Nominativ
(von
lateinisch
nominare
?benennen‘) ist in der
Grammatik
die Bezeichnung fur einen
Kasus
(Fall), der vor allem zur Kennzeichnung des
Subjekts
im Satz dient, fur den es aber auch typisch ist, dass er in freier Verwendung eines Substantivs auftreten kann (d. h.
unregiert
), zum Beispiel im Deutschen in der Anrede. Der Nominativ wird dann auch als
Zitierform
oder ?Grundform“ eines Substantivs gebraucht. In der deutschen
Schulgrammatik
wird der Nominativ auch
1. Fall
oder
Wer-Fall
genannt.
Im Sprachvergleich erscheint der Nominativ meist als Teil eines Kasussystems, das man auch
Nominativ-Akkusativ-System
nennt und das vor allem Sprachen mit einem
Ergativsystem
gegenubergestellt wird. Die Kasus-Grundform in Ergativsystemen wird meistens als
Absolutiv
bezeichnet, gelegentlich jedoch auch Nominativ genannt.
Der Nominativ ist der am haufigsten gebrauchte Fall der in der
deutschen Grammatik
verwendeten vier Falle und ist der regulare Fall, in dem das
Subjekt
(Satzgegenstand) des Satzes steht. Er kann nur bei einem
Verb
stehen, das in Person und Zahl (lat.
numerus
) gebeugt ist (
finites Verb
). Der Nominativ hat im Deutschen eine eindeutige eigene Form bei der mannlichen Form von Artikeln und Personalpronomen der Einzahl, also ?der“ bzw. ?er“, sowie bei dem Fragewort fur Personen ?wer“. Daher wird die Ersetzung eines Satzglieds durch eine
Wer?
-Frage als Test benutzt, um das Subjekt des Satzes zu finden (alle anderen Formen, einschließlich der
Was?
-Frage fur unbelebte Subjekte, sind nicht eindeutig).
Beispiele:
- ?
Der Enkelsohn
spielt im Garten.“ ? ?Wer spielt im Garten?“ ? ?
Der Enkelsohn.
“
- ?
Der Dachstuhl
brennt.“ ? ?Was brennt?“ ? ?
Der Dachstuhl.
“
Hierbei ist zu beachten, dass das Subjekt immer mit dem finiten Verb in Person und Zahl ubereinstimmt. Daher wird auch von der
Kongruenz
(Ubereinstimmung) zwischen Subjekt und
Pradikat
gesprochen.
- ?Die Kinder spielen im Garten.“ ? ?Das Kind spielt im Garten.“
- ?Das Haus brennt.“ ? ?Die Hauser brennen.“
Im Nominativ konnen alle
deklinierbaren
Worter stehen, mit Ausnahme des
Reflexivpronomens
. Das
Indefinitpronomen
man
wiederum kommt nur im Nominativ vor.
Der Gleichsetzungsnominativ wird unterschiedlich bezeichnet. Im Grammatik-Duden wird er ?pradikativer Nominativ“ genannt. Auch gebrauchlich ist der Ausdruck ?Subjekt
pradikativum
“.
- ?Mein Vater ist Lehrer.“
- ?Meine Schwester heißt Stephanie.“
- ?Sie ist eine Kunstlerin.“
Der Gleichsetzungsnominativ folgt nur auf die Verben
sein
,
werden
,
heißen
,
scheinen
(zu sein),
bleiben
,
gelten
(als), (sich)
fuhlen
(als), (sich)
dunken
(als), (sich)
erweisen
(als), (sich)
entpuppen
(als). Diese Verben konnen also mit zwei Nominativen im Satz erscheinen.
Der Gleichsetzungsnominativ ubernimmt seinen Kasus auch vom Subjekt, wobei es manchmal schwer ist, Gleichsetzungsnominativ und Nominativ zu unterscheiden. Hierbei ist es dann hilfreich, das Verb durch eines zu ersetzen, welches mit
als
gekennzeichnet ist, z. B. geben als
- ?
Er
ist
ein großer Kunstler
.“ (Nur im Fall des Maskulinums sieht man, dass es Nominativ ist.)
- ?
Sie
entpuppt sich als
eine große Kunstlerin
.“
Sie
ist der Nominativ und
eine große Kunstlerin
ist der Gleichsetzungsnominativ.
Damit ist ein Nominativ gemeint, der losgelost von einem Satzzusammenhang ?fur sich allein“ steht.
- ?Die ganze Stadt stand in Flammen ?
ein schrecklicher Anblick
“.
[1]
In der
Sprachtypologie
interessiert man sich dafur, ob eine Sprache den Nominativ
morphologisch
kennzeichnet oder nicht, insbesondere im Gegensatz zum Akkusativ. Ist nur der Nominativ gekennzeichnet, so spricht man von einem
markierten Nominativ
, der z. B. in einer Reihe von
kuschitischen
,
nilotischen
und
surmischen Sprachen
Ostafrikas
vorkommt.
- Duden. Die Grammatik.
8. Auflage. Dudenverlag, Mannheim 2009, insbesondere S. 810?814.
- ↑
Beispiel aus: Dudengrammatik 2009, S. 814.