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AFGHANISTAN Die Menschenrechte zur Agenda machen
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L?nderbericht

?bersetzung der Koordinationsgruppe Afghanistan

Verbindlich ist das Original:  Afghanistan: making human rights the agenda (AI-Index ASA 11/023/2001)

11/01/2001


AFGHANISTAN

Die Menschenrechte zur Agenda machen

Kapitel 1: Menschenrechte – der wichtigste Programmpunkt Datenbank '-NEU- Deutsche ai-Dokumente', Ansicht 'Letzte Woche', Dokument '01.11.2001 - AFGHANISTAN - Die Menschenrechte zur Agenda machen', Anker 'Kapitel 1: Menschenrechte'

Kapitel 2: Kurze Zusammenfassung der fr?heren Menschenrechtsverletzungen
in Afghanistan Datenbank '-NEU- Deutsche ai-Dokumente', Ansicht 'Letzte Woche', Dokument '01.11.2001 - AFGHANISTAN - Die Menschenrechte zur Agenda machen', Anker 'Kapitel 2: Kurze Zusammenfassung'

  • 1978-1989
  • 1989-1992
  • 1992-1995
  • 1995-2001
  • Humanit?re Krise
  • Menschenrechtsverst??e durch die Taleban
  • Menschenrechtsverst??e durch Gruppen innerhalb der Vereinigten Front

Kapitel 3: Internationale Fragen Datenbank '-NEU- Deutsche ai-Dokumente', Ansicht 'Letzte Woche', Dokument '01.11.2001 - AFGHANISTAN - Die Menschenrechte zur Agenda machen', Anker 'Kapitel 3: Internationale Fragen'
  • Waffenlieferungen erleichtern Menschenrechtsverletzungen durch die kriegf?hrenden Parteien
  • Internationale Bem?hungen zur Beendigung des Konflikts

Kapitel 4: amnesty international's Empfehlungen zur F?rderung einer Menschenrechtsagenda Datenbank '-NEU- Deutsche ai-Dokumente', Ansicht 'Letzte Woche', Dokument '01.11.2001 - AFGHANISTAN - Die Menschenrechte zur Agenda machen', Anker 'Kapitel 4: Empfehlungen von amnes'
  • Die Menschenrechte zur Agenda machen
  • Beendigung der Straffreiheit
  • Lieferung von milit?rischer, polizeilicher und sicherheitsrelevanter Ausr?stung
  • Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten
  • Schutz von Fl?chtlingen und intern Vertriebenen
  • Aufbau von Institutionen zum Schutz der Menschenrechte




Kapitel 1: Menschenrechte – der wichtigste Programmpunkt

Die Menschenrechte sind sowohl von den Personen, die in Afghanistan die Macht haben, als auch von jenen, die um die Macht k?mpfen, viel zu lange ignoriert worden. Vergangene wie gegenw?rtige Menschenrechtsverletzungen unterstreichen die Notwendigkeit, diese Situation in einem zuk?nftigen Friedensprozess zu verbessern. Die Menschenrechte sollten nicht nur auf der politischen Tagesordnung stehen, sie m?ssen zur Grundlage jeder Politik gemacht werden.

Dieser Bericht umrei?t die Empfehlungen von amnesty international f?r den zuk?nftigen Schutz der Menschenrechte in Afghanistan. Er legt dar, dass Frieden und Sicherheit niemals Bestand haben k?nnen, wenn Menschenrechtsgarantien nicht im Zentrum einer politischen ?bereinkunft stehen. Er fordert die sofortige Beendigung der Menschenrechtsverletzungen und ein Ende der Straflosigkeit f?r Verst??e in der Vergangenheit. Er fordert die Entlassung von Kindersoldaten aus den Milizen, eine Beschr?nkung der Waffenlieferungen, internationalen Schutz f?r Fl?chtlinge und ein wirksames Programm zur Institutionalisierung der Menschenrechte. Kapitel 2 gibt eine kurze Zusammenfassung der Menschenrechtsverst??e in Afghanistan seit Ende der 70er Jahre, die beim Wiederaufbau ber?cksichtigt werden m?ssen. Kapitel 3 untersucht einige internationale Aspekte der vergangenen und gegenw?rtigen Konflikte in Afghanistan – Waffenlieferungen, welche die ?bergriffe beg?nstigt haben, und Bem?hungen, dem Konflikt der Vergangenheit zu begegnen. Kapitel 4 enth?lt amnesty internationals Empfehlungen, wie ein Menschenrechtsprogramm f?r Afghanistan vorangetrieben werden kann, in dem Bem?hen, die St?rkung und den Schutz der Menschenrechte zur obersten Priorit?t zu machen.

In den letzten zwei Jahrzehnten litt die Bev?lkerung Afghanistans unter schweren Menschenrechtsverletzungen, begangen von ihren eigenen Regierungen, ausl?ndischen Truppen und von ausl?ndischen Staaten unterst?tzten bewaffneten Gruppen sowie von anderen politischen Organisationen. Aufeinanderfolgende afghanische Regierungen haben es vers?umt, die Rechte der afghanischen Bev?lkerung, die extremer Brutalit?t und Entbehrungen ausgesetzt war, zu sch?tzen. Wenn auch die UNO 1992 versuchte, bei einem Friedensprozess zu vermitteln, so unternahm doch die internationale Gemeinschaft keinen ernsthaften Versuch, das afghanische Volk beim Aufbau einer stabilen, auf der Achtung der Menschenrechte beruhenden Gesellschaft zu unterst?tzen.
Heute, nach den Angriffen am 11. September in den Vereinigten Staaten, richtet sich die Aufmerksamkeit der Welt auf Afghanistan als dem Ziel des "Krieges gegen den Terrorismus" der von den USA angef?hrten Koalition. Tausende von Zivilisten haben die Auswirkungen von Luftangriffen und anhaltenden internen Konflikten zu sp?ren bekommen. Die internationale Gemeinschaft begeht schwerwiegendes Unrecht ihnen gegen?ber, wenn sie ihre Menschenrechte nicht in den Mittelpunkt aller Bem?hungen um Frieden in Afghanistan stellt.

Bisher l?sst sich noch nicht absch?tzen, wie lange die Milit?raktion dauern wird, Diskussionen ?ber die politische Zukunft Afghanistans nach dem Konflikt werden jedoch bereits gef?hrt. Vorrangig muss dabei ein Programm f?r Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit f?r alle Afghanen auf der Grundlage von breit angelegten Konsultationen und unter Beteiligung eines m?glichst umfassenden Querschnitts der afghanischen Gesellschaft sein. L?sungen k?nnen nicht von au?en aufgezwungen werden, sondern m?ssen von den Afghanen selbst beschlossen werden. Den Vereinten Nationen kommt bei der F?rderung dieses Prozesses eine wesentliche Rolle zu.

Der Generalsekret?r der UNO hat Lakhdar Brahimi zu seinem Sonderbeauftragten ernannt und ihm umfassende Verantwortung f?r die humanit?ren und politischen Bem?hungen ?bertragen, "unter Einbeziehung der kriegf?hrenden Parteien und anderer Beteiligter friedensstiftende Aktivit?ten zu erm?glichen und zu leiten mit dem Ziel, die Bildung einer in vollem Umfang repr?sentativen, multi-ethnischen und von einer breiten Basis getragenen Regierung zu unterst?tzen". Der Sonderbeauftragte wurde beauftragt, "sich f?r die Rechte und den Schutz der betroffenen Bev?lkerung einzusetzen [und] sicherzustellen, dass die humanit?ren und menschenrechtlichen Aspekte der sich entwickelnden Situation im Zentrum der politischen und sicherheitspolitischen Diskussionen stehen". amnesty international begr??t die Tatsache, dass der Generalsekret?r die Menschenrechte in den Mittelpunkt des Mandats des Sonderbeauftragten gestellt hat und hofft, dass dieser Bericht dazu beitragen kann, dass die Entwicklung des politischen Prozesses sich auf der Grundlage der Menschenrechte vollzieht.

In Afghanistan bestehen viele unmittelbare und schwerwiegende Menschenrechtsdefizite und humanit?re Probleme. amnesty international hat alle Konfliktparteien aufgerufen, in Bezug auf Menschenrechte und humanit?res V?lkerrecht die h?chsten Standards einzuhalten. Sie hat an alle Beteiligten appelliert, die Achtung der Menschenrechte der Zivilbev?lkerung und der Binnenfl?chtlinge in Afghanistan aufrechtzuerhalten und zu garantieren und ihnen jede notwendige humanit?re Hilfe zukommen zu lassen. Die Organisation hat auch die Nachbarstaaten Afghanistans dringend aufgefordert, afghanischen Fl?chtlingen internationalen Schutz zu gew?hren, und an die internationale Gemeinschaft appelliert, sie dabei zu unterst?tzen.

Die Bombardierungen der von den USA angef?hrten Koalition haben auch ernste Bef?rchtungen hinsichtlich m?glicher Verletzungen des humanit?ren V?lkerrechts hervorgerufen. Sprecher der US-Regierung haben einger?umt, dass versehentlich zivile Objekte getroffen wurden, es war jedoch wegen des f?r unparteiische Beobachter eingeschr?nkten Zugangs nach Afghanistan nicht m?glich, die n?heren Umst?nde der Angriffe, die angeblich zu Toten unter der Zivilbev?lkerung gef?hrt haben, unabh?ngig zu beurteilen. amnesty international hat die Streitkr?fte der USA aufgefordert, verst?rkt Ma?nahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass bei ihren Milit?raktionen Zivilisten get?tet werden, Berichte ?ber solche Vorf?lle sorgf?ltig zu untersuchen und die Untersuchungsergebnisse zu ver?ffentlichen. Die Organisation hat auch zu einem Moratorium bei der Verwendung von Streubomben aufgerufen.

Die Diskussion ?ber die Zukunft Afghanistans nach Beendigung der Milit?raktionen, insbesondere dar?ber, wie das Land zuk?nftig zu regieren sei, ist bereits im Gang. Die internationale Gemeinschaft kann beginnen, ein Menschenrechtsprogramm f?r Afghanistan zu erstellen, indem sie die Menschenrechte in den Mittelpunkt jedes ?bergangsprozesses und aller Ma?nahmen zur Schaffung des Friedens in Afghanistan stellt. amnesty international ist ?berzeugt, dass die Aufmerksamkeit dringend auf die Einbeziehung der Menschenrechtsfrage in die politischen Verhandlungen ?ber die Zukunft Afghanistans gelenkt werden muss. Die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedsstaaten d?rfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen, das afghanische Volk bei der Errichtung einer friedlichen und stabilen Gesellschaft, in der die Menschenrechte in vollem Umfang respektiert werden, zu unterst?tzen. J?ngste Ereignisse haben gezeigt, dass die F?rderung von Rechtsstaatlichkeit und transparenter, verantwortlicher Regierungsstrukturen, die auf der Achtung der Menschenrechte beruhen, der beste Weg in die Zukunft sind, sowohl f?r Afghanistan als auch f?r den internationalen Frieden und die Stabilit?t.

Basierend auf konkreten Garantien und Ma?nahmen sollte ein umfassender Plan zur Gew?hrleistung des Menschenrechtsschutzes entwickelt werden. Alle L?nder, die auf afghanische Gruppen und Interessenvertretungen in Afghanistan Einfluss aus?ben, sollten ermutigt werden, eine positive Rolle zu spielen. Grundlage f?r den Plan muss eine Verpflichtung aller Parteien sein, sich f?r den langfristigen Menschenrechtsschutz der afghanischen Bev?lkerung einzusetzen, ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Ethnie oder Religion. Solange diese Garantien nicht gegeben und abgesichert sind, wird die Gewalt wahrscheinlich weitergehen. Um effektiv zu sein, d?rfen diese Garantien nicht nur als Versprechungen auf dem Papier stehen, sondern m?ssen einerseits von wirksamen ?berwachungsmechanismen begleitet sein und andererseits von substantiellen Ma?nahmen zur Beendigung der Straflosigkeit und der Errichtung von wirkungsvollen Gerichts- und Polizeistrukturen.

Der Schutz der Menschenrechte, insbesondere auch das grundlegende Recht auf Nicht-Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion oder Geschlecht muss bei den internationalen Bem?hungen um Friedensverhandlungen eine zentrale Rolle spielen. Frauen wurden in vielen von den Taleban kontrollierten Gebieten in besonders gravierender Weise diskriminiert. Offizielle Erlasse haben Frauen auf praktisch allen Ebenen des Lebens stark eingeschr?nkt. Dazu geh?ren das Recht auf Bewegungsfreiheit, auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Bildung, auf Gesundheitsf?rsorge und Arbeit.

In politischen Verhandlungen muss versucht werden, diese Verletzungen der Menschenrechte und des humanit?ren V?lkerrechts zu beenden, ob sie nun von den Taleban oder von den verschiedenen Fraktionen der Vereinigten Front (auch unter der Bezeichnung "Nordallianz" bekannt) begangen wurden. Die Taleban haben Berichten zufolge Tausende Zivilisten bei Massakern und wahllosen Angriffen get?tet. Menschen sind ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert worden, darunter auch gewaltlose politische Gefangene. Die meisten der Inhaftierten sind Angeh?rige ethnischer Minderheiten, die der Unterst?tzung der Anti-Taleban-Allianz verd?chtigt werden. Es gibt aus den von den Taleban kontrollierten Gebieten Berichte ?ber die Anwendung von Folter und Misshandlung in der Haft. Die Milit?rkr?fte der Vereinigten Front haben Berichten zufolge ebenfalls Zivilisten wegen ihrer ethnischen Identit?t oder als vermeintliche Sympathisanten der Taleban get?tet, inhaftiert und misshandelt. Auch ?ber Folterungen, willk?rliche Inhaftierungen und Misshandlungen durch die Kr?fte der Vereinigten Front liegen Berichte vor. Zu den Opfern geh?ren auch Personen, die der Kollaboration mit den Taleban verd?chtigt werden. (N?here Einzelheiten siehe Kapitel 2.)

amnesty international erkennt die Notwendigkeit der nationalen Vers?hnung in Gesellschaften, die Krieg und Unterdr?ckung erlebt haben, an, glaubt jedoch, dass das Zugest?ndnis von Straflosigkeit als Teil einer internationalen politischen ?bereinkunft heute nur den Menschenrechtsschutz von morgen gef?hrdet. Es kann keinen Frieden ohne Gerechtigkeit geben. Das hat sich in L?ndern wie Kambodscha und Sierra Leone, Angola und Chile gezeigt. Das Ignorieren von Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit aus Gr?nden des politischem Zweckdenkens hat die politische Stabilit?t und den Menschenrechtsschutz noch Jahrzehnte, nachdem die Verst??e ver?bt worden waren, unterminiert. Der UNO-Generalsekret?r hat in seinem Bericht an den Sicherheitsrat ?ber den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten (Bericht des Generalsekret?rs an den Sicherheitsrat ?ber den Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten (S/2001/331) vom 30. M?rz 2001, Absatz 10) deutlich erkl?rt, dass "die Gew?hrung von Amnestie f?r Personen, die das humanit?re V?lkerrecht oder Strafgesetze in schwerwiegender Weise verletzt haben, nicht akzeptabel ist". Es sollte jetzt damit begonnen werden festzustellen, wer f?r die ?bergriffe in Afghanistan verantwortlich war, und die entsprechenden Personen zur Rechenschaft zu ziehen, auch jene mit Befehlsgewalt.

Nach Kenntnis von amnesty international wurde niemals jemand f?r die schweren Menschenrechtsverst??e, die seit Beginn des Krieges 1978 in Afghanistan begangen wurden, zur Verantwortung gezogen. Kein Staat hat Afghanen, die grober Menschenrechtsverletzungen verd?chtig waren, innerhalb der Grenzen seiner Gerichtsbarkeit angeklagt. Wenn der Teufelskreis der ?bergriffe unterbrochen werden soll, muss es konzertierte internationale Anstrengungen geben, um die Straflosigkeit im Land zu beenden.

Die Menschenrechtsverletzungen wurden durch die Waffenlieferung an verschiedene Gruppen in Afghanistan aus den USA, Westeuropa, L?ndern der ehemaligen Sowjetunion, Pakistan, Saudi-Arabien, Slowakei und Iran in noch gr??erem Umfang erm?glicht. Zu den an bewaffnete Gruppen gelieferten Waffen geh?rten auch Anti-Personen-Landminen, die einen hohen Tribut unter der Zivilbev?lkerung, insbesondere unter Kindern, gefordert haben. Regierungen, die Waffen liefern oder Waffenlieferungen planen, sollten alle erforderlichen Ma?nahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese nicht dazu benutzt werden, Menschenrechtsverletzungen zu begehen. Wenn es begr?ndete Hinweise auf schwere Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen gibt, sollten sie die Waffenlieferungen einstellen. In einem Nachkriegsafghanistan m?ssen dieselben Regierungen die Initiative ergreifen, um die Entwaffnung und Minenr?umung voranzutreiben. Solange die Menge der im Land vorhandenen Waffen nicht reduziert ist, besteht weiterhin die Gefahr von Gewalt und Menschenrechtsverst??en.

Es liegen Bericht dar?ber vor, dass die kriegf?hrenden Parteien Kindersoldaten eingesetzt haben. Obwohl die Taleban dies abstreiten, werden weiterhin Berichte ?ber die Rekrutierung von Kindern bekannt, speziell im Zusammenhang mit madrasas (Koranschulen) in Pakistan. W?hrend viele madrasas in Pakistan armen Sch?lern eine Ausbildung erm?glichen, rekrutieren einige madrasas ihre Sch?ler f?r den Kampf in Afghanistan, oft w?hrend der Schulferien. Es gab auch Berichte ?ber die Rekrutierung von Kindern ?ber die Grenzen hinweg durch Kr?fte der Vereinigten Front. Die internationale Nicht-Regierungsorganisation "Koalition zum Stopp des Einsatzes von Kindersoldaten" hat davor gewarnt, dass "die gegenw?rtige milit?rische Krise eine Rekrutierung und Mobilisierung von Kindern beispiellosen Ausma?es verursachen k?nnte". Auf alle Parteien sollte deshalb internationaler Druck zur Beendigung der Rekrutierung von Kindern ausge?bt werden. Des weiteren sollten spezielle Programme f?r die Entlassung der Kinder aus den Milizen und ihre Teilnahme an Rehabilitationsma?nahmen entwickelt werden.

Die f?r die F?rderung und den Schutz von Menschenrechten erforderlichen Institutionen gibt es in Afghanistan nicht. Die Verfahren an den Shari'a (islamisches Recht)-Gerichten der Taleban bleiben weit hinter den internationalen Richtlinien f?r faire Gerichtsverfahren zur?ck. Diese Gerichte verh?ngen regelm??ig die Todesstrafe, Pr?gelstrafen, Amputationen und andere Strafen, die grausame, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Folter darstellen. Das Fehlen einer Kultur der Achtung der Menschenrechte zeichnet nicht nur die Taleban aus, sondern auch andere Gruppen, die in den vergangenen 22 Jahren in Kabul die Macht innehatten, auch viele derjenigen, die heute in Opposition zu den Taleban stehen.

Angesichts der Geschichte Afghanistans wird der Aufbau von gerichtlichen und polizeilichen Institutionen, die den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen, eine gro?e Herausforderung darstellen. Es wird notwendig sein, internationale sowie nationale Experten heranzuziehen, um angemessene Mechanismen zu entwickeln, welche die internationalen Standards erf?llen, gleichzeitig aber auch lokale Gegebenheiten ber?cksichtigen.

Eine Gesellschaft, die ?ber eine lange Zeitspanne hinweg solche groben Menschenrechtsverletzungen zu ertragen hatte, braucht umfassende und dauerhafte internationale Unterst?tzung, u.a. auch politisches Engagement und finanzielle Investitionen. Es wird wesentlich darauf ankommen, die afghanische Bev?lkerung zu beteiligen und ihr Vertrauen in die Zukunft Afghanistans zu wecken. Der Wiederaufbau der afghanischen Zivilgesellschaft wird von gro?er Bedeutung sein, und Nicht-Regierungsgruppen, wie z.B. Frauengruppen, sollten ermutigt werden, eine Rolle in diesem Prozess zu ?bernehmen.

Die V?lkergemeinschaft sollte den Friedensprozess und den Aufbau der inneren Sicherheit f?r Afghanistan damit beginnen, dass sie aktiv ein auf die Menschenrechte konzentriertes Programm f?rdert. Die tragischen Ergebnisse der Vers?umnisse in der Vergangenheit, was den Schutz der Rechte der Afghanen betrifft, d?rfen beim Wieeraufbau nicht au?er Acht gelassen werden. Die Arbeit muss jetzt damit begonnen werden, dass der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekret?rs Unterst?tzung erh?lt bei der Durchf?hrung seines Auftrags "sicherzustellen, dass die humanit?ren und menschenrechtlichen Aspekte ... im Mittelpunkt der politischen und sicherheitspolitischen Diskussionen stehen".





Kapitel 2: Kurze Zusammenfassung der fr?heren Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan

1978 – 1989

Am 27. April 1978 putschte sich eine marxistisch-leninistische Partei, die demokratische Volkspartei Afghanistans (People's Democratic Party of Afghanistan – PDPA), an die Macht. Pr?sident Mohammad Daoud Kahn, der 1973 selbst durch einen Staatsstreich gegen den ehemaligen K?nig Mohammad Zahir Shah die Macht ergriffen hatte, wurde zusammen mit seinen engsten Familienangeh?rigen get?tet. Unter Leitung von Pr?sident Noor Mohammad Taraki versuchte die PDPA-Regierung, die Opposition gegen radikale Sozial- und Agrarreformen mit repressiven Methoden zu unterdr?cken. Zu diesen Methoden geh?rten auch das "Verschwindenlassen" und summarische Hinrichtungen von Tausenden von Menschen. Die Unterdr?ckungsma?nahmen der Regierung f?hrten ?berall im Land zu Aufst?nden, die niedergeschlagen wurden, und trieb Fl?chtlinge sowie bewaffnete Regierungsgegner ?ber die Grenzen nach Pakistan und Iran.

Am 16. September 1979 entmachtete der damalige Premierminister Hafizullah Amin Pr?sident Taraki, dessen Tod anschlie?end bekannt gegeben wurde. Die sich verschlechternde Sicherheitslage innerhalb des Landes veranlasste am 24. Dezember 1979 die Sowjetunion, ?ber eine Luftbr?cke Truppen ins Land zu senden. Drei Tage sp?ter wurde Pr?sident
Amin in einem Milit?rputsch get?tet, in den sowjetische Streitkr?fte verwickelt waren. Sowohl das Pr?sidentenamt als auch das Amt des Generalsekret?rs der PDPA ?bernahm Babrak Karmal.

Als Reaktion auf die Invasion der sowjetischen Armee weitete sich der Widerstand der bewaffneten Gruppen, die unter dem Sammelbegriff Mujaheddin bekannt geworden sind, zunehmend aus. Die von Pakistan aus operierenden Mujaheddin wurden haupts?chlich von den Vereinigten Staaten unterst?tzt, die ?ber den pakistanischen Geheimdienst ISI (Inter-Services Intelligence) hochentwickelte Waffen und andere Hilfe lieferten. Die auf Seiten der PDPA-Regierung k?mpfende sowjetische Armee wuchs auf etwa 115.000 Soldaten an. Bei der Verfolgung ihres Zieles, die Mujaheddin zu zerschlagen, begingen die afghanische Regierung und die sowjetischen Streitkr?fte schwere Menschenrechtsverletzungen, u.a. auch h?ufig angewandte Folterungen und Hinrichtungen. Berichten zufolge f?hrten sie in l?ndlichen Gebieten wahllos Bombardements aus der Luft durch. 1989 berichtete der Hohe Fl?chtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), dass mehr als f?nfeinhalb Millionen Afghanen zu Fl?chtlingen geworden waren. (UN High Commissioner for Refugees, The State of the World's Refugees: Fifty Years of Humanitarian Action , 2000 (Oxford Unviersity Press), page 119)

W?hrend der sowjetischen Besatzung waren Tausende von politischen Gefangenen inhaftiert. Unter ihnen befanden sich gewaltlose politische Gefangene, die wegen gewaltloser Opposition zur Regierung und ihres Eintretens f?r Friedensverhandlungen festgenommen worden waren und ohne Anklage festgehalten oder nach unfairen Gerichtsverfahren ohne Recht auf Verteidigung oder Berufung verurteilt wurden. Politische H?ftlinge wurden in Haftzentren der Sicherheitspolizei, in paramilit?rischen Polizeihauptquartieren und manchmal auch in sowjetischen Milit?rposten gefangen gehalten. Sie wurden wegen "konterrevolution?rer" Aktivit?ten oder Unterst?tzung dieser Aktivit?ten angeklagt und bei Verh?ren routinem??ig gefoltert und misshandelt, u.a. mit Schl?gen, Elektroschocks, durch Verbrennungen mit Zigaretten und Schlafentzug. Von 1980 bis 1988 wurden angeblich mehr als 8.000 Menschen nach unfairen Gerichtsverfahren hingerichtet. Viele Tausende "verschwanden", besonders in den Jahren 1978 und 1979. Nach einer im Januar 1987 erlassenen Generalamnestie kamen Tausende politischer Gefangener frei.

Auch in Opposition zur Regierung stehende Gruppen waren f?r Folterungen und Hinrichtungen verantwortlich, einschlie?lich angeblicher Enthauptungen gefangener Soldaten der Regierung und der Sowjetarmee sowie von Zivilisten, die der Unterst?tzung der Regierung beschuldigt wurden, nach "Gerichtsverfahren" durch diese bewaffneten Gruppen.

1989-1992

In der Zeit zwischen 1987 und Anfang 1992 war eine gewisse Verbesserung der Menschenrechtslage zu verzeichnen, dennoch wurden aber auch weiterhin grobe Menschenrechtsverst??e von beiden Konfliktparteien begangen. Die Unterzeichnung des Genfer Abkommens zur Beilegung des Afghanistan-Konflikts durch die Regierungen von Afghanistan, der Sowjetunion, der Vereinigten Staaten und Pakistan f?hrte zum R?ckzug aller sowjetischen Truppen im Februar 1989. Der B?rgerkrieg ging jedoch weiter, da die Mujaheddin f?r den Umsturz der von Pr?sident Najibullah gef?hrten afghanischen Regierung k?mpften.

Die Todesstrafe wurde weiterhin vollstreckt und in den Verh?rzentren der Sicherheitspolizei, in Gef?ngnissen und Milit?rposten kam es nach wie vor zu Folterungen und Misshandlung von Gefangenen. Berichten zufolge wurden 1990 nach einem Umsturzversuch gegen die Regierung von Pr?sident Najibullah zahlreiche Menschen au?ergerichtlich hingerichtet und Hunderte festgenommen.

Mujaheddin-Gruppen inhaftierten, misshandelten und t?teten laut Berichten Menschen, die sie der Verbindungen zur Regierung oder rivalisierender Mujaheddin-Gruppen verd?chtigten. Es wurde berichtet, dass die Mujaheddin-Gruppen Hunderte von Gefangenen festhielten, darunter viele Zivilisten, die w?hrend der K?mpfe entf?hrt worden waren. Eine gro?e Anzahl gefangener Regierungssoldaten und Zivilisten wurden get?tet. In den von den Mujaheddin kontrollierten Gebieten verh?ngten ?rtliche islamische Gerichte die Todesstrafe.

Es gab auch Berichte ?ber Entf?hrungen ausl?ndischer Mitarbeiter von Hilfsorganisationen durch Mujaheddin-Gruppen sowie ?ber Entf?hrungen und T?tungen prominenter afghanischer Oppositionsanh?nger, die in Pakistan lebten.

1992-1995

Im M?rz 1992 erkl?rte sich Pr?sident Najibullah als Teil eines von der UNO ausgehandelten Prozesses bereit zur?ckzutreten, um den Weg f?r eine ?bergangs-Koalitionsregierung freizumachen. Bevor der Plan durchgef?hrt werden konnte, traten abtr?nnige Milizen, die mit der Regierung verb?ndet gewesen waren, in Verhandlungen mit nicht-paschtunischen Mujaheddin-Kr?ften des Nordens ein, unter ihnen Jamiat-e Islami, Hizb-e Wahdat und vor allem die usbekischen Milizkr?fte unter General Abdul Rashid Dostum. In der Nacht, als Pr?sident Najibullah Kabul verlassen sollte, ?bernahmen diese Kr?fte die Kontrolle ?ber den Flughafen und hinderten Najibullah am Verlassen des Landes. Najibullah fl?chtete sich auf das UNO-Gel?nde in Kabul, wo er sich vier Jahre lang aufhielt, bis er von den Taleban gefangen genommen und exekutiert wurde.

Am 25. April 1992 ?bernahm die Mujaheddin-Allianz des Nordens die Macht in Kabul. Sebghatollah Mojaddedi wurde f?r zwei Monate Pr?sident des Islamischen Staates Afghanistan, gefolgt von Borhanuddin Rabbani, des F?hrers der Jamiat-e Islami . Im Dezember 1992 w?hlte ihn ein Rat ( shura ), der von seinen Anh?ngern dominiert war, f?r eine Amtszeit von zwei Jahren zum Pr?sidenten. Er blieb jedoch an der Macht, bis er 1996 von den Taleban aus Kabul vertrieben wurde. Borhanuddin Rabbani ist heute noch Pr?sident des Islamischen Staates Afghanistan, der auch weiterhin Afghanistans Sitz in der UNO innehat.

Borhanuddin Rabbanis Regierung leitete Gesetzes?nderungen ein, um das Rechts- und Sozialsystem in ?bereinstimmung mit der ?rtlichen Auslegung des Islamischen Rechts zu bringen. Der stellvertretende Justizminister k?ndigte die Einf?hrung von Strafen wie die Amputation von F??en oder H?nden, Pr?gelstrafen und Steinigungen an. Es wurde berichtet, dass Selbstschutzgruppen solche Bestrafungen durchgef?hrt haben, offensichtlich in dem Glauben, das sie im Einklang mit der offiziellen Politik handelten. W?hrend unter der vorherigen Regierung inhaftierte politische Gefangene freikamen, nahmen Mujaheddin-Gruppen nun die eigenen politischen Gegner fest, darunter Mitglieder der vorangegangen Regierung und Angeh?rige rivalisierender Fraktionen, und hielten sie manchmal in geheimen Haftzentren gefangen. Berichten zufolge folterten und t?teten sie viele ihrer Gegner in den Haftzentren.

Die Mujaheddin-Allianz war durch interne Machtk?mpfe gespalten. Innerhalb weniger Monate hatten die Parteien begonnen, untereinander um die Kontrolle ?ber Kabul zu k?mpfen. Ohne eine wirksame Zentralregierung breiteten sich Gesetzlosigkeit und K?mpfe unter rivalisierenden bewaffneten Gruppen fast ?berall im Land aus, und die Zivilbev?lkerung wurde Opfer von weitverbreiteten Menschenrechtsverst??en. Tausende von Zivilisten wurden bei den K?mpfen get?tet, die Berichten zufolge wahllosen Granatfeuerbeschuss von H?usern, Hospit?lern und Moscheen, besonders in Kabul, mit einschlossen. Angeh?rige der rivalisierenden ethnischen Gruppen wurden h?ufig zum Ziel rivalisierender bewaffneter Gruppierungen. 1994 wurden Hunderttausende von Zivilisten intern vertrieben. Fast w?hrend des ganzen Jahres 1994 hielten die Kr?fte des damaligen Premierministers Gulbuddin Hekmatyar und Generals Abdul Rashid Dostum eine Blockade um Kabul aufrecht, so dass die internationale Nahrungsmittelhilfe die zum gro?en Teil vom Hungertod bedrohte Bev?lkerung nicht erreichen konnte.

Bewaffnete Gruppen, die absolut straffrei agierten, f?hrten Berichten zufolge T?tungen, willk?rliche Festnahmen und Folterungen (einschlie?lich Vergewaltigungen) von unbewaffneten Zivilisten durch, weil sie sie der Unterst?tzung rivalisierender Gruppen verd?chtigten oder weil sie einer anderen Ethnie angeh?rten. ?rtliche Kriegsherren gr?ndeten in den Gebieten unter ihrer Kontrolle ihre eigenen Verwaltungen. In einigen Gebieten verurteilten islamische Gerichte Menschen nach unfairen Gerichtsverfahren zum Tode. Es liegen Berichte vor, wonach den Verurteilten in einigen F?llen das Recht auf Berufung oder Begnadigung verweigert wurde.

1995 – 2001

Die weitverbreiteten K?mpfe unter den verschiedenen bewaffneten Gruppen f?hrten Ende 1994 zur Entstehung der Taleban. Unzufriedene Mujaheddin schlossen sich mit ihren Milizen Mullah Muhammad Omar an, einem ehemaligen K?mpfer der Khalis-Fraktion von Hezb-e Islami , um ?rtliche Kriegsherren in der Gegend um Kandahar zu entwaffnen. Zu der Gruppe geh?rten ehemalige Sch?ler von madrasas , von pakistanischen religi?sen Parteien betriebene Schulen f?r afghanische Fl?chtlinge in Pakistan, sowie K?mpfer aus anderen Mujaheddin-Fraktionen und nicht-afghanische K?mpfer aus arabischen Staaten, Nordafrika und anderen L?ndern.

Ende 1994 hatte die Taleban die Kontrolle ?ber mindestens sieben der 30 Provinzen Afghanistans errungen. Mit betr?chtlicher Milit?rhilfe aus Pakistan kam der milit?rische Feldzug der Taleban im Laufe des Jahres 1995 schnell voran. 1995 ?bernahmen die Taleban die Macht in Herat und 1996 eroberten sie Kabul. W?hrend dieser Zeit erhielt amnesty international Berichte, dass die Taleban in vielen Gebieten, in denen sie die Kontrolle ?ber Bev?lkerung und Territorium aus?bten, schwere Menschenrechtsverst??e begingen.


Wer sind die Taleban?

Die Taleban tauchten 1994 als eine Gruppe auf, die sich um Mullah Muhammad Omar zusammenschloss, um ?rtliche Kriegsherren in der Provinz Kandahar zu entwaffnen. Zu dieser Gruppe geh?rten ehemalige Mitglieder verschiedener Splitterparteien, die desillusioniert waren von der im Land weit verbreiteten unsicheren Lage und dem Versagen der Mujaheddin, die 1992 die Regierung gest?rzt hatten, um einen islamischen Staat zu errichten. Weil der innere Kern der Gruppe gr??tenteils in von religi?sen Parteien in Pakistan betriebenen madrasas erzogen worden waren, nannten sie sich Taleban, "Sch?ler". Zu diesen Taleban stie?en andere K?mpfer aus verschiedenen Gruppierungen, u.a. auch ausl?ndische K?mpfer aus Saudi-Arabien, Nordafrika und anderen L?ndern. Viele ehemalige Kommunisten wurden in die Taleban-Reihen aufgenommen. K?mpfer der Taleban und der al-Qa'ida scheinen Teil derselben Milit?rmacht zu sein, da ein gewisser Grad an struktureller Integration stattgefunden hat.

Die Taleban sind vorwiegend paschtunischer Abstammung, ihr F?hrungskern kommt aus der Provinz Kandahar. Im April 1996 wurde Mullah Muhammad Omar von einer Versammlung muslimischer Geistlicher zum amir-ul momineen gew?hlt und im Oktober 1997 wurde Afghanistan umbenannt in Islamisches Emirat Afghanistan. Von ihrer s?dlichen Machtbasis aus ?bernahmen die Taleban in den Jahren 1994 bis 1996 die Kontrolle ?ber weite Teile des Landes; 1996 eroberten sie Kabul. Im Oktober 2001 hatten die Taleban Berichten zufolge ?ber 90% Afghanistans unter ihre Kontrolle gebracht, wobei die Vereinigte Front jedoch den Nordosten des Landes und in Zentralafghanistan gro?e Gebietsinseln kontrollierte. Pakistan, das die Taleban mit betr?chtlicher Milit?rhilfe ausgestat-tet hat, ist das einzige Land, das gegenw?rtig das Islamische Emirat Afghanistan der Taleban als Regierung Afghanistans anerkennt. Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate brachen die diplomatischen Beziehungen nach den Angriffen vom 11. September in den USA ab.


Der Krieg ging weiter, wobei sich die in Opposition zu den Taleban stehenden Gruppen zu der Vereinigten Islamischen Front zur Rettung Afghanistans (Vereinigte Front) zusammenschlossen. Nachdem die Taleban 1998 im Norden weiter vorr?ckten, insbesondere nach der Einnahme von Mazar-e Sharif im August 1998, wurde die Vereinigte Front in den Nordosten Afghanistans zur?ckgedr?ngt. W?hrend dieser Zeit waren die Taleban f?r schwerwiegende Verletzungen des humanit?ren V?lkerrechts verantwortlich. Laut Berichten handelte es sich u.a. um direkte Angriffe gegen Zivilisten und zivile Objekte, wahllose Bombardierungen, T?tungen von Zivilisten als Vergeltungsma?nahme, summarische Hinrichtung von Gefangenen sowie Folterungen und Vergewaltigungen. Auch die Vereinigte Front beging schwere Verst??e, darunter auch summarische Hinrichtungen.



Wer ist die Anti-Taleban-Allianz?

Die Nationale Islamische Vereinigte Front zur Rettung Afghanistans (Vereinigte Front) umfasst viele der Parteien, die fr?her einer Koalition mit dem Namen Nordallianz angeh?rten. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Vereinigte Front nach wie vor als Nordallianz bezeichnet. Die F?hrung der Vereinigten Front ist vorwiegend nicht-paschtunisch; sie setzt sich aus Angeh?rigen der Ethnien der Usbeken, Tadschiken und Hazaras zusammen. Bis zum Oktober 2001 hatten in der Vereinigten Front verb?ndete Gruppierungen Gebiete im Norden und in Zentralafghanistan unter ihrer Kontrolle. Zur Vereinigten Front geh?ren Kommandanten, die vor 1992 gegen die sowjetischen und afghanischen Regierungskr?fte k?mpften, und solche, die in verschiedenen Regierungen und bewaffneten Oppositionsgruppen, die w?hrend des darauffolgenden B?rgerkriegs Territorium und Bev?lkerung kontrollierten, Machtpositionen innehatten. Die Allianz vereinigt Gruppen, die fr?her gegeneinander gek?mpft haben.

Die Vereinigte Front unterst?tzt die Regierung des Islamischen Staates Afghanistan unter der F?hrung von Borhanuddin Rabbani, die 1992 gebildet wurde und bis heute Afghanistans Sitz in der UNO innehat.

Die Mitglieder der Vereinigten Front haben im Lauf der Zeit gewechselt; gegenw?rtig geh?ren nach allgemeiner ?berzeugung die folgenden Gruppierungen der Allianz an:

? Jamiat-e Islami (Gesellschaft des Islam) – eine der ersten sunnitisch-islamischen Parteien wurde in den 70er Jahren gegr?ndet. Ihre F?hrung ist vorwiegend tadschikischer Abstammung. Bekannte Pers?nlichkeiten der Jamiat-e Islami sind Borhanuddin Rabbani und Ismael Kahn, der ehemalige Gouverneur von Herat. Ahmad Shah Massud, der am 9. September 2001 ermordet wurde, war der milit?rische Oberbefehlshaber der Vereinigten Front, Verteidigungsminister des Islamischen Staates Afghanistan und Vorsitzender der Shura-e Nezar Shomal (Kontrollrat des Nordens).

? Hezb-e Wahdat Islami (Partei der Islamischen Einheit) – aus acht schiitischen Parteien in Erwartung des Zusammenbruchs der pro-kommunistischen Regierung gebildet. Hezb-e Wahdat Islami , deren F?hrer gegenw?rtig Muhammad Karim Khalili ist, wird vor allem von Angeh?rigen der ethischen Gemeinschaft der Hazaras unterst?tzt.

? Jonbesh-e Melli Islami (Nationale Islamische Bewegung) – eine vorwiegend usbekische Gruppe aus dem Norden unter F?hrung von General Abdul Rashid Dostum, der fr?her unter Pr?sident Najibullah eine m?chtige Miliz befehligte.

? Harekat-e Islami (Islamische Bewegung) – eine schiitische Partei unter F?hrung von Sheikh Asif Mohseni.

? Ittehad-e Islami (Islamische Allianz) – eine sunnitische, paschtunische Gruppe mit Abdul Rasal Sayyaf an der Spitze.



Humanit?re Krise

Schwere K?mpfe Ende des Jahres 2000 und im Jahr 2001 versch?rften die zuvor schon ernste humanit?re Krise, die durch die lange D?rreperiode in gro?en Teilen des Landes entstanden war. Berichten zufolge kamen in der Zeit von Sommer 2000 bis 10. September 2001 beinahe 1 Million Menschen zu den in Afghanistan vorher schon intern Vertriebenen hinzu. Viele waren durch die D?rre entwurzelt worden. (UNHCR, "Afghan Refugee Statistics", 10. September 2001)


W?hrend der ersten H?lfte des Jahres 2001 bem?hten sich humanit?re Organisationen, den Bedarf der Vertriebenen zu decken; im Laufe des Jahres gab es immer wieder Berichte ?ber Todesopfer infolge der klimatischen Bedingungen, denen die Fl?chtlinge schutzlos ausgesetzt waren, von Unterern?hrung und Krankheit, insbesondere unter Kindern und ?lteren Menschen. Nach dem 11. September stieg wegen der bef?rchteten Reaktionen der Vereinigten Staaten die Zahl der Binnenfl?chtlinge auf gesch?tzte 1,1 Millionen. Das Weltern?hrungsprogramm sch?tzt die gef?hrdete Bev?lkerung innerhalb Afghanistans, die dringend Hilfe ben?tigt, auf sechs Millionen. (World Food Programme "WFP Afghan Emergency Operation: Regional Overview", 16. Oktober 2001)


Anfang 2001 lebten nach Sch?tzungen des UNHCR 1,5 Millionen Afghanen in Iran und
2 Millionen in Pakistan. (UNHCR, "Afghan Refugee Statistics", 10. September 2001)
Ende 2000 hatten Pakistan, Iran und Tadschikistan Ma?nahmen zur Abweisung oder Beschr?nkung neuer afghanischer Fl?chtlinge ergriffen und durch Druck versucht, die bereits im Land befindlichen zur R?ckkehr zu bewegen. Als nach den Ereignissen des 11. September ein Massenzustrom von Fl?chtlingen drohte, schlossen Iran und Pakistan ihre Grenzen zu Afghanistan; Tadschikistan hielt die Schlie?ung seiner Grenze zu Afghanistan aufrecht. Dennoch bereitete sich der UNHCR weiterhin auf einen Zustrom afghanischer Fl?chtlinge in die Nachbarl?nder vor: 1 Million wurde in Pakistan erwartet, 400.000 in Iran, 50.000 in Tadschikistan, 50.000 in Turkmenistan und bis zu 10.000 in Usbekistan. (UNHCR Emergency Updates, Afghanistan Humanitarian Update No. 10 , 29. September 2001, http://www.unhcr.ch/ (heruntergeladen am 6. Oktober 2001).)


Mitte Oktober 2001 hatten Berichten zufolge trotz der Schlie?ung des wichtigsten Grenz?bergangs mehrere Tausend Fl?chtlinge Pakistan erreicht.


Menschenrechtsverst??e durch die Taleban

Berichten zufolge wurden Tausende von Zivilisten bei Massakern get?tet und m?glicherweise Hunderte bei wahllosen Angriffen durch Taleban-Milizen. Bei einem der gr??ten Massaker des Krieges in den Tagen, nachdem die Taleban im August 1998 die n?rdliche Stadt Mazar-e Sharif eingenommen hatten, t?teten Taleban-Milizen laut Berichten systematisch Tausende von Zivilisten, die der Ethnie der Hazara angeh?rten, in ihren H?usern oder auf den Stra?en. Einige Gruppen wurden Berichten zufolge zwischen Mazar-e Sharif und Hairatan hingerichtet. Viele Zivilisten, einschlie?lich Frauen, Kindern und ?lteren Menschen, wurden bei Bombenangriffen get?tet oder beim Versuch, aus der Stadt zu fliehen. (Siehe amnesty international, Afghanistan: Nach der ?bernahme von Mazar-e Sharif durch die Taleban Tausende von Zivilisten get?tet , 3. September 1998 (AI Index: ASA 11/07/98 ).)

Die Taleban vertrieben Berichten zufolge die zivile Bev?lkerung zwangsweise aus der Shomali-Ebene (1999), Bamiyan (1999) und der Provinz Takhar (2000).

Tausende von Gefangenen, darunter viele gewaltlose politische Gefangene, waren ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert, die meisten geh?rten ethnischen Minderheitengruppen an und wurden von den Taleban wegen des Verdachts der Unterst?tzung der
Anti-Taleban-Allianz festgehalten. Es gibt Berichte dar?ber, dass in von den Taleban beherrschten Gebieten in der Haft Folter ausge?bt wurde. Im August 1998 erstickten Berichten zufolge ?ber 100 Personen in Metallcontainern, in denen sie als Gefangene von Mazar-e Sharif nach Shebarghan transportiert wurden.

Die Taleban haben Verordnungen erlassen, durch die Frauen in praktisch allen Lebensbereichen stark eingeschr?nkt wurden, z.B. in ihren Rechten auf Bewegungs-, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, sowie in ihrem Recht auf Ausbildung, Gesundheitsf?rsorge und Berufst?tigkeit. Diese Verordnungen wurden in l?ndlichen Gebieten nicht immer durchgesetzt; in vielen von den Taleban kontrollierten Gebieten au?erhalb der st?dtischen Zentren gab es noch eine Grundschulausbildung f?r M?dchen. In l?ndlichen Gegenden haben jedoch kulturelle Gewohnheiten von je her die Rechte der Frauen eingeschr?nkt. Die Taleban-Verordnungen, aufgrund derer die Bewegungsfreiheit und die Aktivit?ten von Frauen stark beschr?nkt sind, werden im allgemeinen in st?dtischen Gebieten umgesetzt. Die Durchsetzung der diskriminierenden Regeln wird mit Hilfe von grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen erzwungen. Die strenge Einschr?nkung des Zugangs zu Bildung, Erwerbsarbeit und Gesundheitsf?rsorge hat katastrophale Auswirkungen, besonders f?r die st?dtischen, gebildeten Afghaninnen in den Gebieten unter Taleban-Kontrolle. (Siehe amnesty international, Afghanistan: Schwere ?bergriffe im Namen der Religion , November 1996 (AI Index: ASA 11/12/96 ); amnesty international, Frauen in Afghanistan: Die Menschenrechtsverletzungen gehen weiter , Juni 1997 (AI Index: ASA 11/05/97 ) und amnesty international, Frauen in Afghanistan: Faustpfand im Machtkampf der M?nner (AI Index: ASA 11/11/99 ).)


Die Verfahren der Shari'a-Gerichte der Taleban entsprechen nicht den internationalen Standards f?r faire Gerichtsverfahren. Angeklagte haben kein Recht auf einen Anwalt, die Unschuldsvermutung gibt es nicht und nur wenige M?glichkeiten der Berufung. Diese Gerichte verh?ngen f?r Diebstahl, Alkoholgenuss oder vorehelichen Geschlechtsverkehr regelm??ig Pr?gelstrafen, Amputationen und andere Strafen, die grausame, unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Folter beinhalten. (Siehe amnesty international, Afghanistan: Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung , November 1999 (AI Index: ASA 11/15/99 ).)
Verbrechen, auf die die Todesstrafe steht, sind u.a. Mord, Zusammenarbeit mit der Opposition, Sodomie und Ehebruch. Zu den Hinrichtungsmethoden z?hlen Erschie?en, Erh?ngen, Aufschlitzen der Kehle und Steinigung. Im Jahr 2000 wurden mindestens 15 Personen ?ffentlich hingerichtet, einschlie?lich einer Frau, die zu Tode gesteinigt wurde. (Siehe amnesty international, amnesty international Jahresbericht 2001, (AI Index POL 10/001/2001 ), Seite 26.)
Im Januar 2001 erlie?en die Taleban eine Verordnung, die f?r den ?bertritt vom muslimischen Glauben zu einem anderen oder die Missionierung f?r eine andere Religion die Todesstrafe vorsieht. (Siehe z.B. IRIN New Briefs, "Afghanistan: Taleban declares death to converts", 9. Januar 2001; "Afghan head orders death for relogious conversion", Reuters, 8. Januar 2001; "Apostate to face death in Afghanistan", Frontier Post (Peshawar, Pakistan), 9. Januar 2001; "Decree on religion irreversible", Frontier Post (Peshawar, Pakistan), 17. Januar 2001.)


Im Juni 2001 k?ndigten die Taleban an, dass in den von ihnen kontrollierten Gebieten die Hindus bestimmte Kleidung oder Abzeichen auf der Kleidung tragen m?ssen, aufgrund derer sie Gefahr laufen, Opfer von Diskriminierung oder Verfolgung zu werden. (Siehe z.B. Radio Voice of Shariah , Kabul in Paschtu 1500 GMT 23. Mai 2001, zitiert nach dem BBC-Nachrichtendienst, "Afghanische Taleban machen 'Ungl?ubige' durch Abzeichen kenntlich, um 'Schwierigkeiten' zu vermeiden", 23. Mai 2001; "Taleban erlassen 'Fatwa', um Kleiderordnung f?r Nicht-Muslime zu erzwingen", Agence France Presse , 21. Mai 2001. )
Soweit amnesty international bekannt ist, kam diese Ma?nahme nie zur Anwendung.

Nach Kenntnis von amnesty international haben die Taleban keine Schritte unternommen, um Personen, die schwere Menschenrechtsverst??e begangen haben, vor Gericht zu stellen.


Menschenrechtsverst??e durch Gruppen innerhalb der Vereinigten Front

Die Milizen der Vereinigten Front haben Berichten zufolge Zivilisten aufgrund ihrer ethnischen Zugeh?rigkeit oder ihrer Verbindungen zu den Taleban get?tet, inhaftiert und misshandelt. (Siehe amnesty international, Afghanistan: Die Menschenrechte von Minderheiten , November 1999 (AI Index: ASA 11/14/99 ), Seite 6; und Human Rights Watch, Afghanistan: Crisis of Impunity, The Role of Pakistan, Russia, and Iran in Fueling the Civil War , Juli 2001, Seite 21.)


1997 wurden ?ber 20 Massengr?ber nahe der Stadt Shebarghan in der n?rdlichen Provinz Jowzjan entdeckt. Die genaue Anzahl der in den Gr?bern befindlichen Leichname konnte nicht festgestellt werden, die meisten Berichte gehen von einer Zahl ?ber 2.000 aus. Man nimmt an, dass es sich bei den Toten um Taleban-K?mpfer handelt, die im Mai bzw. Juni 1997 von Milizen des Generals Abdul Malik gefangen genommen und dann get?tet wurden. General Malik, ein Kommandeur in der Jonbesh-e Melli Islami , hatte sich gegen General Dostum gewandt und die Taleban unterst?tzt, jedoch abermals die Seiten gewechselt, sobald die Taleban in Mazar-e Sharif einmarschiert waren. Milizen der Hezb-e Wahdat hatten sich Berichten zufolge ebenfalls an den T?tungen beteiligt. (Siehe amnesty international, Berichte ?ber Massengr?ber von Taleban-Milizen , November 1997 (AI Index: ASA 11/11/1997 ).)


Andere Hinrichtungen sind von den Kr?ften der Vereinigten Front vollzogen worden. Im Dezember 2000 wurden z.B. sechs Gefangene im Gebiet, das die Vereinigte Front kontrollierte, exekutiert. Sie waren am 4. Dezember festgenommen worden, Stunden nachdem Abdullah Jan Wahedi, ein Kommandant der Vereinigten Front und Gouverneur der Provinz Laghman in einem Hinterhalt erschossen worden war. Die Gefangenen wurden innerhalb von 40 Stunden nach ihrer Festnahme von Kr?ften unter Oberbefehl von Ahmad Shah Masud hingerichtet. (Siehe amnesty international, Afghanistan: Executions in Panjshir , Februar 2001 (AI Index: ASA 11/04/2001 ).) Im Juli 2000 wurde berichtet, ein Sprecher der Vereinigten Front habe angek?ndigt, dass nicht-afghanische Freiwillige, die im Kampf auf Seiten der Taleban gefangen genommen worden waren, als Spione vor ein Kriegsgericht gestellt und m?glicherweise exekutiert w?rden.
Auch ?ber Folterungen durch Milizen der Vereinigten Front wurde berichtet. Der Leichnam von Hemayatollah Hamed Akhundzada, einer der am 6. Dezember 2000 von Ahmad Shah Masuds Verwaltungseinheit der Vereinigten Front hingerichteten Gefangenen, wies Berichten zufolge sichtbare Folterspuren auf. Als die Milizen der Vereinigten Front im April und Mai 1999 die Kontrolle ?ber das Gebiet Bamiyan zur?ckgewannen, gingen sie mit schweren Schl?gen gegen neu angesiedelte Angeh?rige der ethnischen Gruppe der Paschtunen vor. K?mpfer der Hezb-e Wahdat -Gruppe erlangten im April 1999 kurzfristig die Kontrolle ?ber den Distrikt Yakaolang. Berichten zufolge schlugen sie Personen, die sie der Zusammenarbeit mit den Taleban verd?chtigten, nahmen willk?rlich Dutzende von Zivilisten fest und misshandelten deren Verwandte.

Nach Kenntnis von amnesty international hat die Vereinigte Front keine Schritte unternommen, um Personen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, vor Gericht zu stellen.




Kapitel 3: Internationale Fragen

Waffenlieferungen erleichtern Menschenrechtsverletzungen durch die kriegf?hrenden Parteien

Die Waffenlieferungen an bewaffnete Gruppen in Afghanistan haben massive Menschenrechtsverletzungen erm?glicht. In den 80er Jahren r?steten die sowjetischen Truppen die afghanischen Regierungstruppen mit schweren Waffen aus und hinterlie?en ein Waffenarsenal. W?hrend der 80er und 90er Jahre wurden von den USA und einigen ihrer westeurop?ischen Alliierten sowie der Sowjetunion, Pakistan, Saudi-Arabien, der Slowakei und Iran Waffen und milit?rische Ausr?stung an die verschiedenen Gruppen in Afghanistan geliefert. (Siehe amnesty international, Afghanistan: International responsibility for human rights disaster , November 1995 (AI Index: ASA 11/09/95 , Seite 1, und anmesty international, anmesty international's Position zu Waffenlieferungen und Milit?rhilfe an Afghanistan , 12. Oktober 2001 (AI Index: ACT 30/033/2001 ).)


Von keinem der Staaten, die Waffen und Munition an bewaffnete Gruppen in Afghanistan geliefert haben, ist bekannt geworden, dass sie jemals Ma?nahmen getroffen h?tten zur Eind?mmung der Waffenlieferung an Milizen, die Menschenrechtsverletzungen begangen haben.

Zu den Waffenarten, mit denen bewaffnete Gruppen beliefert wurden, geh?rten auch Anti-Personen-Landminen, die jahrzehntelang von allen Konfliktparteien in Afghanistan eingesetzt worden sind. Auch die sowjetischen Streitkr?fte hinterlie?en Minenfelder. Unter dem t?dlichen Erbe dieser Praxis leiden Zivilisten noch heute. Nach Angaben des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) waren in Afghanistan von M?rz 1998 bis Dezember 2000 2.812 Opfer von Minen und nicht-explodierter Munition zu beklagen, die H?lfte davon waren Kinder. (Internationales Komitee vom Roten Kreuz, "Afghanistan: Concern about growing mine threat", 4. Oktober 2001 (ICRC Newws 01/39)


Seit 1994 kamen die Hauptlieferungen an Waffen und entsprechender Ausr?stung f?r die Taleban aus offiziellen pakistanischen Best?nden oder aus chinesischen oder anderen Verk?ufen durch private, in Pakistan ans?ssige H?ndler. Lieferungen an die Vereinigte Front stammten Berichten zufolge aus Iran und der russischen F?deration ?ber die zentralasiatischen Staaten, insbesondere Tadschikistan, sowie aus der Slowakei, wobei die zentralasiatischen Staaten ihre Beteiligung geleugnet haben. Im Oktober 2001 forderte amnesty international f?r alle Parteien in Afghanistan eine Beendigung der Transfers von Waffen oder Sicherheitsausr?stung und milit?rischem Training, die zu den von ihren K?mpfern begangenen groben Menschenrechtsverletzungen beitragen. (amnesty international hat zu der Frage der Waffentransfers an die afghanischen Konfliktparteien detaillierte Empfehlungen an die Regierungen ver?ffentlicht. Siehe amnesty international, amnesty international's Position zu Waffenlieferungen und Milit?rhilfe an Afghanistan , 12. Oktober 2001 (AI Index: ACT 30/033/2001 ).)
amnesty international zeigte sich besorgt ?ber durch die USA, Iran und andere Staaten, darunter auch Russland, der Vereinigten Front in Aussicht gestellte Waffenlieferungen, die Berichten zufolge Waffentransfers im Wert von bis zu 45 Mill. US Dollars planen, ohne daran Bedingungen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte zu kn?pfen. Die Organisation wies darauf hin, dass die Lieferung von Waffen sowie milit?rischer Ausr?stung und Know-how an die Vereinigte Front die schweren Verst??e gegen die Menschenrechte und das humanit?re Recht durch diese Gruppen au?er Acht l?sst.

Internationale Bem?hungen zur Beilegung des Konflikts

Die UNO und andere internationale Akteure haben verschiedene Versuche unternommen, um eine friedliche L?sung des Konflikts in Afghanistan zu finden, bisher allerdings ohne Erfolg.

Im Dezember 1993 richtete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Sondermission f?r Afghanistan (UNSMA) mit dem Auftrag ein, bei der afghanischen politischen F?hrung ein breites Meinungsspektrum dar?ber einzuholen, auf welche Weise die UNO das Land bei einer nationalen Vers?hnung und dem Wiederaufbau unterst?tzen k?nnte. (Resolution 48/208 der Generalsversammlung der Vereinten Nationen, Dezember 1993.)

Die Gruppe "Sechs-plus-Zwei" besteht aus den sechs Nachbarstaaten Afghanistans (Iran, Pakistan, Tadschikistan, Usbekistan, China und Turkmenistan) plus den USA und Russland. Sie wurde 1997 unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen gegr?ndet mit dem Ziel, eine friedliche Beilegung des Konflikts zu f?rdern. Die Gruppe hat sich seither kontinuierlich getroffen und hat im Juli 1999 die Erkl?rung von Taschkent, eine formelle Darlegung ihrer Ziele, beschlossen. Einige Mitglieder der "Sechs-plus-Zwei"-Gruppe haben jedoch ihre eigenen politischen und strategischen Interessen in den Vordergrund gestellt und weiterhin offen oder verdeckt den Kriegsparteien Unterst?tzung zukommen lassen und somit Fortschritte bei einer friedlichen L?sung verhindert.

Im Dezember 1999 verabschiedete die UNO-Generalversammlung eine Resolution, in der die Absicht des Generalsekret?rs unterst?tzt wird,

"die Bem?hungen von UNSMA, eine dauerhafte und gerechte Beilegung des Konflikts zu erreichen, [zu] verdoppeln, indem ein sofortiger und dauerhafter Waffenstillstand und die Wiederaufnahme eines Dialogs zwischen den afghanischen Parteien erm?glicht, ein Verhandlungsprozess zur Bildung einer breit verankerten, multi-ethnischen und uneingeschr?nkt repr?sentativen Regierung der nationalen Einheit initiiert und weiterhin eng mit allen L?ndern zusammengearbeitet wird, die willens sind, zu einer friedlichen L?sung des Afghanistan-Konflikts einen Beitrag zu leisten, insbesondere mit den Mitgliedern der "Sechs-plus-Zwei"-Gruppe, wobei die verschiedenen Friedensinitiativen der nicht kriegf?hrenden afghanischen Parteien und Pers?nlichkeiten weiterhin genau beobachtet und ermutigt werden sollen." (Resolution 54/189A der UNO-Generalversammlung, Dezember 1999, Absatz 13)


Beunruhigt ?ber Berichte, dass die Taleban "internationalen Terroristen und Organisationen Zuflucht und Trainingsm?glichkeiten" bieten, beschloss der UNO-Sicherheitsrat (nach Kapitel VII der UN-Charta mit bindender Wirkung) im Oktober 1999 ein Einfrieren der Bankguthaben und anderer finanzieller Ressourcen der Taleban. Er forderte, Osama bin Laden, der von den USA im Zusammenhang mit den Bombenangriffen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania 1998 angeklagt (und von den USA f?r die Angriffe am 11. September 2001 verantwortlich gemacht) wird, an "geeignete Beh?rden" auszuliefern. (Resolution 1267 (1999) des UN-Sicherheitsrates, 15. Oktober 1999: "Fordern, dass die Taleban Osama bin Laden ohne weitere Verz?gerung an geeignete Beh?rden in ein Land ausliefern, in dem Anklage gegen ihn erhoben wurde, oder an geeignete Beh?rden in ein Land, von wo aus er in ein solches Land ausgeliefert wird, oder an geeignete Beh?rden in ein Land, in dem er verhaftet und vor Gericht gestellt wird.")

Im Dezember 2000 entschied der UN-Sicherheitsrat, dass die Taleban es unterlassen h?tten, seiner Aufforderung nachzukommen, und dass diese Unterlassung eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit darstelle. Er beschloss, erneut unter Berufung auf Kapitel VII der UN-Charta t?tig zu werden und weitere Sanktionen zu verh?ngen, die in einem Waffenembargo und dem Verbot jeglicher milit?rischer Unterst?tzung an die Taleban bestanden. Resolution 1333 (2000) des UN-Sicherheitsrats, 19. Dezember 2000 Die Taleban reagierten mit der Drohung, alle UNSMA-B?ros in Afghanistan zu schlie?en. Zur Zeit sind alle UNSMA-B?ros geschlossen mit Ausnahme des B?ros in Faizabad, das von lokalen UNSMA-Mitarbeitern verwaltet wird.

Der Generalsekret?r der Vereinten Nationen hat aufeinanderfolgende Sonderbeauftragte ernannt. Er hat in seinen neueren Berichten an den Sicherheitsrat und die Generalversammlung auch die verheerende Menschenrechtslage im Land angesprochen. In seinem Bericht vom 19. April 2001 erkl?rte er, die Situation der Frauen und M?dchen in Afghanistan sei "nach wie vor inakzeptabel" und das Recht auf Asyl und angemessene Verfahren f?r afghanische Fl?chtlinge, die internationale Grenzen ?berschreiten, werde "nicht respektiert". In diesem Bericht fasste der Generalsekret?r Meldungen ?ber ein angebliches Massaker an Zivilisten durch Taleban-Milizen im Januar 2001 zusammen – sp?ter, in seinem Bericht vom 17. August 2001, lieferte er weitere Einzelheiten – und schloss:

"Angesichts eines eingespielten Musters von wiederholten und systematischen Verst??en, die das vorherrschende Klima der Straflosigkeit dauerhaft verfestigen, bedarf es konzertierter Aktionen, um all diejenigen, die f?r den Bruch des humanit?ren V?lkerrechts und grobe Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, vor Gericht zu stellen." (A/55/907 und S/2001/384 in Absatz 52)


Nach den Angriffen des 11. September betonte der Generalsekret?r am 8. Oktober 2001:

"Es ist au?erdem von entscheidender Bedeutung, dass die internationale Gemeinschaft sich nun entschlossener denn je f?r das Zustandekommen einer politischen L?sung des Konfliktes in Afghanistan einsetzt. Die Vereinten Nationen sind aktiv bem?ht, die Bildung einer uneingeschr?nkt repr?sentativen, multi-ethnischen afghanischen Regierung auf breiter Basis zu f?rdern". (Erkl?rung des UNO-Generalsekret?rs Kofi Anan: "Um den Terrorismus zu besiegen, bedarf es dauerhafter Anstrengungen und einer breit angelegten Strategie, die alle Nationen eint", 8. Oktober 2001)


Um diesen Beschluss zu bekr?ftigen, ernannte der Generalsekret?r Lakdhar Brahimi, der von 1997–1999 dieses Amt ausge?bt hatte, erneut zum Sonderbeauftragten f?r Afghanistan. Lakdhar Brahimi wurde im Zusammenhang mit den humanit?ren und politischen Bem?hungen der UNO mit umfassenden Vollmachten ausgestattet, und er wird in enger Zusammenarbeit mit dem Pers?nlichen Beauftragten des Generalsekret?rs, Francese Vendrell, und UNSMA Pl?ne f?r den Wiederaufbau Afghanistans entwickeln. Lakdhar Brahimi erhielt das Mandat, "unter Beteiligung der kriegf?hrenden und anderer betroffener Parteien friedensstiftende Aktivit?ten zu organisieren mit dem Ziel, die Bildung einer uneingeschr?nkt repr?sentativen, multi-ethnischen Regierung auf breiter Basis zu unterst?tzen". amnesty international begr??t, dass der Sonderbeauftragte f?r Afghanistan auch ein spezielles Menschenrechtsmandat hat, dem eine zentrale Rolle innerhalb seines Auftrags zugewiesen wurde: "Der Sonderbeauftragte wird ... die Rechte und den Schutz der betroffenen Bev?lkerung f?rdern [und ...] sicherstellen, dass die humanit?ren und menschenrechtsrelevanten Dimensionen der sich entwickelnden Situation im Mittelpunkt der politischen Diskussionen und Sicherheits?berlegungen stehen." (Richtlinien f?r den Sonderbeauftragten f?r Afghanistan, 3. Oktober 2001, A/56/432 und S/2001/934)





Kapitel 4: Empfehlungen von amnesty international zur F?rderung einer Menschenrechtsagenda


Die Menschenrechte zur Agenda machen

1. Die Menschenrechte m?ssen im Mittelpunkt der Verhandlungen ?ber eine Beilegung des Konflikts in Afghanistan stehen. Jede politische L?sung sollte ausdr?cklich Garantien der Parteien f?r eine Beendigung der schweren Menschenrechtsverst??e wie au?ergerichtliche T?tungen, Folterungen und willk?rliche Festnahmen enthalten. Gegen Vergeltungsaktionen und Diskriminierung ethnischer und religi?ser Gruppen sollten besondere Schutzma?nahmen ergriffen werden.

2. Die an einer politischen ?bereinkunft Beteiligten sollten sich verpflichten, die systematische Diskriminierung von Frauen zu beenden und die uneingeschr?nkte Achtung ihrer fundamentalen Menschenrechte gew?hrleisten, u.a. ihrer Rechte auf Bewegungsfreiheit, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, auf Bildung, Berufst?tigkeit und Gesundheit.

3. Eine politische L?sung muss auf breit angelegten Konsultationen und der Beteilung eines m?glichst breit gef?cherten Querschnitts der afghanischen Bev?lkerung beruhen. Das Ziel der Verhandlungen sollte sein, die Schaffung von Regierungsinstitutionen zu unterst?tzen, die sich verpflichtet f?hlen und f?hig sind, die Menschenrechte wirksam zu sch?tzen. Besondere Bedeutung sollte der Einhaltung des grundlegenden Prinzips der Nichtdiskriminierung zukommen, um den umfassenden Schutz und die Beteiligung der Frauen sowie aller religi?ser und ethnischer Gruppen sicherzustellen.

4. In jeder L?sung des Konflikts sollten Ma?nahmen zum effektiven Schutz und zur ?berwachung der Menschenrechte enthalten sein. Internationale Menschenrechtsbeobachter sollten so bald wie m?glich ?berall in Afghanistan eingesetzt werden. Unter den Beobachtern sollten sich auch Experten f?r Frauenrechte befinden. Unparteiische Menschenrechts?berwachung w?rde sowohl zum Schutz der Menschenrechte als auch zur Vertrauensbildung beim Friedensprozess beitragen. Bis zu ihrem Einsatz in Afghanistan k?nnten die Beobachter in Nachbarl?ndern stationiert sein und Informationen sammeln und auswerten, um die herrschende Menschenrechtslage in Afghanistan zu beurteilen, ?ffentlich ?ber ihre Ergebnisse zu berichten und die am friedensschaffenden Prozess Beteiligten in Afghanistan zu informieren.

5. Personen, die in einem Nachkriegsafghanistan mit F?hrungspositionen betraut werden, m?ssen Pers?nlichkeiten sein, die sich aufrichtig dem Schutz und der F?rderung der Menschenrechte f?r alle verpflichtet f?hlen. Ihr Verhalten in der Vergangenheit in Bezug auf die Menschenrechte sollte zum Ma?stab f?r die Integrit?t dieser Personen gemacht werden. Insbesondere sollte auf die Einbeziehung von Personen Wert gelegt werden, denen in der Vergangenheit eine Beteiligung versagt blieb, z.B. Frauen.



Beendigung der Straffreiheit

6. Es sollte keine Amnestien, Begnadigungen und ?hnliche Ma?nahmen geben, die verhindern, dass die Verst??e aufgekl?rt werden, eine endg?ltige gerichtliche Entscheidung ?ber Schuld oder Unschuld gef?llt wird und in vollem Umfang Entsch?digungsleistungen an Opfer und ihre Familien gezahlt werden. Jede politische L?sung muss die Gew?hrung von vorgerichtlicher Amnestie f?r Personen, die schwerer Menschenrechtsverst??e und Verletzungen des humanit?ren V?lkerrechts beschuldigt werden, ausschlie?en.

7. Menschenrechtsverletzer sollten ohne Ansehen des Ranges oder eines anderen Status, in ?bereinstimmung mit den internationalen Standards f?r ein faires Gerichtsverfahren und ohne die Anwendung der Todesstrafe oder anderer grausamer, unmenschlicher
oder erniedrigender Bestrafung verurteilt werden.

8. Staaten sollten Ma?nahmen ergreifen, die gew?hrleisten, dass im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, die in Afghanistan begangen wurden, vor ihren nationalen Gerichten allgemeing?ltige Gerichtsbarkeit ausge?bt wird, in dem Bem?hen sicherzustellen, dass alle T?ter gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.


Lieferung von milit?rischer, polizeilicher und sicherheitsrelevanter Ausr?stung

9. Regierungen, die Waffenlieferungen an eine der am bewaffneten Konflikt in Afghanistan beteiligten bewaffneten Gruppen durchf?hren oder planen, m?ssen durch entsprechende ?berwachung sicherstellen, dass diese Transfers nicht anschlie?end dazu benutzt werden, Menschenrechtsverletzungen zu begehen. (Siehe amnesty international, amnesty international's Position zu Waffenlieferungen und Milit?rhilfe an Afghanistan , 12. Oktober 2001 (AI Index: ACT 30/033/2001 ))

10. Regierungen m?ssen unverz?glich alle zuk?nftigen Lieferungen stoppen, wenn glaubhafte Berichte dar?ber vorliegen, dass schwere Menschenrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen von k?mpfenden Parteien begangen wurden, an die sie Waffen oder milit?risches Know-how geliefert haben, und die Verantwortlichen nicht vor Gericht gestellt wurden.

11. Entwaffnung und Minenr?umung sollte als wichtiger Bestandteil in eine politische L?sung mit eingeschlossen und von der Staatengemeinschaft angemessen unterst?tzt und mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden.


Beendigung des Einsatzes von Kindersoldaten

12. Alle Konfliktparteien m?ssen sicherstellen, dass sie keine Personen unter 18 Jahren rekrutieren oder einsetzen. Alle unter 18-J?hrigen, die zur Zeit einer der Milizen oder Konfliktparteien angeh?ren, sollten aus dem Milit?rdienst entlassen werden. Ihre sichere R?ckkehr zur Familie und in ihre Gemeinschaft sowie ihre vollst?ndige Wiedereingliederung in das Zivilleben sollte durch entsprechende Ma?nahmen gew?hrleistet werden.

13. Vorrangig m?ssen ausreichend Mittel zur Entwicklung von Programmen bereitgestellt werden, mit deren Hilfe die Entlassung dieser afghanischen Kindersoldaten aus den Milizen und ihre Wiedereingliederung in das Zivilleben organisiert wird.


Schutz von Fl?chtlingen und intern Vertriebenen

14. Die freiwillige R?ckkehr von Fl?chtlingen und intern Vertriebenen sollte ein wichtiger Bestandteil des nationalen Wiederaufbauprozesses sein. Allen R?ckkehrern sollte ausreichend Schutz und angemessene Unterst?tzung bei ihrer Wiedereingliederung gew?hrt werden.

15. Die Repatriierung afghanischer Fl?chtlinge sollte freiwillig und in ?bereinstimmung mit den Grunds?tzen des V?lkerrechts stattfinden. Freiwillige R?ckkehr darf das Prinzip des non-refoulement (Verbot der gewaltsamen Abschiebung einer Person in ein Land, in dem sie der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt ist) nicht verletzen oder unterminieren und darf nicht unter unsicheren oder w?rdelosen Bedingungen durchgef?hrt werden. Fl?chtlinge sollten immer die M?glichkeit erhalten, vor ihrer R?ckkehr individuell pr?fen zu lassen, ob sie weiterhin schutzbed?rftig sind. Fl?chtlinge sollten Zugang zu unabh?ngigen, unparteiischen und objektiven Informationen ?ber die Menschenrechtssituation in Afghanistan haben.

16. W?hrend ihrer Vertreibung und des Prozesses der R?ckkehr und Wiedereingliederung oder Wiederansiedlung m?ssen intern Vertriebene in ?bereinstimmung mit den UNO-Richtlinien ?ber interne Vertreibung von 1998 gesch?tzt werden. Alle beteiligten Parteien sollten der humanit?ren Hilfe, die in ?bereinstimmung mit den Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralit?t und Unparteilichkeit geleistet wird, freien Transit gew?hren und erm?glichen.

17. Bis zur freiwilligen R?ckkehr der afghanischen Fl?chtlinge sollten ihnen ihre Asyll?nder weiterhin internationalen Schutz gew?hren. Pakistan, Iran, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan sollten ihre Grenzen unverz?glich f?r Personen ?ffnen, die Asyl ben?tigen, und die internationale Gemeinschaft muss im Einklang mit den Prinzipien der internationalen Solidarit?t und der Verteilung der Lasten den Gastl?ndern Unterst?tzung gew?hren. Fl?chtlingslager sollten sich in sicherer Entfernung zur Grenze befinden, und der zivile Charakter der Lager sollte respektiert werden.

18. Die Auswahlverfahren f?r Fl?chtlinge in Nachbarl?ndern sollten die Grunds?tze des Fl?chtlings- und V?lkerrechts und der internationalen Menschenrechte beachten.

19. Der Hohe Kommissar f?r Fl?chtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) sollte uneingeschr?nkten Zugang zu den Fl?chtlingen und R?ckkehrern erhalten und sein Mandat des internationalen Fl?chtlingsschutzes aus?ben k?nnen.

20. Gruppen, die besonders schutzbed?rftig sind, wie Frauen, Kinder und ?ltere Menschen, sollte spezielle Aufmerksamkeit gewidmet werden.


Aufbau von Institutionen zum Schutz der Menschenrechte

21. Der nationale Wiederaufbau von Afghanistan muss auch die Schaffung von Institutionen zur F?rderung und zum Schutz der Menschenrechte beinhalten, einschlie?lich Polizeibeh?rden, die nach internationalen Standards ausgebildet und in der Lage sein m?ssen, die Menschenrechte zu f?rdern und zu sch?tzen, sowie Justizbeh?rden, die f?hig sind, faire Gerichtsverfahren durchzuf?hren. Diese Aufgabe muss am Beginn eines jeden Aufbauprogramms f?r die Institutionen im Land stehen, da sie f?r den wirksamen Schutz der Menschenrechte von zentraler Bedeutung ist.

22. Eine Expertenkommission sollte gebildet werden, die den Wiederaufbau des Justizwesens in Afghanistan im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsstandards pr?fend und beratend unterst?tzt. Die Kommission k?nnte auch bei der Frage beraten, welche Mechanismen am besten geeignet sind, die Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit, die w?hrend des gegenw?rtigen Konflikts und die in der ?bergangszeit bis zu einem voll funktionsf?higen und fairen Gerichtswesen begangenen Menschenrechtsverst??e zu ahnden.

23. Die Expertenkommission sollte unverz?glich eingesetzt werden. Sie sollte unabh?ngig und unparteiisch sein, in ausreichendem Umfang mit Personal und finanziellen Mitteln ausgestattet sein und Mitglieder in ihren Reihen haben, die Experten f?r Frauenrechte sind. F?r ihre Arbeit sollte internationale Unterst?tzung in Erw?gung gezogen werden.

24. Die UNO und die internationale Gemeinschaft m?ssen die Arbeit f?r die Schaffung von Institutionen und den Wiederaufbau in Afghanistan aktiv und nachdr?cklich unterst?tzen und sicherstellen, dass der Schutz und die ?berwachung der Menschenrechte eine zentrale Rolle im Wiederaufbauprozess spielen. Die UN-Menschenrechts-mechanismen sollten die UNO bei der Aus?bung dieser Funktion fachkundig beraten.

25. Die internationale Gemeinschaft muss eine ernsthafte, konsequente und langfristige Verpflichtung zur Unterst?tzung bei der Schaffung des erforderlichen Mandats und der Bereitstellung der notwendigen Ressourcen eingehen, damit die UNO in die Lage versetzt wird, ihre Aufgabe erfolgreich durchzuf?hren.

amnesty international

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