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kann ein aktives Mitglied sein Stimmrecht mittels Verfugung an ein Nichtmitglied weitergeben?
Ein mit Vollmacht des Vereinsmitglieds ausgestatteter Stellvertreter durfte stimmberechtigt sein.
Ganz bestimmt nicht! Wie soll das bei fehlender Berechtigung/Mitgliedschaft und nicht erlaubter Anwesenheit funktionieren?
??? Ich konnte auch meinen Rechtsanwalt mit entsprechender Vollmacht schicken.
No. Sitzungen sind meist nicht offentlich. Und: Abstimmungen finden nach vorheriger Diskussion per Handzeichen statt, Abwesende haben Pech gehabt. Alles andere ware sonst anfechtbar. Im Bundestag ist es ubrigens auch so.
Das Stimmrecht ist das vornehmste Recht eines Mitgliedes. Auf der Basis gesetzlicher Regelungen muss dieses Stimmrecht grundsatzlich erst einmal personlich ausgeubt werden.
"Grundsatzlich" bedeutet: sieht die Vereinssatzung die Vertretungsmoglichkeit ausdrucklich(!) zu, so kann er sich durch Dritte vertreten lassen. Ob diese(r) Dritte Vereinsmitglied sein muss oder nicht, steht da auch drin, denn der Umfang der Vertretungsbefugnis steht auch in der Satzung.
Grundsatzlich sind Stimmrechtsvollmachten moglich. Allerdings konnen sie in der Vereinsatzung eingeschrankt oder ausgeschlossen werden.
Sind die drei Sternchen fur Mars-Ultor jetzt eigentlich Ironie???
Die Antwort ist bestenfalls unvollstandig - wenn nicht falsch, die richtige steht daruber.