Zurichs Kulturinstitutionen sind ? bis auf wenige Ausnahmen ? privatrechtlich organisiert.
Sie erbringen fur die Allgemeinheit Leistungen, die von der Stadt entgolten werden.
Die Partner ? offentliche Hand und private Kulturinstitutionen ? stehen in einem Spannungs- verhaltnis. Auf der einen Seite steht der Anspruch auf kunstlerische Freiheit, auf der anderen Seite jener, mit offentlichem Geld moglichst sorgfaltig umzugehen. Darum ist es wichtig, die Rolle der Partner zu definieren. Die allgemeinen Grundsatze der Zurcher Kulturpolitik sollen dazu beitragen, dieses Verhaltnis zu regeln.
Auf diesen Grundsatzen basiert auch das Leitbild der stadtischen Kulturforderung 2012 - 2015. Leitbild
Kulturförderung ist ein öffentlicher Auftrag
Die Stadt Zurich unterstutzt Institutionen, Organisationen, Veranstaltende und Kunstschaffende mit dem Ziel, das Entstehen von, den Zugang zur und das Erhalten von Kultur zu fordern. Das Kulturleben leistet einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und lebendigen Gesellschaft.
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Kultur entsteht durch die Kulturschaffenden
Kultur entsteht durch die Kulturschaffenden, nicht durch die Kulturverwaltung. Die offentliche Hand wacht lediglich uber den effizienten und sachgerechten Einsatz der Fordermittel.
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Die Kunstfreiheit ist gewahrt
Die Kulturforderung anerkennt, dass Kunst ? wie die wissenschaftliche Grundlagenforschung ? von der Neugier getrieben und dem Erkenntnisgewinn verpflichtet ist. Sie respektiert im Rahmen rechtlicher und finanzieller Vorgaben die kunstlerische Freiheit der von ihr unterstutzten Projekte. Nicht alles muss allen gefallen, aber alle sollten im Kulturangebot etwas finden, das ihnen gefallt.
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Qualität ist das entscheidende Kriterium
Qualitat ist das entscheidende Kriterium fur die Gewahrung von offentlichen Beitragen, Qualitat wird gefordert und gefordert. Unter Qualitat wird das Potenzial einer kunstlerischen Ausserung fur den Erkenntnisgewinn verstanden.
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Ein vielfältiges Angebot für eine vielfältige Stadt
Das Kulturangebot der Stadt Zurich wird von den verschiedensten Menschen mit unterschiedlichsten Bedurfnissen genutzt. Vielfalt darf jedoch nicht in Beliebigkeit munden, Qualitat bleibt immer das zentrale Kriterium.
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Effizienz und Transparenz
Die Kulturforderung arbeitet mit Mitteln der offentlichen Hand und ist im Umgang damit zu Sorgfalt, Effizienz und Transparenz verpflichtet. Der Mitteleinsatz muss stets im Dienste der Sache stehen und den Grundsatzen der Zurcher Kulturpolitik folgen.
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Eigenwirtschaftlichkeit
Zurichs Kulturinstitutionen sind in der Regel rechtlich eigenstandige Gesellschaften. Diese Organisationsform gewahrleistet grosstmogliche kunstlerische Freiheit auf der einen, verpflichtet aber auch zu Eigenverantwortung auf der anderen Seite. Weil die von der offentlichen Hand gesprochenen Mittel im Normalfall nur einen beschrankten Anteil der Betriebsaufwande decken, ist ein hoher Anteil an Eigenwirtschaftlichkeit gefordert. Eigeninitiative und Risikobereitschaft sind daher auch im Kulturbereich wichtige Voraussetzungen, um Fordergelder zu erhalten.
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Partnerschaft über Leistungsvereinbarungen
Die Stadt unterstutzt Kulturinstitutionen mit Mitteln der offentlichen Hand und bezieht dafur kulturelle Leistungen. Diese Partnerschaften werden uber Leistungsvereinbarungen definiert, die regelmassig uberpruft werden. Die Stadt ist bestrebt, mit moglichst allen Institutionen eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen.
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Kulturförderung ist politisch neutral
Kulturforderung ist politisch neutral. Sie garantiert die Vielfalt der kunstlerischen Ausserungen unabhangig von politischer Orientierung.
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Verschiedenste Akteurinnen und Akteure
Eine attraktive Kulturstadt braucht verschiedenste Akteurinnen und Akteure. Dazu gehoren grosse, international renommierte Hauser ebenso wie kleine Institutionen, die sich an ein lokales Publikum richten. Gross und klein, etabliert und alternativ bedurfen einander und beleben sich gegenseitig.
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