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ADB:Friedrich Franz I.

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Artikel ?Friedrich Franz I.“ von Ludwig Fromm in: Allgemeine Deutsche Biographie , herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 558?560, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource , URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_Franz_I.&oldid=- (Version vom 23. Juni 2024, 22:22 Uhr UTC)
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Friedrich Franz I., Herzog, seit 17. Juni 1815 Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, geb. am 10. Decbr. 1756, succedirte seinem Oheim, dem Herzoge Friedrich , am 24. April 1785. Er trat dem im J. 1786 zum Schutze [ 559 ] der Selbstandigkeit Baierns gestifteten Furstenbunde bei und erreichte 1787 von Preußen die Herausgabe der letzten vier seit 1731 verpfandeten mecklenburgischen Aemter fur die Summe von 172,000 Thlr. Gold. Durch den Erbvergleich vom 12. Mai 1788 beendigte er die Zwistigkeiten, welche seit 1758 mit der Stadt Rostock schwebten. Diese erkannte die furstliche Landeshoheit rein an und erhielt dafur die nach Butzow verlegte Universitat zuruck. 1789 bestatigte der Herzog den Vergleich der Ritterschaft bezuglich der Anerkennung des sogenannten alten Adels (Indigenats), dessen Erwerbung durch hundertjahrige Ansassigkeit im Lande und seiner ausschließlichen Theilnahme an den Landesklostern etc. Durch den Reichsdeputationsschluß vom 25. Febr. 1803 erwarb Mecklenburg-Schwerin die sogenannten Lubecker Hospitaldorfer im Lande und eine immerwahrende Rente von 10000 Gulden aus der Rheinschifffahrt, wogegen es u. A. seinen Anspruchen an den Priwal entsagte; am 26. Juni dieses Jahres erwarb der Herzog fur 1,250,000 Thlr. Hamb. Banco die durch den westfalischen Frieden an Schweden gelangte Stadt und Herrschaft Wismar nebst den Aemtern Poel und Neukloster zum vollen unbeschrankten Besitz, jedoch mit der Bestimmung, daß Schweden nach 100 Jahren gegen Ruckzahlung jener Summen mit Zins und Zinseszins zu 3 Procent jene Landestheile wieder einlosen darf. Zugleich entsagte Schweden seinen Anspruchen an den Warnemunder Zoll. An den Kriegen gegen Frankreich betheiligte sich Mecklenburg anfangs nicht, da es nach dem Zusatzvertrage vom 17. Mai 1795 zum Baseler Vertrage zu den neutralen Staaten gehorte. Noch wahrend des dritten Coalitionskrieges im Jahr 1805 blieb das Land im Uebrigen neutral, gestattete jedoch die Durchzuge der schwedischen und russischen Truppen im December d. J., sowie im Februar und Marz 1806 und ihre Verpflegung auf Grund abgeschlossener Conventionen gegen baare Zahlung. Erst nach der Schlacht bei Jena am 14. Octbr. 1806 drangen fluchtige preußische Truppen in das Land, verfolgt von Bernadotte, Soult und Murat , darunter das von Blucher befehligte Corps, welches uber Waren, Goldberg und Schwerin nach Lubeck zog und in dessen Nahe beim Dorfe Ratkau am 7. November die Waffen strecken mußte. Am demselben Tage schlug Savary die Preußen unter Usedom bei Wismar. Die Franzosen zogen sich zwar gegen Ende November aus Mecklenburg nach Berlin und Stettin zuruck, aber nicht bevor sie das Land grundlich verwustet und ausgesogen hatten (29. Bulletin vom 9. November). Am 27. Novbr. langte dann eine Note des Ministers Bourienne in Schwerin an, daß Frankreich das Land, weil es dessen Feinden Vorschub geleistet, nicht ferner als neutral anerkenne; an demselben Tage ruckte der General Michaud von Hamburg aus in das westliche Mecklenburg ein und am 28. November nahm er auf Mortier’s Befehl das schwerinische Land fur den Kaiser der Franzosen in Besitz. Am 13. December traf der Brigadegeneral Laval als Gouverneur in Schwerin ein und nahm die Collegien in Eid; am 8. Januar 1807 begab sich der Herzog mit seiner Familie nach Altona unter danischen Schutz. Erst nach dem Abschluß des Waffenstillstandes zwischen Frankreich und Rußland am 21. Juni 1807 erreichte der Kaiser Alexander bei seiner Zusammenkunft am 27. Juni mit Napoleon die Wiedereinsetzung des Herzogs in seine Staaten, welche am 6./7. Juli erfolgte und im Tilsiter Frieden vom 9. Juli ratificirt wurde. Am 11. zog der Herzog wieder in Schwerin ein; am 22. Marz 1808 trat er gezwungen dem Rheinbunde bei, zu welchem das Land 1900 Mann stellen mußte. Auf dem standischen Convocationstage im September 1808 wurde die zwischen Fursten und Standen von jeher streitige Administrationskostenfrage (seit dem Erbvergleich von 1755 hatten die Landesherrn die Kosten der Landesadministration principiell aus den Revenuen der Domanen zu tragen) dahin gelost, daß die Ritterschaft der Steuerfreiheit der einen Halfte ihrer Hufen entsagte, zur Bestreitung [ 560 ] der außerordentlichen Bedurfnisse eine allgemeine Schuldenabtragscasse errichtet und die Administrationskosten auf das Land ubertragen wurden, wogegen der Herzog den Fortbestand des Erbvergleichs anerkannte. 1809 unternahm Schill seinen Zug von Domitz aus durch Mecklenburg, 1810 wurde die Grenze des Landes mit franzosischen Douaniers belegt; am 12. Marz 1812 ruckte das schwerinsche Rheinbundscontingent, 1665 Mann und 49 Officiere, unter dem General von Fallois mit den franzosischen Truppen Davoust’s, welche ihren Weg durch Mecklenburg nahmen, zum russischen Kriege aus. Nach der Niederlage der Franzosen in Rußland sagte sich F. F., als der erste deutsche Furst, am 14. Marz 1813 vom Rheinbunde los und rief am 25. Marz zu den Waffen auf. Schon am 28. Marz traf das mecklenburgische Grenadierbataillon bei Tettenborn vor Hamburg ein und blieb bis zum Waffenstillstande vom 4. Juni bei ihm. nach Ablauf desselben am 16. August hatte Mecklenburg 2700 Mann regulare Truppen, außerdem die Landwehr und den Landsturm, gerustet; erstere wurden der Division des Generals Vegesack zugetheilt. Indessen drang Davoust in das westliche Mecklenburg ein, bemachtigte sich der Stadte Schwerin und Wismar und zwang den Herzog zur Flucht nach Rostock und weiter nach Stralsund. Erst in Folge der Schlacht bei Großbeeren (23. August) raumten die Franzosen am 2./3. September das Land; nach der Schlacht bei Leipzig drangen die Mecklenburger mit den Schweden nach Holstein vor, wo sie bis zum Kieler Frieden am 15. Januar 1814 weilten. Hierauf machten sie den Zug nach Frankreich mit, ebenso den zweiten Feldzug des J. 1815, beide Male vom Erbprinzen Friedrich Ludwig († 29. Novbr. 1819) gefuhrt. Auf dem Wiener Congresse ließ F. F. durch seinen Minister von Plessen die Wiederherstellung des deutschen Kaiserreichs lebhaft befurworten. Am 17. Juni erhielten beide mecklenburgische Fursten die großherzogliche Wurde, im deutschen Bunde Schwerin die 13. Stelle mit 2 Stimmen, von der Kriegsentschadigung 2,150,000 Francs. Nach dieser Kriegszeit fuhrte F. F. die innere Ordnung des Landes, auf die er von Beginn seiner Regierung an sein Auge gerichtet, in solcher Weise weiter, daß er sich dadurch ein dauerndes Gedachtniß gestiftet hat. Namentlich das Landschulwesen, die bauerlichen Verhaltnisse, die Regelung der Geld- und Creditverhaltnisse durch Hypothekenordnungen, die Verbesserung der Rechtspflege, des Medicinalwesens, der Communicationsmittel etc. sprechen hiefur. Am 24. April 1835 feierte er sein 50jahriges Regierungsjubilaum und starb am 1. Febr. 1837.