkenau. = Gedenkbuch. Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. 2 Bande. Saur, Munchen u. a. 1993, ISBN 3-598-11162-2 .
  • Romani Rose (Hrsg.): ?Den Rauch hatten wir taglich vor Augen …“ Der nationalsozialistische Volkermord an den Sinti und Roma. Katalog zur standigen Ausstellung im Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg. Das Wunderhorn, Heidelberg 1999, ISBN 3-88423-142-1 .
  • Romani Rose, Walter Weiss: Sinti und Roma im ?Dritten Reich“. Das Programm der Vernichtung durch Arbeit (= Lamuv-Taschenbuch. 95). Lamuv, Gottingen 1991, ISBN 3-88977-248-X .
  • Bernhard Streck : Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lagers B II 3. In: Mark Munzel , Bernhard Streck (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle. Moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Focus, Gießen 1981, ISBN 3-88349-210-8 , S. 69?128.
  • Erika Thurner : Nationalsozialismus und Zigeuner in Osterreich (= Veroffentlichungen zur Zeitgeschichte. 2, ZDB -ID 597688-1 ). Geyer, Wien u. a. 1983.
  • Wolfgang Wippermann : ?Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Elefanten-Press, Berlin 1997, ISBN 3-88520-616-1 .
  • Wolfgang Wippermann: ?Auserwahlte Opfer?“ Shoah und Porrajmos im Vergleich. Eine Kontroverse (= Geschichtswissenschaft. 2). Frank & Timme, Berlin 2005, ISBN 3-86596-003-0 (Rezension von Martin Holler: H-Soz-Kult, 25. Juli 2005 ; Rezension von Jan Suselbeck : literaturkritik.de, Februar 2006 ).
  • Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“ (= Hamburger Beitrage zur Sozial- und Zeitgeschichte. 33). Christians, Hamburg 1996, ISBN 3-7672-1270-6 (Zugleich: Jena, Universitat, Habilitations-Schrift, 1995).
  • Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (= Beitrage zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 3). Franz Steiner, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-08917-3 .

Regionale und lokale Untersuchungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  • Ludwig Eiber : ?Ich wußte, es wird schlimm“. Die Verfolgung der Sinti und Roma in Munchen 1933?1945. Buchendorfer, Munchen 1993, ISBN 3-927984-16-7 .
  • Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-86099-225-2 .
  • Udo Engbring-Romang: Bad Hersfeld ? Auschwitz. Zur Verfolgung der Sinti im Kreis Hersfeld-Rotenburg (= ?Hornhaut auf der Seele“. 6). Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-86099-162-0 .
  • Karola Fings , Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.): Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen. 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung. Schoningh, Paderborn u. a. 2012, ISBN 978-3-506-77356-2 .
  • Karola Fings, Frank Sparing : Das Zigeunerlager in Koln-Bickendorf 1935?1958. In: 1999. Zeitschrift fur Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Bd. 6, Nr. 3, 1991, ISSN   0930-9977 S. 11?40.
  • Karola Fings, Frank Sparing: ?z. Zt. Zigeunerlager“. Die Verfolgung der Dusseldorfer Sinti und Roma im Nationalsozialismus. Volksblatt, Koln 1992, ISBN 3-923243-97-9 .
  • Karola Fings, Frank Sparing: ?Ach Freunde, wohin seid Ihr verweht …?“ Otto Pankok und die Dusseldorfer Sinti. Der Oberstadtdirektor ? Mahn- und Gedenkstatte Dusseldorf, Dusseldorf 1993, (2., uberarbeitete Auflage. ebenda 2006; mit zahlreichen Abbildungen).
  • Karola Fings, Frank Sparing: Rassismus. Lager. Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Koln (= Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Koln. 13). Emons, Koln 2005, ISBN 3-89705-408-6 .
  • Stefan Goch : ?Mit einer Ruckkehr nach hier ist nicht mehr zu rechnen.“ Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma wahrend des ?Dritten Reiches“ im Raum Gelsenkirchen (= Schriftenreihe des Instituts fur Stadtgeschichte. Beitrage. 8). Klartext, Essen 1999, ISBN 3-88474-785-1 .
  • Hans Hesse, Jens Schreiber: Vom Schlachthof nach Auschwitz. Die NS-Verfolgung der Sinti und Roma aus Bremen, Bremerhaven und Nordwestdeutschland (= Wissenschaftliche Beitrage aus dem Tectum-Verlag. Reihe Geschichtswissenschaft. 1). Tectum, Marburg 1999, ISBN 3-8288-8046-0 .
  • Herbert Heuß: Darmstadt ? Auschwitz. Die Verfolgung der Sinti in Darmstadt (= ?Hornhaut auf der Seele“. 1). Verband Deutscher Sinti und Roma ? Landesverband Hessen, Darmstadt 1995, ISBN 3-00-000166-2 .
  • Herbert Heuß: Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen. 1933?1945. Verband Deutscher Sinti und Roma ? Landesverband Rheinland-Pfalz, Landau 1996.
  • Herbert Heuß, Arnold Roßberg (Hrsg.): Schonung fur die Morder? Die justizielle Behandlung der NS-Volkermordverbrechen und ihre Bedeutung fur die Gesellschafts und die Rechtskultur in Deutschland. Das Beispiel der Sinti und Roma (= Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Schriftenreihe. 9). Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-929446-32-6 .
  • Ulrich Friedrich Opfermann: Zigeunerverfolgung, Enteignung, Umverteilung. Das Beispiel der Wittgensteiner Kreisstadt Berleburg. In: Alfons Kenkmann , Bernd-A. Rusinek (Hrsg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplunderung der Juden und die westfalischen Finanzbehorden. Villa ten Hompel u. a., Munster 1999, ISBN 3-00-004973-8 , S. 67?86.
  • Ulrich Friedrich Opfermann: The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies. Series 5, Bd. 11, Nr. 1, 2001, ISSN   1528-0748 , S. 25?52.
  • Ulrich Friedrich Opfermann: Bibliografie [der NRW-Literatur]. In: Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.): Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung. Schoningh, Paderborn u. a. 2012, ISBN 978-3-506-77356-2 , S. 361?372.
  • Hermann Rafetseder : NS-Zwangsarbeits-Schicksale. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Osterreichischen Versohnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Osterreich. Europaischer Hochschulverlag, Bremen 2014, ISBN 978-3-944690-28-5 (Korrigierte Druckfassung eines 2007 aus Datenschutzgrunden unveroffentlicht gebliebenen Textes, weiterhin auch online zu finden als ooegeschichte.at [PDF; 4,1 MB]; darin speziell zur Verfolgung von Roma und Sinti in Osterreich vor allem (aber nicht nur) auf S. 618?652).
  • Peter Sandner: Frankfurt ? Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main (= ?Hornhaut auf der Seele“. 4). Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-86099-123-X .
  • Joachim Schroder: Die ?Dienststelle fur Zigeunerfragen“ der Munchner Kriminalpolizei und die Verfolgung der Sinti und Roma. In: Matthias Bahr, Peter Poth (Hrsg.): Hugo Hollenreiner. Das Zeugnis eines uberlebenden Sinto und seine Perspektiven fur eine bildungssensible Erinnerungskultur. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-023668-4 , S. 141?152.
  • Wolfgang Wippermann: Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung. Darstellung, Dokumente, didaktische Hinweise (= Das Leben in Frankfurt zur NS-Zeit. Bd. 2). Amt fuer Volksbildung ? Volkshochschule, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-7829-0320-X .

Biografisches [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Commons : Porajmos  ? Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Porajmos  ? Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen

Zeitzeugen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Uberblicke und Einzelaspekte [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Regionales [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Sonstiges [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Wolfgang Benz: Der Holocaust. Munchen 1996, 2. Auflage. S. 93. Siehe vergleichend den armenischen Begriff ?Aghet“ .
  2. Karola Fings, Frank Sparing: Rassismus, Lager, Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Koln (Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Koln, Bd. 13), Koln 2005, S. 132ff.; Ulrich Friedrich Opfermann: 16. The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies (continuing Journal of the Gypsy Lore Society), 5th Series, Vol. 11, No. 1 (2001), S. 25?52.
  3. Literaturangaben bei Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 503.
  4. Andrew d’Arcangelis: Die Jenischen ? verfolgt im NS-Staat 1934?1944. Eine sozio-linguistische und historische Studie. Hamburg 2006, S. 312.
  5. Siehe z. B.: Rainer Hehemann: Die Bekampfung des Zigeunerunwesens im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik . 1871?1933, Frankfurt a. M. 1987, S. 261 ff.
  6. Rainer Hehemann: Die ?Bekampfung des Zigeunerunwesens“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871?1933. Frankfurt a. M. 1987, S. 294 ff.
  7. So die Ausfuhrungsentschließung nach Hermann Reich, Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz vom 16. Juli 1926. Kommentar , Munchen 1927, S. 1.
  8. In Deutschland wird der Ausweiszwang eingefuhrt. Bei: DeutschlandRadio Berlin , KalenderBlatt vom 10. September 2004.
  9. Werner Kurt Hohne: Die Vereinbarkeit der deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem deutschen Recht, insbesondere der Reichsverfassung. Heidelberg o. J. (1930), S. 124?129.
  10. Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Frankfurt a. M. 2001, S. 119 ff.
  11. Ernst Wilhelm Muller/Klaus Wasserburg: Das Entschadigungsurteil des Bundesgerichtshofes von 1956. S. 302f. In: Erhard Denninger et al. (Hrsg.): Kritik und Vertrauen. Festschrift fur Peter Schneider zum 70. Geburtstag. Frankfurt am Main 1990.
  12. Karola Fings, Frank Sparing: Das Zigeunerlager in Koln-Bickendorf 1935?1958. In: 1999. Zeitschrift fur Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts , 1991, Heft 3, S. 17.
  13. Peter Sandner: Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main. Frankfurt am Main 1998, S. 40 ff.
  14. Angelika Konigseder: Sinti und Roma. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopadie des Nationalsozialismus. 3. Auflage. Munchen 1998, S. 730.
  15. Siehe Kategorie:Zigeunerzwangslager im Nationalsozialismus
  16. Wolfgang Ayaß : ?Asoziale“ im Nationalsozialismus. Stuttgart 1995, S. 139ff.; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 93 ff.
  17. Wolfgang Wippermann: ?Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Berlin 1997, S. 142.
  18. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 153, 436.
  19. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 151.
  20. Vgl. den Abdruck des ?Grunderlasses“ bei Wolfgang Ayaß (Bearb.): ?Gemeinschaftsfremde“. Quellen zur Verfolgung von ?Asozialen“ 1933?1945 , Koblenz 1998, Nr. 50.
  21. Ayaß, S. 43, 46f.; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 112 ff.
  22. Dieter Schenk: Auf dem rechten Auge blind ? Die braunen Wurzeln des BKA. Kiepenheuer & Witsch, Koln 2001, ISBN 3-462-03034-5 , S. 205 f.
  23. Harry Stein (1999): Konzentrationslager Buchenwald 1937?1945. (Gedenkstatte Buchenwald) Wallstein Verlag, S. 74?76.
  24. Uwe Jens Wandel: Die Schorndorfer Familie Guttenberger. In: Heimatblatter. Jahrbuch fur Schorndorf und Umgebung. Bd. 7, 1989. (nach studienkreis-widerstand-1933-45.de )
  25. Bundesarchiv Bestand R 165/38 Arbeitsliste Wurths.
  26. Uwe Jens Wandel: Die Schorndorfer Familie Guttenberger. In: Heimatblatter. Jahrbuch fur Schorndorf und Umgebung. Bd. 7, 1989 nach http://www.studienkreis-widerstand-1933-45.de/archiv/xxinfo/he58s04.html ? Die Deportation der Familie Guttenberger begann am 15. Marz 1943 von Schorndorf nach Stuttgart und ist u. a. uber eine Kostenabrechnung der Polizei belegt. Online (PDF; 23 kB) in englischer Ubersetzung.
  27. Erlaß im Wortlaut: RdErl. d. RFSSuChdDtPol. im RMdI. vom 8.12.38 - S - Kr. 1 Nr. 557 VIII/38 ? 2026 ? 6 (RMBliV. S. 2105 f) .
  28. Ausfuhrungsanweisung des Reichskriminalpolizeiamtes betr. ?Bekampfung der Zigeunerplage“ vom 1. Marz 1939 [zum Dezember-Erlass].
  29. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Losung der Zigeunerfrage. Hamburg 1996, S. 147 ff.
  30. Vgl.: das Einteilungsschema im Erlass ?Auswertung der rassenbiologischen Gutachten uber zigeunerische Personen“ vom 7. August 1941. In: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Losung der Zigeunerfrage . Hamburg 1996, S. 148 f.
  31. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Losung der Zigeunerfrage. Hamburg 1996, S. 150.
  32. Seev Goshen: Eichmann und die Nisko-Aktion im Oktober 1939. Eine Fallstudie zur NS-Judenpolitik in der letzten Etappe vor der ?Endlosung“. In: Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte , 29. Jahrg., 1. H. (Jan., 1981), S. 74?96 Hier S. 81 ( PDF ).
  33. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische Losung der Zigeunerfrage. Hamburg 1996, S. 169.
  34. Michael Zimmermann: Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung. In: Dachauer Hefte. 5: Die vergessenen Lager. dtv 1994, S. 97.
  35. Dokument ist wiedergegeben im Gedenkbuch S. 1565.
  36. Dokument wiedergegeben in: Romani Rose: Burgerrechte fur Sinti und Roma. Heidelberg 1980, S. 16.
  37. Hilberg: Die Vernichtung der europaischen Juden. Frankfurt/M. 1990, S. 215 f.
  38. BA, R 52 II/247, Bericht uber den Aufbau der Verwaltung im Generalgouvernement vom Juni 1940. (Bl. 200) Nach: Gotz Aly/Susanne Heim: Vordenker der Vernichtung. Auschwitz und die deutschen Plane fur eine neue europaische Ordnung. Frankfurt am Main 1993, S. 213.
  39. Lutz Miehe: ?Unerwunschte Volksgenossen“. Das Zigeunerlager am Rande der Stadt Magdeburg wahrend der Zeit des Nationalsozialismus. In: Eva Labouvie: Leben in der Stadt: eine Kultur- und Geschlechtergeschichte Magdeburgs. Koln 2004.
  40. Hilberg: Die Vernichtung der europaischen Juden. Frankfurt/M. 1990, S. 216 f.
  41. Angaben und Zitate in diesem Abschnitt nach: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 167?184; zur Opferschatzung: ders. (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. (= Beitrage zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Franz Steiner, Stuttgart 2007, S. 422.
  42. Bernhard Streck: Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lagers B II e. In: Bernhard Streck, Mark Munzel (Hrsg.): Kumpania und Kontrolle. Moderne Behinderungen zigeunerischen Lebens. Gießen 1981, S. 69?128, hier: S. 76; siehe fruhe Eingangsvermerke im ?Hauptbuch“ mit Eingangsvermerken vom 1. und 3. Marz (die ersten Seiten des Hauptbuchs sind nicht erhalten und nicht jeder Transport auf den ersten erhaltenen Seiten hat einen Vermerk), In: Gedenkbuch. Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg (Hrsg.), Redaktionsleitung Jan Parcer, 2 Bde., Munchen/ London/ New York/ Paris 1993.
  43. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau in Zusammenarbeit mit dem Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg: Gedenkbuch: Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Saur, Munchen u. a. 1993, ISBN 3-598-11162-2 .
  44. Antonia Leugers (2013): ?die Kirche soll einschreiten“ ? Hilferufe von Sinti und Roma angesichts ihrer Deportation 1943. In: theologie.geschichte, Bd. 8 online .
  45. Ulrich Friedrich Opfermann: Zigeunerverfolgung, Enteignung, Umverteilung. Das Beispiel der Wittgensteiner Kreisstadt Berleburg. In: Alfons Kenkmann, Bernd-A. Rusinek (Hrsg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplunderung der Juden und die westfalischen Finanzbehorden. Munster 1999, S. 67?86.
  46. Dieter Pohl : Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933?1945. Darmstadt 2003, S. 111?115.
  47. Deutsche Welle (www.dw.com): Stichwort: International Roma Resistance Day | DW | 16.05.2022. Abgerufen am 29. Mai 2022 (deutsch).
  48. Siehe die entsprechenden Abschnitte in: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996.
  49. Thomas Huonker, Regula Ludi: Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus. Zurich 2010. Beispiel: S. 49 f.
  50. a b https://web.archive.org/web/20140224190758/http://www.univie.ac.at/zeitgeschichte/cms/uploads/Endbericht-Lodz_ro.pdf
  51. a b http://www.burgenland-roma.at/index.php/geschichte/nationalsozialismus .
  52. Sulzbacher: Das ?Zigeunerlager“ Lackenbach im osterreichischen Burgenland
  53. Gerhard Baumgartner und Florian Freund : DER HOLOCAUST AN DEN OSTERREICHISCHEN ROMA UND SINTI(www.romasintigenocide.eu) S. 3 f.
  54. Leo Lucassen, ?En men noemde hen Zigeuners“. De geschiedenis van Kaldarasch, Ursari, Lowara en Sinti in Nederland: 1750?1944, Amsterdam, 's-Gravenhage 1990; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 235?237, 312?315.
  55. Henriette Asseo : Une memoire francaise: Les Tsiganes pendant la Seconde Guerre mondiale, 1939-1946 . Zu der Historikerin Henriette Asseo siehe den gleichlautenden Artikel in der franzosischsprachigen Wikipedia: fr:Henriette Asseo .
  56. a b c d e f g h Marie-Christine Hubert: Die internierung in Frankreich 1940 ? 1946 , veroffentlicht im Rahmen des Project Education of Roma Children in Europe ( Online )
  57. Ouest-France : Des Tziganes internes dans un camp a Montsurs , ouest-france.fr, 27. Mai 2014
  58. a b Einen genauen Uberblick uber die Lager und die Verlegungen zwischen ihnen gibt Marie-Christine Hubert in ihrem Diagramm L’internement des Tsiganes en France entre 1940 et 1946: chronologie camp par camp des arrivees, des transferts et des liberations ( Online @1 @2 Vorlage:Toter Link/www.memoires-tsiganes1939-1946.fr ( Seite nicht mehr abrufbar , festgestellt im Dezember 2022. Suche in Webarchiven )     Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prufe den Link gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. )
  59. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma: Entstehung des Lagers Saliers
  60. Sinti und Roma. In: gedenkorte-europa.eu. Studienkreis Deutscher Widerstand 1933?1945 e.V. ;
  61. a b c d Sinti und Roma. In: gedenkorte-europa.eu. Studienkreis Deutscher Widerstand 1933?1945 e.V. ;
  62. Auf der Seite der Fondation pour la memoire de la deportation sind 157 Namen aufgefuhrt, darunter 80 Manner und 77 Frauen. ( Fondation pour la memoire de la deportation: LA DEPORTATION DES TSIGANES DU NORD-PAS-DE-CALAIS )
  63. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 235?238; Denis Peschanski, Zigeuner in Frankreich 1912?1969, in: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (Beitrage zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007, S. 268?277; Guenther Lewy, ?Ruckkehr unerwunscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich, Munchen/Berlin 2001, S. 142?144. Angesichts eines uberholten Forschungsstands vor allem in den weit uberhohten Zahlenangaben mit Vorsicht zu betrachten: Donald Kenrick, Grattan Puxon: Sinti und Roma . die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat, Gottingen 1981 (London 1972), S. 82?85.
  64. AJPN - Namenlose, Gerechte und Verfolgte wahrend der NS-Zeit in den Gemeinden Frankreichs
  65. AJPN - anonymes, justes et persecutes durant la periode nazie dans les communes de France: Sanatorium des Pins durant la Seconde Guerre mondiale
  66. Miriam Y. Arani: Fotografien der Propagandakompanien der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg als Quellen zu den Ereignissen im besetzten Polen 1939?1945. In: Zeitschrift fur Ostmitteleuropa-Forschung 60 (2011) H. 1, hier S. 30 und 48 ( doi:10.25627/20116019144 ).
  67. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 277?283.
  68. Die folgenden Angaben nach: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 259?276; Christian Gerlach : Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrußland 1941 bis 1944. Hamburg 1999, S. 1063?1067; Guenter Lewy: ?Ruckkehr nicht erwunscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. Munchen 2001, S. 199?217; Martin Holler: Der nationalsozialistische Volkermord an den Roma in der besetzten Sowjetunion (1941?1944). Gutachten fur das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2009. PDF ( Memento vom 21. September 2011 im Internet Archive )
  69. Zit. nach: Holler, S. 59.
  70. Holler, S. 83.
  71. Siehe auch: Guenter Lewy: ?Ruckkehr nicht erwunscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. Munchen 2001, S. 206.
  72. Martin Holler: ?Auf Wiedersehen nach dem Sieg uber die hitleristischen Scheusale ? liebe Genossen Zigeuner“. Sowjetische Roma als Teilnehmer am Zweiten Weltkrieg. In: Informationen. Wissenschaftliche Zeitschrift des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933?1945. 34 (2009), Nr. 69, S. 9?12.
  73. a b c d e f Michael Zimmermann: Die Nazizeit in den baltischen Staaten . In: coe.int , 1. Oktober 2008, abgerufen am 23. Januar 2012 (PDF; 682 kB).
  74. Juliane Wetzel: Das Polizeidurchgangslager Bozen. In: Dachauer Hefte 5, Vergessene Lager, DTV 1994, S. 28?39.
  75. Elena Marushiakova, Vesselin Popov: Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung in Bulgarien (1919?1989). In: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts. (Beitrage zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007, S. 125?156.
  76. Alle Angaben und Zitierungen in diesem Abschnitt, soweit nicht anders belegt, nach: Karla Fings/Cordula Lissner/Frank Sparing, ?… einziges Land, in dem Judenfrage und Zigeunerfrage gelost“. Die Verfolgung der Roma im faschistisch besetzten Jugoslawien 1941?1945, Koln o. J. (1991), S. 28?40, 48 ff.; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 248?258.
  77. Beispielsweise berichtete ein Oberstleutnant Walther Chef des 9. Infanterieregiment 433 auf dem Dienstweg von seinen Erfahrungen bei ?Suhnemaßnahmen“ d. h. von ihm geleiteten Massenerschießungen von Juden und ?Zigeunern“ und der Verwertung deren Besitzes Anfang November 1941. Die Opfer wurden aus einem Belgrader Gefangenenlager nach Absprache mit der SS abgeholt und von der Wehrmacht erschossen. Dokument in: Poliakov/Wulf: Das Dritte Reich und seine Diener. Berlin 1983, S. 353 = Dokument NOKW ? 905.
  78. Michael Zimmermann (2000): Zigeunerbilder und Zigeunerpolitik in Deutschland. Eine Ubersicht uber neuere historische Studien. In: WerkstattGeschichte 25, S. 35?58, hier: S. 46.
  79. Alle Angaben und Zitierungen, soweit nicht anders belegt, nach: Karla Fings/Cordula Lissner/Frank Sparing, ?… einziges Land, in dem Judenfrage und Zigeunerfrage gelost“. Die Verfolgung der Roma im faschistisch besetzten Jugoslawien 1941?1945, Koln o. J. (1991), S. 28?40; Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 248?258.
  80. https://www.romarchive.eu/de/voices-of-the-victims/bosnia-and-herzegovina/
  81. Alle Angaben in: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 284?286.
  82. Viorel Achim: Gypsy Research and Gypsy Policy in Romania 1920?1950. In: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts . Franz Steiner, Stuttgart 2007 ( Beitrage zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft , Bd. 3), S. 157?174.
  83. Volkermord mit rassistischem Charakter
  84. Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 291?292.
  85. So arisch, in: Der Spiegel, 16 (1963), H. 17, S. 45?52, hier: S. 49.
  86. Archivierte Kopie ( Memento vom 6. Juni 2013 im Internet Archive )
  87. Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann: Glossar , in: dies.: Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung , Paderborn 2012, S. 337?359, hier: S. 343 f.
  88. Michael Klein, Wiedergelesen, in: Antiziganismuskritik 2/2010, S. 6?8, hier: S. 6, siehe: Archivierte Kopie ( Memento vom 31. August 2014 im Internet Archive ) (PDF; 971 kB).
  89. Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann, Glossar , in: dies.: Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung , Paderborn 2012, S. 337?359, hier: S. 344.
  90. Michael Zimmermann : Die nationalsozialistische Verfolgung der Zigeuner. Ein Uberblick. In: Yaron Matras , Hans Winterberg, Michael Zimmermann (Hrsg.): Sinti, Roma, Gypsies. Sprache ? Geschichte ? Gegenwart. Berlin 2003, S. 115?153, hier: S. 138; vgl. auch: Der Volkermord an Sinti und Roma . In: LeMO (Deutsches Historisches Museum).
  91. Donald Kenrick/Gratton Puxon, Gypsies under the Swastika, Hatfield (UK) 2009, S. 153, zit. nach: Fings/Opfermann, ebenda, S. 344.
  92. Gratton Puxon, Verschleppte Wiedergutmachung, in: Tilman Zulch (Hrsg.), In Auschwitz vergast, bis heute verfolgt, Reinbek 1979, S. 149?161, hier: S. 159.
  93. Siehe: Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 284 ff., 382 f.
  94. Michaela Baetz/Heike Herzog/Oliver von Mengersen, Die Rezeption des nationalsozialistischen Volkermords an den Sinti und Roma in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR, Heidelberg 2007, S. 53.
  95. Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als ?staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/ders. (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315?326, hier: S. 316.
  96. Gilad Margalit, Die Nachkriegsdeutschen und ?ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz, Berlin 2001, S. 167.
  97. Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als ?staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/ders. (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315?326, hier: S. 316.
  98. Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als ?staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/ders. (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315?326, hier: S. 317.
  99. Ulrich F. Opfermann: ?Schlussstein hinter Jahre der Sittenverwilderung und Rechtsverwirrung“. Der Berleburger Zigeuner-Prozess. In: Antiziganismuskritik. 2 (2010), H. 2, S. 16?34, siehe auch: antiziganismus.de ( Memento vom 31. August 2014 im Internet Archive ) (PDF; 971 kB).
  100. Guenter Lewy: ?Ruckkehr nicht erwunscht“. Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. Munchen/Berlin 2001, S. 356ff.; Ulrich Friedrich Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als ?staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings/Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen. 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315?326.
  101. Die Zentrale osterreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz (FStN): Ahndung von NS-Verbrechen an Roma und Sinti .
  102. Ruth Bettina Birn , in: Heinrich Bergmann ? eine deutsche Kriminalistenkarriere. Klaus-Michael Mallmann/Gerhard Paul (Hrsg.), Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Taterbiographien, Darmstadt 2004, S. 47?55, hier: S. 47 f. Zu den Verfahren und den Nachkriegskarrieren im Uberblick: Bundeskriminalamt (Hrsg.): Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte. ( Memento vom 24. Februar 2014 im Internet Archive ) Dokumentation einer Kolloquienreihe, Koln 2008, S. 125?142.
  103. Dieter Schenk: Die braunen Wurzeln des BKA. Frankfurt a. M. 2003, S. 26.
  104. Winter in Ayaß: Feinderklarung und Pravention: Kriminalbiologie, Zigeunerforschung und Asozialenpolitik. Berlin 1988 S. 145.
  105. Bundeskriminalamt (Hrsg.): Das Bundeskriminalamt stellt sich seiner Geschichte. Dokumentation einer Kolloquienreihe, Koln 2008, S. 140.
  106. Urteil BGH vom 7. Januar 1956, zit. nach: Wolfgang Wippermann: ?Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Berlin 1997, S. 188. Die Entscheidung wurde von den Richtern Guido Schmidt (Richter) (Senatsprasident), Walther Ascher , Wilhelm Kregel , Fritz von Werner und Kurt Wustenberg unterzeichnet. Klaus Detlev Godau-Schuettke 2001, Abs. 88.
  107. Diese und die folgenden Angaben: ebenda, S. 189.
  108. Hans Gunter Hockerts : Anwalte der Verfolgten. Die United Restitution Organization. In: Ludolf Herbst / Constantin Goschler (Hrsg.): Wiedergutmachung in der Bundesrepublik Deutschland. R. Oldenbourg Verlag, Munchen 1989, S. 249?276, hier: S. 269f. online Von zentraler Bedeutung ist die von der URO unterstutzte Arbeit: Franz Calvelli-Adorno : Die rassische Verfolgung der Zigeuner vor dem l. Marz 1943. In: RzW 12 (1961), S. 529?537. Calvelli-Adorno war Prasident des Entschadigungssenats des OLG Frankfurt am Main.
  109. Heiko Scharffenberg (2008): Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in Schleswig Holstein. ( Memento vom 31. Januar 2012 im Internet Archive ) (PDF; 1,2 MB) Flensburg, S. 113?117.
  110. a b Ernst Wilhelm Muller / Klaus Wasserburg : Das Entschadigungsurteil des Bundesgerichtshofes von 1956. S. 296. In: Erhard Denninger et al. (Hrsg.): Kritik und Vertrauen. Festschrift fur Peter Schneider zum 70. Geburtstag. Frankfurt am Main 1990.
  111. Antwort der Bundesregierung auf Große Anfrage ?Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen“, Deutscher Bundestag, 9. Wahlperiode, 21. Dezember 1982, Drucksache 9/2.360, S. 2.
  112. UNO-Konvention uber die Verhutung und Bestrafung des Volkermords. ( Memento vom 21. November 2008 im Internet Archive ) (PDF, deutscher Text; 84 kB).
  113. § 220a StGB , seit 2002 § 6 VStGB , siehe: § 220a StGB.
  114. zit. nach: Dokumentations- und Kulturzentrum der deutschen Sinti und Roma, standige Ausstellung in Heidelberg
  115. Holocaust-Uberlebende in Tschechien: 2500 Euro pro Person fur Leid im KZ. Uber 70 Jahre nach Ende des Krieges sollen tschechische Roma eine Entschadigung erhalten. Es handelt sich um eine Einmalzahlung fur bis zu 15 Personen. Die Tageszeitung vom 7. August 2016.
  116. Sinti und Roma im ehemaligen KZ Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979. Eine Dokumentation der ?Gesellschaft fur bedrohte Volker“ und des ?Verbands Deutscher Sinti“, Gottingen 1980.
  117. Wolfgang Benz : Mahnmal fur den Genozid an Sinti und Roma taz vom 24. Oktober 2012, Klaus Hillenbrand : Sinti und Roma werden noch immer stigmatisiert. Die vergessenen Opfer taz vom 24. Oktober 2012, Pressemappe des rbb vom 24. Oktober 2012, Presseinformation des Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma vom 16. Oktober 2012 (PDF; 1,1 MB) alle abgerufen am 24. Oktober 2012.
  118. Text siehe website Uni Hamburg: [1] . Ein unpassender Copyright-Hinweis erweckt den Eindruck, der Text habe das Plazet des Zentralrats, was nicht der Fall ist.
  119. Darauf verweist: Ulrich Opfermann, Zur Verfolgung der europaischen Roma im Nationalsozialismus, in: Roma ? eine unerwunschte Minderheit in Europa? Dokumentation, hrsg. vom Evangelischen Pressedienst, Nr. 15, 8. April 2014, S. 18.
  120. Michael Wildt, Geschichte des Nationalsozialismus, Gottingen 2008.
  121. Gedenkorte fur Sinti und Roma .
  122. ?Mai 1940 ? 1000 Sinti und Roma“, siehe: [2] .
  123. Zu den fur NRW genannten Gedenkorten siehe die jeweiligen Ortsbeitrage in: Karola Fings/Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933?1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012.
  124. Martin Holler: Auf Wiedersehen nach dem Sieg uber die hitleristischen Scheusale ? liebe Genossen Zigeuner. Sowjetische Roma als Teilnehmer am Zweiten Weltkrieg. In: Informationen. Wissenschaftliche Zeitschrift des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933?1945, 34 (2009), Nr. 69, S. 9?12. Siehe auch: Martin Holler: Die nationalsozialistische Vernichtung der Roma in der sowjetischen und russischen Erinnerungskultur. In: Felicitas Fischer von Weikersthal, Christoph Garstka, Urs Heftrich, Heinz-Dietrich Lowe (Hrsg.): Der nationalsozialistische Genozid an den Roma Osteuropas. Geschichte und kunstlerische Verarbeitung. Koln 2008, S. 245?294.
  125. Zum Charakter der Lager: Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische ?Losung der Zigeunerfrage“ . Hamburg 1996, S. 219.
  126. Zu Hodonin und Lety: Archivierte Kopie ( Memento vom 20. September 2011 im Internet Archive ); [3] ; [4] ; Archivierte Kopie ( Memento vom 20. September 2011 im Internet Archive ).
  127. Siehe: [5] .
  128. William A. Duna (University of Minnesota): Gypsies: A Persecuted Race. Gypsies in Nazi Germany
  129. Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus . (PDF; 325 kB).
  130. Verfolgt und vergessen. Abgerufen am 3. September 2023 .
  131. Verfolgt und vergessen Persecuted and forgotten : the gypsies of Auschwitz / Medienwerkstatt Franken. - Collections Search - United States Holocaust Memorial Museum. Abgerufen am 3. September 2023 .
  132. Das falsche Wort bei IMDb .
  133. ?Wir haben doch nichts getan“. Der Volkermord an den Sinti und Roma. ( Memento des Originals vom 6. Januar 2012 im Internet Archive )   Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft. Bitte prufe Original- und Archivlink gemaß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. @1 @2 Vorlage:Webachiv/IABot/dokujunkies.org Video online.
  134. https://www.kino-zeit.de/film-kritiken-trailer-streaming/contemporary-past-die-gegenwart-der-vergangenheit-2019 Film