The Wayback Machine - https://web.archive.org/web/20071007110807/http://web.uni-marburg.de:80/zahnmedizin/history/metz.htm
Aufnahme von der Büste der Gräfin Bose
Bescheinigung über das Stiftungskapital aus den
Akten des Staatsarchiv Marburg
uf dringenden Wunsch der Medizinischen
Fakultät der Universität Marburg wurde im Jahre 1890 aus Geldern
der Bose-Stiftung das Zahnärztliche Institut gegründet. Da zu
diesem Zeitpunkt von staatlicher Seite keine Zuschüsse zu erwarten
waren, erfolgte die Genehmigung von ministerieller Seite nur unter der
Voraussetzung, daß alle Sach- und Personalkosten von der Bose-Stiftung
getragen worden. Diese für die Gründungsphase förderliche
Festlegung erwies sich bei den zähen Kämpfen um staatliche Anerkennung,
Übernahme und Förderung des Zahnärztlichen Institutes eher
als Ausrede und Hindernis.
Sie spielte in den Unterlagen und Berichten über die Institutsgründung
bis zur späteren staatlichen Übernahme eine entscheidende
Rolle.
Die Stifterin Gräfin Louise Bose, geb. Gräfin von Reichenbach-Lessonitz,
war die uneheliche Tochter des Kurfürsten Wilhelm II und der Gräfin
Emilie von Reichenbach-Lessonitz, geb. Ortlepp. Sie heiratete 1845 den
Reichsgrafen Carl August Bose. Die Mutter der Gräfin Bose hat ihren
acht Kinder ein geschätztes Vermögen von 16 Mill. Taler hinterlassen.
Es handelte sich hierbei um Mittel, die sie im Laufe der Jahre vom Kurfürsten
Wilhelm II erhalten hatte, um ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder
zu sichern, da sie aus Standesgründen und laut Ehevertrag nicht erbberechtigt
war.
Somit war die Gräfin Bose nach dem Tod ihrer Mutter durch das
erworbene Familienvermögen eine wohlhabende Frau geworden. Die Gräfin
Bose selbst hatte keine Nachkommen und stellte, entsprechend ihren besonderen
geistigen und naturwissenschaftlichen Interessen, den Besitz zur
Förderung von Kunst, Forschung und Wissenschaft zur Verfügung.
Daneben unterstützte sie in Kassel wohltätige Anstalten und sozial
Bedürftige.
Am 21. April 1877 sowie in einer Reihe von Nachträgen hat die Gräfin
Bose der Universität Marburg zwei Vermächtnisse mit einem Gesamtbetrag
von 800 000 Mark hinterlassen. Sie legte dabei fest, daß das vermachte
Kapital von der Universität, abgesondert von deren Haushalt, unter
der Bezeichnung ?Stiftung der Gräfin Louise Bose, geb. Gräfin
von Reichenbach-Lessonitz? verwaltet wird.
Auf dringenden Wunsch der Medizinischen Fakultät der Universität
Marburg wurde im Jahre 1890 aus Geldern der Bose-Stiftung das Zahnärztliche
Institut gegründet. Da zu diesem Zeitpunkt von staatlicher Seite keine
Zuschüsse zu erwarten waren, erfolgte die Genehmigung von ministerieller
Seite nur unter der Voraussetzung, daß alle Sach- und Personalkosten
von der Bose-Stiftung getragen worden. Diese für die Gründungsphase
förderliche Festlegung erwies sich bei den zähen Kämpfen
um staatliche Anerkennung, Übernahme und Förderung des Zahnärztlichen
Institutes eher als Ausrede und Hindernis.Sie spielte in den Unterlagen
und Berichten über die Institutsgründung bis zur
späteren staatlichen Übernahme eine entscheidende Rolle.
Zum Zeitpunkt der Gründung des Zahnärztlichen Instituts war
die Medizinische Fakultät davon ausgegangen, daß es sich nur
um eine vorübergehende Förderung durch die Bose-Stiftung handeln
würde. Da andere medizinische Fächer, deren Stellenwert man aus
traditionellen Gründen höher einordnete, ebenfalls
von der Stiftung profitieren sollten, entbrannten in der Folgezeit zwischen
den jeweilgen Institutsleitern, der Medizinischen Fakultät, den Kuratoren
der Universität sowie dem Ministerium in Berlin heftige Verteilungskämpfe,
bei denen die Existenz und die Entwicklung des Zahnärztlichen Instituts
immer wieder auf eine harte Probe gestellt wurden. So war es teilweise
nur dem persönlichen und privaten Engagement der sowie der zahnärztlichen
Ausbildung und Versorgung gesichert werden konnte. Dabei erwiesen sich
die Mittel aus der Bose-Stiftung zwar nicht als ausreichend, jedoch als
überlebensnotwendig. So kam es, daß das Zahnärztliche Institut
an der Universität Marburg aufgrund des zurückhaltenden Verhaltens
von Seiten des Staates nahezu ausschließlich durch finanzielle Mittel
der Bose-Stiftung sowie durch private Initiative der Institutsleiter getragen
wurde.
Das Zahnärztliche Institut mußte unter diesen Umständen
seine Daseinsberechtigung immer wieder aufs Neue unter Beweis stellen.
Erschwerend kam hinzu, daß es sich um einen Bereich handelte, dessen
Beruf in der Vergangenheit in der Regel nicht von einem dem tradierten
Ärztestand angehörenden Personenkreis ausgeübt worden war.
Diese Tatsache spielte auch beim Kampf um die Anerkennung der Zahnheilkunde
in der Medizinischen Fakultät eine nicht unerhebliche Rolle.
Erst im Jahre 1900 erfolgte eine staatliche Unterstützung des
Zahnärztlichen Institutes, die jedoch so gering ausfiel, daß
das Institut auch weiterhin der Unterstützung durch die Bose-Stiftung
bedurfte. Zusätzlich mußten die Institutsleiter auch weiterhin
ihre eigenen finanziellen Mittel für den Fortbestand des Institutes
einsetzen.
Die Gründung des Zahnärztlichen Institutes an der Universität
Marburg im Jahre 1890, seine Etablierung und sein Fortbestand war nur weitestgehend
durch den Idealismus der jeweiligen Institutsleiter, sowie durch die finanzielle
Unterstützung durch die Bose-Stiftung möglich geworden. Dabei
wurden die Voraussetzungen geschaffen, daß sich das Marburger Zahnärztliche
Institut, trotz zahlreicher Widerstände, zu einem festen und
anerkannten Bestandteil der Medizinischen Fakultät der Universität
Marburg zu entwickeln vermochte.