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Der Wandel in Bismarcks Politik in Bezug auf Kolonien fallt genau in die Zeit seiner um 1879 einsetzenden Schutzzollpolitik zur Sicherung der deutschen Wirtschaft gegen auslandische Konkurrenz. Im April 1880 griff Bismarck erstmals aktiv fur eine koloniale Angelegenheit ein, als er die Samoa-Vorlage als Gesetzesvorlage in den Reichstag einbrachte, die vom Bundesrat befurwortet, aber vom Reichstag abgelehnt wurde. Dabei sollte ein in Schwierigkeiten geratenes privates deutsches Kolonialhandelsunternehmen vom Reich finanziell aufgefangen werden.
Im Mai 1880 bat Bismarck den Bankier Adolph von Hansemann um eine Ausarbeitung uber deutsche koloniale Ziele im Pazifik und die Moglichkeiten fur deren Durchsetzung. Hansemann sandte seine Denkschrift uber die Colonial-Bestrebungen in der Sudsee im September des Jahres dem Reichskanzler zu und die darin vorgeschlagenen Gebietserwerbungen wurden vier Jahre spater fast ubereinstimmend als Kolonien genommen oder beansprucht. Die 1884?1885 beanspruchten, aber noch nicht ubernommenen Gebiete im Pazifik wurden schließlich 1899 in deutschen Kolonialbesitz uberfuhrt. Bezeichnenderweise war Hansemann denn auch Grundungsmitglied des 1882 geschaffenen Neuguinea-Konsortiums fur den Erwerb von Kolonien auf Neuguinea und in der Sudsee.
Denkschrift uber die Colonial-Bestrebungen in der Sudsee
Im November 1882 nahm der Bremer Tabakhandler Adolf Luderitz mit dem Auswartigen Amt Verbindung auf und bat um Schutz fur eine Handelsniederlassung sudlich der Walfischbucht an der sudwestafrikanischen Kuste. Im Februar und November 1883 fragte Bismarck bei der Regierung in London an, ob England den Schutz der Handelsniederlassung von Luderitz ubernehmen wolle. Beide Male lehnte die englische Regierung ab.
Nachdem im Marz 1883 die Sierra Leone Convention zwischen England und Frankreich veroffentlicht wurde, in der Interessensspharen zwischen den beiden Staaten in Westafrika abgegrenzt wurden, ohne andere Handelsnationen dabei zu berucksichtigen, bat die deutsche Regierung im April 1883 die Senate der Stadte Lubeck, Bremen und Hamburg um eine Stellungnahme dazu. Die Hamburger Uberseehandler verlangten in ihrer Antwort den Erwerb von Kolonien in Westafrika. Im Dezember 1883 ließ Bismarck den Hamburgern mitteilen, dass fur die Sicherung des deutschen Handels ein Kaiserlicher Kommissar nach Westafrika entsandt werde, auch um Vertrage mit unabhangigen Negerstaaten zu schließen, und ein Kriegsschiff, die SMS Sophie, solle den militarischen Schutz dafur ubernehmen. Weiterhin erbat sich Bismarck fur dieses Vorhaben Vorschlage und bat den Hamburger Kaufmann Adolph Woermann personlich um seinen Rat, welche Instruktionen man dem Kaiserlichen Kommissar mit auf den Weg geben solle. Im Marz 1884 wurde Gustav Nachtigal zum Reichskommissar fur die westafrikanische Kuste ernannt und schiffte sich auf dem Kriegsschiff SMS Mowe nach Westafrika ein, um die entsprechenden Vertrage abzuschließen.
unabhangigen Negerstaaten
Siehe Wikipedia.org
Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Grundlage war Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 sowie der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16. April 1871. Erster Deutscher Kaiser wurde 1871 Wilhelm I. (* 22. Marz 1797 als Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen in Berlin; † 9. Marz 1888 ebenda) aus dem Haus Hohenzollern. Er war seit 1858 Regent, seit 1861 Konig von Preußen und ab 1867 Prasident des Norddeutschen Bundes.
Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemaß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schutzen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Flache drittgroßte Kolonialreich nach dem britischen und franzosischen Kolonialreich. Sie waren gemaß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern uberseeischer Besitz des Deutschen Reichs. Ausgewanderte Deutsche grundeten in Ubersee Siedlungen, die bisweilen als deutsche Kolonien bezeichnet werden, aber keine Souveranitatsrechte des Herkunftslandes ausubten.
deutsche Kolonien
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