Das
Herzogtum Preußen
(
Polnisch
:
Ksi?stwo Pruskie
) oder
Herzoglich Preußen
[1]
(
Polnisch
:
Prusy Ksi???ce
) war ein von 1525 bis 1701 bestehendes
Staatswesen
, das mehrheitlich aus dem zwischen den Unterlaufen von
Weichsel
und
Memel
liegenden
Teil
des
Deutschordensstaates
entstanden war. Seine
Hauptstadt
war
Konigsberg
.
Nachdem es in den Besitz des
Kurfursten
der
Mark Brandenburg
gekommen war, und sich Kurfurst
Friedrich III.
im Herzogtum zum Konig gekront hatte, wurde der Kurzname
Preußen
allmahlich gemeinsam fur alle brandenburgischen Landesteile bzw. fur alle
Staaten des Konigs von Preußen
gebraucht.
Das Herzogtum Preußen wurde vom ehemaligen
Hochmeister
des
Deutschen Ordens
Albrecht
, der zum (
lutherischen
)
Protestantismus
konvertiert war, gegrundet, und war das erste Furstentum im
fruhmodernen
Europa
mit lutherischem Glauben. Albrecht hatte die katholisch dominierte weltliche Herrschaft im großten Teil des Kerngebiets des Deutschordensstaates in ein erbliches lutherisches Herzogtum umgewandelt. Der kleinere westliche, bis zur Weichsel reichende Teil dieses Gebietes war schon 1454 aus dem Deutschordensstaat ausgegliedert und ein Teil von
Polnisch-Preußen
geworden.
Unter Herzog Albrecht, der uber 40 Jahre herrschte, war die Zeit kultureller Blute (insbesondere von 1544 bis 1568), die durch die Aufnahme
evangelischer
Fluchtlinge
aus
Polen-Litauen
stark gefordert wurde.
Nach dem Tod Albrechts (1568) wurde das Herzogtum durch
herzogliche Oberrate
und eine Reihe
hohenzollernscher
Regenten verwaltet, weil sein Sohn
Albrecht Friedrich
wegen
Geisteskrankheit
regierungsunfahig war. Nach dem Tod von Albrecht Friedrich 1618 fiel das Herzogtum durch Erbschaft an die
brandenburgischen Hohenzollern
. Es war ursprunglich ein
Lehen
der
polnischen Krone
. 1657
erlangte der
Kurfurst
Friedrich Wilhelm
(
Der Große Kurfurst
) von Brandenburg die
Souveranitat
im Herzogtum.
Die Zeit von 1618 bis 1701 und die beiden Territorien der brandenburgischen Kurfursten werden in der Geschichtswissenschaft als
Brandenburg-Preußen
bezeichnet.
Im Jahr 1701 hatte sich im Herzogtum (in Konigsberg) der Kurfurst Friedrich III. zum Konig
gekront
. Aus dem Herzogtum war dadurch das
Konigreich Preußen
, und aus den brandenburgischen Kurfursten waren Konige in einem außerhalb Brandenburgs (und außerhalb des
Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation
) gelegenen Konigreich geworden.
Nach dem
Dreizehnjahrigen Krieg
(1454?1466) entstand aus dem westlichen Teil des Deutschordensstaats (
Pommerellen
und kleinere Gebiete ostlich der Weichsel) der autonome
Standestaat
Polnisch-Preußen
. Der großere ostliche Teil blieb Ordensstaat, wurde aber zu einem
Lehen
der
Krone Polens
. Im Jahr 1511 wahlte der
Orden
in seinem Reststaat
Albrecht I. von Brandenburg-Ansbach
aus dem Haus
Hohenzollern
, einen Neffen Konig
Sigismunds I.
von Polen, zum
Hochmeister
.
[2]
Um dem polnischen Konig den
Lehnseid
verweigern zu konnen, suchte Albrecht die Unterstutzung des
romisch-deutschen Kaisers
Maximilian I.
Jener schloss jedoch im Jahr 1515 auf dem
Wiener Furstentag
Verteidigungs- und Heiratsbundnisse mit den
Jagiellonen
, die die polnischen Konige in dieser Zeit stellten; und erklarte, dass er den Deutschen Orden in Preußen nicht langer unterstutzen werde.
Nach vierjahrigem erfolglosen Krieg schloss Albrecht 1525 im
Vertrag von Krakau
Frieden mit Polen, erklarte sich mit der Anerkennung der polnischen Lehenshoheit einverstanden, wandelte den
Ordensstaat
in das weltliche
Herzogtum Preußen
[3]
um und fuhrte die
Reformation
nach lutherischem Vorbild (siehe das folgende Mandat vom 6. Juli 1525) ein.
[4]
Zu den Lehensverpflichtungen Albrechts gegenuber dem polnischen Konig gehorte auch die Ausdehnung der im Polnisch-Preußen begonnenen Munzreform auf das Herzogliche Preußen. In den anschließenden Wahrungsverhandlungen, an denen als Vertreter des Polnisch-Preußen
Nikolaus Kopernikus
teilnahm, setzte sich schließlich uberwiegend der Unterhandler Polens durch. Ergebnis war ein einheitliches Wahrungsgebiet, das beide Preußen, Polen und
Litauen
umfasste.
Das
Mandat vom 6. Juli 1525
, auch
Mandat der Reformation
genannt, war ein durch Albrecht von Brandenburg-Ansbach erlassener Akt, der den offiziellen Ubergang des Herzogtums Preußen zur
evangelisch-lutherischen
Konfession
des
Protestantismus
bekundigte. Diese Urkunde bestatigte die Abkehr des Landes von der
romisch-katholischen Kirche
mit der Absicht ?die Ruckkehr des
alleinigen Wort Gottes
“ (
Sola scriptura
) zu fordern. Am 10. Dezember 1525 erließ der preußische Landtag die
Kirchenordnung
, die die neu entstandene Landeskirche von nun an regeln sollte.
[5]
[6]
[7]
[8]
[9]
[10]
[11]
[12]
Damit wurde das Herzogtum Preußen zum ersten protestantischen Land der Welt. Im selben Jahr folgten andere
Territorien im Heiligen Romischen Reich
; viele davon waren durch die Hohenzollern verwaltete Furstentumer. Albrecht war schon seit 1522 ein Lutheraner. Durch das Mandat erhielt die evangelisch-lutherische Konfession die vollige
staatliche Unterstutzung
. Der evangelische Theologe
Andreas Osiander
aus dem
Furstentum Ansbach
war angeblich fur die Konversion Albrechts verantwortlich. Er verließ die
Reichsstadt Nurnberg
und kam nach
Altstadt (Konigsberg)
, um
Reformator
des Herzogtums zu werden.
Kaiser und Reich erkannten die
Sakularisation
nicht an: Der Deutsche Orden setzte als neuen
Deutschmeister
Walther von Cronberg
ein, der in Preußen tatsachlich jedoch keinerlei Regierungsgewalt ausuben konnte und seinen Sitz nicht in Konigsberg, sondern in
Mergentheim
nahm. Seit 1526 hatte das Amt des Hochmeisters im Reich den gleichen Rang wie das eines
Furstbistums
. 1527 erhielt Cronberg vom Kaiser die Berechtigung, sich ?Administrator des Hochmeistertums“ zu nennen. Auf dem
Reichstag zu Augsburg
im Jahr 1530 belehnte ihn der Kaiser ? formal und ohne jede praktische Auswirkung ? mit den
Regalien
des Deutschen Ordens und dem Lande Preußen. 1532/34 verhangte der Kaiser uber Albrecht die
Reichsacht
, die ihm freilich als protestantischem Herrscher außerhalb des Reiches nichts ausmachen konnte.
1544 grundete Herzog Albrecht die
Universitat
in Konigsberg.
In seiner Amtszeit wurden unter der Leitung von Kopernikus die
Prutenischen Tafeln
(ein aktualisierter astronomischer Atlas) und preußische Landkarten erstellt und eine Munzreform durchgefuhrt.
Zur Starkung der lutherischen Reformation holte Albrecht evangelischer Fluchtlinge ins Land und forderte die Ausbildung evangelischer Pastoren und Ubersetzungen religioser Schriften in die verschiedenen Sprachen seiner Untertanen und benachbarten Volker.
Nach der Verfassung des Herzogstaates fuhrten vier
Oberrate
die Regierung: Oberburggraf, Obermarschall, Landhofmeister und Kanzler. Sie bildeten die sog. Oberratsstube. Die Obermarschallei war auf dem Burgkirchenplatz, die Landhofmeisterei in der Landhofmeisterstraße und die Kanzlei in der Junkergasse von Konigsberg.
[13]
Die erbliche Herzogswurde in Preußen sollte fur alle Nachkommen Albrechts und die seiner Bruder gelten. An ihre Stelle sollten auch fernere Verwandte aus dem Hohenzollernhaus treten konnen.
Unmittelbarer Erbe Albrechts (gestorben 1568) war dessen minderjahriger Sohn
Albrecht Friedrich
. Kurz nach seiner Volljahrigkeit wurde dieser geisteskrank und fur
regierungsunfahig
erklart. Zunachst verwalteten die Oberrate das Land. 1577 bestellte der Konig von Polen den Markgrafen
Georg Friedrich
aus der Ansbacher Linie der Hohenzollern zum Vormund Albrecht Friedrichs und damit zum
Regenten
des Herzogtums. Nach dessen Tod 1603 folgte Kurfurst
Joachim Friedrich
aus der brandenburgischen Linie der Hohenzollern als Regent. Dieser ubergab 1605 dieses Amt an seinen Sohn
Johann Sigismund
, der 1594
Anna von Preußen
, eine Tochter Herzog Albrecht Friedrichs geheiratet hatte und 1608 selbst brandenburgischer Kurfurst wurde. Albrecht Friedrich starb 1618 und mit ihm endeten die Frankischen Hohenzollern.
Im Jahr 1618 erbten die Brandenburger Hohenzollern das Herzogtum Preußen. Brandenburg und Preußen waren jetzt in einer
Personalunion
verbunden, wobei der brandenburgische Kurfurst in seiner Eigenschaft als preußischer Herzog dem polnischen Konig zur Vasallentreue verpflichtet blieb. Das Ende dieser Pflicht bzw. des Belehnungsverhaltnisses erreichte
Friedrich Wilhelm von Brandenburg
(der
Große Kurfurst
) 1657 (
Vertrag von Wehlau
), wodurch die volle
Souveranitat
uber das Herzogtum vom polnischen Konig an die Brandenburger Kurfursten und deren leibliche Erben uberging. Diese Souveranitat in einem Landesteil außerhalb des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation (HRR) war die Voraussetzung dafur, das sich 1701 sein Sohn zum
Konig in Preußen
kronen konnte. Die bisher
herzogliche
Regierung und ihre Amter hießen nun
koniglich
.
Die bis 1701 wahrende Union zwischen Brandenburg und Preußen wird in der Geschichtswissenschaft als (
Brandenburg-Preußen
) bezeichnet. In dieser Zeit wurde das Herzogtum Preußen auch
Furstentum Preußen
genannt, z. B. in Kirchenbuchern.
- In Konigsberg residierten
- 1525?1568
Albrecht (Preußen)
- 1568?1577
Albrecht Friedrich (Preußen)
, der wegen seiner Minderjahrigkeit bis 1571 und wegen Geisteskrankheit ab 1573 unter Vormundschaft der
herzoglichen Oberrate
stand und wegen
1573?1577 nochmal durch die herzoglichen Oberrate
de facto
verwaltet.
- Zeitweise in Konigsberg residierten
- 1577?1603 Markgraf
Georg Friedrich I. (Brandenburg-Ansbach-Kulmbach)
, Administrator
- 1603?1608
Kurfurst
Joachim Friedrich (Brandenburg)
, Administrator, seit 1605 Mitregent mit seinem Sohn
- 1608?1619 Kurfurst
Johann Sigismund (Brandenburg)
, Administrator, seit 1605 Mitregent mit seinem Vater, ab 1618 regierender Herzog
- 1619?1640 Kurfurst
Georg Wilhelm (Brandenburg)
[14]
- 1640?1688
Friedrich Wilhelm (Brandenburg)
, der Große Kurfurst
- 1688?1701 Kurfurst
Friedrich III.
(Brandenburg)
Durch die
Konigskronung Friedrichs III. von Brandenburg
hieß ab 1701 das Herzogtum
Konigreich Preußen
. Der brandenburg-preußische Kurfurst
Friedrich III.
nannte sich nun
Konig in Preußen
. Zuvor hatte Kaiser
Leopold I.
vertraglich zugesichert, ihn inner- und außerhalb des HRR als einen
Konig
anzuerkennen, da das als sein Konigreich vorgesehene Herzogtum Preußen außerhalb des HRR lag. Damit erreichte Friedrich die Standesgleichheit mit den Nachbarherrschern Brandenburg-Preußens, dem
Kurfursten von Sachsen
, der in Personalunion Konig von
Polen-Litauen
war, dem
Kurfursten von Hannover
, dem zukunftigen
Konig von England
, und dem
Konig von Schweden
. Der preußische Konig bezeichnete seine verschiedenen Territorien (das Konigreich Preußen war nur eines davon) zusammen als die
Koniglich-Preußischen Staaten
. Umgangssprachlich hieß der Gesamtstaat verkurzt
Preußen
oder auch
Konigreich Preußen
.
- Hartmut Boockmann
:
Ostpreußen und Westpreußen
(= Deutsche Geschichte im Osten Europas). Siedler, Berlin 1992,
ISBN 3-88680-212-4
.
- Richard Dethlefsen
:
Das schone Ostpreußen
. Piper, Munchen 1916 (
Das schone Ostpreußen
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- Yorck Deutschler:
Die Aestii ? Bezeichnung fur die heutigen Esten Estlands oder die untergegangenen Pruzzen Ostpreußens.
In: Yorck Deutschler:
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Ingelheim, Marz 1998 / Juni 2000,
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, S. 196?198.
- Andreas Ehrhard (Fotos), Bernhard Pollmann (Text):
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. Bruckmann, Munchen 2004,
ISBN 3-7654-3877-4
(Landerportrait, aktuelle Bilder aus dem ehemaligen Ostpreußen).
- Walter Frevert
:
Rominten
. BLV, Bonn u. a. 1957 (1. Teil der so genannten ?Ostpreußen-Trilogie“).
- August Karl von Holsche
:
Geographie und Statistik von West-, Sud- und Neu-Ostpreußen. Nebst einer kurzen Geschichte des Konigreichs Polen bis zu dessen Zertheilung
. 2 Bande. Berlin 1800/1804 (
Digitalisat
).
- Andreas Kossert
:
Ostpreußen. Geschichte und Mythos
. Siedler, Munchen 2005,
ISBN 3-88680-808-4
.
- Andreas Kossert
:
Ostpreußen. Geschichte einer historischen Landschaft
. C.H. Beck, Munchen 2014.
- Hans Kramer
:
Elchwald. Der Elchwald als Quell und Hort ostpreußischer Jagd
. 2. Auflage. Jagd- und Kulturverlag, Sulzberg im Allgau 1985,
ISBN 3-925456-00-7
(3. Teil der so genannten ?Ostpreußen-Trilogie“).
- Karl Templin:
Unsere masurische Heimat. Zum einhundertjahrigen Bestehen des Kreises Sensburg 1818?1918.
Selbstverlag des Kreises Sensburg, 2. Auflage 1926. Aufgrund der umfassenden Darstellung ist dies Werk auch fur weitere ostpreußische Gebiete aufschlussreich.
- Ernst Wichert
:
Das Herzogthum Preußen um die Zeit des Regierungsantritts des großen Kurfursten
. In:
Altpreußische Monatsschrift
, Jg. 24 (1887), S. 282?311.
- ↑
Herbert Helbig
:
Ordensstaat, Herzogtum Preußen und preußische Monarchie.
In: Richard Dietrich (Hrsg.):
Preußen ? Epochen und Probleme seiner Geschichte.
Walter de Gruyter, Berlin 1964, S. 8 (Nachdruck 2019,
ISBN 978-3-11-081858-1
).
- ↑
Maike Sach:
Hochmeister und Großfurst: Die Beziehungen zwischen dem Deutschen Orden in Preußen und dem Moskauer Staat um die Wende zur Neuzeit.
Dissertation
Christian-Albrechts-Universitat zu Kiel
. Franz Steiner Verlag, 2002,
ISBN 3-515-08047-3
, S. 171 (
bei Google Books
).
- ↑
Den Namen
Preußen
gab es schon im Deutschordensstaat. Er war von den in seinem Kerngebiet ursprunglich siedelnden
Prußen
ubernommen worden.
- ↑
Janusz Małłek:
Die Standereprasentation im Deutschordensstaat (1466?1525) und im Herzogtum Preußen (1525?1566/68)
. In: Hartmut Boockmann:
Die Anfange der standischen Vertretungen in Preußen und seinen Nachbarlandern
. Verlag Oldenbourg, Munchen 1992,
ISBN 3-486-55840-4
, S. 101?115, hier: S. 101.
- ↑
≪
L’introduction de la Reformation dans le duche de Prusse ne fut pas seulement due au duc Albert et a Martin Luther mais aussi a l’eveque du lieu, Polentz, ainsi qu’a des theologiens venus de l’Empire, tels que Briessmann, Amandus, Speratus, Queiss et Poliander. La reconnaissance officielle de la nouvelle religion par le duc Albert ne fut pas une consequence du traite de Cracovie du 8 avril 1525 (comme cela est affirme, meme par des historiens renommes), mais se trouva exprimee par le mandement de reformation du 6 juillet 1525, comme nous l’avons indique dans l’introduction. L’etape suivante dans l’instauration de la doctrine lutherienne dans le duche de Prusse fut la publication de la Discipline ecclesiastique lors de la diete de Konigsberg, le 10 decembre 1525
≫ -
Janusz Małłek
,
La naissance du protestantisme dans le duche de Prusse
,
Armand Colin
, 2013
- ↑
≪
L’approche de la fin de la treve de quatre annees avec le roi de Pologne a sans doute contribue a precipiter la decision du grand maitre de rompre avec l’Eglise romaine, decision rendue publique par son mandement du 6 juillet 1525 sur l’annonce de la ≪ seule Parole de Dieu ≫. Le 10 decembre suivant fut publiee la discipline ecclesiastique (Kirchenordnung) pour la nouvelle Eglise territoriale prussienne.
≫ - Olivier Chaline (Sorbonne),
La Prusse, du duche au royaume
,
Armand Colin
, 2013
- ↑
≪
Nachdem der zum Herzog erhobene Hochmeister Albrecht am 6. Juli 1525 das Reformationsmandat verkundet und am 10. Dezember 1525 eine neue Kirchenordnung veroffentlicht hatte, wurde das Herzogtum PreuBen der erste lutherische Territorialstaat in Europa und Konigsberg die erste lutherische Hauptstadt.
≫ -
Klaus Ridder
,
Fastnachtspiele: Weltliches Schauspiel in literarischen und kulturellen Kontexten
, Walter de Gruyter, 04/09/2009
- ↑
≪
The hope felt by both the king of Poland ant the pope that Albrecht would return to the bosom of Catholic Church was in vain. Quite on the contrary, on 6 July 1525, Duke Albrecht officially declared himself in favour of Lutheranism, and on 10 December the same year, he announced an ecclesiastical statute (Kirchenordnung) defining the organisation of the new Church in Teutonic Prussia.
≫ - Johannes A. Mol, Klaus Militzer, Helen J. Nicholson,
The Military Orders and the Reformation: Choices, State Building, and the Weight of Tradition
, Uitgeverij Verloren, 2006
- ↑
≪
As early as 6 July 1525 Prince Albrecht Hohenzollern ordered the propagation of the 'pure Word of God' in his domain
≫ -
Karin Maag
,
The Reformation in Eastern and Central Europe
, Scolar Press, 01/01/1997
- ↑
≪
Albert, comme les autres princes allemands reformes, voyait s’accroitre considerablement sa puissance : il n'avait plus en face de lui de rival dans le domaine temporel ; il passait meme au premier rang dans le domaine spirituel. Le 6 juillet 1525, il rendit un ≪ mandat de reformation ≫, enjoignant aux pretres d'enseigner uniquement le pur evangile.
≫ -
Albert Waddington
,
Histoire de Prusse, Vol. 1: Des Origines a la Mort du Grand Electeur (1688)
, 12/06/2017
- ↑
≪
Am 6. Juli 1525 bekannte Albrecht sich in Konigsberg offentlich zur Reformation. Er bemuhte sich nun intensiv um ihre Einfuhrung und Festigung in seinem Lande: Er ließ eine Kirchenordnung ausarbeiten, Synoden und Visitationen durchfuhren.
≫ -
Wolfgang Herbst
,
Wer ist wer im Gesangbuch?
, Vandenhoeck & Ruprecht, 2001
- ↑
≪
Der neue Herzog durfte also den Ordensstaat zum ersten evangelischen Land in Europa umgestalten, um, so Albrecht in seinem feierlichen ?Mandat“ vom 6. Juli 1525, in PreuBen ?das Evangelium lauter und rein, treulich und christlich [...] predigen“ zu lassen.
≫ -
Heinrich Assel
,
Johann Anselm Steiger
,
Axel E. Walter
,
Reformatio Baltica: Kulturwirkungen der Reformation in Den Metropolen des Ostseeraums
, Walter de Gruyter GmbH & Co KG, 20/11/2017
- ↑
Herbert Meinhard Muhlpfordt
:
Konigsberg von A bis Z ? ein Stadtlexikon
. Leer 1972.
- ↑
Als einziger Herzog wurde Georg Wilhelm in Konigsberg begraben
Besitzungen und Provinzen Preußens bis zum Wiener Kongress