Der
Zentralbankrat
war das oberste Organ der
Deutschen Bundesbank
. Zu seinen Aufgaben zahlten die
Geld-
, Kredit-,
Wahrungs-
und Geschaftspolitik. Er war insbesondere zustandig fur die Festlegung der
Leitzinsen
(
Diskontsatz
,
Lombardsatz
). Der Rat bestand aus dem Prasidenten und Vizeprasidenten der Deutschen Bundesbank, sowie Mitgliedern des Direktoriums und den Prasidenten der
Landeszentralbanken
. Da die Bundesbank seit Januar 1999 im Hinblick auf die Festlegung der Leitzinsen lediglich ein Ausfuhrungsorgan der
EZB
ist, sind dem Zentralbankrat die Aufgaben der Leitzinsfestlegung entzogen. Mit dem 7. Gesetz zur Anderung des Gesetzes uber die Deutsche Bundesbank vom 30. April 2002 wurde deshalb der Zentralbankrat abgeschafft.
Auch die
Bank deutscher Lander
, die Vorgangerinstitution der Bundesbank, hatte einen Zentralbankrat. In diesem waren die Mitglieder des Direktoriums ? anders als ab 1957 bei der Bundesbank ? nicht unabhangig; vielmehr war der BdL-Prasident ihnen gegenuber
weisungsberechtigt
.
[1]
- ↑
Otmar Emminger
:
D-Mark, Dollar, Wahrungskrisen. Erinnerungen eines ehemaligen Bundesbankprasidenten
. DVA 1986, S. 69