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Anklage zurück an den Staatsanwalt (Politik, International, NZZ Online)
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17. November 2011, 19:21, NZZ Online

Anklage zurück an den Staatsanwalt

Überraschende Wende im Prozess gegen Rudolf Elmer

Rudolf Elmer am Donnerstag vor dem Obergericht in Zürich. (Bild: Keystone/Alessandro Della Bella)Zoom

Rudolf Elmer am Donnerstag vor dem Obergericht in Zürich. (Bild: Keystone/Alessandro Della Bella)

Der Fall Rudolf Elmer wird die Justiz noch längere Zeit beschäftigen: Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag die gesamte Anklage zurück an den Staatsanwalt geschickt. Das Gericht will wissen, was sich auf den CDs befand. Damit gerät die Bank Julius Bär in eine Zwickmühle.

(sda) Ob Rudolf Elmer ein mutiger Whistleblower ist oder doch nur ein frustrierter Ex-Mitarbeiter, wird noch einige Monate unbeantwortet bleiben. Zuerst will das Zürcher Obergericht geklärt haben, um was für Daten eigentlich gestritten wird, denn offenbar weiss das ausser Elmer und der Bank Julius Bär niemand.

Die Bank Julius Bär in einer Zwickmühle

Bevor man nicht wisse, was auf den CDs gespeichert sei, könne man nicht beurteilen, ob Elmer das Bankgeheimnis wirklich verletzt habe, sagte der Gerichtspräsident. Für das Urteil werde es ausschlaggebend sein, ob es sich bei den Daten um «reine» Cayman-Daten handle oder um solche aus der Schweiz, bei denen das Bankgeheimnis zur Anwendung komme.

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Bisher hatte sich die Bank Julius Bär immer geweigert, die Bedeutung der Daten offenzulegen. «Nun ist auch diese gefordert, am Verfahren mitzuwirken», sagte der Richter an deren Anwalt gerichtet – und bringt die Bank so in eine Zwickmühle.

Zugunsten des Angeklagten

Weigert sich Julius Bär weiter, die Daten zu erläutern, wird das Gericht nämlich zugunsten des Angeklagten entscheiden und annehmen, dass es sich lediglich um «Cayman-Daten» handelt, also beispielsweise um Daten amerikanischer Kunden, die ihr Geld steuergünstig am Offshore-Standort Cayman Islands parkieren.

Elmer, der beim Julius-Bär-Ableger auf den Cayman Islands arbeitete, hätte sich dann der Verletzung des dortigen Rechts schuldig gemacht, doch dafür ist Zürich nicht zuständig. Elmer könnte nicht verurteilt werden. Wenn die Bank ihren imageschädigenden Ex-Kadermann also verurteilt sehen will, muss sie die Daten publik machen.

Elmer wünscht sich öffentlichen Prozess

Wie lange die Staatsanwaltschaft für die weiteren Abklärungen benötigt, ist unklar. Elmer wünschte am Donnerstag, dass der Prozess auch in der nächsten Phase öffentlich geführt wird, ganz im Gegensatz zur Bank Julius Bär und der Staatsanwaltschaft, die das Ganze am liebsten nur noch schriftlich abgewickelt hätten.

Der 56-Jährige will offenbar die Gelegenheit nutzen, seine Version der Geschichte erneut darzulegen, wie er es auch an diesem Donnerstag tat. Er sei ungerechtfertigt entlassen worden und habe dann, anfänglich aus Wut, dann aber immer mehr aus Überzeugung, die Machenschaften der Bank publik gemacht.


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2 Leserkommentare:
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Andreas K. Heyne (18. November 2011, 00:25)
Ende Feuer

Jeder PR-Berater, der halbwegs bei Trost ist, hätte Julius Bär schon längst geraten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Denn was kann die Bank gegen den kleinen Michael Kohlhaas eigentlich gewinnen? Schlechte Presse und nervöse Kunden - mehr nicht. Lasst die Story doch endlich versanden.

Rainer Boegner (17. November 2011, 22:02)
Es ist mir ziemlich egal

Es ist mir ziemlich egal, ob Herr Elmer unrechtsmaessig entlassen wurde und wuetend war, trotzdem hatte er keinerlei Recht irgendwelche Bankdaten an Drittpersonen heraus zu geben. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Herr Elmer hat somit natuerlich alle Rechte sich zu verteidigen, aber biite nicht wie ein kleines Kind aus Wut irgendwelche "Dummheiten" zu begehen. Er hatte eine verantfortungsvolle Stelle. So sollte sich Herr Elmer wie ein verantwortungsbewusster Erwachsener verhalten. Trozdem wuensche ich alles Gute fuer Herrn Elmer. Es ist immer so. Wenn man manchmal in etwas hineinschliddert(schuldig oder nicht), ist es nicht einfach heraus zu kommen. Schoen Gruesse von Florida.

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