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Vereinsrecht | STERN.DE - Noch Fragen?
The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20141208004846/http://www.stern.de:80/noch-fragen/vereinsrecht-1000796481.html

Vereinsrecht

kann ein aktives Mitglied sein Stimmrecht mittels Verfugung an ein Nichtmitglied weitergeben?


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ANTWORTEN (7)
25.11.2014, 12:17 Uhr
 
Amos

Ein mit Vollmacht des Vereinsmitglieds ausgestatteter Stellvertreter durfte stimmberechtigt sein.

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25.11.2014, 12:21 Uhr
 
starmax

Ganz bestimmt nicht! Wie soll das bei fehlender Berechtigung/Mitgliedschaft und nicht erlaubter Anwesenheit funktionieren?

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25.11.2014, 12:25 Uhr
 
Amos

??? Ich konnte auch meinen Rechtsanwalt mit entsprechender Vollmacht schicken.

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25.11.2014, 12:29 Uhr
 
starmax

No. Sitzungen sind meist nicht offentlich. Und: Abstimmungen finden nach vorheriger Diskussion per Handzeichen statt, Abwesende haben Pech gehabt. Alles andere ware sonst anfechtbar. Im Bundestag ist es ubrigens auch so.

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25.11.2014, 13:10 Uhr
 
ing793

Das Stimmrecht ist das vornehmste Recht eines Mitgliedes. Auf der Basis gesetzlicher Regelungen muss dieses Stimmrecht grundsatzlich erst einmal personlich ausgeubt werden.

"Grundsatzlich" bedeutet: sieht die Vereinssatzung die Vertretungsmoglichkeit ausdrucklich(!) zu, so kann er sich durch Dritte vertreten lassen. Ob diese(r) Dritte Vereinsmitglied sein muss oder nicht, steht da auch drin, denn der Umfang der Vertretungsbefugnis steht auch in der Satzung.

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25.11.2014, 13:11 Uhr
 
Mars-Ultor

Grundsatzlich sind Stimmrechtsvollmachten moglich. Allerdings konnen sie in der Vereinsatzung eingeschrankt oder ausgeschlossen werden.

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26.11.2014, 00:06 Uhr
 
ing793

Sind die drei Sternchen fur Mars-Ultor jetzt eigentlich Ironie???

Die Antwort ist bestenfalls unvollstandig - wenn nicht falsch, die richtige steht daruber.

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