Friedrich, Herzog zu Mecklenburg
[-Schwerin], genannt
der Fromme
oder
der Gutige
[1]
, mitunter falschlich
Friedrich I.
oder
Friedrich II.
[2]
(*
9. November
1717
in
Schwerin
; †
24. April
1785
in
Ludwigslust
) war regierender
Herzog zu Mecklenburg
im Landesteil
Mecklenburg-Schwerin
.
Er war der Sohn des Herzogs
Christian Ludwig II.
und seiner Frau Gustave Karoline, der Tochter
Adolf Friedrichs II.
von
Mecklenburg-Strelitz
.
In seiner Kindheit und Jugend nahm seine Großtante
Auguste zu Mecklenburg
großen Einfluss auf die geistige und geistliche Entwicklung ihres Großneffen. Dieser war als Kind und Jugendlicher haufig bei ihr zu Besuch. Durch sie entwickelte sich seine im Wesentlichen vom
Pietismus
gepragte Frommigkeit.
Nach dem Tod des Vaters ubernahm er am 30. Mai 1756 die Regierung im Herzogtum. Kurz nach seinem Amtsantritt wurde das Land in den
Siebenjahrigen Krieg
hineingezogen. Die durch die
Reichsexekution
im Land befindlichen preußischen Truppen pressten teilweise mit Gewalt ihre Rekruten aus der einheimischen Bevolkerung. Die Beschwerden Friedrichs beim preußischen Konig
Friedrich II.
halfen nichts. So schloss sich Friedrich im Marz 1757, allerdings defensiv, dem Bundnis mit Schweden und Frankreich an. Er gestattete den Schweden den Durchzug durch Mecklenburg. Dadurch wurde auch Mecklenburg Schauplatz von Kampfen und Friedrich musste vor den preußischen Truppen des Generals
Paul von Werner
bis zum Sommer 1762 aus Mecklenburg nach
Lubeck
fliehen, wo er im
Hoghehus
residierte. Nach dem Friedensschluss war Mecklenburg gezwungen, an Preußen hohe
Kontributionen
zu zahlen. Die Stadt
Rostock
verweigerte die Zahlungen, sodass Friedrich 1760 Teile der
Rostocker Universitat
nach
Butzow
verlagerte und die
Friedrichs-Universitat
grundete. Der Konflikt mit der Stadt konnte erst 1789 nach seinem Tod beigelegt werden.
Friedrich, der ein uberzeugter Anhanger des
Pietismus
war, wurde als milder, sparsamer und gerechter Herrscher beschrieben. Er forderte das Schulwesen, die Tuchfabrikation und schaffte die Folter ab. Ihm gelang es, die an Hannover verpfandeten Guter zuruckzukaufen. Am 12. Oktober 1764 bestatigte Friedrich
der Fromme
den
Schutzjuden
Mecklenburg-Schwerins (jene der israelitischen Gemeinde in Schwerin ausgenommen) ihre auf dem
Landtag
zu
Schwaan
beschlossene Satzung,
[3]
die
Ordnung und Statua fur die in den Herzoglich Mecklenburgischen Landen wohnenden Schutzjuden
,
[4]
womit die
Landjudenschaft Mecklenburg-Schwerins
entstand.
[5]
1764 verlegte er seine Residenz von Schwerin nach Ludwigslust. 1765 begann Baumeister
Johann Joachim Busch
mit dem Bau der
Hofkirche
(fertiggestellt 1770, heute Stadtkirche) und setzte den Ausbau zur Residenz mit dem barocken
Schloss
fort, an dem von 1772 bis 1776 gebaut wurde.
Seit dem 2. Marz 1746 war er mit
Louise Friederike von Wurttemberg
,
[6]
der Tochter von Erbprinz
Friedrich Ludwig von Wurttemberg
,
[7]
verheiratet. Die Hochzeit fand wegen des fruhen Todes des Brautvaters am Hof ihres brandenburgischen Onkels
Friedrich-Wilhelm
von
Brandenburg-Schwedt
auf
Schloss Schwedt
in
Schwedt
statt. Die Ehe blieb kinderlos, sodass sein Neffe
Friedrich Franz I.
, Sohn seines Bruders
Ludwig
, nach seinem Tod die Regentschaft ubernahm. Friedrich wurde zusammen mit seiner Frau in der Hofkirche in
Ludwigslust
beigesetzt.
Herzogin Louise Friederike bezog jeweils in der Sommerzeit ein vom Hof Anfang der 1760er-Jahre erworbenes Haus in Hamburg. Die ubrige Zeit des Jahres nahm sie ab Ende 1786 ihren Witwensitz im
Rostocker Palais
. Ihr Portrat ?mit Mohrenknaben“ (1772) von dem Hofmaler
Georg David Matthieu
[8]
befindet sich in der Sammlung des
Staatlichen Museums Schwerin
.
[9]
- ↑
Meyers Konversationslexikon. 3. Aufl., Band 11 (1876), S. 353 (Mecklenburg)
- ↑
Beide dynastische Zahlungen sind falsch.
Friedrich I.
suggeriert einen weiteren mecklenburgischen Regenten namens Friedrich, den es aber niemals gegeben hat.
Friedrich II.
fokussiert auf den gleichnamigen Großvater dieses Fursten (1638?1688), der irrig als
Friedrich I.
gezahlt wird. Jener Großvater starb jedoch, ohne jemals selbst zur Regierung gelangt zu sein und wirkte insofern fur das Geschlecht nur stammerhaltend.
- ↑
?Wir geruhten in Gnaden diese Vereinbarung unter ihnen zu einem bestimmten Reglement festzusetzen, daß Wir sodann auf gute Ordnung unter der
Judenschaft in Unseren Landen
abzielen, dem Gesuch in Gnaden deferiret, und nachdem Wir den Entwurf behorig revidieren lassen, diese Vereinbarung, wie solche in dem hiebei gehefteten 66 Artikeln verfaßt nunmehr lautet, Landesherrlich genehmigt und zum bestandigen Gesetz und Reglement, fur alle in Unsern Herzogthumern und Landen befindlichen Schutzjuden, jedoch mit Ausnahme der hier in Schwerin Privilegirten, festgesetzt haben.“ Vgl. Leopold Donath,
Geschichte der Juden in Mecklenburg von den altesten Zeiten (1266) bis auf die Gegenwart (1874)
, Leipzig: Leiner, 1874 [Nachdruck Vaduz: Sandig, 1984], S. 134seq.
- ↑
Vgl.
Gesetzessammlung fur die Mecklenburg-Schwerin'schen Lande
: 6 Bde., Heinrich Friedrich Wilhelm Raabe (Hg.), Wismar u. a.: Hinstorff, 1844?1859, 'IV. Band: Kirchensachen. Unterrichts- und Bildungsanstalten. Staatsrechtliche Sachen' (1852), Nr. 3231, S. 183seqq.
- ↑
Renate Penßel,
Judische Religionsgemeinschaften als Korperschaften des offentlichen Rechts: von 1800 bis 1919
, Koln u. a.: Bohlau, 2014, (=Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht; Bd. 33), S. 355.
ISBN 3-412-22231-3
,
ISBN 978-3-412-22231-4
; zugl.: Erlangen-Nurnberg, Friedrich-Alexander-Univ., Diss., 2012 u.d.T.: Renate Penßel,
Judische Religionsgemeinschaften als Korperschaften des offentliches Rechts: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung
.
- ↑
(* 3. Februar 1722 in Stuttgart, † 2. August 1791 in Hamburg)
- ↑
Er († 1731) wurde von seinem Vater uberlebt.
- ↑
(1737?1778)
- ↑
Abb. in Karin Annette Moller:
Von Meißen uber Berlin nach Furstenberg - Zur Entstehung der Schweriner Furstenberg-Sammlung.
Porzellan aus Furstenberg, Katalog, Schwerin 2002, S. 20 ff.
ISBN 3861060736