Die
GNU-Lizenz fur freie Dokumentation
(oft auch
GNU Freie Dokumentationslizenz
genannt; englische Originalbezeichnung
GNU Free Documentation License
; Abkurzungen
GNU FDL
,
GFDL
) ist eine
Copyleft
-
Lizenz
, die fur freiheitsgewahrende Software-Dokumentationen gedacht ist, die aber auch fur andere
freie Inhalte
verwendet wird. Die Lizenz wird von der
Free Software Foundation
(FSF), der Dachorganisation des
GNU-Projekts
, herausgegeben.
Die Lizenz liegt ausschließlich in englischer Sprache vor, die aktuelle Fassung 1.3 wurde im November 2008 veroffentlicht.
Die Lizenz drohte ? wie alle anderen freien Lizenzen auch ? in Deutschland durch einen vom
Bundesjustizministerium
eingereichten Gesetzesvorschlag zur Modernisierung des
Urheberrechts
vom 22. Marz 2000 ungultig zu werden. Das
Institut fur Rechtsfragen der Freien und Open Source Software
reichte am 26. Juni 2001 jedoch eine erweiternde Bestimmung, heute besser bekannt als
Linux-Klausel
, ein, welche in das
Urheberrechtsgesetz
aufgenommen wurde und dadurch die Verwendbarkeit von freien Lizenzen in Deutschland sicherte.
[1]
?GNU“ ist ein
rekursives Akronym
. Es steht fur ?GNU is not Unix“.
Unix
ist ein alteres, unfreies
[2]
Betriebssystem. Das Softwareprojekt GNU sollte dafur stattdessen eine freiheitsgewahrende Variante werden.
Wenn ein
Urheber oder Rechte-Inhaber
(Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfaltigung, Verbreitung und Veranderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors oder der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (
Copyleft
-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen halt, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeraumten Rechte.
Die GNU-Lizenz fur freiheitsgewahrende Dokumentation wurde ursprunglich geschaffen, um Dokumente, wie beispielsweise Handbucher, die im Rahmen des GNU-Projekts verfasst wurden, unter eine ahnliche Lizenz zu stellen wie die Software selbst und damit entsprechend dem Geist der Bewegung fur
freie Software
die Bekanntgabe und Ubertragung von Rechten fur jede Person zu garantieren. Das Pendant der GNU-Lizenz fur freie Dokumentation im Software-Bereich ist die
GNU General Public License
(GPL).
Der erste Entwurf mit der Versionsnummer 0.9 wurde von
Richard Stallman
am 12. September 1999 in der
Newsgroup
gnu.misc.discuss zur Diskussion vorgestellt.
[3]
Die erste Version erschien im Marz 2000 mit der Versionsnummer 1.1. Nach der Version 1.2 vom November 2002 erschien im November 2008 die aktuelle Version 1.3. Sie erlaubt es den Betreibern sogenannter
Massive Multiauthor Collaboration Sites
? als Beispiel werden offentliche
Wikis
mit Bearbeitungsmoglichkeit fur jedermann genannt ? Inhalte, die vor bestimmten Stichtagen veroffentlicht worden sind, unter
Creative-Commons
-Share-alike
-Lizenzen zu relizenzieren.
Alle Texte der
Wikipedia
sowie die Texte der meisten Schwesterprojekte der Wikipedia stehen unter der GNU-Lizenz fur freiheitsgewahrende Dokumentationen. Aufgrund von
Problemen mit der GFDL
sowie der großen Verbreitung der spater erschienenen Creative-Commons-Lizenzen gab es von vielen Benutzern den Wunsch, auf die der GFDL ahnliche
Creative-Commons
-Lizenz
CC-BY-SA
umzusteigen. Da dies jedoch nur mit Zustimmung aller Autoren ginge, einigten sich die
Wikimedia Foundation
, Creative Commons und die FSF darauf, einen Lizenzwechsel uber einen Umweg zu ermoglichen. Dafur wurde am 3. November 2008 die neue Version 1.3 der GFDL veroffentlicht, welche eine projektweite Migration zu
CC-BY-SA
ohne ausdruckliche Zustimmung der Autoren ermoglichen soll. Da die Dokumente in den Projekten immer mit der Klausel
Version 1.2 oder spater
lizenziert sind, sei ein Umstieg von GFDL 1.2 zu GFDL 1.3 und damit wiederum ein Umstieg auf
CC-BY-SA 3.0
moglich, ohne alle Autoren um Zustimmung nachfragen zu mussen.
Bemangelt wird, dass die Lizenz im Vergleich zu anderen, spater entstandenen Lizenzen fur freiheitsgewahrende Inhalte zu kompliziert sei und dass sie nur in einer englischsprachigen Fassung vorliege ? es gibt lediglich
inoffizielle, nicht rechtsverbindliche Ubersetzungen
.
Die GFDL erlaubt dem Urheber zudem, fur bestimmte Abschnitte die Modifikation zu untersagen (so genannte ?invariant sections“), falls diese weitere Informationen uber die Autoren oder Herausgeber enthalten. Kritiker bemangeln, dass dies dem Gedanken der Softwarefreiheit zuwiderlaufe. In der Vergangenheit fuhrte dies beispielsweise dazu, dass die GFDL vom
Debian
-Projekt eine Zeit lang als unfrei angesehen wurde.
[4]
[5]
Beispielsweise
Bruce Perens
sah die GFDL sogar außerhalb des ?Freien-Software-Ethos“.
[6]
Im Marz 2006 wurde diese kritische Einschatzung durch das Debian-Projekt jedoch auf Dokumente mit
invariant sections
eingeschrankt.
[7]
Die Tatsache, dass die Wirksamkeit der GFDL in Deutschland (im Gegensatz zur
GPL
) noch nicht in einem Prozess von einem deutschen Gericht bestatigt wurde, wird von einigen Kritikern als Nachteil der GFDL angefuhrt. Befurworter interpretieren dies als Beleg fur die Wirksamkeit der GFDL, da mogliche Klager gegen eine Wirksamkeit unter deutschem Recht durch spekulativ geringe Erfolgsaussichten abgeschreckt seien.
Kritisiert wird auch die Haftungsausschlussklausel in der GFDL, so kann im deutschen Recht beispielsweise
Vorsatz
(
§ 276
Abs. 3 BGB) vertraglich nicht wirksam von einer
Haftung
ausgeschlossen werden.
- Nicht rechtsverbindlich
? da nicht von der
Free Software Foundation
herausgegeben:
- ↑
Stellungnahme des ifrOSS zu den Vorschlagen fur eine Regelung des Urhebervertragsrechts.
(PDF; 45 kB) Institut fur Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
30. Juni 2007
;
abgerufen am 29. Marz 2009
.
- ↑
im Sinne fehlender Freiheiten, siehe
Unfreie Software
(gnu.org)
- ↑
Richard Stallman:
GNU Free Documentation License Version 0.9. DRAFT
. 12. September 1999 (
Google Groups
[abgerufen am 6. August 2008] Mitteilung in der Newsgroup gnu.misc.discuss).
- ↑
Manoj Srivastava:
Draft Debian Position Statement about the GNU Free Documentation License (GFDL).
2006,
abgerufen am 25. September 2007
: ?
It is not possible to borrow text from a GFDL'd manual and incorporate it in any free software program whatsoever. This is not a mere license incompatibility. It's not just that the GFDL is incompatible with this or that free software license: it's that it is fundamentally incompatible with any free software license whatsoever. So if you write a new program, and you have no commitments at all about what license you want to use, saving only that it be a free license, you cannot include GFDL'd text. The GNU FDL, as it stands today, does not meet the Debian Free Software Guidelines. There are significant problems with the license, as detailed above; and, as such, we cannot accept works licensed under the GNU FDL into our distribution.
“
- ↑
Nathanael Nerode:
Why You Shouldn't Use the GNU FDL.
Web.archive.org, 24. September 2003, archiviert vom
Original
am
9. Oktober 2003
;
abgerufen am 7. November 2011
.
- ↑
Bruce Perens
:
stepping in between Debian and FSF.
lists.debian.org/debian-legal, 2. September 2003,
abgerufen am 20. Marz 2016
: ?
FSF, a Free Software organization, isn't being entirely true to the Free Software ethos while it is promoting a license that allows invariant sections to be applied to anything but the license text and attribution. FSF is not Creative Commons:the documentation that FSF handles is an essential component of FSF's Free Software, and should be treated as such. In that light, the GFDL isn't consistent with the ethos that FSF has promoted for 19 years.
“
- ↑
Anthony Towns:
Allgemeiner Beschluss: Warum die ≫GNU Free Documentation License≪ nicht fur Debian-Main geeignet ist.
In:
Debian.
12. Marz 2006,
abgerufen am 6. August 2008
.