Das
Zollrecht
(auch
Zollregal
) war im
Mittelalter
das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Handlern einen
Zoll
oder eine
Maut
zu erheben. Meistens gewahrte der oberste Landherr, zum Beispiel der
Kaiser
oder ein
Furstbischof
, seinen
Lehensleuten
oder
Vasallen
dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des
Stadtrechts
, das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch unter anderem Kriege und den Hofstaat finanzierten. Heutzutage werden sogenannte ?Wirtschaftszolle“ hauptsachlich bei der Wareneinfuhr in ein Zollgebiet erhoben, die die Warenstrome steuern sollen.
In der
Europaischen Union
gelten der
Zollkodex der Union
(UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und die dazugehorigen Durchfuhrungsrechtsakte.
Zu den ?zollrechtlichen Vorschriften“ gehoren:
- der Zollkodex sowie die auf Unionsebene und gegebenenfalls auf einzelstaatlicher Ebene dazu erlassenen Durchfuhrungsvorschriften
- der Gemeinsame
Zolltarif
- die Rechtsvorschriften uber das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
- internationale Ubereinkunfte, die zollrechtliche Vorschriften enthalten, soweit sie in der Union anwendbar sind.
In Deutschland gilt das europaische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum fur nationale Regelungen. Diese beruhen in Deutschland uberwiegend auf den Vorschriften fur die Finanzverwaltung.
Durch die deutsche Zollverwaltung werden auch verschiedene
Verbrauchsteuern
erhoben und verwaltet. Diese sind ebenfalls in den nationalen Gesetzen verankert. Bei der Erhebung des
Importzolls
wird dieser ebenso unter den Vorschriften des Zollrechts eingezogen wie die
Einfuhrumsatzsteuer
(Mehrwertsteuer).
Das alte Zollgesetz trat mit dem Zollkodex 1992 außer Kraft.
In der Zollverwaltung finden weitere Gesetze Anwendung, die aber nicht als Zollrecht betrachtet werden konnen, da sie diverse andere Bereiche ebenso erfassen (z. B.
Sozialgesetzbuch
,
Strafgesetzbuch
und
Zivilprozessordnung
).
In Osterreich gilt das europaische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum fur nationale Regelungen. Diese sind den deutschen Vorschriften ahnlich und beinhalten unter anderem die
Bundesabgabenordnung
, das Zollrechts-Durchfuhrungsgesetz, die Zollrechts-Durchfuhrungsverordnung, sowie das Finanzstrafgesetz, welches auch Regelungen fur Schmuggel oder andere Zollvergehen beinhaltet. Fur die Einhebung der
Verbrauchssteuern
existieren eigene Gesetze, ebenso fur die
Einfuhrumsatzsteuer
, welche im
Umsatzsteuergesetz
geregelt ist und großteils auf das Zollrecht verweist.
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Innerhalb der
WTO
wurden diverse Abkommen geschlossen, die den freien Welthandel fordern, zum Beispiel durch den Abbau von Handelsbarrieren wie Zolle. Diese Vertrage haben also direkten Einfluss auf das nationale, europaische und internationale Zollrecht. Wichtig sind dabei vor allem
Des Weiteren gibt es wichtige Freihandelszonen, die ihr Zollrecht harmonisiert haben. Dazu gehoren unter anderem:
Fur das internationale Zollrecht von Bedeutung ist ebenfalls die Gruppe der
AKP-Staaten
. Dabei handelt es sich um Entwicklungslander, die von der Europaischen Union Vorteile im Zollrecht erhalten. Ahnliche Vorzugsbehandlungen finden in allen wirtschaftlich weiter entwickelten Regionen gegenuber Entwicklungslandern statt (z. B. USA, Japan).
- Fur Osterreich
- ↑
ZollVG
- ↑
ZollV
- ↑
ZFdG
- ↑
International Convention on the simplification and harmonization of Customs procedures.
World Customs Organization, Januar 1993, archiviert vom
Original
(nicht mehr online verfugbar) am
13. Februar 2008
;
abgerufen am 5. Februar 2008
.