Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verandert.
Sie werden umgeleitet in 10 Sek.
Die Wahlprufung ist Sache des Bundestages.
© picture alliance / imageBROKER | Bernhard Claßen
Die Wahlprufung ist Sache des Bundestages (Artikel 41 des Grundgesetzes). Er entscheidet uber die Gultigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag und die Verletzung von Rechten bei der Vorbereitung oder Durchfuhrung der Wahl (§ 1 des Wahlprufungsgesetzes). Gleiches gilt fur die Wahl der deutschen Mitglieder des Europaischen Parlaments (§ 26 des Europawahlgesetzes). Die Entscheidung des Plenums wird vom Wahlprufungsausschuss vorbereitet. Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Wahl einlegen und so die Vorbereitung und Durchfuhrung der Wahl auf ihre Rechtmaßigkeit uberprufen lassen. Gegen die Entscheidung des Parlaments kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.
Westportal des Reichstagsgebaudes.
© DBT/Simone M. Neumann
Deutscher Bundestag Wahlprufungsausschuss Platz der Republik 1 D - 11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 32334 Fax: +49 (0)30 227 36097
E-Mail : wahlpruefung@bundestag.de
Zur Europawahl am 9. Juni 2024
Tagesordnungen
1 / 50