한국   대만   중국   일본 
ADB:Pingitzer, Virgil ? Wikisource Zum Inhalt springen

ADB:Pingitzer, Virgil

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel ?Pingitzer, Virgil“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie , herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 150?152, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource , URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pingitzer,_Virgil&oldid=- (Version vom 23. Juni 2024, 18:34 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>> enthalten in <<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nachster >>>
Pipelare, Mathieu
Band 26 (1888), S. 150?152 ( Quelle ).
[[| bei Wikisource]]
Virgil Pingitzer in der Wikipedia
Virgil Pingitzer in Wikidata
GND -Nummer 100236383
Datensatz , Rohdaten , Werke , Deutsche Biographie , weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen . Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage   
* {{ADB|26|150|152|Pingitzer, Virgil|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Pingitzer, Virgil}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100236383}}    

Pingitzer: Virgil P., Rechtsgelehrter, geboren am 9. November 1541 zu Hallein im Salzburgischen als der Sohn des dortigen Burgermeisters Virgil P., † am 20. Juli 1619 zu Jena. P. wurde zwar katholisch getauft und erzogen, trat jedoch aus uns unbekannten Ursachen schon fruhzeitig zum Protestantismus uber; 1558 nach erreichtem 17. Lebensjahre ging er nach Jena, [ 151 ] wohnte dort der feierlichen Eroffnung der eben errichteten Hochschule bei und horte neben juristischen Vortragen auch philosophische und theologische Vorlesungen. Nach vierjahrigem Aufenthalte an der jungen Akademie studirte er zwei Jahre in Ingolstadt, das damals noch sehr haufig von Auslandern bezogen wurde, und sich eben des Besuches dreier baierischer Prinzen ( Wilhelm , Ferdinand und Ernst ), Sohne des regierenden Herzogs Albert V. , erfreute. Kurze Zeit darnach bereiste er mit dem beruhmten hollandischen Rechtsgelehrten Mathaus Wesenbeck aus Antwerpen, der 1586 als Professor zu Wittenberg das Zeitliche segnete, die Niederlande, verweilte behufs seiner juristischen Ausbildung langere Zeit in Lowen, wandte sich dann nach Frankreich und kehrte endlich aus Orleans mit dem Diplome eines Doctors beider Rechte 1567 zuruck. In der Heimath prakticirte er anfangs als Advocat am Hofgerichte zu Jena, wo er 1570 an Schaller’s Stelle den offentlichen Lehrstuhl der Rechte erhielt. Nach dem Tode des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen-Weimar entstanden unter den Jenenser Theologen Streitigkeiten, welche das dortige Zusammenleben trubten, weil von jenen Zerwurfnissen auch die ubrigen Universitatsmitglieder mehr oder weniger beruhrt wurden. Als daher Herzog Julius von Braunschweig auf Mynsinger’s Rath damit umging, das Gymnasium von Gandersheim in eine Hochschule mit dem Sitze Helmstadt umzuwandeln, begrußte P. seine 1574 dorthin erfolgte Berufung mit lebhafter Freude, ging jedoch 1576 wenige Monate nach Einweihung der neuen Universitat als Lehrer des jungen Herzogs Johann an den Weimaraner Hof. Nach Beendigung dieser Aufgabe ubernahm er 1587 abermals eine Rechtsprofessur in Jena, wo er nach weiterer 32jahriger Lehrthatigkeit in der Nacht des 20. Juli 1619, 78 Jahre alt, sanft entschlummerte. P. wurde dreimal (7. Februar 1594, 3. Februar 1604 und 21. Februar 1614) zum Rector gewahlt, ward spater Ordinarius, auch Senior der Jenenser Juristenfacultat, Beisitzer des dortigen Hofgerichts, und wurde 1607 nebenbei Prasident des Oberconsistoriums. ? P. war zweimal verheirathet. Aus der ersten 1568 mit Katharina, einer Tochter des Burgermeisters Wolfg. Druckscherf in Jena abgeschlossenen Ehe gingen 13 Kinder hervor, von denen 2 Sohne und 4 Tochter den Vater uberlebten. Nach dem Tode seiner ersten Frau (1605) verband er sich 1607 in bereits vorgeschrittenen Jahren mit Euphrosyne, des beruhmten medicinischen Professors D. Michael Neander jungsten Tochter, welche Ehe kinderlos blieb. Von seinen Tochtern heirathete die eine den bekannten Staatsrechtslehrer Dominicus Arumaus aus Leuwarden am 31. Marz 1600, dem Tage von dessen Doctorpromotion in Jena. (Arumaus starb wahrend einer Facultatssitzung am 24. Februar 1637.) Eine zweite Tochter war die Gattin des D. Anton Vegus, Professors der Medicin in Jena. Pingitzer’s jungster Sohn, Karl Gunther ? das nahe Ende seines seit Langerem bettlagerigen Vaters nicht ahnend ? hielt gerade an dem Tage (20. Juli 1619) zu Naumburg frohliche Hochzeit, an dem jener starb.

Obwohl von Geburt Salzburger, zahlte P. seiner Zeit zu den tuchtigsten Juristen Sachsens, dem er seit seinen Jugendjahren mit kurzen Unterbrechungen zeitlebens angehorte. Daneben besaß er (wie Le Roi in seinen Biographien der Helmstadt’schen Rechtslehrer hervorhebt) einen durchweg ehrenhaften Character, ein gefalliges Wesen und eine hinreißende Beredsamkeit, wovon er auf Landtagen und Zusammenkunften ofters Zeugniß gab. Die schriftstellerische Thatigkeit unseres Gelehrten verfolgte praktische Ziele. Wir besitzen von ihm außer ein Paar Disputationen zwei großere Werke. Das eine fuhrt den Titel: ?Responsorum s. consiliorum decas una“ und erschien zuerst 1580 in Frankfurt, Fol., dann 1684 zu Stuttgart, 4°, und in 3. Aufl. 1694 wieder in Frankfurt, 4°, wenn es sich hier nicht (wie Le Roi vermuthet) bloß um ein neues Titelblatt [ 152 ] der zweiten Auflage handelt. Vorangestellt sind zwei Reden, ?de vita Baldi de Ubaldis“ , gelegentlich einer Jenenser Doctorpromotion gehalten, und ?de praecipuis utilitatibus Institutionum Justin. Imp.“ , womit P. 1576 in Helmstadt seine Institutionen-Vorlesung begann. Das zweite Werk ?Illustrium quaestionum Saxonicarum decades sex“ ( Gerae 1607, 4°) verdankt seine Entstehung seiner Gerichtspraxis und enthalt sechzig Rechtsfalle sachsischer Gerichtshofe. P. dictirte sie seinen Zuhorern; einer derselben verkaufte sein Collegienheft an den Drucker Spies in Gera, und so gelangte die Sammlung in die Oeffentlichkeit [WS 1] . ? P. beabsichtigte ferner, wie er in der Zuschrift vor der vita Baldi berichtet, einen ausfuhrlichen Commentar uber den Digestentitel: ?De verborum significatione“ zu fertigen, und hatte bereits in Helmstadt den Entwurf dazu gemacht; allein der Commentar blieb unvollendet.

Stintzing , Gesch. d. deutschen Rechtswissenschaft I, 715 u. 716 und die daselbst Genannten: Zeumer , dann Du Roi im Archiv f. die theoretische und praktische Rechtsgelehrsamkeit, 1. Thl. (1788, S. 116?120), woselbst auch ein Verzeichniß der Schriften Pingitzer’s (S. 121?123) und eine Zusammenstellung der alteren uber ihn vorhandenen Litteratur (S. 123 u. 124).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Oeffentkeit