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Rauchen kann teuer werden

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Artikelstatus : Fertig 01:19, 15. Okt. 2006 (CEST)
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Paris ( Frankreich ) / Luxemburg (Stadt) ( Luxemburg ) / Berlin ( Deutschland ) / Turin ( Italien ), 15.10.2006 ? Um Nichtraucher zu schutzen, greifen immer mehr Stadte und Regierungen auf teilweise Rauchverbote zuruck. In Irland, Italien, Finnland, Schweden, Norwegen, Spanien und Malta herrscht schon langer ein gesetzliches Rauchverbot an offentlichen Orten. Vor kurzem zog Frankreich nach, als Premierminister Dominique de Villepin ein striktes Verbot auch fur Cafes, Bars und Restaurants ankundigte.

Die Luxemburger Regierung gab nun bekannt, welche Strafen man zu erwarten hat, wenn man gegen das kurzlich im Großherzogtum in Kraft getretene ?Anti-Tabak“ Gesetz verstoßt. 25 Euro muss jeder zahlen, der dabei erwischt wird, wenn er in offentlichen Raumen oder in Restaurants raucht. Ausgenommen sind spezielle Raucherraume in Restaurants, ferner Gaststatten, welche neben Getranken nur kleine Mahlzeiten anbieten. In diesen Gaststatten darf nur zu bestimmten Uhrzeiten nicht mehr geraucht werden.

In Deutschland haben sich die Union und die SPD prinzipiell auf ein kunftiges Rauchverbot in offentlichen Raumen geeinigt. Uneinigkeit besteht laut mehreren Medienberichten vor allem uber die Regelungen fur das Gaststattengewerbe.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldet, ist nach der Einfuhrung des generellen Rauchverbotes in gastronomischen Betrieben in Italien die Zahl der Patienten mit akutem Herzinfarkt ?merklich zuruckgegangen“. Demnach habe ein Team um den Epidemiologen Francesco Barone-Adesi von der Universitat in Turin die Daten aller Patienten zusammengetragen, die zwischen Februar 2001 und Juni 2005 aufgrund eines akuten Herzinfarktes in der oberitalienischen Region Piemont behandelt worden seien. Bis Dezember 2004 sei die Zahl der stationar versorgten Infarktpatienten konstant gewesen. Nach Einfuhrung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes sei zumindest bei den jungeren Altersklassen die Zahl dieser Patienten um durchschnittlich elf Prozent gesunken.

Um einer drohenden gesetzlichen Regelung vorzugreifen, haben in Deutschland unterdessen zahlreiche gastronomische Betriebe die Flucht nach vorn gewagt. Unter der Internetadresse www.nichtraucherfuehrer.de findet der nichtrauchende Kunde Auskunft uber Restaurants und Gaststatten, in denen er von blauem Dunst ungestort speisen und trinken kann. Diese Seite ist eine Initiative des Deutschen Hotel- und Gaststattenverbandes (Dehoga).

Quellen