Vorsitzender des Staatsrats

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Vorsitzender des Staatsrates
Standarte des Staatsratsvorsitzenden
Amtssitz Schloss Schonhausen (bis 1964) bzw.
Staatsratsgebaude in Berlin
Amtszeit 4 Jahre bzw.
5 Jahre (ab 1974)
(Wiederwahl moglich)
Vorlaufer Prasident der Republik
Stellvertreter Stv. Staatsratsvorsitzender
Schaffung des Amtes 1960
Auflosung des Amtes 1990

Das Amt des Vorsitzenden des Staatsrats oder Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Jahre 1960 anstelle des bisherigen Amtes des Prasidenten der DDR geschaffen, das seit 1949 bis dahin von Wilhelm Pieck bekleidet worden war. Verfassungsrechtlich galt zwar der Staatsrat der DDR als kollektives Staatsoberhaupt , in der Praxis wurde jedoch der Staatsratsvorsitzende als faktisches Staatsoberhaupt angesehen.

Laut Artikel 67 der Verfassung der DDR wurden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretar des Staatsrates von der Volkskammer auf ihrer ersten Tagung nach der Neuwahl fur vier Jahre, ab 1974 fur funf Jahre gewahlt. [1]

Als Staatsratsvorsitzender der DDR betrug der Mitgliedsbeitrag bei der SED 350 DDR-Mark bei einer Aufwandsentschadigung von 5000 DDR-Mark (1989). [2]

Liste der Staatsratsvorsitzenden der DDR [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Name Amtsantritt Amtsaustritt Partei Bild
Walter Ulbricht 12. September 1960 1. August 1973 SED
Willi Stoph 3. Oktober 1973 29. Oktober 1976 SED
Erich Honecker 29. Oktober 1976 18. Oktober 1989 SED
Egon Krenz 24. Oktober 1989 6. Dezember 1989 SED
Manfred Gerlach 6. Dezember 1989 5. April 1990 LDPD

Nach den ersten freien Wahlen zur Volkskammer im Jahr 1990 ubernahm durch eine Verfassungserganzung die neugewahlte Prasidentin der Volkskammer , Sabine Bergmann-Pohl , die Aufgaben und Befugnisse des Staatsratsvorsitzenden bis zur Wahl eines neuen Prasidenten der DDR. Diese Neuwahl fand nicht mehr statt, da sich die DDR durch die deutsche Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 aufloste.

Staatsratsvorsitzende in anderen Landern [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Ebenso wurde in Polen mit der Verfassung vom 22. Juli 1952 gemaß Artikel 24 ein kollektives Staatsoberhaupt mit dem Namen ? Rada Pa?stwa “ (dt. Staatsrat ) geschaffen, dessen Vorsitzender als ?Przewodnicz?cy Rady Pa?stwa“, somit in der deutschen Ubersetzung gleichlautend mit dem entsprechenden Amt in der DDR Vorsitzender des Staatsrats , bezeichnet wurde. Der Vorsitzende, vier Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretar und neun ubrige Mitglieder des Staatsrats wurden analog zur Regelung in der DDR durch den Sejm fur seine Wahlperiode von vier Jahren gewahlt. Die Position des Staatsratsvorsitzenden in der Offentlichkeit war schwacher als in der DDR, da es bis 1985 keine Personeneinheit zwischen dem uber die faktische Macht verfugenden Parteichef und dem Staatsratsvorsitzenden gab.

Andere sozialistische Staaten, wie etwa Jugoslawien (dort ?Staatsprasidium“), hatten ebenfalls kollektive Staatsoberhaupter, teilweise mit rotierendem Vorsitzwechsel.

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. documentArchiv.de - DDR-Verfassung (06.04.1968/14.10.1974). Abgerufen am 31. Juli 2023 .
  2. Egon Krenz - Zeugen des Jahrhunderts(English sub - 2017). Abgerufen am 31. Juli 2023 (deutsch).