Zutat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopadie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zutaten ( franzosisch ingredients , englisch ingredients ), seltener auch Ingredienzien ( Sing. Ingrediens ) oder Ingredienzen (Sing. Ingredienz ), sind in der Kochkunst die Speisebestandteile eines Koch- oder Backrezepts , die zu dessen kulinarischer Umsetzung erforderlich sind.

Allgemeines [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Begriff ?Zutaten“ wird oft im Plural verwendet, weil die meisten Speisen aus mindestens zwei Bestandteilen bestehen. Dennoch sind Zutaten sprachlich kein Pluraletantum . Zutaten sind die zur Herstellung einer Speise benotigten Lebensmittel , deren Harmonie sich erst nach ihrer gemeinsamen Verarbeitung entfaltet. Dabei hat der Verbraucher im Rahmen des Verbraucherschutzes ein Recht darauf, dass der Hersteller Zutaten transparent macht.

Bestimmte Zutaten oder andere Stoffe oder Erzeugnisse (wie Verarbeitungshilfsstoffe ), die bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden und darin verbleiben, konnen bei manchen Menschen Allergien und Unvertraglichkeiten verursachen, die teilweise die Gesundheit der Betroffenen gefahrden. Deshalb ist von Bedeutung, dass die Verbraucher Informationen zum Vorhandensein derartiger Stoffe erhalten. [1]

Die Kochkunst des Kochs besteht darin, bestimmte Mengenanteile einzelner Zutaten bei der Zubereitung so miteinander zu kombinieren, dass die einzelnen Zutaten nicht mehr von Bedeutung sind und sich in der gewunschten Speise als kulinarische Einheit entfalten. Die verschiedenen Geschmacksrichtungen der einzelnen Zutaten sind dabei so zu gewichten, dass der von einer bestimmten Speise erwartete typische Geschmack hervorgebracht wird. Dies kann durch Abschmecken uberwacht werden.

Rechtsfragen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Der Rechtsbegriff ?Zutat“ steht im Zusammenhang mit der seit 2011 in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden Kennzeichnungspflicht fur die in Lebensmitteln enthaltenen Inhaltsstoffe , die in einer Zutatenliste aufzufuhren sind. ?Zutat“ ist in diesem Sinne gemaß Art. 2 Abs. 2f Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 jeder ?Stoff und jedes Erzeugnis, einschließlich Aromen , Lebensmittelzusatzstoffen und Lebensmittelenzymen , sowie jeder Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat, der bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet wird und der ? gegebenenfalls in veranderter Form ? im Enderzeugnis vorhanden bleibt; Ruckstande gelten nicht als Zutaten“. Eine ?primare Zutat“ ist diejenige Zutat oder sind diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, ?die uber 50 % dieses Lebensmittels ausmachen oder die die Verbraucher ublicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren und fur die in den meisten Fallen eine mengenmaßige Angabe vorgeschrieben ist“ (Art. 2 Abs. 2q).

Bestandteile [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Zutaten fur Speisen sind insbesondere alle Lebensmittel wie Fleisch , Gemuse oder Speisefisch (einschließlich Nahrungsmittel ), alkoholische Getranke , Gewurze , Speisesalz , Wasser oder wurzende Zutaten . Die Haute Cuisine integriert auch sehr teure Zutaten wie Blattgold , Kaviar , Safran , Truffel oder Vanille .

Uberwiegen bestimmte Zutaten in Garnituren , so geben sie der Speise oft ihren Namen (etwa Paprika und Paprikapulver bei ?Zigeunerart“ , Linsen beim Linseneintopf , die Ananasscheibe beim Toast Hawaii oder Zwiebeln bei der Zwiebelsuppe ).

Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

Bedeutungserklarungen, Wortherkunft, Synonyme, Ubersetzungen:

Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten ]

  1. Erwagungsgrund 24 der EU-Verordnung 1169/2011 vom 25. Oktober 2011