Zollrecht

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Das Zollrecht (auch Zollregal ) war im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Handlern einen Zoll oder eine Maut zu erheben. Meistens gewahrte der oberste Landherr, zum Beispiel der Kaiser oder ein Furstbischof , seinen Lehensleuten oder Vasallen dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des Stadtrechts , das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch unter anderem Kriege und den Hofstaat finanzierten. Heutzutage werden sogenannte ?Wirtschaftszolle“ hauptsachlich bei der Wareneinfuhr in ein Zollgebiet erhoben, die die Warenstrome steuern sollen.

Zollrecht in der EU

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In der Europaischen Union gelten der Zollkodex der Union (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und die dazugehorigen Durchfuhrungsrechtsakte.

Zu den ?zollrechtlichen Vorschriften“ gehoren:

  • der Zollkodex sowie die auf Unionsebene und gegebenenfalls auf einzelstaatlicher Ebene dazu erlassenen Durchfuhrungsvorschriften
  • der Gemeinsame Zolltarif
  • die Rechtsvorschriften uber das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
  • internationale Ubereinkunfte, die zollrechtliche Vorschriften enthalten, soweit sie in der Union anwendbar sind.

Zollrecht in Deutschland

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In Deutschland gilt das europaische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum fur nationale Regelungen. Diese beruhen in Deutschland uberwiegend auf den Vorschriften fur die Finanzverwaltung.

Durch die deutsche Zollverwaltung werden auch verschiedene Verbrauchsteuern erhoben und verwaltet. Diese sind ebenfalls in den nationalen Gesetzen verankert. Bei der Erhebung des Importzolls wird dieser ebenso unter den Vorschriften des Zollrechts eingezogen wie die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Das alte Zollgesetz trat mit dem Zollkodex 1992 außer Kraft.

In der Zollverwaltung finden weitere Gesetze Anwendung, die aber nicht als Zollrecht betrachtet werden konnen, da sie diverse andere Bereiche ebenso erfassen (z. B. Sozialgesetzbuch , Strafgesetzbuch und Zivilprozessordnung ).

Zollrecht in Osterreich

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In Osterreich gilt das europaische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum fur nationale Regelungen. Diese sind den deutschen Vorschriften ahnlich und beinhalten unter anderem die Bundesabgabenordnung , das Zollrechts-Durchfuhrungsgesetz, die Zollrechts-Durchfuhrungsverordnung, sowie das Finanzstrafgesetz, welches auch Regelungen fur Schmuggel oder andere Zollvergehen beinhaltet. Fur die Einhebung der Verbrauchssteuern existieren eigene Gesetze, ebenso fur die Einfuhrumsatzsteuer , welche im Umsatzsteuergesetz geregelt ist und großteils auf das Zollrecht verweist.

Internationales Zollrecht

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Innerhalb der WTO wurden diverse Abkommen geschlossen, die den freien Welthandel fordern, zum Beispiel durch den Abbau von Handelsbarrieren wie Zolle. Diese Vertrage haben also direkten Einfluss auf das nationale, europaische und internationale Zollrecht. Wichtig sind dabei vor allem

Des Weiteren gibt es wichtige Freihandelszonen, die ihr Zollrecht harmonisiert haben. Dazu gehoren unter anderem:

Fur das internationale Zollrecht von Bedeutung ist ebenfalls die Gruppe der AKP-Staaten . Dabei handelt es sich um Entwicklungslander, die von der Europaischen Union Vorteile im Zollrecht erhalten. Ahnliche Vorzugsbehandlungen finden in allen wirtschaftlich weiter entwickelten Regionen gegenuber Entwicklungslandern statt (z. B. USA, Japan).

Fur Osterreich

Einzelnachweise

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  1. ZollVG
  2. ZollV
  3. ZFdG
  4. International Convention on the simplification and harmonization of Customs procedures. World Customs Organization, Januar 1993, archiviert vom Original (nicht mehr online verfugbar) am 13. Februar 2008 ; abgerufen am 5. Februar 2008 .