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Militar

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Autoren: Fabian Frommelt, Rupert Quaderer | Stand: 31.12.2011

Als Militär wird die Gesamtheit der organisierten Streitkräfte eines Staats bezeichnet. Das liechtensteinische Militärwesen war vom Spätmittelalter bis 1806 durch ein defensives Milizsystem und die Kontingentsstellung für das römisch-deutsche Reich geprägt, im 19. Jahrhundert durch die Kontingentspflicht für den Rheinbund und den Deutschen Bund. 1868 wurde das Militär in Liechtenstein abgeschafft.

Spatmittelalter und fruhe Neuzeit

Im Hoch- und Spätmittelalter waren die regionalen Grafengeschlechter im Rahmen des Lehenswesens dem deutschen König gefolgspflichtig (→ Feudalgesellschaft ). Die Grafen ihrerseits stützten sich auf die ihnen waffenpflichtige Ministerialität , der die vom 13.–15. Jahrhundert im heute liechtensteinischen Gebiet belegten ritterlichen Geschlechter (→ Rittertum ) angehörten. Durch militärtechnischen und sozialen Wandel kam es im Spätmittelalter zur Ablösung der feudalen Ritterheere durch das Fussvolk: durch Söldnerheere – auch Söldner aus dem heute liechtensteinischen Gebiet standen vom 15. bis 19. Jahrhundert in fremden Diensten – und landschaftliche Milizen.

Ab dem 15. Jahrhundert bildeten die Landschaften Vaduz und Eschnerberg je eine Miliz (auch als Mannschaft, Landwehr, später Landsturm, Landkompanie bezeichnet). Jeder männliche Untertan ab 16 Jahren musste sich mit Waffen versehen und zu den jährlichen Musterungen erscheinen (Wehrpflicht). Das Sulzisch-Hohenemsische (1617/19) und das Schellenberger Urbar (1698) führen das «raisen» (den Kriegsdienst) unter den Rechten der Herrschaft gegenüber ihren Untertanen an. Anfangs stand der Landammann an der Spitze der Mannschaft und war für deren Aufgebot verantwortlich. Im 17. Jahrhundert wurden die beiden Milizen von je einem Landshauptmann und einem Leutnant geleitet und verfügten je über ein Banner (Landfahne), einen Fähnrich und Unterfähnrich sowie Spielleute. In Vaduz und Eschen befanden sich die Schiessübungsplätze, in Vaduz auch ein Schützenhaus; Schützengesellschaften sind im späten 18. Jahrhundert belegt, dürften aber älter sein.

Zweck bäuerlicher Milizen war die Landesverteidigung. Die Vaduzer und Eschnerberger Milizen wurden aber auch ausserhalb des eigenen Gebiets eingesetzt, so im Alten Zürichkrieg in der Schlacht bei Ragaz am 6.3.1446. Nach dem Schwabenkrieg (1499) bestätigte Ludwig von Brandis den Landschaften Vaduz und Schellenberg ihre Rechte zum Lohn für die Dienste, die sie «im Felde» geleistet hatten.

Die geopolitische Lage zwischen der Eidgenossenschaft und dem habsburgischen Machtbereich sowie die politische Ausrichtung der Freiherren von Brandis mündeten 1505 in den Abschluss eines Verteidigungsbündnisses mit dem Haus Habsburg (→ Öffnungsvertrag ). War 1526 eine Truppenaushebung zugunsten Erzherzog Ferdinands noch auf den Widerstand der Landschaft Schellenberg gestossen, erfolgte 1531 die formelle Einbindung der Reichsherrschaften Vaduz, Schellenberg und Blumenegg in das Vorarlberger Landesverteidigungssystem, die sogenannte Vorarlberger Landesrettung (Regelungen betreffend Milizorganisation, Bewaffnung, Aufgebot, Beistandspflicht, Warnsystem usw.).

Einsätze der Mannschaft sind wieder im Dreissigjährigen Krieg erwähnt, 1620 in Form des Wachtdiensts in Balzers und besonders 1647/48 bei der Verteidigung von Bregenz gegen die Schweden. Bei der Huldigung an Fürst Anton Florian von Liechtenstein 1718 marschierten die Mannschaften mit klingendem Spiel auf und erhielten liechtensteinische Fahnen.

Neben der Landmannschaft ist seit dem 16. Jahrhundert die Schlossmannschaft (oder Schlosskompanie) erwähnt, deren Aufgabe ursprünglich wohl die Burghut auf Schloss Vaduz war. Sie bestand aus Burgvogt, Schlosshauptmann, Turm- und Torwärtern, Wachtmeister, Fähnrich und (wohl nur bei Anwesenheit der herrschaftlichen Familie) Kellner und Marschall sowie deren Untergebenen. Ihr Unterhalt oblag der Herrschaft.

Im 18. Jahrhundert ist bei Land- und Schlosskompanie keine militärische Funktion mehr zu erkennen. Zwar sind Offizierspromotionen bis 1802 erwähnt, die einzige belegte Aufgabe war jedoch der Ordnungsdienst bei den Landammannwahlen. Zudem dürfte die Schlosskompanie repräsentative Aufgaben für das Oberamt erfüllt haben. Als der Schwäbische Kreis 1794 von Liechtenstein die Organisation der «Landmiliz» forderte, stiess dies jedenfalls auf das Problem, dass «man das Milizwesen, wie es früher gewesen, hatte eingehen […] lassen» (Peter Kaiser). Spätestens mit dem Verfassungsumsturz von 1808 dürften beide Kompanien auch formell aufgelöst worden sein.

Neben der Miliz mussten die Herrschaften Vaduz und Schellenberg beziehungsweise ab 1719 das Fürstentum Liechtenstein dem im frühen 16. Jahrhundert entstandenen Schwäbischen Kreis bis zum Ende des römisch-deutschen Reichs 1806 ein Kontingent Soldaten für das Reichsheer stellen. Dessen Kosten waren bis 1696 zusammen mit den Reichssteuern von der Herrschaft zu tragen, welcher die Landschaften dafür den «Schnitz» entrichteten. Anfang des 18. Jahrhunderts bestand das – im Gegensatz zur Miliz uniformierte – Kreiskontingent in Friedenszeiten aus fünf, in Kriegszeiten aus acht Mann. Es wurde nun von den Landschaften unterhalten (Ausrüstung, Verpflegung, Sold). Für das spätere 18. Jahrhundert ergibt sich ein «Simplum» (einfacher Bestand) von fünfeinhalb Mann (4½ Infanteristen, 1 Kavallerist), das im Kriegsfall mehrfach aufgeboten werden konnte. Konkret sind die folgenden Kontingentsstärken (Soll) überliefert: 1664 (Türkenkrieg) zusammen mit der Grafschaft Hohenems 13 Mann, 1675 (Reichskrieg gegen Frankreich) 8 Mann (6 Infanteristen, 2 Kavalleristen), 1683 (Türkenkrieg) 9 Mann (7, 2), 1691 (Pfälzischer Krieg) 13½ Mann (10½, 3), 1701 (Spanischer Erbfolgekrieg) 19 Mann (16, 3), 1714 (Friedensfuss) 9 Grenadiere und zusammen mit Hohenems 3 Kavalleristen, 1732 als Kriegsfuss 13 Infanteristen (Angabe zu Kavalleristen fehlt) und als Friedensfuss sieben Infanteristen und 2 Kavalleristen. 1718–26 ist das Kreiskontingent mehrmals in der Reichsfestung Kehl (nahe Strassburg) belegt, 1733–35 im Polnischen Thronfolgekrieg. Letztmals rückte es im 1. Koalitionskrieg aus: Schon 1790 hatte Liechtenstein 17 Mann (15, 2) gestellt, die in Meersburg und später in Rastatt stationiert waren; 1793 waren es 16 Mann (13, 3), 1794 24 Mann (20, 4); 1796 kehrte das Kontingent zurück. 1803 brach das Kreismilitärsystem des Schwäbischen Kreises zusammen.

Im Inneren nahmen die Kontingentssoldaten im 18. Jahrhundert auch polizeiliche Aufgaben wahr. Die Ausgaben für das Kreiskontingent machten 1718–27 in der Landschaft Schellenberg 27 % der Gesamtausgaben aus, 1785–89 in der Landschaft Vaduz 50 %.

Fabian Frommelt

Nach 1800

Der Rheinbund (1806–13) verlangte von seinem Mitglied Liechtenstein ein Truppenkontingent von 40 Mann in Kriegszeiten. Das Fürstentum entledigte sich dieser Verpflichtung durch Verträge mit dem Herzogtum Nassau . In den Befreiungskriegen (1813–15) gegen Napoleon I. forderten die alliierten Mächte von den ehemaligen Rheinbundstaaten die doppelte Anzahl Soldaten. Die liechtensteinischen Truppen wurden durch einen Vertrag (1814) in den Militärkörper des Grossherzogtums Baden integriert und rückten im Februar 1814 und Mai 1815 aus, wurden jedoch in keine Kämpfe verwickelt und kehrten ohne Verluste (ausgenommen Deserteure) wieder zurück.

Als Mitglied des Deutschen Bunds (1815–66) musste Liechtenstein ein Kontingent von 1 Prozent sowie eine Reserve von ½ Prozent der Bevölkerung unterhalten. Die Linientruppe umfasste anfangs 55 Mann, die Reserve 27 Mann, ab 1855 waren es 64 und ab 1862 82 Soldaten. An der Frage des Militärs entzündeten sich in Liechtenstein unter anderem die Unruhen 1831/32. 1831 fand zwar eine Musterung der liechtensteinischen Soldaten durch einen Abgesandten des Deutschen Bunds in Vaduz statt, das Kontingent wurde aber erst nach dem 1836 erfolgten Abschluss eines Vertrags mit Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen über die Bildung eines gemeinsamen Bataillons aufgestellt. Aus dieser Zeit stammen auch die ersten Uniformen. Liechtenstein stellte im Bataillon einen Scharfschützenzug, dem ein Offizier vorstand. 1866 bekleidete dieser den Rang eines Oberleutnants, dazu kamen zehn Unteroffiziere (1866): ein Feldwebel, zwei Sergeanten, vier Korporale und drei Vizekorporale. Als Kaserne für die liechtensteinischen Soldaten diente das Schloss Vaduz. Das Amt des Kommandanten hatten 1836–40 Matthias Schaffer , 1840–48 Friedrich Blaudek , 1848–59 Ludwig Freiherr von Falkenhausen und – als einziger liechtensteinischer Offizier – 1859–68 Peter Rheinberger inne.

Das liechtensteinische Militär wurde nie gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt. Beim Ausbruch der Revolution 1848 wurde das Kontingent nicht einberufen und Kommandant von Falkenhausen beurlaubt. 1848 verlangte das Volk erfolglos die Abschaffung des Militärs. Die Angliederung Hohenzollern-Hechingens und Hohenzollern-Sigmaringens an Preussen 1849 führte zum Ende des Militärverbunds mit Liechtenstein In der Folge kam es zu keiner weiteren organisatorischen Bindung des Kontingents an andere deutsche Bundesstaaten. Von Mai bis September 1849 wurden die liechtensteinischen Truppen bei der Niederwerfung des Aufstands in Baden (Badischer Auszug) eingesetzt und dabei in das Gefecht bei Oos verwickelt, sie hatten aber keine Verluste zu beklagen.

Im Preussisch-Österreichischen Krieg (1866) stellte Fürst Johann II. das Kontingent dem österreichischen Kaiser zur Verteidigung der Grenze gegen Italien zur Verfügung. Die am Stilfserjoch (Südtirol) Wachdienst leistenden Liechtensteiner wurden aber nicht in Kampfhandlungen verwickelt. Der von Juli bis September 1866 dauernde Einsatz geschah gegen den Willen des Volks, was zeitweilig eine ernsthafte Krise zwischen Fürst und Bevölkerung hervorrief. Da durch die Auflösung des Deutschen Bunds (1866) die Verpflichtung zur Stellung von Soldaten erloschen war, bewilligte der Landtag keine Gelder mehr für das eine grosse finanzielle Belastung des armen Liechtenstein darstellende Kontingent. Aufgrund der Unbeliebtheit des Kontingents bei der Bevölkerung sahen sich die ausländischen Kommandanten mit Akzeptanzproblemen konfrontiert. Am 12.2.1868 verfügte Johann II. die Aufhebung des Militärs. Seither unterhält Liechtenstein keine Streitkräfte mehr.

Eine in den 1920er Jahren geplante paramilitärische Organisation (→ Landeswehr ) wurde nie aufgestellt. Gemäss Art. 44 der Verfassung von 1921 ist aber jeder waffenfähige Bürger im Fall der Not zur Verteidigung des Lands verpflichtet. Die ehemaligen liechtensteinischen Soldaten gründeten 1893 den Militär-Veteranenverein Fürst Johann von und zu Liechtenstein (1896 141 Mitglieder), dessen letztes Mitglied, Andreas Kieber , 1939 starb. Liechtenstein unterhält heute (2011) mit keinem Staat militärische Schutzverträge.

Rupert Quaderer

Quellen

Literatur

Zitierweise

Fabian Frommelt, Rupert Quaderer, «Militär», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: https://historisches-lexikon.li/Militar, abgerufen am 13.6.2024.

Medien

«Commando des Fürstl. Hohenzollern-Liechtenstein’schen Leichten Batallions», 1848 (Bildarchiv LLM).
Bernhard Schädler, Angehöriger des liechtensteinischen Militärkontingents, 1866 (LI LA).
Liechtensteinischer Militärveteranenverein Fürst Johann von und zu Liechtenstein, 1896 (LI LA). Im Medaillon oben links Feldweibel Andreas Walch, oben rechts Hauptmann Peter Rheinberger. Walch war 1893 erster Obmann des Vereins, dessen Gründung bei der Beerdigung Rheinbergers beschlossen wurde.