한국   대만   중국   일본 
§ 4 ArbZG - Ruhepausen - dejure.org

Arbeitszeitgesetz

    Zweiter Abschnitt - Werktagliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten (§§ 3 - 8 )    
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ ArbZG (https://dejure.org/gesetze/ArbZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ ArbZG
__paste_bez____paste_norm__ Arbeitszeitgesetz (https://dejure.org/gesetze/ArbZG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Arbeitszeitgesetz
Tipp: Sie konnen bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafur die Umschalttaste ⇧    gedruckt und bewegen Sie die Maus uber dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie konnen das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 4
Ruhepausen

1 Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2 Die Ruhepausen nach Satz 1 konnen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3 Langer als sechs Stunden hintereinander durfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschaftigt werden.

Rechtsprechung zu § 4 ArbZG

430 Entscheidungen zu § 4 ArbZG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 430 Entscheidungen

§ 4 ArbZG in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 4 ArbZG verweisen folgende Vorschriften:

    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)  
      Werktagliche Arbeitszeit und arbeitsfreie Zeiten
        § 7 (Abweichende Regelungen)
        § 8 (Gefahrliche Arbeiten)
     
      Sonn- und Feiertagsruhe
        § 11 (Ausgleich fur Sonn- und Feiertagsbeschaftigung)
     
      Ausnahmen in besonderen Fallen
        § 14 (Außergewohnliche Falle)
        § 15 (Bewilligung, Ermachtigung)
     
      Sonderregelungen
        § 19 (Beschaftigung im offentlichen Dienst)
     
      Straf- und Bußgeldvorschriften
        § 22 (Bußgeldvorschriften)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht