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Allerhochster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmunzen ? Wikisource Zum Inhalt springen

Allerhochster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmunzen

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Gesetzestext
fertig
Titel: Allerhochster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmunzen.
Abkurzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1875, Nr. 8, Seite 72
Fassung vom: 17. Februar 1875
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. Februar 1875
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1053.) Allerhochster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmunzen. Vom 17. Februar 1875.

Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. bestimme Ich hierdurch, daß die Reichsbehorden fur das Zehnmarkstuck die Benennung ?Krone“, fur das Zwanzigmarkstuck die Benennung ?Doppelkrone“ anwenden. Dieser Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zu veroffentlichen.

     Berlin, den 17. Februar 1875.

  Wilhelm .

  Furst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.