Am 4. Dezember 1998 wurde das Bundesgesetz uber die Ruckgabe von Kunstgegenstanden (Kunstruckgabegesetz) mit der Zielsetzung erlassen, Kunstgegenstande aus den Osterreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprunglichen EigentumerInnen oder deren RechtsnachfolgerInnen zuruckzugeben.
Zu diesem Zweck wurde 1998 die Kommission fur Provenienzforschung eingerichtet, deren wissenschaftliche MitarbeiterInnen in den einzelnen Bundesmuseen und Sammlungen die Inventare, Archivalien und Objekte auf Provenienzhinweise uberprufen. 2009 folgte eine Gesetzesnovellierung. Die Kommission fur Provenienzforschung untersteht heute dem Kanzleramtsminister Mag.phil. Blumel MBA.
Erfahren Sie mehr