1. Teilnahmeberechtigung
Am FCK-Fußballcamp (?Veranstaltung“) konnen alle Madchen und Jungen im Alter von 6 bis 12 Jahren teilnehmen. Uberschreitet die Bewerberanzahl die Anzahl der vorhandenen Teilnahmeplatze, werden die Anmeldungen auf einer Warteliste gespeichert. Die Warteliste wird durch frei werdende Teilnahmeplatze chronologisch nach Eingang der Anmeldungen berucksichtigt. Die Veranstaltung findet erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von 50 Teilnehmern statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und der damit verbundenen Veranstaltungsabsage besteht ein Anspruch auf Ruckzahlung der ggf. bereits gezahlten Teilnahmegebuhr.
2. Anmeldung
Eine Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung ist nur wirksam, soweit sie durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschaftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin (?Teilnehmer“) bevollmachtigten Vertreters (?Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Nach Einreichen der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Anmeldebestatigung per E-Mail sowie eine Aufforderung zur Zahlung der falligen Teilnahmegebuhr. Die Zahlung ist innerhalb der Zahlungsfrist nach Erhalt der Bestatigungs-E-Mail zu leisten. Mit unserer Anmeldebestatigung ist der Teilnehmer verbindlich angemeldet. Unser Rucktrittsrecht wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bleibt unberuhrt. Sollte die Zahlung der Teilnahmegebuhr aus vom Erziehungsberechtigten zu vertretenden Grunden nicht rechtzeitig bei uns eingegangen sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von Schadensersatzanspruchen bleibt fur diesen Fall ausdrucklich vorbehalten.
3. Nichterscheinen und Abmeldung
Erscheint ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Ruckzahlung der Teilnahmegebuhr. Bei einer Abmeldung von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn werden im Falle einer Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Teilnahmegebuhr (?Stornogebuhr“) erhoben und im Falle einer Abmeldung ab 5 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % Stornogebuhr erhoben, es sei denn, die Abmeldung erfolgt aus krankheits- oder verletzungsbedingten Grunden, was durch Vorlage eine arztlichen Attests vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen ist. Im Falle der nachgewiesenen krankheits- oder verletzungsbedingten Nichtteilnahme wird nach Wahl des Teilnehmers eine bereits gezahlte Teilnahmegebuhr zuruckerstattet bzw. anstelle der Ruckerstattung der Teilnahmegebuhr ein Gutschein fur die Teilnahme zu einem anderen Veranstaltungstermin ausgestellt.
Bei einem Ausscheiden des Teilnehmers wahrend der Veranstaltung, insbesondere bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch, wird die Teilnahmegebuhr mit Ausnahme eines Abzugs ersparter Aufwendungen nicht anteilig erstattet.
4. Erklarungen des Erziehungsberechtigten
Mit der Anmeldung erklaren der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter, dass der Teilnehmer korperlich und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht auch bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z. B. Allergien oder Hitzeempflindlichkeit. Mit der Anmeldung gestattet der Erziehungsberechtigte, dass der Teilnehmer bei kleinen Verletzungen von den Veranstaltungsverantwortlichen versorgt werden darf; gemeint sind hier z. B. kleine Schurfwunden, Desinfektionen/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Wenn wir fur entstehende Kosten in Vorleistung treten, werden die entstandenen Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.
Es obliegt dem Erziehungsberechtigten, den Teilnehmer anzuweisen, dass den Anordnungen unserer Verantwortlichen unbedingt Folge zu leisten ist. Bei wiederholter Missachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Ruckzahlung der Teilnahmegebuhr besteht in diesem Fall nicht.
5. Recht am eigenen Bild
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter ein, dass wahrend der Veranstaltung Bild- und Filmaufnahmen getatigt werden konnen und diese in Medien veroffentlicht werden konnen.
6. Haftung
Fur witterungsbedingte oder durch sonstige Falle hoherer Gewalt bedingte Ausfalle der angebotenen Leistungen wird keine Haftung ubernommen. Wir haften außerdem nur fur solche Schaden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit unserer Erfullungsgehilfen, oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Im Ubrigen wird die Haftung fur Schaden ausgeschlossen. Im Falle der leicht fahrlassigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Hohe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Anspruche auf Ersatz von Schaden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestande.
Versicherungsschutz fur Reisegepack und gegen Diebstahl besteht nicht. Die Mitnahme von Wertgegenstanden erfolgt auf eigene Gefahr. Ein angemessener Versicherungsschutz ist Sache jedes einzelnen Teilnehmers wahren der gesamten Veranstaltungsdauer. Verletzungen sowie der Weg zum/vom Veranstaltungsort sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abgesichert. Fur Schaden, die Teilnehmer verursachen, ist die eigene Privathaftpflichtversicherung zustandig.
7. Schlussbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, nach Vertragsabschluss Anderungen im Programm vorzunehmen, soweit solche Anderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigefuhrt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeintrachtigen und fur den Teilnehmer zumutbar sind. Wir werden uber solche Anderungen unverzuglich informieren.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen hiervon unberuhrt.